Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sitzt auf seinem Platz auf der Senatsbank mit einem Plastikschild mit dem Text „Olaf Scholz Zeuge“ vor Beginn einer Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus.
Olaf Scholz lenkt den Fokus auf seine „Erinnerungslücken“ und kann sich des Spottes sicher sein, aber auch, dass so das Wesentliche übersehen wird / dpa

Organisierte Kriminalität - Cum-Ex, Warburg, Scholz – und kein Ende in Sicht

Ende vergangener Woche hatte Olaf Scholz wieder einmal einen seiner typischen Auftritte vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Er kam, sah und siegte. Denkt jedenfalls die SPD. Doch Scholz fördert langfristig defätistische Haltungen und die innere Abkehr der Bürger vom Modell Bundesrepublik. Denn er legt die Axt an ein System, das auf Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln basiert.

Aram Ockert

Autoreninfo

Aram Ockert entstammt der Neuen Linken (Jahrgang 1956) und war in jungen Jahren Mitglied des Sozialistischen Studentenbundes (KB), später Gruppe Z und Initiative Sozialistische Politik (Moderne Zeiten). Zugleich war er Mitbegründer der Grünen in Hamburg 1979 und 1980 im Bund (Karlsruhe). 2015 verließ er die Partei Die Grünen, ist ihr aber weiterhin kulturell verbunden. Nach ca. 10 Jahren hauptamtlicher Politik innerhalb der Grünen Partei ist er seit ca. 25 Jahren in verschiedenen Funktionen – meist als Geschäftsführer – tätig.

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So dumm kann man sich stellen, muss es aber nicht. – Am 19. Februar 2020 meldete sich die Steuerverwaltung in Person des Senatsdirektors Ernst Stoll mit einer „Erklärung der Hamburger Steuerverwaltung“ zu Wort: „Es hat in Hamburg weder bezüglich Cum-Ex-Gestaltungen noch sonst Versuche gegeben, politisch auf Entscheidungen der Steuerverwaltung Einfluss zu nehmen“.

Das hört sich gut an. Kein Bürgermeister und kein Finanzsenator rufen beim Finanzamt an und fordern die dort Beschäftigten auf, die Steuersätze der politischen Gegner zu erhöhen und die verdienter Parteigetreuen abzusenken. Schließlich leben wir ja auch nicht in einer Bananenrepublik, sondern in Hamburg, wo alles seine Ordnung hat. Wie aber war es 2016, dem Jahr, als Hamburg auf die Rückforderungen von Steuern verzichtete, die sich eine Privatbank zu Unrecht erstatten ließ?

Fragen wir Matthias Iken, stellvertretender Chefredakteur des Hamburger Abendblatts (20.08.2022). Herr Iken, wie war das damals?

„Werfen wir den Blick zurück: 2016 konnte niemand sicher wissen, dass Cum-ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung gewertet werden, – das entschied der Bundesgerichtshof erst im vergangenen Jahr. Was wäre los gewesen, wenn es ganz anders gekommen wäre? Wenn das Bankhaus wegen einer Steuerrückforderung, die auch hätte falsch sein können, gekippt wäre? Gäbe es dann einen Untersuchungsausschuss, vielleicht mit dem Vorwurf, dass Tschentscher und Scholz Warburg nichts taten?“ (HA, 20.08.2022).

So muss es wohl gewesen sein, denn es entspricht ziemlich genau dem, was auch die für Strafverfolgung in Hamburg zuständige Behörde ausgeführt hatte, als sie eine Beschwerde von Rechtsanwalt Gerhard Strate zurückwies. Die Behörde hat übrigens eine grüne Senatorin (Magister Artium Politikwissenschaft) und einen SPD-Staatsrat (promovierter Jurist und von 2002 bis 2006 Richter am Land- und Amtsgericht in Hamburg).

Verteidigungsschrift frei Haus

Der Generalstaatsanwalt schrieb u.a. an Gerhard Strate:

Die „sich aus der (seinerzeit noch) lückenhaften Tatsachengrundlage ergebenden Prozessrisiken für den Fiskus einschließlich etwaiger Regressansprüche durch das in Anspruch genommene Bankhaus (waren einzubeziehen). Die insoweit schwierige 'Gemengelage' wurde gleichermaßen während der Anhörung des Kölner Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs im PUA 'Cum-Ex' offenbar. Herr Fuchs hat dort sinngemäß ausgesagt, dass der von den damaligen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln betroffene Sachverhalt rund um die von der Warburg Bank getätigten Cum-Ex-Deals noch nicht hinreichend verlässlich gewesen sei und er die mit dem Steuerverfahren federführend befasste Finanzbeamtin Petersen mit dem Ziel einer gegenseitigen Abstimmung bzw. sachkongruenter Entscheidungen auch dementsprechend unterrichtet habe“.

