Björn Höcke schüttelt Thomas Kemmerich die Hand
Februar 2020: Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD, gratuliert Thomas Kemmerich (FDP) zu seiner Wahl als neuer Thüringer Ministerpräsident / dpa

Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach Klage der AfD - Merkel-Äußerungen zur Kemmerich-Wahl in Thüringen unrechtmäßig

Anfang 2020 sind in Thüringen erstmals die Stimmen der AfD bei die Wahl eines Ministerpräsidenten entscheidend. Die Wahl ruft vielfach empörte Reaktionen hervor. Auch bei der damaligen Kanzlerin Angela Merkel: Auf einer Südafrika-Reise spricht sie von einem „unverzeihlichen“ Vorfall - und fordert, das Ergebnis rückgängig zu machen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Mit diesen Äußerungen ist Merkel zu weit gegangen.

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Angela Merkel hat als Bundeskanzlerin mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen Anfang 2020 Rechte der AfD verletzt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter mit einem am Mittwoch verkündetem Urteil. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)

Zur Urteilsbegründung hieß es in einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: „Bundeskanzlerin Merkel hat mit der getätigten Äußerung in amtlicher Funktion die Antragstellerin negativ qualifiziert und damit in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt.“

Merkel akzeptiert Urteil, kommentiert aber nicht 

Die Ex-Bundeskanzlerin hat nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ihren Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht geäußert. „Bundeskanzlerin a.D. Dr. Angela Merkel respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“ , teilte eine Sprecherin Merkels am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin auf Anfrage mit. Inhaltlich äußerte sich Merkel nicht.

Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident mit Stimmen der AfD ins Amt gewählt wurde.

Merkel: Ein "schlechter Tag für die Demokratie"

Kanzlerin Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine „Vorbemerkung [...]aus innenpolitischen Gründen“ vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte.

Ex-Kanzleramtschef Braun stellte sich hinter Merkel

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht auch schon erfolgreich gegen den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die „Rote Karte“ für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern. 
dpa

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Helmut Bachmann | Mi., 15. Juni 2022 - 11:41

bis dieses Urteil rückgängig gemacht wird? Ich meine de facto, nicht de jure. Ich vermute keine 24h. Dann stehen die Woken auf der Matte und applaudieren ihrer Kanzlerin der Herzen.

Thomas Hechinger | Mi., 15. Juni 2022 - 11:49

Aufgrund dieses Urteils fordere ich den sofortigen Rücktritt der Bundeskanzlerin!

Äh - ach so - ist gar nicht mehr - ...

Was dürfen wir Bürger uns glücklich schätzen, ein Verfassungsgericht zu haben, das zwei Jahre, nachdem Deutschland durch Handlungen einer Regierung untergegangen wäre, feststellen würde, daß die Regierung Deutschland nicht hätten untergehen lassen dürfen. So etwas tut man nicht!

Einfach toll! Andere Staaten beneiden uns um eine solch klare, fundierte, zuverlässige und juristisch unbestechliche Rechtsprechung! Toll!

Joachim Kopic | Mi., 15. Juni 2022 - 11:55

... in Deutschland", auch wenn man es vom tatsächlichen Vorgehen her hätte glauben können. Man darf die Hoffnung bzgl. Demokratie doch noch nicht aufgeben.

Romuald Veselic | Mi., 15. Juni 2022 - 11:57

Ein "schlechter Tag für die Demokratie"...

Ich behaupte/empfinde:
Angela M., als Politikerin (womöglich Privatperson), war durchgehend schlecht für die Demokratie. Auch von hinten gesehen.

Hans Schäfer | Mi., 15. Juni 2022 - 19:02

Antwort auf von Romuald Veselic

sämtliche Zahlungen aus Steuermitteln einstellen.
1. Hat sie bereits genug zu Seite geschafft
2. Friedel und Liz fangen sie auf
3. Honecker hat auch noch was hinterlassen

Carola Schommer | Mi., 15. Juni 2022 - 12:07

Hier hat der zweite Senat geurteilt. Harbarth sitzt im ersten Senat.
Interessant, dass die Richterin Wallrabenstein ein Sondervotum veröffentlichen ließ.

