Der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz stehtin der Mittagspause der mündlichen Verhandlung über ein Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor dem Bundesadler im Sitzungssaa
Zu unbedeutend für ein Verbot: Parteivorsitzender Frank Franz und die NPD / picture alliance

NPD nicht verboten - „Bruch mit der Rechtstradition der Bundesrepublik“

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die NPD ist zu unbedeutend, um sie verbieten zu müssen. Damit rückt das Gericht von Richtlinien anderer Verbotsurteile ab. Das könnte der Partei selbst und anderen neonazistischen Organisationen mehr politischen Spielraum geben

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Felix M. Steiner arbeitet als Blogger und freier Journalist für verschiedene Medien. Seine Arbeitsschwerpunkte sind dabei vor allem Rechtsextremismus, sozialer Protest und Fotografie.

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag des Bundesrates auf ein Verbot der rechtsextremen NPD zurückgewiesen, die Partei wird damit nicht verboten. Mit der Verfassungswidrigkeit der NPD hat das Urteil aber wenig zu tun. Die Richter attestierten der Partei, sie wolle die bestehende Verfassungsordnung abschaffen und durch „einen an der ethnisch definierten ‚Volksgemeinschaft‘ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen“. Außerdem missachte ihr „politisches Konzept […] die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar“, so das Bundesverfassungsgericht in einer ersten Stellungnahme weiter. Und auch die Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus bescheinigte das Bundesverfassungsgericht der 1964 gegründeten Partei eindeutig. 

Verfassungsgericht rückt von Richtlinien ab

Dass es dennoch nicht zu einem Verbot der Partei kommt, liegt vor allem an der fehlenden politischen Bedeutung und dem Abrücken des Bundesverfassungsgerichtes von den Richtlinien vorangegangener Parteiverbote wie dem der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) 1956. So müssen „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann“. Somit reichen also bloße Bestrebungen verfassungsfeindlicher Parteien nicht mehr aus, um diese zu verbieten.

Der Potsdamer Politikwissenschaftler Dr. Gideon Botsch sieht im Urteil eine deutliche Veränderung der Rechtsprechung: „Das Urteil stellt einen Bruch mit der bisherigen Rechtstradition in der Bundesrepublik dar.“ Mit dem Urteil sei es in Zukunft möglich, „nationalsozialistische Propaganda im Schutz des Parteiprivilegs offen zu betreiben, solange man es vermeidet, gegen Straftatbestände zu verstoßen“, so Botsch weiter.

Der lange Niedergang der NPD

Seit 1964 existiert die NPD bereits. Damit ist sie die älteste bestehende rechtsextreme Partei in Deutschland. Ihre wenigen politischen Erfolge sind allerdings lange vorbei. Ende der sechziger Jahre konnte die NPD von den gesellschaftspolitischen Umständen profitieren und Mandate in insgesamt sieben Landesparlamenten erringen. 1969 scheiterte sie dann nur knapp am Einzug in den Bundestag. 

Schon damals wurde ein Verbot offen diskutiert, war aber nach dem Scheitern bei der Bundestagswahl hinfällig. Dies lag vor allem am Niedergang der Partei in den siebzieger Jahren. In nur einem Jahrzehnt verließen rund 20.000 Mitglieder die Partei, die dann kaum noch über 8.000 Mitglieder verfügte. 

Eintritte von Neonazis

Doch in den neunziger Jahren konnte die Partei ihren dauerhaften Abstieg vorrübergehend stoppen. Dafür war auch die Öffnung der Partei zum neonazistischen Kameradschaftsspektrum verantwortlich, zahlreiche Eintritte aus verbotenen Neonazi-Organisationen folgten. 

Zwischen 2004 und 2016 gelang es der NPD erneut, Mandate in Landesparlamenten zu gewinnen, in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In Sachsen musste die Partei jedoch 2014 ihre Plätze räumen und im vergangenen Jahr dann auch in Mecklenburg-Vorpommern. Geblieben sind der NPD bundesweit nur rund 350 Mandate in Kommunalparlamenten. 

Gerettet durch Bedeutungslosigkeit

Und so liest sich die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes auch wie das Porträt einer Partei im Niedergang: Das Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der Partei erscheine derzeit „ausgeschlossen“, in fünf Jahrzehnten habe die NPD keine dauerhafte Landtagspräsenz erreichen können und trotz ihrer Kommunalmandate sei ein „bestimmender Einfluss auf die politische Willensbildung“ nicht gegeben. 

Darüber hinaus spreche ein „niedriger und tendenziell rückläufiger Organisationsgrad sowie ihre eingeschränkte Kampagnenfähigkeit und geringe Wirkkraft in die Gesellschaft“ gegen ein Verbot der NPD. Gerettet durch Bedeutungslosigkeit.

