Alexander Marguier und Christoph Schwennicke im Gespräch mit Andreas Voßkuhle
Andreas Voßkuhle (Mitte) im Gespräch mit Alexander Marguier und Christoph Schwennicke / Bernd Hentschel

Cicero-Foyergespräch mit Andreas Voßkuhle - „Wir können die AfD nicht aus dem politischen Diskurs verbannen“

Im Gespräch mit Cicero beurteilte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, den Einzug der AfD in den Bundestag, die rechtliche Lage in Polen und die Forderung nach einer Obergrenze für Asylbewerber

Bastian Brauns

Autoreninfo

Bastian Brauns leitete das Wirtschaftsressort „Kapital“ bei Cicero von 2017 bis 2021. Zuvor war er Wirtschaftsredakteur bei Zeit Online und bei der Stiftung Warentest. Seine journalistische Ausbildung absolvierte er an der Henri-Nannen-Schule.

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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat einen besonnenen Umgang mit der Alternative für Deutschland (AfD) angemahnt. „Wir können nicht einfach diejenigen, die eine Partei gewählt haben, die einer Mehrheit von uns vielleicht nicht gefällt, aus dem politischen Diskurs verbannen“, sagte er beim Cicero-Foyergespräch am Mittwochabend in Karlsruhe. Es wäre vollkommen falsch, dem Populismus so zu begegnen, weil der Populismus genau das tue: „Andersdenkende aus dem politischen Prozess zu verbannen.“ Voßkuhle nannte das Wahlergebnis eine „Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik“. Nicht nur die Parteien, sondern die Gesellschaft als Ganzes würde gut daran tun, das Wahlergebnis ernst zu nehmen. „Es gibt einen Teil in der Bevölkerung, der sich aus unterschiedlichen Gründen nicht vertreten fühlt.“

Künftig werde es sehr darauf ankommen, zwischen normaler politischer Debatte und antidemokratischem Populismus zu unterscheiden, so Voßkuhle weiter. „Populisten nehmen für sich in Anspruch, zu wissen, was das Volk will. Und behaupten, dass diejenigen, die sich gegen diese Anmaßung von Wissen stellen, Volksverräter sind.“ Ein solcher Anspruch sei in vielerlei Hinsicht mit dem hiesigen Demokratie-Modell nicht vereinbar. Man könne beispielsweise nicht von einem homogenen Volk ausgehen, weil das überhaupt nicht existiere. Solche Äußerungen stellten die pluralistische Gesellschaft im Grundsatz in Frage. Dagegen müsse man dann auch etwas tun, sagte Voßkuhle. „Das Problem ist, wenn ich den anderen nicht mehr als politischen Gegner, sondern als Feind, als Vaterlandsverräter begreife.“

Plädoyer für Einwanderungsgesetz

Kritisch kommentierte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts die Tatsache, dass der neu gewählte Bundestag so viele Mitglieder hat, wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. „Ich hätte mich persönlich gefreut, wenn die Große Koalition in der Lage gewesen wäre, ein neues Wahlrecht zu etablieren. Vielleicht sogar mit einer Änderung des Grundgesetzes“, sagte Voßkuhle. Man sei sich nicht einig geworden, weil sich alle Parteien fragen würden, was das für sie bedeute. Voßkuhle sprach sich für die Einführung des Grabenwahlsystems aus. In diesem Wahlsystem würden 50 Prozent der Abgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt und 50 Prozent über die Direktmandate in den Wahlkreisen. „Das Grabenwahlsystem wäre eine sehr saubere Lösung. Aber sie hat einen Nachteil: Die kleinen Parteien hätten damit Probleme“, so der Gerichtspräsident.

Von einer neuen Regierung erwartet Voßkuhle zudem ein „modernes Einwanderungsgesetz“. Da bei den Zugewanderten auch viele dabei seien, die keinen Flüchtlingsstatus nach dem Völkerrecht hätten, könne man auch über Obergrenzen nachdenken. „Jedes Land, das ein Einwanderungsrecht hat, hat eine Obergrenze", sagte er und schränkte ein: „Eine Obergrenze für Asylbewerber ist nicht vereinbar mit Völkerrecht.“ Zwar gäbe es einen "Vorbehalt des Möglichen", aber Deutschland habe aktuell nicht das Problem, dass es diese Aufgabe nicht schultern könne.

