Jörg Urban, Vorsitzender der AfD in Sachsen, kommt im Sächsischen Landtag zu einer Pressekonferenz seiner Partei.
Jörg Urban ist Vorsitzender der AfD Sachsen und kündigte Klage gegen die Entscheidung der Landeswahlleiterin an / picture alliance

AfD Sachsen - Ein Aufschub schadet nur

Mit nur mit 18 statt 61 Listenplätzen darf die AfD bei der Landtagswahl in Sachsen antreten. Grund sind Mängel bei der Wahl der Kandidaten. Klagen darf die AfD dagegen erst nach der Wahl. In diesem speziellen Fall aber sei eine Ausnahme nötig, schreibt Christian Rath in der taz

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Die AfD in Sachsen kann zu der Landtagswahl Anfang September nur mit 18 statt mit 61 Listenplätzen antreten. Das liegt an Fehlern bei der Erstellung der Liste. Die Wahl fand an zwei verschiedenen Tagen statt und laut Landeswahlleiterin war der Zusammenhang zwischen den beiden Terminen nicht gegeben. Sie werden demnach als zwei einzelne Veranstaltungen gewertet und nur eine von ihnen mit der Wahlliste zugelassen.

Dagegen kann die AfD gerichtlich jedoch erst nach der Landtagswahl in Sachsen vorgehen. Doch dieser Aufschub gerichtlicher Prüfung ergebe wenig Sinn, schreibt Christian Rath in der taz. Das sächsische Landesverfassungsgericht sollte in diesem Fall eine Ausnahme machen und den Fall prüfen.

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Karsten Paulsen | Di., 9. Juli 2019 - 15:07

Würde man den Wahltermin einfach verschieben und der AfD Gelegenheit zur Nachbesserung geben, wäre allein die AfD blamiert. Für taktisch sinnvolle Überlegungen reicht das Intellekt auf der linken Seite aber nicht mehr, Hass engt halt den Blick ein.

Stefan Saar | Di., 9. Juli 2019 - 15:56

Antwort auf von Karsten Paulsen

Die AfD hatte Gelegenheit zur Nachbesserung!

Klaus Funke | Di., 9. Juli 2019 - 16:55

Antwort auf von Stefan Saar

Lieber Herr Saar. Sie mögen formal Recht haben. Aber es nützt nichts, dieser Schuss des Landeswahlausschusses wird nach hinten losgehen. Da wette ich mit Ihnen...

Stefan Saar | Di., 9. Juli 2019 - 18:20

Antwort auf von Klaus Funke

für´s Angebot, aber ich wette nie. Im übrigen kann des ja durchaus sein, daß die ach so feinfühligen Sachsen (Ihre Worte!) sich in die Schmollecke zurüchziehen ... Obwohl, "die Sachsen" gibt es eigentlich nicht; in Sachsen leben durchaus Menschen, denen demokratische Wahlregeln etwas bedeuten. Nehme ich jedenfalls an. Auf die sollten wir zählen.

Christian Honig | Di., 9. Juli 2019 - 17:08

Antwort auf von Stefan Saar

In einem Interview von Cicero mit dem Staatsrechtler Jochen Rozek wurde dargelegt, dass seiner Meinung nach die Formalien relativ narrensicher seien, trotzdem scheint der Fehler an sich nicht behebbar zu sein. Also die AfD hat zwei Listen nach einander und nicht wie gefordert eine Liste eingereicht, dass sei wohl jetzt im Nachhinein nicht mehr zu beheben, bzw. wird man das Gefühl nicht los, dass man es nicht beheben will. Man wird davon ausgehen können, dass wenn andere Parteien diesen Fehler gemacht hätten, einfach aus zwei Listen, eine gemacht worden wäre. Wenn es zu einem Wahlprüfungsverfahren kommen sollte und im Ergebnis die AfD Recht bekäme, es also zu Neuwahlen kommt, hätte sich der sächsische Landeswahlausschuss mit seinem pedantischen Verhalten wohl ein Eigentor geschossen und das wäre zu Recht Wasser auf die Mühlen unzufriedener Bürger die die AfD gewählt haben.