Kai Hügle | Do., 16. Juni 2022 - 13:18

Antwort auf von Carola Schommer

Hier hat der Zweite Senat geurteilt, weil solche Angelegenheiten nun mal in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Aber wenn es Sie tröstet: Wäre der Erste Senat zuständig gewesen, hätte Harbarth ganz sicher dafür gesorgt, dass Merkel nicht gerügt wird. Bekanntlich genügt ein gemeinsames Abendessen, und das war‘s dann für die Unabhängigkeit der Gerichte.?
Sondervoten sind durchaus nichts Ungewöhnliches. Auch Verfassungsrichter sind nicht immer einer Meinung.
Was war hier sonst noch für ein Unfug zu lesen? Ach ja, irgendjemand beklagte sich darüber, dass Merkel nicht bestraft wird. Könnte daran liegen, dass man ihr strafrechtlich nichts vorwerfen kann und das BVerfG für das Strafrecht auch gar nicht zuständig ist.

Meine Güte…

Peter Sommerhalder | Mi., 15. Juni 2022 - 12:07

"Merkel-Äußerungen zur Kemmerich-Wahl in Thüringen unrechtmäßig"

Das spielt doch keine Rolle, Merkel soll deswegen angeklagt werden? Im Leben wird das nie passieren...

Ganz im Gegenteil: Es wird im gleichen Stiel weitergehen, zu sicher fühlen sich die da Oben.
Zurecht, denn es kann ihnen ja auch nichts passieren: Die Öffentlich-Rechtlichen und die wichtigsten Medien hinter sich zu wissen, das hilft natürlich enorm...

Christa Wallau | Mi., 15. Juni 2022 - 12:14

negativ qualifiziert und damit in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt."
Ja, genau das ist am 5. Februar 2020 geschehen. Ein ungeheuerlicher Vorgang in einer Demokratie!
Eigentlich wäre die Kanzlerin verpflichtet gewesen, danach ihren Rücktritt anzubieten.
Aber ohne die Klage der AfD in Karlsruhe hätte sich keine Hand der Super-Demokraten in unserer Republik gerührt, um diesen Vorgang als das zu kennzeichen, was er war:
Absolut u n d e m o k r a t i s c h !

Wer aber wird permanent als undemokratisch diffamiert: die AfD!
Stets heißt es bei CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP unisono:
"Wir sprechen mit allen d e m o k r a t i s c h e n Parteien (Und dazu zählen sie außer sich selber selbstverständlich auch die LINKEN!), aber nicht mit der AfD."
Der Platz im Präsidium des Bundestags wird der AfD bis heute verwehrt, selbst wenn sich honorige Abgeordnete zur Wahl stellen.

Dieser Umgang mit der AfD ist schlicht ein einziger, himmelschreiender Skandal!!!

Dorothee Sehrt-Irrek | Mi., 15. Juni 2022 - 12:14

Nur am Rande, dass Merkel zu dem Zeitpunkt nicht mehr Parteivorsitzende war, sich aber meiner Meinung nach politisch hätte äußern können.
Dazu hätte es evtl. des einen oder anderen Wortes mehr bedurft.
Frau Merkel ist, glaube ich, nicht die einzige Konservative, die mit Liberal-Konservativen Probleme hat, vielleicht aber die bislang einzige, die sie weniger mit der Linkspartei hat?
Das m.E. Erbe der Liberal-Konservativen oder auch mal National-Konservativen ist aber dem Erbe der Konservativen evtl. ähnlich.
Frau Merkels "Anweisung" passte auch evtl. ganz gut zu ihrer m.E. "Kaltstellung" der CSU.
Wenn zum Schluss der Geschichte die CDU/CSU nur noch aus Merkelanhängern bestanden hätte, was für ein Sieg wäre das gewesen?
Nun würde ich nicht etwa raten, das alles rückgängig zu machen, denn ich erinnere mich noch gut daran, wie man als SPD´ler in der Nachkriegszeit angesehen war; ist es übertrieben zu sagen, als auch "nationale Gefahr"?
Sogesehen lernte die CDU/CSU jüngst LINKS
Renaissance

