Hubertus Gersdorf
Abschreiber oder Ghostwriter? Hubertus Gersdorf / picture alliance / dts-Agentur | -

Verfahren gegen Prof. Hubertus Gersdorf an Uni Hamburg eingeleitet - Nach der Frau der Mann

Der Plagiatsvorwurf gegen Frauke Brosius-Gersdorf gilt für die Universität Hamburg als ausgeräumt – doch die Begründung bleibt unter Verschluss. Nun läuft auch ein Verfahren gegen ihren Ehemann Hubertus Gersdorf. Die Affäre ist also noch lange nicht beendet.

Porträt Mathias Brodkorb

Autoreninfo

Mathias Brodkorb ist Cicero-Autor und war Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er gehört der SPD an.

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Im vergangenen Jahr wollte Frauke Brosius-Gersdorf Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Die SPD hatte sie dafür vorgeschlagen. Aus der Sache wurde nichts. Besonders die These, ungeborenes menschliches Leben verfüge nicht über die volle Menschenwürde, erwies sich für die christliche Union als eine Provokation.

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Dorothee Sehrt-Irrek | Di., 4. August 2026 - 13:14

wirklich optimal, aber Ähnlichkeiten?
Da arbeitet/e doch ein Ehepaar zusammen.
Ich nehme an, dass man bei Frau Merkel und ihrem Gatten nicht fündig wurde und bin auch nicht sicher, ob das wissenschaftlich so relevant ist.
Es ist doch klar, dass die betreffenden Leute selbst denken können!
Mache ich mir das zu einfach?

Dissertationen und Habilitationen müssen eigenständige wissenschaftliche Arbeiten sein. Daher auch die strengen Zitierregeln, die heute offenbar nicht mehr beherrscht werden. Man kann selbstverständlich die Ergebnisse anderer benutzen und verarbeiten. Das ist sogar ein Wesensbestandteil von Wissenschaft: die permanente Auseinandersetzung mit Thesen und Themen
anderer Wissenschaftler. Aber es muss stets ein Hinweis auf die Urheberschaft erfolgen. Unterlässt man das aus Unkenntnis, Schlamperei oder in der Absicht sich mit fremden Federn zu schmücken, ist das kein wissenschaftliches Arbeiten und man ist auch kein integrer Wissenschaftler. Die nämlich entwickeln eigene Gedanken, Thesen oder auch nur Hypthesen, die sie auf Basis bereits publizierter Texte bei Bedarf belegen- oder die in diesen Texten veröffentlichen Thesen gut begründet widerlegen.
Es ist eigentlich recht einfach, wissenschaftliche Propädeutik. Das Handwerkszeug.

Das ist die Theorie. Die Praxis war das nie. Nur war es früher schwierig, Täuschungen beim wissenschaftlichen Arbeiten aufzudecken. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten werden die kleinen Sünderlein aber ganz schnell entlarvt.

Markus Michaelis | Di., 4. August 2026 - 13:22

Mir ist klar, dass deutliche Mehrheiten eher die Auffassung vertreten, dass erstmal alles regelgerecht sein muss, dann könne man über anderes reden. Das sehe ich nicht so.

Bei Frau Brosius-Gersdorf geht es für mich um eine viel zu große, für alle wichtige Frage, als dass es eine Rolle spielen sollte, ob ihre Promotion ganz korrekt ist. Niemand wird ihr grundsätzlich ihre Qualifikation absprechen.

Es geht dabei nicht um Einstellungen zu Abtreibung oder andere politische Themen, sondern um eine grundsätzliche Auffassung zu unserer Gesellschaft und zum BVerfG. Frau Brosius-Gersdorf steht für ein "Lager", dass von einem klar definierten, richtigen Menschsein ausgeht und die Rolle des BVerfG sieht sie darin, dieses eine, richtige Menschsein mit durchzusetzen.

Ich sehe Menschsein als sehr offen an, Menschen und Gesellschaften können sehr gegensätzlich Wege einschlagen. Das BVerfG ist Schiedsrichter, nicht Spielmacher.

Promotionsverstöße lenken von der wichtigen Frage ab.

... ohne den Bezug auf größtmögliche Objektivität, Ehrlichkeit und Nachvollziehbarkeit auskommen kann?

