Das deutsche Grundgesetz in Miniaturausführung / picture alliance

Mehr Macht für den Bund in der Pandemie-Bekämpfung? - Nicht das Ende des Föderalismus

Eine wachsende Zahl von Politikern fordert: Um Corona besser bekämpfen zu können, soll der Bund mehr Kompetenzen übertragen bekommen. Aber ist das verfassungsrechtlich überhaupt zulässig? Und was bedeutet es praktisch? Der Staatsrechtler Alexander Thiele gibt Antworten darauf.

Alexander Thiele

Autoreninfo

Prof. Dr. Alexander Thiele hat  eine Lehrstuhlvertretung für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der LMU in München inne. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem im Staatsrecht und der Demokratietheorie.

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Die föderale Pandemiebekämpfung gibt gegenwärtig – euphemistisch gesprochen – kein allzu gelungenes Bild ab. Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten tagt hinter verschlossen Türen, die Ergebnisse werden nach ewigen Verhandlungen mitten in der Nacht verkündet. Ihre Haltbarkeit ist dennoch begrenzt, teilweise werden sie eingefangen, bevor sie in Kraft getreten sind – Stichwort Osterruhe.

Vor diesem Hintergrund kann es nicht überraschen, dass die Bundeskanzlerin öffentlich angedacht hat, die Zuständigkeiten des Bundes auszuweiten. Mittlerweile bekommt sie von einigen prominenten Abgeordneten ihrer Fraktion Unterstützung. Aber: Ist das verfassungsrechtlich überhaupt möglich? Und welche Chancen und Risiken wären damit verbunden?

Zunächst zur Möglichkeit: Könnte der Bund die Zuständigkeit an sich reißen? Und wenn ja: wie? Die Verteilung der Zuständigkeiten ist nicht frei zwischen Bund und Ländern verhandelbar, sondern an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Beim Infektionsschutz handelt es sich bereits um eine Bundeskompetenz, das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Dieses könnte damit im gewöhnlichen Gesetzgebungsverfahren zügig angepasst werden.

Eine hochpolitische Frage

Aus verfassungsrechtlicher Sicht entscheidend ist vornehmlich die Frage, inwieweit in diesem Zusammenhang der Bundesrat zu beteiligen wäre, ob und wann er also zustimmen müsste. Das ist nicht nur eine rechtliche, sondern eine zugleich hochpolitische Frage. Die Beantwortung hängt von der Art den konkreten Änderungen ab. Insofern sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden.

Der einfachste Weg wäre eine konkretere Fassung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen. Hier wird den ausführenden Ländern in § 28a IfSG aktuell ein vergleichsweise großes Angebot an denkbaren Maßnahmen unterbreitet. Bisher ist es aber weitgehend den Ländern überlassen, unter welchen Voraussetzungen sie welche konkrete Maßnahme vorsehen.

Die Einräumung eines solchen Spielraums ist angesichts der Vielzahl der Pandemiesituationen im Prinzip richtig. Diese Spielräume vollständig abzuschaffen, wäre sicher kein sinnvoller Weg. Sie haben aber zur Folge, dass sich die ergriffenen Maßnahmen in den Bundesländern unterscheiden.

Denkbar wäre es insofern, dass der Bundesgesetzgeber zumindest in bestimmten Konstellationen den Ländern das Ergreifen konkreter Maßnahmen verbindlich vorschreibt – etwa in Form einer einheitlichen „Notbremse“, die dann auch den Umgang mit Schulen regeln könnte. Für den Bund hätte das den Vorteil, dass eine solche Änderung keiner Zustimmung des Bundesrates bedürfte.

Allerdings wäre der Bund weiterhin nicht in der Lage, in anderen Fällen flexibel, sprich auf dem Verordnungswege einzugreifen. Das ginge nur, wenn das Infektionsschutzgesetz zugleich um eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung ergänzt würde (die eventuell mit einer Zustimmungspflicht des Bundestages versehen werden könnte). Auch das ist verfassungsrechtlich möglich, ohne dass der Bundesrat vorab zustimmen müsste.

