Bundesministerium der Finanzen in Berlin / dpa

Übergewinnsteuer und Erbschaftsrecht - Wenn Steuerrecht Willkür wird

Das unsystematische Manipulieren an einzelnen Hebeln des Steuerrechts zerstört Logik und Berechenbarkeit. Denn ohne Stabilität bremst das Steuerrecht neue Investitionen, die mit der Hoffnung auf Erfolg in einem fairen Wettbewerb und auf gute wirtschaftliche Gewinne getätigt werden.

Roland Koch

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Roland Koch war von 1999 bis 2010 hessischer Ministerpräsident. Seit November 2020 ist er Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung. Foto: Ludwig-Erhard-Stiftung

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In diesen Tagen geht es bei den Finanzpolitikern im Bundestag wieder hektisch zu. Das Jahressteuergesetz 2022 muss im Dezember-Fieber noch verabschiedet werden. Das ist jedes Jahr so, und meist handelt es sich um Anpassungen, die eher technischer Natur sind und daher öffentlich wenig auffallen. Doch das ist in diesem Jahr anders.

Die Berliner Koalition beabsichtigt, im Schnellverfahren zentrale steuerpolitische Themen möglichst weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit in das Bundesgesetzblatt zu bringen. Das geschieht mittels der Änderung und Ergänzung der Gesetzesvorlage der Bundesregierung durch Anträge der Koalitionsfraktionen. Diese wiederum stammen aber nicht von den Fraktionen, sondern von der Bundesregierung, die sie via „Formulierungshilfen“ in die Gesetzgebung einbringt.

Sonderopfer der Energieindustrie

Wichtigster Punkt des steuergesetzlichen Überfalls ist das bisher als „Übergewinnsteuer“ öffentlich bekannte Sonderopfer der Energieindustrie. Diese Abschöpfung von in der Energiekrise gewachsenen Unternehmensgewinnen basiert auf einer europäischen Regelung. Allerdings ist dort das Wort „Steuer“ sorgfältig vermieden worden, und es ist nur die Rede von einem „Energiekrisenbeitrag“. Eine europäische Steuer hätte eines einstimmigen Beschlusses aller EU-Staaten bedurft – und den gab es nicht. Also handelt es sich wohl eher um eine Abgabe.

Mit einer „Abgabe“ wird es aber in Deutschland nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schwierig. Schon 2009 hatte das Gericht entschieden:

„Das Grundgesetz enthält keinen abschließenden Kanon zulässiger Abgabetypen. Die grundgesetzliche Finanzverfassung verlöre aber ihren Sinn und ihre Funktion, wenn […] beliebig nichtsteuerliche Abgaben unter Umgehung der finanzverfassungsrechtlichen Verteilungsregeln begründet werden könnten und damit zugleich ein weiterer Zugriff auf die Ressourcen der Bürger eröffnet würde. Die Finanzverfassung schützt insofern auch die Bürger.“

Also wird es jetzt eine Steuer. Sie gilt für „fossile Energieunternehmen, die von der kriegsbedingten Preisentwicklung besonders stark profitiert haben“. Der Beitrag soll für 2022 (rückwirkend) und 2023 erhoben werden und für die Gewinne gelten, die mehr als 20 Prozent über den Gewinnen der Jahre 2018 bis 2021 liegen. Darauf wird dann der Steuersatz von 33 Prozent erhoben.

Grundsatz gilt für alle oder keinen

Schon vor einigen Monaten habe ich grundsätzliche Bedenken gegen die Idee einer Übergewinnsteuer erhoben. Die jetzigen verkrampften Gesetzesvorlagen und die sehr verhaltene Verteidigung durch das Bundesfinanzministerium bestätigen meine Einwände. Es ist davon auszugehen, dass diese Steuer eine verfassungsrechtliche Prüfung nicht überstehen wird, denn die Auswahl der Unternehmen ist willkürlich. Steuern aber müssen dem Grundsatz der Belastungsgleichheit genügen – hier aber regiert die Willkür.
 

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Es war richtig, die Gewinne der Medizin-Unternehmen, die uns in der Pandemie gerettet haben, nicht zu besteuern. Aber daraus wird nun auch ein Vergleichsmaßstab. Solange nicht der Grundsatz „wenn Unternehmen besonders gut verdienen, zahlen sie eine Sondersteuer“ für alle gilt, gilt er für keinen. Und einen solchen, allgemein gültigen Grundsatz zu etablieren, ist wohl auch dieser Koalition zu absurd.