Offener Nationalsozialismus schwerer zu bekämpfen

Dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt jedoch eine weit größere Bedeutung zu als nur das konkrete Verbot der NPD. Es könnte für die Partei selbst, aber auch für andere neonazistische Organisationen, den politischen Spielraum grundlegend erweitern. „Inhaltlich muss sich die NPD jetzt weit weniger zurückhalten, als in der Vergangenheit“, sagt Rechtsextremismusexperte Botsch. Neben der NPD sind mit den Parteien „Die Rechte“ und dem III. Weg“ in den vergangenen Jahren ohnehin weitere extrem rechte Parteien entstanden, die in ihrem Auftreten wesentlich radikaler agieren und offen eine größere Nähe zum Nationalsozialismus zeigen.

Gideon Botsch vermutet, dass weitere Neonazi-Gruppierungen nun häufiger den Weg der Parteigründung wählen könnten, um so vor einem Verbot geschützt zu sein. Außerdem sieht Botsch vor allem eine Gefahr für die Veränderung der politischen Kultur in Deutschland: „Offener Nationalsozialismus wird jetzt ein randständiger, aber doch wahrnehmbarer Teil unserer politischen Kultur werden, der mit den Mitteln des Rechtsstaats schwerer zu verfolgen sein wird.“

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Peter Henschel | Di., 17. Januar 2017 - 14:18

Ich denke dass das BVG richtig entschieden hat, da das Grundgesetz nicht ein Gesetz gegen irgendwelche Gesinnungen ist und auch nicht sein sollte.

Ob das BVG richtig oder falsch entschieden hat, ist mir ziemlich egal. Aber es wurde falsch begründet. Es geht nicht um "Gesinnung" sondern Verfassungsfeindlichkeit. Dies wurde klar bejaht aber dann nicht die logische Konsequenz eines Verbotes gezogen, was einigermaßen absurd ist. Und noch bizarrer: Sollte die NPD in den nächsten Jahren Erfolg haben, was ja ihre Aufgabe als Partei ist, müsste sie im Sinne der Urteilsbegründung verboten werden. Auf die Kommentierung dieses Urteils durch Juristen bin ich gespannt.

Thomas Bonsack | Di., 17. Januar 2017 - 14:18

bzw. überhört. Die NPD stellt für die Demokratie in Deutschland keine Gefahr dar und das obwohl sie offen kommuniziert dieses System abschaffen zu wollen.
Es gibt die NPD und daneben sicherlich noch andere mehr oder weniger organsisierte Rechte. Sobald eine Straftat von ihnen ausgeht, müssen sie, wie dies die Gesetzte vorsehen auch strafrechtlich verfolgt werden. Aber ohne jegliche Verharmlosung, stellen diese unangenehmen Zeitgenossen keine Gefahr für die Demokratie dar. Deshalb ist jetzt nicht angebracht in den typischen Empörungsmodus zu verfallen. Mit dieser Partei und ihren Anhängern müssen wir leben.

Hans Jürgen Wienroth | Di., 17. Januar 2017 - 14:24

Das Verfassungsgericht hat wieder einmal den neuen deutschen Rechtsgrundsatz bestätigt:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge.

Norman Joesting | Di., 17. Januar 2017 - 14:35

Ich wusste gar nicht, dass wir überhaupt noch ein Bundesverfassungsgericht haben.

Merkels Rechtsbruch bei der Refugee-Krise, die lissabonvertragwidrigen Euro-Rettungsschirme, oder die Beteiligung an der NATO, die im Irak gegen das Völkerrecht verstößt, hatten mich kurz verunsichert.

Frank Goller | Mi., 18. Januar 2017 - 09:42

Antwort auf von Norman Joesting

Das sind die Jungs und Mädels in den roten Kleidchen und den roten Hütchen. Verkleidungen wie in grauer Vorzeit und absolut lächerlich. In diesem Fall würde ich dieser Beurteilung zustimmen, aktuell gibt es politische Verbindungen die dem Land mehr schaden, als die paar Hakenkreuz -Fetischisten. Was diese Karlsruher Rotkäppchen in jüngster Vergangenheit durch gewunken haben, wird uns noch auf die Füsse fallen. Das der Präsident dieser Institution als Bundespräsident vorgeschlagen wurde zeigt die " Verknüpfungen" in die Politik eindeutig auf. Unabhängige Justiz, nicht in diesem Land. Es wird ohnehin kein Recht gesprochen, sondern ein Sachverhalt aus Sicht der Richter beurteilt. Langsam wird es einem schon peinlich, dass man immer nur meckern muss, geht aber leider nicht anders......und ich mache weiter.

