Zur Ermittlung des Bodenrichtwerts gibt es ein hilfreiches Onlineportal namens Boris. Wer nicht aufpasst, landet indes bei einem räuberischen System gleichen Namens / dpa

Digitalisierung in Deutschland - Die Grundsteuerreform ist ein staatlicher Offenbarungseid

Der Finanzminister will aktuelle Daten über den Besitz von Grund und Boden, und mal wieder kommt die ganze Pracht der vormodernen Ordnungssysteme zum Vorschein. Über eine Eisbergspitze der gescheiterten Digitalisierung.

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Der Besitz von Wohneigentum genießt spätestens seit 1945 einen zwiespältigen Ruf. Für die jetzt in Rente gehende Boomer-Generation repräsentierte er in den Nachkriegsjahren einen biederen Rückzug ins Private. Den stillen Stolz meines Vaters auf sein Eigenheim habe ich erst nach seinem Tod so richtig verstanden. Nachdem er in den Ersten Weltkrieg hineingeboren und in den Zweiten als Soldat hineingezogen worden war, bedeuteten die eigenen vier Wände etwas, das ihm, wenn es gut ging, keiner nehmen konnte. Es war nichts Prahlerisches dabei, außer der Selbstgewissheit, es aus eigener Kraft geschafft zu haben. Wir, seine Söhne, wollten nur weg. Uns treiben lassen, unterwegs sein.

Das biedere Image hat sich gehalten. Als ich mich unlängst bei einem Freund über die Qualen beklagte, die das Erstellen der Grundsteuererklärung heraufbeschwor, verweigerte er sowohl Mitleid als auch Interesse. Jetzt hat dich also auch noch das Spießertum ereilt, erwiderte er bloß. Meine Versuche, ihm am Beispiel Grundsteuererklärung die gescheiterte Digitalisierung der deutschen Verwaltung zu erläutern, wies er derart schnöde ab, dass ich es hier in schriftlicher Form noch einmal versuche.

Wut- und Verzweiflungsschreie

Bis zum 31. Januar sind Immobilienbesitzer in Deutschland verpflichtend dazu aufgerufen, den Finanzbehörden Grundstücksdaten zu übermitteln: Größe, Lage, Bebauungsarten etc. Es geht um rund 35 Millionen Immobilien. Ausgelöst hat sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem den Gesetzgebern aufgegeben worden ist, die seit Jahrzehnten kaum veränderten Voraussetzungen zur Erhebung der Grundsteuer neu zu bewerten und zu regeln. Klingt plausibel, und so wurde die Aufgabe von den Finanzverwaltungen kurzerhand an die Eigentümer weitergereicht.

Seither löst das Rätselraten darüber, was genau verlangt wird, Nervenzusammenbrüche, Wut- und Verzweiflungsschreie aus. Wer weiß schon Bescheid über Bodenrichtwert, Gemarkung und Grundbuchblattnummer? Immerhin ist der Hälfte der Eigentümer bereits gelungen, all das in die elektronischen Speichermedien einzufüllen, was die Datenkrake Staat ungeachtet der emotionalen Bedeutung des Besitzes von Grund und Boden wissen will.
 

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Das ist gar nicht so einfach. Zur Ermittlung des Bodenrichtwerts etwa gibt es ein hilfreiches Onlineportal namens Boris. Wer nicht aufpasst, landet indes bei einem räuberischen System gleichen Namens, das Gebühren für den Datenservice aufruft. Das ist kein Einzelfall. In der Internetökonomie haben sich inzwischen viele mit Raffinesse und Hinterhalt darauf spezialisiert, für staatliche Dienstleistungen, etwa das Erstellen einer Geburtsurkunde, parasitär abzukassieren. Das organisierte digitale Verbrechen weiß, wo die Lücken im Verwaltungssystem sind und wie man sie gewinnbringend schließt.

Das große Ärgernis der Grundsteuerform besteht jedoch nicht allein in dem Bedürfnis des Staates, die Daten zu erheben und neu zu bewerten. Skandalös ist vielmehr, dass er bereits über die Daten verfügt, diese aber nicht sinnvoll und verlässlich zusammenführen kann. Die Immobilienbesitzer sind gewissermaßen die Angeketteten einer Strafexpedition, die ausgezogen sind, die Digitalisierung des Landes auf den Weg zu bringen.

Vormoderne Ordnungssysteme

Augen zu und durch also? Die Menschen wissen sich zu helfen. Wer einigermaßen beflissen und nicht völlig ignorant ist, erfuhr irgendwann von jemanden, der die Tortur am Rechner bereits hinter sich hatte. Und so entstanden Lerngruppen nach dem Prinzip „Each one teach one“. Man bringt sich gegenseitig bei, worauf der Finanzminister begierig ist. Die Frage wird sein, was nun den renitenten Verweigerern und all jenen blüht, für die das Bodenrichtwertlatein auch in Chinesisch geschrieben sein könnte – Hilfsbedürftige und all jene, für die die digitalen Versprechen wohl zu spät kommen.