„Polen stellt Rechtsstruktur der EU in Frage“

Kritisch äußerte sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts zur Lage in Polen. Es sei erschreckend, so Voßkuhle, wie ein prosperierendes Land, das zudem die meiste Unterstützung durch EU-Gelder erhalte und ein weltweit geschätztes Verfassungsgericht hatte, „innerhalb weniger Jahre und Monate seiner demokratische Kultur und sein Justizsystem zerstört“. Im Hinblick auf das Urteil des EuGH zur Flüchtlingsaufnahme verwies Voßkuhle außerdem darauf, dass neben eines Rechtsstaatsverfahrens und Vertragsverletzungsverfahrens derzeit auch geprüft werde, ob Finanz-Zuwendungen künftig an Bedingungen gebunden werden könnten.

„Selbstverständlich können wir nicht in einer Gemeinschaft leben, in der sich jeder frei entscheiden kann, ob er einem Urteil eines dafür zuständigen Gerichts folgen will oder nicht“, sagte Voßkuhle. Damit würde man die Grundlagen der Europäischen Union komplett verlassen. In Polen gäbe es nicht nur ein partielles Rechtsversagen, dadurch verändere sich auch die Rechtsstruktur der EU. „Das macht das so dramatisch und deshalb sind wir am Bundesverfassungsgericht auch so beunruhigt“, sagte Voßkuhle. 

In Bezug auf die Entwicklungen in Polen, Ungarn und auch der Türkei sagte er, es sei populär geworden, dass man das Demokratie-Prinzip auf eine schlichte Mehrheitsregel zurückführe. Es sei aber nicht so, dass Demokratie nur heiße, dass die Mehrheit entscheiden könne. „Wenn das so wäre, dann ist Demokratie der Anfang eines totalitären Systems.“ Demokratie werde stattdessen angetrieben von der Idee, dass die Minderheit zur Mehrheit werden kann. Dies werde unter anderem durch Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Gewaltenteilung immer wieder neu gewährleistet.

Das komplette Cicero-Foyergespräch können Sie heute um 14.45 Uhr und am Freitag um 12:45 Uhr bei Phoenix nachschauen oder jetzt schon auf unserer Facebook-Seite

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"Demokratie werde stattdessen angetrieben von der Idee, dass die Minderheit zur Mehrheit werden kann. Dies werde unter anderem durch Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Gewaltenteilung immer wieder neu gewährleistet." Die AfD und ihre Anhänger/Zuhörer wurden an allen Ecken drangsaliert im Wahlkampf. Demokratisch fand ich das nicht. Ist da vielleicht unsere Demokratie in Unordnung gekommen?

Es waren und sind Politiker und Anhänger der AfD, die die guten Gepflogenheiten des politischen Diskurses BEWUSST und GEPLANT außer Kraft zu setzen versuchen. Sie sind es, die mittels Verbreitung von Falsch- und Fehlinformationen - man nannte das früher einmal schlicht "Lügen" - sowie geschmacklosen Tabubrüchen versuchen, die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Die Antwort auf eine solche Herausforderung kann nur sein: Keine Toleranz den Intoleranten, kein Fußbreit Nachgiebigkeit für die Feinde der Demokratie. Wohin das Ganze führt, lässt sich in Polen, in Ungarn, in der Türkei, ja selbst in den USA besichtigen. Ich hoffe, die demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages sind sich ihrer Verantwortung bewusst beim Kampf gegen die Feinde der offenen Gesellschaft.

Rudolf Minks | Fr., 29. September 2017 - 19:57

Antwort auf von Wolfgang Werz

Wenn in den Talks mit der AfD,den Zuschauern mehr Hintergrundwissen über die AfD, was ihre Inhalte und was langfristig passieren könnte wenn sie regieren würden,genauer vermitteln hätten,hätten sich die AfDler, nicht so leicht,alles
ableugnen können,dass sie dadurch,fast ungeschoren davon kamen,wäre das Wahlergebnis für diese Partei vielleicht kleiner ausgefallen?

Klaus Ramelow | Fr., 29. September 2017 - 20:33

Antwort auf von Wolfgang Werz

@Wolfgang Werz: "Es waren und sind Politiker und Anhänger der AfD, die die guten Gepflogenheiten des politischen Diskurses BEWUSST und GEPLANT außer Kraft zu setzen versuchen"
Soll diese Argumentation lediglich die Erinnerung an die Diskussions-"Kultur", wie z.B. von F.J.S. und Dregger gepflegt, verdrängen?
Durch die frühere Art der politischen Diskussion war wenigstens noch erkennbar, wer sich getraute, seine Meinung zu vertreten !
Dem heutigen Berufspolitiker - besonders aus den Altparteien - geht es doch überwiegend darum, seinen Posten - und sein so gesichertes Einkommen - durch stromlinienförmiges / linientreues Verhalten zu bewahren.