Christa Wallau | Di., 17. Januar 2017 - 14:44

Wir müssen neben der NPD - wohl oder übel - doch auch schon lange die ANTIFA und andere organisierte linke Systemgegner und Chaoten ertragen, oder?
Wir sollten uns daher nicht empören über das heutige Urteil des BVG, das - angesichts der Rechtslage - vorhersehbar war.
Freiheit für alle Idioten, so lange es nicht zu viele
werden!

Wenn die NPD eindeutig in ihren Aussagen verfassungswidrig ist, gehört sie verboten? Ich bin mir nicht sicher, ob sie nicht stärker wird angesichts einer Islamisierung unserer Gesellschaft.
Oder will das Bundesverfassungsgericht zuschauen, wie verfassungsfeindliche islamische Gruppen in der Bundesrepublik groß werden?
Unsere Verfassung wird umgebaut dahingehend dass das Toleranzgebot gegenüber Religion stärker gewichtet wird als die bisherige Trennung von Kirche und Staat.
Will Karlsruhe der Situation entgehen, da handeln zu müssen?
Wer bestimmt wann unser Staat/ die Gesellschaft gefährdet ist?
Dazu passt das Urteil, dass das Kopftuch nur dann im Unterricht zu beabstanden ist, wenn eine Gefährdung damit verknüpft ist, s. SPON?
Die klagende Muslimin bekam nur deshalb keinen Schadenersatz, weil zuvor anderes Recht gültig war, nach dem entschieden wurde.
Eine demokratische Gesellschaft ist immer auf dem Weg, nur m.E. sowohl in bezug aufs Kopftuch als auch Ethnie in Problemen.

Ich glaube zum Beispiel erst, dass diesem Arzt in Brandenburg mit libanesischen Wurzeln von Rechten aus eigener Veranlassung ein Hakenkreuz vor die Tür gesetzt wurde, wenn das bewiesen wurde oder unabhängig von einem Beweis von den Führern von Organisationen angeeignet wurde.
Wenn der IS Atentate für sich reklamiert ist er ihrer schuldig, ob sie auf seine Veranlassung geschahen oder nicht.
Wenn aber eine Gruppierung solche Hakenkreuzaktionen für sich reklamierte, so stellt das einen Straftatbestand der Bedrohung m.E. dar, auf die hin die Anführer verklagt werden sollten oder gleich deren Organisation verboten gehört.
Ein Verfassunggericht muß entsprechend seinem Auftrag und im Rahmen seiner Möglichkeiten urteilen.
Wie wäre es, wenn Cicero die Urteilsbegründung verlinken würde.
Nationales Denken wäre für mich Verbotsgrund, völkisches erst recht, wenn es dezidiert die Würde des Menschen verletzt, ausgrenzt und entsprechend im GG anders in der Verantwortung stehend definiert wird.

Georg Dallmann | Di., 17. Januar 2017 - 14:46

Es mag sein, daß die politische "Bedeutung" bzw. Wirkmächtigkeit der Partei - derzeit - gering ist. Und? Entweder die Partei verfolgt verfassungswidrige Ziele und gehört dann verboten, oder sie verfolgt solche Ziele eben nicht. Das Gericht hat festgestellt, daß die NPD gegen die Verfassungsordnung arbeitet und gegen tragende Werte der Verfassung verstößt bzw. diese abschaffen will. Auf dieser Basis gehört die NPD verboten. Für das "Kriterium" der "politischen Bedeutung" gibt es im geltenden Recht keine Grundlage in punkto Verbotsentscheid.
Dazu kommt, daß nun eine Partei, deren VERFASSUNGSFEINDLICHKEIT vom BVG festgestellt ist, weiterhin vom Steuerzahler finanziert werden muss. Das ist skandalös.
Andererseits muss man sich folgendes vergegenwärtigen: Ein Verbot verhindert keinen Rechtsextremismus. Im Gegenteil. Die AfD und der III.Weg sind Beleg genug dafür, daß - vor allem - die rechtswidrige Migrationspolitik von MERKEL das rechte Lager stärkt. Selbstgeschaffenes (!) Problem.

Skandalös ist allein die Entscheidung des BVerfG. Denn der Wortlaut von Artikel 21.2 ist eindeutig. Die "Bedeutung" oder "Fähigkeit" einer Partei spielt überhaupt keine Rolle. In Wirklichkeit beugt sich hier das Gericht (verfassungswidrig) dem EuGH, der verlangt, dass die Partei "das reale Potenzial" zur Macht haben müsse. Unser Grundgesetz wird mit stiller Post ausgehebelt. Würde sich das Gericht an das GG halten, würde die NPD auch nicht finanziert.