Da dadurch aber die Kompetenzen der Länder tangiert wären, sieht das Grundgesetz eine Beteiligung des Bundesrates an den von der Bundesregierung im Anschluss erlassenen Verordnungen vor: Nach Art. 80 Abs. 2 GG muss der Bundesrat dem Erlass jeder einzelnen Verordnung zustimmen.

Weitreichende Zentralisierungen sind möglich

Das erscheint aus der Perspektive des Bundes offenkundig wenig sinnvoll. Auch diese Zustimmungsbedürftigkeit könnte allerdings im Infektionsschutzgesetz ausgeschlossen werden, was nunmehr jedoch eine einmalige vorherige Zustimmung des Bundesrats erforderte. Dennoch, der Blick ins Grundgesetz zeigt: Weitreichende Zentralisierungen der Zuständigkeiten sind möglich. Damit stellt sich die Frage nach den Chancen und Risiken einer solchen Änderung. Warum sollten die Länder einer solchen Änderung ihre Zustimmung erteilen?

Auf den ersten Blick scheint es wenig wahrscheinlich, dass es zu einer Zustimmung kommt. Wer würde freiwillig Zuständigkeiten und damit Macht aufgeben wollen? Andererseits: Mit entsprechender Macht geht Verantwortung einher. Derjenige, der zuständig ist, muss dafür einstehen, dass die bestehenden Möglichkeiten ansprechend genutzt werden. Und das heißt in der Pandemie: die Ausbreitung des Virus verhindern, um schnell wieder Freiheitsräume zu öffnen.

Wo das nicht gelingt oder jedenfalls der Eindruck besteht, dass es nicht gelingt, kann eine Zuständigkeit zur Bürde werden. Genau das scheint in den letzten Wochen der Fall zu sein. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten müssen sich nicht nur ständig für ihr konkretes Vorgehen rechtfertigen, sondern sehen sich zunehmend (zumindest politisch) dafür in der Verantwortung, dass es mit der bundesstaatlichen Abstimmung suboptimal läuft.

In Wahlkampfzeiten kann es daher politisch sinnvoll sein, auf solche Zuständigkeiten zu verzichten. Die Verantwortungsabgabe kann dann entlastend wirken, indem zukünftig auf den Bund verwiesen werden kann, wenn Unmut über die konkrete Strategie aufkommt. Eifrige Ministerpräsidenten mit Ambitionen (es dürfte klar sein, wer gemeint ist) könnten sich dann auf andere Dinge fokussieren und kämen zumindest zeitweilig aus dem negativen medialen Aufmerksamkeitsbrennglas.

Sehnsucht nach Einheitlichkeit

Hinzu kommt: In der Bevölkerung scheint durchaus eine gewisse Sehnsucht nach Einheitlichkeit zu bestehen, der man auf diesem Wege nachkäme.

Allerdings wären mit einer solchen Änderung auch Risiken verbunden. Diese wären indes erneut weniger verfassungsrechtlicher Natur. Mit einer solchen Zentralisierung, die sich auf nachvollziehbare Gründe stützen könnte, würde nicht das Ende des Föderalismus eingeleitet. Der Bund wäre zwar stärker am Zug, aber das erscheint auf diesem Gebiet kaum problematisch.

Die Pandemie ist bald überwunden, und andere Zuständigkeiten sind nicht betroffen. Um den Föderalismus steht es insofern zwar tatsächlich schon länger weniger gut. Das liegt aber vor allem daran, dass sich die Länder originäre Kompetenzen durch Verfassungsänderungen „abkaufen“ lassen. In diesem Falle ginge es hingegen um eine von der Verfassung vorgesehene und schon deshalb prinzipiell unproblematische partielle Zuständigkeitsverlagerung, die nur in Zeiten einer Pandemie Wirksamkeit entfaltet.