Norbert Heyer | Mi., 15. Juni 2022 - 12:18

Es ist sehr gut, dieses BVG-Urteil. Das Frau Merkel es akzeptiert, ist eine Selbstverständlichkeit, alles andere würde sie über das höchste Gericht stellen. Nur - was ändert sich dadurch? Nichts, rein garnicht - Merkel hat ihren Willen bekommen und die CDU wurde zum Steigbügelhalter der Mauerpartei. Damit und mit ihrer grünen Politik hat sie die Partei, der „sie nahesteht“, völlig entkernt und ohne jegliche Programmatik zum Abschuss freigegeben. Aber sie ist immer noch die rote Gallionsfigur, die „eigentlich ganz gut regiert“ hat und jetzt im letzten Interview von einem glühenden Verehrer in der Machart einer Frauenzeitschrift interviewt wurde. Nein, diese Union mit dem geschmeidigen Angepassten wird niemals über Merkel richten und was sie ihrem Land angetan hat. Fast alles, was jetzt an Krisen und Problemen ans Tageslicht kommt, hat ihre Ursache bei der Frau mit dem ungeheuerlichen Zerstörungs-Potenzial. Der Ukraine-Krieg ist die weitere willkommene Eskalation, alles Putin anzulasten

die sich selbst und ihre Moral für das Maß aller Dinge hält, wird mit diesem Urteil
zwar deutlich gemacht, aber nicht angekratzt - nicht im geringsten. Auch die CDU und selbstverständlich alle anderen Parteien (außer der AfD) sowie die Medien, die Merkel zugejubelt haben, dürften sich davon in keiner Weise beeindrucken lassen.
Da die meisten Bürger alle Rechtsverstöße der Kanzlerin (z. B. die Tatsache, daß sie die deutschen Grenzen 2015 nicht geschützt hat) überwiegend freudig mitgetragen haben, ist auch beim "Volk" keinerlei Umdenken zu erwarten.

Nein, lieber Herr Heyer, die Zerstörung unseres Rechtsstaates schreitet munter fort!
Da können wir hier schreiben und klagen, so viel wir wollen!!!

Wem nicht zu raten ist, dem ist nicht zu helfen.

Hans Jürgen Wienroth | Mi., 15. Juni 2022 - 12:18

Sind Absprachen zwischen Herrn Kemmerich und der AfD belegt, wie hier suggeriert wird (hat sich wählen lassen), oder hat ihn die AfD ohne Absprache mit gewählt, weil sie die rot-rot-grüne Landesregierung, die vom Wähler keine Parlamentsmehrheit mehr bekam, abzulösen?

Robert Hans Stein | Mi., 15. Juni 2022 - 12:26

Sie sonnt sich weiterhin in der Gunst der Schreiberlinge und Kommentatoren in den Medien - siehe das jüngst in TV übertragene Interview. Der Fragesteller, ja, er war erbärmlich, wurde kritisiert, teil heftig. Die Exkanzlerin mit keiner Silbe. Zumindest habe ich nichts dergleichen gehört oder gelesen. Wir Deutsche stehen eisern hinter Mutti, sie ist doch die beste.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 15. Juni 2022 - 12:48

Richtig. Keine. Merkel im Ruhestand kann dadurch nicht mal zum Rücktritt gezwungen werden, selbst wenn es dafür eine Mehrheit gegeben hätte. Nicht die ersten Verstöße von Regierungsmitgliedern gegen das GG. Klage gegen Seehofer wegen AFD-feindlichen Äußerungen gewonnen. Konsequenzen keine. Klage gegen Johanna Wanka CDU, damals Bildungsministerin, die eine "Rote Karte" für die AFD forderte gewonnen. Konsequenzen keine. Ramelow illegal ins Amt gebracht, keine versprochenen vorzeitigen Wahlen hatte auch keine Konsequenzen. Ein Bürger der falsch parkt wird bis ins Ausland verfolgt. Politiker die Lügen, Verdrehen, Diffamieren, ihr Amt missbräuchlich nutzen und sich über den Souverän stellen und Wahlen beeinflussen müssten eigentlich die Anklagebank zieren. Tatsächlich aber bekommen sie fette Diäten und werden gehuldigt. Und das Verfassungsgericht hat sich ja auch bewusst Zeit gelassen, bis es fast schon vergessen ist. Ungarn und Polen angeblich keine Demokratien und Deutschland?

