Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht, (l-r) Astrid Wallrabenstein, Ulrich Maidowski, Monika Hermanns, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf und Christine Langenfeld, eröffnet die mündliche Verhandlung zu Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern.
„Das Bundesverfassungsgericht entwickelt sich zur Black Box mit integrierter Wundertüte“ / dpa

Kritik am Bundesverfassungsgericht - Karlsruhe verspielt seinen Ruf

Das Bundesverfassungsgericht ist in seinem Selbstverständnis, in seinen derzeitigen Handlungsroutinen und in seiner technischen und personellen Ausstattung nicht zukunftsfähig, schreibt Jens Peter Paul.

Autoreninfo

Jens Peter Paul war Zeitungsredakteur, Politischer Korrespondent für den Hessischen Rundfunk in Bonn und Berlin, und ist seit 2004 TV-Produzent in Berlin. Er promovierte zur Entstehungsgeschichte des Euro: Bilanz einer gescheiterten Kommunikation.

So erreichen Sie Jens Peter Paul:

Hochsommer in Karlsruhe – und der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts ist sauer, empört, beleidigt. Ihm Befangenheit zu unterstellen, weil sich eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts am 30. Juni 2021 mit der Bundeskanzlerin und einer Reihe von Ministern in Berlin zum zwanglosen Gedankenaustausch getroffen hatte, war in seinen Augen ein Unding, ja eine Unverschämtheit. Am liebsten hätten die acht Frauen und Männer in den roten Roben das Ablehnungsgesuch der AfD nicht einmal ignoriert, aber da das nicht möglich war, schmetterten sie es in maximaler juristischer Lautstärke ab, ohne damit eine Entscheidung zu treffen, denn einer solchen war die Beschwerde in ihren Augen nicht würdig: „Offensichtlich unzulässig“, „ungeeignet“, „unbegründet“ sei die Eingabe, fänden solche Begegnungen doch „regelmäßig“ statt „im Sinne eines Dialogs der Staatsorgane“ als „Ausdruck eines Interorganrespekts“.

Man dürfe, so der Tenor der Belehrung per Beschluß vom 20. Juli 2021, dem Gericht schon zutrauen, sich nicht durch ein Abendessen und den einen oder anderen Vortrag einer Bundesministerin um den Finger wickeln zu lassen. „Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richterinnen und Richter“ seien auch mitten in einem Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung nicht angebracht. Ein solches Mißtrauen widerspräche „dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters“. Alles andere sei „eine Mutmaßung ohne sachlichen Hintergrund".

„ultra vires“

Ganz so harmlos ist die Sache leider nicht, glaubt man seither erschienenen Medienberichten, den jüngsten von diesem Wochenende. Danach hatten Gerichtspräsident Stephan Harbarth und seine Stellvertreterin Doris König selbst eine Änderung der Themenliste angeregt, die beim Dinner mit Merkel und Ministern zu behandeln sei: „Rechtsetzung in Europa“ und „Entscheidung unter Unsicherheiten“ – dazu, so die Welt am Sonntag, wollte die Delegation aus Karlsruhe gerne etwas hören und so sei es auch geschehen.

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Ernst-Günther Konrad | So., 10. Oktober 2021 - 09:33

Klasse analysiert und auf den Punkt gebracht. Ich habe während meines Studiums im Fach Staats-und Verfassungsrecht etliche Urteile des BVerfG berufsbezogen studieren und in Prüfungen abhandeln müssen. Ich konnte mich auch immer mit vielen Urteilsbegründungen, auch wenn ich zu anfangs, aus dem Bauch heraus, dies anders sah, mich doch wiederfinden und hatte ein hohes Vertrauen in das BVerfG. Die von Ihnen genannten Entscheidungen und der Umgang mit Beschwerden, ob vom Bürger oder AFD oder von sonst wem, hat mein Vertrauen in das oberste Gericht zutiefst erschüttert. Nach Merkel Manier alles als alternativlos abzuwürgen, abzulehnen oder nicht zu zulassen, ohne mündliche Verhandlung und ohne Erklärungen schürt mein Misstrauen erheblich. Auch, wie Sie zurecht feststellen, die Personalauswahl ist anrüchig und aus meiner Sicht nicht mehr rechtsstaatlichen Prinzipien folgend. Und da regen wir uns über Polen, Ungarn und andere auf? Die AFD will es ändern, aber die will man nicht. Warum wohl?

Rob Schuberth | So., 10. Oktober 2021 - 13:02

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

In Ihren Kanon der Kritik stimme ich ebenfalls ein.

Gerade mit dem letzten Punkt, uns mit unserer Kritik über andere EU-Länder zu erheben, geschieht auf ganz dünnem Eis stehend.

Denn Brüssel mahnt seit Jahren den Beamtenstatus unserer Staatsanwaltschaften u. Staatsanwälte (und den dadurch vorhandenen politischen Einfluss auf die Justiz) an.

Man hat sich in eine Art Stillhalteabkommen begeben.
Man muss das aber endlich mal lösen.

