Berndt
Hans-Christoph Berndt, Landeschef der AfD in Brandenburg / picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD in Brandenburg - Ein „unzweifelhafter Beleg ... findet sich nicht“

Die „Anhaltspunkte“ des brandenburgischen Verfassungsschutzes zur Rechtfertigung der Einstufung des dortigen Landesverbands der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ sind eher fragwürdig. Dass sie keinen unzweifelhaften Beleg hat, räumt die Behörde selbst ein.

Autoreninfo

Mirjam Epstein studiert Soziologie und hat redaktionelle Stationen an der Axel Springer Akademy (Welt), dem österreichischen Exxpress und bei Cicero absolviert.

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Offiziell stellen Brandenburgs Innenminister René Wilke und Verfassungsschutz-Chef Wilfried Peters das vollständige, 142 Seiten umfassende „Verfassungsschutz-Materialkompendium“ (VMK) zur Einstufung der Brandenburger AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ erst heute vor. Das Portal Nius hat  das Dokument schon vorher veröffentlicht. 622 Belege listet der Verfassungsschutz auf, um „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ zu belegen.

Die Beweisführung stützt sich auf „Ansatzpunkte und Hinweise auf hinreichend gewichtige Anhaltspunkte“ – ein dehnbarer Rechtsbegriff, der hier so weit ausgelegt wird, dass schon das bloße „Berühren“ des Demokratie- oder Rechtsstaatsprinzips („Kernelement 2“) oder der Menschenwürde („Kernelement 3“) genügt, um den Verdacht zu begründen.

So gilt im Gutachten bereits die Forderung, die Nationalität von Straftätern mit Migrationshintergrund zu nennen, als Indiz für Verfassungsfeindlichkeit – obwohl diese Praxis seit Jahren in den polizeilichen Kriminalstatistiken von Bund und Ländern verankert ist und rechtlich zulässig bleibt, solange sie nicht diskriminierend formuliert ist.

Auch die programmatische Ablehnung eines „Missbrauchs des Asylrechts“ und die Forderung nach Abschaffung des Familiennachzugs für Flüchtlinge werden angeführt – trotz der Tatsache, dass der Gesetzgeber seit 2016 mehrfach Änderungen am Familiennachzug beschlossen hat und dies verfassungs- wie völkerrechtskonform ist, solange die Genfer Flüchtlingskonvention gewahrt bleibt. Sogar die Forderung nach „Integration als Pflicht“, verbunden mit Kritik am betäubungslosen Schächten als „Zeichen zunehmender Islamisierung“, wird aufgeführt. Dabei ist die Integrationspflicht längst in § 44 Aufenthaltsgesetz verankert, und das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass Tierschutz (Art. 20a GG) im Einzelfall die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) einschränken kann. Dass der Begriff „Islamisierung“ genügt, um daraus einen Verdacht zu konstruieren, illustriert die semantische Dehnung der Beweisführung.

Vorwurf der „taktischen Mäßigung“

Zwischenfazit: Das Gutachten konstatiert, „dem Anschein nach“ sei die AfD gemäßigter – was sich mit parteiinternen Ausschlussverfahren gegen radikale Positionen decke. Massenabschiebungen allein aufgrund eines Migrationshintergrunds fordert der Landesverband nicht, auch der Entzug der Staatsbürgerschaft taucht im Wahlprogramm nicht auf. Für den Verfassungsschutz mindert das jedoch nicht den Verdacht – es verschiebt ihn lediglich auf die Ebene angeblicher „taktischer Mäßigung“.

„Indem es von kulturfremden und integrationsunwilligen Menschen spricht, dockt es zwar an ethnopluralistische Prämissen an“, so das Gutachten, doch habe der Landesverband keine Maximalforderungen formuliert, die ihn verfassungsrechtlich eindeutig angreifbar machten. Für den Verfassungsschutz ist diese Zurückhaltung „rein taktischer Natur“. Die AfD verschleiere ihre „wahren politischen Zielsetzungen“ in der Öffentlichkeit: „Die taktische Verschleierung und nebulöse Andeutung von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gehört zu einem Wesensmerkmal der AfD insgesamt.“

Zur Verdichtung führt der Verfassungsschutz einzelne Aussagen von Abgeordneten an, darunter den brandenburgischen AfD-Politiker Helferich: „Wir wollen auch keine Deportation, wir wollen aber eben, dass das unser Land bleibt … Staatsbürgerschaft ist das eine, das andere ist das Annehmen unserer Kultur – auch darüber müssen wir sprechen, ob diese Leute nicht dann dieses Land verlassen wollen.“

Nach Bewertung des Gutachtens hat der Landesverband den Weg der „Minimalisten“ eingeschlagen: gemäßigte, verfassungskonforme Positionen, jedoch in der Absicht, verfassungsfeindliche Maximalforderungen nicht offen zu formulieren. 

