Friedrich Merz
Angesichts der vielen Wahlversprechen, die Friedrich Merz nicht gehalten hat, ist „Lügenfritz“ völlig legitime Machtkritik / picture alliance / AP Photo/Markus Schreiber | Markus Schreiber

Bundeskanzler als „Lügenfritz“ - Politiker dürfen keine Mimosen sein

Ein Gericht verurteilt einen Facebook-Nutzer, weil er den Bundeskanzler als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Hier waren übereifrige Richter und Staatsanwälte am Werk. Das Urteil ist juristisch falsch – und Politikerbeleidigung sollte aus dem Strafgesetzbuch verschwinden.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

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Das Strafrecht schützt keine Mimosen. Das ist ein juristisches Bonmot – und eine tiefe Erkenntnis. Wie sich jetzt wieder zeigt, ist das der Strafjustiz nicht immer klar. Ein Bürger hatte den Bundeskanzler auf Facebook als „Lügenfritz“ tituliert. Das Amtsgericht Öhringen in Baden-Württemberg sah darin eine strafbare Beleidigung eines Politikers und hat einen Strafbefehl erlassen. Die Entscheidung ist juristisch falsch. Und sie zeigt, dass der Straftatbestand der Politikerbeleidigung in § 188 StGB gestrichen werden muss.

Im Oktober letzten Jahres besuchte Bundeskanzler Merz die Stadt Heilbronn. Dieser Besuch hat das Potenzial, in die Rechtsgeschichte einzugehen. Er provozierte harsche Kritik zahlreicher Bürger auf Facebook. Bekannt geworden sind Posts, in denen Merz als „Pinocchio“, als „Lackaffe“ oder als „Lügen-Kasper“ bezeichnet wurde. Ein Teil der Verfahren wurde völlig zu Recht eingestellt. Staatsanwälte und Amtsrichter hatten die Grundrechte im Blick und sahen keinen Tatverdacht. Ganz anders jetzt die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Öhringen. Sie sahen eine Straftat; der Bürger kassierte eine Geldstrafe wegen Beleidigung eines Politikers nach Paragraf 188 StGB. Die Strafe beträgt ein Monatseinkommen. Das ist nicht wenig.

Juristisches Handwerk

Der Strafbefehl wurde damit begründet, dass die Bezeichnung „Lügenfritz“ geeignet sei, „das Vertrauen in die Integrität“ des Kanzlers zu erschüttern. Denn sie könne „negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen schüren“. Das ist handwerklich unsauber. Denn bei § 188 StGB geht es um etwas anderes. Er stellt Beleidigungen unter Strafe, die geeignet sind, „das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren“. 

Ein einziger Facebook-Kommentar mit eingeschränkter Reichweite und Wirkung soll geeignet sein, das öffentliche Wirken des Bundeskanzlers zu erschweren, sogar erheblich? Das glauben Staatsanwälte und Amtsrichter doch nicht ernsthaft. Schon deshalb ist der Strafbefehl rechtswidrig. Aber noch viel wichtiger ist die Frage: Ist die Bezeichnung „Lügenfritz“ überhaupt eine (strafbare) Beleidigung?

Mimosen vs. Meinungsfreiheit

Auf den ersten Blick könnte man das bejahen. Jemanden als Lügner zu bezeichnen, ist sicherlich eine herabsetzende Bewertung einer Person. Lügner und Lügen sind klar negativ besetzte Begriffe. Das kann aber nicht ausreichen, um von einer Beleidigung auszugehen. Denn jetzt kommt das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 des Grundgesetzes ins Spiel. Wer einen anderen als Lügner abwertet, macht gleichzeitig von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch. Und die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte in der Demokratie. In den Worten des Verfassungsgerichts: Sie ist für die Demokratie „schlechthin konstituierend“. Oder noch deutlicher: Ohne Meinungsfreiheit keine Demokratie.  

Das Strafrecht kann deshalb keine Mimosen schützen. Es bietet keinen übertriebenen Schutz der Ehre für Überempfindliche. Mit Frechheiten, Unverschämtheiten, groben Unhöflichkeiten im Alltag können erwachsene Menschen umgehen, ohne dass sie das Strafrecht brauchen. Etwas anderes gilt natürlich dann, wenn die Abwertung die Menschenwürde antastet, nichts als eine Schmähung um der Schmähung willen ist oder allein schon durch ihre Form beleidigt. Deshalb sind etwa obszöne Gesten oder vulgäre Schimpfwörter meistens eine Beleidigung. Aber davon kann bei „Lügenfritz“ keine Rede sein.

