CSD Anschlag

Angriff beim CSD in Berlin - Warum war der tote Tatverdächtige auf freiem Fuß?

Der nach dem CSD-Anschlag bei einem Polizeieinsatz getötete Tatverdächtige war den Behörden bekannt – und verurteilt. Weshalb war er trotzdem frei? Innenminister Dobrindt verspricht eine Prüfung.

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Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen. Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt war und auch schon verurteilt worden war.

„Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über den mutmaßlichen Täter in der ARD.

„Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen“, betonte der CSU-Politiker. Dem Sender RTL sagte Dobrindt, „dass man bei diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“.

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. „Er wurde verurteilt (...) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB. „Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe verhängt. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“

Abdul B. wollte sich IS anschließen

Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau bei einem Polizeieinsatz getötet worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte. Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.

Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.

Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.

Gericht hob Haftbefehl auf

Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.

Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der Bild zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.

Terrorismus-Experte: Strafrecht zu milde

Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King's College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde“, sagte er im ZDF-„heute journal“. Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz. „Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter.“ Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man „auch noch mal nachdenken“.

Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt würden. „In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen“, sagte Neumann.

Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte der CDU-Politiker dem Magazin Stern. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden.“

Der Tatverdächtige soll am Steuer des Vans gesessen haben, der am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin in eine Menschenmenge fuhr. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Der Fahrer ging danach laut Dobrindt mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler werten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Die Ermittlungen übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland.

dpa

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Urban Will | Mo., 27. Juli 2026 - 09:43

Der abgrundtiefe Hass dieses Menschen auf die Menschen und

das Land, das seiner Familie einst eine neue Heimat gaben, zeigt sich darin, dass er nach seiner Todesfahrt noch aussteigt und mit der Machete weiter metzelt.

Wieviele noch von diesen Zeitbomben laufen hier frei herum?
Merz' und Konsorten Floskeln sind letztendlich eine Verhöhnung der Opfer, aber auch der Menschen, die es jederzeit werden können.

Denn klar ist: es wird unter diesen Gestalten absolut nichts passieren, nicht ein Illegaler mehr abgeschoben, die Grenzen weiterhin quasi offentstehen.

Passieren wird dann etwas, wenn dieses Land wieder ordentlich regiert wird. Und das beginnt hoffentlich bald.

Urban Will | Mo., 27. Juli 2026 - 09:46

hinzuschreiben:
Auch jetzt wieder: zweimal zensiert, auch der völlig harmlose Beitrag, dessen "Vergehen" wohl darin liegt, die "hohe" Politik zu kritisieren. Und eine andere zu fordern.
Ist halt nicht mehr gewollt.
Traurig.

Und da ich nicht jemand bin, der schnell aufgibt, bleibe ich auch und schreibe hin, wenn zensiert wird.
Früher, noch zu Merkel-Zeiten, wurde ich bei Zeit-online für jede noch so kleine Kritik an der Matrone zensiert und dann rausgeschmissen. Mal gespannt, wann es hier soweit ist.
Was ist nur aus diesem Land geworden?
Ich zitiere Hendryk Broder, sinngemäß: „Wenn ihr euch fragt, wieso das damals (1933 ff) passieren konnte: weil sie damals so waren wie ihr heute seid.“
Und erneut frage ich mich:
Was ist nur aus diesem Magazin, ich nenne es nur noch „Blatt“, geworden?

Günter Johannsen | Mo., 27. Juli 2026 - 10:07

Ist das der neue Veitstanz des Cicero?
Mit KI kann man das nicht allein entschuldigen. KI muss programmiert werden! Wenn das LinXe tun, haben wir dieses Ergebnis!
Ich hoffe, dass sich die ehrlichen Journalisten durchsetzen, denn wie gesagt: Der Krug geht solange zu Wasser, bis er bricht!

Hanno Woitek | Mo., 27. Juli 2026 - 10:35

ob man nicht den Richter oder die Richterin, vielleicht sogar eine queres Richterwesen, vor Gericht stellen kann wegen Anstiftung oder sogar Beihilfe zum Terroranschlag mit Todesfolge... erwünschter.