Die Generalstaatsanwaltschaft schlussfolgert deswegen:

„Denn die nach damaligen Erkenntnisstand nicht unvertretbare Entscheidung des Rückforderungsverzichts war nach hier verfügbarer Faktenlage keine Protektion der Warburg Bank im Sinne einer - als Erfolgswillen (...) verstandenen Vorteilssicherungsabsicht, sondern das Ergebnis einer Risiko-Nutzen-Analyse: Es begründet nicht die Annahme, die für den fraglichen Steuerfall verantwortlichen Amtsträger hätten die Absicht gehabt, der Warburg Bank die Vorteile der Steuerhinterziehung zu sichern" (Schreiben an Strate vom 10.08.2022).

Damit wird einerseits begründet, warum gegen den ehemaligen und heutigen Bürgermeister keine Ermittlungen aufgenommen werden und zugleich wird der Anwaltschaft, der durch die Oberstaatsanwaltschaft Köln verfolgten Hamburger Finanzbeamtin Daniela Petersen eine Verteidigungsschrift der obersten Strafverfolger der Stadt Hamburg frei Haus geliefert.

Grün geführte Justizbehörde

Gegen diese wird seit einiger Zeit durch die Kölner Staatsanwaltschaft wegen ihrer umstrittenen Rolle in der Causa Warburg ermittelt. Durch die Staatsanwältin die, wie die FAZ schrieb (04.12.2021), „(..) im „Cum-Ex“-Skandal bereits seit mehr als acht Jahren gegen Banker, Berater und Aktienhändler (ermittelt). Sie gilt als Kennerin der Szene und hat unter anderem dafür gesorgt, dass der frühere Generalbevollmächtigte der Warburg Bank in der Sache zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden ist“. Genau sie, „Anne Brorhilker kann den Verzicht Hamburger Finanzbehörden auf eine Steuernachforderung an die in den Steuerskandal verwickelte Warburg Bank nicht nachvollziehen. Aus ihrer Sicht wäre schon 2016 eine Rückforderung möglich gewesen. Und „2017 war die Beweislage noch viel besser“, sagte sie am Freitag als Zeugin im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft“ (FAZ, 04.12.2022) . Brorhilker hatte nämlich bereits ein Vierteljahr vor Alexander Fuchs im PUA Cum-Ex am 4. Dezember 2021 in Hamburg ausgesagt.
 

Cicero Cover März 2022

Lesen Sie hier die Titelgeschichte der Cicero-Märzausgabe 2022, in der Oliver Schröm und Ulrich Thiele ausführlich Olaf Scholz' Verstrickung in den Cum-Ex-Skandal dokumentieren: „Wer verschweigt, hat etwas zu verbergen“





Welche Freude dann die Aussage von Fuchs im Laufe der 26. Sitzung, am Freitag, den 04.03.2022 bei Milan Pein, Obmann der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss auslöste, kann man sich wahrscheinlich gar nicht richtig vorstellen. Auf seiner Seite lesen wir dazu:

„Damit vertritt Alexander Fuchs eine Einschätzung, die im Gegensatz zu der Auffassung der mittlerweile ermittelnden Staatsanwältin steht. Oberstaatsanwalt Fuchs hatte im fraglichen Zeitraum einen engen Austausch mit der zuständigen Beamtin des Finanzamtes. Einigkeit bestand darüber, dass der Sachverhalt damals noch nicht ausreichend ermittelt war und noch keine gerichtsfesten Beweise für Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank vorlagen. Nach gemeinsamen Überlegungen sollte bei Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Wege der Vermögensabschöpfung eine Einziehung der Steuern eingeleitet werden“.

Festgehalten werden kann auf jeden Fall, dass die Justizbehörde, die formal grün geführt ist, zu einem nahezu identischen Ergebnis wie der Obmann der SPD im PUA gekommen ist, aber auch, dass es, wie Zeit Online am Tag der Einvernahme von Alexander Fuchs – 04.03.2022 – schrieb: „Eine gesetzliche Grundlage dafür gab es damals allerdings noch nicht. Erst 2017 wurde die Möglichkeit zur Abschöpfung von strafbar erlangten Vermögenswerten in Deutschland eingeführt“. Nicht nur das, das BVerfG hat auch erst am 7. April 2022 – also nach Fuchsens Aussage im PUA über seine Glaskugelsicht 2016 – entschieden, dass die Reform der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 „nicht gegen Verfassungsrecht, insbesondere nicht gegen das Rückwirkungsverbot“ verstößt (Pressemitteilung Nr. 34/2022 vom 29. April 2022 zum Beschluss des 2. Senats des BVerfG vom 07. April 2022 - 2 BvR 2194/21). Das BVerfG führt dazu u.a. aus: „Die angeordnete Rückbewirkung von Rechtsfolgen ist ausnahmsweise zulässig“.