Christa Wallau | Di., 9. Juli 2019 - 17:19

Antwort auf von Stefan Saar

Die AfD bestreitet, diese Gelegenheit gehabt zu haben.
Hier steht Aussage gegen Aussage.

Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, daß es Auskünfte von wahl-amtlichen Stellen gibt, die nur die halbe Wahrheit enthalten, und dem danach Handelnden schaden - ob nun bewußt o. unbewußt falsch erteilt, das bleibt offen.
Vor der letzten Kommunalwahl wollte ein Bürger bei uns in RLP noch eine Liste für eine Verbandsgemeinde aufmachen u. erkundigte sich nach den formalen Bedingungen. Er bekam sie genannt, u. a. daß er seine Liste vorher öffentlich bekannt machen müsse. Er tat dies in einigen Werbeblättern u. dem Anzeiger der Verbandsgemeinde. Kurz vor Ablauf der Frist erfuhr er, daß es eine überregionale Zeitung hätte sein müssen, doch dafür war es leider zu spät. So hatte man ihn ausgebremst.
Angesichts des Hasses, der der AfD entgegenschlägt, halte ich alle Tricks gegen sie
für möglich. Die Handelnden dürften sich dabei noch großartig vorkommen und gegenseitig auf die Schulter klopfen.

Stefan Saar | Di., 9. Juli 2019 - 18:24

Antwort auf von Christa Wallau

... in einer überregionalen Zeitung ist aus gutem Grund vorgeschrieben und wahrlich kein Hexenwerk. Übrigens für alle Parteien. Manche halten sich daran, andere nicht. Mit "Hexenwerk" oder "Hass" hat das nun wirklich nichts zu tun. Es geht um die Einhaltung eher schlichter Regeln.

Die Landeswahlleitung hätte durchaus im Rahmen ihres Ermessens, die ganze Sache ist ein verwaltungsrechtlicher Vorgang, durchaus auch mit einer Rüge anerkennen können. Das hat sie aber nicht, sondern ihr Ermessen auf "Null" festgesetzt. Warum wohl?
Ich schrieb bereits schon, dieser Schuß könnte aus mehrfachen Gründen nach hinten losgehen.
Wähler könnten sagen, jetzt erst recht und die AFD bekommt viele Direktmandate.
Sollte die sächsischen Gerichte - Verwaltungsgericht oder Staatgerichtshof - gegen die Landeswahlleitung entscheiden, es ist fraglich ob die Wahlergebnisse dann nicht anerkannt werden zw. deren Mandatsumsetzungen - wäre gerichtlich ein Präzedenzfall entschieden, für künftige solcher Fälle.
Es ist natürlich klar, warum man diese Vorschrift so kleinlich auslegt. Ich muss aber auch sagen, bei der AFD sind auch einige Juristen, die haben da wohl geschlafen. Das sollten sie aber nicht, gerade weil alle Register gezogen werden, die AFD zu drangsalieren.

...Sie unterstellen der Landeswahlleitung Sachsen, sie habe ihren Ermessensspielraum nicht genutzt, um der AfD zu schaden. Sollte sich diese Vermutung bestätigen, der Nachweis wird schwer zu erbringen sein, dann hielte auch ich das für einen schwerwiegenden Vorgang.
Gestatten Sie mir hier einen Hinweis zu dem anderen Thema: Sie haben Recht, ich habe mich unpräzise ausgedrückt! Das Sozialstaatsgebot ist fest verankert, von sozialer Marktwirtschaft ist nirgendwo im GG explizit die Rede, aber das ist die Wirtschaftsordnung, die sich zwingend aus dem Sozialstaatsgebot ergibt, zumal andere GG-Artikel (2,12,14) sowohl eine freie als auch eine Zentralverwaltungswirtschaft ausschließen.
Insofern haben wir beide Recht.

Ernst-Günther Konrad | Do., 11. Juli 2019 - 09:25

Antwort auf von Kai Hügle

So kommen wir zusammen Herr Hügle. Danke für ihre ehrliche und offene Antwort.

