Thomas Seitz (AfD)
Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz trägt im Bundestag eine Atemschutzmaske mit der Aufschrift „Danke MRKL“ (Danke Merkel) / dpa

Umstrittener Gerichtsentscheid - Berufsverbot für AfD-Politiker

Baden-Württemberg hat einen AfD-Politiker aus dem Staatsdienst entfernt. Erstmals hat ein Staatsanwalt wegen Meinungsäußerungen sein Amt auf diese Weise verloren. Im Ergebnis zwar richtig, ist die Begründung allerdings nicht überzeugend und gefährlich für jeden Beamten.

Autoreninfo

Von Jochen Zenthöfer erscheint in diesen Tagen das Buch Plagiate in der Wissenschaft - Wie „VroniPlag Wiki“ Betrug in Doktorarbeiten aufdeckt, transcript Verlag, Bielefeld, 188 Seiten, ISBN: 978-3-8376-6258-0, 19.50 Euro. Zenthöfer berichtet seit acht Jahren als Sachbuchrezensent in der FAZ. über Plagiate in Doktorarbeiten – nicht nur bei Politikern.

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Zu trennen sind bei einer zu bewertenden Handlung die persönliche Einschätzung von politischer Kritik und rechtlicher Analyse. Juristen lernen früh, die drei Ebenen nicht zu vermischen; gelegentlich passiert es trotzdem. In diesem Fall geht es um einen Staatsanwalt, der als AfD-Kandidat wiederholt kontroverse Aussagen in sozialen Netzwerken kundtat.

Persönlich muss man seine Meinungen ablehnen, sie politisch sogar für ein AfD-Verbotsverfahren nutzen wollen. Der juristische Blick aber sollte ein anderer sein. Strafrechtlich waren die Äußerungen nicht relevant, alle Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Es folgten jedoch dienstrechtliche Konsequenzen: Das Land Baden-Württemberg beantragte, den 1967 geborenen Thomas Seitz aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Dienstgericht und der Dienstgerichtshof beim Oberlandesgericht Stuttgart verfügten dies, seit wenigen Tagen ist das rechtskräftige Urteil auf der Plattform openjur.de zugänglich (DGH 2/19).

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Romuald Veselic | Do., 30. September 2021 - 14:03

Thomas Seitz schämen? Ist Fremdschämen irgendwie gesellschaftlich erforderlich? Sich schämen ist individuell und auf Sachverhalt bezogen.
Herr Zenthöfer; Ihre Anmerkung zum Verdikt:
"Jetzt ist es bis zu der im Sozialismus verlangten subjektiven Einsicht in die objektive Notwendigkeit nicht mehr weit." Finde ich exakt zutreffend. Gesinnungsjustiz eben.

Abgesehen davon dass Seitz AfD Parteimitglieder ist. Wenn er gegen Berufsethik verstoßen hat, gehört dazu nicht die Anhörung der Gegenseite, um das Problem zu klären?

Ich stehe mental im Dissens zu D-Politkaste u. aktuellen modisch-politischen Hype-Strömungen. Dennoch denke ich keinen Moment daran, mich dafür zu rechtfertigen, geschweige zu schämen. Oder ist Deutschland zum Nordkoreanistan Light geworden?

Übrigens: Ich finde die FFP2 Maske des BT-Abgeordneten T. Seitz sehr lustig. Vielleicht war er in seinem vorherigen Leben Nashorn u. er schämt sich nicht dafür.
Was bedeutet Dank MRKL? Hat's etwas mit Marxismus zu tun? ?

Gerhard Lenz | Do., 30. September 2021 - 14:04

darüber, ob Seitz vielleicht noch zu gut weggekommen ist, oder ob das jetzt wieder ein Beispiel von Gesinnungsjustiz ist, werden folgen. Wobei das Cicero-Forum selbstverständlich Seitz freisprechen wird.

Fest steht jedoch: Seitz wollte provozieren. Dass er dabei mit seinem Amt als Staatsanwalt kokettierte, ist unzweifelhaft. Und das er ein "seltsames Verhältnis" zu seinem Dienstherrn hat, den er - so darf man vermuten, im Rahmen der von einem Herrn Hoecke apostrophierten sozial-nationalen Revolution vielleicht gar "überwinden" will, darf ebenfalls angenommen werden.