Steuerrechtlich völlig absurd

Das ist schon einigermaßen erstaunlich. Einerseits hat Alexander Fuchs Bedenken bezüglich der Rückforderung eines von ihm gleichwohl angenommenen Tatertrags der Warburg Bank durch Cum-Ex-Geschäfte – gleich der Finanzbeamtin und Abteilungsleiterin Daniela Petersen – und zugleich prophetische Fähigkeiten in Bezug auf den Gesetzgeber und die Verfassungsfestigkeit der Abschöpfung von strafbar erlangten Vermögenswerten mit echter Rückwirkung.

Allerdings wusste Fuchs Fuchs auch, wie man unter sich ein Auffangnetz spannt. Laut dpa sagte er auch: "Meine Aussagen bezogen sich dabei immer auf das Strafverfahren." Weiter heißt es: „Die steuerrechtliche Bewertung sei Aufgabe der Finanzbeamtin gewesen. Sein Kernanliegen sei es gewesen, dass es im strafrechtlichen und einem möglichen steuerrechtlichen Verfahren keine Widersprüche hinsichtlich des Sachverhalts gibt“ (vergl. u.a. SZ, 04.03.2022).

Das reflektiert natürlich auf das angesprochene Urteil aus dem Februar 2016 des Finanzgerichts Kassel, das alle mit Cum-Ex befassten Menschen kannten und in dem unmissverständlich festgehalten wurde: „Es gilt somit die allgemeine Beweislastregel im Steuerrecht, dass derjenige, der den Steuerabzug begehrt, die Erhebung der Kapitalertragsteuer im Wege des Steuerabzugs nachzuweisen hat“ (RN 111 Urteil FG Kassel, vom 10.02.2016 - 4 K 1684/14). Heißt: dass das Finanzamt nicht nachzuweisen gehabt hätte, dass Warburg die erstatteten Steuern nicht gezahlt hat, sondern umgekehrt Warburg Beweis hätte antreten müssen, dass die Steuererstattungen zur Recht erfolgt sind.
 

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Insofern sind diese fuchsigen Überlegungen, wie sie Milan Pein auf seiner Seite ausbreitet und wie sie später (10.08.2022) die Generalstaatsanwaltschaft übernimmt, nichts weiter als juristische Rabulistik. Wenn sich nämlich Kölner Ermittler und Daniela Petersen einig waren, – übrigens gegen ihr eigenes Papier und bis zum Schluss der Einschätzung der Steuerprüfer vor Ort bei der Warburg Bank –, dann ist das bezogen auf den steuerrechtlichen Aspekt völlig absurd.

Der Rückgriff auf die Realität, die erst durch Frau Oberstaatsanwältin Brorhilker, die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Bonn, den BGH und das BVerfG und den Bundesgesetzgeber geschaffen wurde und angeblich von Staatsanwalt Fuchs 2016 vorhergesehen wurde, ließen gleichwohl nicht zu, dass das Finanzamt auf Steuereinnahmen verzichtet, weil es glaubt, den Nachweis missbräuchlicher Steuergestaltung nicht mit abschließender Sicherheit führen zu können. Das spielt für den Strafverfolger sicherlich eine Rolle, aber nicht für die Behörde, der der Nachweis gezahlter Steuern gegenüber im Zweifel zu erbringen ist.

All diese Ausführungen – Abendblatt, Generalstaatsanwaltschaft und SPD – haben am Ende nur den Zweck, davon abzulenken, dass die Verantwortlichen der Stadt 2016 über soviel Informationen verfügten, dass sie zum Wohl der Stadt hätten handeln müssen!

Ein besonders wichtiges Dokument

Dem Senator und Präses der Finanzbehörde lag seit dem 5. Oktober 2016 die bereits mehrfach erwähnte 28-seitige Ausarbeitung von der federführend mit der Causa Warburg und Cum-Ex befassten Beamtin Daniela Petersen vor, aus der minutiös hervorgeht, dass das Finanzamt für Großunternehmen bis zum Ende des Jahres die zu Unrecht erstatteten Steuern vom Bankhaus M.M.Warburg zurückfordern muss, da ansonsten Verjährung droht. Mehr Sachstandsinformation geht gar nicht. Da Petersen später die Position dreht und das Gegenteil vertritt, ist dieses Dokument besonders wichtig, weil man wohl als vorgesetzter Dienstherr die Frage aufwerfen würde, warum die Argumente für einen belastenden Bescheid an Warburg hinfällig wurden?