Politik ist ein hartes Geschäft. Politik heißt Konflikt und Kampf. Es wird um die Macht gekämpft, um die Durchsetzung von Interessen und nicht zuletzt auch um Geld. Wer sich in die politische Arena begibt, tut dies freiwillig – und er weiß, worauf er sich einlässt. Deshalb verlangt Karlsruhe: Politiker müssen mehr aushalten als der Durchschnittsbürger. Mimosen sind in der Politik falsch.  

Friedrich Merz ist kein x-beliebiger Politiker. Er ist der Bundeskanzler mit sehr viel politischer Macht. Die einzige Waffe, die ein Bürger dagegen hat, ist Machtkritik. Sie darf – und muss – aus diesem Grund auch sehr heftig, deutlich, polemisch sein. Das erlauben der Demokratiegrundsatz und die Meinungsfreiheit. Was heißt das im Ergebnis? „Lügenfritz“ ist keine Beleidigung. Die Bezeichnung ist keine bloße Schmähung des Kanzlers ohne jeden nachvollziehbaren sachlichen Kontext. Sie spielt auf die vielen Wahlversprechen an, die Friedrich Merz nicht gehalten hat – und die bei vielen Bürgern zu Wut, Ärger und Vertrauensverlust geführt haben. Das ist ein politischer Tatsachenkern. Deshalb ist „Lügenfritz“ völlig legitime Machtkritik, die von der Verfassung gedeckt ist. Niemand muss sie inhaltlich teilen, aber natürlich darf sie geäußert werden. Das ist die Idee der Verfassung: Auch und gerade unbequeme Meinungen sind geschützt.

Dreiste Staatsanwälte und grundrechtsvergessene Richter  

Wie man hört, hat Friedrich Merz in diesem Fall keine Anzeige erstattet. Trotzdem haben die Staatsanwälte ermittelt und einen Strafbefehl beantragt. Das erlaubt § 188 Strafgesetzbuch. Wenn sie das „öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“ bejaht, kann die Staatsanwaltschaft ohne Anzeige des Betroffenen tätig werden. Das haben die Staatsanwälte hier getan. Sie haben sich selbst ermächtigt, diesen Fall zu verfolgen. Ohne einen Gedanken an die Grundrechte zu verschwenden, haben sie aus einer Lappalie eine Straftat gemacht. Dass sie damit der Demokratie schaden, haben sie souverän ignoriert. Das ist dreist. 

Warum machen Staatsanwälte das? Die Ursache kann autoritäres Obrigkeitsdenken sein, blinder Verfolgungseifer, Gefallsucht oder simples Karrierestreben. Wir wissen es nicht. Aber auch der zuständige Richter ist nicht besser. Die Staatsanwälte haben nur den Antrag gestellt, der Richter hat den Strafbefehl erlassen. Hat er die Verfassungslage nicht erkannt? Richter, die wegen Lappalien Grundrechte einschränken, sind im demokratischen Verfassungsstaat ein echtes Problem.

Einschüchterung kritischer Bürger

Das Zentrum des Problems ist allerdings Paragraf 188 StGB selbst. Er ist die Quelle dieser unsinnigen Strafverfolgungen. Er gibt der Justiz ein Instrument in die Hand, mit dem sie selbstständig, ohne Anzeige eines Betroffenen politische Meinungsäußerungen strafrechtlich verfolgen kann. Dass sie diese Möglichkeiten auch nutzt, ist keine Überraschung. Solch eine Norm hat in einer funktionierenden Demokratie nichts, aber auch gar nichts verloren. Als dieser Paragraf eingeführt wurde, ging es dem Gesetzgeber nach eigenen Worten darum, „eine Vergiftung des politischen Klimas“ zu verhindern. Das ist völlig misslungen. Im Gegenteil: Die Regelung trägt dazu bei, das Klima zu vergiften. 

In den letzten Jahren haben die Strafverfahren im Zusammenhang mit § 188 StGB zahlenmäßig stark zugenommen. Bürger müssen noch mehr als früher damit rechnen, für kritische Äußerungen von der Justiz verfolgt zu werden. Über kritischen Meinungsäußerungen schwebt das Damoklesschwert der strafrechtlichen Verfolgung. Das schüchtert die Bürger ein; es führt zu Selbstzensur und Duckmäusertum. Zahlreiche neuere Studien zeigen, dass nur gut 40 Prozent der Bürger der Ansicht sind, man könne frei seine Meinung äußern. Umgekehrt sind ebenfalls gut 40 Prozent der Meinung, man müsse vorsichtig sein, was man sage. Für eine Demokratie, die von der freien Meinungsäußerung freier Bürger lebt, sind das schockierende Zahlen. Ein Grund, nicht der einzige, dafür ist § 188 StGB. Er gehört deshalb schleunigst abgeschafft. 

