Protestschilder in Upahl: In der 500-Seelen-Gemeinde entsteht ein Containerdorf für 400 Flüchtlinge. Dagegen gibt es großen Widerstand aus der Bevölkerung / dpa

Migrationspolitik der Europäischen Union - Im Zwiespalt vereint

Kein Thema sorgt innerhalb der EU so verlässlich für Ärger wie die Flüchtlingspolitik. Eine echte „europäische Lösung“ ist daher auch vom aktuellen Migrationsgipfel nicht zu erwarten – und die deutsche Bundesregierung verweigert sich noch immer den Realitäten.

Autoreninfo

Ben Krischke ist Leiter Digitales bei Cicero, Mit-Herausgeber des Buches „Die Wokeness-Illusion“ und Mit-Autor des Buches „Der Selbstbetrug“ (Verlag Herder). Er lebt in München. 

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Seit der Migrationskrise der Jahre 2015 und 2016 wird geredet und gestritten über eine „europäische Lösung“ in der Flüchtlingspolitik. Gut acht Jahre später, wir schreiben das Jahr 2023, erhält die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel den Unesco-Friedenspreis für ihre „mutige“ Migrationskritik inklusive Grenzöffnung verliehen. Währenddessen bekommt eine kleine Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern ein Containerdorf „geschenkt“, in das fast so viele Flüchtlinge passen, wie es Einwohner in Upahl gibt. Und Kommunalpolitiker verschiedener politischer Coleur schreiben einen Brandbrief an den Bundeskanzler, dass es so nicht weitergehen kann mit den Fluchtbewegungen in ihre Kommunen und Landkreise. 

Acht Jahre also, und Deutschland steckt schon wieder mittendrin in der nächsten Flüchtlingskrise. Doch das Muster ist gelernt: Wenn sich Probleme auftun, um die man sich aus ideologischen Gründen in der Praxis maximal halbherzig kümmern will, reist man als Politiker eben auf irgendeinen Gipfel wie den aktuellen Migrationsgipfel der EU. Das wirkt dann wenigstens ein bisschen so, als würde man sich kümmern; als würde man ernsthaft daran arbeiten, dass sich der erneute Kontrollverlust nicht zum nächsten Flächenbrand auswächst. 

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Sabine Lehmann | Do., 9. Februar 2023 - 16:59

Das im GG festgeschriebene Recht auf Asyl ist gut so wie es da steht. Nur was da steht, wird ignoriert! Ignoriert wird auch, dass der Gesetzgeber 1994 das GG geändert hat mit Artikel 16, wonach über den Landweg(über den See- und Flugweg sowieso nicht) niemand, aber wirklich niemand mehr das Recht hat nach Deutschland einzureisen, um Asyl zu beantragen.
In allen deutschen Gesetzen dazu(AslyVfG, Ausländergesetz etc., Schengener Grenzkodex) steht, dass alle diese Personen sofort u. unverzüglich über den nächsten Grenzübergang zurückzubringen sind. Aufgabe der Bundespolizei u. des Zolls.
Deutsche Politiker samt Exekutive u. Judikative sind aber st. 2015 der Meinung, sie könnten ihre privaten politischen Moralvorstellungen über das Gesetz stellen, Faeser ganz vorne dabei!
Man frage sich: Wieso? Deutschland ist de facto die einzige Regierung, die sich EU weit weigert, diesen Kurs zu ändern. Kurzum: wir werden nicht nur von Bekloppten u. Bescheuerten regiert, sondern von Rechtsbrechern!

Nun, Frau Lehmann, Sie belehren doch so gerne. Besonders wenn es um Rechtschreibung geht, aber natürlich auch zu Inhalten. Und wenn ich mir Ihren Text ansehe, dann finde ich nicht nur Ihre Kommasetzung interessant. Aber sich daran "hochzuziehen" , das überlasse ich doch besser Ihnen. Scheint Ihnen ja gut zu tun.

Nun zu Ihren Inhalten: Müssig zu sagen, dass nicht mal die Hälfte von dem stimmt, was Sie da schreiben.
Art 16 GG: Definition: Wer Deutscher ist, behält seine Rechte, immer.
Das Ausländergesetz hat nichts mit "Abschiebung" zu tun, dafür ist in der Tat die Asylgesetzgebung maßgebend.
Gleiches gilt für den Schengener Grenzkodex.

Sie stellen Zusammenhänge her, die es gar nicht gibt.
Natürlich schiebt der Zoll nicht ab (das macht die Bundespolizeit).

Der Spruch, deutsche Politiker würden seit 2015 das Recht brechen, haben Sie wohl bei Pegida gefunden. Den Rest muss ich gar nicht kommentieren.