Man erinnere sich an seine Verharmlosung von Corona, verdeutlicht u.a. durch das Tragen einer löchrigen Maske im Bundestag. Irgendwann lag er dann auf der Intensivstation - und zeigte nach seiner Genesung, dass er offensichtlich unfähig ist, überhaupt dazuzulernen.

Beamte haben bekanntlich ein besonderes Treueverhältnis zum Staat.
Das, nur nebenbei, schliesst auch Pensionierte mit ein.

wie schön, dass wir Sie hier im Forum haben, so ist wenigstens immer garantiert, dass es wenigstens eine fruchtbare Diskussion gibt, denn Sie sind offenbar der Einzige, der das kann.

Rob Schuberth | Do., 30. September 2021 - 14:26

Danke, werter Herr Zenthöfer, dass Sie es geschafft haben hier einen objektiv gehaltenen Artikel zu verfassen.

Folgende Aspekte möchte ich greifen:
- Wer, wenn nicht ein Vertrauter der Justiz, kann besser beurteilen wann es sich um Gesinnungs-Justiz handelt u. wann nicht.
- Ein Selfi e. Staatsanwalts i. Dienstkleidung soll seine Neutralitätspflicht verletzten?
- Wenn das Gericht ihm auch seine mäßigenden Äußerungen noch negativ auslegt, ja was anderes als subjektives Beurteilen (weil dessen Gesinnung ihnen nicht passt) ist das denn?
- Auf "Warnschüsse" haben seine Vorgesetzten bewusst verzichtet, da man plante ihn "abzuschießen". Also mit Ansage und dann noch so ein krasses (m. E.) Fehlurteil.
- denn in der U-Begründung offenbaren diese Richter, ihre eigene Unkenntnis d. Rechtslage.
Sie haben ihm ergo "zufällig", ganz unabsichtlich ein Berufsverbot für 8 J. verhängt.

Ich gehe davon aus dass dieses Urteil spätestens in der höchsten Instanz schon aus diesem Fehler aufgehoben wird.

Lieber Herr Schuberth, ich habe für Ihre Sichtweise durchaus Verständnis und teile sie in mancher Hinsicht auch. Wären manche in einer Debatte im BT erolgt, wäre dagegen nichts zu sagen gewesen. So aber auf Twitter, zunächst privat und dann aber den Beruf hervorheben, in dem man sich in seiner Robe ablichtet, das geht zu weit. Man kann darüber sicher diskutieren, ob hier Gesinnungsjustiz in Frage kommt, dass mus aber auch ein Angeklagter vermuten, wenn er einem Staatsanwalt im Gerichtsverfahren gegenüber steht, ob ggfls. die Strafanklage und das geforderte Strafmaß der "Gesinnung" des Staatsanwaltes entspringt und nicht dem Rechtsgedanken heraus. Hier geht es auch nicht um ein privates Gespräch oder eine kleine geschlossene Chatgruppe, das geht den Staat nichts an. Hier wurde Öffentlichkeit hergestellt durch Twitter. Wenn er so etwas postet ohne beruflichen Bezug, wäre auch das kein Problem gewesen. Da das Urteil rechtskräftig wurde - kein Widerspruch-, gibt es keine nächste Instanz.

Cicero hat glücklicherweise den Link zum Originalbeitrag gesetzt, den ich sehr zu lesen empfehle. Ist zwar etwas länger, aber sehr ausführlich und klar strukturiert dargestellt. Man sollte diesen lesen, dann kann man sich ein fundierteres urteil bilden- auch als Nichtjurist.

Ernst-Günther Konrad | Do., 30. September 2021 - 14:30

Ein sehr fachkundiger Artikel. Da ich im Dienstrecht zu Hause bin kann ich Ihre Bedenken teilen. Für mich ist keine Frage, dass diese Art von veröffentlichter Meinung eindeutig gegen das Mäßigungsverbot verstößt. Die Tweets sind das, was sie beschreiben. Es gehört sich grundsätzlich nicht, dass ein Beamter sich so öffentlich äußert und es bedurfte auch der Sanktion. Da er ohnehin freigestellt war, kamen andere mildere Maßnahmen im Urteil nicht in Betracht, um der schwere des Vergehens entgegenzutreten. Er schadet damit nicht nur sich selbst, sondern auch der AFD, weil sich solche Äußerungen nicht nur nicht gehören, sie sind nicht mehrheitlich Meinung der Partei. Allerdings ist das faktische Berufsverbot aus meiner Sicht höchst bedenklich. Es wäre interessant gewesen, wie das BVerwG, das gesehen hätte in Hinblick auf das "Berufsverbot". Eigentlich hat der Dienstherr sofort und gleich einzuschreiten und nicht abzuwarten,bis sich der Vorwurfsberg aufgetürmt hat. Das wurde nicht gewürdigt.