Die Grundsteuererklärung ist nämlich nur das markante Beispiel, auf das die spätmoderne „Titanic“ deutscher Bauart gerade zurast. Die Orchester der Behörden halten noch weitere Aufgaben bereit, auch wenn sie nicht so monströs wie die Grundsteuerreform daherkommen. So sind die Boomer angehalten, ihre Fahrzeugführerscheine aus Papier umzutauschen. Eigens dazu muss man die ausstellende Behörde des Dokuments darum bitten, eine Karteikarte des gut 50 Jahre alten Stücks zur Beglaubigung durch die Republik zu schicken.

Achtung! Wenn hierzulande das Wort Digitalisierung fällt, ist Vorsicht angebracht. Nicht selten entpuppt es sich als Drohung, in der die ganze Pracht der vormodernen Ordnungssysteme zum Vorschein kommt. Wer gute Nerven hat, betrachtet es als verwaltungshistorisches Lehrstück.

In Kooperation mit

Berliner Zeitung

 

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Django Reinhardt | Mo., 23. Januar 2023 - 15:19

Ist es letztlich mehr als nur den Bürger abzuzocken, um die Fehlentscheidungen der Regierungen zu finanzieren?

Wolfgang Tröbner | Mo., 23. Januar 2023 - 16:13

Antwort auf von Django Reinhardt

1) er wird erneut und zwar richtig heftig abgezockt und 2) obendrein muss er auch die Arbeit der Verwaltungen erledigen. Wenn ich das richtig im Kopf habe, arbeiten mehr als 10 Mio Menschen für den Staat., die aber offensichtlich nicht in der Lage sind, die Verwaltungsarbeiten zu erledigen. Selbst das muss der Bürger kostenlos machen.

Mir fallen da gerade noch immense Kosten ein, die jeder zu tragen, so er Haus und Grundstücke besitzt. Nämlich Notarkosten und Gerichtskosten. Warum? Nun, der Staat verlangt ehrliche und wenn es geht tagesaktuelle Grundbuchauszüge und andere Nachweise. Meine Schwiegermutter hatte lange vor ihrem Tod alles mit warmen Händen verteilt, ich habe dafür gesorgt, das alles bei den Ämtern ordentlich geändert und registriert wurde. Bei etlichen Bürgern sind die Grundbuchauszüge nicht mehr aktuell oder können aus Erbrechtsgründen oder wegen zivilgerichtlicher Streitigkeiten über den Besitz und vielen anderen größtenteils juristischen Gründen nicht korrekt nachgewiesen werden. Umso dann tagesaktuell ggfls. Änderungen im Grundbuch vorzunehmen, braucht es in den meisten Fällen eines Notars (Notarkosten) und solche Kosten sind in aller Regel auch beim Grundbuchamt eines Gerichtes fällig und nicht unerheblich hoch. Ich weiß was unsere Änderungen und Erneuerungen gekostet haben. Und wer zahlt?

Sabine Jung | Mo., 23. Januar 2023 - 15:53

das ist ja noch nicht alles, das Ärgernis mit z.B. der Software Elster. Nein, man plagt sich vorher schon herum, sucht Daten aus dem Netz und misst sein Haus von oben bis unten aus, das ist besonders toll, je mehr man hat. Wohnräume, was zählt dazu, was nicht? Was sind Nutzräume? Was fällt unter gar keiner Kategorie? Wie Terrassen bemessen? Garagen? Schuppen? Baupläne Fehlanzeige, da das Haus eben zu alt und vom Vater/Schwiegervater vererbt bekommen. Und dann die Frist zum 31.Januar. Elektronisch soll es auch noch sein. Also Elster oder doch lieber Grundsteuererklärung für privat?
Aber das allerbeste kommt zum Schluss. Unsere Frist endet am 31.Januar, die Kommunen und staatlichen Abgaben der Grundsteuererklärung haben aber noch Zeit bis September. So ist es, alle sind gleich vor dem Gesetz, gell.....
Ich werde es ausprobieren, keine meiner Abgaben werden am 31.Januar fertig sein, die Finanzämter können nicht abertausende anschreiben und mahnen, zumindestens nicht im Februar.