Das erübrigt sich schlicht, weil offensichtlich ist, was Sie machen.

Jürgen Rachow | Do., 9. Februar 2023 - 21:59

Antwort auf von Gerhard Lenz

"Der Spruch, deutsche Politiker würden seit 2015 das Recht brechen,..."

Das ist kein "Spruch" sondern das Ergebnis eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Merkelschen Grenzöffnung von 2015. Als Ergebnis des Gutachtens wurde festgestellt, daß es für die Grenzöffnung keine gesetzliche Grundlage gab.
Die WELT schrieb in einem Artikel vom 22.9.2017 dazu:

"Die Juristen des Parlaments stellen fest, dass die Bundesregierung bis heute nicht erklärt hat, auf welcher Rechtsgrundlage sie damals entschied. "

Und:

"Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste führt weiter aus, dass die Bundesregierung bisher keine Angaben über die rechtliche Grundlage ihrer Entscheidung gemacht habe. Eigentlich hätten die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden müssen."

aus: https://www.welt.de/politik/deutschland/article168900336/Gutachten-sieh…

Sabine Lehmann | Do., 9. Februar 2023 - 23:42

Antwort auf von Gerhard Lenz

Wie konnte mir nur so ein "Fehler" unterlaufen Herr Lenz? Der ehem. Art. 16 GG mit Recht auf Asyl wurde mit dem Asylkompromiss 1993 in Art. 16a GG transferiert. Jeder, der Ahnung vom Asylrecht hat, weiß das. Ihre Spitzfindigkeiten ändern am Inhalt meiner Aussagen gar nichts, ebenso wenig die Tatsache, dass das früher genannte "Ausländergesetz" jetzt "Aufenthaltsgesetz" heißt.
Tatsache ist, dass dort unerlaubte Einreisen u. auch das direkte Zurückschieben geregelt ist. Dass Art.16a GG (incl. Rechtsfolgen im AsylVfG u. AufenthaltsG) ignoriert wird, ist ein chronischer Rechtsbruch der Verfassung. Lesen Sie Udo di Fabio(ehem. B-Verf.Richter).
Ihre Einlassungen belegen, dass Sie wenig Ahnung haben von der Materie über die Sie schreiben. Dazu gehört auch Ihre Behauptung, der Zoll habe damit nichts zu tun. Auf beiden Seiten der dt. Grenze arbeitet im Bereich illegaler Grenzübertritte(vor allem seit 2015)der Bundesgrenzschutz eng mit den Einheiten des Zolls und der Kriminalpolizei zusammen.

Hans Schäfer | Fr., 10. Februar 2023 - 12:48

Antwort auf von Sabine Lehmann

Lassen Sie W-F reden, er hat keine Ahnung. Der kann wahrscheinlich AsylVerfG, AufenthG, GG gerade mal schreiben, was dort geregelt ist, hat er seinem Beitrag zur Folge jedenfalls nicht gelesen. Braucht er auch nicht, er würde es auch nicht.

Ich habe Anfang der 90 Jahre über Asylanträge "entschieden". Könnte ein Buch schreiben, über dass, was in diesem Bereich zu dieser Zeit gelaufen ist. Das Problem ist, es hat sich nix geändert.
Es interessiert sie nicht. Wichtig für sie ist, Mitbewerber nicht hochkommen zu lassen.

Sabine Lehmann | Fr., 10. Februar 2023 - 00:27

Antwort auf von Gerhard Lenz

Zur Ergänzung sei noch angemerkt, werter Herr Lenz, dass Sie hier gerne mit mir einen juristischen Diskurs eröffnen können, auch zur Drittstaatenregelung im Asylrecht bzw. zum Verfassungsrecht. Ich bin mir aber nicht sicher, ob Sie dem standhalten können. Ich habe nicht nur Jura studiert, sondern im Themenbereich rund um Asyl über 20 Jahre lang gearbeitet. Ich kenne von daher Theorie UND Praxis. Aber nur zu.
Apropos "nur zu": Ich kann in meinem Beitrag, auf den Sie sich hier beziehen, außer einem einzigen diskussionsfähigen Komma, keine Fehler in meiner Kommata-Zeichensetzung erkennen. Aber ich lasse mich gerne vom König der Rechtschreibung, Grammatik und juristischen Fachkenntnisse belehren;-) Man lernt ja nie aus, auch in meinem Alter nicht. Ich hoffe, das gilt auch für Sie?!