Peter Tschentscher erhält auf Vermittlung seines Chefs, dem damaligen Ersten Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz, am 9. November 2016 einen Brief von Christian Olearius. Olaf Scholz hatte Warburg-Miteigner Olearius dazu am gleichen Tag telefonisch aufgefordert, er möge dieses Papier kommentarlos an Tschentscher schicken.

10 Monate zuvor, Anfang 2016 (Mitte Januar) wurden die Geschäftsräume der Bank wegen des Anfangsverdachts krimineller Cum-Ex-Geschäfte durchsucht. So wie diese Durchsuchungen auf die Kölner Staatsanwaltschaft zurückgingen, so gab es die ersten Berichte hierüber auch nicht im Hamburger Abendblatt, dem Platzhirsch unter den Hamburgischen Lokalmedien, sondern am 23. Februar 2016 in der Süddeutschen Zeitung. U.a. heißt es da:

„Das Verfahren richtet sich gegen fünf Beschuldigte. Darunter Christian Gottfried Olearius, 73, der bei M.M. Warburg eine Legende ist. Fast drei Jahrzehnte hat er die Bank geführt, bevor 2014 sein Sohn Joachim Sprecher der Partner des Bankhauses wurde. Der alte Olearius wurde dann Chef des Aufsichtsrats. Sein Vize im Kontrollgremium ist Max Warburg. Zusammen halten beide 80 Prozent der Anteile. Dass ein deutscher Staatsanwalt mal gegen den alten Olearius wegen des Verdachts des Betruges ermitteln würde, hätte man sich vor Jahren noch nicht vorstellen können. Warburg weist die Anschuldigungen zurück“.

Dreiste Lügen

Seit 10 Monaten wird also sichtbar (!) gegen Olearius ermittelt. Am 26. Oktober 2016 empfängt der Bürgermeister einen der Hauptbeschuldigten in einem Verfahren höchst krimineller Aktivitäten zum Nachteil der Stadt und des Bundes. Per Anruf koordiniert der Bürgermeister, dass die ihm vorliegende Verteidigungsschrift dem Finanzsenator geschickt wird. Gesagt getan. Sechs Tage später kommt Olearius Ausarbeitung mit der Anmerkung: „Bitte um Informationen zum Sachstand“ in der Finanzverwaltung erneut an. Diesmal ist Absender der oberste Dienstherr, dem auf 28 Seiten vorgetragen worden war, warum das gestohlene Geld vom Traditionsbankhaus zurückzufordern ist und dieser Dienstherr möchte jetzt erneut über den „Sachstand“ informiert werden!

Zwei Tage später entscheidet die Finanzverwaltung, die aus ihrer Sicht kriminell erlangten Millionen nicht zurückzufordern und wiederum fünf Tage später nimmt das auch der Finanzsenator offiziell zu Kenntnis und stellt wegen irgendwelcher „Nebbichkeiten“ Nachfragen und freut sich ansonsten offenbar über das Ergebnis.

Ist es möglich, dass man es für denkbar hält, dass Erstattungen von Zahlungen, die niemals erfolgten, Ausdruck legaler Steuergestaltung sein könnten? Empfängt man deswegen unter konspirativen Umstände Verdächtige in Strafsachen wie selbstverständlich im Amtszimmer des Bürgermeisters?

Warum denn nicht, schließlich gilt im Rechtsstaat die Unschuldsvermutung für jedermann und somit auch für strategische Partner des Senats (u.a. Ballin-Konsortium). Allerdings muss der Senat da selbst große Zweifel gehabt haben, dass so etwas in der Öffentlichkeit gut ankommt. Wären bei den Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Köln im Privathaus von Christian Olearius in Hamburg-Blankenese nicht auch dessen Tagebücher sichergestellt worden, die Welt hätte niemals von dem Vorgang erfahren.

Der Senat selbst hatte noch am 12.11.19 gelogen und auf die Frage Abgeordneten Norbert Hackbusch, Die Linke, – „Gab es im oben genannten Zusammenhang persönliche Gespräche zwischen dem Bankhaus M.M.Warburg und dem Senat?“ – dreist geantwortet: „Nein“.

