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Der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein / dpa

Überbordende Bürokratie - Ein Auftrag zur Beantragung eines Beauftragten

Seit Jahrzehnten schafft die Bundesregierung immer neue Nebenminister. Weder gibt es eine einheitliche gesetzliche Grundlage, noch ist der Nutzen erkennbar. Schlimmer noch: Aufgrund oft unklarer Kompetenzverteilungen und unglücklicher Eingliederungen leidet die Effizienz der Regierungsarbeit.

Autoreninfo

Julien Reitzenstein befasst sich als Historiker in Forschung und Lehre mit NS-Verbrechen und Ideologiegeschichte. Als Autor betrachtet er aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen.

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Als Konrad Adenauer 1949 im Alter von 73 Jahren zum ersten Bundeskanzler gewählt wurde, war er ein erfahrender Politiker und zudem bemerkenswert pragmatisch. Diese Eigenschaften prägten sein Regierungshandeln, das auf einen effizienten und vor allem klar strukturierten Staat wert legte. Jedes der neu gegründeten Bundesministerien wurde von einem beamteten Staatssekretär geleitet. Die Bürger wählten ihre Vertreter in den Bundestag, dem Organ, das die Regierung kontrolliert – so wie es die Gewaltenteilung vorsieht. Die Abgeordneten wählte aus ihrer Mitte je einen Volksvertreter pro Bundesministerium. Dessen Aufgabe bestand in der Kontrolle des Ministeriums und der politischen Verantwortung für dessen Handeln. Genügt der Minister seiner Aufsichtspflicht nicht, tritt er aus seinem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zurück.

Nach einigen Jahren kam dann der Gedanke auf, dass begabte Nachwuchspolitiker auf die Übernahme eines Ministeramtes vorbereitet werden sollten. Dazu sollte das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs geschaffen werden. Diese Parlamentarier sollten neben dem Minister an der Spitze des Ministeriums stehen – ebenfalls in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis – während der beamtete Staatssekretär das Ministerium leitete und der Minister es verantwortete. Einer solchen Konstruktion zwischen Legislative und Exekutive verweigerte Adenauer ebenso die Unterstützung wie sein Nachfolger Ludwig Ehrhardt.

Die ersten Parlamentarischen Staatssekretäre

Erst Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger führte 1967 die ersten sieben Posten für Parlamentarische Staatssekretäre ein. Doch die wenigsten Parlamentarischen Staatssekretäre sind seither Minister geworden. Es wurde schon bald klar, dass dieses Konzept nicht aufgehen würde – aber als die Kritik laut wurde, waren die gut vergüteten Posten bereits geschaffen. Heute erhalten Parlamentarische Staatssekretäre rund 20.000 Euro pro Monat und damit fast doppelt so viel wie die einfachen Abgeordneten. 

Unter anderen bewertet der Bund der Steuerzahler diese Ämter kritisch. Er gelangt zu der Auffassung, dass „dieses Amt mehr Kosten als Nutzen stiftet. Denn die Parlamentarischen Staatssekretäre stehen in den einzelnen Ministerien in harter Konkurrenz zu den beamteten Staatssekretären, die das Ministerium nach innen leiten und damit die eigentliche Arbeit leisten. Diese Häufung von Spitzenämtern führt oft zu Komplikationen bei Abstimmungsprozessen und Rangeleien um Zuständigkeiten.“

Unübersichtliche Gemengelage 

Mittlerweile gibt es neben den 15 Bundesministern 35 Parlamentarische Staatssekretäre. Hinzu kommen in etwa 41 Beauftragte, von denen mindestens 20 zugleich Bundestagsmitglieder sind. Die offizielle Aufstellung auf der Internetseite des Innenministeriums ist erkennbar nicht vollständig. Auf Nachfrage, wieviel Beauftragte es denn nun genau gebe wird mitgeteilt: „Eine fortlaufende Auflistung aller Beauftragten der Bundesregierung, den Bundesbeauftragten sowie den Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung nach § 21 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) wird nicht geführt.“ 

