Merz Habeck
Silhouetten von Friedrich Merz und Robert Habeck / picture alliance / dts-Agentur | -;

Ausweitung von § 188 StGB - Deutsche Politiker sollten weniger Putin wagen

Die Ausweitung von § 188 StGB hat das Kräfteverhältnis zwischen Bürgern und Politikern verschoben. Was als Schutz vor Hass gedacht war, entwickelt sich zunehmend zu einem Instrument gegen Machtkritik. Eine verheerende Entwicklung.

Kostner

Autoreninfo

Dr. Sandra Kostner ist Historikerin an der PH Schwäbisch-Gmünd. Während ihrer Promotion arbeitete sie als Lehrbeauftragte am Historischen Institut und am Institut für Jüdische Studien der University of Sydney. 

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Anfang April 2020 veröffentlichte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) einen mit „Russland: Hohe Geldstrafen für Beleidigung Putins“ überschriebenen Artikel, in dem das im Vorjahr von der Duma verabschiedete Gesetz zum Schutz der „Ehre und Würde des Präsidenten“ einer kritischen Bewertung unterzogen wurde. Das Gesetz zielt darauf ab, die „vor allem in sozialen Netzwerken im Internet“ verbreiteten wüsten „Beschimpfungen gegen den Präsidenten“ leichter bestrafen zu können. In dem Artikel wird ein für die russische Menschenrechtsorganisation Agora tätiger Anwalt zitiert, der berichtet, dass im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes 51 Verfahren „wegen abfälliger Bemerkungen über Putin“ eingeleitet wurden. Als Beispiele für verhängte Geldstrafen werden die Bezeichnung Putins als „Verbrecher“ oder als „sagenhafte Dumpfbacke“ genannt.

Im russischen Vorgehen gegen Präsidentenbeleidigung sehen die Autoren einen wesentlichen Unterschied zu Deutschland und anderen westlichen Demokratien, denn dort seien „abfällige Bemerkungen über Politiker durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt“. Sie durften sich nur wenige Wochen später durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in ihrer Einschätzung bestätigt sehen. Dieses wies darauf hin, „dass der Schutz der Meinungsfreiheit gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen“ sei, weshalb „Bürger von ihnen als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen können, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente solcher Äußerungen aus diesem Kontext herausgelöst werden und die Grundlage für einschneidende gerichtliche Sanktionen bilden“.

Politiker, so das Bundesverfassungsgericht weiter, treten bewusst in die Öffentlichkeit, und sie treffen Entscheidungen, die mit erheblichen Folgen für Individuen einhergehen können. Mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betont das Bundesverfassungsgericht deshalb, „dass die Grenzen zulässiger Kritik an Politikern weiter zu ziehen sind als bei Privatpersonen“ – solange sich die Äußerung auf das öffentliche Wirken von Politikern bezieht. Ebenfalls sei zu berücksichtigen, dass nicht alle Mitglieder der Gesellschaft gleichermaßen differenziert und kultiviert in ihrer Ausdrucksfähigkeit sind.

Als weitere Bestätigung können die Autoren des RND-Artikels gewertet haben, dass es zwar in Deutschland mit § 188 StGB einen gesonderten Straftatbestand für die „üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ gab, dieser aber seit seiner Einführung 1951 (als § 187a StGB) bis 2020 kaum zur Anwendung kam. Das hat sich fünf Jahre später deutlich geändert, wie die Anzahl der Strafanträge von Spitzenpolitikern zeigt. So ermittelte Statista für den Zeitraum September 2021 bis August 2024 über 1400 Strafanträge wegen Beleidigung und Bedrohung, die von Bundesministern gestellt wurden. 

Angeführt wurde die Liste mit großem Abstand vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (805 Anzeigen), gefolgt von der damaligen Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (513 Anzeigen). Aber auch damalige Oppositionspolitiker stellten fleißig Strafanträge: Friedrich Merz brachte es in seiner Zeit als Oppositionsführer auf fast 5000 eigenhändig unterschriebene Strafanträge, die er über die private Abmahnfirma „So done“ stellen ließ.