Unsere Richter am BVerfG haben den Bezug zur Realität u. zu uns Bürgern sowieso schon lange verloren.
Herr Voßkuhle war m. E. eine der letzten Ausnahmen.

gabriele bondzio | Mo., 11. Oktober 2021 - 09:46

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

nicht mehr rechtsstaatlichen Prinzipien folgend." ...es ist nicht nur ihre Sicht, Herr Konrad.
https://www.gewaltenteilung.de/#10
Die Dreiteilung der Staatsgewalt (siehe Grundgesetz), wurde in DE nie vollzogen.
Die Judikative ist nach wie vor ein staatsorganisatorischer Bestandteil der Exekutive.

Enka Hein | So., 10. Oktober 2021 - 09:35

..Ihre Kommentare zu lesen, werter Herr Paul.
Das BVerG hat sich, genau wie Altparteien, den Staat zur Beute gemacht. Der Bürger stört nur. Man sollte den Laden zu machen und diesen Selbstgefälligen das Gehalt weiter zahlen. Dann gibts auch keine verheerenden Urteile mehr.
Sollten die Zustände in Polen, die von unseren MSM gerne herbei geschrieben werden nur im Ansatz stimmen, mein Gott wo bleibt dann der Aufschrei bei uns.
Good law, bad law.
Wir sind mitten drin in einer Bananenrepublik. Und der Tumor wuchert und sitzt in Berlin.

Karl-Heinz Weiß | So., 10. Oktober 2021 - 09:55

Der Kritik des Autors am zunehmend dünkelhaften Auftreten der höchsten deutschen Richterschaft kann ich zustimmen-nach 16 Jahren Merkel-Alternativlosigkeit ist leider nichts anderes zu erwarten. Unsinnig ist aber der Vorschlag einer Super-Gerichtsinstanz. Wir haben schon jetzt zu viele Instanzen. Auch im Fußball führte der Videobeweis nicht zu befriedigenderen Entscheidungen.

Urban Will | So., 10. Oktober 2021 - 09:57

und leider auch bedrückenden Blick hinter die Kulissen des Prinz Max Palais zu Karlsruhe.
Das Ganze schreit geradezu nach Klüngel-Wirtschaft.
Gemeinsames Dinieren, Auf den Thorn heben untertäniger Partei – Genossen, Urteile, die aussehen wie diktiert...

Das alles ist im Zeitalter des Merkelismus, das sich wohl auch nach ihrem Abgang so fortsetzen wird, problemlos möglich.
In den 80ern bspw. hätte ein SPIEGEL solche Machenschaften gnadenlos aufgedeckt und es hätte einen Aufschrei gegeben.
Heute dient man sich dieser Obrigkeit an, schreibt in ihrem Sinne.
Das Narrativ bspw., dass D das Weltklima zu retten hat, ist fest verankert und wird in den nächsten Jahren viele Bürger ruinieren.
Das ist egal, das „Große Ganze“ steht im Vordergrund, ihm ist alles unterzuordnen.

Das Schlimme: Karlsruhe ist unantastbar, nicht abwählbar.
Und das widerlichste: vom hohen Thron der Übermoral sabbert die Politik ihre Phrasen ob der Entwicklungen in Polen oder Ungarn...
Man kann sich nur abwenden.

Romuald Veselic | So., 10. Oktober 2021 - 09:59

Z "Merkwürdig die Klima-Entscheidung vom 24. März 2021, mit der das Bundesverfassungsgericht auf allgemeinen Wunsch einer Handvoll von Einzelpersonen und Lobbyisten nicht weniger als einen radikalen Paradigmenwechsel auf Jahrzehnte hinaus in der deutschen Umwelt-, Wirtschafts- und damit auch Sozial- und Finanzpolitik verfügte und damit bei den eigentlich beklagten Organen, Bundestag und Bundesregierung, offene Türen einrannte und Erleichterung, ja geradezu Begeisterung auslöste."

Im Anschluß:
Karlsruhe ist offensichtlich das Privileg der Unanfechtbarkeit seiner Beschlüsse und Urteile zu Kopf gestiegen. Eigene Sichtweisen werden als nicht verhandelbar betrachtet und dann auch entsprechend behandelt, nämlich als sakrosankt. Argumente und Abwägungen werden bestenfalls post festum verlautbart.

Diese Richter müssen gewählt werden, so wie die Politiker. Meinetwegen alle 8 Jahre. Den Politparteien, darüber zu entscheiden, muss definitiv und mit aller Kraft entzogen werden.

Gerhard Fiedler | So., 10. Oktober 2021 - 10:06

Danke Herr Paul für Ihren fundierten Beitrag zum Zustand unseres höchsten deutschen Gerichts! Ihr Satz "Es verstößt selbst regelmäßig gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör." sagt alles aus. Das BVG bedarf dringend einer Reform, auch hinsichtlich seines Besetzungsverfahren, dass neutral erfolgen muss, aber wie? Letzteres ist auch unseren öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu wünschen. Vielleicht ein nächster Beitrag von Ihnen dazu? Gut, dass es Sie beim Cicero gibt, geehrter Herr Paul!

und dem vieler anderer Kommentatoren möchte ich mich anschließen, lieber Herr Fiedler.
Es ist immer wieder eine Freude, seine Beiträge zu lesen. Sie sind inhaltlich und sprachlich gut, Nach dem Weggang von Herrn Kissler ist uns Cicero-Lesern in Herrn Paul ein heller Stern am Journalisten-Himmel aufgegangen. Gott sei Dank!
Bei den meisten Medien herrscht ja überwiegend nur Nebel und Finsternis.