Wissenschaft gehört nach meiner Ansicht nicht zu den vielen "Lagern" ( "Glaubensgemeinschaften", "Ideologien", ...), die es bei uns zweifellos gibt. Sie merken richtig an, dass solche "Lager" (im Fall das von Frau Brosius-Gersdorf) politische Macht anstreben, um den Staat für ihre jeweilige Weltsicht zu instrumentalisieren.

Ich bezweifle, dass es unserem Staat gut tut, wenn das BVerfG für ein solches "Lager" instrumentalisiert wird.

Ich halte den ernsthaften Austausch über Lagergrenzen für dringend notwendig. Dieser kann erfahrungsgemäß aber nur dann funktionieren, wenn sich alle Lager verpflichten, wissenschaftliche Erkenntnisse zu respektieren und sich dem objektiv besseren Argument zu beugen.

Nach Objektivität strebende Toleranz muss in der Demokratie von jedem "Lager" als Tugend akzeptiert werden, damit ein Dialog zu einem sinnvollen Ergebnis führen kann.

Nix für ungut.

Ich sehe aber andere Schwerpunkte. Ja, es geht um Ehrlichkeit und Nachvollziehbarkeit - das würde ich auch so sehen. Gerade deswegen würde ich mich nicht in Promotionsdetails verlieren, weil es darum nicht geht. Ehrlichkeit bezieht sich auf das Argument, nicht auf jede Faser des Diskutierenden.

Wissenschaft und Objektivität sind auch nur in diesem Sinne wichtig. Demokratie ist aus meiner Sicht per Definition subjektiv, eben auf den Menschen bezogen. Ist es für "uns kritischen Cicero-Leser" nicht gerade zu weit gegangen, dass das "Lager der Mitte" ab einem Punkt alles durch höchste Werte und Wissenschaft vorgegeben sehen wollte: Klima, Grundwerte, Migration, Religion ... immer mehr sollte durch ein Netzwerk aus nicht verhandelbaren Grundwerten, internationalen Verträgen, höchsten Gerichtsentscheidungen, Verfassungen, Wissenschaft usw. vorgegeben sein? War dieses Prinzip gut, nur "deren" Wissenschaft nicht so gut wie "unsere"?

Hier geht es nicht um 'Lagerbildung', sollte es zumindest nicht, sondern ganz einfach um Redlichkeit oder Unredlichkeit nach den verbindlich geltenden Regeln und wissenschaftlichen Kriterien bei einer Dissertation oder anderen akademischen Titeln.

Ein akademischer Grad/Titel ist de facto eine gesellschaftliche Auszeichnung welche den Träger gesellschaftlich hervorhebt und besondere gesellschaftliche Beachtung bedeutet - gesellschaftliche Beachtung UND gesellschaftliches Vertrauen in seine/ihre (Urteils-) Fähigkeiten!!

Die Träger akademischer Titel sollten deshalb sachlich über jeden Zweifel an der Redlichkeit zur Erlangung ihres Titels frei sein - unbedingt!

Um so mehr wenn sie infolgedessen - des Titels und der damit verbundenen Qualifikation - ein sehr hohes Amt im Staate begleiten sollen/dürfen, zu welchem der Rest des Volkes UNEINGESCHRÄNKTES VERTRAUEN HABEN MUSS! in einer Demokratie.

Nix 'Lager'... - Vertrauen und Redlichkeit sind die (nichtuniversellen) Knackpunkte hier.

Thomas Veit | Mi., 5. August 2026 - 10:48

Antwort auf von Brigitte Miller

...

Auch das würde ich gerne präzisieren: aus meiner Sicht ist das BVerfG auch nicht DER Schiedsrichter, sondern Teil eines Systems zur Regelsetzung und Regeleinhaltung. Auch hier gibt es gegenläufige Interessen und Gefahren. Einerseits sorgen verteilte Befugnisse für Checks&Balances. Andererseits kann man durch eine Diffusion an Befugnissen, noch zusammen mit EU-Institutionen und internationalen Strukturen, das nötiger Wirrwarr schaffen, um möglichst ohne Checks&Balances irgendwelche Ziele und Präferenzen durchzudrücken.

Das scheinen mir im Zusammenhang mit Frau Brosius-Gersdorf wichtige Diskussionen - die durchaus offen sind. Millionen stehen da auf verschiedenen Seiten und es wäre wichtig mehr zu diskutieren, welche Seiten es dazu überhaupt gibt. Wie genau die Promotion von Frau Brosius-Gersdorf zustande kam, sollte keinen Einfluss auf die wichtigeren Diskussionen haben.