„Verstöße gegen die Menschenwürde“

Der VS listet in drei Unterkapiteln „tatsächliche Anhaltspunkte" auf, dass die AfD Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betreibt. So wirft er der Brandenburger AfD etwa „Verstöße gegen die Menschenwürde“ vor. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt vor rechtlich abwertendem Status und demütigender Ungleichbehandlung. Verstöße liegen insbesondere bei Diskriminierung im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 vor. Konzepte, die nach Auffassung des VS „den politischen Vorrang einer ethnisch oder kulturell definierten Volksgemeinschaft propagieren“, seien damit unvereinbar. Als ideologische Grundlage benennt er den Ethnopluralismus – in Frankreich vertreten durch Alain de Benoist, in Deutschland u. a. durch Henning Eichberg. Diese Denkschule hält Kulturen für gleichwertig, aber für schützenswert gegen „Verwässerung“ durch Multikulturalismus.

Vor diesem Hintergrund verweist der VS auf Äußerungen des Brandenburger Fraktionschefs Christoph Berndt, der zwischen „Eigenem“ und „Fremdem“ unterscheidet. Im Wahlkampf 2024 sagte er: „Das geht ja bis dahin, dass wir eben das Eigene nicht mehr achten, dass wir das Eigene verdachten, dass wir Regierungen haben, Politiker, Medien, die uns verachten…“. Für den VS ist Berndt damit zentraler Protagonist, um den Tatbestand „gesichert rechtsextremistisch“ zu begründen. Die These: Globalisierungsfreundliche Eliten würden für die „Verdrängung abendländischer Tradition“ verantwortlich gemacht – ein „Verschwörungsmythos“, den die AfD bediene.

Mit der Forderung nach „Remigration“ überführe der Landesverband ethnopluralistische Grundannahmen in konkrete Politik. Anders als noch 2019/2020 werde Integration nicht mehr erwogen; positive Darstellungen von Migranten fehlten, stattdessen werde „über einen Kamm geschoren“. Der im Positionspapier formulierte „Assimilationsdruck“ und Anreize zur freiwilligen Rückkehr widersprächen, so der VS, der eigenen Erklärung des AfD-Bundesvorstands von 2021, dass unabhängig vom kulturellen Hintergrund vor dem Gesetz Gleichheit herrsche.

Auf 20 Seiten dokumentiert das Gutachten Einzeläußerungen aus sozialen Medien oder Reden, die „auf rassistische oder ethnisch-abstammungsmäßige Vorstellungen“ verweisen. Aus deren Häufigkeit und Vehemenz folgert der VS, der Landesverband strebe „die ethnisch-kulturelle Reinhaltung des Volkskörpers“ an und verfolge eine gegen die Schutzgüter der FDGO gerichtete Politik. Exemplarisch führt er an:

  • Anna Leisten, Vorstandsmitglied der JA: „Wie wäre es mal mit einem Gedenktag für alle Frauen und Mädchen, die von sogenannten Asylbewerbern umgebracht oder vergewaltigt wurden?“
  • Alexander Gauland: „Durch diesen Afghanistan-Krieg… werden wir mehr Menschen aus Afghanistan hier in Deutschland sehen, die keinerlei Hintergrund für ein Leben mit uns und bei uns haben.“
  • Roman Kuffert: „Migranten, die unsere Art zu leben und Frauenrechte ablehnen, uns Ungläubige größtenteils verachten… der Alptraum kommt auf unsere Straßen.“
  • Volker Nothing: „Dass unsere Gesellschaftsordnung noch genauso freiheitlich wäre wie heute, ist stark zu bezweifeln. Von unserer Landesregierung ist kein Widerstand zu erwarten gegen islamistisch raumgreifende Wertvorstellungen.“
  • AfD-Landesverband: „Die Gewalt regiert auf den Straßen, kriminelle Familienclans haben ganze Stadtviertel in ihren Händen.“

„Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“

In einem weiteren Kapitel geht es um „Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“. Das Demokratieprinzip garantiert freie Selbstbestimmung, Freiheit und Gleichheit aller Bürger. Der VS räumt selbst ein: „Scharfe oder polemische Kritik an der Regierung“ ist kein Verstoß. Zugleich verschiebt er jedoch die Schwelle, indem er erklärt, diese sei überschritten, wenn „pauschale und undifferenzierte Kritik“ mit Begriffen wie „Parteidiktatur“ arbeite und „darauf ausgerichtet sei, das Vertrauen in die Legitimität des Regierungshandelns zu erschüttern“. Damit liegt die Entscheidung, wann Polemik noch zulässig ist, nicht beim Inhalt selbst, sondern im Ermessen der Behörde.

Auf dieser Grundlage deutet der VS gezielte Emotionalisierung im Wahlkampf der AfD 2024 als „tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Bestrebungen“. Eine klare Grenze zwischen Wahlrhetorik und verfassungsfeindlicher Diffamierung wird dabei nicht gezogen. Vielmehr bleibt die Annahme im Raum, es „sei mindestens eine Möglichkeit“, dass der Landesverband mit Angriffen auf „Systemparteien“ und den „Parteienstaat“ einen künftigen parteipolitischen Zugriff auf Staat und Gesellschaft vorbereite.

Zur Untermauerung dienen einzelne Zitate. So erklärte Lars Hünich: „Nicht ihr seid Täter, sondern diese Regierung, das sind die wahren Täter – und wir werden sie verurteilen dafür.“ Aus Sicht des VS verstößt dies gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil es nahelege, „dass die Justiz nicht unabhängig sei“ und daher die AfD selbst Politiker zur Rechenschaft ziehen müsse.

