Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kommt am 19.12.2017 in Berlin zu einer Gedenkveranstaltung anlässlich des Jahrestages des Terroranschlages vom Breitscheidplatz in das Berliner Abgeordnetenhauses.
Bundesjustizminister Heiko Maas hat das NetzDG ausarbeiten lassen / picture alliance

NetzDG - „Meinungsfreiheit ist kein Larifari“

Der FDP-Digitalexperte Jimmy Schulz fordert die sofortige Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Im Bundestag will er nun dafür Mehrheiten organisieren, auch mit der AfD. Statt Zensur brauche es Experten-Gerichte und Selbstkontrolle der Unternehmen

Bastian Brauns

Autoreninfo

Bastian Brauns leitete das Wirtschaftsressort „Kapital“ bei Cicero von 2017 bis 2021. Zuvor war er Wirtschaftsredakteur bei Zeit Online und bei der Stiftung Warentest. Seine journalistische Ausbildung absolvierte er an der Henri-Nannen-Schule.

So erreichen Sie Bastian Brauns:

Herr Schulz, was genau stört Sie an dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Heiko Maas?
Wir fordern die sofortige Aufhebung des NetzDG. Die Kritik hat sich schon vor einem Jahr, als die Große Koalition den Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorgelegt hatte, sehr schnell und auf ganz breiter Front gebildet. So etwas habe ich als Netz- und Digitalpolitiker bisher noch nicht erlebt. Vom Branchenverband Bitcom über zahlreiche NGOs bis hin zu allen netzpolitischen Vereinen der Parteien gibt es seither Widerstand gegen das NetzDG, auch von cnetz, dem netzpolitischen Verein der CDU und von dem der SPD nahestehenden Verein D64.

Jimmy Schulz, Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion / picture alliance
Jimmy Schulz, FDP-Digitalexperte / picture alliance

Ihr Kollege von den Grünen, Konstantin von Notz, sagt, die jetzt aufgetauchten Probleme kämen mit Ansage.
Tatsächlich hatten viele Kritiker, die sich unter der „Deklaration für Meinungsfreiheit“ zusammengefunden hatten, schon im vergangenen Jahr das zuständige Justizministerium besucht. Wir haben damals schon alle unsere Bedenken vorgetragen. Die wurden aber offensichtlich erstens nicht gehört, zweitens nicht verstanden und drittens erst recht nicht umgesetzt.

Was ist so gefährlich daran, strafbare Äußerungen zu löschen?
Es droht die Gefahr – und wir sehen bereits wie real das ist –, dass Rechtssetzung privatisiert wird. Es ist absolut nicht unerheblich und extrem problematisch, wenn man das, was Recht und Unrecht ist, der Interpretation ausländischer Unternehmen überlässt. Zumal sich die Debatte um völlig undefinierte Rechtsbegriffe wie Hate Speech oder Fake News dreht. Hinzu kommt, dass im Gesetz völlig utopische Reaktionsfristen von 24 Stunden bis zu sieben Tagen angesetzt werden und dazu wurden noch extrem teure Sanktionsmaßnahmen geschaltet.

Was genau ist die Folge?
Wir haben in den vergangenen Tagen gesehen, dass allein die Androhung dieser heftigen Bußgelder dazu führt, dass die Unternehmen rigoros löschen.

Der Satire-Account des Titanic-Magazins war zeitweise von Twitter gesperrt worden.

Die Firmen wollen sich verständlicherweise nicht der Gefahr aussetzen, rechtliche Probleme zu bekommen. Das führt zu einem Overblocking, also einer extrem harten Zensur durch diese Unternehmen. Heiko Maas könnte nun ja sogar selbst Opfer seines eigenen Gesetzes geworden sein, weil er Thilo Sarrazin einst als Idioten bezeichnet hatte.

Wie würden Sie denn dem Problem von verbaler Gewalt auf solchen Plattformen begegnen?
Es gäbe zum Beispiel die Möglichkeit einer Selbstverpflichtung der Unternehmen, gegen solche Fälle vorzugehen. Im Bereich von Filmen oder Computerspielen funktioniert das System der FSK [Anm. der Red.: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft] und der USK [Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle] sehr gut. Aber die Durchsetzung des Rechts muss Aufgabe des Rechtsstaates bleiben und nicht die von Privatunternehmen. Zumal ich bezweifle, dass die Hunderte von Leuten, die nun von Facebook und Twitter dafür eingestellt wurden, alle eine juristische Ausbildung haben.