Der BGH reiht sich ein in die lange Liste der vielen Institutionen, die nicht mehr neutral sind und Ihren Auftrag für den Staat und seine Bürger daher nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen.
Es war ein schleichender Prozess, — seit vielen Jahren im Gange - welcher zur Aushöhlung der allermeisten staatl. Stellen im D geführt hat, aber er war sehr erfolgreich. Ich glaube nicht mehr an eine Rückkehr zu den gesunden Verhältnissen der fünf Jahrzehnte nach 1945, als es noch unabhängige Institutionen bei uns gab. D ist auf dem Weg in eine Bananenrepublik. Berlin spielt den Vorreiter!

Gerhard Lenz | So., 10. Oktober 2021 - 10:07

Shooting-Star auf der rechten Außenbahn des Ciceros klingt mal wieder so, als käme sein Beitrag direkt aus der AfD-Pressestelle.

Das Bundesverfassungsgericht fällt Urteile, die Herrn Paul nicht sonderlich zu gefallen scheinen. Also bezweifelt er nicht nur die Kompetenz des Gerichts, sondern deutet auch Gemauschel mit der Regierung Merkel und personelle Verquickungen an, die, so muss man seine Argumentation verstehen, ein schlechtes Licht auf Eignung und Unabhängigkeit des Gerichts werfen.

Das alles zweifellos zum Wohlgefallen der AfD-Fans, die dieses Forum beherrschen. Wahrscheinlich soll Herr Paul jetzt Herrn Kissler beerben, steht er doch in der Eindeutigkeit seiner Meinungen diesem in nichts nach.

Auch eine politische Standortentscheidung des Ciceros, Herrn Paul jetzt vermehrt hier zu Wort kommen zu lassen.

Urban Will | So., 10. Oktober 2021 - 12:30

Antwort auf von Gerhard Lenz

Magazin gibt, das der Regierung nicht nach dem Mund schreibt... Das nicht im links - grünen Mainstream dahin gondelt.

Können Sie denn eine der Aussagen von Herrn Paul hier widerlegen?

Stimmt irgendein Satz nicht, den er da schreibt?

Tja, da werden Sie sich die Finger blutig googeln und doch nichts finden.

Und da er Recht hat, muss man ihn jetzt schnell als „Rääächten“ diffamieren. Er wird es, wie die meisten hier, mit einem Schmunzeln zur Kenntnis nehmen.

In Ihrem Staat, Lieber Herr Lenz, so wie Sie ihn gerne hätten, wäre der Herr Paul jetzt arbeitslos. Aber – noch – sind wir gottseidank nicht soweit.

Also hauen Sie weiter in die Tasten und verharmlosen Sie weiterhin untertänigst die wirklichen Gefahren einer „rechten Diktatur“. Sie scheinen über die Zeit vor '45 nicht informiert zu sein oder alles vergessen zu haben.
Aber das ist egal. Sie richten zumindest keinen Schaden an und erfrischend erheiternd sind ihre Beiträge ja gelegentlich doch, das gebe ich zu.
Schönen Sonntag!

Karl-Heinz Weiß | So., 10. Oktober 2021 - 13:10

Antwort auf von Gerhard Lenz

Herr Lenz, auch nach mehrfacher Lektüre Ihres Beitrags vermisse ich ein Argument. Die Buchstaben A f D führen bei Ihnen offenbar zu einem unkontrollierbaren Schreibreflex.

Rob Schuberth | So., 10. Oktober 2021 - 13:10

Antwort auf von Gerhard Lenz

Ich bin immer an anderen Meinungen/Ansichten int.
Nur müssen diese auch mit Fakten belegt sein.

Zur Sache, also den Kritikpunkten die Herr Paul angeführt hat (das sind Fakten!) haben Sie sich nat. wie so oft nicht geäußert.

Daher bitte ich Sie diese Belege für uns alle hier anzugeben.

Konkret. Widerlegen Sie die Kritik des Herrn Paul, oder schweigen Sie.

Sie in maßloser Selbstüberschätzung irgendjemanden zum Schweigen auffordern, sollten Sie sich mit Form und Zweck gewisser journalistischer Darstellungsformen vertraut machen und, mehr noch, an der Qualität Ihrer eigenen Beiträge arbeiten.
Herr Pauls Beitrag hat nämlich keinerlei Beweiskräftigkeit, an eine solche hat er beim Verfassen desselben auch sicher nicht gedacht - dazu kennt er sein Geschäft zweifellos gut genug.
Ein Kommentar, und genau das ist es, was Herr Paul abliefert, kann immer auch ein Stück Meinungsmache sein. Und so mutmaßt er, sieht Verbindungen und Hintergründe, zieht seine Schlüsse und kommt zu seinem ganz persönlichen Urteil. Das ist selbstverständlich höchst subjektiv. Für Leute wie Sie, die Meinung und Fakt weder auseinanderhalten können noch wollen, ist das Stückchen natürlich nichts als die reine Wahrheit, weil es so wunderbar Ihre politische Einstellung wiedergibt.