Marcus Hallmoser | Di., 17. Januar 2017 - 15:04

Das Gericht hat von den Antragstellern des Parteiverbotes nämlich keine Beweise für die Verfassungswidrigkeit der NPD im Sinne des Artikels 21 GG vorgelegt bekommen.

Das gescheiterte Verbot der NPD ist deshalb in allererster Linie eine beispiellose Blamage für Grüne, Linke und die SPD, die vor allem fachlich-juristisch versagten.

Genau dafür verteilte Gerichtspräsident Andreas Vosskule den Antragstellern eine schallende Ohrfeige: „Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschaungsverbot“.

Das BVerfG würde auch heute die offen neofaschistische SRP verbieten, wie das 1952 geschah.

Nicht hingegen verbieten würde sie die KPD, die damals aufgrund des Kalten Krieges und eines militanten Antikommunismus der Regierung Adenauer verboten wurde.

Bezüglich der Aktivitäten der NPD, ihrer Mitglieder und anderer Gruppen verwies das Gericht zurecht auf Polizei und Strafrecht.

Auf Landesebene wurden übrigens schon etliche neofaschistische Gruppen verboten und aufgelöst.

Yvonne Walden | Di., 17. Januar 2017 - 15:31

Die NPD hat sich als eine Partei herausgebildet, die den Etablierten und damit unserem Gesellschafts- und Wirtschaftssystem nicht gefährlich werden kann.
Dies war beispielsweise in den 1960er Jahren vollkommen anders, als das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verbot, weil das Großkapital und mit ihm die kapitalgesteuerten Parteien befürchteten, die KPD könne Regierungsmacht erlangen und BRD und DDR staatskapitalistisch wiedervereinigen.
Dann wären die privaten Kapitaleigener womöglich ausgebootet und ihrer Wirtschaftsmacht beraut worden.
Derartiges war und ist bei der NPD nicht zu erwarten; im übrigen haben sich die politischen Verhältnisse inzwischen grundlegend geändert.
Also sollten die übrigen Parteien in Deutschland jetzt verstärkt versuchen, diese NPD politisch zu demaskieren, was ihnen bislang eher mäßig gelang.
Und die Ewiggestrigen werden weiterhin nicht daran gehindert, eine Partei zu wählen, die unsere Verfassung sträflich mißachtet.

Verzeihung, aber Sie schreiben ausgemachten Unsinn. Erstens wurde die KPD 1956 und nicht in den Sechzigern verboten. Zweitens stand bei diesem Verbot die Verfassungsfeindlichkeit der Partei im Vordergrund wie übrigens vier Jahre früher bei der Sozialistischen Reichspartei (SRP), die ein Zusammenschluss von Altnazis war. Die KPD war eine Splitterpartei, die 2,2 Prozent der Stimmen bei der Bundestagswahl 1953 auf sich vereinigen konnte. Westdeutschland stand niemals in der Gefahr, von Kommunisten regiert zu werden. Lesen Sie mal ab und an ein einschlägiges Buch zur Geschichte, dann passieren Ihnen solche Peinlichkeiten nicht.

Samuel von Wauwereit | Di., 17. Januar 2017 - 16:02

Und was ist mit der Linken, der Rechtsnachfolgerin einer politkriminellen Organisation namens SED? Die würde mMn auch verboten gehören und ihr Vermögen eingezogen.

Jürgen Möller | Mi., 18. Januar 2017 - 05:16

Antwort auf von Samuel von Wauwereit

Eine Partei, die mittlerweile überlebensnotwendiges Stimmvieh für SPD und Grüne beschafft - ich bitte Sie :-)

Yvonne Walden | Mi., 18. Januar 2017 - 10:24

Antwort auf von Samuel von Wauwereit

In der früheren DDR war nicht alles Gold, was glänzt, aber diesen ehemaligen zweiten Staat auf deutschem Boden als "politkriminell" zu bezeichnen, geht fehl.

Sicherlich, die DDR machte den untauglichen Versuch, ihre Bürgerinnen und Bürger ab 1961 im eigenen Land einzusperren.

Und gezielt auszuhorchen, weil die Staatsführung fürchtete, ihr drohe von jeder und jedem Einzelnen, der sich systemkritisch äußerte, eine potentielle Gefahr.

Aber "politkriminell" konnte die DDR schon deshalb nicht sein, weil sich die Staatslenker der BRD, zuletzt Helmut Kohl, mit den DDR-Größen zum Gespräch trafen, auch wenn dabei die Meinungsunterschiede bestehen blieben.

