- Karlsruhe könnte jetzt die unselige AfD-Verbotsdebatte beenden
AfD-Mitglieder haben Verfassungsbeschwerden gegen den Entzug ihrer Waffenbesitzkarten eingereicht. Die Kriterien dafür sind teilweise dieselben wie in einem hypothetischen Verbotsverfahren. Die Bundesverfassungsrichter haben damit eine große Chance.
Die Frage eines Verbotsverfahrens gegen die AfD schwebt weiterhin durch die politische Landschaft. Das Bundesverfassungsgericht, so stellen es viele führende Politiker der Nicht-AfD-Parteien zumindest in Aussicht, könnte das Problem, das ihnen die AfD oder vielmehr deren wachsende Wählerschaft bedeutet, durch ein Verbot vom Hals schaffen.
-
Monatsabo (im 1. Monat) 2,00 €
Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des Bezugzeitraums gekündigt werden.
Der erste Monat kostet 2,00 €, danach 9,80 €/Monat.
Ohne Abo Lesen
Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Frieden“ in diesem Land...
Da sind wir wieder beim Wort „Verantwortung“, das vor kurzem hier schon einmal Thema war. Auf Seiten der Politiker wird sie vorgeschoben, um am Sessel kleben zu bleiben.
Verfassungsrichter müssen das nicht machen. Sie werden gewählt und dann hocken sie dort, bis sie zu alt sind oder nach 12 Jahren eh raus müssen.
Nachdem schon die andere hohe Instanz, die für den inneren Frieden dieses Landes eigentlich zuständig ist, der Bundespräsident, nicht nur kläglich versagt, sondern eifrig mitmischt im linksgrünen Geschäft des widerlichen Kampfes gegen die einzige Opposition, wäre es in der Tat eine Wohltat, wenn das Oberste Gericht diese Verantwortung erkennen würde. Es wäre für alle eine große Erleichterung.
Man darf gespannt sein.
Ich bin derselben Meinung wie Sie, lieber Herr Will, indes es wird nicht passieren. Man hat sich auf die AfD eingeschossen, und man ist viel zu faul und zu bequem, neue Argumente zuzulassen, die dem entgegenstehen. Vielleicht besteht eine kleine Chance, wenn Kanzler Merz jetzt in den einstweiligen Ruhestand geschickt würde, weil man glaubt, der neue könnte das anders sehen. Aber das ist äußerst ungewiss. Sollen sie nur den Verbotsabtrag stellen. Eine internationale Bankrotterklärung wäre das. Und scheitern wird der Antrag sowieso. Nein, die brauchen die Niederlage. Erst die Beule am Kopf macht klug. Es wird sowieso Neuwahlen geben und dann werden die Karten richtig gemischt. Die Altparteien müssen allesamt einstellig werden. Und einige müssen rausfliegen so wie die CDU in MeckPom. Dann werden die Kerls und Mädels es anfangen zu begreifen. Das Parteiensystem alten Schlages muss restlos geschliffen werden, dann vielleicht kann ein Neuanfang gelingen. Vorher nicht.
Wie wird sich das Verfassungsgericht verhalten? So wie es das immer tat, fest an der Seite der „unsereDemokratie-Parteien“. Man muss sich die Frage stellen, wer die Richter nach welchen Kriterien wählt.
Auf welchen Grundgesetzen fusste z. B. das „Klimaurteil“, auf welchen die Grundrechtseinschränkungen während Corona?
Sollte sich das Gericht äußern, dann gehe ich vom Worst-Case aus, da werden sich schon die passenden Begründungen finden, zur Not greift man auf das Gutachten des Verfassungsschutzes zurück und übernimmt es ungeprüft, Corona lässt grüßen.
Die Entscheidung war ein Beschluß. Erging ohne kontradikorisches Verfahren, wie es umal in einer derart weitreichenden, das Parlament praktisch auf Dauer in seiner Gesetzgebungsmacht beschränkenden Angelegenheit eigentlich zwingend vorgeschrieben gewesen wäre. Ohne Anhörung von Sachverständigen, weil sich der I. Senat selbst für sachkundig genug hielt ! Die Diktion des Beschlusses folgte in wesentlichen Teilen der Begründung Texten des -Grünen- Ehemanns der Berichterstattenden Richterin. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war ein Putsch in Rot.
Nun die Wahrheit war doch bisher, das eine Partei einen ihr genehmen Richter vorschlägt, der ja, bestimmte akademische Bedingungen erfüllt, und dieser vom Koalitionspartner im Rahmen der politischen Kungelei was nichts weiter als das weiter so gemeinsame Regieren der Regierungsparteien ist.