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Christa Wallau | Mi., 3. Juni 2026 - 17:15

Das kennt man ja aus feudalen Zeiten und eigentlich auch schon aus dem persönlichen Umfeld : Diejenigen, die stets auf ihren
"hohen" Stand bzw. ihre Sonderrolle oder auch ihren Reichtum pochen, sind fast immer Menschen, die sich durch Primitivität bzw. Unbildung auszeichnen.

Wer keine Selbstkritik kennt, weil er sich per se für toll und unfehlbar hält, wird naturgemäß von jeder kritischen Äußerung gegen seine Person tief getroffen und heult auf.

Wer wirklich selbstsicher ist, wurde dies durch stetiges Dazu-Lernen und Erfahrung. Ihm sind blöde Sprüche anderer ziemlich egal. Es kommt ihm darauf an, seinen Mitmenschen durch seine
Taten Achtung abzugewinnen.

Bei den heutigen Politikern, die hundertfach Anzeigen wegen Beleidigung oder Diskriminierung stellen, herrscht eben keine
echte "Klasse" vor, sondern die bloße Einbildung, daß man jemand "Besonderer" sei.

Rainer Mrochen | Mi., 3. Juni 2026 - 17:42

"Die Staatsanwaltschaft spricht ernsthaft im Zusammenhang mit dem Begriff „Lügenfritz“ von einem „Opfer“. Opfer – das sind längst Land und Gesellschaft. Und die Täter sind Politiker die das so wollen. Die Energiepolitik kastriert das Land regelrecht. Die Aufrüstungspolitik ist der reine Wahnsinn. Die Konfrontationspolitik gegenüber Russland lässt eine immer realer werdende Kriegsgefahr entstehen. Und dann gibt es da Staatsanwaltschaften, die davon reden, dass „ein Vertrauen in die Integrität“ eines Politikers „erschüttert“ werden könne, wenn er als „Lügenfritz“ bezeichnet werde." In welchem Land leben wir eigentlich? Der allgemeine Wahnsinn nimmt beschleunigt zu.

Markus Michaelis | Mi., 3. Juni 2026 - 17:52

Ich denke, dass es im Kern darum geht, dass Teile der Gesellschaft glauben das verteidigen zu müssen, was sie für den Kern des Menschseins überhaupt halten: unsere Verfassung, Menschenrechte, Klimaschutz im Sinne des Schutzes unserer natürlichen Grundlagen, Weltoffenheit, Sozialstaat, Rechtsstaat, respektvollen Umgang mit anderen Menschen, Schutz vor Extremen wie Rassismus, Nationalismus, Diskriminierung, Gewalt.

Ich denke, es geht letztlich darum, dass man all das angegriffen sieht und eben irgendwo die Pflöcke einschlagen muss, die klarmachen, dass man diese nicht verhandelbaren Werte verteidigen wird.

Aus meiner Sicht sind das Sackgassen, weil die Dinge nicht so einfach liegen, dass es diese klaren Werte und ihre Feinde gibt. Diese Sicht weicht relevanten Fragen eher aus, nach meinem Gefühl.

Fragen aus..., zweifellos.

Sie schreiben von "Teilen der Gesellschaft die glauben das verteidigen zu müssen, was sie für den Kern des Menschseins überhaupt halten..." - und genau jene 'Teile der Gesellschaft' haben einiges von dem, was sie für 'den Kern des Menschseins überhaupt halten...' überhaupt erst in die Verfassung hinengebracht..., unter Ausnutzung ihrer temporären Macht.

Da stellt dich die Frage: WIE GROß sind diese 'Teile der Gesellschaft' gemessen an der Gesamtgesellschaft, dass sie solche Ziele und Haltungen dauerhaft(!?) in der Verfassung zu verankern berechtigt sind, selbst wenn diese der Gesamtbevölkerung und DEM LAND DAUERHAFT SCHADEN...!?? 🤔 - Sind sie, die Linksgrünwoken sag ich jetzt einfach mal..., DAZU berechtigt?

Rein formal waren sie das seinerzeit sicher - moralisch wohl eher nicht, so wie die gesellschaftlichen Verhältnisse HEUTE liegen...

Führt zu der Erkenntnis, dass eine kommende konservative Regierung DAS auch wieder RÜCKABWICKELN kann bzw. sollte!!!