Gisela Fimiani | Mi., 15. Juni 2022 - 12:52

So what….? Mehr ist zu diesem Urteil nicht zu sagen - wahrscheinlich ist es deshalb so gefallen - denn es hat keinerlei Konsequenzen für die Tatsachen, die in der Vergangenheit wegen des Merkel-Spruches geschaffen wurden. Für die Zukunft ist ohnehin dafür gesorgt - mit der „haltungsmächtigen“ Hilfe der meisten staatstreuen Medien - dass jegliche Kritik an Politikern und deren Handeln unterbleibt. Entsprechende Gesetze sind auf dem Weg, die das hohe Gut der freien Meinungsäußerung, durch vernichtende Folgen für die Kritiker, aushöhlen, um den totalen, d.h. totalitären, Meinungskonsens herzustellen. Corona dient in diesem Zusammenhang als ein vortreffliches Lehrbeispiel für jeden, der über eine freiheitlich demokratische, rechtsstaatliche Gewissens-Auststattung verfügt.

W.D. Hohe | Mi., 15. Juni 2022 - 13:03

und zwar höchstrichterlich
Es gab seinerzeit keinen Zitat: "Schlechten Tag für die Demokratie"
Es gab eine "schlechte Kanzlerin gegen die Demokratie"
Da kein Widerruf seitens Oberster Staatshäupter
Es existiert keine Demokratie.
Es gibt eine öffentliche Verwaltung die ihren Zuständigkeitsbereich als solche so bezeichnet.
Zu meinerm eigenen Bedauern ist dies keine Satire.
Frage: Ändert dieses Urteil irgend etwas in Augen und Seele der verantwortlich Agierenden ?
Antwort: Nein
Unsere Demokratie ist eine Scheindemokratie.
Wenn auch keine "Lupenreine" wie jene Putin`s
Schröder>>Merkel>>Scholz
Sehen nur unterschiedlich aus.
Die Fassaden deren "Demokratien" auch
Und jetzt die auf diese "unsere Einrichtung" zukommenden, eher gewaltigen/unlösbaren Finanz><Wirtschaft><ÖKO Schwierigkeiten
Auf der "Brücke" Personen die einen anderen Kurs steuern als den veröffentlich ins Mikro geprochenen - siehe Ukraine
Eisberge werden weg getwittert.
Mit A13

Tomas Poth | Mi., 15. Juni 2022 - 13:08

... nicht der einzige Gesetzesverstoß den Merkel sich in ihrer Amtszeit geleistet hat.
Wieviele Tagessätze oder Jahre bekommt sie denn nun als Strafe aufgebrummt?!
Auch ihre Unterlassungen hinsichtlich der Massenmigration dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden, ein Urteil vor Gericht ist zwingend erforderlich.
Merkel hat mit ihrem Regierungsstil unsere Demokratie auf das Niveau eines Hybriden Regimes herabgewürdigt, auf eine Stufe mit anderen halb-totalitären Systemen!
Das kann sie für sich als ihre "Leistung" aus 16 Jahren Kanzlerschaft reklamieren, mehr nicht!
Wir brauchen ein stärkeres Kontroll- und Leistungsüberwachungssystem für unsere Politiker!

Annette Seliger | Mi., 15. Juni 2022 - 13:25

wenn man so wie Merkel 35 Jahre in einer Diktatur sozialisiert wurde und man sich im Großen und Ganzen mit dem System arrangiert hatte, dann "ist man halt so".
Diese Arroganz gegenüber dem Rechtsstaat zieht sich doch wie ein roter Faden durch ihr politisches Handeln: Die rechtswidrige Grenzöffnung 2015, die Abschaltung der KKW obwohl zuvor erst Laufzeiten verlängert wurden sind ein paar Meilensteine. Wer erinnert sich noch an die vielen Messerattacken vor 2015 oder die hohen Energiepreise, die wir vor 2011 hatten (satirische Anmerkung). Ich bin skeptische ob unser Land wieder zu einem gesellschaftlichen Diskurs zurückfindet, der die breite Mehrheit vereint. Es ist zu viel Vertrauen verloren gegangen. Man traut der politischen Kaste nicht. Noch etwas zu einem aktuellen Thema: Es kann mir niemand weismachen, dass im Vorfeld des Krieges in der Ukraine wirklich alles unternommen wurde, um einen einvernehmlichen Kompromiss mit Russland zu finden. Der Krieg ist ein Totalversagen der Politik!