Die gesetzlich vorgegebene Zahl der Bundestagsabgeordneten liegt derzeit bei 598. Somit sind mittlerweile mehr als 10 Prozent der Abgeordneten der Legislative gleichzeitig Teil der Exekutive – aber nur 15 von ihnen auf Grundlage des Gedankens der politischen Ministerverantwortung. Betrachtet man die Abgeordneten der Regierungskoalition, ist mittlerweile fast jeder fünfte Koalitionsabgeordnete über seine Abgeordnetentätigkeit hinaus mit einem lukrativen Posten in der Exekutive versorgt. 

Die Debatten um die Diäten der Bundestagsabgeordneten und ihrer Nebeneinkünfte sind zu oft von Sozialneid geprägt. Die Arbeitslast der meisten von ihnen, aber auch der Beauftragten und Parlamentarischen Staatssekretäre, lässt sich aber durchaus mit jener in den Spitzenpositionen der freien Wirtschaft vergleichen. Daher ist die Frage zu stellen, wieviel Nebenbeschäftigungen es einem Abgeordneten noch erlauben, sein Mandat angemessen auszuüben. Das gilt insbesondere für die Parlamentarischen Staatssekretäre und die Beauftragten. 

Abgeordnete und Beamte

Aber nicht alle Beauftragten sind Bundestagsabgeordnete. So ist etwa der vormalige Botschafter Felix Klein als „Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus“ weiterhin Beamter. Dies gilt auch für Botschafter Markus Potzel, der die anspruchsvolle Aufgabe eines „Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan“ im Auswärtigen Amt wahrnimmt. Diese und weitere Beauftragte gehören als Beamte zweifelsfrei der Exekutive an. Doch einige Bundestagsabgeordnete führen als Beauftragte sogar Oberste Bundesbehörden, so die „Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien“ (BKM).

In solchen Fällen scheint die Frage nicht unberechtigt, wieviel Wochenarbeitszeit noch zur Ausübung eines Abgeordnetenmandats bleibt. Wäre es nicht zweckdienlicher, jenen Stimmen zu folgen, die seit langem fordern, diese mittlerweile sehr wirkmächtige Behörde der BKM-Beauftragten mit einem Etat von fast zwei Milliarden Euro auch formal in ein Bundeskulturministerium umzuwandeln? Wer in diesem speziellen Fall vorträgt, dass Kultur Ländersache sei, muss sich fragen lassen, ob die Führung dieser Bundesbehörde nicht nur ein Feigenblatt ist und Pragmatismus angezeigt wäre. In einem Interview in der Süddeutschen Zeitung forderte nun auch die BKM Monika Grütters selbst vor wenigen Tagen die Schaffung eines Bundeskulturministeriums. 

Doch damit wäre das eigentliche Problem noch lange nicht gelöst: Bis heute gibt es keine einheitliche gesetzliche Grundlage für diese Beauftragten. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien setzt die Existenz von Beauftragten voraus und legt lediglich fest, dass die „Beauftragten der Bundesregierung, die Bundesbeauftragten sowie die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung […] bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen“ sind. Und die Beauftragten informieren die Bundesministerien, soweit ihre Arbeit deren Zuständigkeit berührt. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Errichtung eines Amtes und dessen Besetzung. Doch auch hier gibt es keine einheitliche gesetzliche Grundlage.

Chaos oder Willkür?

Ob man bei dieser Praxis eher von Chaos oder eher von Willkür sprechen will, ist eine Stilfrage. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages vermag keine Rollendefinition zu definieren und zeigt sich ratlos, wer eigentlich für die Änderung der Rolle eines Beauftragten zuständig ist. Manchmal wird ein Beauftragter durch Kabinettsbeschluss oder Organisationserlass ernannt, und anschließend oder auch vorher wird das Amt eingerichtet. Diese Einrichtung erfolgt manchmal durch das Kabinett, manchmal durch Erlass jenes Kabinettsmitglieds, dem der Beauftragte beigeordnet wird. Manchmal wird auch zunächst das Amt durch Kabinettsbeschluss errichtet und dann vom Ministerium besetzt. Manchmal erledigt das Ministerium beides. Manchmal wird beides im Kabinett erledigt. Manchmal errichtet der Bundestag ein Beauftragtenamt, manchmal ergibt sich das Amt aus einem Gesetz, manchmal aus internationalen Verträgen. Dies sind nur einige Beispiele für ein wenig transparentes Feld.