Insbesondere was Ihre Beschreibung und Einordnung der Person des Herr Seitz betrifft lieber Herr Konrad! Seine unappetitlichen Aktionen und sein Auftreten waren auch aus meiner Sicht eigentlich nicht mit seiner Bildung und Werdegang vereinbar. Aber vielleicht wähnte er sich gerade mit der Überheblichkeit seines juristischen Wissens/Standes unangreifbar zu sein? Aber wie ich auch hierzu schrieb, unbeleckt Ihres Wissens bzgl. Dienstrecht oder wie und warum etwas zustande kam, für Außenstehende, so sie sich nur dafür oder die Person des Herrn Seitz interessieren, sieht es aus wie es aussieht. Nämlich ob da womöglich ein Präzedenzfall? geschaffen wurde, um politisch unbequeme Beamte und Staatsbedienstete unter Kuratel zu stellen bzw. bei passender Gelegenheit sogar einen Staatsanwalt zu entfernen? Beispiele aus jüngster Vergangenheit zu was politische Beweisführungen mittels "Hasen-Clips", mündlichen Anordnungen oder die mit grüner Tinte korrigierten führen kennt man ja;). LG

Werter Herr Konrad, meinem Komm, widersprechen Sie, klagen hier aber selbst das Berufsverbot als bedenklich an.Was denn nun?

Ich bin selbst über die Äußerungen des Herrn Seitz (u. einiger anderer MdB) entsetzt, aber ich habe auch gelesen das nichts davon justiziabel war.

Ich teile daher eher die Ansicht der Frau Heim, die hier ein Denkzettel-Urteil(m. Worte) für missliebige Beamte vermutet.

Dieses Urteil spricht jedem Beamten ein Privatleben (wozu Twitter zweifelsfrei gehört) ab. das ist nicht ok.

Das die nächste Instanz verweigert wurde spricht doch auch Bände.
Ihm bleibt nur die Beschwerde und der Gang nach Karlsruhe.
Ich schätze den wird er auch einschlagen.

In der Urteilsbegründung erkenne ich zumindest Züge einer Gesinnung (Kampf gegen rächts).

In einer Demokratie muss so einiges hingenommen werden.
Das Bild des Herrn Seitz gehört m. E. auch dazu.
Ganz egal welcher Partei er angehört.

Hier (seitens der Richter) ist für mich aber deutlich erkennbar woher der Wind weht.

Markus Michaelis | Do., 30. September 2021 - 14:33

ist die Basis einer funktionierenden Gesellschaft. Daher scheint es klar, dass herausragende Staatsvertreter wie z.B. Staatsanwälte nicht einer Richtung angehören können, die bei vielen Bürgern großes Misstrauen auslöst, ob der Staat neutral genug handelt, etwa wenn man selber vor Gericht stünde. Die AFD löst, gerade in ihren ungebremsteren Äußerungen, bei sehr vielen Bürgern ein gesellschaftszersetzendes Misstrauen aus. Insofern scheint es klar, dass jemand wie Herr Seitz aus so einer Position entfernt werden muss - mit welcher rechtlichen Begründung auch immer.

Problematisch ist es, weil die Situation in D nicht mehr so klar ist, dass sich 99% der Bürger über einen Toleranzbereich einig sind. Tiefes Misstrauen, das auch gesellschaftszerstörende Ausmaße annehmen kann, hängt sich im Moment bei einigen Menschen an verschiedenen Dingen auf. Eine einfache Lösung wird es ganz schnell nicht geben, der Staat tut aber viel, um wieder eine mehr einheitliche Sicht der Dinge herzustellen.

H. Köppl | Do., 30. September 2021 - 15:07

Herr Seitz hat es dummerweise versäumt, seine Äusserungen in den Satire-Rahmen zu stellen, wie es beispielsweise Jan Böhmermann es so meisterhaft macht. Böhmermann's unappetitlichen Aussgen haben ausserdem eine viel größere Reichweite, Dank seiner Bühne im ÖRR. Ein Beispiel von Gesinnungsjustiz?