Frappierende Parallele zu Olearius

Immer wieder die Frage, ob Cum-Ex-Geschäfte 2016 als auf den ersten Blick legal gelten konnten. Für Olaf Scholz jedenfalls nicht. Bei seiner Vernehmung im PUA Cum-Ex in Hamburg am 19.08.2022 betonte er erneut, dass er immer schon Cum-Ex für kriminell hielt. „Zu Beginn seiner Aussage zitierte Scholz aus Presseartikeln, die angeblich belegen, warum der Vorwurf für ihn abwegig ist. Er habe Cum-Ex-Geschäfte schon immer für illegal gehalten, Steuerhinterziehung sei eine schwere Straftat“ (NDR-Hamburg Journal, 20.08.2022).

Das ist insofern interessant, weil es eine Parallele zu Christan Olearius aufweist, die frappierend ist. Vier Tage, bevor man sich bei Warburg entschlossen hatte, auch an Cum-Ex-Verbrechen zu partizipieren (vergl. Handelsblatt vom 28.03.2019), erschien der Artikel – „Vertrauen ist die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung“, von Christian Olearius, Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter bei M.M. Warburg & CO –, der hier auszugsweise zitiert sein soll:

„Wir brauchen keinen grundlegenden Wandel hin zu anderen Werten. Notwendig ist - dort, wo sie verloren gegangen sind, - die Rückbesinnung auf die Tugenden des "ehrbaren Kaufmanns". Tugenden also, die seit jeher fest in der Kultur einiger Bankhäuser verankert sind. Diese können als Vorbild dienen für die gesamte Branche. Die aktuelle Vertrauenskrise ist eine gute Gelegenheit zur Rückbesinnung auf traditionelle Werte. Das haben die meisten Institute auch verstanden. Von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen werden inzwischen alte Traditionen und Kaufmannstugenden beschworen. Bleibt nur zu hoffen, dass es nicht allein bei den Lippenbekenntnissen bleibt“ (Börsen-Zeitung, 23.03.2012, Nummer 59, Seite B 6).

Man sieht also, dass die Referenz auf sich selbst, als schon immer tugendhaft usw. usf. nur von begrenztem Wert ist, gleichwohl aber Auskunft darüber gibt, dass das Bewusstsein für kriminelles Handeln dieses nicht unterbindet. Allerdings lässt es eben nicht zu, sich auf den Standpunkt zu stellen, dass Nichthandeln und Geschehen lassen adäquate Handlungsoptionen waren, wenn der Verdacht kriminellen Tuns im Raum stand.

Organisierte Kriminalität

Als der Erste Bürgermeister von Hamburg mit Christian Olearius erstmalig über Warburgs Problem mit der Steuerverwaltung sprach, da war der Mantel der Legalität um die Cum-Ex-Tricksereien längst zerrissen. 2016 steht der Verdacht durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Raum und wird durch die Rechtsprechung, in diesem Fall des Finanzgerichts Hessen (4 K 1684/14) gestützt, und durch Ermittlungen der BaFin und ebenso durch die Einrichtung eines PUA Cum-Ex beim deutschen Bundestag (mit den Stimmen von Linken und Grünen bei Enthaltung von SPD und Union!) flankiert.

Der von Olaf Scholz später, als er selbst Finanzminister wurde, abbestellte und in den einstweiligen Ruhestand befohlene Ministerialdirektor Michael Sell hatte als Abteilungsleiter Steuern im Bundesministerium der Finanzen (BMF) 2016 im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss von organisierter Kriminalität gesprochen: „Wenn man grundsätzlich – und ich bin der Überzeugung, dass das der Fall ist, dass Cum/Ex strafbar ist […] – [...] das ist Organisierte Kriminalität mit einem sehr klaren Plan [...], ganz klar die Kenntnis der einzelnen Abläufe, arbeitsteilig und das Ganze durch Teilung der Ergebnisse“ (BT Drcks. 18/12700, S. 507).

2017 dann war es an dem Bundesministerium der Finanzen zu intervenieren und ein weiteren Forderungsverzicht zu verhindern. Dies war übrigens die Zeit, als Peter Altmaier für eine Übergangsphase nebenbei das Finanzministerium mitführte und Schäuble Präsident des Bundestages geworden war. Sowohl der Unterabteilungsleiter Möhlenbrock, wie auch der erwähnte Ministerialdirektor Sell erzählten dem PUA Cum-Ex in Hamburg, wie befremdlich man das Verhalten der Hamburgischen Finanzverwaltung fand. Möhlenbrock war vor allem unverständlich, wie man 2016 einen Mangel an Beweisen für ein Hindernis halten konnte, Rückforderungen zu stellen und verwies auf das bereits angesprochene Urteil des Finanzgerichts Kassel, das festgestellt hatte, dass die Beweislast in diesem Fall umgekehrt ist und beim Steuerpflichtigen liege (vergl. Spiegel Online, 04.02.2022).

