- Der umstrittenste Paragraf Deutschlands ist unhaltbar
Mit Frauke Brosius-Gersdorfs Rückzug endet die Personaldebatte – das Debakel um den Paragrafen 218 aber bleibt. Ein Blick zurück und ein Plädoyer für säkulare Vernunft und Entkriminalisierung.
Der Wirbel um die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin hat den wohl umstrittensten Paragrafen des Strafgesetzbuches einmal wieder ins Licht öffentlicher Aufregung gezogen: den Paragrafen 218. Der gleichförmige Tonfall aus den Reihen von CDU und AfD zur Haltung von Brosius-Gersdorf zum Schwangerschaftsabbruch hat ein Schlaglicht geworfen.
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Die Autorin plädiert offenbar für ein Recht auf einen einfachen, vor allem straffreien Abbruch einer Schwangerschaft bis zur 24. Woche. Ähnlich einfach, wie beim Standesamt das Geschlecht per Sprechakt zu ändern, um es polemisch zu
formulieren. Vielleicht ist ihr nicht bekannt, dass es Perinatalkliniken gibt, die Frühgeburten zu diesem Stadium am Leben erhalten können, der medizinische Fortschritt ist da nicht am Ende. Laut Destatis wurden2014 in Deutschland 106 455 Schwangerschaften abgebrochen, Tendenz seit Jahren steigend, etwa 510 000 Kinder wurden geboren. Nur 4% der Abtreibungen erfolgten aus medizinischer Indikation, der Rest,96%, auf Grund einer sozialen Indikation. Anstatt sich mit juristischen d quasi- philosophischen Spiegelfechtereien im Kreis zu drehen, wäre es doch eine lohnende wissenschaftliche Aufgabe zu untersuchen,, warum fast 100 000 Frauen in einem immer noch reichen Land mit einem unglaublich gut ausgebauten Sozialsystem ein Kind nicht zur Welt bringen wollen.
Nun, einer Untersuchung bedarf es sicher nicht. Schließlich sind Beratungsgespräche zwingend vorgeschrieben, die im übrigen nicht mal eben nebenher abgetan werden, sondern von den Beratungspersonen und den beratenen Frauen u. Mädchen sehr ernst genommen werden. Von daher sollte sich so Mancher, der meint sich dazu eine Meinung bilden zu können, vielleicht mal direkt vor Ort ein Bild davon machen.
Zweitens macht es sich kein Mädchen und keine Frau leicht, ihr ungeborenes Leben abtreiben zu lassen. Gerade Männer haben diesbezüglich eine Menge Vorurteile und Unkenntnis. Und ich spreche ihnen auch die Fähigkeit ab diesen "Zustand", sowohl physisch als auch psychisch zu 100% nachfühlen zu können.
Im übrigen sollte der §218 m.E. ganz dringend reformiert werden. Ich würde mir dazu eine Volksabstimmung wünschen, die evtl. zwei Varianten zur Abstimmung brächte, eine strengere u. eine, die auf die Eigenverantwortung der schwangeren Person setzt. Vorab müsste es aber einen breiten Diskurs geben!
Ich persönlich habe als Lu reale ein Problem damit, dass gerade aus dem linken Spektrum so sehr auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung beim Abbruch abgehoben wird. Für mich beginnt Eigenverantwortung und Selbstbestimmung bei der Verhütung, wenn ich kein Kind zur Welt bringen will. Sichere Verhütung ist nun wahrlich kein Hexenwerk im 31. Jhd.,
Ich stimme den Argumenten und der Schlussfolgerung des Artikels schon zu. Auch Frau BG würde ich nicht ablehnen, weil sie darüber nachdenkt. Mein Punkt wäre, ob sie das BVerfG und die Gesellschaft weiter in Richtung Durchsetzung absoluter universeller Normen und Ziele geführt hätte, oder ob wir wieder mehr Dinge als offen, zu entscheiden und demokratisch zu verhandeln ansehen.
In diesem Sinne kritisiere ich auch das Schlusswort des Artikels, dass betont, dass die wissenschaftliche Vernunft siegen solle. Das ist mir zu absolut und in unserer Gesellschaft viel zu sehr verankert: alle wollen immer absolut recht haben, "nichts" soll als offen und zu entscheiden angesehen werden.