Hohe Gewinne sind die Chance für große Investitionen: Zukauf von Energieproduzenten, schnellere Entwicklung von Speicherkapazitäten, Geld, um schnell und umfangreich in CCS-Technik (Nutzung von CO² als Rohstoff) einsteigen zu können – Ideen gibt es genug. Eine Übergewinnsteuer wird solchen Investitionen schaden. Sie ist ein Irrweg und sollte im Bundesrat gestoppt werden.

Die Lasten steigen schon genug 

Aber diese selbstherrliche Staatsfinanzierung durch Extra-Steuern ist nicht die einzige mit diesem Gesetz verbundene Fehlentscheidung. Zugleich werden öffentliche Unternehmen weiterhin entgegen den Vorschriften der EU privilegiert. Schon seit 2015 sind öffentliche Unternehmen europaweit verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Leistungen zu erheben. Das dient der Fairness im Wettbewerb, wenn bundeseigene und kommunale Unternehmen mit privaten Unternehmen als Dienstleister konkurrieren. Die Kommunen bekamen 2015 eine satte Übergangsfrist bis zum Ende dieses Jahres. Ohne jeden Grund soll die Wettbewerbsverzerrung aber jetzt noch um weitere zwei Jahre verlängert werden. Und das obwohl den öffentlichen Betrieben an jeder Stelle Konkurrenz gut täte.

Es soll nicht vergessen werden, dass eine ebenfalls sehr technisch versteckte Änderung der Bewertungsregeln für Gebäude im Erbschaftsrecht dazu führen wird, dass sich in städtischen Gebieten die Erbschaftssteuer für das Einfamilienhaus der Eltern leicht verdoppeln kann, ohne dass Freibeträge angepasst werden. Als ob die Lasten in diesen Tagen nicht schon genug steigen würden! Schenkungen zu Weihnachten können das zwar noch vermeiden, aber auch diese zusätzliche Belastung wird die Staatsverdrossenheit in der Mittelschicht nur steigern.

Das unsystematische Manipulieren an einzelnen Hebeln des Steuerrechts zerstört Logik und Berechenbarkeit. Ohne Stabilität aber bremst das Steuerrecht neue Investitionen, die ja mit der Hoffnung auf Erfolg in einem fairen Wettbewerb und auf gute wirtschaftliche Gewinne getätigt werden. Willkür im Steuerrecht ist eine kostspielige Angelegenheit.

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Albert Schultheis | Mo., 5. Dezember 2022 - 18:07

dass sich Menschen Ihres Kalibers und politischen Gewichts endlich in die längst ins Absurde abgeglittenen Debatten im Bundesglashaus einmischen. Vernunft tut Not allenthalben! Schade, wo war Ihre Stimme in all den 16 verderblichen Jahren Ihrer Parteigenossin IM Erika? Keiner der vernunftbegabten "Alten" ist ihr in den Arm gefallen bei Ihrem Werk der systematischen - heute besser: strukturellen - Zerstörung. Immerhin jetzt Ihr Wort der Vernunft, bleiben Sie bitte dran!

dann herrscht Realer Sozialismus al la Honecker und Co.:
Ende der Freiheit; Ende der Meinungsvielfalt; Ende der freien und offenen Diskussionen; Ende der freien Wissenschaft; Ende der Sozialen Marktwirtschaft und damit das Ende des Wohlstandes und des Fortschritts!