Das und die Zerstörung der von interessierter Seite gepflegten Illusion (ganz vorne dabei die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, die bewusst Gefälligkeitsgutachten erstattet hatte, um den Geschäften einen vermeintlich legalen Anschein zu geben), es könne an einem Wertpapier zu einem identischen Zeitpunkt mehrere Eigentümer geben, war mit Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung am 10. Februar 2016(!) obsolet. Da hatte das Gericht verkündet, es sei mit den fundamentalen Grundsätzen des Zivilrechts nicht vereinbar und zwingend, dass nur eine Person Eigentümer sein könne. Demzufolge könne das wirtschaftliche Eigentum i.S.d. § 39 Abs. 2 S. 1 AO im Falle des Leerverkaufs erst dann übertragen werden, wenn der Leerverkäufer selbst wirtschaftlicher Eigentümer geworden sei (Urteil, RN 65).

Scholz‘ Amtspflichtverletzung

Wenn sich der Erste Bürgermeister in Hamburg mit Menschen trifft, gegen die die Staatsanwaltschaft bereits wegen des Verdachts ermittelt, mit Cum-Ex-Geschäften die Bilanz des Geldhauses M.M. Warburg verbessert zu haben und das Finanzamt für Großunternehmen auf fast 30 Seiten Argumente zusammengetragen hat, dass unabhängig von strafprozessualen Überlegungen, also unter dem Aspekt rein steuerlicher Fragestellungen, die Rückforderung von zu Unrecht erstatteten Steuern an Warburg bis Ende des Jahres vorgesehen ist, dann macht er selbstverständlich keine Zusagen.

Hätte Olaf Scholz sich aber für den Vermögensvorteil der Stadt einsetzen wollen, wie es seine Aufgabe ist, dann allerdings hätte er mitgeteilt, dass in diesem Interessenskonflikt sein Wirken dem Stadt- und Staatswohl und vor allem der Durchsetzung des Rechts gälte. Eine solche Aussage aber ist genau nicht bekannt oder überliefert.

Stattdessen berief sich Olaf Scholz, der sich gleich dreimal (2016 zweimal und 2017 einmal) mit Christian Olearius von der Warburg-Bank traf, auf sein Gedächtnis, dass sich nicht erinnern mochte. Das sieht auf den ersten Blick aus wie ungeschickt, ist aber nach dreimaligen Hinschauen das genaue Gegenteil. Scholz lenkt den Fokus auf sein Gedächtnis und kann sich des Spottes sicher sein, aber auch, dass übersehen wird, dass dabei die Amtspflichtverletzung aus dem Blick gerät.

Konsorten-Anbiederei

Im Übrigen war ihm Christian Olearius vom Bankhaus M.M. Warburg kein Unbekannter. Scholz war u.a. 2012 Festredner auf Olearius 70-jährigen Geburtstag, und es gefiel ihm, den Jubilar als Konsorten anzusprechen: „Zwar hat das Bankhaus M. M. Warburg weder die Aufgaben noch die Interessen des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg. Dennoch wird ihrem Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter nicht gleichgültig sein, wohin – mit Blick auf die städtischen Finanzen – die Reise geht. Schließlich sind wir Konsorten. Ihnen, Herr Dr. Olearius, gratuliere ich hier und heute sehr herzlich zum 70. Geburtstag“ (Olaf Scholz am 04.05.2012).

Dieses Konsorten-Anbiederei an den Chef des Bankhauses Warburg kam nicht von ungefähr. Sie entspricht genau der wirtschaftspolitischen Linie der SPD in Hamburg, wonach Probleme des Funktionärskörper der Wirtschaft und die wesentlicher Wirtschaftsakteure der Stadt stets Chefsache und dadurch zu lösen sind, dass man deren Wünschen weit entgegenkommt. Das ist auf den ersten Blick auch keineswegs kritikabel. Ein Gemeinwesen braucht diese Kooperation essentiell. Sie muss aber Grenzen haben. Eine davon ist, dass der Staat nicht das eigene Recht brechen hilft, indem Repräsentanten des Staates durch passives Zuwarten behilflich sind, wenn bestehendes Recht individuell ausgesetzt bzw. nicht beachtet wird. Die Ausrede, dass man 2016 nicht wusste, was das Recht in Sachen Cum-Ex-„Geschäften“ eigentlich war und deswegen aus damaliger Perspektive eine sachgerechte Abwägung getroffen wurde, ist die Fortführung objektiver Verhöhnung der Grundlagen der Ordnung, auf der unsere Gesellschaft fußt.