Ernst-Günther Konrad | Fr., 10. Februar 2023 - 13:08

Antwort auf von Sabine Lehmann

Ich bin durch Ihre Antworten und die der Mitforisten an Herr Lenz, die ich alle gelesen habe, auf diesen Disput gestoßen. Als Praktiker mit 43 Dienstjahren, der viel mit AuslG und AsylVerfG, nicht nur theoretisch, sondern auch mit praktischer Ausführung zu tun hatte und einige innerdienstliche Leitfäden dazu verfasst habe, kann ich Ihnen in allem zustimmen. Es mangelt ja nicht nur an der stringenten Anwendung des Rechts allein. Die häufigste Aussage von Ausländerämtern ist: Das ist aus Kostengründen derzeit nicht machbar. Wir haben kein Personal für die Beantragung der Abschiebehaft bei Gericht. Unter der Hand sind alle Ausländerämter froh, wenn die zur Abschiebung Anstehenden unbekannten Aufenthaltes sind oder in einem anderen Bereich aufgegriffen werden, dann sind sie nicht mehr zuständig. Und bis dann die Akten hin- und hergeschoben wurden? Sie wissen schon was ich meine. Das Herr Lenz von vielen Dingen keine Ahnung hat und gerne bewusst falsch versteht ist sein Markenzeichen.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 10. Februar 2023 - 13:13

Antwort auf von Sabine Lehmann

Ich bin durch Ihre Antworten und die der Mitforisten an Herr Lenz, die ich alle gelesen habe, auf diesen Disput gestoßen. Als Praktiker mit 43 Dienstjahren, der viel mit AuslG und AsylVerfG, nicht nur theoretisch, sondern auch mit praktischer Ausführung zu tun hatte und einige innerdienstliche Leitfäden dazu verfasst habe, kann ich Ihnen in allem zustimmen. Es mangelt ja nicht nur an der stringenten Anwendung des Rechts allein. Die häufigste Aussage von Ausländerämtern ist: Das ist aus Kostengründen derzeit nicht machbar. Wir haben kein Personal für die Beantragung der Abschiebehaft bei Gericht. Unter der Hand sind alle Ausländerämter froh, wenn die zur Abschiebung Anstehenden unbekannten Aufenthaltes sind oder in einem anderen Bereich aufgegriffen werden, dann sind sie nicht mehr zuständig. Und bis dann die Akten hin- und hergeschoben wurden? Sie wissen schon was ich meine. Das Herr Lenz von vielen Dingen keine Ahnung hat und gerne bewusst falsch versteht ist sein Markenzeichen.

Bernd Windisch | Fr., 10. Februar 2023 - 00:38

Antwort auf von Gerhard Lenz

Eben nicht Herr Lenz. Schöbe die Bundespolizei tatsächlich ab hätten wir ein Problem weniger.

"Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG ) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Menschen Asyl. Das Asylrecht hat in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang."

Frau Lehmann schreibt Artikel 16, hat aber wie dem Kontext ihrer Zuschrift für jeden klar erkennbar den Artikel 16 a gemeint. Ein Flüchtigkeitsfehler also.

Der Furor, mit dem sie in dieses Versehen hineinstoßen sagt mehr über sie als über Frau Lehmann aus. Der krasse Wille zum Missverständnis ist ein sicheres Zeichen für eine verrohte Gesprächskultur und keineswegs von intellektueller Überlegenheit. Für mich persönlich sogar ein Grund zum Fremdschämen.

Gezieltes Falschverstehen als strategische Kommunikation lässt unsere Gesprächskultur verwahrlosen. Ich bin sicher Sie können das besser!

Herr Lenz hat einiges durcheinander gebracht, teilweise mit Vorsatz. Der sofortige "Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen" (O-Text Art.16a GG und div. §§ des Aufenthaltsgesetzes, alte Bezeichnung: Ausländergesetz) ist nicht das gleiche wie eine "Abschiebung". Diese steht am Ende eines abgelehnten Asylverfahrens.
Thematisch setzen wir viel früher an, nämlich bei der Einreise. Es geht um unmittelbare Grenzabweisungen illegal Einreisender, Rückführungen über die Grenze und auch Grenzschließungen, wie sie im September 2015 geplant u. vorbereitet waren. Gerade die Asylreform von 1993 mit Artikel 16a GG hatte genau diesen Zweck.
Der historische Hintergrund ist in Vergessenheit geraten: die Flüchtlingskrise Anfang der Neunziger Jahre, ausgelöst durch den Krieg in Jugoslawien u. den Zusammenbruch der Sowjetunion. Hunderttausende reisten über den Landweg ein. Art.16a, Abs.2, die sog. "Drittstaatenregelung" sollte das verhindern: kein Recht auf Asylantrag bei Einreise aus den Nachbarländern!