Hans Jürgen Wienroth | Mo., 5. Dezember 2022 - 19:11

Das Vertrauen des Autors in den Rechtsstaat in allen Ehren. Für mich stehen Gerichte, die Gesetze auslegen, insbesondere unser GG, nicht für einen Rechtsstaat, öffnet dies doch der Parteinahme die Tür.
Ich habe daher Zweifel, dass unser BVerfG. die Regelungen für ungültig erklärt. Das fängt bei der ÜbergewinnABGABE an, die nur für fossile Energien anfallen. Haben nicht gerade die Erneuerbaren durch ihre Verlustabsicherung bei gleichzeitiger Gewinnmaximierung gewaltige Erträge erzeugt? Auf die hohen Gewinne bestimmter Pharmaunternehmen hat der Autor bereits hingewiesen. Aber auch da erwarte ich keinen Einspruch.
Letztlich die Erbschaftssteuer auf Einfamilienhäuser, die durch Bewertung nach (den gerade rapide fallenden) Immobilienpreisen ermittelt wird. Wer legt den Wert fest und was ist mit der Grundsteuer-Neubewertung, greift die da erneut? Was ist mit den Plänen, Erben mit hohen Renovierungskosten zu belasten? Will sich der Staat am Ende preiswert Immobilien aneignen?

Sabine Jung | Mo., 5. Dezember 2022 - 20:17

meines Wisens waren Sie ja Ministerpräsident unter der damals bewährten CDU-Partei. Nun gut, es hat auch nicht viel gebracht. Aber so hirnlos wie heute war es denn doch nicht. Spätes Einsehen, klar heute kann man gut über das von vor Jahren reden. Ich habe nur das Gefühl, es wird auch heute nicht viel bringen, da Ihre Partei heute lediglich in der Opposition ist und genau darauf wartet, wieder mit an der Macht zu sein.

Gisela Fimiani | Mo., 5. Dezember 2022 - 22:02

„……..Gewinne der Medizin-Unternehmen, die uns in der Pandemie gerettet haben……..“
Wer, wie Herr Koch, solches (noch immer) glaubt, hat das Handeln der ganz großen Koalition (CDUCSUFDPSPDGRÜNELINKE) nicht verstanden, um diesen wohlfeilen obsoleten Beitrag zu schreiben. Vielleicht dient die Wortmeldung einer neuen Anbiederung an ein politisches Amt des einst „brutalstmöglichen Aufklärers“.

Tomas Poth | Mo., 5. Dezember 2022 - 23:05

Der Staat sind ja eigentlich wir alle. Aber einige sind wohl eigentlicher, bzw. die Regierung sieht sich als alleiniger Inhaber des Staates und schröpft den Rest nach Belieben.
Die Regierung macht Fehler und belohnt sich mit einer zusätzlichen Steuer, um damit zukünftige Fehler ihrer Regentschaft zu finanzieren, oder wie ist das gedacht?

Gerhard Lenz | Di., 6. Dezember 2022 - 09:24

zeigt Herr Koch da.

Mit Argumenten, die höchstens noch mehr Fragezeichen hervorrufen.

Beispiel: " die Auswahl der Unternehmen (bei denen eine Übergewinnsteuer fällig wird) ist willkürlich.." Ach ja?

Verstehe ich da was nicht? Die Steuer wird fällig, wo besonders viel Gewinn gemacht wird. Ein solcher Gewinn ist also willkürlich?

Hohe Gewinne sind gut für Investitionen. FALLS sie denn re-investiert werden und nicht in Boni und Dividendenzahlungen einfließen. Was bei so manchem Unternehmen durchaus nicht ausgeschlossen scheint, im Gegenteil.

Noch so eine Weisheit, die sich zunächst gut liest: Öffentliche Betriebe sollten - aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit - genauso besteuert werden, wie private Unternehmen.

Herr Koch weiss doch sehr genau, dass öffentliche Betriebe nur dort tätig werden, wo sie entweder schlicht geeigneter sind, oder wo sich sowieso keine privaten Konkurrenten finden. Für eine unrentable Buslinie auf dem platten Land finden sich keine Privaten.

Nennen Sie mir e i n Unternehmen, welches K o m p l e t t seinen Gewinn als Boni & oder Dividendenauszahlung ausgibt. Da bin ich sehr gespannt, was da von ihnen. „ erhellendes“ Kommt!
Und ich frage mich immer, wenn ich Ihre Kommentare lese, warum sie Herr Lenz nicht um pol. Asyl in der DDR gebeten haben.. Der ausgerollte rote Teppich wäre Ihnen gewiss…….
Gruß aus Thüringen, in dem der Nebel den blauen Himmel z.Zt. Verdeckt

Solcher Unfug kommt heraus, wenn der Blinde von der Farbe spricht.
In seinem Kommunismus gibt´s nur sozialistische Planwirtschaft. Was die schafft, konnten wir nach 40 Jahren DDR und 80 Jahren UDSSR bewundern!