Ingo Frank | Mi., 3. Juni 2026 - 18:34

Wenn vor der Wahl eine
Haushaltskonsolidierung versprochen wurde und mit dem abgewähltem BT ein gigantisches Schuldenpaket aufgenommen wurde mit der Begründung einer „neuen Lage“ i.ü. binnen weniger Tage……
Und die Folge daraus ? Ein messbarer Vertrauensverlust der sich in einem alten Deutschen Sprichwort wiederspiegelt :
„Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“
So muss doch an den „Lügen“ doch etwas dran sein ? Von ungefähr kommt’s nicht. Oder ?
MfG a d Erf. Rep.

auch die 'fluffige Nonchalance' mit welcher der Herr nochnicheinmalbundeskanzler Friedrich Merz seine 'Wahllügen' noch vor seinem Amtsantritt aus reinem Opportunismus bereits wieder einkassiert hat...!??

Und DAS soll kein 'Lügen-Fritze' sein, im Volks-/Wähler:innenmund...!?? -- EH ALTER - ABER HALLO!!, würde mein Enkel da wohl laut sagen... ... - zu Recht!!

Die Staatsanwaltschaft als 'Hilfsperson' der Regierung... - na toll!

C. Schnörr | Mi., 3. Juni 2026 - 19:08

… als Nichtjurist frage ich mich seit den Fehlurteilen in Bamberg und nun Öhringen immer mal wieder, ob in diesem Bereich kein Qualitätsmechanismus vorgesehen ist, der solche Stümper im Amt auffliegen lässt? Die Bezeichnung “Lügenfritz” jedenfalls fasst die Erfolge der CDU seit dem letztem Jahr treffend zusammen.

Klaus Funke | Mi., 3. Juni 2026 - 19:46

Der Majestätsbeleidigungsparagraph ist ein Relikt aus dem dt. Kaiserreich. Was müssen die Fatzken für eine Angst vorm eigenen Volk haben. Wie geht ihnen doch der Allerwerteste, es könnten Wahrheiten sich in den Volksmund prägen. Und politische Witze?! Ich kenne keinen über unsere Politikergeneration. Ein schlechtes Zeichen. Wenn man nicht mal mehr Witze über die Oberen macht. Da fällt mir ein alter DDR-Witz ein. Im Märchenwald. Herr Fuchs schleicht durch den Wald. Oben auf einem Baum sitzt Frau Elster und hält eine schnitte Brot im Schnabel. Und dem Fuchs knurrt der Magen. Da ersinnt er eine List. Na, Frau Elster, wissen Sie schon das Neueste? Die Elster in ihrer sprichwörtlichen Neugier, sagt: Nein, kenne ich nicht. Da sagt der Fuchs: Der Pittiplatsch ist Parteisekretär geworden. Was? zetert die Elster und bricht in einen Lachanfall aus, Dabei lässt sie das Brot fallen. Da schnappt sich der Fuchs das Brot und sagt: Sehen Sie, wer über unsere Parteifunktionäre lacht, wird Brot los!

Klaus Funke | Mi., 3. Juni 2026 - 19:47

Der Majestätsbeleidigungsparagraph ist ein Relikt aus dem dt. Kaiserreich. Was müssen die Fatzken für eine Angst vorm eigenen Volk haben. Wie geht ihnen doch der Allerwerteste, es könnten Wahrheiten sich in den Volksmund prägen. Und politische Witze?! Ich kenne keinen über unsere Politikergeneration. Ein schlechtes Zeichen. Wenn man nicht mal mehr Witze über die Oberen macht. Da fällt mir ein alter DDR-Witz ein. Im Märchenwald. Herr Fuchs schleicht durch den Wald. Oben auf einem Baum sitzt Frau Elster und hält eine schnitte Brot im Schnabel. Und dem Fuchs knurrt der Magen. Da ersinnt er eine List. Na, Frau Elster, wissen Sie schon das Neueste? Die Elster in ihrer sprichwörtlichen Neugier, sagt: Nein, kenne ich nicht. Da sagt der Fuchs: Der Pittiplatsch ist Parteisekretär geworden. Was? zetert die Elster und bricht in einen Lachanfall aus, Dabei lässt sie das Brot fallen. Da schnappt sich der Fuchs das Brot und sagt: Sehen Sie, wer über unsere Parteifunktionäre lacht, wird Brot los!