Doch es geht weiter: Das Einkommen der Beauftragten liegt manchmal bei eher 7.000 Euro im Monat, manchmal eher bei 20.000. Woran sich diese Einstufungen orientieren, welche Leistung wie vergütet wird – das alles ist nur schwer nachvollziehbar. Vermutlich werden die meisten Beauftragten – wie auch die Parlamentarischen Staatssekretäre – fachlich gut begründet ernannt. Allerdings lässt sich der Eindruck nicht immer vermeiden, dass Ernennungen nach Gutsherrnart erfolgt sind. 

Spezialisten in schwieriger Lage

Zudem steht oft die Arbeit von Beauftragten im Widerstreit zu den Interessen der Minister, denen sie beigeordnet sind. Noch verheerender ist allerdings ein anderer Punkt: Der Sinn der Beauftragtenämter liegt auch darin, Spezialisten in ihrem Feld rasche und vor allem vom naturgemäß schwerfälligeren Ministerialapparat zu ermöglichen. Doch das Gegensteil ist die Regel. Zu viele Beauftragte können nur über die Hierarchien ihrer vorgesetzten Ebenen handeln. Zudem sind oft Kompetenzen und Befugnisse mehr als unklar definiert. Die dabei entstehenden Probleme werden potenziert - mittlerweile gibt es 41 Beauftragte, so viel wie nie zuvor. 
Es gilt als ausgemacht, dass nach der nächsten Bundestagswahl ein Beauftragter für den Kampf gegen Rassismus ernannt wird. Zunächst bestand die Absicht, diesen Beauftragten beim Bundesinnenministerium anzusiedeln.  

Zu den Aufgaben des neuen Beauftragten gehört der Dialog mit Migrantenverbänden, mit Initiativen gegen rassistische Polizeigewalt oder gegen die Zustände im Asylverfahren sowie Befassung mit dem Vorgehen der Bundespolizei an den Grenzen, aber auch der Dialogmit Vertretern jener Religionen und Gemeinden, die mit dem demokratischen Rechtsstaat fremdeln, weil dieser sie angeblich systematisch rassistisch diskriminiere. Wie vertrauensvoll werden diese Gruppen mit einem Bundesbeauftragten zusammenarbeiten, der im demselben Ministerium angesiedelt ist wie Bundespolizei und Verfassungsschutz? Zudem wäre es fatal, wenn der oder die neue Beauftragte Positionen einnimmt, ja einnehmen muss, die den Interessen des Bundesinnenministers zuwiderlaufen? Würde etwa Rassismus bei der Bundespolizei kritisiert, müsste der Beauftragte dem nachgehen – und der ihm vorgesetzte Minister sich vor seine Polizei stellen. Das würde zu kafkaesken Situationen führen. Neuerdings soll der neue Posten im Kanzleramt angesiedelt werden. Das ist sinnvoll. Denn der Kampf gegen Rassismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Wirken direkt aus der Regierungszentrale heraus wäre nicht nur ein Signal in die Gesellschaft hinein. So würde vor allem klare Kompetenzverteilungen gegenüber den Bundesministerien geschaffen.