Denken wir an Franz-Josef Strauß, diesen angeblichen Kommunistenhasser, der der DDR-Führung einen Millionenkredit besorgte und mit dem DDR-Devisenbeschaffer Schalck-Golodkowski ein freundschaftliches Verhältnis unterhielt.
DIE LINKE ist zwar Rechtsnachfolgerin der SED, aber meilenweit von deren Zielen entfernt. Ja, wirklich.

Sie haben "vergessen", daß die SED-Diktatur Oppositionelle für Jahre aufgrund ihrer politisch abweichenden Position weggesperrt und gefoltert hat.
Sie haben ebenfalls "vergessen", daß die SED-Diktatur zahlreiche Menschen an der Grenze erschossen hat.
Sie haben darüber hinaus "vergessen", daß das SED-Regime RAF-Terroristen und palästinensiche Terroristen unterstützt hat.
Wenn das nicht POLIT-KRIMINELL ist was dann???

Gerdi Franke | Di., 17. Januar 2017 - 16:15

Eine politische Partei verbieten lassen zu wollen zeugt von sehr schlechtem Demokratieverständnis. Überzeugen ist immer besser, wenn auch mühsamer. Und die Rechtstradition der Bundesrepublik wurde am heftigsten von der Kanzlerin bei ihrer Migrantenpolitik mit den Füßen getreten! Da brauchen sich die etablierten Parteien absolut nicht zu beschweren!

Nicolas Wolf | Di., 17. Januar 2017 - 17:57

In wie weit die Begründung der vermeintlichen Harmlosigkeit der NPD so ein Urteil rechtfertigt, da habe ich so meine Zweifel. Die Frage sollte sich doch eher mit Inhalten und nicht mit der möglichen Unsetzung befassen. Dennoch ein Vergleich mit einem Verbot der KPD vor dem Hintergrund der Expansionsgelüstet der Sowjetunion hinkt doch schon stark. Naja mit dem Arbeitschwerpunkt "Rechtsextremismus" geht ja für gewöhnlich auch eine eigene Weltsicht einher.
Ein Verbot der NPD hätte konsequenter Weise aber auch ein Verbot aller in Bundestag vertretenen Parteien erforderlich gemacht. Die PDS ist wenigstens so ehrlich und kämpft offen gegen die im GG verankerten Gesetze auf Eigentum etc. Die anderen sind subtiler haben aber z.B. gegen gelten Rechtslage Griechenland in die EU geholt und dann auch gegen die geltende Rechtslage finanziert, in dem Falle zwar Verstöße gegen EU Verfassung (die nur nicht so heißt), aber Rechtsbrecher sind sie damit alle mal.

Tim Cramer | Di., 17. Januar 2017 - 18:41

Als Normalsterblicher kann ich die Begründung nicht nachvollziehen: Wenn die NPD gegen die Verfassung verstößt, muß sie dann nicht auch verboten werden? Mit der Unbedeutenheit der NPD zu argumentieren ist doch aberwitzig. Im Umkehrschluß hieße das doch, wenn die Partei ihr Ziel erreichen kann (die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung), dann wird sie verboten. Nur wäre sie dann nicht schon viel zu stark, um verboten zu werden?

Die NPD würde ja gerne gegen die Verfassung verstossen, ist aber dazu nicht in der Lage, scheint also politisch dauerhaft impotent und benimmt sich auch sonst wie ein schmerbäuchiger älterer Herr im fleckigen Jogginganzug, dessen Leben nur noch den Inhalt hat, aus dem Fenster seiner Sozialwohnung zu gucken, Selbstgespräche zu führen und ab und an zu pöbeln.
Das BVG sichert damit ein Selbstbeschäftigungsbiotop für ein ethisches Prekariat unter der Voraussetzung, dass jegliches Wiedererlangen der (Ver)Stoßfähigkeit geahndet wird: Die politische Kastrationsschere liegt bereit.
Gut so.

Willi Mathes | Di., 17. Januar 2017 - 19:42

Gut so !

Der Geist in einem aufgeklärten demokratischen
Rechtsstaat - bedarf keiner moralischen Zensur !