Privatunternehmen dürfen aber doch ohnehin selbst entscheiden, was auf ihren Plattformen stattfinden darf und was nicht.
Das ist durchaus eine Frage, die tiefgreifender beantwortet werden muss. Sind solche Firmen wie Facebook oder Twitter rein private Unternehmen oder handelt es sich dabei auch um eine Art öffentlicher Infrastruktur und sie stellen nur die Plattform dafür bereit? Das haben wir als Gesellschaft noch gar nicht abschließend diskutiert. Über diese Art nach wie vor neuer Medien brauchen wir eine Debatte.

Aber über die negativen Auswirkungen von Hass in sozialen Netzwerken wird doch seit Jahren debattiert. Ist das NetzDG nicht gerade eine Antwort darauf, dass die Rechtsdurchsetzung so schwierig ist, auch weil sich diese Unternehmen im Ausland befinden?
Es ist überhaupt kein Problem, das deutsche Recht durchzusetzen. Beleidigungen konnten auch bisher schon geahndet werden. Woran sich viele störten war, dass das im Zweifel zu lange dauerte. Dann muss man aber in den Rechtsstaat investieren und nicht in dessen Privatisierung. Es bräuchte zum Beispiel mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktgerichte, die sich mit solchen Fällen vorrangig beschäftigen und eine Expertise aufbauen können. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes, manche sagen sogar das höchste Gut in einer Demokratie. Mit der können wir nicht so larifari umgehen, indem wir löschen, wovon wir glauben, dass es vielleicht nicht rechtskonform sein könnte. Mit dem NetzDG wurde aber nun eine Art Nebenrecht geschaffen, dass zwar beschleunigend wirkt, aber Unklarheiten und Zensur schafft. Das geht nicht.

Sie hätten mit Jamaika die Möglichkeit gehabt, gemeinsam mit den Grünen das Gesetz zu verändern.
Wir haben auch jetzt noch Möglichkeiten. Eine Koalition aber nur an einer wichtigen Frage aufzuhängen und dafür andere bittere Pillen zu schlucken, wäre auch unverantwortlich gewesen.

Welche Wege wollen Sie nun gehen?
Eine Möglichkeit ist nach wie vor, im Bundestag eine überparteiliche Mehrheit zu organisieren und dann in Ruhe über ein besseres Gesetz zu verhandeln. Parallel dazu und vor allem, wenn uns das nicht gelingen sollte, wäre eine Verfassungsbeschwerde denkbar. Das ist aber vor allem deswegen äußerst schwierig, weil eine Privatperson betroffen sein und klagen müsste. Ich bin zum Beispiel bislang nicht persönlich betroffen. Man könnte aber der Argumentation etwa von Professor Hubertus Gersdorf [Anm. der Red.: Medienrechtler an der Universität Leipzig] folgen. Demnach könnte die Thematik dem Medienrecht unterliegen und das ist Ländersache. Eine Landtagsfraktion oder ein Landtagsabgeordneter könnte also klagen, dass der Bund mit seiner Gesetzgebung die Länder unrechtmäßig übergeht.

Ist es nicht absurd, ein Problem, das global im Internet zum Tragen kommt, mit Länderkompetenz kontern zu wollen?
Das ist genau eine der Grundproblematiken. Das Internet ist letztlich weder mit Landes-, noch mit nationalem Recht zu erfassen. Das Problem haben wir aber schon seit mehr als zwanzig Jahren. Der Gesetzgeber ignoriert diesen Kompetenzschwund aber, indem er solche wilden Gesetze beschließt.

Wie schnell könnte im Bundestag darüber abgestimmt werden? Die Bundesregierung kündigt an, das Gesetz zu evaluieren.
Schnell wird da gar nichts gehen. Unser Antrag liegt bei den Ausschüssen im Bundestag. Der öffentliche Druck könnte höchstens auf die Sondierungen einwirken. Aber das NetzDG scheint da nicht ganz oben auf der Tagesordnung zu stehen.

Würden Sie das NetzDG im Bundestag mit Hilfe der Grünen, aber auch mithilfe der AfD und der Linken zu Fall bringen wollen?
Wir haben da ein sehr viel deutlichere Haltung gegenüber dem Gesetz als die Grünen. Aber das sind letztlich Nuancen. Wenn die AfD und die Linken auch für unseren Antrag stimmen, wäre das nicht schlimm. Ich kann denen ja nicht verbieten, gegen das Gesetz zu sein, auch wenn die grundsätzlich eine komplett andere Haltung haben als wir.

