Ist das Werbeverbot für Abtreibungen noch zeitgemäß? / Picture Alliance

Werbung für Abtreibungen - Bundestag streitet über die Abschaffung des Paragrafen 219a

Im Deutschen Bundestag wurde am Freitag erstmals über einen vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf debattiert, mit dem unter anderem der umstrittene Paragraf 219a gestrichen werden soll. Dieser stellt Werbung für Abtreibungen unter Strafe. Es ist bei weitem nicht das wichtigste Vorhaben von SPD, Grüne und FDP, aber eines mit hoher Symbolkraft. Entsprechend emotional ging es am Freitag zu.

Autoreninfo

Ben Krischke ist Leiter Digitales bei Cicero, Mit-Herausgeber des Buches „Die Wokeness-Illusion“ und Mit-Autor des Buches „Der Selbstbetrug“ (Verlag Herder). Er lebt in München. 

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Vor einigen Wochen ist ein Video viral gegangen. „Wir, auf dem Weg zur Abstimmung, um endlich § 219a aus dem StGB kicken zu können“, war darin zu lesen. Im Video selbst tanzten FDP-Abgeordnete zum „Club Remix“ des Songs „Short Dick Man“ einen Gang entlang und machten Kopf-ab-Gesten. Nur neun Sekunden dauerte das Video, die Aufregung darüber hielt gleichwohl deutlich länger.

Denn was wie ein kreativer Protest gegen ein Tanzverbot an Feiertagen wirkte, hatte mit der derzeit noch gesetzlich verbotenen Werbung für Abtreibungen, also „Schwangerschaftsabbrüche“, wie es etwas euphemistisch heißt, zu tun. Mit jenem Paragrafen also, den SPD, Grüne und FDP in dieser Legislaturperiode abschaffen wollen. Die Reaktionen auf das Video waren so heftig, dass die Abgeordneten der FDP sich schnell gezwungen sahen, um Entschuldigung für ihre Pietätlosigkeit zu bitten.

Es ist bei weitem nicht das einzige, aber ein sehr gutes Beispiel dafür, wie emotional die Debatte um die von den Ampel-Parteien mit Unterstützung der Linken geplante Streichung des Paragrafen 219a gestritten wird. Das Bundeskabinett hatte bereits am Mittwoch für einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gestimmt. Außerdem ist geplant, den bisher auf Basis des Paragrafen 219a strafrechtlich belangten Ärzte eine Art Generalamnestie zu gewähren. Für die erste öffentliche Beratung über den beschlossenen Gesetzesentwurf waren am Freitag 39 Minuten angesetzt.

39 Minuten über Paragraf 219a

Die Streichung des Paragrafen 219a ist bei weitem nicht das wichtigste Vorhaben der Bundesregierung. Aber eines mit hoher Symbolkraft nach innen und nach außen. Gleichwohl steht der Paragraf 219a längst nicht mehr so im Strafgesetzbuch, wie er dort dereinst hineingeschrieben wurde. Vor drei Jahren, also noch während der Ära Merkel, wurde er bereits um einen vierten Absatz ergänzt, mit dem Medizinern bereits heute gestattet ist, darauf hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Nur eben nicht, aktiv Werbung für den medizinischen Eingriff zu machen.

Unterm Strich geht es bei dieser Debatte um die Frage, ob eine Abtreibung nur eine von unzähligen medizinischen Dienstleistungen ist, für die zum Beispiel auf Internetseiten von Frauenärzten genauso selbstverständlich und nach eigenem Ermessen ausführlich geworben werden kann, wie gynäkologische Voruntersuchungen, Ultraschalldiagnostik oder Geburtshilfe. Größter Streitpunkt dabei ist, inwiefern eine Abschaffung des Paragrafen 219a den Schutz ungeborenen Lebens tangiert. Gekoppelt daran ist die Befürchtung von CDU/CSU und AfD, dass Schwangerschaftsabbrüche zunehmen könnten, wenn für sie nahezu genauso Marketing gemacht werden kann wie für Zahnersatz oder Augen-Operationen.

Als Erster trat am Freitag der eben für den Gesetzesentwurf zuständige Buschmann ans Rednerpult. Er sagte unter anderem: „Immer wieder wird falsch behauptet, die Entscheidung, die wir heute treffen über 219a, sei eine Respektlosigkeit oder gar Unterhöhlung des Lebenschutzskonzeptes.“ Buschmann forderte die Abgeordneten, vor allem der Union, auf, sich eine schwangere Frau vorzustellen, die nach Informationen zum Thema suche und sich im ersten Schritt im Schutze der Anonymität des Internets informieren wolle. Buschmann: „Im Internet erlauben wir jedem Verschwörungstheoretiker, jeder Fake-News-Schleuder, jeden Unsinn über Schwangerschaftsabbrüche zu verbreiten.“ Aber qualifizierten Ärzten verbiete man, sachlich zu informieren. Das sei eine „Ungerechtigkeit“, so Buschmann. „Deshalb schaffen wir Paragraf 219a ab.“