Bemerkenswert ist, dass das Gutachten an anderer Stelle einräumt: „Nicht verfassungsschutzrelevant ist, wenn eine Partei eine Veränderung und Neuausrichtung der Sachpolitik anstrebt“, etwa indem sie gegnerische Auffassungen in Wahlen ablöst oder Änderungen in demokratischen Entscheidungsprozessen anstößt. Die Feststellung steht damit im Spannungsfeld zu den zuvor gezogenen Schlussfolgerungen.

Dieses Spannungsverhältnis zeigt sich auch im nächsten Themenblock: dem Vorwurf, die AfD betreibe Geschichtsrevisionismus. Für eine Leugnung des Holocaust liefert das Gutachten keine tragfähigen Beweise; die Parallelen zu neonationalistischen Bestrebungen bleiben spekulativ. Genannt werden lediglich „Hinweise“ – etwa Anspielungen auf „deutsche Kriegsschuld“ oder Aussagen Hans-Christoph Berndts über eine „globale Elite“. Laut VS sei dies eine antisemitisch kodierte Verschwörungserzählung. In den AfD-Texten taucht der Begriff allerdings meist im Kontext von Masseneinwanderung oder der Einschränkung parlamentarischer Souveränität auf. Das Gutachten zieht dennoch die Brücke zum historischen Narrativ des „Juden am Finanzmarkt“.

Auch einzelne öffentliche Auftritte werden in diese Lesart eingeordnet. So sprach Björn Höcke 2020 in Hönow von einer „Herrschaft der Angst“ durch Corona-Maßnahmen, bezeichnete Medien als „regierungsnah“ und lobte alternative Medien als die „kundigeren Informanten“. Für den VS ein weiteres Indiz für die „gezielte Verunglimpfung der Bundesrepublik“.

„Vernetzung zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Personen“

Das nächste Kapitel untersucht die „Vernetzung zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Personen“. Nach Lesart des VS gilt: „Je mehr Berührungspunkte vorliegen und je mehr öffentliche Kooperation mit einer anderen verfassungsfeindlichen Bestrebung stattfindet, desto eher können tatsächliche Anhaltspunkte für die extremistische Ausrichtung angenommen werden.“ 

Im Gutachten werden als Beispiele genannt: die Gruppierung Zukunft Heimat, der Verein Ein Prozent e. V. sowie das seit 2021 als rechtsextremistisch eingestufte Magazin Compact. Der Landesverband habe sich nach dem Verbot mehrfach mit dessen Herausgeber Jürgen Elsässer solidarisiert und für Fortführungen seiner Projekte geworben. Ebenfalls aufgeführt wird das Institut für Staatspolitik, dessen Zeitschrift Sezession in neurechten Kreisen als intellektuelles Sprachrohr der „Konservativen Revolution“ gilt. Nach Auflösung des Vereins durch Götz Kubitschek im Sommer – laut VS in Erwartung eines Verbots – würden Veranstaltungen unter neuer Trägerschaft (Menschenpark Veranstaltungen UG) fortgeführt. Die Kontakte des Landesverbands und einzelner Funktionäre zu Kubitschek und Herausgeberkreisen hätten sich seit 2023, also nach Beginn der Verdachtsberichterstattung, intensiviert.

Eine weitere Schnittstelle sieht der VS in der Identitären Bewegung. Zwar gebe es in Brandenburg keine feste Struktur mehr, doch der Ableger „Aktiv Berlin“ bestehe aus ehemaligen Mitgliedern. Trotz eines offiziellen Beschlusses von 2016, eine Zusammenarbeit zu vermeiden, habe die Junge Alternative Brandenburg (JA BB) die Bewegung auf dem AfD-Landesparteitag 2023 in Jüterbog „offensiv beworben“. Der Landesverband habe dies „weitgehend ignoriert“.

„hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte“

Das Fazit des VS fällt eindeutig aus: Ab Ende 2023 lägen „hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine verfassungsfeindliche Bestrebung vor. Festgestellt werden „in erheblichem Maße eklatante Verstöße gegen die Schutzgüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatsprinzip“. Besonders der Landesvorsitzende Hans-Christoph Berndt wird als „extremistischer Akteur“ hervorgehoben, der in den Fraktionsvorsitz befördert worden sei.

Eine „verbale Mäßigung“, selbst wenn verfassungsrechtlich nicht relevant, sei nicht erkennbar. Im Gegenteil: Die Art, wie Vertreter des Verbandes politische Gegner verunglimpften, ziele laut Gutachten auf eine generelle Delegitimierung des politischen Systems. Die AfD kaschiere dies, indem sie behaupte, „die Demokratie sei außer Kraft gesetzt“. Für den VS ist dies keine harmlose Oppositionsrhetorik, sondern eine „gedeckte Variante autoritärer bis totalitärer Regime“.

Zugleich räumt das Gutachten ein: „Unzweifelhafter Beleg dafür, dass der AfD LV BB auf die Errichtung eines autoritären Systems oder gar einer Führerdiktatur hinarbeitet, findet sich nicht“ – weder in offiziellen Verlautbarungen noch in Einzeläußerungen. Das wertet die Behörde als „graduelle Unterscheidung“ zu klassischen rechtsextremistischen Strömungen wie Nationalsozialismus oder Faschismus. Revisionistische Anspielungen seien zwar registriert worden, reichten aber nicht zur Hochstufung.

