
- So geht politischer Kampf nicht
Der SPD-Innenminister von Thüringen hat ein Verbot der AfD ins Spiel gebracht. So bringt er sich vor der Landtagswahl im Freistaat in die Schlagzeilen. Der Demokratie hilft er damit nicht.
Muss man Georg Maier kennen? Seit 2017 ist der Mann aus Singen am Bodensee Innenminister des Freistaats Thüringen, zudem seit diesem Jahr Landesvorsitzender und Spitzenkandidat für die kommende Landtagswahl. Er vertritt eine Partei, der bei den letzten Wahlen im Freistaat 2019 knapp über acht Prozent der Wähler ihr Vertrauen schenkten – bei der für 2021 avisierten Neuwahl wird sie dieses Ergebnis kaum übertreffen.
Doch dieser Georg Maier hat das Glück, in diesem Jahr der Innenministerkonferenz vorzusitzen, das verschafft seinen Worten ein gewisses Gewicht. Dieses Gewicht hat er nun eingesetzt, um ein Parteienverbot der Alternative für Deutschland ins Spiel zu bringen. Es ist ein leicht zu durchschauendes und törichtes Spiel.
Ein Verbotsverfahren wäre aussichtslos
Maier kann sich natürlich immer darauf berufen, was er „wirklich“ gesagt hat: „Ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht ist dabei das allerletzte Mittel. Aber auch das ist nicht mehr auszuschließen, wenn die Partei sich weiter radikalisiert.“ Das heißt, er hat ein Verbotsverfahren ja lediglich „nicht ausgeschlossen“. Aber natürlich wusste er, dass ihm die mediale Aufmerksamkeit sicher sein würde. Und er weiß ganz genau, dass ein Verbotsverfahren (zum jetzigen Zeitpunkt) praktisch aussichtslos und politisch kontraproduktiv wäre.
Praktisch aussichtslos wäre ein Verbotsverfahren, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für Parteienverbote sehr enge Grenzen setzen. Die einzigen erfolgreichen Parteienverbote unseres Landes stammen aus den Anfangsjahren der Bundesrepublik: Anfang der 50er Jahre wurden mit der NSDAP-Nachfolgepartei SRP und der kommunistischen KPD zwei Parteien verboten, die die extremen Ränder des politischen Spektrums markierten. Seitdem scheiterten alle Versuche, Parteien zu verbieten, zuletzt zweimal (aus jeweils unterschiedlichen Gründen) die Verbotsverfahren gegen die NPD.