§ 188 StGB: Die Absenkung der Schwelle

Das Tor zu dieser Anzeigenflut öffnete die im Rahmen des „Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ beschlossene Ausweitung von § 188 StGB auf den Tatbestand der Beleidigung. Diese am 3. April 2021 in Kraft getretene Änderung enthält auch ein höheres Strafmaß für Politikerbeleidigungen (bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe sind möglich) als für Beleidigungen aller anderen Menschen im Land (§ 185 StGB sieht maximal eine zweijährige Freiheitsstrafe vor).

Begründet wurde das Gesetz damit, dass im Internet und vor allem in den sozialen Medien eine „zunehmende Verrohung der Kommunikation“ im Allgemeinen und Politikern gegenüber im Besonderen zu beobachten sei, wodurch neben dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen „auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt“ werde. Mithilfe digitaler Medien verbreitete „respektlose“ und „herabwürdigende“ Inhalte über Politiker seien im Internet für die Öffentlichkeit langfristig wahrnehmbar und ließen die Hemmschwelle bei anderen für „gleichgerichtete Äußerungen“ sinken. Um dem entgegenzuwirken und dergestalt den freien Austausch von Meinungen zu fördern, wurde der Schutzbereich von § 188 StGB um den Tatbestand der Beleidigung ergänzt. Zu diesem Zweck wurde auch das Strafmaß für Politikerbeleidigungen höher angesetzt als für die Beleidigung normaler Bürger, wobei aber missachtet wurde, dass so nahezu zwangsläufig der Eindruck vermittelt wird, dass Politiker gleicher sind als Bürger.

Was auf den ersten Blick nicht nach einer einschneidenden Änderung aussehen mag, weil durch § 188 Personen des politischen Lebens in Bezug auf üble Nachrede und Verleumdung schon zuvor ein eigener Ehrenschutz zukam, hat in der Realität jedoch die Schwelle für Strafanträge deutlich abgesenkt. Denn nunmehr können Politiker auch gegen werturteilsbasierte Äußerungen vorgehen, die sie als geeignet erachten, ihr „öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Üble Nachrede und Verleumdung unterscheiden sich von der Beleidigung dadurch, dass ihnen eine Tatsachenbehauptung zugrunde liegt, die dem Wahrheitsbeweis zugänglich ist. Beleidigung umfasst hingegen auch „ehrverletzende Werturteile“, womit sie unmittelbar vom Schutzgut der Meinungsfreiheit erfasst sind.

Hausdurchsuchungen als Mittel der Abschreckung

Wie problematisch insbesondere die interpretationsoffene Formulierung ist, dass eine Beleidigung, um strafbar zu sein, geeignet sein muss, „das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren“, wird durch das Anzeigenverhalten der Politiker, das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und die Urteile von Gerichten verdeutlicht. So erachteten Robert Habeck, der den Strafantrag stellte, und die Staatsanwaltschaft, die eine Hausdurchsuchung durchführen ließ, ein auf „X“ geteiltes Meme offensichtlich für geeignet, solch eine Wirkung zu entfalten. Das Meme zeigte unter dem Portraitfoto Habecks (in Abwandlung einer Shampoomarke) den Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“. Auch Dorothee Bär und Friedrich Merz sowie die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden werteten X-Posts, die Bär als „hirnlosen Krapfen“ und Merz als „drecks Suffkopf“ beleidigten, als solche Erschwernis ihres öffentlichen Wirkens, dass Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden.

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Handys und Computern stellen aufgrund der Verletzung der Privatsphäre eine exekutive Form der Bestrafung dar, die auch von den Gerichten nicht geheilt werden kann, wenn diese im Nachgang zu dem Schluss kommen, dass die inkriminierte Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt war. Hinzu kommen Fälle, in denen Gerichte Bürger verurteilt haben. So wurde ein Bürger für die Bezeichnung von Annalena Baerbock – weil sie im Ukrainekrieg Friedensgespräche verhindere und Waffenlieferungen ins Kriegsgebiet fordere – als „dümmste Außenministerin der Welt“ zu einer Strafzahlung von 9600 Euro verurteilt.