Auch die Menschenwürde ist nicht absolut, es ist ein Konstrukt, für das wir uns entscheiden. Real sind Menschen immer auch Mittel zum Zweck der Erreichung irgendwelcher Ziele und Normen, die sich die Gesellschaft gesetzt hat.
den Psalm 139 heranzuziehen.
An was hängt es dann?
Las nur zum israelischen Abtreibungsgesetz, dass juristisch eine Person erst dann als selbständig gilt, wenn sie von der Nabelschnur getrennt ist und dass in meinen Augen das Gesetz in Israel frauenfreundlicher ist.
Sehr schön, dass Frau Epstein darauf hinweisst.
Das wäre nicht meine persönliche Entscheidung, aber ich sehe darin eben nicht nur mich.
Es tut mir dann aber leid, dass die betreffende Fachfrau nicht zur Verfassungsrichterin berufen wurde.
Es war ein Vorschlag der SPD und ich kann nur hoffen, dass ein weiterer Vorschlag eine solche Dimension, wie sie Frau Epstein beschreibt, berücksichtigt.
Die DDR war wohl weiter?
...und bitte im Vorfeld abstimmen...
Das zeigt vielleicht auch, dass andere Rechtssprechungen zur Befindung über ein schwieriges Problem herangezogen werden können.
Halten wir mal fest, dass Andersdenkende die Fristen ja nicht ausreizen müssen.
Der Aufklärungsunterricht beginnt in der Grundschule. Es gibt eine breite Palette von Verhütungsmöglichkeiten, es gibt die Pille danach und trotzdem werden über 100 000 Frauen so ungewollt schwanger, dass sie eine Abtreibung vornehmen? Natürlich gibt es komplizierte Einzelfälle, eingeschränkte kognitive Fähigkeiten, psychische Erkrankungen, etc. Aber: Wo bleibt die Eigenverantwortung, ja auch in gewisser Weise die Selbstbestimmung der Frauen? Eine Abtreibung nach den ersten Wochen ist ein schwerer, belastender Eingriff- für alle Beteiligten.(Nochmal: ab der 24.Woche gibt es eine Überlebenschance!). Es sei denn man begegnet dem „Problem“ mit einer sehr egoistischen Haltung.
In diesem Land wird gleichzeitig über Leihmutterschaft und Spätabbrüche diskutiert. Da fragt man sich einmal mehr auf welchen ethischen Grundlagen dieses Land noch zusammengehalten werden soll.
Wir hatten einen mühsam erzielten Kompromiss, der sich 2024 in über 100 000 Fällen bewährt hat. Wo ist das Problem?
„Wir hatten einen mühsam erzielten Kompromiss, der sich 2024 in über 100 000 Fällen bewährt hat. Wo ist das Problem?“
Als die Debatte 2024 darüber hochkochte, fragte ich mich auch – warum, zur Hölle, wird dieses Fass jetzt wieder aufgemacht. Hat es nicht 30 Jahre+ (gut) funktioniert?
Meine einzige Erklärung: es geht um das Gefühl. Wenn schon nicht das gute, dann zumindest das unbelastete Gefühl. Nicht das Gefühl haben zu müssen, etwas nicht-legalisiertes zu tun, selbst wenn es straffrei ist, sondern etwas legitimiertes, selbstverständliches. Ein Routineeingriff eben. Shit happens ...
Wenn weniger als 10% der Eingriffe auf einer medizinischen Ursache beruhen, wie Sie rausgesucht haben, dann sei die Frage erlaubt: wo bleibt die Eigenverantwortung bei den 90%+ Fällen. OK zu den „unverschuldeten“ Fälle, aber zuu leichtfertig sollte man – als Individuum & als Kollektiv - es sich doch nicht damit machen. Momentan verheddern sich die westl. Gesellschaften immer mehr in Widersprüche – mMn.
Und zwar deshalb, weil sich Brosius-Gersdorf befürwortend zum AfD-Verbot verhält und das auch kommuniziert hat. Meine Begründung wäre Mangel an ideologischer Neutralität, ergo zweifelhaftes Demokratieverständnis, gewesen. Konnte so von der CDU natürlich nicht kommen, da denen inzwischen jedes Mittel recht ist, die AfD loszuwerden.
wenn nahezu 50 % der CIVEY-Befragten zustimmen, dass ein Abbruch der Schwangerschaft auch nach 12 Wochen straffrei bleiben soll, dann habe ich große Bedenken, ob man sich wirklich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.