Charakteristisch für „neurechte Bestrebungen“ sei es laut VS, sich „potenziellen Wählern als modern-demokratische Kraft zu präsentieren“. Dennoch sieht er „erhebliche Zweifel am Demokratieverständnis“ begründet: Kritik am „Parteienstaat“, am „Elitenherrschaft gegenüber dem Volkssouverän“ und an der „Gewaltenteilung“ verdichte den Tatverdacht.

Der VS wirft dem Landesverband vor, im Wahlkampf 2023/25 einen „prinzipiell zulässigen Populismus“ in einer Weise betrieben zu haben, dass „zahlreiche Verstöße gegen das Demokratieprinzip“ die Folge seien. Die AfD habe – mit aggressiver, teils auf Rache gegen die „herrschende Politik“ gerichteter Sprache – gezielt rechtsextremistische Anhänger angesprochen. Im Kern fuße dies auf einer „antiliberalen und antipluralistischen Politik“.

Das Bekenntnis des Landesverbands zum Grundgesetz könne die „tatsächlichen Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen aus Sicht der Behörde nicht entkräften. Migrationspolitisch teile die AfD „mehrheitlich Positionen, die als Pulverfass für gesellschaftliche Spannungen wirken“. Ihre Szenarien bedienten sich „apokalyptischer Schreckensbilder“, oft ohne „solide empirische Grundlage“. In der Gesamtschau unterscheide sich der Landesverband „nur graduell“ von älteren rechtsextremistischen Parteien wie NPD/Heimat – vor allem in der Zielrichtung, die Menschenwürde bestimmter Gruppen, insbesondere Zugewanderter aus islamischen Ländern oder aus Afrika, „außer Geltung zu setzen“.

Als „unzweifelhafter Beleg“ dafür, dass der AfD-Landesverband Brandenburg „auf die Errichtung eines autoritären Systems oder gar einer Führerdiktatur hinarbeitet“, findet sich – wie das Gutachten selbst einräumt – weder in programmatischen Verlautbarungen noch in öffentlichen Äußerungen ein konkreter Nachweis. Dies wertet die Behörde „nur als graduellen Unterschied“ zu klassischen rechtsextremistischen Bestrebungen wie Nationalsozialismus oder Faschismus. Zwar seien „revisionistische Anspielungen“ registriert worden, doch „genügten diese niemals zu der Hochstufung oder Behauptung“.

„Insbesondere für neurechte Bestrebungen strategisch kennzeichnend“ sei, sich „potenziellen Wählern als modern-demokratische Kraft zu präsentieren“. Die „erheblichen Zweifel am Demokratieverständnis“ stützten sich auf die Kritik am „Parteienstaat“, an einer „Elitenherrschaft gegenüber dem Volkssouverän“ und auf die „Infragestellung der Gewaltenteilung“.

Die AfD betreibe diesen „im Prinzip zulässigen Populismus“ in einer Weise, „dass zahlreiche Verstöße gegen das Demokratieprinzip die Folge sind“. Während der Wahlkämpfe 2023 und 2025 habe sie „in mitunter aggressiver und aufwiegelnder Weise etwaige Rachegelüste gegen die herrschende Politik ihrer (in Klammern gesetzten, rechtsextremistischen) Anhänger offensiv bedient“. Sie fuße auf einer „antiliberalen“ und „antipluralistischen Politik ihrem Wesen nach“.

Das „Bekenntnis der AfD LV BB zum Grundgesetz und der freiheitlich demokratischen Ordnung“ könne „die vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen und Verstöße gegen das Demokratieprinzip“ nicht überdecken. Die „mehrheitlich geteilten Auffassungen in puncto Migration“ seien „Pulverfass, um gesellschaftliche Spannungen zu verstärken, indem sie sich bewusst apokalyptischer Schreckensszenarien bedienen“. „Obgleich jüngste Gewalttaten und Terroranschläge die migrationsfeindliche Argumentation zu stützen scheinen, entbehren ihre Szenarien jedoch häufig einer soliden empirischen Grundlage.“

Die AfD „unterscheidet sich nur graduell von älteren rechtsextremistischen Parteien wie der NPD/Heimat“. In der „Gesamtschau“ sei es erwiesen, „dass der AfD LV BB die Menschenwürde für bestimmte Gruppen, insbesondere islamischen Ländern und aus Afrika Zugewanderte, außer Geltung zu setzen bestrebt ist“. „Ihnen wird oft in generalisierender Weise mangelnde Integrationsfähigkeit attestiert oder fehlender Integrationswille unterstellt.“

In Summe zieht das Gutachten eine Linie, die weniger auf eindeutigen programmatischen Maximalforderungen als auf einer Verdichtung einzelner Äußerungen, semantischer Deutungen und assoziativer Rahmungen beruht. Der Landesverband wird nicht wegen eines expliziten Bekenntnisses zu verfassungsfeindlichen Zielen hochgestuft, sondern weil aus Sicht des Verfassungsschutzes ein Geflecht aus Sprachgebrauch, thematischen Setzungen und personalen Verbindungen auf eine strategische Täuschung hindeute. Der Befund lautet: äußerlich moderat, im Kern auf eine ethnisch-kulturell definierte Gemeinschaft und eine illiberale Ordnung ausgerichtet – eine Diagnose, die ohne die enge Auslegung der Behörde an mehreren Stellen kaum zu halten wäre.
 