Damit wird ein weiteres Mal die Axt an ein System angelegt, das auf Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln basiert und zwingend darauf angewiesen ist, dass sich die Bürger diesem System aus Überzeugung unterwerfen, weil es bei aller Unvollkommenheit bemüht ist, ein friedliches und überwiegend gedeihliches Miteinander in der Gesellschaft herzustellen, indem vor dem Gesetz die Gleichheit besteht, die in Hinblick auf Ressourcen und Möglichkeiten leider nicht existiert.

Außerdem wird seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten der Gedanke der Treuhänderschaft der Politik für die Bürger, die sie mit Mandat auf Zeit ausstatten auf eine Art überstrapaziert, die das Vertrauen verbraucht, dass ein repräsentatives System zwingen benötigt. Allein mit dem Namen Scholz verbinden sich u.a. Skandale wie HSH-Nordbank, Wirecard und Cum-Ex/Warburg, um nur die aus einem einzigen Wirtschaftsbereich zu nennen. Dem steht ein Mann gegenüber, der grundsätzlich keine Fehler macht und wenn, dann nur als taktisches Manöver die Fehler einräumt, die nicht wegvergessen- oder geleugnet werden können.

Der gesellschaftliche Langzeitschaden

Nun waren es in der Causa Cum-Ex keineswegs nur Sozialdemokraten, die über Jahre dem Treiben der kriminellen Finzanzakrobaten passiv duldend zusahen und damit die organisierte Kriminalität als Methode in die Institutionen einziehen ließen, ohne die kein Wirtschaftssystem existieren könnte. Sie haben damit in noch viel schlimmeren Maße als bei der Automobilindustrie, wo die Politik ebenfalls durch alle Parteien Betrug als Geschäftsmodell gefördert hat, indem es Theorie-Abgaswerte zuließ, die bei jedem Tankvorgang eindrucksvoll dementiert wurden und die der Krise der Automobilindustrie in Deutschland einen Riesenschub versetzten, der Finanzindustrie dabei geholfen, den Ruf zu ruinieren. Allein der Firma VW, die 2015 Abgasmanipulationen in großem Stil eingeräumt hatte, „waren 2020 bereits Rechtskosten von über 30 Milliarden Euro entstanden – der größte Teil davon wurde für Strafen und Entschädigungen in den USA fällig“ (Zeit, 02.06.2020).

Am Ende wird es weder den teilkriminellen Wirtschaftssubjekten, noch den willigen Helfern aus der Politik nützen, wenn die offene Distanz der Bürger zu beiden zunehmen wird. Zu befürchten ist eine Zunahme defätistischer Haltungen und innere Abkehr vom Modell Bundesrepublik und natürlich auch eine Zunahme des Zulaufs bei populistischen Parteien. Insgesamt lässt sich feststellen, dass damit das Geschäftsmodell der bisher in Deutschland regierungstragenden Parteien aktiv und massiv infrage gestellt wird. Auch insofern wäre es gut, wenn in allen Parteien diejenigen, die mit diesen Vorgängen nur konsumierend und am Rande befasst waren, sich entschließen könnten, die Geschichte von Cum-Ex, Cum-Cum und Mehrwertsteuer-Karussellen systematisch aufarbeiten zu lassen und dabei auf parteipolitisches Kleinklein verzichten würden. Weiterhin steht immer noch aus, das Desaster der ehemaligen Landesbanken, dass auf das Engste mit den vorgenannten Themen verknüpft ist, einer systematischen Aufarbeitung zuzuführen.

Ansonsten ist zu befürchten, dass weiterhin nach dem Skandal vor dem Skandal ist, mit allen zersetzenden Folgen, die das für eine Gesellschaft hat, in der bereits durch die normale gesellschaftliche Entwicklung immer größere Teile an den Rand gedrängt werden und in der der Mittelstand kleiner und unbedeutender wird. Von anderen Themen gar nicht zu sprechen.

