Christina Block
Christina Block (2.v.r), deutsche Gastronomin und Unternehmerin / picture alliance/dpa/dpa pool | Marcus Brandt

„Block-Prozess“ - Ein Exzess des Rechtsstaats

Ein Sorgerechtsstreit eskaliert zum Justizdrama: Der sogenannte „Block-Prozess“ offenbart gravierende Schwächen des Rechtsstaats. Zwischen Medienhype, internationalen Lücken und persönlicher Tragödie stellt sich eine unbequeme Frage: Wer trägt wirklich die Verantwortung?

Gerhard Strate

Autoreninfo

Gerhard Strate ist seit bald 40 Jahren als Rechtsanwalt tätig und gilt als einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger. Er vertrat unter anderem Monika Böttcher, resp. Monika Weimar und Gustel Mollath vor Gericht. Aktuell vertritt er unter anderem Eugen Block. Er publiziert in juristischen Fachmedien und ist seit 2007 Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Für sein wissenschaftliches und didaktisches Engagement wurde er 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Foto: picture alliance

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Nach über einem Jahr beziehungsweise 63 Prozesstagen lässt sich konstatieren, dass sich der „Block-Prozess“ zu einem Fallbeispiel für den Zustand unseres Rechtsstaats entwickelt. Sein immer weiteres Ausufern trägt inzwischen kafkaeske Züge und macht es schwierig, im Gestrüpp des Rechts noch ein kostbares Nugget der Gerechtigkeit zu entdecken. Ein süffiger Promi-Prozess, gewürzt mit einer Prise Geheimdienstverwicklung: Was könnte es für die Medien Schöneres geben, wenn es gilt, ein reizüberflutetes Publikum bei der Stange zu halten? Die vibrierende Aufgeregtheit, ausgelöst durch Begriffe wie „Mossad-Agent“, sorgt für wespennestartige Betriebsamkeit der Nachrichtenmühle. Diese Schwerpunktsetzung der öffentlichen Wahrnehmung macht die Durchdringung des eigentlichen Stoffs nicht leichter. 

Denn es fällt völlig hinten runter, dass die Ursache des angeklagten Geschehens in einem mehrfachen Rechtsstaatsversagen zu suchen ist. Nachdem Christina Block im Oktober 2021 vom Hanseatischen Oberlandesgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre beiden jüngsten Kinder zugesprochen worden war, tat der Rechtsstaat nichts mehr, um seine Entscheidung auch umzusetzen. Denn Blocks Ex-Ehemann Stephan Hensel hatte längst Fakten geschaffen. Nach einem Besuchswochenende im August 2021 hatte er die Kinder entgegen der Absprache nicht zur Mutter zurückgebracht. Bis heute leben sie bei ihm in Dänemark. Diese Ignoranz gegenüber einer bindenden Gerichtsentscheidung führte bei den deutschen Behörden jedoch nicht etwa zum Erlass eines Haftbefehls gegen Hensel. Das Rechtssystem schien mit der Schulter zu zucken.

Entführung der Kinder wurde juristisch nie angemessen thematisiert

Nach einer Verordnung der EU müssen gerichtliche Entscheidungen eines EU-Mitgliedsstaates zum Sorge- und Umgangsrecht auch in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt und vollstreckt werden. Doch Dänemark ist dieser Verordnung nie beigetreten. Damit bietet unser nördliches Nachbarland ein Paradies für Kindesentziehung. Mit skandinavischer Leichtigkeit traf das Familiengericht in Sonderburg denn auch eine neue Entscheidung: Ungeachtet ihrer eventuell widerrechtlichen Verbringung nach Dänemark könnten die Kinder nicht gegen ihren Willen nach Deutschland zurückgeführt werden. Die Selbstverständlichkeit, mit welcher der dänische Staat eine Kindesentziehung juristisch deckt und dem Täter Unterschlupf gewährt, hat mit einem modernen Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Sie grenzt an Beihilfe und erinnert in ihrer rauen Hemdsärmeligkeit an die Gepflogenheiten eines Piratenstaates.