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Günter Johannsen | Mo., 8. Januar 2018 - 18:23

Die FDP wird mir immer sympathischer!
Nun durften auch die FDPler erfahren, welche Konsequenzen es hat, wenn sich einer erlaubt, der früheren FDJ-Sekretärin und jetzigen CDU-Kanzlerin zu widersprechen: Diffamierung und Rufmord sind nur der Anfang?

Günter Johannsen | Mi., 10. Januar 2018 - 11:23

Antwort auf von Günter Johannsen

Neuwahlen will das Volk, kein "weiter so"!
Dem Souverän gehört der Staat, nicht einer Clique selbsternannter Moral-Elite-Politiker!

Axel Kreissl | Mo., 8. Januar 2018 - 18:47

Als Motiv derer, die alles, was rechtens oder richtig ist, bis zur Unkenntlichkeit verdrehen, sei es im Netz oder anderswo, wird Hass genannt. Wie groß muß also der Hass des Herrn Maas und anderer Regierender sein, die genau das seit Jahren tun. Was Herrn Maas selbst betrifft, so ist mir aus dem Saarland bekannt, das man dort wohl heilfroh war, ihn los zu sein, als er endlich nach Berlin ging. Nun scheint er auch dort sein Ziel wieder erreicht zu haben. Irgendwann wird er sich nirgendwo mehr blicken lassen können, wenn er nicht umkehrt!

Sepp Kneip | Mo., 8. Januar 2018 - 20:13

"Ich kann denen ja nicht verbieten, gegen das Gesetz zu sein, auch wenn die grundsätzlich eine komplett andere Haltung haben als wir." Warum haben die eine komplett andere Haltung? Die AfD war von Anfang an gegen dieses Maas'sche Schnüffelgesetz. Aus dem gleichen Grunde, aus dem jeder vernünftig denkende Mensch gegen eine Beschränkung der Meinungsfreiheit ist. Die praktischen Auswirkungen haben den Skeptikern doch Recht gegeben. Strafbare Handlungen im Netz können mit geltendem Recht geahndet werden. Das NetzDG ist überflüsig und demokratiefeindlich.

Wann endlich sehen die anderen Parteien ein, dass die AfD keine undemokratische, sondern eine demokratische Partei ist, mit der man sich auseinandersetzen und argumentieren kann kann? Natürlich setzt sie sich von dem links/grünen Gedankengut ab, deshalb ist sie ja auch gewählt worden. Sie füllt den Raum aus, den andere Parteien rechts von der Mitte frei gemacht haben. Sie könnte für Union und FDP der natürliche Partner sein.

Zitat: "Sie füllt den Raum aus, den andere Parteien rechts von der Mitte frei gemacht haben." Ich finde genauer: . . . I n der Mitte und rechts davon freigemacht haben. Denn auf der linken Seite finden wir ja schon Rot-Rot-Grün. Und inzwischen knapp daneben CDU/CSU. In der Mitte klafft ein Loch. Einen Teil davon füllen FDP und AfD. Die FDP ist durch ihre Standhaftigkeit in der dem Wähler versprochenen Programmatik bei Platzen der Jamaika-Sondierungen gerade noch dem Desaster ihrer eigenen Entkernung durch Frau Merkel entkommen, genau wie die Grünen. Für alle anderen Parteien ist Merkel eine schleichende Verführung.

Holger Stockinger | Di., 9. Januar 2018 - 00:09

wäre es, den Paragraphen "Volksverhetzung" einmal gegen Herrn Heiko Maas vor Gericht zu bringen.

Oder ist es keine Volksverhetzung, wenn ein Anteil der Wahlberechtigten dank seiner schlauen Denkart AfD wählt?

Rüdiger Engelhardt | Di., 9. Januar 2018 - 15:33

Antwort auf von Holger Stockinger

Nein, die Wahl von der AfD ist ein Zeichen von gesundem Menschenverstand, Denkfähigkeit und Fähigkeit zur Kritik, aber kein Zeichen von Volksverhetzung.
Volksverhetzung wird immer von Menschen ins Spiel gebracht die nicht Kritikfähig sind, die nicht mit berechtigter Kritik umgehen können.