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WD Hohe | So., 28. August 2022 - 19:08

"Denn er legt die Axt an ein System, das auf Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln basiert. "
Exakt so ist es Herr Ockert.
So Defätistisch wie Zynisch
Was schaudern lässt ist, dass seine "Arbeitsweise" auch funktioniert.
Die Bäume fallen, wihin ist egal.
Bezahlt wird pro Fall.
Wohin die fallen ist so egal wie Kollateralschäden.
Die trägt der Waldbauer.
Ist gängige Praxis.
Insofern Gewohnheitsrecht.
Hat er genau sooo schon als OB in Hamburg in Sachen dubioser Falschbilanzierung milliardenschwerer von Container verantwortet.
Container - die es nicht. gab.
Unglaublich aber wahr:
Gewinnbringender Verkauf tatsächlich nicht vorhandenen Cointainer.
Krönung dieses vom Hamburger Bürger zu schulternde Verlust:
Käufer der Nicht-Container:
Mitarbeiter der HSH Bank - inkl. von ihr gestelltem Kredit- s Cum Ex
Da alles zum Zeitpunkt neu anstehender OB Wahl aufzufliegen drohte wurde Scholz nicht mehr zuständiger Finanzminister in Berlin.
Strafrechtliche Immunisierung inklusive

Christa Wallau | So., 28. August 2022 - 20:16

daß ihm nichts passieren wird.
Die Verfilzung von Politik und Jurisdiktion ist viel zu stark - sowohl in Hamburg wie ganz allgemein. Das beste Beispiel ist unser oberstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht. Dort sitzen nur ehemalige Parteivertreter - ein Unding!
Es bräuchte schon einen Herkules, um den Augiasstall Deutschland auszumisten.
Aber auf den können wir lange warten ...

Gerhard Schwedes | Mo., 29. August 2022 - 07:19

Dieser Artikel ist vielleicht für einen Juristen, der sich in den Fall einarbeiten will oder sich für Detailfragen interessiert, akzeptabel, nicht aber für einen Leser, der sich in groben Zügen über die Sachlage in den Cum-ex-Geschäften informieren will. Um mich durch diesen Text hindurchzuwühlen, fehlt mir schlichtweg die Zeit. Fazit: Schlechter Journalismus!

Ernst-Günther Konrad | Mo., 29. August 2022 - 09:04

Machen wir uns alle nichts vor. Natürlich gab es auch bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Einflussnahme. Und natürlich läßt sich das nicht beweisen, wie auch die Vorwürfe gegen Scholz, solange nicht ein Insider umkippt und auspackt. So lange gilt eben die Unschuldsvermutung. Nicht erst seit Scholz ist auch die Justiz ständig parteipolitisch beeinflusst. Das D kein Rechtsstaat auf diesem Gebiet hat der EUGH schon lange erkannt. Und wen hat es gejuckt. Wie Frau Wallau richtig hinweist. Wenn selbst das BVerfG, das mal Gralshüter des GG war, inzwischen bei einem Abendessen mit der Kanzlerin die Urteilsinhalte abklopft und politisch korrekt später Urteile formuliert, dann hat dieser Staat im Grunde schon verloren. Jedenfalls auf juristischem Weg geht da gar nichts mehr, Die einzige Hoffnung bleibt, dass einer der in Köln angeklagten umfällt und echte Beweise liefern kann. Die Frage ist nur, ob der das dann lange überlebt oder in einer Badewanne "Suizid" begeht. Dieses Land hat fertig.

Tomas Poth | Mo., 29. August 2022 - 10:54

... die uns zeigt, daß die Juristerei aus vielen Winkelzügen bestehen kann, die am Ende zwar irgendwann zu einem Urteilsspruch leider aber nicht zur Gerechtigkeit führt.
Der Lügenbaron Cum-Ex Olaf als Titel bleibt aber an ihm haften.
Wollen wir solch eine dubiose Figur an der Staatsspitze haben? Da vermisse ich die Selbstreinigung unseres politischen Systems.
Deutschland Bananenrepublik von einer Affenhorde gelenkt.

Sabine Lehmann | Di., 30. August 2022 - 02:48

Um Struktur und Chronologie dieses skandalösen Vorgangs, wie im Artikel analysiert, nachvollziehen zu können ohne den Faden zu verlieren, muss man sich Notizen machen. Hervorragend recherchiert, viele neue Erkenntnisse, aber wirklich eher ein juristisches Gutachten als ein Artikel.
Man müsste dieses Abhandlung ins Kanzleramt schicken und von Scholz Punkt für Punkt Stellungnahme einfordern. Oder alternativ, und das würde ich gerne persönlich übernehmen, beim nächsten durchorganisierten „Bürgertreffen“ mit ebenso weichgespülten Bürgern wie Fragen, dem Guten Olaf diesen Katalog vor sein grinsendes Schlumpfgesicht halten und so lange fragen und insistieren bis die Ordner mich hinaustragen. Es wäre mir eine Ehre und eine noch größere Genugtuung, einen Kanzler vorzuführen und ihn als genau das zu entlarven, was er ist: kriminell und korrupt vom Scheitel bis zur Sohle. Der ruinöse Zustand unseres Landes nach 9 Monaten Ampel-Schwangerschaft sagt ALLES.