Liebe Frau Jung, sparen Sie sich die Arbeit. Angeben müssen Sie nur die reine Wohnfläche, keine Keller, keine Dachböden, keine Garagen oder Schuppen. Wohnfläche gemäß Wohnflächenberechnungsverordnung sind alle Wohnräume und Küche, Flur, Bad, Wintergarten, Schwimmbad etc., auch ein Büro. Allerdings werden Terrassen und Balkone nur zu 25% ihrer Bodenfläche mitgerechnet.
Ich empfehle Ihnen, falls Sie noch nicht über Elster erfasst sind, das andere Programm für die Abgabe zu nutzen("Grundsteuererklärung für Privateigentum"), die Software ist einfach und unkompliziert im Handling. Dafür brauchen Sie allerdings einen elektronischen Freischalt-Code, den Sie per e-mail über das Programm anfordern müssen und per Post vom Finanzamt bekommen. Es sei denn, Sie haben für Ihren Personalausweis die online-Funktion des Ausweises freischalten lassen, dann geht es auch so mit der Identifikation. Ich jedenfalls warte schon seit zwei Wochen auf diese Post vom Finanzamt.

Ingo Frank | Mo., 23. Januar 2023 - 16:26

Sind nur eine Seite der Medaille, die andere ist die, das uns Bürgen die „Aktuallisierung der vorhandenen Unterlagen“ aufoktroyiert wurde, obwohl dem Finanzamt alle Unterlagen vorliegen.
Böse ( „Rechte“) Buben behaupten, dadurch die Faulheit unserer Staatsdiener unterstützen zu müssen. Die Armen aber auch …. …
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Bernd Windisch | Mo., 23. Januar 2023 - 16:38

wer an der Grundsteuererklärung ein halbes Jahr lang scheitert ist wohl weniger Opfer des Finanzministers, sondern vielmehr Leidtragender der deutschen Bildungsmisere. Ich bin froh das der Staat nicht alles über mich weiß! (Digitalisierung)
Für mich (Boomer) ist das Eigenheim kein bisschen spießig, sondern der Inbegriff persönlicher Freiheit. Laut Artikel 11 Absatz 1 des UN-Sozialpaktes ist das Wohnen sogar Menschenrecht. Die meiste Zeit meines Lebens verbringe ich zuhause. Deshalb sollte die Wohnung dementsprechend ausgestaltet sein.
Eine Schande nur, dass ein bezahlbares Eigenheim für die meisten Deutschen außerhalb ihrer finanziellen Reichweite geraten ist. Das hat viel mit der rot – grünen Preistreiberei auf allen Ebenen des Bauens zu tun. Mit der aktuellen Wohnsituation werden wohl kaum ausländische Fachkräfte zu gewinnen sein. Ein guter Job ohne bezahlbare Wohnung ist nichts wert. Bei Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme wird die Wohnung und ein Bürgergeld gestellt.

Sabine Lehmann | Mo., 23. Januar 2023 - 17:21

Aus eigener Erfahrung kann ich das so nicht ganz bestätigen, Herr Nutt. Mit einer Horrorvorstellung vor dem was mich erwartet, habe ich vor zwei Wochen den Schritt an das unbekannte Wesen, meinen Computer, gewagt u. siehe da, es war gar nicht so schlimm.
Die einzelnen Daten, die Sie hier beklagen, stehen im Normalfall schon im Anschreiben des Finanzamtes, welches im Juli letzten Jahres jeder bekommen haben sollte(Grundbuchblatt, Gemarkung, Flur, Flurstück, Bodenrichtwert u. Größe des Flurstücks). Baujahr, Nutzfläche, Eigentumsverhältnisse u. Steuernummern(es sind 2: die eigene und die der Grundsteuer) sollte dann jeder so noch hinbekommen. Ohne Elster geht es auch, weil das BMF ein Ersatzprogramm zur Verfügung stellt, das funktioniert: grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de
Hanebüchen ist, dass man am Ende der Eingaben online nichts abschicken kann, weil es einen individuellen Zugangsode braucht. Der Hammer: den fordert man beim Finanzamt an und der kommt mit der POST! Bloß wann?

da können Sie sich echt glücklich schätzen, wenn das so gut über die Bühne ging. Aber leider sind sämtliche Programme nur für das ganz normale Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus einfach. Kompliziert wird es z.B. wenn man ein gemischt genutztes Grundstück hat, eine Straße mit drinnen ist, auf die ja keine Grundsteuer bezahlt werden muss, ein geteiltes Grundstück u.s.w.
Und üben Sie sich ein bisschen in Geduld mit dem Code, ich habe auch beantragt, er wird schon in 2-3 Wochen da sein (Ironie aus).

Franz Poschen | Mo., 23. Januar 2023 - 20:42

Mit den meisten Deutschen kann man alles machen. Mittlerweile schäme ich mich für Deutschland und natürlich für unsere Politiker-Kaste.

Albert Schultheis | Mo., 23. Januar 2023 - 23:19

Ich bin gespannt, wer nach dem Zirkus auch nur noch 1 € in den deutschen Wohnungsbau investiert! Ich bin erzspießig und altbacken - und bin draußen! Verjucksen wir der Oma, dieser alten Umweltsau, ihr klein Häuschen!