als ich Ihre Bemerkung las, Herr Frölke.
Was genau hat das Bundesverfassungsgericht davon abgehalten, dies auf Klagen hin zu be- und dann zu urteilen?
Haben die Leute Angst gehabt, sich zu positionieren?
Darüber sollten sie jetzt einmal nachdenken und in Zukunft, selbst wenn es noch so schwer fallen sollte, Klagen zulassen.
Wenn ich an all die Verunglimpfung denke, dem viele Menschen, wenn nicht die Hälfte der Bevölkerung ausgesetzt gewesen sind, was hoffentlich niemanden zu einem Anti-Demokraten machte, dann mischt sich auch viel Bitterkeit in mein Lachen.
Es mag übrigens kein homogenes Volk geben, was man vor allem aussereuropäischen Ländern nahebringen sollte, auch nicht als patriarchalische Einheitsreligion, aber es gibt Völker, Volksgruppen, Ethnien, Nationen etc. und keine Indifferenz oder das Gebot von Zusammenleben, wo es ohne Zwang nicht möglich ist.
Indifferenz wie evtl. (räumlich)noch möglich in den USA/Aus ist vorübergehend und bedarf der Beobachtung.
Es war schlimm

Bernd Lehmann | Do., 28. September 2017 - 13:40

Wieder brüllt ein oberster Richter so einen Wahnsinn ins Internet. Der nächste Pull Effekt für Afrika.
Doch, jedes Land hat eine Obergrenze, eine finanzielle und besonders eine gesellschaftliche Obergrenze ! Und beide sind bei weitem überschritten !

Prof. Dr. Max Tilzer | Do., 28. September 2017 - 16:24

Antwort auf von Bernd Lehmann

Das Existieren von Grenzen für die Aufnahmekapazität von Systemen für inputs von außen ist ein Naturgesetz, das in Physik, Chemie und Ökologie Gültigkeit hat. Drei Beispiele, ganz einfach ausgedrückt: 1. Sie können ein einen Eimer nicht mehr Wasser gießen als er Volumen hat. 2. Sie können nicht mehr Salz in Wasser lösen, als seiner Löslichkeit entspricht. 3. Sie können nicht mehr hungrige Mäuler stopfen, als Nahrung für ihre Sättigung verfügbar ist. Die Diskussion um die Flüchtlings-bergrenze verrät in erschütternder Weise Ignoranz und Verantwortungslosigkeit.

Besser kann man es kaum sagen. Das Tragische: Reisen Sie mal an den Rand der EU oder weiter und unterhalten Sie sich mit Leuten dort. Sie werden überrascht sein von einem für deutsche Verhältnisse ungekannten gesunden Menschenverstand und werden merken: Die (meisten) Deutschen sind leider nicht mehr die hellsten Kerzen auf der Torte ...

Walter Böhm | Do., 28. September 2017 - 20:30

Antwort auf von Bernd Lehmann

Erklärung: Vosskuhle ist auf dem SPD-Ticket ins BVerfG gekommen.

Markus Werner | Do., 28. September 2017 - 14:04

„Das Problem ist, wenn ich den anderen nicht mehr als politischen Gegner, sondern als Feind, als Vaterlandsverräter begreife.“
Herr Marquer hat dankenswerterweise (!) daraufhin sofort die Frage nach einer Bewertung der aktuellen Schulz-Äußerung gestellt, der die AfD als "Feinde" bezeichnet hatte.
Prof. Voßkuhles Antwort darauf ließ leider dann genau die Klarheit vermissen, die der Satz ursprünglich suggerieren wollte.
Leider.
Wie wäre wohl das Statement ausgefallen, wenn die Wortwahl von anderer Seite gekommen wäre?

dass - soweit ich mich erinnern kann - noch nie in der politischen Auseinandersetzung Andersdenkende so oft als "Feinde" und "Hasser" bezeichnet wurden wie jetzt von den etablierten Parteien. Wir haben "Europafeinde", "Demokratiefeinde", "Fremdenhasser" usw. Die Äußerung von Schulz passt da gut hinein, Herr Werner. Eine klare Antwort wäre schön gewesen ...

helmut armbruster | Do., 28. September 2017 - 14:23

Sie werden nämlich gem. Artikel 94 Abs. 1 GG gewählt von Parlamentariern, und zwar zur Hälfte vom BT und zur Hälfte vom BR.
Diejenigen, die sie wählen sind zwar offiziell nur ihrem Gewissen verpflichtet, folgen in Wirklichkeit jedoch in aller Regel dem Fraktionszwang.
Die Folge ist, dass eine Handvoll Vorentscheider der politischen Parteien die eigentliche Entscheidung trifft.
Das erklärt vielleicht warum einige BVG-Entscheidungen in den vergangenen Jahren das Geschmäckle von Gefälligkeitsgutachten hatten.
Herr Voßkuhle mag ein unbescholtener u. ehrenwerter Mann sein, aber seinen Präsidentenstuhl hat er der Parteipolitik zu verdanken.
Und das ist bedenklich..