@Herr Weiß: Der Beitrag ist nun mal ziemlich identisch mit AfD-Meinung...

Herr Lenz: Vor 40 Jahren in der DDR hatten die Genossen auch erst Dienstag früh eine Meinung - Montag Nachmittag war nämlich Parteiversammlung, da wurden sie eingenordet. Nach dem Prinzip funktionieren Ihre Meinungsäußerung. Was bestimmte Parteien und Personen von sich geben ist per Definition richtig, was andere sagen ist falsch. Damit wurde schon vielfach in der Geschichte Schiffbruch erlitten! Eine solche Phase erlebt z.B. gerade eine alte Volkspartei! Demokratie funktioniert durch Widerspruch!

Ronald Lehmann | So., 10. Oktober 2021 - 19:23

Antwort auf von Gerhard Lenz

Ja, das Barometer funktioniert bestens.
da brauch der Herr Paul von mir ja kein Chapeau mehr ;-)

Dieser Inhalt des Artikels erinnert mich an die finstere DDR-Zeit, wo man im Namen des Volkes, der Demokratie & des antifaschistischen Schutzwall in seinem ganzen "Ermessen" voll funktioniert hat & genügend Fallbeispiele aufgezeigt wurden.

Und wieder das tagtägliche Murmeltier:

Wir zeigen & richten mit der Moralkeule aus der Kloake der Gesinnung heraus ringsrum auf andere Menschen & ihre Denkstrukturen sowie Länder & Gebilde.
Und dies auch noch, ohne einen roten Kopf (Moral) zu bekommen.

Warum gibt es die Justiz? Um Recht zu sprechen.
Aber Recht zu sprechen im Sinne der göttlichen Tugenden für Barmherzigkeit, Gerechtigkeit & eben Recht.
Psalm 33,5 "Gott liebt die Gerechtigkeit & das Recht"
Argo - wer ((Gott)) nicht liebt, liebt auch keine Gerechtigkeit
Aber:

Der Weg der Wahrheit ist für jedermann offen, um vom falschen Weg abzukehren.
Der kleine Lord - lieber spät als nie

Maria Arenz | So., 10. Oktober 2021 - 10:18

Herr Paul. Das ist zwar nichts Erheiterndes zur Sonntag-Morgenstunde, was Sie da zusammengetragen haben, sollte aber in Kurzfassung an jeder Litfaßsäule hängen, nachdem sich unsere sog. Qualitäts-Tagespresse zu dem Thema ja auch vornehm zurückhält. Das Eigenlob " Mißtrauen ist angesichts des grundgetzlich vorausgesetzten Bildes des Verfassungsrichters nicht angebracht" war noch nie weniger berechtigt als bei der aktuellen Besetzung insbesondere des 1. Senats. Gegen das, was sich diese Clique schon mit den Urteilen zu Klima, Rundfunkbeitrag und i.S. Corona an Rechtsschutzverweigerung geleistet hat, ist das, was die polnische Regierung sich in Bezug auf dei Gewatenteilung leistet, Kindergarten. Ich habe daraus gelernt: Putschisten müssen nicht mit verspiegelten Sonnenbrillen, Ordensbrust und Stiefeln in Panzern vorfahren- in roten Talaren mit weißem Beffchen kann man eine gewachsene Verfassungsordnung viel lautloser und wirksamer aushebeln.

Hans Schäfer | So., 10. Oktober 2021 - 10:39

mir raucht der Kopf. Verstanden habe ich noch nicht die Hälfte. Das muss ich mindestens noch drei Mal lesen. Ob ich dann alles verstanden habe, bezweifle ich. Ich glaube, ich lass es lieber.
Wie es Normal Gerhard wohl ergehen wird?

Hans Schäfer | So., 10. Oktober 2021 - 14:39

Antwort auf von Hans Schäfer

verstanden hat er wieder nichts.

Frau Yvonne Stange, hat zu recht geschrieben, ich zitiere:
<<aber da Sie des verstehenden Lesens nicht fähig zu seinen scheinen,.,.>>.
Verstanden hat er nur, dass jemand aufgetaucht ist, der keine Hass-Tiraden über die AfD ausschüttet. Dies gilt es im Keim zu ersticken, nach dem Motto:
" Wehret den Anfängen"!
So muss man seinen Beitrag der Unterstellungen verstehen verstehen.
Heute ist der Tag des Hundes. Da gibt es zusätziche Knochen!

Manfred Bühring | So., 10. Oktober 2021 - 10:44

Wie schon im Zusammenhang mit der Causa Polen erwähnt, hebelt das merkelsche Demokratieverständnis einer weisungsgebundenen Justiz zunehmend unsere rechtsstaatlichen Prinzipien einer Gewaltenteilung aus. Wäre das alleine nicht schon schlimm genug, ist gegen diese Aushölung unserer Demokratieprinzipien kein nennenswerter Widerstand erkennbar, auch nicht aus den Reihen der Verbalradikaljuristen der FDP. Wie sagte schon Willy Brandt: wer mit dem Finger auf andere - Polen - zeigt, der zeigt mit 2 Fingern auf sich selbst. Wer schützt unsere Demokratie eigentlich noch vor den Demokratiefeinden in unserem Land und dem überbordenden und nicht demokratisch legitimierten Justiz- und Verordnungsmoloch EU?

Lisa Werle | So., 10. Oktober 2021 - 11:00

Danke, Herr Paul, für diesen Artikel. Das BuVerfG war mal - trotz der Schwierigkeiten im Weg dorthin- ein geachtetes Gericht. Das ist vorbei. Seit Harbarth dort herum merkelt, ist dieses "Gericht" in meinen Augen ein korrupt-politischer Selbstbedienungsladen geworden.

Bernd Windisch | So., 10. Oktober 2021 - 11:03

bis die ersten Herrn Paul in die Nähe von Verschwörungstheoretikern und Querdenkern rücken werden.

Ich empfinde es als außerordentlich erfrischend diesen sehr guten und kompetenten Journalisten hier im Cicero lesen zu können. Herr Paul folgt seinen Überzeugungen ohne Schere im Kopf oder Angst vor Zustimmung von der "falschen" Seite.

Der Meinungskorridor ist wieder breiter geworden. Respekt Herr Paul!

Ich stimme Ihnen voll zu, sehr geehrter Herr Windisch! Herrn Paul gebührt Respekt für seinen Mut, Themen anzusprechen und zu behandeln, die man ansonsten gerne unter den Tisch fallen lässt.
Und der erste, der üblich Verdächtige, rückt ihn schon in die Nähe der AfD! Es ist unglaublich, dass es Heerscharen von Menschen in diesem Land gibt, die diejenigen, die nicht ihre Meinung vertreten, sofort in die (rechte) Ecke stellen. Diskutieren unerwünscht!
Herr Paul ist auch in meinen Augen ein Gewinn für den Cicero! Das sehen wohl noch einige mehr in diesem Forum so. Sind wir deswegen alle AfDler?
Ich wünsche allen einen schönen Sonntag

..ist es schon lange hier im Forum. Ich lese deren Inhalte schon lange nicht mehr.
Dann kann ich auch mit meinem Kühlschrank debattieren.
Schönen Sonntag.

Heiner Sendelbach | So., 10. Oktober 2021 - 11:10

Klasse Artikel Herr Paul! Ich beobachte diese Entwicklung auch schon länger voll Sorge. Ich fürchte nur, es wird sich niemand finden, der Ihre Vorschläge aufgreift, da bei uns die Parteien mittlerweile viel zu viel Macht angehäuft haben und die von ihren eigenen internen Machtzentren abhängigen „Berufs“-Politiker sich nicht traue aufzubegehren. Könnte ja das Ende der Karriere sein und was anderes hat man ja nicht gelernt.

Hans Jürgen Wienroth | So., 10. Oktober 2021 - 11:45

Vor dem Hintergrund dieses „selbstherrlichen“ Gerichtes muss man – glaube ich – auch die polnische Reform der Verfassungsgerichtsbarkeit sehen.
Wäre in unserem Lande eine andere politische Richtung in der Regierungsverantwortung, das BVerfG würde jede Änderung (z. B. Reduzierung der Hartz-IV-Sätze) als nicht „verfassungskonform“ verwerfen und das für viele Jahre über eine Legislaturperiode hinaus. Dabei sind dem Gericht in seiner „Kreativität“ keine Grenzen gesetzt. Selbst ein Eingriff in Gesetzgebungskompetenzen und Zuständigkeitserweiterungen sind, wie beim EuGH, möglich.

Jürgen Schneider | So., 10. Oktober 2021 - 11:53

Das peinliche Schweigen des BVerfG zu den größten Grundrechtseingriffen seit Bestehen der Bundesrepublik im Rahmen der Corona-Krise trägt sicherlich ebenfalls zum Verlust des Ansehens dieser einstmals sehr renommierten Institution bei. Auf Rechtsschutz gegen massive staatliche Eingriffe in so genannte unveräußerliche Grundrechte kann der Bürger ganz offensichtlich nicht mehr zählen. Das höchste deutsche Gericht verkommt immer mehr zur Affirmationsinstanz für das Handeln der Regierung. Die Besetzung der Richterstellen während der letzten Jahre hat das Schwinden des Vertrauens in diese Institution bei mir nicht aufhalten können. Es wird sich zeigen, ob das Gericht hinsichtlich der jüngsten massiven staatlichen Eingriffe in die Grundrechte durch eine profunde rechtliche Bewertung der Corona-Maßnahmen seine Unabhängigkeit von der Exekutive nachhaltig aufzeigen kann. Man darf gespannt sein.

Brigitte Simon | Mo., 11. Oktober 2021 - 07:49

Antwort auf von Jürgen Schneider

Das BVerG gehörte bisher zu den angesehendsten Instituionen des deutschen Staates. Wir erleben erschreckende Mängel an richterlicher Zurückhaltung und Sensibilität.