Wenn Frau Epstein eine Grenze von 22 Wochen aufzeigt, dann habe ich große Bedenken. So manches Frühchen der 22. Wo hat sich prächtig entwickelt.
Habe beide Fälle in meiner Familie:
2 Abtreibungen, weil es grad nicht passte...
Ja zur Geburt, trotz erwartbarer Missbildungen...
Recht auf reproduktive Entscheidung ist m.E. so ein wokes Modewort, dass einer Abtreibungsentscheidung nicht gerecht wird.
Mag sein, daß der § 218 StGb für Ihre Lebensweise besonders störend ist, aber ihn deshalb gleich als den "umstrittensten Paragraphen des StGB" zu bezeichnen, ist lächerlich. Da fallen mir andere Paragraphen ein. § 188 StGB z.B. (Majestätsbeleidigung), § 130 StGB- (Volksverhetzung), sowie das Hass -im Netz-Bekämpfungsgesetz . Das sind wahrlich Gesetze, die in ihrer inzwischen völlig ausufernden Auslegung durch völlig wildgewordene Kavalleristen unserer Justiz an den Grundfesten unseres doch einmal als freiheitlicher Rechtsstaat konzipierten Verfassung rütteln.
Vielen Dank für diese Einordnung. Ich vermute, das linke Spektrum ist auf der verzweifelten Suche nach polarisierenden, aber eher irrelevanten Themen um von den eigentlich wichtigen Themen abzulenken.
Wenn sie im dunklen dunklen Mittelalter schon so verkommen wie heute gewesen wären, Ihren eigenen Nachwuchs millionenfach innerhalb weniger Jahrzehnte im Mutterleib umzubringen und dafür millionenfach Fremde ins Land zu holen, sähe die Welt heute anders aus.
In einem demokratischen Rechtsstaat hat jeder erwachsene Mensch zu allem die Freiheit, für das er auch die volle Verantwortung übenehmen kann. Wenn also eine Frau bei den vielen Möglichkeiten der Verhütung "ungewollt" schwanger wird, dann erschließt sich mir das nicht. Leider wird das Problem von dieser Seite so gut wie nie diskutiert.
Die ethisch durchaus nachvollziehbare Einstellung auch ungeborenes Leben für schützenswert zu halten als religiösen Obskurantismus zu bezeichnen ist heftig. Die Argumentation passt aber zu dem Skeptizismus, wenn nicht gar zur Ablehnung gegenüber den Werten, die sich über die letzten gut 2000 Jahre in Europa entwickelt haben und uns zu den erfolgreichen Gesellschaften gemacht haben, die wir lange Zeit waren.
Wissenschaft ist eine phantastischer Sache, wenn man sie Wissenschaft sein lässt: nie endgültig, jedes Ergebnis nur vorläufig und immer zu diskutieren. Was wir von „Der Wissenschaft“ zu halten haben wissen wir seit Corona zur Genüge. Da wurde „Die Wissenschaft“ fast schon wieder zu religiösem Obskurantismus.
Im wissenschaftlichen Umfeld muss man über alles diskutieren können. Die Kandidatin hat aber im Nachgang so getan, als gäbe es an ihren Positionen gar nichts zu diskutieren, weil ja alles Wissenschaft sei. Mit dieser Haltung war für das höchste Richteramt ungeeignet.
Sie werden mir "Die Wissenschaft" (was sollen die Gänsefüßchen?) nicht zu religiösem Obskurantismus umdeuten, nur weil Wissenschaftler der Versuchung unterliegen, sich von "der Politik" mißbrauchen zu lassen. Und noch weniger können Sie in Abrede stellen, dass die v. a. von der katholischen Kirche vertretene Position inzwischen vom weit größten Teil der Bürger nicht mehr geteilt wird. Sie haben es sicher begriffen, Religion ist für mich ein dummer Schmarren. Ich bin wissenschaftsgläubig, etwas anderes haben wir nicht, um fortschreitend zu Erkenntnissen zu gelangen.
"Um das Strafrecht an das neue Grundgesetz anzupassen, wurde 1953 die Todesstrafe aus dem allgemeinen Teil entfernt – an § 218 aber rührte man nicht."
Was haben "Todesstrafe" und "Schwangerschaftsabbruch" miteinander zu tun, Frau Epstein?
Ja, es hat etwas von einem Todesurteil an sich, wenn jemand sich berufen fühlt, ein neu entstehendes Leben dauerhaft zu beenden.
Die Gründe für dieses endgültige Urteil über ein neues Leben sind sicher vielfältig. Meist geht es wohl um die Angst, die Mühe und Arbeit nicht auf sich nehmen zu können, die unsere Mütter und Väter einst für uns geleistet haben. Uns selbst erscheint die drohende Arbeit viel zu schwer und zu unbequem.
Nun sind mir noch keine Menschen persönlich bekannt, die ohne Mutter und Vater in diese Welt gekommen sind. Mag sein, dass bald eine humangenetische Industrie "emergiert", die im Auftrag des Staates (oder der Unternehmer) neue Menschenleben produzieren.
Aber ich kann nicht glauben, dass die Frauen dann glücklicher sein werden.
"Die Menschenwürde gilt in der Rechtslogik als unabwägbar – sie darf mit nichts verrechnet werden." Das Problem ist die naive Gesinnungsethik, die das BVerfG aus Art 1 (1) GG ableitet. Die verhindert nicht nur, eine Fristenregelung als begründbare Lösung d. Zielkonflikts zwischen d. Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem hypothetischen Selbstbestimmungsrecht des Ungeborenen als grundgesetzlich gangbaren Weg zu akzeptieren, sondern führt auch in vielen anderen Fällen zu verantwortungsethisch unverantwortlichen Entscheidungen. Erinnert sei an die Entscheidung der BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz, die de facto in Deutschland den Anreiz, Luftfahrzeuge als Waffe gegen das Leben von Menschen einzusetzen, erhöht oder an das "Klimaschutzurteil", d. mit seiner unbedingten Verpflichtung Deutschlands zum Klimaschutz, den Anreiz zum Klimaschutz anderer Staaten senkt und die dt. Verhandlungsposition schwächt. Gesinnungsethik versagt nun mal regelmäßig in Gefangenendilemma-Situationen.
Meine Hochachtung, Herr Macon!
"Fatalistisch zugeschriebene Rolle"! Da hat die Natur wohl Mist gebaut, als sie der weiblichen Spezies der Säugetiere und damit auch der Menschen die Aufgabe übertrug das Leben weiter zu geben. Wer ist Kant? Ein Mann mit einer privaten Meinung. Ihn zum Maß der Dinge zu erklären ist reine Willkür. Übrigens hat das BVG bereits 1975 entschieden: "Eine Fortsetzung der Schwangerschaft ist unzumutbar, wenn der Abbruch erforderlich ist, um von der Schwangeren eine Gefahr für ihr Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres Gesundheitszustandes abzuwenden." Also ist der Streit zwischen Würde des ungeborenen Menschen und Selbstbestimmungsrecht der Frau entschieden. 96 % der mehr als 100.000 jährlichen Tötungen von ungeborenen Kindern in Deutschland erfolgen jedoch einfach nur so, weil eine Frau, die zu dumm war zu verhüten, kein Bock hat, Verantwortung für ihr Sexualleben zu übernehmen. Reinen Herzens ungeborene Kinder killen hat die Natur nicht vorgesehen.
Mirjam Epstein haut argumentativ kräftig drauf, gegen Gott und die Welt und alle, die die Frage nach dem Schwangerschaftsabbruch anders sehen als sie. Nur leider gibt es ein Dilemma, das sich nicht wegschwätzen lässt. Jede(!) Abtreibung löscht ein Leben aus. Denn sobald ein Herz schlägt, lebt "jemand", egal wie entwickelt das Gehirn ist. Das muss jede Frau wissen, die ihr ungeborenes Kind abtreibt. Das muss auch jeder Mann wissen, der offenbar aus Versehen ein Kind gezeugt hat. Selbst wenn man das Recht auf Abtreibung weitestmöglich liberalisiert bleibt es dabei: Hier wird ein Leben genommen. Und wer ein Leben nimmt, lädt Schuld auf sich, selbst wenn diese nicht justiziabel wäre. Das kommt in der Debatte viel zu kurz. Ein Kind ist kein Livestylaccessoire über das "frau" frei verfügen kann, sondern ein Mensch. Das hat mit "Wissenschaftlicher Vernunft" genausowenig zu tun, wie mit "Religiösem Obskurantismus" Überhaupt finde ich diese infantile Wissenschaftsgläubigkeit zunehmend störend.