Wenn wir die Verfassungsrichter vom Volk wählen lassen, werden doch diejenigen gewählt, die die BILD-Zeitung empfiehlt. Oder wie sehen Sie das?

helmut armbruster | Mo., 2. Oktober 2017 - 09:44

Antwort auf von Willy Ehrlich

mit Politik vermischt und verbandelt sein. Dies im Interesse der Gewaltenteilung. Zur Frage wie die Bundesverfassungsrichter gewählt werden sollten könnte ich mir folgendes vorstellen:
- Durch sämtliche ihre Richterkollegen.
- Auch sollte Vorbedingung sein, dass ein zukünftiger Verfassungsrichter einige Zeit Kammerpräsident an einem OLG gewesen sein muss und nie einer politischen Partei angehört hat.

Ein kurzes Stutzen, denn BVG ist das BundesVerwaltungsGericht, jedoch der Name rückt alles ins rechte Licht: Andreas Voßkuhle als PräsBVerfG hat Stürme erlebt in der Konfrontation mit ambitionierten Rechtsinterpretationen aus den Winkeln parteilicher Interessennahmen, aber er weiß zu parieren, er kennt die Formate der Begegnungen - unparteiisch und irgendwie nur den Buchstaben treu, dieser eigentümlich quirrlichen Masse, deren Sinn sich erschließt, wenn Denken sich hinzugesellt. Der freie Geist weiß sich immer gegen Erwartungen zu stemmen, die richterliche Kompetenz und Konsequenz für sich zu vereinnahmen versuchen sollten. Was sonst wäre von einem Träger des CICERO - Rednerpreises zu erwarten ( 2014 ), Namensgleichheit ist nur des Zufalls Gunst. Die Frage hier könnte sich aufdrängen , ob es RECHT ist, wenn Eloquenz und Statur sich der Anfechtungen erwehren. Aber auch das ist nicht die Frage, sondern die Vermischung und Einflussnahme meist lobbygelenkter Bestimmung. Dazu hier folgend

Ralf Altmeister | Do., 28. September 2017 - 14:26

Wenn Herr Voßkuhle die Frage erörtert hätte, wie es sich mit der Asylanerkennung Artikel 16a verhält
"Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der EuropäischenGemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung desAbkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze derMenschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. "
Für mich ist dies so klar formuliert, daß anderweitige Interpretationen nur auf moralischen oder sonstigen Kategorien basieren können, die keiner mehr versteht und so bestimmt dem Sinn nach auch nicht gedacht waren.

Wenn Sie das Interview ansehen, werden Sie feststellen, dass sich Herr Voßkuhle dazu ausführlich geäußert hat: https://youtu.be/Iu3KNfkGWE0

Joachim Fehr | Do., 28. September 2017 - 14:55

Einfach souverän, überzeugend und respektvoll. Leider nicht im Fernsehen.
Vielen Dank an die Diskutanten.

Bernhard K. Kopp | Do., 28. September 2017 - 15:26

Der unbegrenzte Asylanspruch bezieht sich auf die persönliche Verfolgung. Die Anerkennungsquote beweist, dass das Antragsrecht von einer grossen Zahl ungestraft missbraucht wird, nur um erst einmal unter den sozialstaatlichen Schutzschirm zu kommen. Das 'rechtsstaatliche Verfahren' ist zudem für den Staat, auch weit über die Leistungen an den Antragssteller hinaus, sehr teuer. Das kann nicht legitim sein, und dürfte auch nicht legal sein. Dazu keine rechtskundige Antwort. Schade.

Reinhard John | Do., 28. September 2017 - 15:44

Die Demokratie in Deutschland ist nicht mehr das was unser Grundgesetz in ihr gesehen hat. Es geht schon damit los, dass Voßkuhl ein Beamter ist und durch diesen Status dem normalen Bürger viel finanzielle Vorteile hat, die er bereit ist zu verteidigen. Gefragt worden ist der Souverän nicht, ob er diese Vorteile finanzieren will. Das hat eine kleine Gruppe von Staatsdiener dann demokratisch entschieden.