Heidemarie Heim | Di., 9. Juli 2019 - 17:09

Oder der Zweck heiligt alle Mittel? Das Ansinnen des hier gemachten Ratschlags zur Vermeidung von Formfehler-"Opferrollen" seitens der möglichen Verursacher hat ein "Gschmäckle". Egal wie legitim die Entscheidung des Landeswahlausschusses ist, ob eine Ausnahme beschlossen wird oder nicht, der Schaden wird alle treffen. Und Einigen dämmert es wohl langsam aber sicher, das sich das Empfinden des Bürgers was gültiges Recht und seine Auslegung betrifft, sowohl für sich selbst und auch andere, in Teilen erheblich verändert hat, bzw. Theorie und Praxis immer weiter auseinander driften. So oder so, m.E. ein weiterer "Bärendienst" am Wahlverfahren, weil eine schon vorhergehende "Beschränkung"/Beschneidung der Wahlergebnisse dem möglichen Wählerinteresse entgegen steht. Was wiegt mehr jenseits aller Regelung? Der, ich unterstelle einmal unbeabsichtigte Formfehler, oder das Vertrauen eines Teils von Bürgern in demokratische Wahlverfahren? Das sollten sich alle Beteiligten einmal fragen! FG

Im Rechsstaat folgt die Auslegung von Rechtsvorschriften nicht irgendeinen diffusen „Empfinden“, sondern festen Regeln - z.B. der Regel, dass (wahlrechtliche) Formvorschriften streng auszulegen sind keine Ermessensspielräume lassen. Es kommt auch nicht darauf an, ob ein Formverstoss fahrlässig unterlaufen ist. Entscheidend ist, dass er unterlaufen ist. Für Juristen kein Geheimnis. Dachte bislang, in der AfD seinen geradezu massenhaft höchstqualifizierte Topjuristen unterwegs sind ... habe mich wohl geirrt.

Lieber Herr Saar, wem sollen denn Neuwahlen etwas nützen, zu denen es mit Sicherheit kommen wird, wenn die AfD nicht alle Ihr zustehenden Listenplätze besetzen kann? Bei Ihnen scheint mir der Gram gegen die AfD schon etwas das Denken zu beeinträchtigen. Es wäre schön, wenn das Thema einfach sachlich behandelt werden könnte.

Habe ich das bestritten werter Herr Saar? Ich würde mich selbst als eine ziemlich rechtstreue/-feste Bürgerin und liberale aber konservative Demokratin bezeichnen. Habe in 61 Jahren nachprüfbar mich noch nicht einmal einer sog. Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht. Höchstens im Geiste hohes Gericht!;) Sie können die Gedanken und das persönliche Empfinden Ihrer Mitbürger gerne mit Begriffen wie diffus oder nicht rechtsbewehrt/konform abtun, allein es wird "empfunden" und eigenbewertet mit all seinen Folgen. Mögen sie gut oder schlecht sein für unser Staatswesen. An anderer Stelle habe ich wie Sie auch, die Frage einer scheinbar mangelhaften bzw.nicht erfolgten juristischen "Aufsicht", Kontrolle seitens der AfD gestellt. Zumal in einer so wichtigen Sache wie das Wahlverfahren. Denn es stellt sich natürlich dem Wähler damit auch die Frage nach der Professionalität der zu Wählenden. Ich mache mir "schlicht" Sorge über die allgemeinen Entwicklungen und Veränderungen in und bei uns! MfG

Stefan Saar | Mi., 10. Juli 2019 - 14:01

Antwort auf von Heidemarie Heim

Sorgen mache ich mir auch. Das ändert aber nichts daran, dass die Beurteilung und Folgen von Verstößen gegen die Regeln des Wahlrechts nichts mit „Empfindungen“ zu tun haben dürfen, sondern nach den gesetzlichen Bestimmungen und ihrem Sinn und Zweck. Juristische Enrscheidungen dem („gesunden Volks-„) Empfinden zu überlassen, geht in einem Rechsstaat nicht an. Dabei geriert gerade die AfD sich mit Vorliebe als „Rechtsstaatspartei“. Es geht übrigens nicht darum, dass die AfD die Kandidatenliste in zwei Versammlungen festgelegt hat. Allerdings dürfen in einem solchen Fall die Abstimmungsmodalitäten nicht unterschiedlich sein. Und genau dieser Fehler hätte nicht unterlaufen dürfen und müssen. MfG