Nein, die Risiken wären erneut vornehmlich politischer Natur: Es bestünde die Gefahr, dass eine Zuständigkeitsabgabe als das Herauswinden einer als unangenehm (weil möglicherweise teilweise überfordernden) Verantwortung wahrgenommen wird. Das aber könnte gerade für potenzielle Kanzlerkandidaten unangenehme Folgen haben: „Wer Bundeskanzler werden will, muss krisenfest sein“, hatte der Sache nach Markus Söder einst formuliert.

Ist die Abgabe von Zuständigkeiten ein Ausdruck von Krisenfestigkeit? Theoretisch durchaus, aber wird es in diesem Fall auch wahrgenommen? In der Krise sind jedenfalls politische Auf- und Abstieg eng beieinander – Jens Spahn hat das bereits zu spüren bekommen. Mittlerweile befürworten sowohl Armin Laschet als auch Markus Söder eine stärkere Zentralisierung. Ob es ihnen nützt bleibt offen und gleiches gilt für den Fortgang der Pandemiebekämpfung: Denn natürlich garantiert auch eine Bundeskompetenz nicht automatisch bessere Entscheidungen.

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Hans Jürgen Wienroth | Fr., 9. April 2021 - 11:10

Zitat: „Mit entsprechender Macht geht Verantwortung einher. Derjenige, der zuständig ist, muss dafür einstehen, dass die bestehenden Möglichkeiten ansprechend genutzt werden. Und das heißt in der Pandemie: die Ausbreitung des Virus verhindern, um schnell wieder Freiheitsräume zu öffnen.“
Besteht die Verantwortung nur hinsichtlich der Pandemie-Ausbreitung? Kann der Pandemie-Verantwortliche ohne Rücksicht auf Verluste (Wirtschaft, Finanzen etc.) entscheiden und wird nur an der Bekämpfung der Pandemie gemessen? Wer ist für all die anderen Themen verantwortlich? Wenn die Verfassung diese Möglichkeit bei einer Epidemie hergibt, was ist dann bei anderen „Notfällen“ (z. B. Klimakrise) möglich? Schützt uns unser GG wirklich so schwach vor möglichem Missbrauch?

Klarheit/ Wahrheit/ Schutz der .../Sicherheit/ Demokratie & & &

Die Masken fallen & das wahre Gesicht des Handelns & ihrer Wünsche & Forderungen kommen wie beim dunklen Kellergewölbe bei einschalten des Lichtes zum Ausdruck & Vorschein.
Wie generell die Jahre nach dem Mauerfall.
Es geht weder um Wohl, noch um den Schutz & die Gesundheit des Volkes. Das kann verrecken wie im 2.WK!

Die Gier nach unendlicher Macht gepaart mit Eitelkeit & Selbstsucht & gottähnlichen Machtgebaren.

Nur das dies eben
NICHT IN LIEBE, HOFFNUNG & BARMHERZIGKEIT
als Samen wie bei Jesus Christus aufgeht für die Menschen, das Volk, damit diese wiederum in Respekt & Demut mit Liebe & Geborgenheit auf dieser Erde Gottes Welt bereichern.

Aber momentan ist ja ....
ein jeder der Größte, der Mittelpunkt des ......
Der die Wahrheit gepachtet & verkörpert, um damit ......
Der gute Bubi, der immer auf der richtigen Seite steht & ....
Der immer anderen zuhört & für Argumente zu haben ist;
Der/Die Erlöser-(in) ??

Maria Arenz | Fr., 9. April 2021 - 11:31

Einheilichkeit ist nunmal kein Wert an sich und schon gar kein Ersatz für die nicht einmal durch verfassungsändernde Gesetze abschaffbaren Maßstäbe der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der dann vom Bund diktierbaren Verordnungen. Wenn künftig einheitlich noch mehr Mist gebaut wird, hilft das vielleicht - sehr vorübergehend, wie die Erfahrung anderer Länder zeigt- die Zahl positiver Tests herunterzubringen, der Bewältigung der Daueraufgabe eines verantwortbaren Ausgleichs zwischen dem Infektionsschutz und den ja weiter mindestens gleichrangigen übrigen Staatsaufgaben aber eben nicht. Eher im Gegenteil: Die Illusion eines "Ein für allemal Lockdowns" verhindert nur weiter die seither so hartnäckig verweigerten intellektuellen und administrativen Anstrengungen, die die Bewältigung der "Covid-Dauerwelle" ohne die schrecklichen Kollateralschäden in Gesellschaft und Wirtschaft ermöglichen würde, die Folge des bisher verfolgten "altenativlosen" Ansatzes sind.