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Armin Latell | Do., 14. August 2025 - 12:08

unerträglich. Die wirklichen "Systemumstürzer" sind die, die das von der AfD behaupten. Normale Denkorgane können auf solche kruden Gedankenver(w)irrungen überhaupt nicht kommen. Die sind wirklich psychisch krank. Bin gespannt, wann die StVO, rechts vor links, geändert wird. Die Geistesgestörten haben das Land übernommen.

Achim Koester | Fr., 15. August 2025 - 08:00

Antwort auf von Armin Latell

Die StVO muss gar nicht geändert werden, es genügt schon, wenn man Radfahrer einsperrft, die zum Abbiegen den rechten Arm herausstrecken, ein klar verbotenes Signa..

Hans-Hasso Stamer | Fr., 15. August 2025 - 17:49

Antwort auf von Achim Koester

Es ist Willkür und kriminelles Handeln, wahnsinnig sind die nicht. sie handeln vernünftig und zielgerichtet im Sinne linker Machtsicherung.

Es ist völlig egal, was in so einem Gutachten steht. Allein die Tatsache, dass es existiert, reicht den linken Parteien aus, ihre Absichten durchzusetzen: es muss alles demokratisch aussehen (die Form wird gewahrt), aber wir müssen alles in der Hand behalten."

Es hat sich nichts geändert seit der DDR. Ich zweifle zunehmend daran, dass diese Entwicklung friedlich enden wird. Sie werden eher eine offene Diktatur errichten, als demokratisch ihre Macht abzugeben.

Markus Michaelis | Do., 14. August 2025 - 12:57

In mir sträubt sich alles, so wie die Kritik daran (nicht) begründet wird. Gerne kann man politisch (d.h. eine Wahl unter Alternativen) irgendeine Gesellschaft vorschlagen und schauen, wer mitgeht. Gerne kann man auch sagen, dass einfach aus dem Bauch heraus man bestimmten Gruppen (etwa der AfD) misstraut auf dem Weg dahin. Das ist alles normale Politik.

Aber diese Absolutsetzung! Ich denke auch nicht, dass die Verfassung einem ethnischen Staatsbegriff generell im Weg steht (sollte sie zumindest nicht), auch wenn das nicht (mehr) eine relevante Frage ist. Ich fände es zumindest "irre", würde man das generell ausschließen - für alle Menschen global vorschreibend!?

Wichtiger ist für uns das Kulturelle: eine Gesellschaft ist immer kulturell definiert. "Grüne" Staatsauffassungen sind es nur deshalb nicht, weil man die eigene Kultur als universell, wissenschaftlich erklärt hat, damit alle anderen Sichtweisen abwertet - auch die von Migranten, Religionen etc. Welche Hybris und Anmaßung.

Die Unterscheidung des Eigenen und des Fremden ist wohl in den meisten Menschen angelegt, sonst brauchte niemand um das Eigene/Eigentum (ob Familie oder Materielles) zu fürchten und könnte es Fremden wohlwollend überlassen. Ob hier nicht die Stecknadel im Heuhaufen gesucht wird, wenn dies verwerflich sein soll? Dann müsste man doch auch Lieschen Müller warnen, daß das Betonen des Eigenen nicht gewünscht ist.
Interessant ein Hinweis auf Wikipedia, dass der zuständige Brandenburger Innenminister Wilke (bis letztes Jahr PDS/Linke), auch eine Qualifikation zum Mediator mit Schwerpunkt "Konfliktmanagement" erworben hat. Das hiesse ja, mit Betroffenen in Austausch treten. Diese Hoffnungsblase ist im Hinblick auf im Art. Beschriebenes wohl geplatzt?

Wolfgang Borchardt | Do., 14. August 2025 - 13:14

darum, Andersdenkende aus "unserer" Demokratie auszugrenzen, die nach Lesart der dramatisch verfallenden Altparteien nur ihnen gehört. Nach dem Zusammenbruch der FDP, die als liberale Opposition an ihrem Oppurtunismus scheiterte, ist die AfD noch die einzige Opposition. Wenn man die Realität nicht beständig ausklammern und sich hinter Mauern abducken und der AfD damit nicht regelmäßig neue Nahrung liefern würde, wäre sie schnell im Sinken. Hatte Herr Merz nicht versprochen, die AfD zu halbieren? Es sieht nicht danach aus, denn die notwendigen Maßnahmen sind mit der SPD nicht umsetzbar. Die bekannten Probleme existieren weiter.