Danke für Ihre Antwort werter Herr Saar! Unsere gemeinsame Sorge bezüglich des Volksempfindens wie Sie es nannten, wurden zu meiner Verwunderung gestern in der ÖR-Berichterstattung genährt. Da wurde bekannt, das es bei verschiedenen Wahlen in der Vergangenheit bei allen etablierten Parteien Versagen gab was die Einhaltung der Formalitäten betrifft, Aufstellungen,Listen usw. Das man aber angesichts der Folgen von Unregelmäßigkeiten wie etwa Ungültigkeit der Wahl und ein Ansetzen von Neuwahlen und dem Durcheinander in den Parlamenten bei den durch fehlerhaft durchgeführte Wahl erlangten Sitze,so meine Vermutung, großzügig? verfuhr mit den Fehlleistungen der jeweiligen Partei. Sollte dies bei den Wählern im Osten so ankommen wie bei mir,brennt in Sachsen die Hütte! Denn damit legt man die Axt an, was das grundsätzliche Vertrauen in unser Rechtsgut ausmachen sollte! Nämlich das unter keinen Umständen mit zweierlei Maß gemessen nach Recht und Gesetz! Denn die Folgen wären fatal! MfG

Mehr Werbung für die AfD geht nicht , zudem vom politischen Gegner .
H.G. Maaßen schrieb „Für mich ist die NZZ so etwas wie „Westfernsehen“.“daher habe ich einmal nachgesehen , was die NZZ zu diesem Thema schreibt .
https://www.nzz.ch/international/afd-wahlliste-in-sachsen-juristen-stre…
So sieht es die NZZ , die ich hier als Link eingefügt habe , so sehen es auch Wähler in Sachsen . Wenn die AfD schlau ist , dann wird sie erst nach der Landtagswahl vor Gericht gehen , als Folge wird , wenn die Gerichte für Demokratie entscheiden , die Wahl wiederholt . Eine Partei hat anscheinend einen Fehler gemacht und Millionen Wähler werden um ihr Stimmrecht gebracht , wo bleibt da das Wahlrecht .
Wahrscheinlich haben auch andere Parteien ihre Liste NICHT an einem Tag erstellt , dieses wäre Aufgabe der Juristen da nach zu schauen .

1) Die AfD kann ohnehin erst nach der Wahl vor Gericht ziehen. 2) Kein einziger Wähler wird um sein Wahlrecht gebracht. 3) Entscheidend ist nicht, dass die AfD zwei Termine benötigt hat. Entscheidend ist, dass die Partei an diesen beiden Terminen unterschiedliche Abstimmungsverfahren verwendet hat.

Da wurden die Listen in Hinterzimmern ausgekugelt oder wie bei der EU-Wahlliste durch Frau Nahles eigenmächtig gegen den Willen des Landesverbandes geändert. Um ein demokratisches Verfahren hat sich in der Tat die AFD-Sachsen gekümmert, in dem sie Raum und Zeit für die Vorstellung der Kandidaten gegeben hat. Das ist ein mühevolles, langwieriges und teilweise frustrierendes Verfahren. Das passiert der AFD sicher nicht wieder. Und was Formfehler betrifft: Ich schlage mich gerade mal wieder mit den erforderlichen Aktivitäten zum Datenschutzgesetz herum. Da werden jeden Tag Formfehler begangen, bis sich das eingeschliffen hat. Juristen haben der größeren Sache zu dienen und sich nicht an Formfehlern aufzuhalten. Also: Eine Rüge des Landeswahlleiters mit Hilfestellung zur Heilung des Verfahrens wäre angemessen gewesen. Die Piraten hätte man sicher so behandelt. Aber die AFD ist der Paria für die etablierten Parteien. Man hat es in Görlitz gut beobachten können.