Ich fand den letzten Satz ebenfalls bemerkenswert, denn der Bund hat sich ja genausowenig erfolgreich gezeigt. Der Unterschied ist nur, dass die im Bund immerhin etwas gemacht haben, während keiner der Länder irgend eine Idee hatte. Die Initiative kam nur von der lokalen Ebene und genau die will Merkel nun stilllegen. Wie hieß das vor etwa einem Jahr bei Merkel? Öffnungsdiskusionen? Merkel kennt nur die Holzhammer-Methode bei der Pandemiebekämpfung, weshalb intelligentere Ansätze verhindert werden müssen. Es sieht so aus als ob Merkel seit einigen Jahren ebenfalls dem Altersstarrsinn verfallen ist, dabei habe ich gerade ihre frühere Flexibilität im Kopf so geschätzt. PS: Söder ist in dieser Hinsicht ein Meister, was ich an ihm positiv werte. Laschet hingegen, ist ein ideenloser und harmloser Mensch. Als Kanzler ist er wenig geeignet. Leute wie Erdogan oder Putin würden ihn zum Frühstück verspeisen.

..“Die föderale Pandemiebekämpfung gibt gegenwärtig – euphemistisch gesprochen – kein allzu gelungenes Bild ab.“, lässt mich überlegen, welche Staaten ohne Föderalismus grundsätzlich besser durchgekommen sind, in dieser hochgejazzten „Pandemie“. Wieso sind in den vergangenen Jahren die Grippewellen, welche auch weltweit 100tausende hinweg raffen, nicht zur Pandemie erklärt worden.
Und wenn jetzt auch aus der CDU unserer Mutti zustimmen wollen, so she ich Röttgen. Aber der will vermutlich durch die Hintertür über Muttis Wohlwollen in der nächsten Regierung irgendwie mitspielen. Speichellecker. Sonst nichts.
Entweder schickt Merkel die 3te Reihe ihrer Kohorten an Vollversagern vor oder ehemals schon Kaltgestellte kommen zum Auftauen in die Mikrowelle und dürfen dann auch mal was sagen.
Hier geht es um Macht. Die reine Macht. Dieses beschneiden des föderalen Systems dient nur dem nächsten Schritt zur Entmündigung des Bürgers für eine neue sozialistische deutsche Republik.

Walter Bühler | Fr., 9. April 2021 - 12:03

Ich bin überzeugt davon, dass der Föderalismus in D dringend reformiert werden muss. Es geht nicht mehr um die Verhinderung des deutschen Militarismus und Nationalismus. Vielmehr geht es darum, die unsinnigen Parallelzuständigkeiten aufzulösen und neu zu ordnen, z. B. in der Bildungspolitik. Kleinste Probleme werden in 16 überbordenden und extrem teuren Bürokratien zu Grundsatzfragen hochstilisiert.
Ebenso müsste man sich wieder an die Neugliederung heranwagen, auch wenn es schwer fällt (Berlin/Brandenburg).

Die Politik muss sich auch mit schweren Aufgaben beschäftigen: Ewiges Ignorieren löst kein Problem.

wäre doch in föderalen Strukturen am einfachsten. ZB welches BL erzielt bei PISA die besten Ergebnisse? Durch welche Kriterien? Wie können diese Kriterien andere BL übernehmen? Warum wird das nicht gemacht? Wäre das D Bildungswesen besser, wenn es zentralistisch organisiert wäre oder hätten wir dann alle die Standards von Berlin?
Und was bitte qualifiziert unsere Regierung diese Pandemie mit mehr Macht besser zu lösen? Womit hat sich denn Frau Merkel besonders hervorgetan? Ah ja, es war die Impfstoffbestellung! Jawohl, alles wider dem bösen Impfnationalismus war natürlich alternativlos richtig.
Sollten wir dann nicht alles an die EU delegieren? Dann werden wir richtig gut und schnell! Oder?

Tomas Poth | Fr., 9. April 2021 - 12:13

Das ist nur ein weiterer Schritt in den merkelschen Totalitarismus. Sie will sich verewigen. Hier wird eine sogenannte Pandemie benutzt um Bürgerrechte zu demontieren.
Das derzeitige Versagen liegt ja auf der Bundesebene bzw. EU Ebene.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 9. April 2021 - 12:27

"Die Pandemie ist bald überwunden, und andere Zuständigkeiten sind nicht betroffen." Woher wissen Sie das? Hat Ihnen Merkel "geheim" ein Ende der "Pandemie" mitgeteilt? Es gibt jede Menge Staatsrechtler, die Ihrer juristischen Bewertung widersprechen.
Söder und Laschet im Kanzlerfieber stimmen der Herrin zu? Natürlich tun sie das. Dafür sind sie ja noch im Rennen um die Scheinnachfolge. Täglich mehr komme ich zur Überzeugung, dass sich da eine Diktatur etablieren soll, im scheindemokratischen Gewand. Frau Merkel hat sich mehrfach gegen das Volk und das GG entschieden, obwohl sie Schaden vom deutschen Volk abzuwenden geschworen hat.
Sie will mit aller Macht die "Pandemiefäden" in ihrer Hand halten, koste es was es wolle. Lauterbach und die anderen Tröten geben nun bekannt, dass die sinkenden Zahlen "ein Fake" seien, gestern bei Lanz lt. FOCUS und Wieler heute bei BILD. Wann wachen die Bürger endlich richtig auf. Erst waren die RKI-Zahlen heilig und Grundlage vom Lockdown, heute Fake?

Frau Merkel hat also gerade ein Ende der Pandemie angeordnet. Und das weltweit. Im Moment stimmt sie sich gerade noch mit Papua-Neuguinea ab. Denn wir wissen ja - alle Welt hört auf Merkel. Fast.
Trump war da noch ein anderes Kaliber. Oder Putin. Aber selbst der hat sich im Blitzlichtgewitter der Presse impfen lassen. Ist halt auch auf Merkel reingefallen.

Vielleicht errichtet Merkel ja nicht nur eine bundesdeutsche, sondern weltweite Diktatur, mit Pflicht zu Maskentragen und Impfung?

Wann wachen die Bürger wohl endlich auf, und übernehmen die schräge Denke der Covidioten?

Oder jener, die hier im Forum Corona noch immer als Grippe bezeichnen, und es sei lediglich zur Pandemie "hochgejazzt"?

Aber bis es soweit ist, müssen wohl noch ein paar Hundert, vielleicht Tausend Deutsche dran glauben.

Die Strategie, der Regierung "Versagen" vorzuwerfen, dass sie ohne Not das Land heruntergefahren haben, taugt wohl nur für das stille Örtchen.

Wird nix mit Volksaufstand und AfD-Regierung!

Richtig! Wir bekommen einen Staatsstreich einer Dame die noch im Spiel ist. Dabei "liebt" sie uns doch alle! Was ich schon seit 15 Jahre bezweifle.
Emphatie? Gleich null.
Haben wir ihr auch nicht die AfD zu verdanken? Neeeeeiiiiin, natürlich nicht!
"Für sowas sind wir im Osten 1989 nicht auf die Straße gegangen" sagte neulich eine Bekannte. Zensur in diesem Land? Neeeiiin. Doch nicht im Spiegelland.
Glauben sie mir die Messen sind noch lange nicht gesungen. Corona ist das willkommenste Vehikel um die Menschen zu erniedrigen und zu beherrschen. Warum sollte man nicht dafür ein GG ändern?
China ist der feuchte Traum unserer Politiker. Wir werden sehen. Wir werden auch sehen das viele Menschen es lieben werden, ohne zu verstehen.
Denken sie an das Bild mit dem chinesichem Studenten vor dem Panzer. Was wurde damals nicht protestiert.Das Kapital ist lernfähig.
Vorsicht! Linkswähler! Liebe Grüße aus Dunkeldeutschland (Sachsen)
Wir sind nicht nachtragend, aber wir vergessen auch nichts!