Die bislang höchste Strafe verhängte das Amtsgericht Bamberg im April 2025: sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für eine satirische Fotomontage, die Nancy Faeser mit einem Schild zeigt, auf dem steht: „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Das Gericht wollte den satirischen Gehalt des Memes nicht erkennen und stufte es nach § 188 StGB als Verleumdung ein. Das Foto von Faeser war ursprünglich zum Holocaust-Gedenktag 2023 veröffentlicht worden; auf dem von ihr gehaltenen Schild stand: „WE REMEMBER“. Der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers hatte Ende Februar 2024 das Schild als Kommentar zu Faesers im gleichen Monat in einer Pressekonferenz getätigten Äußerung, dass „diejenigen, die den Staat verhöhnen“, es „mit einem starken Staat zu tun bekommen“ müssten, satirisch verfremdet.

Die Welt kontaktierte das bayerische Justizministerium, um zu erfahren, wie man dort zu diesem Urteil steht. Die Antwort einer Sprecherin lautete: „Die konsequente Verfolgung von strafbarem Hass, insbesondere im Internet, dient gerade dem Schutz der Meinungsfreiheit. Strafbare Beleidigungen und Bedrohungen können dazu führen, dass Andersdenkende eingeschüchtert werden und dass sich Menschen aus dem für die Demokratie unentbehrlichen offenen Meinungsaustausch zurückziehen.“

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Urban Will | Fr., 2. Januar 2026 - 18:43

Ende.
Diese unfassbare Begründung des bayrischen Justiz(!!)-Ministeriums zu diesem schändlichen Faeser-Urteil lässt einen nur noch sprachlos zurück.
Da wird die einzige Absicht, die diese schäbige Auslegung des §188 StGB hatte, nämlich die Einschüchterung der Bürger und als deren Folge der Rückzug vieler aus dem Raum des offenen und ehrlichen Meinungsaustausches, umgedreht und dieses geradezu lächerliche, aber leider ebenso widerliche und schäbige Urteil als förderlich eingestuft.
Man denkt also (bzw. gibt dies vor) in diesem Ministerium, dessen Bezeichnung „Justiz“ Justitia ein Donnergrollen entlockt haben wird, dass es Bürger A einschüchtert, wenn Bürger B seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung folgend eine Politikerin karikiert (deren irrsinnige, demokratiefeindliche Äußerungen dieses geradezu forderten!).
Man fragt sich immer mehr, wo dieses Land noch hin driftet. Totalitäre, Gesinnungs- chauvinistische Züge zeigt die Obrigkeit längst. Was noch „fehlt“, ist physische Folter

Thomas Veit | Fr., 2. Januar 2026 - 18:50

'Sie' sind alle näher an Putin als sie glauben (wollen)... ... - tja, wir Ossis haben da einen deutlichen Erfahrungsvorschprung vor dem noch zum großen Teil 'schlafenden' Westen.

Frau Faeser gehört vor Gericht, wegen ihrer öffentlichen Lügen zum BfV-'Gutachten', von dem sie im Vorfeld der Veröffentlichung angeblich nichts gewusst haben will..., von einer ihr direkt unterstellten Behörde. Eine offensichtliche Lüge, für jeden der überhaupt noch Denken kann - mMn.

hatten gar keine außer staatlicher Lobeshymnen, die uns abverlangt wurden.
Aber unseren „Erfahrungsvorsprung“ ….. den können Sie uns nicht nehmen.
I.ü. Die abschließende „geniale“, um mit Herrn Will’s Worten zu sprechen, „Stellungnahme“ ….. die, hätte 1:1 ein Sprecher der „aktuellen Kamera“ genau so von sich geben können 🤫🤫🤫
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Sunstreet | Fr., 2. Januar 2026 - 19:15

Früher war es nur in den Parlamenten und innerhalb des Politikbetriebs üblich, dass man Politiker mit anderer Meinung oder missliebigem Engagement persönlich angegriffen oder diskreditiert hat, wenn man keine eigenen oder keine ausreichenden Argumente hatte, Jetzt nutzt man es als Machtinstrument gegen die eigene Bevölkerung. Ein größeres Zeichen von Schwäche und Inkompetenz kann es eigentlich nicht geben.
Passt doch zum Zustand dieses Landes, das mittlerweile in einem Meer von Lügen, Denunzianten und Blendern schwimmt.

