Koen Lenaerts
Koen Lenaerts ist der erfahrenste Richter am EuGH / dpa

Europäischer Gerichtshof - Der Richterfürst

Koen Lenaerts führt den EuGH mit juristischer Brillanz. Im Ringen mit Polens Regierung um den Vorrang des EU-Rechts ist jedoch vor allem sein politischer Instinkt gefordert. Denn letztlich ist die Frage, wie frei die einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber Brüssel sind, eine politische, keine juristische Angelegenheit.

Autoreninfo

Oliver Grimm ist Brüssel-Korrespondent für die österreichische Zeitung Die Presse.

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Wer meint, der Gerichtshof der EU habe zu viel Macht, darf den französischen Grünen grollen. Die klagten Mitte der achtziger Jahre nämlich gegen die Regeln für die Erstattung der Kosten des Europawahlkampfs 1984. Am 23. April 1986 gab der Gerichtshof ihnen recht. Grundtenor des Urteils: Der Hof habe das letzte Wort darüber, ob das, was Kommission, Rat, Parlament und die Mitgliedstaaten tun, im Einklang mit dem Gründungsvertrag steht.

Das Urteil verfasste der belgische Richter René Joliet. Unter seinen Mitarbeitern: der junge Flame Koen Lenaerts aus der 26.000-Einwohner-Stadt Mortsel bei Antwerpen. Lenaerts war der Erste in seiner Familie, der studieren konnte. Er sollte diese Chance mit beiden Händen entschlossen packen: Abschluss in Leuven mit 23, Master of Laws in Harvard mit 24, Master of Public Administration ebendort mit 25, Professur in Leuven mit 29.

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helmut armbruster | Mo., 13. Dezember 2021 - 12:33

vor dem EuGH wegen einzelner Gesetze herum zu streiten, dann sollten wir die EU so langsam vergessen.
Denn so kann eine Gemeinschaft nicht funktionieren.

Ernst-Günther Konrad | Mo., 13. Dezember 2021 - 13:23

Ich kenne den Mann nicht und maße mir auch kein Urteil an. Nur eines sollte doch allen und jedem klar sein. Die EU ist ein illegales Konstrukt und die sich daraus ergebende Administration und auch der EUGH. Ich mag nachvollziehen, dass der EUGH sich ausschließlich mit den Vertragsangelegenheiten der EU juristisch auseinander setzt, aber eben nicht, so wie das unsere BVerfG inzwischen tut, zu politischen Urteilen hinreißen läßt. Die Mitgliedschaft in der EU wurde von den Staaten "freiwillig", zumeist ohne ihr Volks zu beteiligen eingegangen. Die nationale Gerichtsbarkeit endet jedoch an den Außengrenzen eines jeden Staates. Ich gestehe dem EUGH maximal Empfehlungen zu, aber eben keine obergerichtliche Kompetenz in nationalstaatlichen Angelegenheiten. Deshalb ist dem EUGH dringend angeraten, nicht politisch zu urteilen, sonst passiert genau das, was er selbst nicht will. Die EU zerfällt in alle Einzelteile. Erste Lockerungen sind schon bei den Visegrád Staaten festzustellen. Uffbasse.

man mag, so es dem Nachbar gefällt, darüber auch Weihnachtsstollen hinüber und herüberreichen, Lieder gemeinsam singen -
Der Haustürschlüssel bleibt bei mir.
Selbst wenn Nachbar mir seinen geben wollte, den ich aus selbigem Grund nicht nehmen würde.
Wie schnell kann/könnte "das" giftig werden.
Vereinigte Staaten von Europa ??
Derzeit auf sicherem Weg ins Gegenteil
Da hilft auf Dauer auch keine bazookische Geld-Produzier-Behörde hinweg.
Auch nicht mit Klick-Geschossen

...werter Herr Konrad.
Wie ich hier schon oft geschrieben u. auch mit Links unterlegt habe, steht das Konstrukt der EU (zumind. das in Brüssel) auf sehr tönernen Beinen.

Ich bin nahezu täglich empört wenn ich höre wie in den Medien (nicht nur dem ÖRR) durch die wiederholte Nennung v. Begriffen etwas als "das war schon immer so" dargestellt wird, was in der Realität nur die einseitige Auslegung derer in Brüssel ist.