Demokratisch wäre eine Kommission aus allen Parteien ( wobei das schon von vorn herein nicht geht da die größte Oppositionspartei ausgegrenzt ist) die dem BT Vorschläge zu Richterwal unterbreitet diese eine Bewerbungsrede im BT mit anschließender Befragung der Abgeordneten aushalten müssen und danach mit 2/3 Mehrheit gewählt werden müssen. Das wäre Demokratie und nicht das gekungele wie letztlich mit BG ……
Mit besten Grüßen a d Erfurter Republik
P.S. Das BVG wird eine Entscheidung treffen, die die Möglichkeiten unserer „Demokratieretter im Kampf gegen Rechts“ nicht einschränken werden …… als „Dank“ für ihre Berufung 🤝
des BVG ist logisch richtig... 👍 -- reichen Sie ihn über Ihren Bezirksparteisekretär an das Politbüro z.H. Genossen Friedrich Merz (alternativ Genosse Dobrindt - Inneres...) ein..., vielleicht wird er ja positiv entschieden...? /😉 Ironie - Grüße nach EF...
sagt der Volksmund. Ja, es wäre endlich mal ein wichtiges Zeichen an die etablierten Parteien, mit dem unsinnigen Vorwurf aufzuhören. Doch ich fürchte, dass das BVerfG irgendeinen Weg finden wird , sich doch um den Hauptteil der Sache - ob die AFD nun verfassungswidrig ist oder nicht - herumdrücken zu können. Wir dürfen nicht vergessen, dass seit Merkel, dieses Gericht offen sichtbar politisch beeinflussbar sein könnte. (Gemeinsames Abendessen) Würde sich der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung zu den NPD Verbotsverfahren ausrichten und nehmen wir auch das Urteil gegen Merkel in der Sache Kemmerich keimt durchaus Hoffnung auf, das BVerfG ist sich der Tragweite eines solchen Urteils für den inneren Frieden bewusst. Denn selbst ein Verbot würde die Gedanken der Partei und deren Wähler nicht automatisch beenden. Man würde einfach etwas neues unter anderem Namen gründen. Und ob die Mehrheit des Volkes eine Verbotsentscheidung überhaupt akzeptieren würde ist fraglich.
Frau Frauke Brosius-Gersdorf wäre nun mit dieser Klage (mit-) beauftragt... ... 🤔
Solange ein Prof. Dr. Stephan Harbarth (CDU) Vorsitzender des 1. Senats und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes (in Merkels Gnaden! ) ist (bestätigt im Juni 2020 -Pandemiezeit! durch den BR und dann durch Steinmeier i. Auftrag Merkels!), ist das BVerfG zu einer politikorientierten abhängigen Institution verkommen. Beispiele für diese Meinung gibt es seit 2020 einige. Da die aktuellen Richterinnen und Richter am BVerfG (1. Senat) allesamt von CDU, FDP, SPD und Grüne vorgeschlagen wurden, kann man davon ausgehen, dass daraus "gewisse" Abhängigkeiten/politische Polarisierungen abgeleitet werden könnten. Vor diesem Hintergrund ist es sehr wohl angebracht, im Fall "AfD-Mitglieder Waffenbesitz" an einer „Rechtsprechung“ im Sinne des Waffengesetzes (§13 WaffG und des Paragraphen § 5Abs. 2 Nr. 3), den das OVG Sachsen-Anhalt als Basis zur Urteilsbegründung verwendete, zu zweifeln. Das BVerfG seit Juni 2020 ist nicht mehr dass, was es z. Zeiten Prof Voßkuhles und davor noch war. Leider!
Den Gedankengang des Artikels kann ich gut nachvollziehen, er hat viel für sich, ich halte die damit verbundenen Fragen aber für deutlich größer.
Die Frage des Waffenbesitzes ist politisch leider suboptimal für diese Klärung, weil, juristische Fragen hin oder her, es bei steigendem Misstrauen nicht förderlich ist, wenn Grundsatzfragen am Recht auf Waffenbesitz aufgehängt werden. Verfassungsklagen wegen des Ausschlusses als DLRG-Funktionär, Anstellung oder Laienamt bei Kirchen, Landrat etc. wären geeigneter.
Die zu klärenden Fragen würden sehr tief gehen, aus meiner Sicht auch die Rolle des BVerfG selber betreffen. Das BVerfG könnte (mit durchaus guten Gründen) auch zu der Einsicht kommen, dass das eine Nummer zu groß und in der Wirkung nicht mehr kontrollierbar wird - und lieber die Finger davon lassen.
Erinnert mich an einen der wenigen Uraltwitze, die ich mir merken konnte lieber Herr Knauß!;)
"Herr Doktor, Herr Doktor, Sie müssen mir helfen.Keiner beachtet mich!"
"Der Nächste bitte!"
Oder wenn sich das Gericht doch der Beschwerde annimmt, .....