Antisemitismus ist ein Querschnittsthema

Zu den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben gehört auch der Kampf gegen Antisemitismus. Denn Antisemitismus ist der Gradmesser für den Zustand einer Demokratie. Deshalb ist der Posten des Beauftragten gegen Antisemitismus auch in der Regierungszentrale am richtigen Ort. Die Sinnhaftigkeit einer solchen Ansiedlung hat die Bundesrepublik selbst erklärt: Auf deutsche Initiative erklärten die EU-Mitglieder am 2. Dezember letzten Jahres, dass Antisemitismus ein Querschnittsthema sei. In Frankreich, dem Vereinigten Königreich, in Italien, sogar in Baden-Württemberg – und bald auch in Österreich wirken die Beauftragten gegen Antisemitismus bereits in der Regierungszentrale. Doch auf Bundesebene ist das Amt im Bundesinnenministerium angesiedelt – das schadet nicht nur der deutschen Glaubwürdigkeit, sondern auch der effizienten Amtsführung. Felix Klein, der zuvor als Sonderbeauftragter des Auswärtigen Amtes für Beziehungen zu jüdischen Organisationen und Antisemitismusfragen, wirkte, wurde nun zwischen die Stühle versetzt. Dies gilt beispielsweise für die Kritik jüdischer Verbände beklagten, dass die Polizei antisemitische Straftaten nur unzulänglich erfasse.

Noch problematischer ist allerdings das Procedere: Die ressortübergreifende Arbeit vieler Beauftragter läuft über den jeweiligen Abteilungsleiter des Ministeriums. Rasche Abstimmungsprozesse werden so behindert. Zudem muss der Abteilungsleiter das Vorgehen jeweils billigen. Dabei muss er neben dem Anliegen des Beauftragten auch die politische Positionierung des Ministeriums im Verhältnis zu den anderen Ministerien, Koalitionsabreden und vielem mehr beachten. Effizientes Arbeiten gerade jener Beauftragten, die ressortübergreifende Querschnittsthemen wie Antirassismus oder Antisemitismus bearbeiten, wird so erschwert. Felix Klein beispielsweise hat in den nunmehr knapp drei Jahren seiner Amtszeit dennoch bemerkenswerte Akzente gesetzt. Mit Ausnahme des Umweltministeriums hat er mit jedem Ressort Projekte entwickelt und Maßnahmen auf den Weg gebracht. Doch was, wenn sein Nachfolger im Amt farbloser ist oder weniger diplomatisch mit den anderen Ressorts oder dem eigenen Innenministerium umzugehen vermag?

Der Kampf gegen Antisemitismus gehört ins Kanzleramt

In einem bemerkenswerten Interview in der Welt hat er nicht nur auf die komplizierte Kommunikation über Abteilungsleiterschreibtische hingewiesen. Er plädierte auch dafür, dass sein Amt ins Kanzleramt verlegt wird, wie dies die Effizienz erhöhen würde. Schließlich sind die anderen mit Querschnittsaufgaben wie Migration, Flüchtlinge, Integration, Digitalisierung und Bürokratieabbau betrauten Beauftragten bereits heute im Kanzleramt angesiedelt. Denn mit der Autorität des Kanzleramtes sind die Abstimmungen mit den Ressorts und den Ländern zweifelsfrei effizienter als mit jener des möglicherweise konkurrierenden Bundesministeriums. 

Es gibt über Antisemitismus und Rassismus hinaus noch zahlreiche weitere Beispiele für eher heikle Ansiedlungen. So ist der Beauftragte für die neuen Länder, Marco Wanderwitz, im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt. Zu seinen Aufgaben gehört es, sich für die wirtschaftliche Verbesserung in den neuen Ländern einzusetzen. Vom Bundeswirtschaftsminister hingegen wird erwartet, dass er die gesamte Wirtschaft gleichbehandelt. Peinlich wird es, sowohl für den Minister als auch die Bundesrepublik und vor allem die Beauftragte, wenn der Minister sie öffentlich desavouiert, weil sie ihren Job macht.

Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt

Das zeigt ein aktuelles Beispiel aus dem Außenministerium. Das iranische Regime steht für vieles, dass den offiziellen Interessen der Bundesrepublik diametral entgegengesetzt ist: Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsraison, die Auslöschung Israels ist iranische Staatsraison. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau hat in Deutschland als Teil der universellen Menschenrechte Verfassungsrang. Die Gotteskrieger an der iranischen Staatsspitze sehen das Gegenteil als religiös gerechtfertigt an. Schlimmer noch: Während in Deutschland Homosexuelle beinahe vollständig gleiche Rechte wie Heterosexuelle genießen, werden sie im Iran zum Gaudium der Massen an Baukränen aufgehängt. Der Homosexualität verdächtige Kinder und Jugendliche sollen gar mit Elektroschocks „therapiert“ werden. Die Werte der Menschenrechte tragen die deutsche Demokratie, nicht aber die iranische Theokratie.

Dennoch pflegt der Bundesaußenminister bemerkenswert enge Kontakte zu diesem Regime. Und diesem Minister ist die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Bärbel Kofler, unterstellt. Diese forderte im Fall des wegen Protests gegen die Regierung angeklagten Ringers Navid Afkari ein rechtsstaatliches Verfahren und Verzicht auf Folter. Kurz nach dem internationalen Entsetzen über dessen Hinrichtung erklärte Bundesaußenminister Maas den Iran abermals zu einem vertrauenswürdigen Vertragspartner – ein deutliches Signal an den Iran, dass das Einfordern von Menschenrechten aus dem eigenen Ministerium nicht allzu ernst genommen werden müsse. 

Unabhängigkeit als Farce

Noch fataler sind einige Vorgänge, die kaum an die Öffentlichkeit gelangen. Jüngst war aus gut unterrichteten Kreisen zu hören, dass ein Abteilungsleiter eines Bundesministeriums den Mitarbeitern des dort angesiedelten Beauftragten, die dienstrechtlich dem Abteilungsleiter unterstehen, Weisungen erteilt, die die Arbeit des Beauftragten torpedieren. Damit wird die formale Unabhängigkeit des Beauftragten zur Farce. 

Es ist also nicht nur geboten, das Amt der immer zahlreicheren Parlamentarischen Staatssekretäre auf den Prüfstand zu stellen, sondern auch, das Beauftragtenwesen neu zu ordnen. Dies darf sich aber nicht nur auf Ordnung von Zuständigkeiten und Ressortansiedlungen beschränken. Es bedarf einer vom Parlament beschlossenen klar strukturierten gesetzlichen Grundlage. 


Diese muss die Errichtung, Besetzung und Besoldung von Ämtern für Beauftragte und auch deren Kompetenzen und Weisungsbefugnisse regeln. Darüber hinaus bedarf es einer gründlichen Neuordnung der Ansiedlungen und Zuständigkeiten. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben – Menschenrechte, Antisemitismus, Rassismus, Ausländerfragen, Neue Länder – gehören ins Kanzleramt. In Ministerien angesiedelte Beauftragtenämter sind so zuzuschneiden, dass Interessenskonflikte mit dem Minister nicht vorprogrammiert sind. Und in einigen Fällen wäre es das Beste, das Amt abzuschaffen. In anderen Fällen wäre es wiederum sinnvoll, das Beauftragtenamt zu einem Ministerium aufzuwerten. Um eine einheitliche gesetzliche Regelung, das richtige Vorgehen und schließlich die angemessenen Maßnahmen zu erreichen, bedarf es einer transparenten gesellschaftlichen und parlamentarischen Debatte. 
 

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Yvonne Stange | Di., 16. März 2021 - 08:59

.. mir mein Kaffee hochgekommen. Da wird ein purer Versorgungsmechanismus geschaffen, der alle Begünstigten trefflich alimentiert und dann wird im gleichen Atemzug von einer "Neiddebatte" geredet? Ach so ist das? Alles nur Neidhammel und die Arbeit des Wasserkopfes ist doch sinnvoll und effizient? Ich frage mich, wie lange das noch gut geht, wenn immer weniger Menschen in das System einzahlen.... Werden dann die Steuern erhöht? Wird mehr Geld gedruckt? Es wird alles geschehen, nur es wird nicht einer dieser Posten abgeschafft! Jede Wette! Im Gegenteil, wenn die Grünen an der Macht sind, werden noch mehr Versorgungsposten ohne Sinn und Verstand geschaffen, Antirassismus ist gaanz wichtig (!), vor allem rassistische Polizeigewalt (Was ist das? Schuhe in der Moschee? Razzia beim Clan?). Blaupause ist Thüringen, das Land, welches fast an seiner Pensionsschwemme insolvent ist... aber das interessiert ja keinen. Irgendwoher kommt das Geld schon... Und aufzucken wird der Michel nicht. Leider.

So haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes das Wirken von Executive und Legislative bestimmt nicht vorgestellt. Das System ist zu einer widerlichen Pfründenwirtschaft verkommen. Da werden offenbar nur noch verdiente Parteigenossen mit Pöstchen versorgt, die nicht nur keinerlei Mehrwert für die Regierungsarbeit schaffen, sondern deren Effizienz sogar massiv beeinträchtigen. Von den Kosten wollen wir garnicht erst reden. Aber obacht: Als es am französischen Hof üblich geworden war die Verantwortung für die Leerung des königlichen Pißpotts auf 3 Hierarchiestufen zu verteilen, hat es nicht mehr lange gedauert, bis Köpfe rollten.

Offensichtlich haben Sie sich das Land herausgepickt, weil dort die verhassten Linken an der Regierung sind.

Der interessierte Leser findet Aufklärung und vor allen Dingen Richtigstellung hier:
https://www.wiwo.de/technologie/blick-hinter-die-zahlen/blick-hinter-di…
Die relativ hohe Zahl der Pensionäre ist danach auf die Zahl der Lehrer zurückzuführen. In Thüringen sind die Pensionen übrigens am niedrigsten (!), die meisten pensionierten Lehrer gibt es im Westen in NRW, im Osten in Brandenburg.

Ganz davon abgesehen ist die vermehrte Einstellung von Lehrern sicherlich eine sinnvolle Investition in die Zukunft unserer Kinder.

Im Umfeld der AfD mag man das anders sehen.

... der AfD wird sehr auf gute Bildung geachtet! Im Gegensatz zu links-grünen Bildungsverweigerern und "erfolgreichen Studienabbrechern" wie man deutlich am Führungspersonal sieht.... :-P
Übrigens wurden in Thüringen sehr wenig Lehrer verbeamtet, ich persönlich kenne komischerweise nur Lehrer, die es leider nicht wurden! Dafür wurden massenhaft neue Stellen in Ministerien geschaffen. Thüringen habe ich mir übrigens rausgepickt, weil es mein Heimatland ist! Und stellen Sie sich vor, ich haben sogar mal links gewählt, passiert mit NIEMALS wieder! Einen Choleriker aus dem Westen braucht Thüringen so nötig wie einen Kropf. Aber wir sind eh nur Kolonie und Menschen 3. Klasse, bei Ihnen sowieso!

Gisela Hachenberg | Di., 16. März 2021 - 19:15

Antwort auf von Anni Geuge

Sehr geehrte Cicero-Redaktion,
langsam werde ich etwas sauer! Schon zum zweiten Mal haben Sie einen Kommentar von mir, der weder böse, noch „unter der Gürtellinie“ war, nicht veröffentlicht! Es würde mich doch wirklich einmal interessieren, von Ihnen zu hören. Herr Lenz genießt in diesem Forum Narrenfreiheit. Er kann beleidigen, ständig nur über die AfD faseln (ein anderes Thema hat er nicht), jeder Kommentar von ihm erscheint. Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen eine Antwort zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen

Kirsch | Mi., 17. März 2021 - 15:06

Antwort auf von Gisela Hachenberg

Liebe Frau Hachenberg, 

Kommentare, die nicht das Artikel-Thema behandeln, werden von uns gelöscht. Dies handhaben wir bei jedem Cicero-Foristen gleich. 

Falls Sie sich angegriffen fühlen, tut uns dies leid. Wir veröffentlichen Ihre Kommentare gerne, soweit sie der Netiquette entsprechen.