Ich habe einige Gemeinsamkeiten mit Merkel. Bin in etwa gleichaltrig und ebenso in der DDR sozialisiert. Abitur und Studium mit Abschluss als Dipl. Ing.
Keine Promotion da es mir unwichtig war und meine Leistungen, na ja bei ein wenig mehr Fleiß wäre viel drin gewesen. Aber geschenkt, ich habe meinen Beruf mit viel Freude und Arrangiert bis zu Rente fast durchgängig ausgeübt.
Natürlich auch „angepasst“ ohne jegliche Parteizugehörigkeit. Und finanziell ging es mir ( uns = meine Frau) super. Wir beide konnten z.b. unsere beiden Gehälter theoretisch. sparen (über 2300 Ostmark ) weil wir beide mit unseren Hobbys nebenbei gutes Geld verdienten. Wir hatten damals schon 2 Stück Trabant. Wer konnte sich das in der DDR leisten? Und ja auch wir lebten in einer Parallelwelt. Aber dennoch war ich mit dem Umfeld in kleinster Weise zufrieden. Mangelwirtschaft, unfähige Parteibonzen an den Schaltstellen fast bis in die untere Leitungsebene, Funk, Fernsehen und Presse SED mehr als treu.
Und jetzt……?

Manfred Bühring | Mi., 15. Juni 2022 - 13:31

Was hat das nun für Folgen? Salopp gesagt, was kümmert es die Eiche, wenn sich ein Wildschwein daran den Rücken schuppert. So oder so ähnlich einmal Ex-Kanzler Kohl. Solche Urteile sind nicht einmal das Papier wert, auf dem sie gedruckt werden.

Sabine Jung | Mi., 15. Juni 2022 - 13:50

und wird hier bestimmt Hochformen annehmen.
Nur so viel dazu, die AfD ist eine demokratisch gewählte Partei, ansonsten dürfte sie sich ja gar nicht zur Wahl aufstellen und würde verboten. So weit ist es noch nicht.
Frau Merkel wird dises Urteil überleben, jetzt zumal so als private Person.
Ich wünsche mir allerdings bei allen Politikern, egal welcher Parteienangehörigkeit, mehr solche Verfehlungen zu reklementieren. Sei es ein Gesundheitsminister, ein Verkehrsminister.....eigentlich sollte auch ein Politiker für sein Tun oder Nicht Tun zur Verantwortung gezogen werden.

Maria Arenz | Mi., 15. Juni 2022 - 14:27

daß es zwei Senate gibt. Vor dem ersten Senat mit Merkels Hofschranze Harbarth als Vorsitzendem wäre die Sache anders ausgegangen. Mit ebenso katastrophalen Folgen für das verfasungssrechtliche Fundament unseres Landes wie beim Klima -Urteil, dem Urteil zur faktisch beliebigen Erhöhbarkeit der Zwangsgebühren für unseren Staatsfunk und den Beschlüssen zur Abschaffung der Verhältnismäigkeitsgrund-satzes in Sachen Corona. Immerhin ein Fortschritt, daß Merkel wenigstens das Urteil respektiert und nicht verlangt, daß es aufgehoben wird !Wer wieß, wa sie gamcht hätte, wäre sie noch im Amt.

Gerhard Lenz | Mi., 15. Juni 2022 - 14:40

war es wohl, das Frau Merkel und viele andere Menschen dazu verleitet hat, das unwürdige Spektakel in Thüringen zu verurteilen. Und sicher war es auch an die eigene Partei gerichtet, die sich so fahrlässig vor den Karren des Tricksers Höcke spannen ließ. Gut, welche Partei, die demokratische Prozesse ernstnimmt, würde schon so schändlich handeln, wie die AfD? Keine. Was wiederum zeigt, was die AfD von Demokratie hält.