Urban Will | Do., 14. August 2025 - 13:23

Wenn ich die Zitate von AfD-Leuten hier lese und die Interpretation des „Verf.schutzes“ (ich muss das in „“ setzen, weil ich mich immer mehr frage, wer hier die Verfassung wirklich schützt, indem er sie angewendet sehen will und wer sie mit hanebüchenen Behauptungen und Verleumdungen gefährdet, indem er die einzig wirklich Opposition im Lande verunglimpft), dann habe ich das Gefühl, es ist in diesem Lande schon anrüchig und ein Zeichen, „nicht zur Verfassung“ zu stehen, wenn an Fakten nennt.
Meiner Meinung nach agiert der „Verf.schutz“ nach dem Motto „auch wenn nichts dran ist, die sind ganz gewiss verfassungsfeindlich, nur können wir es halt nicht direkt beweisen, aber doch ja, die müssen das ja sein, weil unsere Auftraggeber, die Altparteien, das so sagen ...“ Und dann nimmt man jede noch so harmlose Aussage und bastelt sich etwas „verfassungsfeindliches“ zusammen. Sorry, das – jetzt bin ich wohl auch ein Verfassungsfeind – ist totalitär, das erinnert ganz stark an DDR.

Zumindest nicht bei den Hütern im Dienste unserer Regier..., ich meinte natürlich Demokratie werter Herr Will! Was denken Sie wieviel Einsatz und Arbeitsaufwand das war an die 622 Belege heran zu schaffen und schlüsselfertig auf 142 Seiten dem Auftraggeber zur weiteren Verwendung oder wie das heißt zu übergeben? Wir sind hier doch nicht in der Märchen- oder Bastelstunde frei nach dem Motto: "Heute liebe Kinder basteln wir uns einen Verfassungsfeind!"
Etwas mehr Ernst bitte!
Und übrigens, Fakten werden heutzutage völlig überbewertet😉. LG

Wann endlich wird ein Gericht diesem unglaublichen Treiben ein Ende setzen, was muß da noch alles passieren?

Diese „Gutachten“ (auch das muß zwingend in „“ gesetzt werden) sind an Lächerlichkeit nicht zu überbieten, es ist ein einziger Witz! Daraus Verbotsbegründungen herleiten zu wollen ist abstrus!

Leider aber kann man sich auf die Gerichte auch nicht mehr verlassen.

Es ist wie Sie schreiben, man hat NICHTS aber auch gar nichts gegen die AfD in der Hand und politisch kann man die AfD nicht bekämpfen, weil sie einfach recht hat und die Etablierten nicht. Somit malt man sich die „Beweise“ wie man sie braucht, belegen muß man ja nichts mehr und überprüft werden die „Ergebnisse“ auch nicht, sie werden einfach willig übernommen und weiterverbreitet!

“Some things are believed because they are demonstrably true, but many other things are believed simply because they have been asserted repeatedly and repetition has been accepted as a substitute for evidence.”
— Thomas Sowell

Bernhard Marquardt | Do., 14. August 2025 - 13:29

Allenthalben werden die (dem jeweiligen Innenministerium unterstehenden) Verfassungsschutzbehörden ebenso wie einige der ebenfalls weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften immer ungenierter instrumentalisiert, sich die politische Konkurrenz vom Hals zu halten.
Offensichtlich unfähig zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung bedient man sich dabei dubioser juristisch ummantelter Mittel und Methoden, die man bislang nur von totalitären Systemen kennt.
Die einmal im Raum stehenden,teils hanebüchen und an den Haaren herbeigezogenen Behauptungen seitens willfähriger Verfassungs- und Verfolgungsbehörden sind im Zweifel erst nach jahrelangen Verfahren auszuräumen. Und das wissen die Initiatoren und deshalb schert es sie einen Dreck, wenn ihr Vorgehen in einigen Jahren vor Gerichten als unzulässig verurteilt wird.
Und einmal mehr zeitigt der rechtsstaatliche Mangel einer unabhängigen Justiz fatale Konsequenzen.
Die politisch dominierte Justiz nähert sich dem Totalitarismus.
Nie wieder !

Eben schrieb ich noch, dass es endlich an der Zeit wäre für Karlsruhe sich mit dieser Art "Kreativität" zur Abwehr der politischen Konkurrenz zu befassen und gegebenenfalls verloren gegangenes Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herzustellen sowie seine Institutionen vor weiterer Instrumentalisierung zu bewahren werter Herr Marquardt! Doch Sie, ich vermute vom Fach, führten mir mit einigen wenigen Federstrichen bzgl. missbräuchlich verwendeter Verfahrensdauer mal wieder gründlich vor Augen, welch naiven Gedankengängen und Schlussfolgerungen man dabei erliegen kann;) Wie schon beim letzten Mal trotzdem meinen verbindlichsten Dank für die Nachhilfe! MfG

Stefan | Do., 14. August 2025 - 13:36

Genau diese Haarspalterei bezüglich Formulierung und Ausdrucksweise ist es, die die aktuellen Regierungen handlungsunfähig gemacht hat, gegenüber Masseneinwanderung und falsch verstandenem Asylrecht.
Wenn man als Politiker, jedes Wort im Bezug auf Tatsachen bezüglich Migration und Einwanderung rund lutschen muß, um anschließend nicht als Nazi diffamiert zu werden, dann kann man zurecht keine Mehrheiten in der Bevölkerung bekommen.
Dann haben sie diesen kulturellen Zusammenbruch selbst herbeigeführt.
Eine Tatsache bleibt eben eine Tatsache, egal wie sie ausgesprochen wird.
Letzten Endes geht es um den Fortbestand unseres Sozialstaates.