Walter Bühler | Fr., 10. Februar 2023 - 03:03

Antwort auf von Gerhard Lenz

,,, erübrigt es sich eigentlich schlicht, überhaupt über das nachzudenken, was Sie da schreiben. Offenbar kann man gewöhnliche bürgerliche Tugenden wie Höflichkeit in Ihren Kommentaren ja ohnehin nicht erwarten.

Haben Sie den Artikel von Herrn Krischke, um den es hier geht, überhaupt gelesen und verstanden? Ich kann das an keiner Stelle erkennen!

Ja, leider ist es wieder mal allzu offensichtlich ist, wie Sie in Ihren Kommentaren argumentieren.

"Müßig (!) zu sagen, dass nicht mal die Hälfte von dem stimmt, was Sie inhaltlich da schreiben". Sie stellen Zusammenhänge her, die es gar nicht gibt. Und auch die Rechtschreibung ist recht wacklig (was ich Ihnen aber nicht übelnehme, denn das geht mir auch manchmal so).

Ihnen geht es jedenfalls nicht um das Thema des Artikels, sondern - wie fast immer - nur um die Hege und Pflege Ihrer eigenen Vorurteile.

Wolfgang Tröbner | Fr., 10. Februar 2023 - 10:59

Antwort auf von Gerhard Lenz

Der Herr Lenz will wieder andere belehren. Eigentlich nichts Neues. Das macht er ja unentwegt und mit Hingabe. Das Problem ist: Er weiß nichts oder kaum etwas. Vielleicht sollte er sich einfach informieren, bevor er auf andere losgeht und diese diffamiert und beleidigt. Nun zu den "Argumenten" von Lenz. Art. 16 GG verbürgte ursprünglich auch das Recht auf Asyl. Dieser Teil wurde mit der Grundgesetzänderung vom 28. Juni 1993 in den neugeschaffenen Art. 16a ausgegliedert. Art 16a besagt
"(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist". Frau Lehmann hat also vollkommen recht und hat mit ihrem Kommentar den Nagel auf den Kopf getroffen. Vielleicht macht das Lenz so wütend?

Dann verweise ich auf den ersten Satz:

1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Wussten Sie wahrscheinlich nicht.

2) Art 16 ist eindeutig. 16a ebenfalls: Klören Sie mich doch noch bitte auf, wo darin beschrieben wird, dass

"über den Landweg(über den See- und Flugweg sowieso nicht) niemand, aber wirklich niemand mehr das Recht hat nach Deutschland einzureisen, um Asyl zu beantragen?" - Originalton Lehmann.

Ich fasse mal zusammen.

Über den Landweg darf kein Flüchtling einreisen. Aha.
Über den Seeweg darf kein Flüchtling einreisen. Aha.
Über den Luftweg darf kein Flüchtling einreisen. Aha.

Bleibt nur noch...fällt mir nichts mehr ein. Zauberei, Magie? Tunnel graben? Ach ne, ist ja Landweg.

Flüchtlinge dürfen also nicht mehr nach Deutschland einreisen, um Schutz zu suchen. Soll ich loslachen?

Oder, mit anderen Worten? 16a schafft das Asylrecht ab.

Sie wissen genau, was gemeint ist:. Registrierung erfolgt an den Außengrenzen.

Und wenn Orban durchwinkt, fragen wir Frau Lehman

Wolfgang Tröbner | Fr., 10. Februar 2023 - 12:36

Antwort auf von Gerhard Lenz

Stellen Sie sich nicht dümmer, als Sie sind. Ich zitiere nochmals aus Art.16a: "(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist ..." Das heißt, jemand, der -zig sichere Drittstaaten durchquert, hat kein Anrecht auf Asyl in DE. Und das dürfte auf einen Großteil der Asylanten, die im Lande leben, zutreffen. Wenn jemand aus Griechenland nach Deutschland wechselt, hat er keinen Anspruch auf Asyl - auch wenn es ihm hier besser gefällt, weil er hier Rundumversorgung genießt und es ihm besser geht als z.B. vielen Rentnern. Das müssten doch selbst Sie verstehen. Ich vermute aber, Sie wollen nicht verstehen ...

Vielleicht sollten Sie sich, um Ihren Kommentaren etwas mehr Substanz zu geben, gelegentlich mal einen Kurs bei der Bundeszentrale für politische Bildung besuchen. Da könnten Sie dann folgendes vermittelt bekommen: (Zitat):

"Ist ein Asylbewerber bzw. eine Asylbewerberin über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist, kann er oder sie sich nicht mehr auf das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Asyl berufen,..."

Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/glossar-migration-integration/2706…

können Sie sich gerne den Bauch pinseln und bestätigt fühlen. Bitte, wenn es Ihnen hilft!

