
- „Was Scholz sich geleistet hat, würde vor keinem Strafgericht durchgehen“
Der Hamburger Strafrechtler Gerhard Strate ist mit seiner Anzeige gegen Olaf Scholz und Peter Tschentscher vorerst gescheitert: Diese Woche hat die Staatsanwaltschaft Hamburg die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Im Interview wirft Strate der Staatsanwaltschaft vor, hart an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit zu agieren, nur um die SPD-Politiker im Cum-Ex-Skandal zu schützen.
Mitte Februar erstattete Gerhard Strate Strafanzeige gegen Olaf Scholz und Peter Tschentscher „wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie – im Falle von Scholz – wegen falscher uneidlicher Aussage“ (Cicero berichtete: Staranwalt zeigt Scholz und Tschentscher an). Auf 38 Seiten mit 44 Fußnoten analyisierte der Jurist ausführlich den Cum-Ex-Skandal um die Hamburger Privatbank M.M. Warburg und begründete darauf seine Anzeige. Ungewöhnlich schnell antwortete Hamburgs Staatsanwaltschaft diese Woche nach nur vier Wochen mit einem Einstellungsbescheid. Auf etliche Kritikpunkte und Begründungen Strates geht die Oberstaatsanwältin in dem dreieinhalbseitigen Schreiben – das mehrere Tippfehler vorweist – nicht ein. Lesen Sie zum Thema Olaf Scholz und Cum-Ex auch die Cicero-Titelgeschichte im März: „Wer verschweigt, hat etwas zu verbergen“.
Herr Strate, im Interview mit der Welt sagten Sie neulich: „Die Fakten, die in der Strafanzeige systematisch zusammengetragen sind, sind so zwingend, dass sowohl hinsichtlich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung als auch hinsichtlich der Falschaussage ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss.“ Nun hat die Staatsanwaltschaft Ihre Anzeige abgelehnt.