Merkels Einladung zum vorgezogenem jährlichen Dinner wirft ein großes Schlaglicht auf zunehmende Verwischung der Legislative, Exekutive und Judikative. Genau diese befürchtete Voßkuhle bei seinem politisch belasteten und Merkel nahen Nachfolger Harbart.

Merkels direkte Einflußnahme auf politische Entscheidungen außerhalb ihres Zustän-digkeitsbereiches sind in der Geschichte Deutschlands einmalig. Sie zeigen diktatorische Züge. Auch die Entlassung des für sie unbequem gewordenen ehe-maligen Präsidenten des Verfassungsschutz Maaßen, der sich nicht auf ihre Linie trimmen ließ, war ein diktatorischer Zug.

Doch was erwartet uns von dem vornehm schweigenden neuen Kanzler Scholz in seinem Mysterium? Ich glaube, salopp gesagt, Jacke wie Hose.

helmut armbruster | So., 10. Oktober 2021 - 12:16

Menschen mitgetragen, verstanden und akzeptiert werden.
Eine gegen das allgemeine Rechtsempfinden gerichtete Gesetzgebung und Rechtsprechung schadet sich auf die Dauer nur selbst.
Dass unseren obersten Richtern und den Politikern die Sensibilität und das Fingerspitzengefühl dies zu verstehen abgeht ist eine sehr bedauerliche Entwicklung.

Gisela Fimiani | So., 10. Oktober 2021 - 12:20

Ihr Beitrag, Herr Paul, ist von größter Bedeutung und Ihre Kritik an der Richterschaft des BVerfG ist überaus berechtigt. Umso bestürzender erscheint es, dass sich diese Kritik in den öffentlichen Medien kaum zeigt. Der demokratisch verfasste Staat ist kein Selbstläufer, er verlangt Mitverantwortlichkeit seiner Bürger mittels der Freiheit der Kritik an der Staatsmacht, die die Freiheit des Zugangs zu Informationen zu gewährleisten hat. Der Respekt vor staatlichen Institutionen erhebt diese nicht über jeden Zweifel. Jedes im Staat und seinen Gesetzen verwirklichte Recht ist Menschenwerk. Es ist fehlbar und seine Organe sind fehlbare Menschen! Sie erliegen leicht der Eitelkeit, die „Gefallen findet“ an der Ausübung unanfechtbar gewordener Macht. Richter und classe politique haben sich über ihren Souverän erhoben und müssen dringend daran erinnert werden, dass sie dessen Diener! sind, Rechenschaft abzulegen haben, anstatt des Hochmuts und der Allmachtsphantasie zu frönen.

Nicola Chauvin | So., 10. Oktober 2021 - 12:29

Ausgerechnet Deutschland masst sich an die Polen zu kritisieren. Nach den vorliegenden Information kann man den Polen nur zu ihren Weg gratulieren, auch wenn der Eindruck entsteht "die Politik" mischt sich in Jurafragen ein.
Diese deutsche Arroganz ist unerträglich.

Peter Sommerhalder | So., 10. Oktober 2021 - 12:55

wie da irgendwie alles zusammenhängt.
Ich habe jegliches Vertrauen verloren.

Ich versuche einfach mein kleines, persönliche Leben zu führen und gebe dabei sorg zu meinen Mitmenschen.

Aber was sich da oben abspielt, das interessiert mich zwar noch, aber gut möglich dass es mich in naher Zukunft überhaupt nicht mehr interessiert...

Thorwald Franke | So., 10. Oktober 2021 - 13:46

Z.B. als das BVG 2002 urteilte, dass der "besondere" Schutz von Ehe und Familie nicht bedeute, dass die Familie besser ("besonders", also gesondert) als andere Lebensformen geschützt werden sollte. Dazu muss man wissen: Das Wort "besondere" wird im Grundgesetz auch zur Definition der Gewaltenteilung verwendet: "besondere Organe" (Artikel 20), also "gesonderte" Organe. Mit dieser Logik könnte man also auch die Gewaltenteilung aushebeln, denn "besondere Organe" müssen ja demzufolge keine "gesonderten" Organe sein.

Oder das Kopftuchurteil vom März 2015, das mit seinen filigranen Kriterien für ein Kopftuchverbot für Lehrer in NRW lebensfremd war und dem Kopftuch praktisch einen Blankoscheck ausstellte.

Das Wahlverfahren muss ins Rampenlicht. Die Richter werden nicht nach Kompetenz, sondern nach Parteipolitik gewählt. Da gibt es z.B. eine grüne Richterin, die ihr Leben lang juristisch daran gearbeitet hat, die Staatsbürgerschaft auf die Bevölkerung auszudehnen. Niemand weiß davon.

Markus Michaelis | So., 10. Oktober 2021 - 13:57

Einfache "Alltagsklagen" würden wahrscheinlich ausufern?

Die andere Kritik teile ich. Gericht und Regierung können gerne gleich Denken. Hier würde ich es aber auch als Tendenz zur Aushöhlung der Institutionen und Gewaltenteilung sehen - es gibt eher ein möglichst einheitliches Denken im Sinne "des Richtigen", als eine Interesse an Checks&Balances, Vielfalt, Diskussionen.