Denn natürlich kann ich Ihr Kompliment zurückgeben. Sie verschanzen sich hinter einer Idee, die nie funktioniert hat.

Ab sofort kommt kein Flüchtling mehr nach Deutschland, er wird an den Außengrenzen der EU "abgefangen". Wie praktisch.

Anschliessend erfolgt eine "faire" Aufeilung der Flüchtlinge auf die einzelnen EU-Staaten. Und schon ist das Wolkenkuckucksheim fertig

Dass Sie allerdings ganz offensichtlich lieber mit hohen Mauern umgeben würden, damit gar kein Flüchtling mehr nach Deutschland kommt. Wohl in Anlehnung an Hoeckes "Null-Flüchtlinge"-Ziel.

Jeder Hinz und Kunz und Schafskopf weiss, dass das nicht funktioniert, weil einige EU-Staaten nicht mitspielen. Flüchtlinge kommen deswegen noch immer direkt, auf kürzestem Weg nach Deutschland.

Und bleiben Flüchtlinge nach Art. 16a) erster Satz, der da lautet:

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."

Sie werden aber schnell unwirsch Herr Lenz.

Was ich will steht hier nicht zur Debatte. Ich habe Sie mit meiner Quelle lediglich auf die objektive Gesetzeslage zum Thema deutsches Asylrecht hingewiesen.

Und schon verlieren Sie die Fassung. Ei ei ei. Wenig souverän das.

Gerhard Lenz | Fr., 10. Februar 2023 - 14:13

Antwort auf von Jürgen Rachow

Herr Rachow. Das war doch eine äußerst liebenswürdige Antwort.

Seltsam: Geht es um das Austeilen von Angriffen, sind all die "Tiefbetroffenen" durchaus nicht so sensibel. Oder wie war das? "Dumm stellen hilft nicht?"

Es war mir schon klar, was Sie beschreiben wollten. Sie wie Sie wissen sollten, dass die Realität ist wie sie ist.

Im Übrigen wird hier sowieso nur rumgeiert: Etlichen Foristen geht es doch darum, DAS Wahlkampfthema der AfD zu "puschen", und selbstverständlich würden sie am liebsten gar keine Flüchtlinge ins Land lassen.

jetzt sind bei Ihnen Gesetze schon Ideen.
Obwohl die Drittstaatenregelung von dem damaligen Innenminister Kanter
genauso geweollt (spring Lenzlein,spring) war, weil die Länder an unseren Außengrenzen, alle durchgewunken haben.

"Wohl in Anlehnung an Hoeckes "Null-Flüchtlinge"-Ziel."

Der erwartbare Rettungsanker, mit dem Sie sich aus der Diskussion stehlen wollen, bei der für Sie nichts zu holen ist.

Leute wie Sie, die nichts als ihren moralischen Dünkel haben, brauchen einfach eine Partei, der man alles Üble andichten kann.

Weiterlesen Herr Lenz, weiterlesen, nur Mut. Nach dem "ersten Satz" kommen noch ganz viele Buchstaben, Worte und Sätze. Lesen bildet, auch das Grundgesetz, vor allem Abs. 2 des betr. Artikels! By the way: Flüchtling ist man nicht automatisch durch Einreise u. Glaube einer zu sein. Dieser Status muss per Gesetz juristisch beantragt u. geprüft werden. Und wenn das mit dem Verständnis hapert, lesen Sie doch zur Erläuterung der Rechtslage das dazugehörige Urteil des BundesVerf.-G. von 1996. Dort können Sie dann die "Zauberei" nachlesen, dass man tatsächlich auf dem Landweg nicht nach Deutschland einreisen darf, um hier Asyl zu beantragen. Grund: jedes Nachbarland Deutschlands ist ein sicheres Land (="sicherer Drittstaat" i.S. Art.16a, Abs.2 GG).
Dass die administrative Praxis seit 2015 eine gänzlich andere ist, ist einer moralischen Haltung geschuldet, die Deutschland ganz u. gar freiwillig der inneren Sicherheit u. Ordnung geopfert hat.
http://www.bverfg.de/e/rs19960514_2bvr193893.html

Doch Herr W-F ein Flüchtling kann auf dem Landweg einreisen, wenn er aber einen Antrag nach Art 16a stellt und auf dem Landweg eingereist ist, dieser Weg ihn über einen sicheren Staat geführt hat, hat er keinen Anspruch auf Asyl und wird abgelehnt. In diesem Fall wird innerhalb des abgelehnten Asylantrages über ein Abschiebehindernis und Abschiebestop mit entschieden.
Warum schreib ich das eigentlich, Sie verstehen es doch nicht.