Peter Lieser | Do., 28. September 2017 - 16:11

Zitat : „Wir können nicht einfach diejenigen, die eine Partei gewählt haben, die einer Mehrheit von uns vielleicht nicht gefällt, aus dem politischen Diskurs verbannen“ Zitat ende. Wir können... ? Und wer ist wir... ? Hört sich fast so an, als würden "wir" gerne wenn wir könnten.

Teilhabe an der politischen Gestaltung das andere.

Ist es eigentlich im Sinne unserer Verfassung, dass etablierte Parteien unter dem Vorwand, nur sie seien "demokratisch", ein Kartell bilden und eine andere, ebenso demokratisch gewählte Partei von vornherein von jeglicher Koalition und damit Regierungsbildung ausschließen?

Zu welchen abstrusen Bündnissen das führen kann, sieht man ja jetzt bei "Jamaika".

Marc Meyer | Do., 28. September 2017 - 16:37

"Plädoyer für Einwanderungsgesetz" - Ich wäre als AfD Protest Wähler auch dafür.

ABER wird man diese Regeln und Gesetze denn dann einhalten? Daran habe ich Zweifel.

Solange die Moral bei diesem Thema über geltenem Recht steht, brauchen wir kein neues Einwanderungsgesetz, den es würde ja eh wieder gebrochen werden, so wie Dublin-3 gebrochen wird. Es gibt immer eine Ausrede, einen Grund.

Entweder haben wir Demokratie, wo sich ALLE an die Gesetze und Vorschriften halten, oder wir lassen es langsam aber sicher ganz bleiben. Aber dann dürfen wir Bürger uns auch so verhalten, was schlecht wäre, aber eben nur fair und konsequent.

Und Polen bricht EU-Recht, genau das macht Deutschland bei den Euro- und Dublin3 Gesetzen. Wir sind doch keinen Deut besser als Polen. Oder haben wir doppelte Moralvorstellungen?

Gesetze sind für alle da, nicht nur für Polen!

Achim Scharelmann | Do., 28. September 2017 - 16:37

Recht merkwürdige Begründung hinsichtlich des Asylstatus nach Völkerrecht und der Obergrenze bei Zugewanderten. Hier wird so formuliert, daß alles offen bleiben darf und nicht umsonst wurde die Klage von Prof. Schachtschneider erst garnicht angenommen, denn sonst hätte man ja Farbe bekennen müssen. Alles sehr merkwürdig. Jeder normal gebildete Mensch weiß, daß ein Flüchtling im Sinne des Völkerrechts nicht abgewiesen werden kann. Im Sinne von Zuwanderung aber schon und das ist die Krux an der Sache, aus Wirtschaftsemigranten werden Flüchtlinge im Sinne des Völkerrechts und somit aufnahmefähig, was aber eine Verzerrung der Tatsachen darstellt und das ist der eigentliche Skandal unserer sogenannten Asylpolitik.

Jürgen Winzig | Do., 28. September 2017 - 23:28

Antwort auf von Achim Scharelmann

Natürlich kann man Flüchtlinge abweisen. Steht in der Verfassung unter Art 16a.
Ebenso natürlich kann man Kriegsflüchtlinge abweisen. Steht in der Genfer Konvention. Die müssen nämlich unmittelbar, also direkt, aus einem Kriegsgebiet kommen und nicht über 10 sichere Herkunftsländer. Nebenbei bemerkt kann ich in Tunesien und Marokko nicht wirklich einen Krieg erkennen.

Dr. Lothar Sukstorf | Sa., 30. September 2017 - 10:50

Antwort auf von Jürgen Winzig

die Flüchtlingspolitik bestimmen bei uns nur Ideologen und zwar die links-grünen-spät68ziger. Der Asylartikel ist nicht für Millionen von Leuten gemacht worden, die nur des Geldes wegen kommen. Mir reichen schon die gefühlten 20 Mio. Türken und Kurden(die mit der naturgegebenen Erlaubnis,ihre Autos auf Gehwegen parken zu dürfen) hier bei UNS. Noch ist das nämlich UNSER LAND. Und allein deshalb werde ich niemals eine "Flüchtlingspartei" hier bei uns wählen, dazu zähle ich CDU, Grüne, FDP, SPD, Linke...

Dr. Lothar Sukstorf | Sa., 30. September 2017 - 10:51

Antwort auf von Jürgen Winzig

die Flüchtlingspolitik bestimmen bei uns nur Ideologen und zwar die links-grünen-spät68ziger. Der Asylartikel ist nicht für Millionen von Leuten gemacht worden, die nur des Geldes wegen kommen. Mir reichen schon die gefühlten 20 Mio. Türken und Kurden(die mit der naturgegebenen Erlaubnis,ihre Autos auf Gehwegen parken zu dürfen) hier bei UNS. Noch ist das nämlich UNSER LAND. Und allein deshalb werde ich niemals eine "Flüchtlingspartei" hier bei uns wählen, dazu zähle ich CDU, Grüne, FDP, SPD, Linke...