Menzel Matthias | Mo., 23. Januar 2023 - 23:52

Ich kann dieses Gejammer zu den Erklärungen nicht mehr hören. Ja, es gibt Besitzer, die müssen mehrere Hundert solcher Erklärungen abgeben. Pech - Eigentum verpflichtet. Für einen durchschnittlichen Hausbesitzer ist es eigentlich ein minimaler Aufwand und bringt nur mehr Übersicht über das Eigentum. Älteren Bürgern fällt es sicherlich schwer.
Das die Verwaltung der Digitalisierung hemmungslos hinterher hängt, weiß jeder spätestens seit Corona.
Das der Staat sich dann am Ende wieder bedient, obwohl er das vorher ausgeschlossen hat, ist vorprogrammiert. Ich habe von diesem Staat nichts anderes erwartet.

Ernst-Günther Konrad | Di., 24. Januar 2023 - 08:15

Ich hatte die notwenigen Unterlagen für diese Erklärung aufgrund eines Haus Umbaues ohnehin gerade aktualisiert vorliegen und schickte sie meiner Steuerberaterin im Oktober 22. Nach vier Wochen kam die Nachricht, ELSTER sei noch nicht soweit. Weiter vier Wochen später, es müsse überarbeitet werden, weil nicht mal die Steuerfachleute noch klar kamen. Bis heute keine Nachricht vom Finanzamt. Es stimmt was im Artikel steht. Alle Daten könnten beim Grundbuchamt und beim Bauamt erfragt werden, liegen dort vor. Es werden aktuelle Daten erfragt, viele müssen für Gebühren sich tagesaktuelle Behördeneinträge bestätigen lassen. Inzwischen wurde im Januar endlich meine Anträge beim Finanzamt angenommen und jetzt heißt es warten. In meiner Gemeinde werden derzeit noch die höchsten Steuersätze 960 % erhoben. Nein, ich bin deswegen nicht stolz hier zu wohnen und nur weil wir einen Nutzgarten in der Nachbarstadt haben und befreit sind(bisher), mussten wir dafür nichts zahlen. Schaun mer ma.

Sabine Lehmann | Di., 24. Januar 2023 - 17:16

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

Bei uns ist es ähnlich, werter Herr Konrad, wir haben einen Hebesatz von 940%. Ich glaube, der vierthöchste der ganzen Bundesrepublik. Dafür ist bei uns der Straßenbelag blattvergoldet, die Infrastruktur eine der modernsten des Universums u. die öffentlichen Dienstleitungen auf Hochleistungsniveau........kleiner Scherz. Natürlich ist hier im Herzen von NRW wirklich alles komplett herunter gewirtschaftet. Der Grund für die hohe Steuerlast ist der klamme kommunale Haushalt, der einerseits einer ungebremsten Migration geschuldet ist u. auf der anderen Seite einer in den Sand gesetzten Fehlinvestition des hiesigen Kämmerers, der in eine Währungs- oder Zinswette investiert u. dann während der Finanzkrise einen Crash hingelegt hat. Wer jetzt glaubt, der Typ wäre entlassen worden, der irrt, der wurde danach schon 2x befördert. Deutschland im Jahre 2023, herrlich.
Aber Olaf hat versprochen, die Kommunen würden die Hebesätze senken, bevor es teurer wird! Ja, nee is klar, die Erde: eine Scheibe.

Ronald Lehmann | Di., 24. Januar 2023 - 10:41

Integriert mit Raubrittertum, Anmaßung (also die sieben Todsünden der christlichen Lehre)

Und dies nicht nur bei Inmobilien oder ab diesen Jahr werden auch EBAY-Verkäufe dem Finanzamt gemeldet. Ja, die Zentrifuge der Steuereinnahmen wird wie alles Scheibchenweise erhöht. Da würde selbst eine DDR-Regierung vor Neid erblassen.

Und alles zum Wohle??????
Aber bestimmt nicht des deutschen Volkes.
Aber Ja, unter dem Schutz der USA, die die Schirmherrschaft Europas nie abgegeben haben (was aber RUSS nach 1990 abgeben musste).

Und hier kann ein jeder erkennen.
Macht wird schmutzig & Ideale wie Ziele gegen verloren,
wenn es zu einer Macht-Konzentration ohne Kontrollmechanismen kommt. Egal welche Flagge!

Aber wie heißt es so schön: "der Teufel scheißt immer auf den größten Haufen"
& das ist MENSCHENWERK (nicht Gott oder ein Teufel, sondern teuflische Menschen)
oder dialektisch gesagt:
"Diejenigen, die viel besitzen, bekommen immer noch mehr"

Christian Schröder | Di., 24. Januar 2023 - 19:14

"In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücke * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben."

Nach diesem Satz habe ich dem FA gegenüber schriftlich kapituliert.