Heidemarie Heim | Do., 14. August 2025 - 14:02

Bin bei meiner Suche nach Zitaten, die das Dilemma zwischen Phantasie und Wissen des Brandenburgischen VS beschreibt, prompt wieder bei Albert Einstein gelandet;)Der dem im Artikel beschriebenen Phänomen durchaus was abgewinnen konnte. Wenn wahrscheinlich auch in einem anderen Zusammenhang als er folgendes zitierte:" Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt." Er selbst nutzte seine Phantasie bekanntermaßen um Theorien zu entwickeln, die weit über das damalige Wissen hinausgingen;) Die vom Landesverfassungsschutz BBs entwickelten Theorien sowie damit verbundenen kreativen Schlussfolgerungen über Raum und Zeit den AfD-Kosmos betreffend, bleibt denn auch mehr als relativ;).
Und es wäre wirklich an der Zeit, dass sich Karlsruhe mit derartigen Interpretationen unserer Verfassung durch weisungsgebundene "Schützer" beschäftigt und Bürger, Wähler und auch Parteien vor Übergriffen seitens des Staates bzw. übereifriger Institutionen schützt. MfG

Ingofrank | Do., 14. August 2025 - 14:31

der Landes od. des Bundes- Vefassungsschutzes….. die AfD selbst ? Deren Mitglieder ? Deren Wähler und die Unterstützer oder Spender der Partei ? Was soll denn rauskommen wenn alles (rechts)“extreme“ mehr oder minder an den Haaren herbeigezogen wird ? Was soll der Unterschied zu AfD sein, wenn die „Ober- Linke“ ihre Bundestagsrede mit „Auf die Barrikaden „ beendet ? Man stelle sich vor, v Storch oder H. Dr. Baumann hätte so seine Rede beendet 😂😂
Egal wie es ist, die AfD als größte und einzige noch Oppositionspartei, die gegen den links grünen Strom schwimmt wird weiter an Zustimmung gewinnen. Gutachten hin oder her.
Die wieder erreichten 26 % sind noch nicht das Ende. …
Da der Kanzler lieber dem „reichsten Bettler der Welt“ deutsche Steuermilliardenund Milliarden an geborgtem Geld in den Hintern schiebt, statt sich um die deutsche Innen und Wirtschaftspolitik zu kümmern, diese Themen dem fast pulverisierten Koalitionspartner überlässt, steigt die Zustimmung zurAFD weiter an.
MfG

Ernst-Günther Konrad | Do., 14. August 2025 - 15:27

Ob in Brandenburg oder in anderen Bundesländern. Die haben alle keinen einzigen Belg ihrer Aussagen. Nicht umsonst sind sie zurück gerudert und haben sich erstmal geeinigt, ihre unbewiesenenen Behauptungen vorerst nicht zu wiederholen. Wichtig war denen, erstmal hinaus zu posaunen, was angeblich wöre und den Bürgern Angst einzujagen, sie könnten mit der AFD die nächsten Springenstiefeltröger wählen. Natürlich weiß der Verfassungsschutz, dass ihre Aussagen willkürlich und parteipolitisch gewollt sind. Man kommt der AFD inhaltlich nicht bei, also muss die Partei mit bewussten Falschinterpretationen und Wortspielereien solagen braun angestrichen werden bis man die Zweifler endlich nieder gemacht hat. Und was ist assiert? Die Bürger wachen immer mehr auf, erkennen das üble Spiel und selbst diejnigen, die noch hin- und her gerissen waren, laufen über zu den blauen. Alle verzweifelten Lügen, Wort-und Inhaltsverdrehung treibt die Umfragen für die AFD immer weiter in die Höhe.

Walter Bühler | Do., 14. August 2025 - 15:44

... - wenigstens dem Mythos nach - mit Herz und Verstand dem Recht, dem Land und dem Volk dienen will, und nicht bereit ist, wie einst die Stasibeamten jedwedes Diffamierunsgmaterial gegen die politische Opposition als Tatsachenbehauptung juristisch zu fixieren und für Diffamierungskampagnen und für andere Verfolgungsmaßnahmen zu legitimieren.

Was sind das bloß für Menschen, die da mitmachen, obwohl sie doch alle den "Antifaschismus" Stalins und Mielkes aus eigener Erfahrung kennen müssten?

Es kann doch nicht nur ein schöner Mythos oder ein virtueller Traum sein, dass es in der politischen Polizei auch einige aufrechte und aufrichtige Staatsbeamte geben würde!

Hans-Hasso Stamer | Do., 14. August 2025 - 16:54

Es ist selber kriminell, politische Gegner zu kriminalisieren. Das ist das Verhalten von Menschen in Diktaturen. Auf eine solche steuern wir rasant zu.

Dazu passt auch das Verhalten von ultralinken Lokalzeitungsredakteuren aus Lippe, die ihren Gesprächspartner, einen Lokalpolitiker der AfD, nicht nur in seinen Aussagen zensiert haben, sondern auch noch anschließend dem Verfassungsschutz gemeldet haben.

Sie machen sich bewusst zum Büttel der Herrschenden, ein Verhalten, das man sonst nur aus Diktatoren kennt.

