- Das Ende der informationellen Selbstbestimmung
Mit der elektronischen Patientenakte sind viele Heilsversprechen verbunden. Kritiker indes befürchten massive Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Der Jurist Manfred Kölsch über eine bedenkliche Innovation im Gesundheitsbereich.
Die elektronischen Patientenakte (ePA) wurde bis zum 14.01.2025 nur auf Verlangen für den gesetzlich Versicherten eingerichtet (sog. Opt-in-Regelung). Seit dem 15.01.2025 sind alle gesetzlichen Krankenkassen (GK) verpflichtet, jedem Versicherten nach vorheriger Information (§ 343 SGB V) eine ePA zur Verfügung zu stellen. Davon ist nur abzusehen, wenn der Versicherte binnen sechs Wochen widerspricht (Opt-out-Regelung). Ein Widerspruch gegen die Führung der ePA überhaupt kann auch später jederzeit z.B. schriftlich durch einen Brief erfolgen. Kommt es aus Unwissenheit, Desinteresse, Unfähigkeit oder weil der Versicherte dem Vorhaben zustimmt, nicht zu einem Widerspruch, läuft die Befüllung der ePA durch die Leistungserbringer und kann für die Behandlung des jeweils gesetzlich Versicherten (sog. Primärnutzung) verwendet werden. Die in der ePA gesammelten Daten können unter gewissen Bedingungen auch Dritten z. B. zu „Forschungszwecken“ überlassen werden (sog. Sekundärnutzung).
Zur Begründung der Opt-out-Regelung wird angegeben, dass von der seit dem 01.01.2021 zur Verfügung stehenden Opt-in-Regelung nur ein Prozent der gesetzlich Versicherten Gebrauch gemacht habe. Ein Systemwechsel sei erforderlich gewesen, weil nur auf diesem Wege möglichst vollständige Daten aller ca. 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten erlangt werden könnten. Nur auf diesem Wege könne eine optimale Individualversorgung des Patienten gewährleistet und wissenschaftliche „Gesundheitsforschung“ betrieben werden. Nur so könne die Gesundheitsversorgung kurz- und langfristig datensicher optimiert und qualitativer werden. Diese Gründe aber überzeugen nicht.
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Gerade in den Jahren seit 2015 konnte jeder von uns, der mit offenen Augen die Politik verfolgt, feststellen, dass eigentlich wenig bis gar nicht zum Wohle der Bürger dieses Landes, die inzwischen den Untergang ihres eigenen, vielfach eher bescheidenen, selbst erarbeiteten Wohlstandes bezahlen, geschieht, sondern immer gegen die Bevölkerung. Bei der elektronischen Patientenakte geht es mitnichten um die Gesundheit oder das Wohl des Patienten sondern, wie in diesem Beitrag deutlich gemacht, um Daten, über deren Behandlung er keinerlei Kontrolle mehr haben soll.
an einer bayerischen Wirtschaftsförderungsinstitution habe ich festgestellt, dass alle ausländischen Leute (Syrer,Afghanen,Iraker,Schwarzafrikaner etc.) eine Versichertenkarte, meist von der AOK, besaßen. Sind die schon von ihren Anwälten und Betreuern auf ihr Verweigerungsrecht hingewiesen worden, oder gilt das nur für die deutsche Plebs
*An der ePA zeigt sich exemplarisch, dass staatliche Institutionen als Rechtsstaat auftreten, um hinter dieser Fassade rechtsstaatswidrige Maßnahmen durchzusetzen.* Mit diesem einen Satz Herr Dr. Kölsch haben Sie alles gesagt. Ich bin privat versichert und habe sofort bei meiner Kasse auf den ersten Brief hin vorsichtshalber widersprochen. Inzwischen macht diese Kasse, mit der ich seit 1977 absolut zufrieden, die immer kulant und transparent war, immer öfter Schwierigkeiten, sucht in den Krümeln, um Zahlungen zu kürzen oder ganz abzulehnen. Und das aus dem Munde eines pensionierten Richters. Und Sie haben völlig recht. Auch ich erlebe als rechtskundiger Beamter täglich immer mehr, wie die Politik sich einen Dreck um Recht und Gesetz schert. Wie unser aller Rechte beschnitten und ausgehöhlt werden. Der Bürger als Souverän ist längst zum Vasallen degradiert und läßt sich das gefallen. Man wird diese Daten irgendwann gegen den Versicherten einsetzen, so viel ist schon mal sicher.