Sehr geehrter Herr Lenz,
da kommen Sie irgendwie nicht mehr raus: Jeder/Jede der/die nicht auf der Merkel-, Lauterbach-,Spahn-, Söder-Linie fährt ist ein Querdenker, AFD-Wähler usw. Ihre Welt ist so einfach, dass ich immer an Pippi Langstrumpf denken muss. Haben Sie irgendein persönliches Verhältnis zu Frau Merkel? Steht ihr Bild bei Ihnen auf dem Nachtisch?
Klären Sie ich auf, dann kann ich Ihre Worte besser einordnen.

Sie haben Recht, was die gegenwärtige Lage betrifft. Eine Föderalismusreform ist aber vor allem aus Gründen notwendig, die außerhalb der tagesaktuellen Pandemiepolitik liegen. Verengt man die Diskussion immer auf diese Corona-Zeiten, so kann ich nur darauf hinweisen, dass der Föderalismus bis heute keine Alternative zur Politik der Bundesregierung entwickelt hat. Die MP's benehmen sich wie eine Horde krakeelender Buben, die aber doch immer hinter Mamma Merkel herlaufen. Ganz ohne Verfassungsänderung.

Ernst-Günther Konrad | So., 11. April 2021 - 10:05

Antwort auf von Walter Bühler

" ....die außerhalb der tagesaktuellen Pandemiepolitik liegen." Das ist der springende Punkt. Losgelöst von akuten Problemen, vorausschauend denkend, in aller Breite aufbereitet und diskutiert, alle vor- und Nachteile einer angedachten Änderung zum Förderalismus dem Souverän erklärt, muss auch das GG in dieser Frage sicher an der ein- oder anderen Stelle überarbeitet werden. In Zeiten von Panik und Hysterie kommen immer die schlechtesten Lösungen heraus, im Zweifel sogar freiheitseinschränkende Änderungen zum Zug. Genau das fehlt der Politik inzwischen in allen Themenfeldern. Es wird nicht in die Zukunft gedacht, sondern merkelistisch nur auf Sicht gefahren und dann der Holzhammer ausgepackt, weil Ideologen die jeweilige Regierung vor sich hertreiben.

Die ganze Pandemie ist ein Fake. Über die Jahre seit 1950 verglichen liegt die Sterberate 2020 in der üblichen Bandbreite.
Uns werden medial immer nur kleine Zeitausschnitte vergleichend vorgezeigt die ohne Belang sind.

Urban Will | Fr., 9. April 2021 - 12:31

Der Bund hat mehrfach bewiesen, dass er nicht die Kompetenzen hat, diese Krise verantwortungsbewusst und sinnvoll anzugehen.
Man kennt dort nur die Dampfhammer – Methode der Lockdowns, deren „Alternativlosigkeit“ zahlreiche Medien befördern und die nur funktioniert in einem Klima der Angst, das man sehr erfolgreich erzeugt hat.

Der Bund ist in Sachen Pandemie – Bekämpfung meiner Ansicht nach in fast allen Belangen inkompetent, das Personal dort komplett überfordert, weil die Pöstchen seit Jahrzehnten nicht nach Kompetenzen, sondern nach Parteien – Proporz verteilt wurden.
Kompetenzen (und Mut!) finden sich, wenn überhaupt, nur lokal (z.B. Palmer, Hans im Saarland)

Eine Zuständigkeits – Verlagerung hin zu diesen Gestalten in Berlin wäre kontraproduktiv. Noch herrscht die Dame und die kann es nicht. Und noch duckmäusern alle vor ihr und erfinden sogar irgendwelchen Blödsinn, um ihr zu gefallen („Brücken – Lockdown“).