Interessant auch das Verhältnis zum EuGH. Jonathan Sumption weist in "Trials of the State" darauf hin, dass GB ohne Verfassung über Jahrhunderte den Übergang von der Monarchie ohne Bruch begleitet hat. Europa ist ohne nationale Verfassungsbrüche kaum möglich, reden will man darüber aber nicht, weil es am Mythos der Widerspruchsfreiheit der "richtigen Position" kratzt. Verfassungen müssen wie anderes als heiligst dastehen - sonst wankt das Gebäude.

Wir haben jetzt ein Dickicht an EuGH, Verfgerichten, internationalen Abkommen - und man pickt sich immer gerade heraus, was passt. Das untergräbt demokratisches Vertrauen.

Werner Zillig | So., 10. Oktober 2021 - 14:24

Generell ist ja die Frage, wie das in einer Demokratie gehen soll: die Auswahl von Richtern. Es sind ja immer politische Interessen im Spiel. Parteien proportional? Kann es eigentlich nicht sein. In letzter Zeit kommt mir ein Gedanke nicht mehr aus dem Kopf: Warum nicht, Qualifikation der Bewerber vorausgesetzt, das Los entscheiden lassen?

Hans-Joachim Zimmer | So., 10. Oktober 2021 - 14:48

Da gibt es eigentlich schon seit Jahrzehnten nichts mehr zu verspielen. Mit der Grundgesetzänderung vom 29.01.1969 wurde per Änderung Art. 93 GG die Verfassungsbeschwerde (VB) zum Verfassungsrecht erhoben. In Artikel 94 wurde dieses Recht sogleich unter den Vorbehalt der Regelungen im BVerfGG gestellt. In diesen ist die den Richtern das Recht zugewiesen, VB nicht zur Entscheidung anzunehmen. Dies wird seither über 200.000 mal praktiziert. Auch schrecken die Richter nicht davor zurück, Eilanträge auf der Grundlage des § 40 der hauseigenen Geschäftsordnung über die Klinge spriingen zu lassen.
Weiter ist zu beachten, dass das die Richter sich an § 93 Abs. 3 BVerfGG halten, und verfassungswidriges Recht, wenn es älter als ein Jahr ist, als geltendes Recht zu akzeptieren. Tschüss Grundrechte.

Derzeit läuft eine Klage gegen BT-Wahl, der die Landeslisten der GRÜNEN in gegenderten Form zum Inhalt hat und die da vorgenommene "Frauenquote" für verfassungswidrig hält. Da dürfen wir mal gespannt sein, ob dieser Eilantrag auch wieder abgelehnt wird. Das BVerfG hat bewusst die Entscheidung zur "Bundesnotbremse" in diesen Monat verlegt, schön nach den Wahlen natürlich. Gegen die BT-Wahl wegen der Vorgänge bei den Wahlen in Berlin sind auch einige Klagen eingereicht worden. Harbarth muss nun Flagge zeigen, ob er seiner Gönnerin weiter zuhält und den Senat entsprechend beeinflussen kann oder nicht. Wobei. Er hat nur eine Stimme, was treibt denn die anderen Senatsmitglieder dazu, sich selbst derart in Frage zu stellen? Es ist, wie viele Kommentatoren hier schreiben, dass die Richter in Karlsruhe inzwischen selbst versuchen Politik zu machen und sich nicht mehr dem Grundgedanken des Schutzes des GG und seiner Bürger verpflichtet sehen und das Recht fortschreiben.

Bernd Muhlack | So., 10. Oktober 2021 - 15:11

In wohl allen juristischen Repetitorien lernt man den Spruch: "Das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz!"
Und das ist zutreffend!

In der Tat wird ein großer Teil von Verfassungsbeschwerden von den vorgeschalteten Dreier-Ausschüssen als "offensichtlich unbegründet" oder formal fehlerhaft abgewiesen.
Das ist nichts Neues, das war schon immer so; q.e.d.
Ob man weitere Senate implementieren sollte, lasse ich dahin gestellt, hinreichend kompetentes Personal wäre wohl kein Problem.

Was jedoch auch mMn zutrifft, ist, dass sich das BVerfG mit einigen seiner letzten Entscheidungen sehr (zu!?) weit auf den Bereich der eigenen politischen Einflussnahme bewegt.
Es ist ein großer Unterschied ob ich das VermögensStG qua unzureichender Bewertung ad acta lege oder ob ich der BReg quasi vorschreibe wie u wann sie ihre Klimaziele zu verwirklichen hat.
Das ist nicht die Aufgabe des BVerfG.
Allerdings: Roma locuta - causa finita.

Das GG (Finanzhoheit) u EU-Recht?
Sind "Nullzinsen" gar eine Enteignung

Tomas Poth | So., 10. Oktober 2021 - 17:10

Das BVG handelt schon lange politisch, ganz im Sinne des Aufgehens in der EU und der Abdankung der Bundesrepublik als souveräner Staat. Das BVG ist dem Zeitgeist und dem politischen Willen unterworfen. Erst ein neuer politischer Wille kann das ändern und der muß vom Souverän kommen.
Der Souverän wird aber mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Methoden genau in diese Richtung geschoben und gedrängt.
Das Aufgehen der Bundesrepublik in der EU ist ja das religiöse Heilsziel, Heilsversprechen fast aller Parteien in unserer Republik!