Mathias Trostdorf | Di., 9. Januar 2018 - 00:24

Eine der großen guten Sachen, die das Scheitern der Groko-Neuauflage zur Folge hätte, wäre, daß H. Maas in der Versenkung verschwinden würde, und daß ein neuer Justizminister die Chance hätte, den Schaden, den das Amt in der letzten Wahlperiode genommen hat, zu mindern, und Fehlentscheidungen rückgängig zu machen. Darauf hoffe ich!

Peter Meier | Di., 9. Januar 2018 - 00:41

In der Bundesrepublik gibt es eine ganze Menge ein Einschränkungen der Meinungsfreiheit.
Das ist beschämend - doch die Politiker haben das über viele Jahre immer noch verschlimmert statt aufgelöst.
Es ist schlicht undemokratisch und unfreiheitlich, Meinungen anderer Bürger mit dem Strafrecht zu bedrohen. Wer diskutieren will, soll es tun, wer nicht, nicht. Nur persönliche Beleidigungen oder Aufrufe zu Gewalt dürfen strafbar sein, alles andere ist Unterdrückung der Meinungsfreiheit und inakzeptabel für Demokraten.
Die heuchlerischen Reden der Politiker gegenüber anderen Ländern fallen ihnen noch auf die Füße.

Torsten Knecht | Di., 9. Januar 2018 - 18:56

Antwort auf von Peter Meier

... ist der Meinungshoheit in D. untergeordnet.

Weder Sie noch ich sind im Besitz des Letzteren. Eine Meinung kann jeder haben aber das heißt noch lange nicht das man auch Recht bekommt, selbst wenn man im Recht ist. (Man schaue sich die Sozialgerichte u. -gerichtsbarkeit zu Hartz IV an und beziehe dazu den Fakt, das die Oberrichter von den politischen Parteien eingesetzt werden. Alles klar! ; )

Vom Thema Zuwanderungspolitik Merkels und die ÖR mediale Berichterstattung brauchen wir gar nicht erst reden.

Eines sollte klar sein: Die Angst der Herrschenden muss groß sein, das sie (unter ihren Bedingungen) die Meinungsfreiheit der Bürger einschränken wollen.

Günter Johannsen | Mi., 10. Januar 2018 - 16:09

Antwort auf von Peter Meier

Demokratie ist die gegenwärtig beste Regierungsform. Nichts ist Ideal, aber alles ausnutzbar. Was Diktatur ist, durfte ich in der zu Recht untergegangenen DDR 40 lange Jahre erleiden. Was wir meiner Erfahrung nach jetzt in Gesamt-Deutschland haben, ist längst keine Demokratie mehr. Es ist die Vorherrschaft einer linken selbsternannten Moral-Elite, die bewusst das Volk, den Souverän, außen vor lässt. Hätte es zur Euro-Banken-Rettung einen Volksentscheid gegeben, wäre dieser mit 80 % abgelehnt worden. Hätte es zur Merkel-Flüchtlingspolitik einen Volksentscheid gegeben, wäre diese mit 80 - 90 % abgelehnt worden. Genau deshalb lässt man das Volk außen vor. Das allerdings ist weder Demokratie, noch ist das Volk der Souverän!

1) AK-Zuwanderung hält die Löhne niedrig u. erhöht die Mieten
2)Pro-Asyl-Industrie als neues Geschäftsfeld an denen die Kirchen, Beamten, Angestellte im öffentl. Dienst, Vermieter von F-Unterkünften, Integrations-Bildungsbranche verdienen ... bezahlt vom Steuerzahler bzw. Arbeitnehmer.

Merkel war und ist eine 26% Kanzlerin!

Demokratie wäre, wenn die Wähler die Politik kontrollieren u. deren Inhalte Mitgestaltung könnten. Haben wird das? Nein! Zu hohe Staatsquote, 716 Bundestagsabgeordnete, GEZ-Moralsteuer, Kirche als Staat im Staate, 16 Länderparlamente nebst Regierung u. Verwaltung, Jobcenter, die mehr für ihre eigene Verwaltung als für die Qualifizierung ihrer Arbeitslosen ausgeben usw. ... Staatsdiktatur mal anders.

Christoph Kuhlmann | Di., 9. Januar 2018 - 01:05

Was bei Printmedien kostbaren Raum verschlungen hätte wäre, ließe sich online unschwer realisieren. Wenn es um Gesetze oder andere öffentlich zugängliche Texte geht, diese grundsätzlich zu verlinken um den Leser notwendiges Hintergrundwissen zur Verfügung zu stellen.

De Facto führt das Gesetz zu einer erheblichen Einschränkung der Meinungsfreiheit. Seitens der entsprechenden Konzerne, werden einige hundert Mitarbeiter über eine Zeitarbeitsfirma zum Mindestlohn angeheuert, die nach einer kurzen Schulung maximal zwanzig Sekunden pro gemeldetem Beitrag haben, um diesen unter dem Aspekt der Risikovermeidung für den Auftraggeber
zu bewerten. Allein daran sieht man, was die Meinungsfreiheit im Internet den Regierungsparteien wert ist. Dieses Gesetz ist der Versuch sogenannter Eliten, ihre Definitionsmacht (Ullrich Beck) über die öffentliche Meinung wieder herzustellen, indem sie Publikationsmöglichkeitenden Auswahlverfahren etablierter Medien unterwirft.

In meinem wahrscheinlich abgelehnten, weil problematischen Kommentar, sprach ich das Thema "neue Mitarbeiter" und deren Nebenrechtsprechung auch an. Aber 20 Sekunden bis zum Abschmettern meiner literarischen Kurzergüsse? Das setzt doch mal ganz neue Maßstäbe was den Rechtswert betrifft. Ich hoffe doch, das die hiesigen Mitarbeiter der online-Abteilung fern solch modernem Sklaventums agieren;-)! Unbehagen verursacht mir am meisten diese Grauzone von Denunziation und einer gewissen willkürlichen Kontrolle durch Dritte, für mich nicht greifbare Institutionen. Nicht direkt rechtsfreier Raum, aber auch keine gefühlte Rechtssicherheit. Also gefühlt "wolkig" dieses Gesetz und wie viele Paragraphen wohl bis zur Schmerzgrenze / Definitionsmacht dehnbar. Schönen Tag Ihnen! MfG

Franz Schmid | Di., 9. Januar 2018 - 08:51

Bätschi, die AFD hat m.W. schon einen Antrag gestellt. Vor der FDP.
Dieses Thema wird noch interessant. Vielleicht unterstützt jemand diesen Antrag?

Jürgen Althoff | Mi., 10. Januar 2018 - 15:51

Antwort auf von Franz Schmid

finde ich es erstaunlich, dass Cicero das Thema erst aufgegriffen hat, als man einen FDP-Interviewpartner dazu gefunden hatte. Schon in 2017 hätte man ein AfD-MdB zum eingebrachten Gesetzentwurf zur Abschaffung des NetzDG befragen können. Aber AfD gilt wohl hier auch nicht - obwohl deren bisherige Bundestagsreden dem zuvor gewöhnten Standard weit überlegen waren.

Horst Johnson | Di., 9. Januar 2018 - 09:26

Es gibt nicht mehr Hass im Netz als vor 10 Jahren. Es gibt mehr Kritik an Regierung und Parteien. Dies scheint unerwünscht und soll verboten werden. Der rasante Aufstieg der AFD, der neuen Medien, wäre ohne soz.Netzwerke kaum möglich, dieses will man zukünftig verhindern.

Kostas Aslanidis | Di., 9. Januar 2018 - 14:13

Antwort auf von Horst Johnson

Regierungskritik unerwünscht.
Aber die Regierenden dürfen jeden diffamieren und beleidigen, wenn sich die Meinungen nicht decken. Es geht nur um Zensur. Alles andere ist Augenwischerei.
Es ist zum Schämen.

Karin Zeitz | Di., 9. Januar 2018 - 10:32

dass darüber geschwurbelt wird, es sei “nicht schlimm“, wenn der politische Gegner einen vernünftigen Antrag unterstützen würde. Damit wird eine Ausnahme von der leider gängigen Praxis gemacht, dass wichtige und notwendige Veränderungen in Deutschland nicht erfolgen können, wenn sie von der “falschen Partei“ initiiert werden. Übrigens hätte das unsägliche Gesetz überhaupt nicht verabschiedet werden können, wenn damals eine Fraktion der Opposition nahezu vollständig anwesend gewesen wäre. Bei leeren Bänken im Parlament kann die Regierung Gesetze ohne parlamentarische Kontrolle durchsetzen. Dieser Zustand ist mit der neuen Zusammensetzung des Bundestages endlich beendet.

Christa Wallau | Di., 9. Januar 2018 - 10:40

Es muß jeden kritischen Bürger verwundern, daß Fachleute (Juristen!) im Justizministerium sich dazu bereitgefunden haben, das sog. Netzwerkdurchsuchungsgesetz in seiner jetzigen Form zu erarbeiten und für zulässig zu erachten.
Daß niemand von ihnen offenbar erkannt hat, wie sehr hier die Kriterien der Rechtsstaatlichkeit
mißachtet werden, läßt tief blicken.
Vielleicht ist es aber auch nur so, daß keine(r) der Damen/Herren dem selbstherrlichen Herrn Maas widersprechen und seinen Posten verlieren wollte.

Wie dem auch sei: Dieses unsägliche Machwerk muß weg! Mit den Stimmen welcher Partei im Bundestag auch immer!

Ich bin ganz Ihrer Meinung Frau Wallau. Außerdem: Dieses Gesetz ist schon in Kraft während andere wichtigere Gesetze (z.B. ein vernünftiges Einwanderungsgesetz) einfach nicht machbar sein sollen?! Einfach nur beschämend.

Klemens Siebenbrock | Di., 9. Januar 2018 - 11:10

Traurig aber wahr! Justizminister und Innenminister obliegt es In besonderer Weise Grundgesetz und Meinungsfreiheit in D. zu schützen. Nicht zum ersten Mal zeigt Herr Maas dass er als Justizminister ungeeignet und beratungsresistent ist. Seine parteipolitisch motivierten negativen Kommentare zur AFD waren verständlich für einen kämpferischen Parteipolitiker aber unerträglich von einem Justizminister.
Viel Hoffnung auf Änderungen in einer neuen Regierung unter Merkel habe ich allerdings nicht, da sie es ihren Ministern vorlebt ...wie die Entscheidungen zur Flüchlingskrise und zur Energiewende gezeigt haben , dass man Entscheidungen nach „Bauchgefühl“ fällen kann auch wenn sie Rechtsgefühl und Demokratie beschädigen.

Hermann J Stirken | Di., 9. Januar 2018 - 11:54

Unsere Rechtsordnung hat in der Balance zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und den zivil und strafrechtlichen Sanktionen andererseits lange gut funktioniert. Juristen haben die nicht immer leichte Abwägung, wann die Meinungsfreiheit überschritten wird, vornehmen müssen. Maas möge einmal erklären, warum jetzt ein Gesetz notwendig ist, bei dem nicht notwendigerweise Fachleute unter Eindruck einer schmerzhaften Sanktion diese Abwägung vornehmen. Erschreckend ist, dass dieses Gesetz nicht von den Angeordneten verhindert wurde und erst jetzt kritische Stimmen laut werden. Der Justizminister sollte stets fachlich kompetent sein und sein Handwerk herrschen. Herr Maas hat sich da durch seine diversen verbalen Entgleisungen und auch Interviews gezeigt, dass dies auf ihn nicht zutrifft. Das Parlament hat gezeigt, dass man ihm alles vorlegen kann. Welch ein Versagen auf allen Seiten: Ein wenig kompetenter Minister und kritiklose Abnicker.

Hans Schäfer | Di., 9. Januar 2018 - 16:15

Antwort auf von Hermann J Stirken

Das kritiklose Abnicken durch unsere Abgeordneten ist ein Produkt der Bildung von Koalitionen, um sich eine reg.-fähige Mehrheit zu verschaffen, um dadurch im Wege des Fraktionszwanges durchsetzen zu können, was die Regierung vorgibt. Keine Koalitionen mehr, dass sieht unser Wahlrecht auch gar nicht vor. Die Partei, die meisten Stimmen bei der Wahl auf sich vereinigt regiert. Die anderen bilden den BT und haben die Aufgaben in der Form wahrzunehmen, wie es ihnen unser Grundgesetz im "Abschnitt III Bundestag" in den "Artikel 38-49" vorgibt. Alles andere ist Verfälschung des Wählerwillens.

Dr. Lothar Sukstorf | Di., 9. Januar 2018 - 17:11

Die Logik des Herren Maas ist:
-linker Hass gut, darf geschrieben und veröffentlicht werden
-sogenannter rechter Hass, unmenschlich Nazi, fremdenfeindlich, rassistisch - ergo böse ,alles zu löschen
Im Übrigen glaube ich nicht, daß dieses Gesetz im Justizministerium erarbeitet wurde sondern diese Aufgabe wurde bestimmt outgesourct

Was in den ehemaligen Diktaturen des Ostblocks nicht zur Perfektion gelangte, hat aktuell Chancen auf Verwirklichung.

“Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert”

(Alexander Solschenizyn)

Satz, Herr Dr. Sukstorf, dürften Sie nicht falsch liegen. Ich habe mal Zahlen gelesen, da wurde mir schwarz vor den Augen. Ich bin mir sicher, es war im Spiegel. Als Beispiel wurde eine Kanzlei aufgeführt, die in einem Jahr allein von der Bundesregierung 4o Mio. Euro Honorar für die Ausarbeitung von Gesetzestexten bekommen hat.

Man fragt sich, wofür haben wir Abgeordnete, von denen ca. die Hälfte Juristen sind.

Dr. Lothar Sukstorf | Do., 11. Januar 2018 - 17:24

Antwort auf von Josef Garnweitner

Das ist das Prinzip, daß Juristen(im Bundestag/Regierung) externen Juristen Jobs zuschachern.

Bernhard Jasper | Di., 9. Januar 2018 - 17:23

Christian Lindner sagte doch zum Dreikönigstreffen in Stuttgart sinngemäß:

Die AfD ist gegen das Gesetz, weil sie dann nicht weiter ihren Schmutz verbreiten kann.

Die FDP ist auch dagegen, weil es nicht Sache des Sachbearbeiters sein kann, sondern des Staatsanwalts.

Grundsätzliches:
Ein aufgereiztes Publikum wird ja immer von bestimmten Autoren erzeugt, die z.B. neue Bedürfnisse wecken oder auch Aufsässigkeit schüren. Das geschieht oft in offener Aggression und wird an das Publikum herangetragen. Jeder hat seine Rolle, auf der einen Seite der Ordner, auf der anderen der Aufrührer.

Renate Aldag | Di., 9. Januar 2018 - 18:30

Meinungsfreiheit ist uns lt. GG garantiert und jegliche Zensur verboten. Das Netzwerk DG ist ein Maulkorbgesetz und gerade Hr. Maas, als Justizminister sollte das wissen und auch dass dieses Gesetz dekokratischer Staaten unwürdig ist. Hier werden Polen und Ungarn diffamiert, aber dieses Gesetz ist noch schlimmer und sollte auch vor dem EUGH keinen Bestand haben. M.M. nach ist auch die sogen. "Political correctnes" und die Zesur der Leserbeiträge mit unserem GG nicht vereinbar.

Torsten Knecht | Di., 9. Januar 2018 - 18:44

... "und Beleidigungen konnten auch bisher schon geahndet werden."

Warum gibt es dann keine juristische Anklagen gegen Gabriels "Pack"-Beschimpfung, Gaucks "Dunkeldeutsche" bzw. "das Problem ist das Volk und nicht die Eliten" usw.

Politiker merkeln doch selbst nicht mehr, wie sehr sie sich unter die Gürtellinie im Umgang mit der Bevölkerung begeben - als öffentliche Personen u. gewählte Abgeordnete. Absurd.

Miguel Bader | Di., 9. Januar 2018 - 18:54

nicht veröffentlicht haben, ist jetzt aber doch enttäuschend.

Silas Loy | Di., 9. Januar 2018 - 19:20

... trennt sich mal wieder die Spreu vom Weizen. Die Spreu hat oft nicht einmal intellektuell erfasst, was da passiert ist. Abgesehen davon glaubt sie sich auf der richtigen Seite und dann darf man meint man sich schon mal was erlauben zu dürfen. Auch die asoziale Art der Abstimmung im Bundestag über dieses Zensurmonster ist der Spreu entweder gar nicht bekannt oder irgendwie einfach egal.

Wie schon bei der betrügerischen und erpresserischen Einwanderung ohne jede rechtliche Grundlage, ja sogar explizit gegen geltendes Recht, hat auch hier ein Grossteil der Bürger unseren Konsens der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen und wohl auch das immer noch nicht begriffen.

Wolfgang Schuckmann | Di., 9. Januar 2018 - 23:40

Was erwartet man denn von einem, der kam und glaubte er hätte uns gefehlt. Ja, mein Kommentar ist nicht mainstreamfähig, aber ich bemühe mich diesem Herrn zu zeigen wo seine Grenzen liegen. Selbstverständlich weiß ein einigermaßen gebildeter Mensch, wo die Grenzen der Auseinandersetzung sind, was ich diesem Herrn abspreche. Für anstößige, übergriffige Beiträge in den Foren, egal wie sie heißen, ist der Staat zuständig, der diese Form der Kommunikation zulässt,und sonst niemand. Und wenn man diesen finanziellen Springbrunnen angezapft hat, muss man auch bereit sein die entsprechenden Instrumente vorzuhalten, um diese Dinge nach unseren Gesetzen zu regeln. Herr Maas(los) eignet sich halt nicht für diesen Job, was er in der Affäre Range schon früher bewiesen hat. Ein Ideologe, der ein sehr ausgeprägtes "Sendungsbewußtsein" verkörpert, jedoch völlig fehl am Platz. Deutschland wird sicher in der nächsten Regierung auf solche Leute verzichten können. Halali! Weg mit diesem Gesetz!!

Wulf Richartz | Mi., 10. Januar 2018 - 05:38

Was ist so gefährlich daran, strafbare Äußerungen zu löschen?
Weil auf jede "strafbare Äußerung" auch hunderte nicht strafbare gelöscht werden

Wie würden Sie denn dem Problem von verbaler Gewalt auf solchen Plattformen begegnen?
Da das eh nur facebook und twitter betrifft: Gar nicht. twitter muss niemand lesen, einfach nicht folgen.
Gleiches gilt für facebook, da kann jeder für sich filtern und Beiträge und ganze Mitglieder einfach ausblenden. Das ist erwachsenes Verhalten; aber der Denunziant im deutschen Michel will ja immer gleich andere erziehen.

Privatunternehmen dürfen aber doch ohnehin selbst entscheiden, was auf ihren Plattformen stattfinden darf und was nicht.
Schlimm genug, bei marktbeherschenden Firmen würde ich das unterbinden.

Aber über die negativen Auswirkungen von Hass in sozialen Netzwerken wird doch seit Jahren debattiert.?
20 Jahre kam das Internet ohne Politiker aus, dann haben die gelernt facebook zu benutzen, und seitdem eine einzige Zensurdebatte.

Armin Latell | Mi., 10. Januar 2018 - 09:21

wie z.B. Weißrussland interessieren sich für dieses Gesetz, das sagt doch sehr viel aus. Damit reiht sich De ein in die Liste der Länder, in denen eine Meinungszensur betrieben wird, ein, als da beispielsweise wären China, Türkei, Nordkorea, Russland und viele weitere. Wie kommen unsere Funktionäre dazu, mit ihren Fingern auf diese Staaten zu zeigen und ihnen Demokratiedefizite vorzuwerfen? Ganz empörend ist doch aktuell der Umgang mit Polen.

Günter Johannsen | Mi., 10. Januar 2018 - 18:13

Antwort auf von Armin Latell

Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Dies EU-Kommission mit ihren drittklassischen Leuten ist meiner Meinung nach ein Haufen anmaßender inkompetenter Möchtegernpolitikern.
Polen, Tschechien, Ungarn und Österreich sollten sich jetzt zu einem erneuerten Europa als ´Europäische Gemeinschaft (EG)" zusammenschließen, damit die Inkompetenz der EU-Diktatur in sich zusammenfällt. Diese EU ist längst am Ende!

Reinhard Benditte | Mi., 10. Januar 2018 - 23:37

....... warum klagt keiner? Nach meinem Verständnis sind ein Drittel des Bundestages Antragsberechtigung fuer eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Ein Drittel waeren ca. 235 Abgeordnete ergo FDP, Gruene, Linke und / oder AfD oder Teile dieser Fraktionen. Warum ergreift niemand die Initiative fuer eine Allianz, um dieses maaslos ueberschaetzte Gesetz zu kippen? Oder geht es wiederum nur um viel Gebell? Man möge sich erinnern, das derjenige, der immer nur Wolf schreit und keine Taten folgen lässt, am Ende der Dumme ist. Horst Seehofer ist doch das beste Beispiel fuer einen brüllenden Löwen, der in einen Bettvorleger verwandelt wurde!