Georg Zeegers | Do., 28. September 2017 - 17:30

Das wäre ja noch Schöner die AFD ist ja von den Bürgern Gewählt worden gut so!

Christoph Kuhlmann | Do., 28. September 2017 - 17:58

Dublin und Schengen gelten ebenso wie die Möglichkeit besteht exterritoriale Asylverfahren zu implementieren. Was die Kriegsflüchtlinge betrifft, so zwingt die Genfer Flüchtlingskonvention kein Land auch nur einen einzigen Kriegsflüchtling aufzunehmen, insbesonder wenn diese vorher durch ein halbes Dutzend sichere Drittstaaten müssen. Erst mit betreten des Geltungsbereiches des deutschen Grundgesetzes bekommen die Worte des Verfassungsrichters Bedeutung. Insofern ist die falsche Behauptung der Kanzlerin so ausschlaggebend, die deutschen Grenzen ließen sich nicht gegen illegale Grenzübertritte sichern.

Christa Maria Wallau | Do., 28. September 2017 - 17:59

Ich habe mir das Gespräch auf PHÖNIX angehört und viele interessante Antworten von Herrn Voßkuhle auf die guten Fragen von Herrn Schwennicke und Herrn Marguier vernommen.

E i n e Bemerkung hat mich aufhorchen lassen. Sie
lautet in etwa so: Eine pluralistische Gesellschaft, die demokratisch organisiert ist, muß es zulassen und ertragen, wenn eine Minderheit zur Mehrheit wird. Nach einigem Überlegen habe ich mir gesagt: Ja, das stimmt.
ABER: Diese Umkehrung der Verhältnisse setzt voraus, daß die Prozesse, die dazu geführt haben,
nicht von Ideologen in der Regierung in Gang gesetzt u. entschieden wurden, sondern von
den Bürgern selbst.
B e v o r eine Minderheit zur Mehrheit werden kann,
müssen der bisherige Mehrheit alle legalen Möglichkeiten, die den Wandlungsprozeß aufhalten können, gestattet sein.
Im Klartext: Sie müssen mit ihrer Mehrheit
e n t s c h e i d e n dürfen, ob sie mit der sich
anbahnenden totalen Veränderung der Gesellschaft einverstanden sind oder nicht.

kann ich Ihnen nicht ganz folgen. Was meinen Sie mit "totaler Veränderung der Gesellschaft"? Und wo liegt das Problem bei diesem Satz von Herrn Voßkuhle bezüglich der Minderheiten, die zu Mehrheiten werden können? Da die Regierung immer von Mehrheiten eingesetzt wird und diese natürlich verteidigt, kann es ja nur Änderungen durch Wahlen geben.
Ich habe Voßkuhles Äußerung so verstanden, dass man Minderheiten respektieren und ihnen auch die demokratischen Mittel zubilligen soll, um vielleicht einmal zur Mehrheit zu gehören. Ein Thema, das bei der künftigen Parlamentsarbeit ja aktuell werden könnte.

Alf Torsten Werner | Do., 28. September 2017 - 19:44

Wie bitte? Eine Obergrenze für Asylbewerber sei nicht vereinbar mit Völkerrecht. Das ist falsch! Dazu Amitai Etzioni im SZ-Feuilleton vom 8./9. April 2006: "Politisch Verfolgte haben ein Recht auf Schutz. Dieser Anspruch ist indes beschränkter als oft geglaubt" In der Tat, völkerrechtlich bedeutet Asyl als Konsequenz der Gebietshoheit eines Staates das Recht Asyl zu gewähren. Eine Pflicht besteht auf der Ebene des Völkerrechts jedoch nicht. Auch deshalb hielt Wolfgang Zeidler, einst Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hierzulande den "Grundrecht-Totalitarismus" für ein staats-schwächelndes Übel.

Edgar Timm | Do., 28. September 2017 - 21:54

"Populisten nehmen für sich in Anspruch, zu wissen, was das Volk will. Und behaupten, dass diejenigen, die sich gegen diese Anmaßung von Wissen stellen, Volksverräter sind.“

Interessant - dann nehmen also die Politiker der etablierten Parteien (die ja keine Populisten sein wollen) nicht für sich in Anspruch zu wissen, was das Volk will - und brauchen deshalb den Volkswillen nicht zu beachten. Wie war das mit dem Amtseid?

Jürgen Winzig | Do., 28. September 2017 - 23:25

Herr Voßkuhle wurde von der SPD in sein Richteramt gehievt. Sogar ehemalige Politiker, z.B. aus dem Saarland wurden schon als Verfassungsrichter untergebracht. Ich sehe die Grundfesten eines Rechtsstaates nicht mehr gewährleistet, wenn es keine Gewaltenteilung gibt, sondern höchste Richterstellen durch Parteienkungel besetzt werden. Aber über Polen herziehen....

Rolf Roßbach | Do., 28. September 2017 - 23:27

Asyl bedeutet Schutz für jemanden, der in seiner Heimat an Leib und Leben bedroht ist. Ist die Gefahr vorüber fällt der Asylgrund weg und der Betreffende muss zurückkehren und sich etwa am Wiederaufbau beteiligen. Warum stattdessen immer von Integration die Rede ist, scheint mir nicht plausibel.

Rainer H. Kühne | Fr., 29. September 2017 - 00:15

Dazu möche ich gerne zitieren aus derdenkwürdigen Rede des damaligen
Präsidenten des BGH, Prof. Dr. Günter Hirsch, aus Anlass des 100.
Geburtstages von Hans v. Dohnanyi am 8. März 2002:
Schon der Anschein - mag er auch falsch sein -, daß Richter ausgewählt
und befördert werden nach anderen Kriterien als der fachlichen
Kompetenz und ihrer rechtsstaatlichen Integrität untergräbt das
Vertrauen in die Dritte Gewalt. Parteizugehörigkeit darf kein Kriterium
bei Personalentscheidungen über Richter sein. Außerdem muß zur
parlamentarischen Verantwortung derjenigen, die die Personalhoheit
über Richter haben, Transparenz des Entscheidungsverfahrens
hinzutreten.
Wirstellen fest, dass damalige Beurteilungen eine gegenläufige Richtung
nicht haben verhindern können. Es bleibt wichtig, dass der
STAATSKÖRPER dem
S O U V E R Ä N , dem D E U T S C H E N V O L K E ,
ausschließlich dienstbar zu sein hat.
Die JUDIKATIVE zu DEMOKRATISCHEN STRUKTUREN zu führen , ist originäre
Aufgabe des DBT.

Peter Wagner | Fr., 29. September 2017 - 04:08

Das Festhalten an den aktuellen Internationalen, Europäischen und Deutschen Asylgesetzen wird uns langfristig so überfordern, dass immer mehr Bürger gezwungen werden rechte Parteien zu wählen, sozusagen aus Notwehr, weil sie sich große Sorgen um dieses Land machen! Das gilt für alle Europäischen Länder mit vergleichbaren Sozialsystemen, die ihre Grenzen nicht sichern. Die Asyl-Gesetze sind von Menschen gemacht und diese sind bekanntlich nicht unfehlbar! Auch nicht Herr Voßkuhle.

Angela Seegers | Fr., 29. September 2017 - 09:57

ist ein kluger Mann, der als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes einigen Einfluss hat. Gut so. Warum klappt es mit der praktischen Umsetzung seiner sehr wohl gut begründeten Vorschläge (anstehender Anstieg der MdB über 700! Ein Wahnsinn. Grundgesetzänderung in Teilen und Überarbeitung dieses in Anlehnung ans 21. Jahrhunderts und seiner veränderten Rahmenbedingungen zu 1949, Einwanderung ...). Ich finde ihn gut in seiner Argumentation, jetzt geht's um die Umsetzung. Viel Glück. Und lieber Cicero, dran bleiben und nachfragen.

Dr. Fred Anton | Fr., 29. September 2017 - 11:28

Für eine bessere Gewaltenteilung
Gut wäre es auch gewesen, wenn Herr Vosskuhle zu dem Vorschlag der AFD Stellung genommen hätte, was er davon hält, dass Richter nur noch nach Qualifikation und nicht mehr nach politischen Proporz bestimmt werden.
Dann wäre ein Verfassungsgericht auch ein echtes Korrektiv zum Regierungshandeln. Derzeit hat man eher den Eindruck, dass die Urteile regierungsfreundlich ausfallenausfallen.

Ruth Müller | Fr., 29. September 2017 - 13:52

...
Haben AUCH das Recht von den Alimentierten auf Zeit regierenden Politikern und den Journalisten des öffentlichen Rundfunks wie alle anderen fair behandelt zu werden. Falls sich einige dieser, außerhalb des Anstandes bewegen, sollte man diese Personen öffentlich zur Diskussion stellen - das gilt für die AFD gleichermaßen wie für die anderen Parteien. Journalisten die einseitig agieren sollte man aus den öffentlichen Medien entlassen - diese sollen sich bei den privaten ihre Brötchen verdienen.
Parteien die mit Hilfe der öffentlichen Medien die politische Diskussion verhindert haben um dann kurz vor der Wahl das Gegenteil im Einklang mit IHREN Medien zuproklamieren sollten als Täuscher benannt werden und Ihre Protagonisten sollten zurücktreten mit Beendigung der Alimentierung durch alle Steuerzahler.

Beat Leutwyler | Fr., 29. September 2017 - 16:29

Die Justiz ist die Fortsetzung von Politik, nur mit undemokratischen Mitteln.

Dr. Lothar Sukstorf | Sa., 30. September 2017 - 17:29

Die letzten Richter im BVG, die mir Respekt abnötigten, waren Roman Herzog und di Fabio. Unabhängige und intellektuelle Köpfe.

Wolfgang Beck | So., 1. Oktober 2017 - 21:53

„Man könne beispielsweise nicht von einem homogenen Volk ausgehen, weil das überhaupt nicht existiere. Solche Äußerungen stellten die pluralistische Gesellschaft im Grundsatz in Frage.“ Es wäre schon mal interessant, zu erfahren, inwieweit der Pluralismus im Grundgesetz verankert ist; denn der Begriff selbst kommt dort nicht vor; sicher läßt er sich von irgendwelchen Artikeln ableiten; und zweifelsfrei kann man ihm dem demokratischen Prinzip der Freiheit zuordnen; man könnte den Begriff Pluralismus fast als Synonym bezeichnen; er hebt darauf ab, daß sich Gruppen bzw. Individuen innerhalb einer Gesellschaft in ihrer freien Entwicklung nicht gegenseitig einschränken, bzw. der Staat keine Einschränkungen vornimmt. Aber es gibt eben nicht nur dieses Prinzip, sondern auch das der Solidarität und das der Gleichheit. Und das ist das Problem:

Wolfgang Beck | So., 1. Oktober 2017 - 21:54

Mit dem Gebrauch des Begriffes Pluralismus wird der Begriff Freiheit und damit automatisch die das Freiheitsprinzip deutlich einschränkenden Prinzipien Solidarität und Gleichheit vermieden, und damit das Freiheitsprinzip – zumindest von der Tendenz her – verabsolutiert. Insofern, muß man sagen, hat dieser Begriff deutlich manipulativen Charakter!
Kein homogenes Volk – dergleichen wird niemand im Ernst erwarten können. Was heißt aber keine Homogenität in dieser Ausschließlichkeit in einer Demokratie? Das heißt auch, es gibt keine Verantwortungsgemeinschaft; denn für eine Sache, nämlich für den demokratischen Rechtsstaat sich verantwortlich fühlen bzw. sich für ihn einzusetzen, setzt eine Homogenität im Denken und Fühlen voraus; um es auf den Punkt zu bringen, wer das bestreitet, hat das Wesen der Demokratie nicht verstanden. Tut mir leid, Herr Voßkuhle, das war wohl nichts.

marlene ott | Mo., 2. Oktober 2017 - 13:06

ich schlage vor, dass herr voßkuhle mit seiner familie zwei jahre von hartz iv lebt und seine kinder auf marode schulen schickt - dann reden wir weiter

im übrigen zahlen deutsche erwerbstätige bereits die zweihöchsten angaben und besitzen am wenigsten eigenheime

Dorothee Sehrt-Irrek | Mi., 4. Oktober 2017 - 10:44

Mitkommentatoren sehen, aber die mir bekannten Äußerungen des Bundespräsidenten lassen mich ruhiger werden.
Diese Klarstellungen waren mehr als notwendig und ich verstehe nicht, warum Merkel sie nicht zur Grundlage ihres Handelns gemacht hat 2015.
Wenn sie unerfahren in unserer Rechtskultur ist, so hat sie doch Berater und `gesunden, ausgebildeten Menschenverstand`, mit dem sich jeder Denkende annähernd wie jetzt der Bundespräsident orientieren konnte.
Vorsicht wäre vor allem deshalb ÜBERAUS notwendig gewesen, weil ich das Gebaren des Nahen Osten jetzt in Bezug auf Österreich im Zusammenhang mit dem Verschleierungsverbot für hoffentlich nicht das ewige aber erwartbare Verhalten dieser politisch evtl. unzivilisierten Länder erachte.
In Vorleistung zu gehen unter Inkaufnahme sich verstetigender gravierender Veränderungen in Deutschland, mit der Idee, dies hintenherum für Europa als verbindlich zu erklären, halte ich für die dümmste politische Vorgehensweise, die mir je begegnet ist