Das Urteil bringt ja keine neuen Erkenntnisse. Frau Merkel darf also als CDU-Politikerin fordern, die Wahl des Herrn Kemmerich, die ja nur dem armseligen Hinterhalt der AfD zu verdanken ist, sofort rückgängig zu machen. Als Bundeskanzlerin darf sie das nicht, da ist sie zur Neutralität verpflichtet.
Was ja aus der AfD keine bessere Partei macht.

Natürlich hat sie, in letzter Konsequenz, den Braunen durchaus einen Dienst erwiesen. Man schaue sich nur die Kommentare in diesem Forum an: Bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit wird ordentlich gejammert.

Günter Johannsen | Mi., 15. Juni 2022 - 18:06

Antwort auf von Gerhard Lenz

kann man eben keine Pizza erwarten, sondern nur Pferde-Äpfel:
"Natürlich hat sie, in letzter Konsequenz, den Braunen durchaus einen Dienst erwiesen."

Robert Hans Stein | Mi., 15. Juni 2022 - 18:22

Antwort auf von Gerhard Lenz

Wir warten in Thüringen noch immer auf Neuwahlen. Dass diese versprochen, bis dato aber verweigert wurden, verdanken wir einem andren großen Trickser namens Ramelow. Das Resultat kennen wir: Eine CDU, die sich keine von RRG gutgeheißene Meinung bilden kann, weil sie damit unweigerlich in AFD-Nähe geriete. Das ist sicher in Ihrem Sinne, geehrter Herr Lenz, aber eben undemokratisch - ob sie das nun anerkennen oder nicht. Sie scheinen mir doch recht klug zu sein. Aber klug genug, den Widerspruch in Ihren Auffassungen zu sehen? Odere wollen sie das einfach nur nicht? Meine Affinität zu Positionen der AfD ist nicht erst seit dem Ukraine-Krieg rückläufig. Bezogen auf Merkels Politik war ich froh, dass es eine AfD gab.

unsere werte Kanzlerin e i n e n T a g nach der Wahl in Erfurt hinreißen ließ, diesen Satz zu sagen.

Wenn Höckes Aktion „Tricksen“ war, dann ist „Tricksen“ die Grundlage unsere Demokratie, denn in jedem Parlament wird bei so ziemlich allen wichtigen Entscheidungen nach Order abgestimmt, nicht nach Überzeugung.

Dass Sie nun auch noch probieren, dieses Urteil, eine Ohrfeige für Merkel und ihren Hofstaat, so wie all ihre Huldiger, umzukehren in eine Art „Bestätigung“, dass die Blauen demokratische Prozesse selbst ja auch nicht ernst nehmen (Ihre Meinung, mehr nicht) und somit Merkels Akt doch nicht so schlimm war, ist schon Realsatire in Reinstform.
Oder dass die Forderung des „Rückgängigmachens“ einer demokratische Wahl durchaus ok ist, wenn man das als Privatperson macht...
Meiomei...
Übrigens: dass die Gelben und Schwarzen diesen „armseligen“ (warum? Das wäre er gewesen, wenn er gescheitert wäre) Hinterhalt erlagen, war deren Dummheit.
Aber „dumm“ ist halt relativ, gell...

Es fällt mir nicht leicht, aber ich gebe es zu. Sie drehen sich wunderbar im Kreis.

Tricksen gehört zur Demokratie? Sicher doch. Jede Partei stellt laufend Kandidaten auf, denen sie dann aber keine einzige Stimme gibt. Nur so, zum Schein halt..
Wie die AfD. In der Tat. Die nehmen die AfD "sehr ernst". Haben die Braunen ja schon anderswo verkündet, was sie von Demokratie und so halten.

Merkel hat einen Fehler gemacht? Möglich, sicher ist selbst das nicht. Darf ein Bundeskanzler vor der Gefährdung der Demokratie warnen? Ich glaube: Sie muss es sogar.

Sie finden die Tricksereien der AfD nicht armselig? Natürlich nicht. Ein MP von Hoeckes Gnaden, das wäre für sie ein Fest. Und kein kleines.

Hat nur leider nicht geklappt.

Herr Stein: Sie irren, und zwar sowas. von.... Zwischen konservativer Politik der CDU und AfD-Rechtsextremismus liegen politische Welten. Wenn sich CDU und FDP von RGG distanzieren, sind sie immer noch politische Lichtjahre vom Extremismus der AfD entfernt.