Mangel an Information

Die Union sieht das anders. Denn eine Abtreibung sei „nicht das Gleiche wie ein kosmetischer Eingriff“, hieß es bereits im Vorfeld der Diskussion und infolge des beschlossenen Gesetzentwurfes vom Mittwoch. Folgerichtig sagte CDU-Politikerin Nina Warken im Anschluss an Buschmanns Rede am Freitag: „Es ist schon erstaunlich, und macht mich auch sprachlos ein stückweit, mit wie wenig Sensibiliät Sie an das Thema herangehen.“ Sie nannte die Kommunikation Buschmanns rund um die Abschaffung des Paragrafen 219a „verantwortungslos“. Und weiter: „Die Entscheidung liegt alleine bei der Frau, diese Regelung stellen wir nicht infrage.“ Man sei, so Warken, aber der Meinung, dass es „keine zusätzliche Werbung braucht“.

Warken wirft den Ampel-Parteien stattdessen vor, dass es in der Konsequenz nicht darum gehe, dass auf Praxiswebseiten Informationen zu Abtreibungen zu finden seien. Sondern dass die Streichung von 219a ermöglichen würde, entsprechende Werbung in den sozialen Medien oder auf Plakaten zu machen. Warken: „Das sehen wir genau in Ländern ohne Werbeverbot: Dort werben Kliniken, bei wem der Abbruch am günstigsten oder am schnellsten geht. Und bei wem die Atmosphäre am freundlichsten ist.“ Und Dorothee Bär (CSU) fügte später in ihrem Redebeitrag noch an, dass auch die Union die Frau in den Mittelpunkt stelle, es aber in einer „hochemotionalen Phase“ erst einmal eine sachliche Beratung brauche. „Die Frau wird diese Entscheidung ihr ganzes Leben bei sich tragen“, so Bär. Sie befürchtet unterm Strich, dass mehr Werbung nicht zu mehr Sachinformation zum Thema, sondern zu weniger führen könnte.

Die Union hätte deshalb lieber gesehen, die Informationsmöglichkeiten auf den Webseiten der Ärzte zu erweitern, statt Paragraf 219a komplett zu streichen, wie es die Ampel-Regierung aller Voraussicht nach tun wird. Dass die Streichung des Paragrafen 219a richtig sei, betonte unter anderem Carmen Wegge (SPD). Sie sagte unter anderem: „Dies ist der Moment, der Frauen ein stückweit Hoheit über ihren Körper zurückgegeben wird. Dieser Moment ist ein schöner Moment.“ Frauen, so Wegge, könnten derzeit „aus Mangel an Information“ keine „freie und differenzierte Entscheidung“ treffen. Es gehe nicht um Werbung, „sondern um Information“. Das sei „kein kleiner, sondern ein großer Unterschied“. Der von Buschmann vorgelegte Gesetzesentwurf sei daher „über jeden Zweifel erhaben“.

Überbleibsel aus der Weimarer Republik

Eine etwas unglückliche Figur machten Wegge und später auch Heidi Reichinnek (Linke) in dieser hochemotionalen Debatte dann allerdings, als sie behaupteten, der Paragraf 219a sei ein Überbleibsel aus der NS-Zeit, ein „Nazi-Paragraf“ (Reichinnek). Der Jurist und CDU-Politiker Günter Krings wies in einer Zwischenbemerkung dann darauf hin, dass dieser in der Weimarer Republik entstanden sei. Kurz darauf machte dann noch Canan Bayram von den Grünen in ihrem Redebeitrag deutlich, dass die Streichung des Paragrafen 219a aus ihrer Sicht längst überfällig sei. „Wir wollen doch alle verhindern, dass Frauen nach illegalen Abbrüchen im Krankenhaus landen oder sterben“, so Bayram. Sachliche Informationen seien „Lebenschutz“. Und weiter: „Selbstbestimmung darf kein Verbrechen sein.“

Auch die AfD ist gegen die Streichung des Paragrafen 219a. Die Partei kritisierte unter anderem in Person von Beatrix von Storch, dass bei dieser Debatte zwar viel über Frauen und das Recht der Frauen geredet werde, aber nicht über das ungeborene Kind. Von Storch hätte von Bayram daher – stellvertretend für die Ampel-Regierung – gerne gewusst, ab welchem Monat die Grünen-Politikerin anerkenne, dass das ungeborene Kind „ein Mensch ist, der volle Menschenwürde hat“. Bayram konterte, von Storch habe immer noch nicht verstanden, um was es hier gehe. Eine Antwort auf ihre Frage bekam von Storch nicht. Die öffentliche Debatte über den Gesetzesentwurf wird zeitnah fortgesetzt. Und das bestimmt nicht weniger emotional, als sie am Freitag begonnen hat.