Aber er kann sich ja der REchtschreibung etc. witmen, damit hat was zu tun

Keine "Zauberei", Herr Lenz, so ist der Gesetzestext seit 1993. Ihre polemischen Einlassungen decken sich i. übrigen mit den "schlagenden" Argumenten der links-grünen Fangemeinde, die 1993 nicht nur im BT auf die Barrikaden ging. 16a, die Fakten:
Es ist genau so, wie Sie es oben zitieren. Natürlich vorausgesetzt, es handelt sich um Einreisen aus einem sicheren Drittstaat oder sicherem Herkunftsland. Gewisse Grundkenntnisse i. Asylrecht habe ich vorausgesetzt. Daher ist die Einreise auf dem Landweg illegal, Grenzabweisung legal. Exkurs i. Asylrecht: mein besonderer Hinweis auf Flughäfen bzw. Seeweg resultiert aus der Tatsache, dass dort(im Gegensatz zur Binnengrenze)die illegale Einreise sowie die Asylantragstellung wegen der dort stattfinden Einreisekontrollen verhindert wird. Selbstverständlich gilt die Abweisung nicht für Personen, die direkt aus einem unsicheren Herkunftsland kommen und/oder aus einem nicht sicheren Drittstaat o. ein Visum haben.
Tip:BVerfG-Urteil1996NJW1996,1665f.

Hans Schäfer | Fr., 10. Februar 2023 - 11:52

Antwort auf von Gerhard Lenz

Aber anscheinend wollen Sie es so!
Herr Waffel Frühling, Ihr Wahrnehmungsproblem kommt voll zum Durchbruch, weil Sie gar nicht bemerken - dass Sie sich an meinen Fehler, die ich nicht bestreite - hochgezogen haben. Bei Ihnen ist es aber egal, Sie verstehen mit und ohne Fehler nix.
Ihr Wahrnehmungsdefizit besteht darüber hinaus darin, dass "ALLE! Ihre Beiträge inhaltslos sind. Mein Rat, bleiben Sie bei Ihrem AfD-Feindbild
Gutester, Sie haben wirklich keine Ahnung und davon viel.
Die Zusammenhänge bestehen darin, dass unsere Gesetze auf unsere Verfassung aufbauen. Ihre Aussage zeigt, dass Sie wohl mal gehört haben, dass es ein AsylVerfG, AufenthG etc. gibt, von dem was drinsteht aber keine Ahnung haben. Blamabel Gutester,
bleiben Sie bei Ihrem AfD-Thema, mit dem Blamieren Sie sich schon genug.
Und immer schön auf Fehler achten. In dieser Zeit können Sie keine Inhaltslosen Beiträge verfassen

Hans Jürgen Wienroth | Do., 9. Februar 2023 - 17:22

Zu Upahl ist eigentlich alles geschrieben. Es scheint so, als würde die Bundesregierung, alle Ampel-Parteien, darauf drängen, so viele Menschen wie möglich ins Land zu holen. Dass von diesen ca. die Hälfte trotz Fachkräftemangels nicht in Arbeit zu bringen ist, ist das eine. Da versagt die Regierung wie in der klaren Benennung der Ursachen: Durch Arbeit versaut man sich das ganze Leben! Wozu, wenn‘s sich auch ohne gut leben lässt. Das gilt auch für einen Teil der hiesigen.
Allerdings versagt die Ampel bereits bei der Unterkunftsbeschaffung, bei Integration, Beschulung etc. Leider sorgt ein kleiner Teil der Flüchtlinge für Angst und Schrecken, man traut sich nicht mehr überall hin und der Staat versagt bei seiner Hauptaufgabe: Für Recht und Ordnung zu sorgen. Muss sich bald jeder Bürger selbst bewaffnen, weil der Staat sich GEWOLLT aus diesem Bereich zurückzieht?
Da fragt sich jeder: Was ist das Ziel? Was passiert, wenn sich die Folgen von den Medien nicht mehr verheimlichen lassen?

Robert Hans Stein | Do., 9. Februar 2023 - 17:25

Konnte jemand ernsthaft glauben, die Ampelkoalitionsregierung würde eine restriktivere Migrationspolitik einleiten als die grünrot schillernde CDU-Kanzlerin Merkel? Schaut doch mal, was einen tollen Pries sie dafür eingesackt hat. Auch wenn mit Belgien, Finnland, Frankreich die letzten Willigen von der Fahne gehen - WIR NICHT! Wir halten sie hoch, die Fahne des Deppen jedermanns. Nur zu blöd, das wir trotzdem nicht "everybody's darling" werden. Die einen nutzen uns aus und die anderen zeigen uns den Vogel. Verdienen wir es anders? Wohl nicht, Jesus hatte sich sein Kreuz ja auch redlich verdient. Man kann zwar so tun, als wolle am ihm folgen. Aber ernst machen sollte man damit nicht.

Helmut W. Hoffmann | Do., 9. Februar 2023 - 19:15

Antwort auf von Robert Hans Stein

...Ihr Komentar, werter Herr Stein. Es ist eigentlich müßig, all die Foristen hier im Cicero zu diesem Thema noch zu lesen, obwohl jeder Kommentar den Kern des Pudels trifft, genau so wie der Autor in seinem Artikel - allein, was nutzt es? Schauen Sie heute nach Brüssel: da haben Sie die Ganoven alle auf einem Fleck, Angefangen von Flinten-Uschi über Selenski aus dem korrupten Oligarchenstaat etc. Fehlen nur noch Scholz, Baerbock, Faeser - und Merkel als Ehrengast - schon haben Sie die Großfamilie, die Deutschland in den Abgrund tritt beisammen.
Die ganze Bande ist schlimmer als die Mafia à la Don Corleone - Morde und Vergewaltigungen bekanntermaßen inbegriffen. Es ist zum heulen...wir werden diese Mischpoke nicht mehr los.

Heidemarie Heim | Do., 9. Februar 2023 - 18:48

Von, "Und täglich grüßt das Murmeltier" lieber Herr Krischke! Die Schauspieler werden immer schlechter, die Handlung bleibt unberührt. Der geneigte Zuschauer fällt ob der immer gleichen Szenerie wie beabsichtigt erst ins Wachkoma und dann aus dem Fernsehsessel, schnarcht ein paar Runden bis der Radiowecker mittels sattsam bekannter Melodie den Träumereien ein Ende beschert. Auf dem Weg zur Arbeit die gleiche besetzte, umfunktionierte Turnhalle usw. "Klasse! Kein Sport nach Feierabend. Hätte den Verein sowieso kündigen wollen. Nach 2 Jahren Corona ist die Fitness eh irreparabel im Eimer;)" Hoffentlich hat Nancy nicht ihre Regenbogen-Binde vergessen auf dem Weg zum Gipfel. Denn die macht echt was her. Herrn Scholz empfehle ich ein gedecktes EU-Blau mit goldenen Accessoires. Und eine Sonderportion Charme für Signora Meloni und andere! MfG

Jürgen Rachow | Do., 9. Februar 2023 - 20:06

Es nützt wohl nichts.
Da nicht zu erwarten ist, daß irgendwann bei den etablierten Parteien endlich mal Vernunft einkehrt, müssen eben die überforderten Kreise und Kommunen endlich auf den Tisch hauen und auf die Barrikaden gehen.
Obwohl die auch lange Zeit das falsche Spiel mitgespielt haben und Kritikern der Merkelschen Flüchtlingspolitik auch schon mal das Verlassen des eigenen Landes nahegelegt hatten.

Ingo Frank | Do., 9. Februar 2023 - 22:40

sagen alle faulen (und die Dummen Moralapostel ebenso) Leute ….. und gründen eine Kommission.
Nun, dem einen sein Uhl ist dem andern sein Nachtigall, die AfD wird’s freuen, da werden die zukünftigen Wahlkampfausgaben geringer ausfallen können. Auch gut, oder? Ist so gewollt!
Hallo CDU aufwachen ihr seid a u c h Opposition. Stellt endlich diese Links verdrehte Fortschrittskoalition, allen vorn mit dem Sauerländer.
Aber ich weiß es, ihr schielt auf nie nächste BT Wahl, blind auf dem rechten Auge und mit dem linken schielend zu Grün. Ein Jammer ist’s.
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Bernd Windisch | Do., 9. Februar 2023 - 23:33

Keiner kann anders, als er ist. Alles Wissen, über das ein Gehirn verfügt, residiert in seiner funktionellen Architektur. Wir unterscheiden angeborenes von durch Erfahrung erworbenes Wissen. Während der Hirnentwicklung bis zur Pubertät prägen Erziehungs- und Erfahrungsprozesse die strukturelle Entwicklung. Ist das Gehirn ausgereift sind grundlegenden Änderungen der Architektur nicht mehr möglich. Man kann Scholz, Harbeck, Baerbock und Konsorten also nur abwählen nicht ändern.
Mal ernsthaft Herr Krischke. Der Bund gibt aktuell unser letztes Hemd, um die Kalamitäten in den Kommunen abzumildern. Nur lösen wird er das Problem damit nicht. Will der Bund und die ihn tragenden Parteien (einschließlich CDU) auch nicht. Ist das so schwer zu erkennen?
Etliche Mitgliedstaaten verlieren aktuell die Geduld mit Berlin, wie der EU-Gipfel gerade zeigt. Das ist ein Hoffnungsschimmer!

Schwyzer Avantgarde: Kein vernünftiges Land mit einem ausgebauten Sozialstaat verscherbelt sein Bürgerrecht! NZZ

Brigitte Miller | Fr., 10. Februar 2023 - 08:48

der Frau Merkel überreicht wird mit der Begründung, ihr Entscheid sei sehr mutig gewesen und "„Es ist eine Lektion, die sie der Geschichte hinterlässt", so Denis Mukwege, wirft die Frage auf: war das mutig?
Persönlich ist Frau Merkel ja von der Grenzöffnung und der Fortführung dieser Politik nicht betroffen, sondern die Bevölkerung, jene, die sie empörenderweise, wie ich finde, "als schon länger hier Lebende * bezeichnet hat. Gratismut?

Maria Arenz | Fr., 10. Februar 2023 - 09:06

ist mir eien gutes Gleichnis aus der Hausfrauenwelt eingefallen. Die Probleme bei der Integration von Immigranten sind vergeichbar mit denen bei der Herstellung einer Mayonnaise: gibt man Senf udn Eigelb zu schnell zu viel Öl hinzu und ist das Öl auch noch zu kalt kippt sie. Nimmt man zu schnell zu viel Immigranten auf und ist die Kultur der Neuzugänge zu verschieden, kippt der gesellschaftlich eZusammenhalt insgesamt. In beiden Fällen ist das Ergebnis ungenießbar. Dagegen helfen weder Euphemismen über die Zutatenqualität bei der Maynnaise, noch über Immigranten als "Geschenkte Menschen, so wertvoll wie Gold". Beschimpfungen von Senf und Eigelb als emulsionsunwillig bei der Mayonnaise haben sich als ebenso untauglich erwiesen wie die Beschimpfung von Indigenen als fremdenfeindlich.

Gabriele Bondzio | Fr., 10. Februar 2023 - 09:21

Sie haben recht, werter Herr Krischke...die Gipfelpolitik ist ausschließlich dazu da, hochtrabende Erklärungen abzugeben.
Und im Stillen ist jeder Gipfelteilnehmer froh, wenn sein Land nur "durchwandert" wird.

Es kommt noch so weit, das Wanderrouten mit Zusatzschilder bestückt werden "Hier geht es am schnellsten nach DE".

Es klappt doch überhaupt nichts mehr in der EU.
In der Migrationsfrage hat noch nie was geklappt.

Aber DE ist eben auch selbst an seiner Lage schuld. "Wir schaffen das"... war doch ein klares Signal und eine weltumspannende Einladung.

Geschaffen wurde zum größten Teil Ablehnung und Zwiespalt bei den "schon länger hier Lebenden".
Geschafft wurde, das unsere Gefängnisse aus allen Nähten platzen, weil nicht mal die Straffälligen abgeschoben werden.
Oder wie oft erzählt, nicht mehr in ihrer Heimat willkommen sind. Und dabei bleibt es dann...über Jahre.

Von einer völlig überlasteten Infrastruktur und den Folgen des Ukraine-Krieges zu reden.
Fehlen mir die Worte.

Sabine Lehmann | Fr., 10. Februar 2023 - 19:58

Das Signal aus Germany ist das ewig gleiche Lied: Ihr Kinderlein kommet, kommet doch all. Mehr Push für endlose Migration geht nicht. In der ganzen Welt ist wider besseren Wissens, wider die Vernunft, wider die innere Sicherheit schon wieder nur die Botschaft angekommen: wir sind die Einzigen, die Euch nehmen.
Wir kennen keine Begrenzung, wir haben unendliche Kapazitäten, Millionen bereits Aufgenommene spielen keine Rolle, und wer das Maul aufmacht, wird entweder mit Steuergeld zugeschüttet oder als Nazi seiner Reputation und noch ein paar anderer lebenswerter Dinge beraubt. Apropos beraubt: während die indigene Kartoffel in seiner ökonomischen u. ökologischen Nische keinen Platz, keine Kohle, nix zu wohnen, geschweige denn heizen findet, entstehen in immer mehr kl. Dörfern blühende "Landschaften" für "Schutzsuchende" oder besser die, die sich dafür halten. Mit letzterem ist dem Rechtsstaat genüge getan, nicht dass noch jemand auf die Idee kommt das zu prüfen oder zu hinterfragen;-)

Sabine Lehmann | Fr., 10. Februar 2023 - 23:03

Danke an das Forum für die große Unterstützung in der Sache. Das hat gut getan:)