Sabine Lehmann | Mo., 27. Juli 2026 - 12:07

Dass in Deutschland die Uhren nicht mehr richtig ticken, ist ja hinlänglich bekannt. Von Täter-Opfer Umkehr bis hin zu mehr als fragwürdiger Strafverfolgung, täglich füllt sich das Panoptikum. Neuester Kalauer von heute:
Die Polizei durfte das Fahndungsfoto des Attentäters nicht veröffentlichen…… Datenschutz! Kein Witz. Da bleibt echt kein Auge trocken.

Heidemarie Heim | Mo., 27. Juli 2026 - 12:44

Antwort auf von Sabine Lehmann

How dare you böser Fahnder!?Keine Pixel für den noch nicht rechtskräftig verurteilt geltenden Verfolgten?Und ich stelle mir gerade vor,wie unsere obersten Datenschützer reihenweise aus ihren Ohnmachtsanfällen geholt werden mussten,als sie heute früh der Abstimmungsergebnisse einer kleinen Umfrage auf n-tv gewahr würden,wonach 99% zustimmten, den Fahndungsbehörden in der Terrorbekämpfung ALLE Mittel zur Verfügung zu stellen!Bitte lächeln!Die Gesichtserkennung ist scharf gestellt!😁 LG

Heidemarie Heim | Mo., 27. Juli 2026 - 12:19

Wenn es nach mir ginge,was es natürlich nicht geht,wäre mit spätestens 18,also der Volljährigkeit Schluss mit dem m.E. nach Ausweg der sogenannten Reifeverzögerung bei ansonsten den Rechten nach erwachsenen Straftätern.Denn wie unreif kann man auch jüngeren Alters sein,dass man nicht weiß,dass ein Messerstich in Bauch oder Herz oder das PS-starke Gefährt als Waffe eingesetzt für das Gegenüber aka Opfer zum Tod desselben führen kann?Oder das es in Ordnung geht Jeden,der mich auch nur bloed ansieht oder sonst wie provoziert in meiner von Testosteron gesteuerten Welt platt zu machen.Um sich dann aber wieder hinter Mutters
Rockzipfel oder seinem Anwalt zu verstecken wenn es für das der Polizei schon bestens bekannte Juengelchen ernst wird vor Gericht.Und wie so oft nach angewandter Milde grinsend dem Gericht wie den Opfern den Mittelfinger zeigend das Justizgebäude verlässt.Kennt man auch unter:"Was Hänschen nicht lernt,lernt Hans nimmer mehr! MfG

Wolfgang Borchardt | Mo., 27. Juli 2026 - 12:58

mit dem Islam. Sonst hätte man wohl nicht so zahlreich und ungeprüft Islamisten willkommen geheißen. Die demonstrative Betroffenheit kann vor diesem Hintergrund nicht mehr überzeugen. Das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat erodiert.

Klaus Funke | Mo., 27. Juli 2026 - 13:19

Man fragt sich: Ist der Staat noch für seine Steuern zahlenden Bürger da oder nicht? Aber die Herren und Damen Staatsanwälte nebst den wohlsituierten Politikern wohnen bekanntlich in abgeschotteten Gebieten, die Kinder gehen in gesonderte Schulen usw. - man kommt mit dem "Abschaum" ja gottseidank nicht in Berührung. Der sog. Rechtsstaat ist pervertiert, er schützt die Verbrecher und gängelt seine Bürger. Da geht es in den USA anders zu, auch in Russland oder in China. Dass dieser Terrorist vom CSD jetzt erschossen wurde - Recht geschieht ihm. Es gibt ja kein offizielles Todesurteil. Glückwunsch an den Schützen. Hoffentlich muss er nicht seine Waffe abgeben. Namentlich die Grünen, aber auch die Antifa-durchseuchte SPD und natürlich die Linke stehen immer noch auf der falschen Seite. Sie schützen Straftäter, auch indem sie die gewaltbereiten Linksfaschisten "betreuen" und im Knast besuchen, um ihnen "revolutionären" Trost zuzusprechen. Verkehrte Welt.

Günter Johannsen | Mo., 27. Juli 2026 - 18:34

"Der sog. Rechtsstaat ist pervertiert, er schützt die Verbrecher und gängelt seine Bürger." Sie haben recht. Man kann es auch mit Solschenizyn sagen:
„Ein marxistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“ (Alexander Solschenizyn)