Brüssel hat erkannt, dass es auf legalem Weg (also der vertraglich vereinbarten Einstimmigkeit) seine angestrebten Ziele nie wird erreichen können.
Daher bedient man sich der plumpen Methode Juncker (etwas in den Raum stellen, das Gewitter abwarten, zur Not verschieben u. dann später einfach doch durchziehen).

Der Kotau denn noch die Merkel-Reg. vor dem EuGH vollzogen hat, indem man eine Art Ablassbrief verfasste, ist eine Schande.
Damit hat unsere Reg. (u. die Ampel sieht das ebenso) dem EuGH die angestrebte Allmacht ü. alle VerfG der EU zugestanden.
Ein Skandal!

W.D. Hohe | Mo., 13. Dezember 2021 - 14:19

Statik dejur Einsturzgefahr
so ist`s wenn Dach ohne Fundament, quasi auf Luft gebaut wird - auch Luftschloss genannt. Gestützt auf gerade herumliegende Latten verschiedener Substanz, Längen, auf unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit. Das Problem notwendiger Nivellierung löste man mit innovativem Messgeräten. Patent: Selbstermächtigung.
Gleichmäßige Instabilität durch Wässerung festen Bodens.
Festlegung des Wassergehaltes durch übergeordnete Wasser- Bodenexperten. Kompetenznachweise durch pol. Sonderexperten.
Gegenmeinungen mangels Überexperten zu vernachlässigen. Da ohne GgRechtsgrundlage als querdenkende Sabotage einzuordnen.
Erfahrung: Luxemburgische EU-Wirtschaftsführung.
Kompetenz: 80 % des BiP durch bankmäßige Geldflüsse
s. "Verstromung Digital"
Sollte Gebäude "unerwartet" einstürzen, muss...
Zitat: "Neu gedacht werden."
Aber erst mal sind alle "Im Trockenen"

Yvonne Stange | Mo., 13. Dezember 2021 - 15:26

.. ist genauso undemokratisch zustandegekommen, wie die gesamte EU. Zurück zur EWG und ein Gericht für Handelsstreitigkeiten. Mehr braucht es nicht. Was maßen sich diese Leute eigentlich an? Die einzelnen Länder sind souverän und wollen es bleiben! Und sich nicht von einem überbezahlten Wasserkopf etwas vorschreiben lassen.

Gerhard Lenz | Mo., 13. Dezember 2021 - 17:42

Zitat: Die EU ist ein illegales Konstrukt und die sich daraus ergebende Administration und auch der EUGH.

Der Kläger, der ja keiner ist, erklärt also von der BRD geschlossene Verträge für ungültig.

Zitat: Der BVerfG trifft politische Urteile.

Der Forist beweist eine höchst "eigenwillige" Einstellung zur Unabhängigkeit des Rechts. Urteile, die ihm nicht gefallen, sind also politisch bedingt.

Zitat: Ich gestehe dem EUGH maximal Empfehlungen zu, aber eben keine obergerichtliche Kompetenz

Mit anderen Worten: Der Forist weigert sich, das in der Juristerei unbestrittene Prinzip, Europarecht stehe über nationalem Recht, anzuerkennen.

Gerade hat ein Polizist in Bayern seine Pensionsansprüche verloren, weil er die Bundesrepublik nicht anerkennt.

https://www.spiegel.de/karriere/urteil-des-bayerischen-verwaltungsgeric…

Die Hand, die einen alimentiert, sollte man nicht ständig beißen...

Bernhard Marquardt | Mo., 13. Dezember 2021 - 22:18

Von jedem Mitgliedsland der EU wird ein Richter zum EuGH entsandt. Dabei wird bei der Auswahl sicherlich sorgsam darauf geachtet, dass „ihr/e Richter/in“ die Interessen des eigenen Landes bei Gericht tatkräftig unterstützt. Und genau so geschieht es auch. Unabhängigkeit sieht anders aus.
Um das "ever closer Union"-Ziel zu erreichen, ist die EU-Kommission gewillt, mit Hilfe pseudodemokratischer Mehrheitsentscheidungen und des EuGH die Souveränität einzelner Mitgliedsstaaten zu unterminieren. Zum eigenen Nutzen und Frommen der "Führungsclique".
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." (Claude Juncker)
England hat das erkannt und mit dem Brexit die Reißleine gezogen. Trotz aller wirtschaftlichen Nachteile.

Rob Schuberth | Di., 14. Dezember 2021 - 19:00

Auf TE gab es kürzlich dazu einen int. Artikel.
der zeigte wie dünn die Berechtigung des EuGH wirklich ist.

Brüssel weiß auch darum. Sie haben sich mit ihrer Einstimmigkeit "selbst ins Knie geschossen" und nun versucht Brüssel durch div. Hintertüren die Macht an sich zu ziehen, die es gerne hätte, die für Brüssel aber keine rechtl. od. vertragl. Legitimation hat.

Leider hat unsere Reg. Brüssel gegüb. das Urteil des eig. BVerfG als "nichtig" erklärt.
Das war der Deal, um dem Verfahren wg. Verletzung der Rechtsstaatlichkeit zu entgehen.

Ein Schande für uns als Volk war das und hat uns kpl. an Brüssel verraten.

Ohne Berechtigung? Verfallen Sie etwa in die Argumentation jener Ignoranten, die gültige Verträge, von der BRD unterzeichnet, nicht anerkennen wollen?

Weiter: Die Einstimmigkeit ist keine Brüsseler Erfindung, sondern ein Abstimmungsmechanismus, auf den Mitgliedstaaten bestanden haben.

Sie können sicher sein, dass "Brüssel" - wen auch immer Sie damit meinen -genauso wie so mancher Mitgliedstaat diesen lieber heute als morgen los sein möchte.

Das hat aber wiederum überhaupt nichts mit der Tatsache zu tun, dass in europarechtlichen Fragen selbstverständlich Europa-Recht höher einzuordnen ist. Sie können schließlich nicht bei Streitigkeiten zwischen zwei Mitgliedstaaten in europäischen Angelegenheiten das Verfassungsrecht des einen Staates anwenden, das des anderen ignorieren. Logisch, oder?

Wenn ich allerdings sehe, auf welche Quellen Sie sich "verlassen", sehe ich, wieso Sie dermaßen falsch liegen (müssen).

Bernhard Marquardt | Mi., 15. Dezember 2021 - 09:45

In den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es:
„Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein“.
Derzeit erfüllen die von den jeweiligen Regierungen entsandten Richter und Generalanwälte des EuGH diesen Anspruch sicher nicht.
In der Konsequenz müssten die für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit zuständigen Kommissionen ein Verfahren in Sachen EuGH gegen die EU einleiten.
Und: Deutschland heute größte Probleme, neu in die EU aufgenommen zu werden.
Der einstimmigen Aufforderung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) vom 30. September 2009, Deutschland solle „ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen und die Möglichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen Fällen geben“, ist die BRD bislang nicht gefolgt. 12 Jahre
Seitens der sonst so eifrigen EU-Kommissionen kommentar- und folgenlos.
Wer im Glashaus sitzt...

Hubert Sieweke | Mi., 15. Dezember 2021 - 15:41

Man versucht doch einem unliebsamen Mitglied - das sind die Polen nun mal, weil sie der PiS die Mehrheit geschenkt haben - Knüppel zwischen die Beine zu werfen, indem Nebelkerzen über das EU-Land geworfen werden.
Die von Tusk seinerzeit kurz vor seiner Abwahl ernannten Richter - alles stramme Kommunisten - sollten das Gefüge des V-Gerichts in Polen weiter in der Hand der Opposition halten.
Dagegen wehrte sich die dann eingesetzte Regierung.
Sämtliche Vergleiche mit der Rechtstaatlichkeit sind doch paradox.
In D werden die Richter ebenso ausgekungelt, wie der Präsident. Der sogenannte Richter-Wahlaussschuß winkte bisher seit 1949!! immer die von den Parteien vorgestellten Richter durch. Ausnahme Harbarth, er war überhaupt kein Richter.
Nirgendwo wird die Besetzung de facto so undemokratisch betrieben, wie bei uns. Und die Staatsanwaltschaften sind die Trottel der Justizminister der Länder. Ob das demnächst auf Antrag Polen auch Thema bei EUGH sein wird?