Heinrich Donpaff | Mi., 3. Juni 2026 - 20:12

Ich denke, sie haben es auch bemerkt. Möglicherweise scheuen Sie sich (siehe unten), die voller Wahrheit auszusprechen: Deutschland ist kein freies Land mehr. 16 Jahre Angela Merkel haben die politischen Verhältnisse vergiftet. Was passiert mit einer Sprudelwasserflasche, die man im Sommer draußen stehen lässt und vor dem Öffnen auch noch kräftig schüttelt? Na gut, wenn man eine deutsche Flasche ist, passiert wahrscheinlich nichts.

Achim Koester | Mi., 3. Juni 2026 - 21:28

Nicht die Bezeichnung des dauerwortbrüchigen Kanzlers als "Lügenfritz" beeinträchtigt seine Reputation, sondern die Tatsache des andauernden, fortgesetzten Wortbruchs an sich.

Sunstreet | Mi., 3. Juni 2026 - 21:39

Deutschland und die EU zahlen Unsummen um ihre Narrative in Bezug auf Klima, Corona, NATO, Migration, Antisemitismus etc. der Bevölkerung als alleinige Wahrheit zu vermitteln. Die Vermittler anderer Meinungen sind Verschwörungstheoretiker oder Antisemiten, werden diskrimiert, diskreditiert oder ihnen wird sogar die Existenzgrundlage entzogen. Ein Teil davon ist die Einschüchterung von Bürgern durch die im Artikel genannten Beispiele. Dies geschieht oft sogar unter der Strafbewehrungsgrenze. Unterstützt von Medien, Nachrichtenportalen, Banken und natürlich den angeblich unabhängigen NGO‘s und deren Verbindungen, die für viel Geld die „Drecksarbeit“ für die Regierungen bzw. Politiker übernehmen, denen Zensur, Überwachung der Persönlichkeitssphäre und Sanktionen gegen Bürger ohne Gerichtsverfahren nicht erlaubt sind. Was allerdings scheinbar nicht für die EU-Kommission und ihre unsägliche Präsidentin gilt. Hier werden ungehemmt Sanktionslisten erstellt. Demokratie sieht anders aus!

Angelika Sehnert | Do., 4. Juni 2026 - 08:46

Der Paragraph 188StGb entstand als Reflex auf den Mord an Walter Lübcke. Die Begründung damals war schlecht, sie wird auch in dem besprochenen Urteil herangezogen: die weite Verbreitung einer Beleidigung im Netz wäre das eigentliche Problem, daher die Stafverfolgung. Im Fall Lübcke war das gar nicht der Fall: die Täter waren physisch bei der fraglichen Äußerung dabei und haben vier(!) Jahre lang unbehelligt vom hessischen Verfassungsschutz die Tat vorbereitet, z.B. durch illegale Waffenkäufe.Sie haben sich nicht im Netz radikalisiert, sie waren bekannte Rechtsextremisten, was auch durch ihre Netzaktivitäten erkennbar war und den Verfassungsschutz hätte alarmieren müssen.
Ähnliches ist jetzt wieder im Fall Ulmer erkennbar. Jetzt schon als offenbar konzertierte Aktion im Vorfeld um ein einseitiges, aber politisch erwünschtes Gesetz zu erlassen. Das eigentliche Problem wird dabei, wie im Fall Lübcke, jedoch nicht angegangen: die mangelnde Verfolgung tatsächlicher, schwerer Straftaten.

Andreas Peters | Do., 4. Juni 2026 - 10:23

Welche "Beleidigung" sollte geeignet sein "das öffentliche Wirken ERHEBLICH zu erschweren“? Ich bin überzeugt, daß in jeder Strafrechtsklausur dieses Tatbestandsmerkmal nicht positiv zu begründen wäre. Deshalb wird das auch in Urteilen oder Strafbefehlen nie tatsächlich begründet, sondern nur aus dem Gesetzestext übernommen. Justiz 2026.

IngoFrank | Do., 4. Juni 2026 - 13:05

d.h. u.a. die Wirtschaft auf Grund der vorgegebenen Rahmenbedingungen funktionieren, die innere und äußere Sicherheit gegeben wäre, wir die Rede & Meinungsfreiheit hätten, die Möglichkeit nach Wahlen eine „andere politische Richtung“ statt immer fortlaufend Union oder SPD in Regierungsverantwortung zu sehen, von unabhängiger Justiz, Medien Rundfunk & Fernsehen ganz abgesehen …..hätte der Bürger keinen Grund, sich über die Verantwortlichen, lustig zu machen. Für mich ist die lediglich ein Symptom, das in diesem Land, mit den Regierungen des letzten Jahrzehnts etwas nicht stimmt. Was das ist, ist mehr als offensichtlich !
MfG a d Erf. Rep.