Das ist der absolute Nullpunkt von Journalismus, der sich nur noch als Kulturkämpfer begreift. Jegliche Berufsethik wird über Bord geschmissen im Zuge einer vermeintlichen Haltung, die nichts anderes ist, als dasselbe Denunziantentum, dass wir schon in der DDR hatten. Die habe ich 40 Jahre erlebt und jetzt bekomme ich sie wieder, das ist einfach nur widerlich.

Ingofrank | Do., 14. August 2025 - 17:49

Antwort auf von Hans-Hasso Stamer

„Diese Wahl muss rückgängig gemacht werden“ befahl Angela Merkel nach der Wahl von Th. Kämmerich FDP zum Thüringer Ministerpräsidenten !

Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist Deutschland in der Diktatur angekommen.
Diese Aussage rügte das BVG zwar gegenüber ihrer Person und ihrer Regierung …… allerdings weit nach „Abdankung“ Merkels. Wer bis dahin noch an das BVG geglaubt hat, wurde damit eines besseren belehrt !
Wir sind schon mitten drin in der rot, grün, dunkelroten Diktatur …..
& die Schwarzen von der Union ? Machen dabei fleißig mit !
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Volker Peters | Do., 14. August 2025 - 17:10

Es gibt in dem Artikel kein einziges AfD-Zitat, das ich nicht für zumindest in Teilen nachvollziehbar halte. Wenn man Oppositionsparteien auf der Basis von semantischem Zusammengeschnipsle und Spekulationen erfolgreich bekämpft , dann ist „unsere Demokratie“ längst tot.

Er wurde eins von Rudi Dutschke begründet und er war erfolgreich. Die Linken haben die Universitäten erobert, die bekanntlich die Kaderschmiede der nachfolgenden Elite sind. Also kam eine größtenteils rot-grün ausgerichtete Generation an die Schaltstellen der Gesellschaft. Und durch diese linke Monokultur wurde auch die Gewaltenteilung komplett ausgehebelt.

Es muss erst eine Generation nachwachsen, die so kritisch(durch das Erlebnis von realem Multi-Kulti in der Schulzeit beispielsweise) den herrschenden Verhältnissen gegenüber aufgewachsen ist, wie meine Generation in der DDR. Uns konnte man nichts mehr vormachen.

Es wird lange dauern, aber der Umschwung wird kommen. Erst muss die jetzige Entscheider-Generation in Rente gehen. eine Mehrheit im Volk reicht noch nicht, die kann ausgehebelt werden. Es braucht eine Mehrheit in den Entscheiderpositionen durch eine nachwachsende Generation. Das dauert noch.

Ich stimme Ihnen grundsätzlich zu, daß aber ein Umschwung (in die richtige Richtung) kommen wird halte ich für nahe zu ausgeschlossen. Die von Ihnen beschriebene Entscheider-Generation hat noch viele Jahre, bis sie abtritt. Nehmen Sie den Schattenkanzler Klingbeil, der kann noch 20-25 Jahre sein polit. Unwesen treiben!

Wie man an diesem und anderen Artikeln erkennt, schlägt das „System“ immer aggressiver/wilder um sich, man will sich auf keinen Fall die Macht nehmen lassen, ich bin überzeugt, es wird zu einem AfD-Verbot kommen, eher früher als später.

Und wenn die von grünlinks betriebene Migrationspolitik noch 5-10 Jahre so weitergeht und das wird sie, dann wird es eine muslimische Bevölkerungsmehrheit in diesem Land geben!

Auch bei der „Elite“ möchte ich widersprechen, daß was die Unis seit Jahren verläßt und vor allem die Professoren, sind überwiegend das genau Gegenteil von einer Elite. Es ist hirngewaschene Masse mit einem Hochschulabschluß!

Hans Meiser | Do., 14. August 2025 - 19:01

Das herrschende Regime in Deutschland benimmt sich wie ein totalitäres - jegliche Kritik an ihm soll zu Strafe und Ausschluss führen. Es entspricht glasklar der Definition.
Wäre das Regime ein Mensch würde man ihm eine schwere und gemeingefährliche Persönlichkeitsstörung attestieren: es projiziert die eigenen Fehler auf andere und missbraucht seine Macht, um diese zu beseitigen.
Eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt wäre hier das mindeste.

Johann Knapp | Do., 14. August 2025 - 19:33

So so, gegen die Menschenwürde wird verstoßen und daher verfassungsfeindlich. Eine von der SPD für den VfGH nominierte Richterin stellt die Menschenwürde von Menschen an der Nabelschnur (bald auch ohne?) zur Disposition. Alles kein Problem. Man kann ja auch nicht gegen den Auftraggeber polemisieren.

Jens Böhme | Fr., 15. August 2025 - 09:19

Der Zusammenbruch des freiheitlich-westlichen Systems wird von der gesamten Gesellschaft durchgeführt. Alle sind sich dieses Systems überdrüssig: Linke, Rechte, vermeintlich verortete Mitte und sonstwer. Die gesamte politische Mitte hat sich schleichend nach links außen und rechts außen verschoben. Und alle propagieren für sich die verteidigenden Gralshüter des freiheitlichen Systems zu sein. Das klingt lustig oder bedrohlich. Aber für mich gibt es kein return, auch nicht mit AfD. Dafür sind die politisch globalen Bedingungen nicht mehr vorhanden. Ab 1990 begann der Zerfall des freiheitlichen Systems weltweit.