"Ihre unrechtmäßig entzogene Waffenbesitzkarte werden wir Ihren Hinterbliebenen zur weiteren Verwendung zukommen lassen!" (Von etwaigen Rückmeldungen bitten wir abzusehen;)
Nicht witzig? Sie haben recht Herr Knauß! Mit Grund-und Freiheitsrechten macht man keine Scherze! Nur konnte man sich als auf den Rechtsstaat vertrauender Normalbürger bis vor dem mit allen Mitteln geführten "K(r)ampf gegen rächts!" und den bisher noch nicht mal "aufgearbeiteten" mit Genehmigung der Gerichte erfolgten Übergriffe seitens des Staates während Corona oder einer erst nach dem Ausscheiden aus dem Amt "gerügten" Kanzlerin, die einfach mal eine unpassende Wahlentscheidung rückgängig machen ließ, solcherart Geschehen/Vertrauensbruch gar nicht vorstellen. MfG
Wenn ein Hauptgrund Aussagen wie "Messermigration" sein sollen, die die Menschenwürde verletzen, stellt sich die Frage, was mit all den Aussagen ist, die der biodeutschen Gesellschaft (oder Teilen davon, wie Ostdeutschen, Ungebildeten ...) strukturellen oder individuellen Rassismus, Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung etc. unterstellen. Auch gegen Reiche, Kapitalisten, andere politische Richtungen wird politisch sehr verbreitet bei uns extrem scharf geschossen in der Art, dass man selber nicht nur seine Interessen verteidigt, sondern DIE Wahrheit und Menschlichkeit, und die politischen Gegner absolut und vollkommen falsch und menschenfeindlich wären. Das ist in unserem politischen Denken (auch in der Bevölkerung) sehr üblich.
Das BVerfG hat dazu seinen Teil beigetragen, in dem es die Bedeutung von Grundrechen und seiner eigenen Urteile dazu immer weiter ausgebaut und damit immer mehr die Idee einer absoluten Menschheitsmoral installiert hat.
Interessant dazu, ich habe das schon in anderen Kommentaren erwähnt, die auch hier in Kommentaren erwähnte Frau Brosius-Gersdorf. Sie führt in ihrem Buch Dinge mit juristisch-professioneller Distanz aus (die Verfassung erlaubt völkisch-ethnische Homogenitätsziele etc.), die ein progressives Publikum eher erschüttern müssen.
Mit derselben kühlen Distanz arbeitet sie andere große gesellschaftliche Fragen ab, ordnet "wissenschaftlich"-juristisch ein, welche Standpunkte gehen, welche nicht, welche offen sind. Ich habe keinen Satz des Nachdenkens gefunden, wo die Justiz prinzipiell an Grenzen stößt, weil der Mensch nicht durch wissenschaftliche Justiz und Verfassungen definiert wird.
Sie selber hat anscheinend aber auch ein sehr emotionales Thema: die Gleichberechtigung von Frauen. Prinzipielle Fragen der Reibung zwischen ihren juristisch-absoluten Vorgaben und ihrem Herzensthema scheint es für sie nicht zu geben.
Aus meiner Sicht geht es beim AfD-Verbot auch um sehr tiefgehende Fragen.
das besagt, dass das Waffenverbot berechtigt ist, aber gleichzeitig auch auf die Linken und Bündnis90/Die Grünen Mitglieder anzuwenden ist Inclusiger ihrer NGO.Komplicen und vor allem Omas gegen Rechts.
Wenn ich mir die sehr erfolgreiche Spaltung der Gesellschaft, die Deindustrialisierung des Landes, die finanzielle Notlage sehr vieler Kommunen, die Berichterstattung des ÖRR und anderer sogenannter Leitmedien anschaue, schleicht sich der Gedanke ein, dass am Ende dieses Land zerstört am Boden ist. Wenn das Bundesverfassungsgericht zu erkennen gibt, dass ein Verbot der Partei möglich erscheint, dann, Gute Nacht Deutschland. Dann besteht zusätzlich zu den genannten Problemen das nicht unerhebliche Risiko eines Bürgeraufstands. Ich habe früher gerne dystopische Romane gelesen. Was in den letzten Jahren passierte und zukünftig passieren könnte , lässt manche dieser Romane verblassen.
Mein Vertrauen in dieses Gericht ist durch mindestens 2 unerwähnte Vorgänge getrübt:
a) Die Aussage eines Herrn Voßkuhle, wonach das BVerfG Anfragen/Klagen direkt an den EUGH weiterleitet(e), um sie nicht selbst beantworten zu müssen.
b) Die gemeinsamen Abendessen von Verfassungsrichtern und Regierungsmitgliedern (erstmals unter Merkel).
Beides hat nichts mehr mit Unabhängigkeit und Souveränität dieses Gerichtes zu tun.