Der Bund sollte sich raus halten. Das wäre „verantwortungsbewusst“.

Bernd Muhlack | Fr., 9. April 2021 - 15:40

"Dennoch, der Blick ins Grundgesetz zeigt: Weitreichende Zentralisierungen der Zuständigkeiten sind möglich. Damit stellt sich die Frage nach den Chancen und Risiken einer solchen Änderung. Warum sollten die Länder einer solchen Änderung ihre Zustimmung erteilen?"

In der Tat, warum sollten sie das tun?
Abgesehen davon, dass diese Frage unter Staats- und Verfassungsrechtlern höchst umstritten ist, sägen wir hier gleichwohl an den Grundfesten unserer Verfassung.
Will man dieses System ändern, bedarf es im BT und im BR einer 2/3-Mehrheit.
Im Übrigen sei an die Art. 20, 79 III GG erinnert!

Weiterhin besteht die Sorge, Gefahr dass fürderhin jedwede Unbill zum Anlass genommen werden könnte, um die Zentralgewalt zu stärken.
Damals nannte man das "Gleichschaltung", nicht wahr?
Wie hier bereits gepostet wurde, würde eine Zentralisierung nicht "zwangsweise" zu einem besseren Management führen.
Aber die Kanzlerin könnte ihre Alternativlosigkeit (in Inkompetenz) durchdrücken!

Sie kennen mich!

Soeben ein Artikel bei WELT-online

https://www.welt.de/politik/deutschland/article230071987/Corona-Landrat…

Um es mit dem von mir hoch geehrten Hanns Dieter Hüsch zu sagen:
"Das wahre Leben ist ja viel kabarettistischer als es unsereins darstellen kann, gell?!"

"Frag doch mal DIE MAUS!"

... und Prince Philip kann UNS auch keinen Tipp geben!

all the best for YOU!!! ???

Ja die Eifel ...
... iss ja nich weit von Koblenz (mein Geburtsort, Aufwuchs) oder Kölle, DÜ

in der Tat geht meine Befürchtung in die von Ihnen ausgesprochen fundierte Überlegung, Herr Muhlack, wenngleich ich die Herausforderung durch die Pandemie für unsere föderale Ordnung schon zu erkennen glaube.
Sie "witzeln" gerne hier im Forum herum?
Ich mag das, vor allem, wenn Sie uns dann und wann auch an Ihrer zweifelsohne Kompetenz teilhaben lassen.
Muss alles nicht so kommen, ich hoffe das beste für uns alle.
LG

Tobias Schmitt | Fr., 9. April 2021 - 21:35

Wehret den Anfängen! Jeder hier weiß, wie das Spiel läuft. Ein Nadelstich hier, einer dort, und Schwups wird aus einer Gesetzmäßigkeit wie dem Föderalismus eine Option, dann ein Tradition und dann verpufft sie ganz. So läuft es immer.

Dagegen gibt es nur ein Mittel: Nicht einen Millimeter nachgeben. Klar wäre es in der jetzigen Situation gut, wenn wir ein einheitliches Prinzip hätten, keine Frage! Aber kippt man diese Regel einmal, wird man sie auch wieder kippen. Wir können das föderalistische Prinzip nicht aushöhlen, weil unsere Politiker auf Bundesebene unfähig sind, eine ordentliche Pandemiebekämpfung zu organisieren, praktisch als Belohnung für staatliches Versagen. Das wäre, als ob ich einem Piloten die Aufsicht über meine ganze Flotte gebe, weil er mit seinem Flugzeug abgestürzt ist. Wer Essentielles wie die Impfstoffbeschaffung leichtsinning und naiv an Brüssel überantwortet und sich selbst an Masken bereichert, der braucht als Belohnung nicht noch mehr Macht.