Günter Johannsen | Mi., 15. Juni 2022 - 14:48

Egal, wie man zur AfD steht, Gerechtigkeit und Demokratie geht anders, als sich das die frühere FDJ-Sekretärin Merkel vorgestellt hat. Nun muss sie zurückrudern Zu recht, denn ihr Demokratieverständnis aus ihrer FDJ-Zeit (Studium zeitweise in der Sowjetunion) ist so, wie es schon der frühere Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht verstand: "Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!"
Aber ernsthaft: nun muss auch das verschrobene (erlogene) Wahlergebnis korrigiert werden. Mein Vorschlag: Neuwahlen noch im September. Genosse Ramelow wurde bei der korrigierten Thüringen-Wahl nicht zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Also jetzt:
NEUWAHLEN, denn DDR-Wahlen sind seit
1989 miese Geschichte!

Wolfgang Jäger | Mi., 15. Juni 2022 - 15:03

Und für dieses Urteil brauchte man nun zwei Jahre?
Merkel wurde geschont.
Merkels Bilanz: Ein Trümmerhaufen in jeder Hinsicht.

wie sie evtl. wollte, dann kann man vlt. zu so einem harten Urteil kommen.
Dem war aber nicht so. Ausserdem war Frau Merkel an nicht ganz unwichtiger Stelle auch ein Teil des DDR-Systems und das als Kind und junge Frau.
Der werfe den ersten Stein...
Dann war sie aber an äußerst prominenter Position in der Bundesrepublik Deutschland, in einer Partei mit herausgehobener Kanzlerstellung, der CDU/CSU.
Mir fiel schon ihre evtl. Nähe zu präsidialen politischen Vertretern auf, USA, Frankreich, Türkei, Russland, China, die aber immer flankiert wurde durch eine m.E. hohe NGO Nähe, wenn nicht gar überwog Letzteres.
Alles dazwischen, das gerade m.E. das politische System der Bundesrepublik im Kern ausmacht, vermisste ich bei ihr.
Sie wurde alternativlos geschrieben und evtl. auch gesetzt, es gab aber diese Mitte in Deutschland.
Die CDU hatte erfahrene Politiker, gleich welchen Geschlechtes, die ausglichen.
Soweit eben möglich, hielt in den 16 Jahren eine Art politischer Burgfrieden.
Geschafft!?!

W.D. Hohe | Mi., 15. Juni 2022 - 16:37

sagen die Verwalter einer Einrichtung die sie so bezeichnen.
Verlören ja sonst ihr Wirkungsgebiet.
Schröder > Merkel> Scholz -
Alles Demokratie
Sieht nur unterschiedlich aus.
Nicht leicht, tatsächlich nicht wirklich zu erkennen
Die Hölle sieht anders aus - sagt der Teufel

W.D. Hohe | Mi., 15. Juni 2022 - 18:36

Es ist das System
Wa können Böcke denn dafür, dass sie zum gärtnern gerufen werden.
On nun Weissrussland oder Syrien oder...oder.... oder
Deutschland ???

Fritz Elvers | Mi., 15. Juni 2022 - 22:45

dass Kemmerich diese faule Wahl überhaupt angenommen hat und AKK als Vorsitzende ihre Leute nicht zurück gepfiffen hat und es dummerweise der Kanzlerin öberließ.

Mittlerweile hat sogar deren Vorsitzender Meuthen diese Höcke-Partei aus ebendiesen Gründen verlassen.

Ingo Frank | Do., 16. Juni 2022 - 15:43

Antwort auf von Fritz Elvers

Ich sehe diese MP- Wahl immer noch als legitime an. Ich habe es live bei MDR Thüringen verfolgt. Und jedem, der ein wenig Interesse an Politik im allgemeinen und der thüringische Politik im besonderen hat, dem muß klar gewesen sein, dass ein völlig unbekannter AFD Mann 0 Chancen hatte. Ich fand es, und finde es immer noch, dass dies Handeln, ein wirklich genialer Schachzug von Höcke & Co. war und ist. Und was wollen die „Demokraten“ , das Wahlversprechen RRG zu verhindern, wurde eingelöst. Zwar nur für wenige Tage, aber immerhin.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik