Stephan Harbarth und Angela Merkel
Blankoschecks für die Politik: BVerfG-Präsident Stephan Harbarth mit Angela Merkel / dpa

Urteil zur Bundesnotbremse - In den Bahnen des Rechts?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bundesnotbremse wurde von Politikern genauso verstanden, wie es gemeint war: als Einladung zu weiteren Zwangsmaßnahmen. Auch die bisher kategorisch ausgeschlossene Impfpflicht soll nun kommen. Damit könnte der Wesensgehalt des Grundgesetzes dauerhaft aus den Angeln gehoben werden.

Gerhard Strate

Autoreninfo

Gerhard Strate ist seit bald 40 Jahren als Rechtsanwalt tätig und gilt als einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger. Er vertrat unter anderem Monika Böttcher, resp. Monika Weimar und Gustel Mollath vor Gericht. Er publiziert in juristischen Fachmedien und ist seit 2007 Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Für sein wissenschaftliches und didaktisches Engagement wurde er 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Foto: picture alliance

So erreichen Sie Gerhard Strate:

Das Bundesverfassungsgericht hat sich entschieden: „In der erforderlichen Abwägung aller hier zu berücksichtigender Belange hat der Gesetzgeber für den zu beurteilenden Zeitraum einen verfassungsgemäßen Ausgleich zwischen den mit den Ausgangsbeschränkungen verfolgten besonders bedeutsamen Gemeinwohlbelangen und den durch die Beschränkungen bewirkten erheblichen Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden“, heißt es im Beschluss zur sogenannten „Bundesnotbremse“.

Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen in der Vergangenheit verhängte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Zuge der Coronabekämpfung bleiben somit erfolglos. Dass der Erste Senat damit ziemlich exakt der beim gemeinsamen Abendessen von Justizministerin Lambrecht erörterten Regierungslinie folgt, konnte nur noch besonders vertrauensselige Zeitgenossen überraschen. Schon zuvor, im April 2021, hatte Stephan Harbarth als Präsident des Bundesverfassungsgerichts konstatiert, der Kampf gegen Corona verlaufe „in den Bahnen des Rechts“. Die vorliegende Entscheidung zeigt: Zumindest die sorgfältig gepflegte Metaebene von Judikative und Exekutive hat ihren ersten großen Stresstest bestanden, während der eigentliche „Stresstest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ (O-Ton Harbarth) damit gerade erst begonnen hat.

Lustlos und redundant, wie eine Schallplatte mit Sprung, gibt der Entscheidungstext die einmal gefundene Linie wieder. Ja, es wurde in Grundrechte eingegriffen, konstatieren die Verfassungsrichter. Im Einzelnen nannten sie das Familiengrundrecht und die Ehegestaltungsfreiheit aus Art. 6 sowie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 GG. Diese Eingriffe seien jedoch „formell sowie materiell verfassungsgemäß und damit verfassungsrechtlich gerechtfertigt“. Der allzu breite Handlungsspielraum, den das Verfassungsgericht damit dem Gesetzgeber einräumt, hat das Zeug zu einer unheilvollen Blaupause. Findet sie Eingang in die ständige Rechtsprechung, hat sie das Zeug dazu, den Wesensgehalt des Grundgesetzes dauerhaft aus den Angeln zu heben.

Denn schon die Konstruktion einer angeblichen staatlichen Schutzpflicht gegen Viruserkrankungen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, wie sie insbesondere in der Entscheidungsbegründung mit den Randnummern 174–177 dargelegt wird, öffnet eine Büchse der Pandora, deren juristische Untiefen noch längst nicht ausgelotet sind. Beinhaltet das Recht auf körperliche Unversehrtheit tatsächlich einen Anspruch darauf, von staatlicher Seite vor Erkrankungen geschützt zu werden? Geht diese Schutzpflicht des Staates sogar so weit, dass Menschen auch gegen ihren Willen vor den Unbilden des Lebens zu bewahren sind? Werden Impfunwillige demnächst von der Polizei beim Impfarzt „vorgeführt“, Übergewichtige zur Zwangsdiät verdonnert oder Nikotinkonsumenten durch staatlichen Eingriff zum Entzug genötigt? Mit juristischer Scheinlogik konstruieren jedenfalls ließen sich entsprechende Übergriffigkeiten auf diesem Wege mühelos. Damit hätte das Recht auf körperliche Unversehrtheit seine Unschuld verloren.

Keine roten Linien mehr

Noch ist all das schräge Zukunftsmusik. Doch ihr Klang wird durch den vorliegenden Beschluss bereits von Ferne deutlich vernehmbar. Die auffällige Begeisterung profilierungswütiger Politiker über diesen Blankoscheck ließ denn auch nicht lange auf sich warten: „Nach Karlsruher Corona-Urteil: Söder will neue Bundesnotbremse“, meldete der Bayerische Rundfunk noch am selben Tag. Auch die politische Zustimmung zu einer allgemeinen Impfpflicht nimmt deutlich zu, seit Karlsruhe das unfassbare Ausmaß seiner weitgehenden Kritiklosigkeit gegenüber sämtlichen staatlichen Coronamaßnahmen offenbart hat. Die Chancen, sogar dafür grünes Licht vom Bundesverfassungsgericht zu erhalten, stehen zumindest nicht schlecht.

Und so dürfen wir es als ganz konkrete Drohung verstehen, wenn Olaf Scholz verkündet: „Für meine Regierung gibt es keine roten Linien mehr bei all dem, was zu tun ist.“ Dabei darf er sich des allerhöchsten Segens gewiss sein: Auch Angela Merkel, die soeben in Begriff ist, als ewige Sachwalterin der Alternativlosigkeit in die Geschichte einzugehen, kann es nicht lassen, als eine ihrer letzten Amtshandlungen für eine allgemeine Impfpflicht zu plädieren. „Man habe gehofft, dass die Freiwilligkeit beim Impfen besser angenommen werde“, zitiert sie der Spiegel. Wer schon vorher geahnt hatte, was von ihrem eigenwilligen Verständnis des Prinzips Freiwilligkeit zu halten sein würde, galt bisher als Verschwörungstheoretiker.

Das Bundesverfassungsgericht hat es leider versäumt, juristische Leitplanken gegen derartige absehbare Entwicklungen zu errichten. Stattdessen bescheinigt das Gericht den angegriffenen Maßnahmen mehr oder weniger pauschal die Angemessenheit, Geeignetheit und Erforderlichkeit. Es lässt damit politische Scharfmacher Morgenluft wittern. Das ist ein Argumentationsritus, den der unvergessene Staatsrechtler Helmut Rittstieg dereinst als die „galoppierende Verhältnismäßigkeit“ bespottet hat. Ihre Beliebigkeit erhellt wenig und verdunkelt vieles.

Was bleibt? Das Bundesverfassungsgericht hat sich entschieden. Der Erste Senat unter Präsident Harbarth scheint die ihm zugedachte Rolle als Steigbügelhalter der Politik endgültig akzeptiert zu haben. Angesichts der vor uns liegenden Herausforderungen ist das ein fataler Befund.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

M. Bernstein | Fr., 3. Dezember 2021 - 14:20

Wenn Herr Scholz meint, dass es für ihn und die Politik keine roten Linien mehr gibt, dann gibt er zu, dass die Politik anmaßend ist. Das Recht sollte immer auf diesen roten Linien bestehen, ansonsten brauchen wir auch kein Bundesverfassungsgericht.

Gerhard Lenz | Fr., 3. Dezember 2021 - 14:29

Herr Strate ist alles andere als ein unpolitischer Anwalt. Lange hat er in Hamburg für den schwedischen Weg der Corona-Bekämpfung geworben, trotz katastrophaler Todeszahlen besonders zu Beginn der Pandemie. Jüngst wurde bekannt, dass er die Verteidigung jenes Weimarer Familienrichters übernahm, der in beispielloser Kompetenzüberschreitung Schülern das Tragen von Masken verboten wollte (!!!!).

Herrn Strate behagt das Urteil nicht. Und so wittert er juristische "Scheinlogik" und den Abstieg der Justiz zum Steigbügelhalter der Politik. Dass Senatspräsident Harbath einer Partei angehört, die in diesem Lande gar nicht mehr regiert, interessiert dabei nicht - Strate suggeriert damit wohl eine vereinte Front der "Altparteien" gegen die Gegner der Pandemiemaßnahmen.

Hilfreich ist so ein Beitrag nicht. Höchstens erfreulich für jene, die nicht verstehen wollen oder können, um was es bei der Pandemie geht. Und das eine Impfpflicht nicht nur legitim, sondern auch überaus notwendig ist.

Sabine Lehmann | Fr., 3. Dezember 2021 - 22:23

Antwort auf von Gerhard Lenz

Erstens reicht es nicht eine Momentaufnahme zu betrachten. Sie müssen schon den kompletten Zeitablauf sehen. Kurzum, der schwedische Weg hat sich ausgezahlt und bewährt. Die Zahlen sind seit einem Jahr identisch mit den deutschen, teils sogar besser. Und man höre und staune, ohne jegliche verordnete Maßnahme, ohne Zwang, ohne Lockdown und "Maulkorb", Herr Lenz.
Zweitens stehen Sie mit Ihrer jovialen Einschätzung so ziemlich alleine da, Merkels Fans mal ausgenommen. Die Begründung ist juristisch und wissenschaftlich geradezu atemberaubend sinnfrei, eines Verfassungsgerichtes unwürdig. Jedes Verwaltungsgericht würde ihnen dieses Urteil um die juristischen Ohren hauen.
Und drittens ist, entgegen Ihrer Behauptung, die Merkel-Regierung nach wie vor in Amt und Würden. Vielleicht noch mal ein wenig Verfassungsrecht nachlesen. Tut im übrigen dem Geschmäckle von politischer Kungelei keinen Abbruch. Denn der Fisch stinkt immer vom Kopfe her, und dieser "Fisch" stinkt von Bayern bis Blankenese!

Scheint Ihnen enorm zu schaffen zu machen. Aber zunächst zu Ihrer zurechtgebogenen Antwort:

1. Herr Strate hat den schwedischen Weg bereits gepriesen, als die Lage dort noch katastrophal war. Im Übrigen waren auch im späteren Verlauf die Zahlen keineswegs beständig niedrig. Eine Untersuchungskommission hat den Verantwortlichen erhebliche Versäumnisse vorgeworfen. Besserungen traten erst ein, als zu Einschränkungen ermutigt wurde - welche wohl weitgehend befolgt wurden. Schweden hat eben keine Covidioten deutschen Kalibers.

2. Sie halten sich für eine Koryphäe der juristischen Fachwelt? Eine besonders schrille Stimme im Chor der dauerempörten Cicero-Foristen ist leider keine juristische Qualifikation. Ich kann über die Bedeutung, die Sie Ihrer Einschätzung geben, nur schmunzeln.

3. Noch so eine Expertise...Steht wohl im Verfassungsrecht, dass eine Merkel-Regierung auch nach Abwahl mindestens mitregiert. Unglaublich.

Aber Corona-Leugner mit verfolgten Juden vergleichen...

Hans Jürgen Wienroth | Fr., 3. Dezember 2021 - 14:37

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dem Bürger in einer „Notlage für die allgemeine Gesundheit“ auch Freiheitsrechte entzogen werden dürfen, die entsprechend der Menschenrechte unter bestimmten Umständen auch Schwerverbrechern zustehen (z. B. Weihnachtsmarktbesuch).
Lassen wir uns überraschen, was uns unsere neue Regierung z. B. für den „Fortbestand der Menschheit“ (evtl. Klimanotstand) noch für Grundrechte einschränkt oder entzieht. Die Basis ist gelegt.

der Diktatur des Übervaters "Staat", der selbstredend n u r das Beste für seine
Bürger will und dem daher alle Mittel in die Hand gegeben werden müssen, um dieses "Beste" auch durchzusetzen.
Wer das nicht einsehen will, ist entweder ein Idiot, ein Querulant oder ein Bösewicht.
Alle einsichtigen und "guten" Menschen müssen sich gegen diese üblen Gestalten zusammentun und sie als ihre "Feinde" ächten. Wer nicht auf Linie gebracht werden kann, muß mit Ausgrenzung u. - falls er die Verbote, die ihm erteilt wurden, mißachtet - mit saftigen Geld- o. Haftstrafen rechnen.

Was jetzt die Pandemie an Beschneidung v. Freiheitsrechten verlangt, wird demnächst die Klimakrise, dann die Finanzkrise o. irgendeine andere Krise verlangen. So entwickelt sich Deutschland von einer Demokratie allmählich zur Autokratie der auf eine bestimmte Einheitsmeinung gebrachten Mehrheit, die alle Entscheidungsgewalt an die Regierung abgegeben hat, welche in ihrer Güte u. Weisheit schon das Richtige tun wird.

Gisela Fimiani | Fr., 3. Dezember 2021 - 15:05

Die Exekutive hat sich Legislative und Judikative zu willigen(!) Untertanen gemacht. Mit dem BVerfG ist die letzte Instanz verloren, das GG bis zu dessen Bruch verbogen und angepasst. Bürger, die sich auf das GG verließen, werden eines Besseren belehrt. Dass freiheitlich, rechtsstaatliche Demokratien sich selbst abschaffen können, wird dem Bürger derzeit vor Augen geführt. Als willfährige Untertanen, werden wir alle weiteren Entwicklungen hilflos über uns ergehen lassen müssen. Kritische Staatsrechtler und Bürger mögen noch so sehr protestieren, es gibt keine Instanz mehr, an die sie sich wenden können. „1984“ ist zur neuen Wirklichkeit geworden, die staatsgläubigen Opportunisten bilden die Mehrheit, die die, „eigentlich“ vom GG geschützte Minderheit, zertreten kann. Nur der arrogante, selbstgerechte und völlig geschichtsvergessene deutsche Bürger, kann, in eklatanter Kurzsichtigkeit, derart diktatorische Entwicklungen begrüßen. Die Gehirnwäsche zeitigt ihren Erfolg: BRD - adé……

Peter Sommerhalder | Fr., 3. Dezember 2021 - 15:09

könnte fast sagen:
Waren das noch angenehme Corona-Zeiten, als es noch keine Impfungen gegeben hat...

Gunther Freiherr von Künsberg | Fr., 3. Dezember 2021 - 15:12

Der Rechtsprechung eines Gerichts zu misstrauen ist legitim. Aber ein unabhängiges Gericht als Steigbügelhalter einer Politik zu bezeichnen ist diffamierend und beschuldigt die beteiligten Richter der Parteilichkeit. Auch ist es nicht Sache eines Gerichts über eine zukünftige Problematik zu entscheiden. Das Gericht darf nur Vergangenes rechtlich beurteilen. Daraus kann die Politik dann Schlüsse ziehen, läuft aber Gefahr bei veränderter tatsächlicher Grundlage rechtlich zu scheitern.
Strates Kritik setzt sich nicht mit der rechtlichen Problematik auseinander, sondern überwiegend nur mit den gesellschaftlichen Folgen. Maßgebend für eine gerichtliche Entscheidung sind aber nicht die gesellschaftlichen Folgen, sondern die juristischen Grundlagen, die maßgebend sein müssen für den Urteilstenor und dessen Begründung. Führen diese zu ungewollten gesellschaftlichen Folgen muss sich nicht die Rechtsprechung ändern; dann müssen die Gesetze, im konkreten Fall das GG, geändert werden

Werter Herr v. Künsberg, denn mit seinem sogn. "Umwelt-Urteil" hat das BVerfG ja genau das getan....ein Urteil in die Zukunft gerichtet.

Es überlegen ja schon mehrere NGO u. ä. Aktivisten (wie z. B. die DUH) ebenfalls Klagen einzureichen.
Die wittern alle nach diesem m. E. merkwürdigen,l den Kompetenzrahmen überschreitenden Urteil des BVerfG Morgenluft.

Allen anderen Aspekten Ihres Komm. stimme ich zu.

Sehr geehrter Herr von Künsberg
Recht kann man anwenden (konservative Sicht) oder interpretieren („moderne“ Sicht). Für beide Vorgehensweisen sollte sich das Gericht mit den Argumenten auseinandersetzen. Hätte das BVerfG das getan, hätte man nicht abschreiben müssen (in diesem Fall bei Frau Lambrecht, im Klimaurteil beim Ehemann einer Richterin). Die grundsätzliche Frage ist: Wie weit dürfen Verfassungen „interpretiert“ werden, ohne dass die Demokratie in Gefahr gerät?
@Herr Funke,
Trump hat konservative Richter eingesetzt. Zudem ist das amerikanische System der Besetzung anders.

Geehrter Freiherr,
„gesellschaftliche Folgen“ versus „juristische Grundlagen“ trägt nicht. Es geht um „Freiheit“ oder „Sicherheit“. Da wir (hoffentlich) beides wollen, muß eine vernünftige und nachvollziehbare Abwägung stattfinden. Sie stellen die „juristischen Grundlagen“ als etwas dar, das nie der Auslegung bedarf, das physikalischen Gesetzen gleich sei, wie die sich verbrennende Hand auf der heißen Herdplatte. Darüberhinaus maßregeln Sie zahlreiche, ernst zu nehmende und beachtenswerte Staatsrechtler sowie Juristen, die Sie wegen deren Kritik der Diffamierung zeihen. Die Verfassungsrichter, die Sie in positivistischer Manier jeglicher Kritik enthoben sehen möchten, sind Menschen und als solche fehlbar. Unantastbarkeit und Unfehlbarkeit haben in einer Demokratie keinen Platz. Es müssen keine „Gesetzte geändert“ werden. Die Richter haben die GG Artikel in verantwortungsvoller, abwägender Manier auszulegen - vorzugsweise mit Weit-Sicht für die Folgen eines Verodnungsdurchregierens.

Wenn sie sich so verhalten, wie sie sich verhalten, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn man ihnen misstraut.

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing, verdeutlicht es.

Impflich Ja/Nein

Ich bin bei Ihnen, wenn Sie schreiben nicht die Rechtsprung muss sich ändern, sondern die Gesetze.
Vor zwei Wochen habe ich hier in einen Beitrag geschrieben:

Ich bin für eine Impflicht, Die Einführung darf jedoch nur erfolgen,
wenn das GG Art 2 geändert wird. Art 79

Hier habe ich Benken, dass sie eingeführt wird, ohne eine Änderung des GG und, niemand dagegen vorgeht. Das wäre anarchistisch und würde für die Zukunft Tür und Tor öffnen. Art 20 u. 38 wurden schon mit fadenscheinigen Begründungen ausgehebelt. Wehret weitere Verstöße ab.

Rob Schuberth | Fr., 3. Dezember 2021 - 15:19

Ich bin wahrlich kein Fan des vors. Richters Harbarth, nur bin ich bei diesem Urteil mal auf "seiner Seite".

In Krisenzeiten gelten eben immer andere Maßstäbe, nicht mehr die für die normalen Zeiten.

Mich hat es nur gewundert warum das Gericht sich mit seinem Urteil so dermaßen viel Zeit gelassen hat.
Der zum Vorsitzenden berufene Richter Harbarth bleibt für mich dennoch eine klassische, durch die noch geschäftsführend im Amt befindliche Regierung (Merkel), gewollte Fehlbesetzung.

Bernd Muhlack | Fr., 3. Dezember 2021 - 15:24

Eine ehemalige Kollegin ist Richterin beim VGH MA, dem höchsten VerwG in BaWü.
"Bernd das war doch klar, oder?"

Natürlich war das klar - wie Kloßbrühe, wie Forist Lenz einmal schrieb.
Roma locuta - causa finita?

Ich gebe Herrn RA Strate in vollem Umfang Recht. Das ist quasi ein Freibrief für jedwede zukünftige Einschränkung von bürgerlichen Grundrechten, (GR).
Früher nannte man das "Kaperbriefe".

Ja, jedes GR hat seine Schranken. Es gilt zwischen den einzelnen GR abzuwägen, sie in "Praktische Konkordanz" zu bringen - die so genannten "Schranken-Schranken".
Klingt nach Sprachfehler, ist aber so.

Da ich das Urteil bisher nicht gelesen habe, kenne ich auch nicht die Begründung der Abwägung zwischen den GR u den Einschränkungen seitens der Politik.

Wiederholend:
Jedwede objektive Kritik hat nichts mit Verschwörung oder RECHTS zu tun - es geht um die Auslegung des GG!
Natürlich ändern sich die Zeiten und Menschen, aber eins ist manifest:
GR sind AbwehrR des Bürgers gg den Staat!

q.e.d

Danke, Herr Muhlack, für die Erinnerung an das Manifeste, nämlich die „GR“ als „Abwehrrechte des Bürgers gg den Staat“. Das macht die Demokratie aus. Es bedarf offenbar nur der „Krise“ und Panikerzeugung, damit der Bürger, in Angst und Verwirrung gestürzt, Regierung und Verfassungsrichter unfehlbar und unantastbar stellt. So bereitet man den Weg für die gelenkte Demokratie, die keine Individualrechte mehr kennt - von Kritik ganz zu schweigen. Herr Strate beweist Klar- und Weitsicht!

Klaus Funke | Fr., 3. Dezember 2021 - 15:43

Merkel sprach zu ihrer Verabschiedung von Demokratie, ohne Farbfilm und Roten Rosen. Es war eine Rede von Jemandem, der die Demokratie in Deutschland maßgeblich beschädigt hat. Ja, der damit aus seiner Sozialisierung heraus gar nichts anzufangen weiß. Es war die heimliche Grabrede für Erich Honecker. Wie Trump hat Merkel die Spitze des BFG, des höchsten Verfassungsorgans, mit ihren Gefolgsleuten besetzt. Merkel hat von Trump gelernt. Natürlich bestreitet sie da, sie, die größte Heuchlerin der deutschen Geschichte. Normalerweise hätte für sie ganz andere Gesänge gespielt werden müssen... es ist alles einfach nur tief traurig, was in diesem Lande abgeht. Warum die Wende? Wir hätten die DDR behalten können, denn sie ist vollumfänglich wieder da!

René Maçon | Fr., 3. Dezember 2021 - 15:45

Helmut Kohl hat man die meiste Zeit belächelt. Aber als er ging musste man ihm anerkennend Respekt zollen. Von Angela Merkel bleibt nur ein ungläubiges Entsetzen, wie schnell es ihr gelungen ist, die wichtigsten Institutionen unserer politischen Ordnung, Medien, Parlament und Verfassungsgericht, an die Kandare zu nehmen.

1.weil sie die, die das Meinungsmachungsmonopol innehaben, auf
ihre Seite gezogen hat, allen voran Friedel Springer, Liz Mohn,Hubert Burda."
Nochmal: Die machen mit Ihrer Informationsverbreitung Gewinner und Verlierer.
Sie wurde zum Bewinner hochgejubelt.
2.Wahlverhalten der Wähler
-nach Gefühlslage. Die Konsquenzen werden nicht überblickt. Siehe hier im
Forum
- Elternhaus! wurde schon immer so gewählt hat.
- Sozialer Umgang
- Wahlprogramm, interessiert die wenigsten. Warum sollte es auch!
Nach unserem Wahlsystem bekommt man "immer", mitgeliefert, was
man nicht gewählt hat. Stichwort: Farbmischspielerei, möglich, weil die
Judikative, Gesetze im Sinne der Machtinhaber auslegt, und nicht als
Schutzrechte für das Volk betrachtet, wie unser Jurist B. Muhlack, meiner
bescheidenen Meinung nach richtig auslegt.
- ca 30 (+)% gehen gar nicht zur Wahl.
Aufzählung erhebt nicht Anspruch vollständig zu sein.

Nein, wir sind kein dummes Volk.

Ingofrank | Fr., 3. Dezember 2021 - 15:52

Die ist wenn ,überhaupt nur noch mit großen,
qualitativen Abstrichen, zu gebrauchen.
Sage mir einer einen Grund, warum ausgerechnet das BVG nicht in den einheitsbreiigen, fast gleichgeschalteten Chor, der nie müde werdenden beifallklatschenden Journaille, oder gar dem ÖRR mit Lobeshymnen bedachten Merkeljahren nicht mitsingen soll? Stimmt, das kann niemand erwarten. Und das Faktum Corona , ist lediglich nur ein kleines, kurzes Lied auf der Langspielplatte. Ein Hit wird’s eh nicht.
Egal wer’s komponiert, getextet, oder gar singt!
Also, lohnt es sich überhaupt, so eine Platte im Schrank stehen zu lassen? Meiner Ansicht nach, NEIN.
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Manfred Bühring | Fr., 3. Dezember 2021 - 15:54

Es scheint, unsere in der Vergangenheit so bewährte Gewaltenteilung hat fertig: die Executive regiert am Parlament vorbei; die Legislative macht, was die Executive vorgibt; die Judikative legalisiert alles, was die Executive durchpaukt; und die 4. Gewalt, die Medien/Presse schweigt oder zeigt "Haltung". Wo führt uns das hin? Ist die Demokratie in Krisenzeiten einer Diktatur nach chinesischem Vorbild unterlegen und muss deshalb enrsprechend nachgebessert werden? Die Konvergenztheorie der politischen System, nicht der ökonomischen, wie einmal angenommen?

Helmut Bachmann | Fr., 3. Dezember 2021 - 16:34

Das inhaltlich äußerst dürftige Urteil des V-Gerichts pasdt perfekt zur angestrebten Politik der durchregierenden Alternativlosigkeit. Keine fachliche Stellungnahme, sondern Parteinahme, die seit Habarth so eindeutig ist, dass man sich das Gericht künftig sparen kann. Es wird so weitergehen: Autofahren wird verboten, weil da Leute zu Tode kommen, oder weil es für den Pegelstand des Südpazifik verantwortlich sein könnte. Je mehr die Angst regiert, desto mehr Freiheitseinschränkungen. „Die“ Autofahrer sind an allem Schuld.

Maria Arenz | Fr., 3. Dezember 2021 - 16:47

Herr Strate, sie sind es bereits mit diesem und dem Klima-Urteil. Ich hätte nie gedacht, daß die Fundamente unserer Verfssung innerhalb so kurzer Zeit so einfach, leicht und schmerzlos so gründlich geschleift werden können. Ohne vorherige Straßenkämpfe à la Weimar, ohne Gestapo, KZ und mannhaften Widerstand im Parlament wie am 17. März 33 gegen das damalige Ermächtigungsgesetz. Der neue Freisler keift und brüllt nicht sondern kommt so manierlich und nett daher, daß man es nicht glauben mag, wie fasutdick er es hinter den Ohren hat. Und auch in den Medien regt sich ja nicht mal wirklich Widerstand- der Cicero (meistens noch) und ein paar einsame Rufergeben das gallische Dorf, aber es ist vollkommen egal.

Gerhard Fiedler | Fr., 3. Dezember 2021 - 16:48

1.) Eine Regierung, für die es keine roten Linien mehr gibt, bei all dem, was zu tun sie für richtig hält, kann nur eine Diktatur sein. Wer bisher nicht wußte, was mit der neuen Regierung auf uns zukommt, sollte nun Bescheid wissen.
2.) Von unserem höchsten deutschen Gericht ist ab sofort keine Hilfe mehr zu erwarten. Damit hat sich dieses überflüssig gemacht. Klagen sind künftig zwecklos.
3.) Frau Merkels Verständnis von Freiwilligkeit ist das, was in der ehemaligen DDR gültig war. Es hatte dort z. B. für die berufliche Zukunft fatale Folgen, angeordneten "freiwilligen Aufbaustunden" nicht nachzukommen. Dennoch ist Frau Merkel mit Hilfe der CDU/CSU und vielen Wählern deutsche Bundeskanzlerin geworden.
4.) Nun bleibt uns nur noch GG Art. 20 (4), wo es heißt: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht auf Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Dass dieser GG-Artikel jemals wichtig werden könnte, wer hätte das gedacht?

Hubert Sieweke | Fr., 3. Dezember 2021 - 16:53

von ehemaligen Präsidenten und Richtern des BVG. Es begann bereits bei der Panna, unsere Grenzen zu sichern in 2015. Es war schon damals klar, als Merkel der riesigen Kritik vieler Juristen und auch Politiker ausgesetzt war, dass sie auf ihre Art Rache nehmen wird. Sie hat bereits ab 2016/17 diesen smarten Juristen in Parteiämter gehievt, "ihn näher kennengelernt" und dann dem Gremium vorgeschlagen, in dem Parteien jeweils Richter nach KS speditieren. Fortan konnte sie dann in gemeinsamen Tet-a-Tets die Loyalität weiter auf den Prüfstand stellen.
Am Ende wurde dieser Mann, der niemals als Richter hatte Erfahrung sammeln können, in einer einmaligen Aktion zum Präsidenten befördert. Er blieb offensichtlich weiter CDU Mitglied.
Unter Loyalitätsgesichtspunkten sind diese Urteile auch zu sehen.
Es bleibt abzuwarten, ob dieser Senat auch der neuen NichtCDURegierung weiter seine Loyalität beweisen wird.

Maximilian Müller | Fr., 3. Dezember 2021 - 17:23

Da arbeitet sich dieses Land im Kampf gegen einen imaginären rechten Feind auf, und dann kommt das Messer in den Rücken der Demokratie am Ende aus der Ecke der neu-linken Fundamentalisten.

Wer hätte das nur gedacht ;)

Werner Peters | Fr., 3. Dezember 2021 - 17:39

So sehr ich die letzten Urteile des BVerG kritisiere und insbesondere die Besetzung der Spitze durch den Merkel-Vertrauten Harbarth, so finde dich das Urteil hier richtig. Eine demokratisch gewählte Regierung muss nach Abwägen von Pro und Contra das Recht haben, bei einer solchen Pandemie kurzfristige Einschränkungen im Leben der Bürger zu veranlassen, wenn dadurch nach bestem Wissen und Gewissen hochrangige Güter wie die Gesundheit ihrer Bürger und das Gesundheitswesen in seiner vollen Funktionsweise erhalten werden können. Unglücklich hier war nur die Teilnahme von Herrn Harbarth an dieser Entscheidung. Ein kluger Richter hätte sich in seinem Fall zurückgenommen.

Tomas Poth | Fr., 3. Dezember 2021 - 17:59

Der Harbarth-Senat ist der verlängerte Merkel-Arm, sie hat ihn durchgesetzt und bekommt Geschenke zurück. Deswegen lachen sie auch so herzlich miteinander, sie haben sich gegenseitig beschenkt und haben sich ganz lieb.
Es gibt keine Gewaltentrennung mehr! BananenRepublik Deutschland, meinetwegen auch zukünftig BekiffteRepublik Deutschland.

Hans Schäfer | Fr., 3. Dezember 2021 - 19:07

Frau Fimiani, hat in ihrem vorstehenden Kommentar (K) auf die gegenseitige Abhängigkeit der 3 Gewalten hingewiesen. Das habe ich in meinen früheren K immer immer und immer wieder angeführt Die Begrenzung auf 1000 Zeichen reicht nicht aus, um aufzuzeigen warum.
Schon die Auswahl, wer zur R-Wahl vorgeschlagen wird, weist Schwachstellen auf. Mögliche Kandidaten werden durch BReg, LReg oder einer Fraktion auf eine Liste gesetzt. Sie bestimmen, ob sie die, über die Befähigung zum Richteramt hinaus gehende, Qualifikation besitzen.
BReg u.BR wählen von dieser Liste je 8 aus, die IHRER MEINUNG nach befähigt sind.
Im Klartext heißt das, die künftige KSM Roth, stimmt über die Qualifikation eines Juristen mit ab.
Das GG ist schon seit langem aus der Angel gehoben. = mein obligatorischer Hinweis auf Art. 20 & Art.38. War die Büchse der Pandora bisher nur ½ geöffnet, ist sie es jetzt ganz.
Das VerfG als Hüter der Verfassung existiert nur noch auf dem Papier.
Die Demokratie ist abgeschafft.

Jens Böhme | Fr., 3. Dezember 2021 - 21:40

Was hat man sich im Jahr 2020 über den Begriff Coronadiktatur lustig gemacht und zum Unwort erklärt.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 4. Dezember 2021 - 11:44

Das Harbarth die Hand nicht beißt, die ihn gefüttert hat ist zwingend logisch. Das aber sieben weitere Senatsmitglieder da mitgemacht haben erstaunt mich dann doch schon. Vor dem Hintergrund, dass mehrere Landesverfassungsgerichte inzwischen einzelne Corona Maßnahmen für verfassungswidrig erklärt haben und das BVerfG damit im Grunde auch deren Entscheidungen einkassiert hat, macht sprachlos. Sollte jetzt noch der "Impfzwang" verfassungsgemäß sein, dann ist der letzte Beweis für mich erbracht, dass diese Demokratie von innen heraus erodiert und bewusst und gewollt über die letzte Gewalt im Staat nun auch die Politik herrscht.
Der Impfzwang ist nur noch zu verhindern, wenn die AFD diesen mittels Antrag einfordert. Da niemand mit der AFD stimmt, wären alle anderen gezwungen, diesen Antrag abzulehnen.
Mal sehen, ob sich die AFD das taktisch zutraut.
Spannend dürften die nächsten Entscheidungen bei Verwaltungsgerichte zu diesem Thema sein. Ich schäme mich, für eine solche Rechtsprechung.

W.D. Hohe | So., 5. Dezember 2021 - 00:18

Damit ist allen Klagewilligen gegen Entscheidungen der "unteren" VerfGer Tür und Tor geöffnet.
Rückwirkend.
Insgesamt bedanke ich mich für die Vielzahl denk- und sachlogischer Kommentare dieses Forums und natürlich beim Auslöser dessen - Herrn Strate.
Lässt mich sogar einen prominenten Wiederholungstäter aus der Abteilung Polemik verschmerzen

Urban Will | So., 5. Dezember 2021 - 09:34

durchwinken. Angesichts all der anderen Entscheidungen, die von dort getroffen wurden, ist das quasi sicher.
Das Merkelsche „Durchregieren“ ist zur Perfektion gelangt und ihr Adlatus Scholz wird sich das genau angeschaut haben.
„Keine roten Linien mehr“ also, kann heute ein noch nicht ins Amt gewählter Kanzler verkünden.

Und die Journalie hört so etwas natürlich nicht, wird ihn auf dem Thron huldigen und artig, schwanzwedelnd abwarten, was er und seine Ampel – Truppe alles entscheiden, um dies dann dem Volk zu lehren.

Nach der Impfpflicht wird der Impfzwang kommen, wer soll das noch verhindern? Umjubelt von hörigen Untertanen werden die Obrigkeits – Schergen die noch nicht geimpften Menschen abführen, natürlich nur zu „deren Bestem“, wie der Grinseschlumpf das dann nennen wird.

Ach, die schöne, „Neue Normalität“, hat man sie uns nicht schon vor über einem Jahr angekündigt?

W.D. Hohe | So., 5. Dezember 2021 - 11:14

Zitat: "die 4. Gewalt, die Medien/Presse schweigt oder zeigt "Haltung"
Da sehen Sie zu romantisch.
Die 4te Gewalt ist nur die Verlängerung der vorderen
Eine Art 3G +
Schließlich werden alle wichtigen Entscheidungsposten und -träger von den jeweiligen Ländern = MPs besetzt...
versetzt... entlassen
Dem Märchen der 4ten Gewalt bin ich auch ewig aufgesessen