Heidemarie Heim | Do., 30. September 2021 - 15:14

Mal von den ganzen rechtlichen Gesichtspunkten, Gegensätzlichkeiten abgesehen, aus Sicht nicht nur potentiell abzuschreckender oder schon vorhandener AfD-Wähler wird, und da beißt keine Maus den Faden ab, nicht nur der Eindruck erweckt, sondern verfestigt genau diesen, dass es sich hierbei um einen Akt der Gesinnungsjustiz handelt! Die Begründungen, die wie Sie selbst ja auch andeuten und in Zweifel ziehen als sogenannter Rechtsgelehrter sind dabei völlig irrelevant für das eigene Urteil und die Infragestellung von Justiz im Auge äußerer Betrachter und Nichtjuristen. Auch die damit einhergehende Botschaft an die Staatsdiener der Vollzugsbehörden, insbesondere alles unter dem Rang eines Anklägers ist m.E. eine fatale. Reicht es nicht aus, dass schon gegen Dienstausübende bei Polizei bis hin zu Verfassungsschutzbehörden das Misstrauen mittlerweile auch bei normalen Bürgern durch Gesetze wie dem Berliner Senat usw. in einer sehr ungesunden Art und Weise geradezu "befördert" wurden? MfG

helmut armbruster | Do., 30. September 2021 - 15:53

ein deutliches Signal, dass eigenes Denken und Urteilen nicht mehr geduldet wird.
In Zukunft wird es in der Beamtenschaft noch mehr Duckmäusertum und Mitläufer geben, denn welcher Beamte wird seine sichere Stellung und seine Pension riskieren?
Was jahrelang bei uns angeprangert wurde, nämlich die Anpassung der Nazi- und DDR-justiz an die politischen Verhältnisse, wird jetzt von unserer BRD-Justiz wieder praktiziert.
Wie in der VR China wird niemand mehr aufbegehren und die gewünschte Anpassung verweigern.

ist ein Typ wie Seitz wahrscheinlich ein Held, ein tapferer Widerstandskämpfer gegen das verhasste demokratische Deutschland.

Sie stellen unsere Rechtsprechung mit Regimen, die unschuldige Menschen in den Tod geschickt haben, auf eine Stufe?

Das sagt genug über Sie aus.

Mal wieder ein treffendes Beispiel dafür, wer im AfD-Umfeld alles so zu finden ist.

Dazu passt die Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter. Das Urteil, das den Anlass gab, lag vor. Was wollte man also bei der Durchsuchung finden? Irgendetwas? Auch die Hausdurchsuchung wegen einer angeblichen Beleidigung - sie war aktenkundig. Was wollte man dann noch finden? M. E. geht es nur darum, Angst und Schrecken zu verbreiten. Eine andere Erklärung kann ich nicht finden. Es soll jede Kritik im Kern erstickt werden. Dazu passt auch, dass im "Wahlkampf" wirklich relevante Themen, wie besonders die illegale Migration, totgeschwiegen wurde. Man müsste dann dem Bürger erklären, wieso jeder Erdenbürger, der es nach D schafft und das Wort "Asyl" aufsagen kann, auf Lebenszeit von allen Bürgern ohne jede eigene Leistung alimentiert wird; er wird einem Deutschen gleichgestellt, der vielleicht 35 Jahre gearbeitet hat und nach Arbeitslosigkeit in die Grundsicherung fällt. Was mir unbegreiflich ist, dass dieses Thema nicht von den Medien aufgegriffen wird. Untertanangeist pur.

Bernd Muhlack | Do., 30. September 2021 - 16:18

Es gab hier im Kammerbezirk einen Fall, in dem ein RA zunächst eine Bewährungsstrafe erhielt, jedoch dann wegen eines weiteren Delikts (innerhalb der Bewährungszeit) zu 2 1/2 J Gefängnis verurteilt wurde - zu Recht.
Die Delikte geschahen jeweils im Zusammenhang mit seiner anwaltlichen Tätigkeit.
Er hat sich in seiner Zelle erhängt - wie auch immer er das schaffte; Fremdeinwirkung wurde ausgeschlossen.
Letztlich war wohl nicht die Haft, sondern das gleichzeitige Berufsverbot die eigentliche Motivation des Suizids.