Herr Johannsen? Wie ich schon schrieb: Überall Kommunisten! Speziell für Sie!

Herr Frank: Sie dürfen sich Herrn Johannsen gerne anschließen! Ansonsten: Bei uns im Westen macht man sich schon mal Gedanken darüber, ob Unternehmen verantwortungsvoll und unternehmerisch sinnvoll mit dem von Arbeitnehmern erwirtschafteten Gewinnen umgehen.

Wenn Sie meinen, in dem Zusammenhang von DDR sprechen zu müssen, dürfen Sie das ruhig - wenn es Ihnen damit besser geht. Es zeigt mir aber, dass Sie offensichtlich noch immer nicht in der BRD angekommen sind.

Nachdem Replik No 1. wohl mal wieder unbotmässig war, bin ich gespannt, ob Zensur wieder stattfindet.

Aber selbstverständlich will ich DESWEGEN keine Parallelen zur DDR sehen, wo nur nur die vorherrschende Meinung geduldet wurde...

Es wird geschätzt, dass das MfS zuletzt rund 3000 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) im „Operationsgebiet“ Bundesrepublik sowie 300 bis 400 IMs im westlichen Ausland beschäftigte. So mancher, der von der von der SED finanziert wurde, sitzt heute sogar in höheren politischen Positionen (unter Grün oder Rot). Aufgemerkt!

Die unanständigen Gewinne aus dem Merit-Order -Unsinn sollten abgeschöpft und zurückgegeben werden.

Die Merit-Order ist unabhängig von den Fixkosten. Die Kraftwerke, die sehr preisgünstig Strom produzieren, werden gemäß der Merit-Order als erstes zur Einspeisung zugeschaltet. Danach werden so lange Kraftwerke mit höheren Kosten hinzugenommen, bis die Nachfrage gedeckt ist.

Wenn also ein teures Gaskraftwerk mit kleiner Menge zugeschaltet wird, verdienen sich die Erneuerbaren und Kohlekraftwerke eine goldene Nase.

Die Annahme hinter diesem teuren Modell ist, dass Kraftwerksbetreiber immer ihre Kosten für die nächste produzierte Megawattstunde decken wollen, sonst würden sie sie nicht produzieren. Das heißt übertragen auf andere Wirtschaftszweige, dass nur genau so viel Brötchen gebacken werden, die auch gegessen werden können. Der teuerste Bäcker mit den kleinsten Stückzahlen bestimmt den Preis für alle anderen. Was dies mit freier Marktwirtschaft zu tun hat bleibt das Geheimnis von?

Achim Koester | Di., 6. Dezember 2022 - 10:13

sagte, dass mit dem Staat Geschäfte zu machen sehr gefährlich sei, denn wenn der Staat Geld braucht, nimmt er es sich einfach rücksichtslos. Das ist bis heute nicht anders.

Ronald Lehmann | Di., 6. Dezember 2022 - 10:34

Und das Maß ist überall bei allen Themen auch bei den Finanzen mehr als Entscheidend.

Und so, wie ich das linke denken bei den Steuern/ Finanzen kritisch sehe, weil Gleichmacherei, unkontrollierte Geldausgaben (Verschwendung) & das absenken von progressiven Anreizen herunter gefahren wird,

so sehe ich das liberale denken, wo man glaubt, die Wirtschaft richtet es schon, als Trugschluss der Kehrseite der Medaille
Denn
wenn die Gier nach Macht, Größe, Einfluss bis zur Göttlichkeit das Maß des Handelns bestimmen, dann werden alle Kriterien, weshalb man ein Steuerrecht eingeführt hat, SINNLOS-NEBELBOMBE.
Beweis
- 20-25 % Steuersatz der Börsennotierten Konzern
- wenig Fam.-U. in Pharmazie
Die unverschämte Ansage von Konzernbosse: "Wenn Politik dieses & jenes nicht mitmacht, wie wir wollen, dann gehen wir da oder dorthin, wo wir gottgleich sind & Goldzucker in den Allerwertesten geblasen kommen"
Die, die schwarze Peter Karte bekommen haben:
Selbstständige & Familien-Unternehmen wie W.Grupp