Freundliche Grüsse

Christian Döring | Di., 17. Januar 2017 - 20:48

Die Entscheidung zum Verzicht auf ein NPD-Verbot begrüße ich außerordentlich. Warum? Jetzt kann ich mir weiterhin nach jeder Wahl an Hand der Wählerzustimmung ein
realitätsnäheres Bild machen, wo die Nazis in Deutschland tatsächlich stehen. Im Falle eines Verbots wäre ich auf irgend welche nicht verifizierbaren Nachrichten aus sogenannten
Sicherheitskreisen zur RECHTS-Lage in Deutschland über unsere Mainstream-Medien angewiesen. Das ist im Augenblick für mich nicht vertrauenserweckend. Danke nach Karlsruhe.
Hier mal eine Kostprobe zu einem Post-Fake, vorausgesetzt man kennt die Materie etwas:
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ukraine-sicherheitskreise-bi…

Dr. Ulrich Mende | Di., 17. Januar 2017 - 21:56

geht nicht von der NPD oder der AfD, sondern vom erstarkenden politischen Islam in Deutschland aus - und von den Parteien, die ihn unterstützen. (Abdel-Samad: "Der islamische Faschismus") Nach einer Studie der Uni Münster haben heute bereits die Hälfte aller türkischstämmigen Einwohner in D fundamentalistische Haltungen zum Islam, stellen dessen Gesetze über das Grundgesetz. Das sind 1,5 Millionen. Hinzu kommen moslemische Flüchtlinge, die vermutlich zu großen Teilen ähnliche, wenn nicht noch radikalere Einstellungen haben. Und anders als bei der NPD werden sich diese Zahlen durch den Geburtenreichtum, weitere Zuwanderung und Familiennachzug extrem schnell vergrößern.

die bislang hoffentlich einzige Aberration, dass mir schon der Gedanke kam, dass wir ( genauer Merkel) evtl. in Teilen Schlimmeres zu uns geholt haben.
Aber wie will man dann dagegen vorgehen, wenn man es eben nicht grundsätzlich tut?
Ich bin sehr unglücklich.
Entweder die NPD wäre nicht so verfassungsfeindlich gewesen, wie ihre Gegner behaupten, dann ginge ihr Belassen für mich in Ordnung oder sie ist es, dann geht das Urteil für mich in die Irre.
Man sollte nie aufhören an die Intelligenz auch von NPD`lern zu glauben, dazulernen zu können.
Aber dann muss man ihnen auch mal eine 6 geben, Begründung "Thema nicht verstanden".
Klare Vorgaben zur Korrektur wären nicht möglich gewesen?
Gesinnungsdiktatur will ich in Deutschland auch nicht, aber was Denken wäre, wurde vielleicht doch schon mal hier und dort bearbeitet.
Der Souverän steht auch vor seiner Verfassung als vor einem Gericht.
Und als verfasster Souverän damit vor sich selbst. Befähigung zu Kritik und Verantwortung.

Dr. Klaus Eckhard | Di., 17. Januar 2017 - 22:21

festgestellt, dass die NP D zu unbedeutend ist dass man sie verbietet. Eine Aussage von seltener Klarheit.
Wie passt es dann zusammen, dass die Staatsmedien (ÖR, FRundschau, Spiegel, Zeit, Welt ), man kennt sie alle, ständig und nachdrücklich die "Gefahr von Rechts" beschwören und der Innenminister, dessen Namen man sich vielleicht gar nicht merken muss, wie man hört 50 000 000 Euro zur Bekämpfung dieser Gefahr bereitstellt?
So nebenbei hat das Verfassungsgericht da ja wohl einiges gerade gerückt.

Günter Walter | Di., 17. Januar 2017 - 23:03

„Sie wolle die bestehende Verfassungsordnung abschaffen und durch „einen an der ethnisch definierten ‚Volksgemeinschaft‘ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen“

Die ethnische Definition von "Volk" oder „Volksgemeinschaft“ ist danach verfassungswidrig.

Das GG und die Urteile BVG sprechen eindeutig von einem Staatsvolk.
GG Präambel: … hat sich das Deutsche Volk... dieses GG gegeben…Damit gilt dieses GG für das gesamte Deutsche Volk.
Das BVG hat mit diesem Urteil definiert was Volk im Sinne des GG nicht bedeutet, aber was bedeutet Volk dann und wer kann dazugehören.

Gemäß Duden bedeutet Deutsch: Es bedeutete ursprünglich so viel wie „zum Volk gehörig“ oder „die Sprache des Volkes sprechend“ und Volk: Durch gemeinsame Kultur, Geschichte und Sprache verbundene große Gemeinschaft von Menschen.

Die deutsche Kultur beruht in erster Linie auf den Werten der Aufklärung und des Christentums, das aber von seiner Rolle als oberster Moralinstanz von den Grünen abgelöst wurd

Britta Scharnitzky | Mi., 18. Januar 2017 - 01:41

...die NPD wurde ganz einfach deshalb nicht verboten, weil deren potentielle Wähler sonst (notgedrungen) allesamt AFD gewählt hätten, was dieser ein paar Sitze mehr im kommenden Bundestag beschert hätte. So aber geben sie ihre Stimmen weiterhin der NPD und machen sich so selber vollkommen unwirksam. Das Bundesverfassungsgericht 'tut so etwas nicht'? Na, dann überlegen Sie sich doch mal, wer für die Ernennung der Verfassungsrichter sorgt! Klick, klick... Kapiert?