Was StA Seitz i. E. postete, sagte ist mir nicht bekannt. Als StA waren ihm etwaige jur. Folgen hinreichend bekannt. Inzwischen soll/darf man etliches nicht mehr (öffentlich) kund tun oder unpassende Witze erzählen.
"Kommt ein Türke zum Metzger ... " PST, brrr!

Gesinnungsjustiz?
Sprachpolizei trifft es mMn besser.

Bei der Olympiade feuerte der dt. Trainer seine Jungs im Zeitfahren (Radrennen) an: "Auf, holt die Kameltreiber!"
Ein tunesisches Team war zuvor gestartet.
???

Gunther Freiherr von Künsberg | Do., 30. September 2021 - 16:50

Der Umstand, dass die AfD solche Personen nicht nur in ihren Reihen duldet, sondern auch als Vertreter in Parlamenten aufstellt, macht sie unwählbar. Eine Meinungsäußerung ist eine Aussage die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist. (BVerfG).
Wer der Meinung ist, in der BRD herrschen Zustände, die zur Ausübung des Widerstandsrechts berechtigen würden lässt erkennen, dass er die im GG normierten Grundstrukturen dieses Landes ablehnt. Diese und weitere auch geschmacklose Äußerungen rechtfertigen das Urteil dieses Dienstgerichts.
Aber! Wie erkläre ich einem (normalen) Bürger, einem Gymnasiasten dem im Gemeinschaftskundeunterricht politisches Denken vermittelt werden soll oder einem Ausländer, dass ein Volljurist-Beamter wegen Verfehlungen aus dem Dienst entlassen wurde, er aber weiterhin als Bundestagsabgeordneter an Entscheidungen mitwirken darf, die die ganze Nation betreffen.

Ich habe mir gerade den Film "Nur eine Frau" angeschaut. Selbstverständlich, s. 2005 ist viel Wasser in der Isar hinunter geflossen, dennoch kommt mir das Handeln der D-Justizorgane & Rechtsprechung, wie ein System der ständigen Ohnmacht, Inkompetenz u. Ungerechtigkeit. Es reicht nur ein Blick in die Unterlagen vom Weißen Ring.
Ich bin sprachlos, welche Horrorzustände in D herrschen, nur weil man das "Böse" aus moralischen Gründen nicht persönlich zuordnen/nennen darf.
Herr Strunk sagte hier v. wenigen Tagen in einem Interview: "Es gibt diesen schönen Satz: Man darf die Frage stellen, ob die Menschheit nach der ersten Million Toten, die eine Religion zu verantworten hat, nicht ohne diese Religion besser dran wäre." Essenziel zutreffend, sowie für jede andere Religion/Ideologie anwendbar.

Wenn der Planet lebt, wird sich irgendwann der Menschheit entledigen. Mit/ohne Klimarettung.

Und da gab es damals keine Mundmasken. Alleine die Wortwahl & Ausdruckstärke im DLF hatten ein die Sehnsucht nach dieser Demokratie & Freiheit der BRD geweckt, obwohl wir auch wussten, dass nicht alles Gold war, was glänzend war. Und ich wollte nie in den Westen, weil ich dazu viel zu viel Heimatverbunden war trotz linker Diktatur-Politik & vielen Begrenzungen.

Frau Roth - Bundestagsvizepräsidentin

Läuft hinter Banner - Deutschland verrecke u.v.m.

Sorry, Herr Künsberg - dies geht nicht in mein Köppel hinein, was hier abläuft.
Es ist ein Alptraum in meinen Augen - Gott schütze uns

Oder wer sich z.B. nicht impfen lässt, der wird ....

Und diese BRD hat in meinen Augen & Ohren mit der BRD bis 1998 nichts, aber auch nichts mehr gemein!!!

Hubert Sieweke | Do., 30. September 2021 - 16:52

die immer gründlich arbeitet. Nach 1945 wurde gerade mal EINER der tausenden NAZI Juristen, die als Staatsanwälte, Richter etc. großes Unrecht über Europa brachten, verurteilt.. Viele der ehemaligen NS Juristen wurden später sogar hohe Beamte und Präsidenten von OLGs.