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Hans Jürgen Wienroth | Fr., 13. Mai 2022 - 16:37

Die wertebasierte Politik der Ampel-Parteien ist schon sonderbar. Da wird das Kückentöten aufs heftigste bekämpft, aber für das Töten von entstehendem menschlichem Leben darf geworben werden? Es geht hier nicht um neutrale Information zur Abtreibung, aber die sollte von medizinischen Dachverbänden kommen und nicht von Wirtschaftsinteressen geleitet sein. Es gibt sicher Gründe für eine Beendigung der Schwangerschaft, aber kann die Abtreibung Ersatz für die Pille sein?
In den USA findet gerade ein heftiger Streit um die Abtreibung statt, die dort derzeit bis zur 24. Woche erlaubt ist. Die Demokraten wollen das im Vorgriff auf die geleakte Bundesgerichtsentscheidung noch liberaler gestalten und bis zum Ende der Schwangerschaft freigeben. Man sollte den Abgeordneten einmal ein Frühgeborenes der 24. Woche zeigen, damit sie die Konsequenzen ihrer Entscheidung erkennen.
Ich sehe unsere fortschrittliche Ampel den Demokraten folgen. Ist das Tier schützenswerter als menschliches Leben?

eigentlich konnte ich gar nicht glauben, was Sie da berichten. Aber nach meiner Recherche haben Sie tatsächlich Recht. Abtreibung bis zur 24 Woche. 16 Wochen vor dem normalen Ende der Schwangerschaft. Wenn man weiß welche Anstrengungen von Seiten der Neonato-Medizin um Frühgeborene der 24 Woche zu retten gemacht werden, ist man fassungslos. Das sind potentiell lebensfähige Kinder. Welcher Arzt gibt sich dazu her? Kommt da der DDR-Wassereimer ( damals für chancenlose Frühgeborene, beim Fehlen der medizinischen Möglichkeiten) zum Einsatz?. Ich hoffe die Ampel macht sich das nicht zum Vorbild. Schon heute haben viele Ärzte bei ( oft bei entsprechender medizinischer Indikation durchaus begründeten)Spätabtreibungen allergrößte Probleme.

Manfred Westphal | Fr., 13. Mai 2022 - 20:58

Als Mann, Vater, Opa und Uropa nehme ich mir das Recht auf meine Meinung zur Abtreibung.
Überwiegend hat ja auch ein Mann zur Schwangerschaft beigetragen. Ja, es gibt schwerwiegende Gründe für eine Abtreibung, die
aber nicht in der alltäglichen Beliebigkeit wie "passt gerade nicht", "Beruf geht vor", "Pille vergessen", "nicht aufgepasst" und dergl. fallen.
Wie viele Paare, also nicht nur Frauen, tragen an solcher lapidaren Entscheidung lebenslang.
Immerhin tötet man etwas Lebendiges, denn ab 7.Woche schlägt ein Herz, ab 12. Woche ist ein Gesicht in Bildung und der Embryo wiegt 16 gr .(wie das schützenswerte Küken), ab der 22. Woche kann ein Frühchen heute überleben und ein gesundes Leben geniessen.......

Chris Groll | Sa., 14. Mai 2022 - 09:19

Es gibt sicherlich Ausnahmefälle aber grundsätzlich ist in meinen Augen Abtreibung Mord und wird es auch bleiben.
Man wägt das Leben zweier Menschen ab und hält das Ungeborene für nicht so wertvoll wie das der Frau. Es gibt heute so viele Möglichkeiten der Schwangerschaftsverhütung und sogar noch die Pille danach. Die Kirchen, die Leben schützen sollten, sind mittlerweile zu Befürwortern des Tötens geworden. Was für eine Perversion. Habe einmal einen Bericht einer Ärztin gelesen, die in den USA in einer Abtreibungsklinik gearbeitet hat. Sie beschrieb diese ganze Abtreibung als so brutal, daß sie das mit ihrem Gewissen nicht mehr vereinbaren konnte und auf die Seite der Abtreibungsgegner gewechselt ist.
Zitat von François Fénelon;
Für einen jeden kommt einmal der Zeitpunkt, an dem er von seinem Gewissen eingeholt wird.

Gerhard Lenz | Sa., 14. Mai 2022 - 16:14

und zwar so schnell wie möglich.

Die Moralapostel können ja für sich, je nach Lust und Laune, anders entscheiden.

Man will ja niemandem Vorschriften machen.

Ganz im Gegenteil: Jede(r) hat doch das Selbstentscheidungsrecht über seinen/ihren eigenen Unterleib, oder nicht?

Was geht einem Haufen alter Säck...pardon Männer (nebst rollenbewussten Damen) der Unterleib einer schwangeren jüngeren Frau an?

Da müsste man ja fast meinen, es ginge um Schlüpfriges...