...könnte durchaus auch eine wichtige Rolle gespielt haben, Frau Scharnitzky.
Daran habe ich bisher nicht gedacht. Danke für den Hinweis.

Das Verbot der NPD wäre eine willkommene Entschuldigung gewesen, der AfD zu unterstellen, die ethisch Minderbemittelten zu vertreten, die zuvor NPD gewählt hatten.
Das BVG hat mit dem Urteil nicht nur Gesinnungsjuristen abgewatscht, sondern auch die AfD vor einer weiteren Dämonisierung, auf die die Etablierten im Wahlkampf abgezielt hätten geschützt.
Was die AfD daraus macht, ist eine zweite Frage.

Richard Grünert | Mi., 18. Januar 2017 - 06:14

Die Verfassung war beim Bundesverfassungsgericht noch nie in guten Händen.

Georg Dallmann | Mi., 18. Januar 2017 - 08:59

....ist die richtige ERKENNTNIS des Gerichts, daß man EXTREMISMUS, gleich ob von links oder von rechts nicht mit Verboten effektiv bekämpfen kann.
Den BODEN entzieht man EXTREMEN, indem man ihnen vor allem die Sympathisanten abspenstig macht!
Wie erreicht man dies? Hier ist die "Politik" angesprochen.
Dies erreicht man - vor allem - dadurch, daß man Politik FÜR ALLE macht, daß man die - berechtigten Interessen ebenso wie berechtigte Sorgen u. BERECHTIGTE ÄNGSTE - ERNST nimmt u. alles tut, dies zu verringern oder ganz zu beseitigen.
Das erreicht man vor allem auch dadurch, daß man als Politiker nicht Politik GEGEN den Mehrheitswillen der Bevölkerung macht u. auch keine WEITREICHENDEN Entscheidungen die ALLE betreffen trifft, OHNE sich vorab die Zustimmung des SOUVERÄNS dazu einzuholen. Denn wer dies tut - wie zB die Bundeskanzlerin -, der missachtet den Willen des Souveräns und damit den Souverän selbst. SCHLIMMER geht es NICHT. Dieses unverantwortliche Gebaren befeuert Extremismus!

sollt Ihr sie erkennen! Das VerfG hat zwar festgestellt, dass die NPD zwar ein verfassungsfeindliches Gedankengut vertritt, konnte aber nicht erkennen, dass von ihr grundgesetzwidrige Handlungen begangen worden sind. Über die Rechts- und Vertragsbrüche, die von den derzeitig Regierenden im Rahmen der Flüchtlingskrise begangen worden sind, hatte es dagegen Dank Seehofers Einknicken noch nicht zu befinden.

Ralf Müller | Do., 19. Januar 2017 - 12:05

Antwort auf von Karin Zeitz

Zitat: "Die NPD vertritt verfassungsfeindliches Gedankengut." Was soll das sein? Das ist doch verschwurbelte Richterschwurbelei. Wenn, dann geht um verfassungsfeindliches Handeln, nicht um das, was eine Partei möglicherweise denkt.
Und wo vertritt die Partei das denn? Also im Parteiprogramm jedenfalls nicht. Jeder kann das Parteiprogramm einsehen. Das ist alles grundgesetzkonform. Und eintreten darf die partei auch für etwas, dass so nicht dem GG entspricht. Das allein macht nicht verfassungswidrig. Grundgesetzwidrige Handlungen waren nicht erkennbar. Dieser Satz ist entscheidend. Die NPD ist böse, weil sie es ist aber beweisen kann man ihr nichts. Rechtsstaat? Fehlanzeige!

Ja, Fehlanzeige. Wie sollte es u. a. ein Verstoß gegen die "Würde des Menschen" sein, eine Politik abzulehnen, die jedem Migranten, ob nun aus Afrika oder den orientalischen Ländern, das Recht zuschreibt, sich da niederzulassen, wo es ihm beliebt?
Mich erinnert das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes an den italienisch-französischen Spielfilm "Sacco und Vanzetti" aus dem Jahre 1971: Da den beiden aus Italien in die USA eingewanderten Anarchisten ein Raubmord (der Fall ist historisch) nicht nachzuweisen ist, schwenkt die Kamera nach unten zu den Füßen von deren Rechtsanwalt und zu dessen Sandalen, in denen er vor Gericht erschienen ist.
Statt der Sandalen scheint hierzulande u. a. die "Würde des Menschen" oder die Demokratie herhalten zu müssen, das Merkelsche Unternehmen voranzubringen und dessen Gegner, wer immer das auch sein mag, zurechtzustutzen.

Ralf Müller | Mi., 18. Januar 2017 - 09:23

Das Urteil ist richtig, die Begründung verfehlt. Fakt ist, die NPD hat kaum politische Bedeutung, eine Gefahr für den Bestand der BRD besteht nicht einmal im Ansatz. Die Zuschreibung der NPD als verfassungsfeindlich ist falsch. Im NPD Programm finden sich keine strafbewährten Positionen. Ebenso finden sich keine Inhalte, die dem Grundgesetz formal widersprechen. Das Grundgesetz vermittelt keinen moralischen Richtwert. Es kann bei der Frage der verfassungsmäßigkeit einer Partei nicht darauf ankommen, ob sie das Grundgesetz vorbildlich lebt. Vielmehr kann nur entscheiden, ob gegen zentrale Bestimmungen nachweislich verstoßen wird und diese Verstöße den Wesenskern der Partei betreffen. Nichts davon findet sich im Urteil wieder.

so etwas muss doch da aber stehen, im Urteil.
Und wenn das Bewerten der Verfassungsrichter nun anders ausgefallen wäre, hätte das Urteil anders ergehen müssen.

Jürgen Schad | Do., 19. Januar 2017 - 11:57

Das BVerfG hat m.E. ein in mehrerer Hinsicht falsches Urteil gesprochen:

- Logisch: Die NPD hat zu geringe Wirkkraft? (Woran will denn das BVerfG eine verbotsausreichende Wirkkraft einer verfassungswidrigen Organisation erkennen? Pointiert gesagt: Am Verbot des BVerfG?)

- Grundgesetz: Ich verstehe den Art. 18 GG als Auftrag, das GG offensiv zu verteidigen. Dieses Urteil wird dem nicht gerecht, hat hier vielmehr versagt.

- Folgen (I): Die NPD profitiert weiter von der Parteienfinanzierung. D.h. ich als Steuerzahler werde gezwungen, eine verfassungswidrig agierende Organisation weiterhin mit meinem Geld zu unterstützen.

- Folgen (II): Und die islamisch motivierte verfassungswidrige Agitation (z.B. Salafisten)? Was haben die jetzt noch zu befürchten vom BVerfG? Das BVerfG hat einen üblen Maßstab aufgestellt: 350 salafistische Kommunalpolitiker machen nichts, die sind bedeutungslos.

Fazit: Ich bin äußerst unzufrieden mit dieser ungenügenden Verteidigung unserer Grundrechte!

Yvonne Walden | Fr., 20. Januar 2017 - 15:03

Parteienverbote und liberale Demokratie - das geht eigentlich nicht zusammen.
Auch wenn die NPD als verfassungsfeindlich charakterisiert wird, sollten die übrigen Parteien alles unternehmen, der NPD mit rechtsstaatlichen Mitteln Paroli zu bieten.
Parteienverbote waren eine hilflose Reaktion der damals jungen BRD auf Parteien wie etwa die KPD, deren Mitglieder und Sympathisanten man seinerzeit als "Schmuddelkinder" am liebsten "vor die Tür gesetzt hätte."
Daraus wurde ein Verbot der KPD durch das Bundesverfassungsgericht.
Nur wenig später gründeten frühere KPD-Mitglieder die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die es auch heute noch gibt.
Die KPD - wie auch die DKP - strebten bez. streben eine andere, sozial-gerechtere Republik an, denn unsere Republik hat sich angesichts der Superreichen einerseits und der vielen Armen im Volke andererseits alles andere als sozial-gerecht entwickelt.
Dies will man in bestimmten Kreisen nicht wahrhaben. Wie lange noch, bleibt abzuwarten.

Ralf Müller | Mo., 23. Januar 2017 - 13:10

Welche Positionen der NPD sind denn konkret verfassungswidrig? NPD vetritt keinen Führerstaat, nicht einmal eine Präsidialdemokratie wie in Frankreich, Russland, Türkei. NPD ist gegen Zuwanderung von Südländern und Afrikanern. Na und? Ist doch nicht verboten. Das GG bestimmt, die Würde ... ist unantastbar. Wieso wird Menschen die Würde genommen, nur weil sich eine Partei gegen deren Zuwanderung stellt? Wer kann mir konkret und juristisch belastbar belegen, wo NPD verfassungsfeindlich ist? Habe bis dato noch keinen einzigen Beweis gesehen. Richtig ist, die NPD steht in Widerspruch zu bestimmten Vorstellungen des Grundgesetzes. Damit liegt aber noch keine Feindlichkeit gegen Verfassungswerte vor.