W.D. Hohe | Do., 30. September 2021 - 18:06

Herr Konrad, sind allerdings "unabhängig"
Unter anderem des Perspektivischen
Wäre sonst subjektiv und das
ist bei Gericht formal ausgeschlossen
Um Objektivität zu garantieren...
wird "Ansicht" erlaubt.
= Satire der realen Art

Gerhard Schwedes | Do., 30. September 2021 - 18:12

Herr Seitz ist bei seiner Covid-Erkrankung nur knapp dem Tode entronnen. Ihm nach seinem schweren Leiden auch noch mit einem solchen Urteil eins überzubraten, obwohl, wie hier ausgeführt, er sich inzwischen in seinen Äußerungen gemäßigt haben soll, ist nach meinem Empfinden zutiefst unmenschlich und ein gnadenloses Urteil. Es wäre interessant, die Hintergründe der Herren Richter hier genauestens zu kennen, um herauszufinden, ob es sich tatsächlich um Gesinnungsjustiz, einen Fingerzeig von höherer Stelle handelte oder um ein unabhängiges, unbefangenes Urteil. Inzwischen ist vieles in unserer Rechtssprechung möglich geworden. Zum Beispiel hat eine Richterin Herrn Stürzenberger, einen mutigen Aufklärer in Sachen Islam, wegen des Vorzeigens eines Fotos, das den Mufti von Jerusalem bei einem Treffen mit Hitler zeigt, zu einem halben Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Grund: Vorzeigen eines verbotenen Symbols (Hitler trug auf dem historischen Foto eine Hakenkreuzbinde.

W.D. Hohe | Do., 30. September 2021 - 18:17

Wurde nicht schon ein Verfassungsschutzpräsident wegen einer Ansicht respkt. einer (unstrittigen) Lage-Beurteilung "gemäßigt"
Die Lattenleger sind ziemlich groß gewachsen.
Da schaffst nicht jeder drüber
Springt schon der Eine oder Andere unten durch.
Springen auch immer weniger

Gerhard Schwedes | Do., 30. September 2021 - 18:46

Inzwischen gibt es Gerichtsurteile, die stark das Geschmäckle von Gesinnungsverdikten besitzen, ebenso Urteile, die von Angst diktiert zu sein scheinen - etwa Urteile gegen Familienclans. Das sind alles höchstgefährliche Warnzeichen für die Gefährdung unserer Demokratie. Die hochgejubelte Ministerpräsidentin von Meck.-Pomm. hat z. B. auch darauf hingewirkt, den Radikalenerlass zu streichen, der von allen staatlich geförderten Aktivisten-Gruppen eine Unterschrift abverlangte, dass man auf dem Boden des Grundgesetzes stehe - eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch weit gefehlt. Es könnte einem dabei schon recht gruselig werden. In der Ära Merkel gibt es in diese Richtung noch etlich weitere erschütternde Beispiele, etwa bei der Energiewende, der Grenzöffnung von 2015, der Aufforderung an den mit Unterstützung der AfD gewählten Ministerpräsidenten von Thüringen, sein Amt niederzulegen, der EU-Schuldenunion, der Homo-Ehe, der EU-Schuldenunion.

Yvonne Stange | Fr., 1. Oktober 2021 - 11:25

Die gibt es in Deutschland nicht mehr. Wenn selbst das höchste Gericht sich nett zum Plausch bei gutem Essen einladen läßt, dann kann man nur noch von einer Scheindemokratie sprechen! Wenn die Parteien die Richter berufen.... das ist so lächerlich! Wie sollen die denn "unabhängig" sein???

Lisa Werle | So., 3. Oktober 2021 - 15:07

... was reden Sie da, Herr Zenthöfer?
Das einzige, was Sie als Juristen nachdrücklich beschämen sollte, ist die Tatsache, dass sich die Gerichte zum Büttel der Politik machen lassen. Deutschland verliert immer mehr Ansehen - im Land und auch in der Welt, auch wenn hier nicht darüber berichtet wird. Das, was in diesem Land stattfinden darf, in Bezug vor allem auf Corona, Energie-Murks, illegale Migration und nun noch
Klimawahn, sorgt im gesamten Ausland nur noch für Kopfschütteln und klammheimliche Freude über unseren Niedergang. Und unsere Gerichte - statt wirkliches Recht zu sprechen - sorgen für die Mundtot-Machung anders Denkender. Leider fällt Ihr Kommentar in großen Teilen auch darunter.