Eine verantwortliche Entscheidung über den Verbleib der Kinder nach einer Trennung der Eltern kann nur von den beteiligten Erwachsenen getroffen werden, nötigenfalls unter Einbeziehung der Behörden. Genau das war geschehen. Das OLG Hamburg hatte seine verbindliche Entscheidung zugunsten von Christina Block getroffen. Der Wille der Kinder kann diesbezüglich nicht maßgeblich sein, da junge Menschen leicht beeinflussbar sind und somit immer der nachgiebigere Elternteil die besseren Karten hätte. Verwöhnprogramm sticht Erziehung: Ob dieser Mechanismus sich zum Besten der Kinder auswirkt, ist mehr als fragwürdig, auch wenn das in Dänemark offenbar anders gesehen wird. 

Die faktische Entführung der Kinder nach Dänemark wurde juristisch nie angemessen thematisiert. Denn die diesbezügliche Anklage gegen Stephan Hensel hängt bis heute in der Hamburger Warteschleife zwischen gerichtlichen Zuständigkeitsfragen und der Weigerung der Strafkammer, das laufende Verfahren gegen Christina Block mit dem Verfahren gegen Stephan Hensel zu verbinden. Hierfür spräche neben sachlichen Gründen auch das Gebot der Effizienz. Kann es im Sinne des deutschen Rechtsstaats sein, dass ein derart ausufernder Sorgerechtsstreit erst durch den Eintritt der Volljährigkeit der betreffenden Kinder beendet wird? 

Promi-Malus schwebt über der Anklagebank

Dass der laufende Prozess überhaupt als „Block-Prozess“ bekannt wurde, ist ausschließlich auf die Ungleichbehandlung der Kontrahenten durch den Rechtsstaat zurückzuführen. Mit weitaus größerem Recht hätte der „Hensel-Prozess“ die Handlungsweise des Vaters in den Mittelpunkt stellen können und müssen. Denn ausschließlich die durch ihn begangene Kindesentziehung war, frei nach Schiller, der sprichwörtliche „Fluch der bösen Tat, die, fortzeugend, immer Böses muss gebären.“ Doch es ist seine Ex-Ehefrau, die nun juristisch für eine aus dem Ruder gelaufene Rückholaktion verantwortlich gemacht werden soll. Es ist Christina Block, die an jedem Prozesstag mit dem sich als Nebenkläger aufspielenden Stephan Hensel konfrontiert wird. 

Der Promi-Malus schwebt, mit Händen zu greifen, über der Anklagebank. Wenn der Hirsch sich zeigt, lässt der Jäger den Hasen gerne laufen, um der Schönheit der Trophäe willen. Dass es den ruchlosen Kapitalisten einmal so richtig juristisch gezeigt werde, schwebt als zeitgeistlich grundierter, unausgesprochener Wunsch über dem gesamten Verfahren. Wer die Lage aber unbefangen betrachtet, muss sie als zutiefst unfair erkennen, ja, als eine Unmenschlichkeit.

Wie der „Block-Prozess“ entstehen konnte

Die aktuelle prozessuale Situation hätte niemals entstehen dürfen. Das angeklagte mutmaßliche Tatgeschehen ist ohne die zuvor durch Stephan Hensel begangene Kindesentziehung gar nicht denkbar. Die deutsche Justiz hat Christina Block mit diesem Problem im Regen stehen lassen. Das OLG Hamburg gab ihr nichts als bedrucktes Papier. Der Rechtsstaat blieb ihr die Antwort schuldig, auf welchem Wege sie das ihr zuerkannte Recht hätte durchsetzen können. Monate, sogar Jahre gingen ins Land, eine hilflose Situation, geprägt vom Vertrauen in einen Rechtsstaat, der sich in letzter Konsequenz aber als zahnlos erwies. Der Gedanke daran, wie viel Zeit Stephan Hensel dadurch gewann, um die Kinder gegen die eigene Mutter in Stellung zu bringen, muss für Christina Block unerträglich gewesen sein.

Diese Situation sollte sich jeder Prozessbeobachter vor Augen halten. Wem es auf einen saftigen Agentenkrimi ankommt, der ist im sogenannten „Block-Prozess“ an der falschen Adresse. Denn der Kern lässt sich auf wenige, einfache Fakten reduzieren. Zwei zerstrittene Elternteile. Eine doppelte Kindesentziehung, begangen durch Hensel. In der Folge werden Christina Block und sechs Mitangeklagte einer eigenmächtigen Rückholaktion beschuldigt, nachdem Block in die eiskalte Spalte des juristischen Niemandslandes zwischen zwei EU-Staaten gestürzt war. Dass Deutschland und sein Rechtssystem selbst in den Nachbarländern nur noch wenig Respekt zu genießen scheinen, ist eine bedauerliche Folge politischer Fehlentwicklungen des letzten Jahrzehnts. Ausbaden muss sie Christina Block, der unter Beteiligung dänischer Behörden widerrechtlich die Kinder entzogen wurden. Der Vorwurf der Entführung klingt in dieser Konstellation so absurd wie das Wort Justizgewährungsanspruch.

Justitia hat eine Todsünde begangen

Daseinszweck der Justiz ist die Herstellung und Bewahrung des Rechtsfriedens. Wem dieser Begriff zu abstrakt klingt, kann sich anhand der erwähnten Vorgänge eine konkrete Vorstellung von seiner praktischen Bedeutung bilden. Ein faires Verfahren mit einem auf bestmöglichem Ausgleich bedachten Urteil sowie dessen anschließende rechtsstaatliche Durchsetzung sind die besten Mittel, um den gesellschaftlichen Frieden zu bewahren. Ein juristisch makelloses Vorgehen ohne Ansehen der Person sorgt dafür, dass es gar nicht erst zu derart verzweifelten Situationen kommt. 

Indem sie Christina Block verfolgt, das Kindesentziehungsverfahren gegen Stephan Hensel aber bislang unter dem Radar bleibt und er öffentlichkeitswirksam sogar als Nebenkläger auftritt, hat Justitia eine Todsünde begangen: Sie hat ihre Augenbinde abgelegt und sich auf die Jagd nach dem lohnenswerteren Wild begeben. Allein die Zahl der Prozesstage, avisiert sind aktuell in diesem Jahr bis zu insgesamt 100, degradiert dieses tragische Familiendrama zu einer juristischen Zirkusnummer. Auch dies eine Folge des Promi-Malus, denn eine möglichst lange Phase der maximalen medialen Aufmerksamkeit entschädigt den Juristen natürlich für die lange, graue Ebene der täglichen Müller-gegen-Meyer-Fälle.

Erfüllungsgehilfe einer sensationslüsternen Öffentlichkeit

Die beiden beteiligten Kinder, um deren Wohl es eigentlich zu gehen hat, werden durch die Wucht dieses ausufernden Prozesses im schlimmsten Fall retraumatisiert werden. Mit der Tragik der eigenen Familie nahezu täglich in sämtlichen Medien konfrontiert zu werden, wäre selbst für stabile Erwachsene eine Herausforderung. Wie sich das Auge des Hurricans für zwei Jugendliche anfühlen mag, kann an dieser Stelle nur vermutet werden. Vielleicht wünschen sie sich ja, das alles wäre nur ein böser Traum, aus dem sie endlich einfach aufwachen mögen? Doch wie ist das unter solchen Umständen möglich? 

Festzustellen bleibt: Wenn die Exzesse der Rechtsfindung den bereits entstandenen Schaden noch vergrößern, verliert die Justiz ihren Sinn. Sie delegitimiert sich selbst und macht sich zum Erfüllungsgehilfen einer sensationslüsternen Öffentlichkeit, die in ihrem Bedürfnis nach einer endlosen Soap-Opera schließlich nicht enttäuscht werden darf. Doch all das lenkt nur ab vom Kern der Sache: Eine verzweifelte Mutter wurde vom deutschen Staat im Regen stehengelassen, als sie eindeutig im Recht war. Dieser gekippte Stein löste die anschließende Dominokette aus. Die Anerkennung dieses Umstands wäre der erste Schritt zur Heilung der Situation und zur Wiederherstellung von echtem Rechtsfrieden.

Hinweis: Der Autor vertritt Eugen Block juristisch. 

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Jens Böhme | Sa., 25. Juli 2026 - 18:19

Man unterstellt der Mutter, sie hätte warten können, bis deutsche und dänische Justitia den Fall ausgewürfelt oder ausgesessen haben. Also, bis beide Kinder volljährig sind. Dass die Mutter in ihrer Verzweiflung eine Nacht-und-Nebel-Aktion startete, die ihre Kinder traumatisierte, kann man ihr nicht vorwerfen. Die jetzige, ausufernde Justizsoap um Christina Block karikiert nur den Rechtsstaat Deutschland. Und die dänische Justiz hält sich über diese deutsche Posse vor Lachen den Bauch.

Bernhard Homa | So., 26. Juli 2026 - 00:19

Man soll ja mit solchen Worten vorsichtig sein, aber: sowohl die deutsche als auch die dänische Justiz präsentieren sich in diesem Fall zugleich als über die Maßen dreist, bräsig und inkompetent – wobei im Falle DK fast schon Maßnahmen à la Ungarn (Ermittlungen der EUCO + ggf. Sanktionen) angezeigt wären. Dass sogar Fachportale wie LTO diesem peinlichen Justizzirkus weitgehend unkritisch Futter geben, vergrößert die Blamage noch. Angesichts dessen möge man sich daher in Gerichts- und Behördenstuben künftig das weinerliche Gejammer über angeblich "populistische" Justizschelte sparen.
Gleichwohl: Eine widerrechtliche Entziehung rechtfertigt – sofern so geschehen – keine "Gegen-Entführung". Im Grunde haben sich insoweit beide Elternteile für diese Funktion disqualifiziert. In einem aber hat Herr Strate völlig recht: die größten Verlierer sind, wie immer, die betroffenen Kinder.

Achim Koester | So., 26. Juli 2026 - 09:02

sondern der Umgang mit ihm, und zwar sowohl von der Legislative, wie auch der Judikative. Gesetze, die einmal gut , d.h. im Sinne des Rechts, formuliert wurden, sind durch fortwährenden parteipolitischen Missbrauch dermaßen entstellt, dass vom eigentlichen Rechtsstaat nicht mehr viel übrig bleibt.

Hanno Woitek | So., 26. Juli 2026 - 10:13

wie hoch das Honorar für Herrn Strate durch die Familie Block ist, um so ein Plädoyer für Frau Block zu schreiben.

Axel Gerold | So., 26. Juli 2026 - 23:03

Wenn der Fall der Familie Block-Hensel eines klar vor Augen führt, dann ist es die immer dringlicher zu stellende Frage, ob Familiengerichte und -senate tatsächlich die richtigen Institutionen für verbindliche Konfliktlösungen in diesem Lebensbereich sind. Die Experten für Paragrafen, für die Herr Strate hier stellvertretend ein unfreiwillig karikaturenhaftes Bild abgibt, sollten loslassen lernen. Herr Strates Verunglimpfungen der dänischen Justiz, ja des gesamten Staates, hätten anno dazumal schwere diplomatische Verwicklungen nach sich gezogen. Die dänische Justiz wird aus ebebso nachvollziehbaren Gründen zu ihrem Urteil gekommen sein, wie das Hanseatische OLG. Dabei spielt der Faktor „Konstanz der Lebensumstände für Kinder“ eine spezielle, sehr berechtigte Rolle. Er ist aber in die Law-and-Order-Vorstellungen des Herrn Strate erkennbar nicht integrierbar. Womit wir wieder bei der These wären, dass die Justiz unfähig ist, diesen Lebensbereich verbindlich zu regeln.