
- Rosenkrieg der Russlandfreunde
Chaos und Streit um Manuela Schwesigs „Klimastiftung“: Muss die Stiftung Strafe zahlen, weil sie die Gazprom-Millionen nicht rechtzeitig als Schenkung beim Finanzamt gemeldet hat? Vergangene Woche äußerte „Cicero“ diesen Verdacht. Nun heißt es, man habe die Steuererklärungen rechtzeitig abgegeben und eine Befreiung von der Schenkungssteuer beantragt. Aber das zuständige Finanzamt soll die Erklärungen verloren haben.
Für Manuela Schwesig wird die Luft immer dünner, denn die Enthüllungen über ihre Gazprom-Verstrickungen hören einfach nicht auf. Nicht nur, dass die Welt am Sonntag jüngst öffentlich machte, wie sehr sich die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern bei der Gründung ihrer „Klimastiftung“ von der Nord Stream 2 AG beinflussen ließ. Darüber hinaus entwickelt sich die Frage der bislang nicht gezahlten Schenkungssteuer zu einem ernsthaften Problem – weitere Recherchen offenbaren nun chaotische und dubiose Strukturen in Schwesigs Bundesland sowie einen Rosenkrieg mit harten Vorwürfen.
Vergangene Woche berichtete Cicero über den Verdacht, dass Manuela Schwesigs „Klimastiftung“ möglicherweise ihre russischen Millionen-Schenkungen nicht rechtzeitig beim Finanzamt gemeldet hat – was mit hohen Strafzahlungen verbunden wäre. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gründete die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV Anfang 2021, um unter dem Deckmantel des Klimaschutzes mit einem Geschäftsbetrieb die US-Sanktionen zu umgehen und den Bau der deutsch-russischen Nord-Stream-2 Pipeline voranzutreiben. Nord Stream 2 spendierte der Stiftung auch eine Zustiftung von 20 Millionen Euro.
10 Millionen Euro Schenkungssteuer
Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV ist nicht offiziell als gemeinnützig anerkannt und erhält somit nicht die Steuererleichterungen einer gemeinnützigen Stiftung – in ihrer Satzung schreibt sie sich lediglich gemeinwohlorientierte Ziele vor. Die 20 Millionen Euro, die die Stiftung von der Nord Stream 2 AG erhalten hat, müssten somit schenkungssteuerpflichtig sein. Bei einer solchen Summe liegt die Steuer sogar in Höhe des Spitzensteuersatzes von 50 Prozent. In dem Fall stünden für Klimaschutzziele, anders als bisher behauptet, nicht 20 Millionen, sondern nur rund 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Auf Anfrage von Cicero sagte die Stiftung Anfang April, sie habe Schenkungssteuererklärungen abgegeben, verweigerte aber konkretere Auskünfte. Vergangene Woche verkündete Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD), dass bisher keine Schenkungssteuer von der Stiftung geflossen sei, weil die Prüfungen, „ob und in welchem Umfang die Zuwendungen an die Stiftung einen Tatbestand des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes erfüllen, noch nicht abgeschlossen sind“.
Das wird teuer
Jede Schenkung muss innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt schriftlich gemeldet werden. Wird die Schenkung nicht oder zu spät gemeldet, kann es zu einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung kommen – diese könnte dann allerdings auch vermieden werden, wenn der Vorstand freiwillig einen Betrag von 20 Prozent auf die hinterzogene Steuer zugunsten der Staatskasse zahlen würde. Hätte die Stiftung die mutmaßliche Schenkungssteuerpflicht in Höhe von knapp 10 Mio. Euro für die Zustiftung von Nord Stream 2 nicht rechtzeitig gemeldet, läge diese Zusatzzahlung bei 2 Millionen Euro – in dem Fall stünde sogar die Möglichkeit im Raum, dass der Stiftungsvorstand um Ex-Ministerpräsident Erwin Sellering privat dafür haftet. Cicero äußerte den begründeten Verdacht, dass dies der Fall ist.