"Das scheinen mir im Zusammenhang mit Frau Brosius-Gersdorf wichtige Diskussionen - die durchaus offen sind." --UND-- "Wie genau die Promotion von Frau Brosius-Gersdorf zustande kam, sollte keinen Einfluss auf die wichtigeren Diskussionen haben." - passt NICHT zusammen in einem Absatz, wenn es wirklich 'wichtige!!' Diskussionen um ein hohes Staatsamt sind... ... - und das sind sie, mMn. 🤔

Siehe meine Begründung oben...

Das Verfassungsgericht hat seinen Auftrag, Schiedsrichter zu sein, längst verlassen und mischt sich aktiv in die Politik ein, setzt sich sozusagen an die Stelle des Gesetzgebers. Ich kann nicht mehr genau sagen, wann es war, als das Verfassungsgericht das Kirchhoff-Urteil zu irgendwelchen Steuersätzen, Kinderberücksichtigungstatbeständen bei der Steuererklärung und so weiter gefällt hat. Das hat mich damals heftig gestört, obwohl ich inhaltlich das Urteil begrüßt habe. So etwas gehört in die politische Auseinandersetzung, ins Parlament. Mit Gewaltenteilung hat das alles nichts mehr zu tun. Das ist Machtanmaßung.

Markus Michaelis | Mi., 5. August 2026 - 12:29

Antwort auf von Thomas Hechinger

Sg Herr Hechinger: ja, ich sehe es auch als Anmaßung des BVerfG an. Ich sehe auch eine übersteigerte Werteorientierung als demokratisch anmaßend an. Aber Demokratie ist auch nicht alles, wenn sich genügen Menschen über ihre Werte einig sind, ist auch viel möglich, die Rolle von demokratischen Institutionen ist nie ganz fix, immer auch Sache von Praxis und Aushandlungen. Deswegen sollten "wir" auch nicht einfach so eine Auseinandersetzung gewinnen, egal wie, weil wir uns auf der absolut richtigen Seite sehen. Ich denke, Leute wie Frau Brosius-Gersdorf sind interessante und wichtige Leute, mit deutlich anderen Standpunkten und Prioritäten, und damit sollte man sich auseinandersetzen.

Im Moment würde ich es schon als einen großen Gewinn sehen, wenn durch Diskussionen allgemein akzeptiert wäre, dass "deren" Standpunkt nicht DIE alternativlose Menschlichkeit ist, die DIE Menschheit vertretend, sondern dass das offenen Themen sind. Kann man so oder so machen.

„Niemand wird ihr grundsätzlich ihre Qualifikation absprechen.“

Halt, Meister! Nicht so geeilt!
Nicht jeder Eure Meinung teilt.

(Richard Wagner, Die Meistersinger von Nürnberg, 1. Aufzug)

Thomas Veit | Mi., 5. August 2026 - 10:10

Antwort auf von Thomas Hechinger

Charakterliche und ethisch-moralische Eignung sind hier genauso wichtig wie die rein formale Qualifikation..., und auch an erstgenannten gibt es ja wohl massive Zweifel..., welche ja letztendlich auch zur Ablehnung dieser Personalie durch die Union geführt haben...

(...übrigens mMn eine/die einzige 'Sternstunde' der Union unter Merz in unserem Parlament...)

1. Wer Leben zur Disposition stellt und bereit ist, ein Kind bis vor der Geburt zu töten, weil das Kleine gerade nicht paßt, vertritt nicht nur eine Ansicht, sondern disqualifiziert sich als Verfassungsrichter.

2. Wer glaubt, Gerichte und Banken müßten in der Klimapolitik Entscheidungen gegen das dumme Volk durchsetzen, denkt autoritär und disqualifiziert sich als Verfassungsrichter.

3. Wer den Abgeordneten das Recht der Wahl bestreitet und meint, eine ausgekungelte Personalie müsse einfach durchgewunken werden, versteht nichts von Demokratie und disqualifiziert sich als Verfassungsrichter.

4. Daß jemand, der einen sicher geglaubten Karriereschritt überraschend nicht machen kann, im ersten Zorn dummes Zeug erzählt, dafür habe ich Verständnis. Wer aber nach Wochen immer noch nicht über die Gründe reflektiert hat und glaubt, böse Männer hätten einer Frau, nur weil sie eine Frau sei, ein Bein gestellt, hat schwere charakterliche Defizite und disqualifiziert sich als Verfassungsrichter.

Dorothee Sehrt-Irrek | Do., 6. August 2026 - 07:31

Antwort auf von Thomas Hechinger

der Musikgeschichte belassen, da erinnert mich Ihr Zitat, Herr Hechinger, an das, was mir bei Wagner evtl. teils "dissonant" vorkam: schlichter Text und komplexe Musik.
Solange jedenfalls, bis ich die "Komplexität" in Richtung "Nicht verarbeitet" für mich auflöste.
Ein sehr subjektiver Laieneindruck und wieder einmal stehe ich damit gegen jegliche Wissenschaft?

Heidemarie Heim | Di., 4. August 2026 - 15:39

Das ich maximal vorsichtig sein sollte was mein Urteil darüber angeht lieber Herr Brodkorb;)!Denn mir fiel siedend heiss ein,dass ich als Schülerin an einer weiterführenden Schule,und lange bevor ich mit dem Begriff Ghostwriter überhaupt was anfangen könnte,SELBST einen solchen beschäftigt;-)!Völlig ahnungslos und überfordert bezüglich des mir zu Prüfungszwecken vorgegebenen Themas bzw.Interpretation eines mir dafür vorgelegten Verses,welcher wie ich erst durch meinen Ghostwriter erfuhr den Aufstand während des Prager Frühlings behandelte,machte ich mich auf den Weg zu meinem alten Klassenlehrer aus der Hauptschule und schilderte ihm meine Not.Worauf er sich noch in meinem Beisein unverzüglich und Eifer ans Werk machte und mir einen Text in "Schülersprache" entwarf,den meine Prüfer hernach in den höchsten Tönen lobten und zensierten.Was ich natürlich sofort an den eigentlichen Besitzer der von mir leihweise überlassenen "fremden Federn" weiter bzw zurück gab.Und alle lebten glücklich..

verzweifelten Anstrengungen einer Schülerin zu strukturieren, von der er vermutlich weiss, dass sie es eigentlich kann.
Hat vielleicht auch viel mit "Panik" zu tun?
Respekt, wenn der Lehrer im Schülerstil schreiben konnte.
Besser wäre es gewesen, man hätte daraus ein "Gespräch" gemacht, will sagen, geschrieben hätten Sie.
Noch besser, wenn bis kurz vor Abgabe ein Gespräch mit dem Prüfer möglich gewesen wäre.
Ich halte es in solchen Fällen meist so, dass ich die möglichen Versäumnisse des prüfenden Lehrers in der Vorbereitung GEGENRECHNE und sei es, dass Sie sich ihm nicht anvertrauen konnten.
Mein Vater erzählte mir einmal, dass zu einem Kandidaten, der aus Angst Prüfungen regelmäßig verweigerte durch Kranksein, die Dozenten zum Krankenbett kamen und ihn gut durch die Prüfung brachten.
Vielleicht hat er sich das damals auch nur ausgedacht, um mir meine Angst zu nehmen.
Entsprechend fordere ich aber die Lehrkörper auf, die durch die Coronazeit entstandenen Lücken und Ängste zu glätten.

Angelika Sehnert | Di., 4. August 2026 - 15:54

Es gab in der Geschichte der Wissenschaft einige Paare, die fruchtbar und sich gegenseitig befruchtend auf höchstem Niveau gearbeitet haben. Man denke an das Ehepaar Marie und Pierre Curie oder Margarete und Alexander Mitscherlich. Möglicherweise gilt das für das Ehepaar Gersdorf.
Dies kann aber keinesfalls für Arbeiten gelten, deren Regularien zwingend auf einer alleinigen Urheberschaft bestehen müssen, als da sind Dissertationen und Habilitationen, aber auch BA und Masterarbeiten. Man kann einem Partner Literatur besorgen, man kann die Materie diskutieren, Korrektur lesen, alles erlaubt . Der Text, der akademische Nachweis, dass die Materie eigenständig durchdrungen und bearbeitet worden ist, dieser Teil muss von dem Kandidaten selbst erbracht werden.
Wortgleiche Passagen aus publizierten Texten,ob vom Partner oder Dritten, müssen mit Zitaten gekennzeichnet werden. Das scheint nicht der Fall zu sein.
Damit ist die Sachlage doch eigentlich klar , oder?

Dorothee Sehrt-Irrek | Mi., 5. August 2026 - 09:58

Antwort auf von Angelika Sehnert

damit rechnen, selbst "gerichtet" zu werden.
Man sollte aber, was immer für die "Angeklagten" spräche, eben gegenrechnen.
Mein Vater hat gekämpft um jeden intelligenten Schüler*, hatte höchstens leichte Probleme mit den "nur" gut Lernenden.
Man könnte evtl. Pluspunkt auf der guten, wie auf der schlechten Seite sammeln und verrechnen - so macht das AvenueX in Filmbesprechungen - oder aber man gibt bei Beiläufigkeiten die Arbeit noch einmal zwecks eigenständiger Korrektur zurück.
Ein ständig gemachter Fehler zählt als einer?
Ist das so?
Ich stelle übrigens nie rhetorische Fragen.
Entweder weiss ich es nicht oder ich stelle Besagtes zur Debatte, auch vor mir selbst!

Achim Koester | Di., 4. August 2026 - 17:29

könnte es denn nicht sein, dass das Ehepaar Brosius-Gerstorf bei beiden Dissertationen zusammengearbeitet hat? Wie das von seiten der Uni zu bewerten ist, kann ich nicht beurteilen, aber sicherlich weniger schlimm als ein Plagiat.

Es gäbe überhaupt kein Problem, wenn das Ehepaar das Buch gemeinsam veröffentlicht hätte. Niemand hat auch nur das geringste gegen eine inhaltliche Zusammenarbeit von zwei Menschen - auch wenn sie verheiratet sind.
Es ist aber nicht möglich, dass zwei verschiedene Menschen mit dem gleichen Buch promoviert werden. Es fehlt einfach eine eigenständige Arbeit.

Eine Promotion beruht auf einer eigenständig erarbeiteten, wissenschaftlich fundierten und handwerklich sauber erstellten Dissertation.Gemeinsamen Promotionen für Ehepaare gibt es noch nicht.
Wer bei Dissertationen, Habilitationen, bei jeder wissenschaftlichen Publikation Standards missachtet- aus welchen Gründen auch immer- ist kein integrer Wissenschaftler. Das ist nicht verhandelbar.

Wir sehen gerade bei der Coronaaufarbeitung in den USA, was dabei herauskommt, wenn man diese Standards missachtet.

Ingo Frank | Mi., 5. August 2026 - 06:51

Universitäten entscheiden. Auch diese tragen eine „ideologische Brille“ und sehen mit dem linken Auge besser ….
Ich habe nur noch eine Anmerkung zur Diskussionssendung am vergangenen Sonntag bei Phönix als es um die Verfassung ging. U.a. Mit Gauck, einer ehemaligen amerikanischen Diplomatin, dem ehemaligen Präsidenten des BVG und eben der Frau Prof. Dr. Brosius Gersdorf
die in meiner Wahrnehmung fast in jedem Wortbeitrag die „beleidigte Leberwurst“ wegen ihrer Nichtwahl als BVG Richter durchschimmern ließ. Da kann ich nur sagen, auch charakterlich mM nicht geeignet. Menschen in solchen Positionen sollten auch mit Niederlagen umgehen können.
Die Richtigkeit ihrer Nichtwahl, hat Sie schon bei Lanz quasi gerechtfertigt …..
Mit freundlichen Grüßen a d Erfurter Republik

linksgrün politisch motivierter 'Vorgang', im Sinne des 'Marsch's durch die Institutionen'... ... - viel effizienter als die Arbeit der RAF seinerzeit, aber mit ähnlicher linker Zielstellung, das wird immer klarer... ..., je näher das Ende der linken Hegemonie rückt (verletzte Tiere sind am gefährlichsten..., kam neulich erst wieder in einer Afrika-Doku... 😉)

nicht zu helfen wäre, ich nehme aber an, dass die Hamburger Uni die Aufgabe meistern wird, dann helfen Debatten vielleicht denen, die nach ihnen kommen.
Danke für Ihre Aufarbeitung, Herr Brodkorb.
Nur eine kleine Anmerkung.
Davon geht die Hamburger Uni nicht unter?
Aber vielleicht wurde im Osten nach der Wende zu krass ge- und verurteilt?
Wenn Sie Fälle kennen, bitte schreiben Sie darüber...

nichts zu tun, dem Grunde nach.

Im Osten (der DDR) wurden seinerzeit akademische Titel teils auch unter politischen Vorgaben 'vergeben' - ein guter SED-Genosse durfte einfach nicht scheitern an seiner Dissertation o.ä., dafür 'wurde gesorgt'...

Aber der absolut überwiegende Teil der wissenschaftlichen Arbeiten im Osten war im Kern wissenschaftlich korrekt, außer das als 'Zugabe' idR immer ein gewisses 'gesellschaftliches Bekenntnis zum Sozialismus' o.ä. abgefordert wurde..., was mit den wissenschaftlichen Inhalten nicht zwingend in Zusammenhang stehen musste... ... - ein Bla-bla-bla-Bekenntnis zum Staat halt... [fast wie heute zur FDG und der 'offenen Gesellschaft'... 😉]

Im Westen konnte man meines Wisses schon immer akademische Titel kaufen, nicht jetzt primär in Deutschland vielleicht, dafür anderswo mit Anerkennung in D, und Blender und Betrüger diesbezüglich (Plagiate) gab's da wohl auch schon immer... - genau wie im Osten, denke ich mal.

>> Der Mensch ist wie er/sie ist... 🤔

Anfang der 90er wurde alles was Stasi-belastet war entlassen... ohne Diskussion und von heute-auf-morgen, im universitären Bereich, zumindest in Thüringen war das so, ausschließlich. Meines Wissens aber auch in den anderen ostdeutschen Bundesländern genauso...

Was hat das aber mit dem Thema hier zu tun? (ich antworte Ihnen gerne auch so..., frage nur ob Sie da eine Parallele zu den Plagiatsvorwürfen gegen Dingsbums Gersdorf sehen...?)

Dorothee Sehrt-Irrek | Do., 6. August 2026 - 07:46

Antwort auf von Thomas Veit

weil mir Herr Brodkorbs Darlegungen manchmal zu "penibel" vorkommen, als eventuell Reaktion auf die Nachwendezeit in der ehemaligen DDR, so als "Anschreiben" gegen "Urteile in Bausch und Bogen".
Da kann ich mich sehr irren und bitte um Entschuldigung, wenn.
Genauigkeit ist sicher eine wissenschaftliche und überhaupt Zier, Erwägen/Abwägen liegt mir aber mehr.
RESPEKT
Ansonsten finde ich es aber gut, wenn diese Nachwendezeit aufgearbeitet würde.

IH | Mi., 5. August 2026 - 12:08

Es scheint politisch nicht gewollt zu sein, dass zuviel Licht auf die Prüfungsvorgänge fällt. Womöglich könnte es der Beschuldigten Juristin schaden.
Ganz anders im Fall von Ulrike Guérot. Hier führten Plagiatsvorwürfe ohne wissenschaftliche Überprüfung zu ihrer Entlassung als Professorin an der Uni Köln. Durch alle Instanzen. Der Fall ist nun anhängig beim Bundesverfassungsgericht.

Das ist nicht schön für Frau Prof. Guérot, wenn sie aber siegt, gewinnt sie evtl. mehr als nur ihre Stelle?
Wenn sie nicht siegt, dann bleibt aber hoffentlich ihre wissenschaftliche Arbeit bestehen...
Fehler können in der Eile und auch wissenschaftlichen Vielfalt geschehen, denke ich mal.
Ich schreibe von außen.

aber bitte nicht der Politik anlasten, denn die Urheber der nun alltäglichen zwei Maßeinheiten, die in alle mögliche Bereiche ihren Eingang fanden, diese Urheber werden hierzulande lapidar "Bildungseliten" genannt.
Diese "Kaste" glaubt tatsächlich das ihr diese Funktion quasi "dienstgradmäßig" zusteht.
Tja, und die Politik muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie manchmal willig zu Handlanger wird, und manchmal nur "bedeppert" wegschaut.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 5. August 2026 - 12:11

Wird die UNI auch das Ergebnis dieser Prüfung unter Verschluss halten? Wer wird klagen und hätte das Erfolg. Für mich ist nur eines wichtig. Diese Frau wurde als Richter für das BVerfG verhindert. Das ist der größte Erfolg für uns Bürger.
Übrigens fand ihr Artikel auch heute Morgen bei NIUS Beachtung und wurde entsprechend kommentiert weiter verbreitet. Mal sehen wie das ausgeht. Ich denke mal, es verläuft im Sande.