Hans Schäfer | Mo., 11. Oktober 2021 - 11:35

Antwort auf von Tomas Poth

Richtig: Er hat aber keine Möglichkeit es zu ändern.
Alle Macht geht vom Volk aus, hört sich gut zwar an. Das Volk ist aber ein zahnloser Tiger.
Welche Macht hat der S im Bund? Er darf alle 4 Jahre 299 Abgeordnete direkt, unmittelbar, geheim (Art. 38 GG) und eine Partei (P) wählen. Dadurch kommen z.Zt. 410 weitere Abg. in den BT, die NICHT nach den vorgen. Kriterien gewählt, sie wurden von den P nach Loyalität bestimmt.
Für mich eindeutig ein Verstoß gegen Art. 38., sanktioniert vom BVG, mit der Begründung: Art 21 Abs. Satz 1 GG: Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit!
Hier wurde ein Verfassungsverstoß mit einer anderen Verfassungsvorschrift vom Hüter der Verfassung legitimiert. Nur möglich, weil:
ALLES NUR EINE FRAGE DER BEGRÜNDUNG IST!
Das Votum des S selbst, unterliegt der Deutungshoheit der Politik. Es wird farblich ausgelegt, wie man es braucht. Änderung = Neues Wahlrecht.
Dazu fehlt der politische Wille

Armin Latell | So., 10. Oktober 2021 - 18:20

Artikel, Herr Paul. Informierte Bürger, von denen es allerdings viel zu wenige gibt, kennen schon diese letzten skandalösen Richterentscheidungen. Offensichtlich ist die letzte Bastion des Rechtsstaates und der Demokratie, gefallen. Auch hier hat Merkel, zum Nachteil Deutschlands und seiner Bürger, ganze Arbeit geleistet. Der dumme, deutsche Michel sitzt in der Falle, die er sich selbst gegraben hat. Noch schlimmer: er merkt es noch nicht einmal.

Hubert Sieweke | So., 10. Oktober 2021 - 19:55

oder Papier oder Herzog waren sicher eine Wohltat für die Rechtspflege.
Die Auswahlkungelei durch gewählte Politiker, die ihren Fraktionen in dieser Hinsicht hörig sind, entspricht nicht dem Standard, den Von der Leyen oder Timmermanns den Staaten der EU vorbeten.
Als Herr Müller, als ehemaliger CDU MP Saarland "gewählt" oder geschickt wurde, begann ich vollende zu zweifeln. Die Berufung des für dieses Amt nicht geeigneten Harbarth, einem CDU Fraktionsvorstand aus Berlin und engen Merkel Freund, erschien mir wie der Untergang dieser Instanz.
Die Beschlüsse und (Nicht)Urteile dieses Jahres, so wie das Hinauszögern einer Entscheidung gegen Merkels Totalitätsphantasie in Sachem Kemmerich haben gezeigt, dass es Zeit wird, erstmals in der Geschichte der BRD, einen Richter vorzeitig in den Ruhestand - oder in seine lukrative Kanzlei zurück - zu schicken.
Der Mann beschädigt unseren Staat enorm.
Der Rapport bei Merkel mit Dinner war sicherlich peinlich, für alle.

Bernhard Marquardt | So., 10. Oktober 2021 - 21:01

In den Aufnahmekriterien der EU heißt es: „Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein“.
Deutschland hätte demnach heute größte Probleme, neu in die EU aufgenommen zu werden.
Am 30. September 2009 hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) in einer einstimmig gefassten Resolution (Nr. 1685/2009) Deutschland aufgefordert, „ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen und die Möglichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen Fällen geben.“
Dieser Forderung des Europarats ist Deutschland bis heute nicht nachgekommen.
(Polen übrigens schon anno 2009)
Eine effektive Gewaltenteilung steht hierzulande immer noch nur auf dem Papier.
Die beiden für Rechtsstaatlichkeit zuständigen EU-Kommissionen von Frau Jurova und Herrn Reynders hüllen sich auf Nachfrage zu dieser Thematik in tiefes oder betretenes Schweigen.

Bernhard Marquardt | So., 10. Oktober 2021 - 21:19

Auf Drängen des BVerfG selbst, wegen angeblicher Überlastung.
Das ist aus zwei Gründen falsch:
1. Im Vorfeld einer Befassung beschäftigt sich mit der Beschwerde eine Heerschar wissenschaftlicher Mitarbeiter, deren Hauptaufgabe darin besteht, dem Gericht Begründungen für so viele Nichtannahmen wie möglich vorzulegen. Es wäre für das Gericht kein Mehraufwand, diese Begründung dem Abgelehnten mitzuteilen.
Dem Rechtsfrieden wäre trotz Unanfechtbarkeit der Entscheidung damit gedient.
So aber fühlt sich der Beschwerdeführer wie Kafka's Landvermesser K.
2. Wenn die beiden Senate des BVerfG derart überlastet sind, was spräche dagegen, zwei weitere Senate zu beschäftigen ?
Nur sollte die Auswahl dieser Richter dem Zugriff der Parteien tunlichst entzogen sein.
Möglich wäre das.