H.Stellbrink | Fr., 2. Januar 2026 - 19:38

Der §188 widerspricht ziemlich klar dem Grundgesetz (s. Artikel 3 Abs 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."). Aber als einfacher Bürger ist man wahrscheinlich damit überfordert, das Problem solcher einfach erscheinenden Rechtsgrundsätze zu erkennen, denn es gilt wohl weiter der Grundsatz von Animal Farm: "Alle Tiere sind gleich, einige Tiere sind gleicher."
Die Missachtung von Demokratie und Rechtsstaat durch Unseredemokraten ist atemberaubend. Die demokratische Gesinnung schwindet in dem Maß, in dem die Zustimmung des Volkes erodiert. Das Grundgesetz wird nur vorgeschoben und - wo es den eigenen Interessen dient - ignoriert oder durch Täuschungsmanöver und parteiische Besetzung politischer Kontrollinstitutionen wie der BVerfG bis zum Äußersten überdehnt.
Diese politische Kaste ist beschämend.

Das ist ein grundsätzliches Manko des Grundgesetzes, dass es eben keine Kontrollinstitutionen für die Bundes- und Landesregierungen gibt. Aber die „Väter“ des Grundgesetzes haben wohl nicht einmal geahnt wie scham- und gewissenlos die Parteien die Gewaltenteilung aushebeln und diese „Demokratie“ zur Farce dekradieren.

Maria Arenz | Sa., 3. Januar 2026 - 08:12

mit dem neuen Majestätsbeleidiungsparagraphen besteht eigentlich vor allem darin, daß die Strafverfolgungsbehören sich nicht mehr die Mühe machen, das Tatbestandsmerkmal "Geeignet, das politische Wirken des Beleidigten erheblich zu erschweren" zu prüfen. Es wird parktisch automatisch als gegeben angesehen- egal wie klein und sozial irrelevant der Empfängerkreis ist. Ich war mir bei Inkrafttreten dieser Lambrechtschen Großtat sicher, daß Justizministerien bzw. Oberlandesgerichte diesem demokratietechnischen Unfug durch entsprechende Weisung an die Staatsanwaltschaften bzw. Urteile bald einen Riegel vorschieben werden bzw. ihn garnicht erst einreißen lassen. Nachdem diese Korrektur ausgeblieben ist, leben wir wirklich in einer anderen Republik, als Grundgesetz und BundesVerfG sie vorgesehen haben. Daß diesellbe bei der Verfolgung von "Meinungsverbrechen" völlig hohldrehende Justiz ständig über Überlastung klagt, macht das Bild rund. Aber nicht schöner.

Dirk Nowotsch | Sa., 3. Januar 2026 - 10:10

Unabhängige Justiz? Fehlanzeige! Gab es noch nie in Deutschland! Aber ganz wichtig ist der erste Absatz des Artikels! Das Beispiel mit dem "Putin Paragraphen"! Das ist es, was die Menschen, die in Scharen zur AFD wechseln, umtreibt! Diese dreiste Lebens- und Demokratielüge in unserem Land und in der EU! Ob großer Lauschangriff, Kameraüberwachung, Gesichtserkennung, politische Verfolgung, Internetsperren, gelöschte Accounts, Einschränkung der Meinungsfreiheit, Sanktionierung von EU Bürgern, versuchter und vollzogener Verbot von Medien und als Sahnehäubchen der Versuch die AFD zu verbieten, das soll DEMOKRATIE und FREIHEIT sein? Um diese pseudo Diktatur zu verteidigen soll es wieder eine Wehrpflicht geben? Auch wenn sich unsere Regierung hinter einen "Burggraben" vor dem Reichstagsgebäude, verschanzt, schaut euch die Anti DDR Hetze im ÖRR an, da seht ihr dann wie es kommen kann, wenn man zu spät kommt! Aber wahrscheinlich steht eure Angst davor, hinter all dieser Unterdrückungsmaßnahmen?

Achim Koester | Sa., 3. Januar 2026 - 12:55

dass ca 1 Million Strafverfahren eingestellt werden müssen, weil die Justiz hoffnungslos überfordert ist, gleichzeitig müssen Gerichte und Polizei solchen Lächerlichkeiten wie Schwachkopf Meme und Faeser-Plakat Priorität einräumen. Schwerverbrechen können nicht verfolgt werden, weil die Justiz "Besseres" zu tun hat, ein Wahnsinn.