Herzliche Grüße und einen schönen Tag, 

Ihre Online-Redaktion 

Richtig Frau Stange, da sollte einem der Kaffee hochkommen. Ich bin wie Sie dafür, alle diese Jobs auf den Prüfstand zu stellen, und zwar ohne Ausnahme! Wozu benötigen wir einen Integrationsbeauftragten? Gibt es im GG Menschen 1. und 2. Klasse? Wer den Presseclub am letzten Sonntag gesehen hat, weiß dass dieser Posten überflüssig ist. Die Journalisten am Monitor haben recht: Wer hierherkommt, der sollte sich zunächst an hiesige Sitten und Gebräuche anpassen. Der Integrationsgipfel, überwiegend besetzt mit Migrantenorganisationen, kommt da zum gegenteiligen Schluss und das wird von den entsprechenden Gruppen folgerichtig eingefordert.
Wenn wir die Parlamentarischen Staatssekretäre, die Beauftragten und die Berater aus den Ministerien entfernen und nur noch die beamteten Staatssekretäre (als nicht politische B.) behalten, dann können wir uns auch 709 MdB leisten. Wenn die auch noch unabhängig agieren, dann heben wir wieder „alte Verhältnisse“.

Werner Gottschämmer | Di., 16. März 2021 - 09:10

Wie vielen Bürgern ist das so im Einzelnen bekannt? Sehr wenigen, mit Sicherheit. Was für ein Wust hier geschaffen wurde ist kaum zu glauben. Hier mal aufzuräumen wäre dringend anzuraten. Sicher nicht aus dem Inneren. Besonders schön ist die Sache mit dem Iran, dem AM, und der Beauftragten f. Menschen usw. Pfui deibel.

Dieses System hat sich inzwischen verselbständigt und existiert nur noch um seiner selbst willen. Zu Beginn der zweiten GroKo hat A. Merkel mal eben die Anzahl der Parlamentarischen Staatssekretäre erhöht – zurückgenommen wird da nichts.

Ich hatte davon noch nie etwas gehört. Wenn so viele Parlamentarier mit gut bezahlten Zusatzjobs in die Regierung integriert sind, ist klar warum das Parlament die Regierung nicht kontrollieren will und immer öfter von den Gerichten zum Jagen getragen werden muss.

Manfred Bühring | Di., 16. März 2021 - 09:11

Keiner bezweifelt, dass Bundestagsabgeordnete mit ihrem Job belastet sind. Aber sie machen das freiwillig und sind vom Souverän mit einem Vertrauensmandat auf Zeit ausgestattet. Leider hat sich auch durch die EU und die entsprechenden Rückwirkungen auf die nationalen Exekutiven ein überbordender Bürokratismus breitgemacht, der nicht mehr sinnvoll zu steuern ist. Wir müssen endlich alles wieder auf Null setzen - soweit es geht -, und alles auf den Prüfstand stellen, was nicht notwendig ist. Es gab doch mal einen EU-Kommissar für die Entbürokratisierung; wie hieß der gleich noch??

Alfred Zielinski | Di., 16. März 2021 - 10:40

Antwort auf von Manfred Bühring

... das war mit viel medialem Tam-Tam auch nur ein Versorgungsposten oder besser Abschiedslutscher für den verdrängten bayrischen MP Edmund Steuber. Gibt es Erkenntnisse über die Ergebnisse seiner Entbürokratisierungsanstrengungen? Wenn überhaupt ja, dann waren diese sicher eh schon für den Papierkorb bestimmt, sind diese von der Fortentwicklung längst aufgefressen, ad absurdum geführt. Außer Spesen nichts gewesen - so läuft das in unserer glorreichen Demokratie,

die Hände drin hat!
Riesige Apparate werden geschaffen u. ständig noch vergrößert, in denen letztlich niemand verantwortlich ist bzw. gemacht wird und deren Effizienz
sehr gering ist. Besonders ineffizient ist auch der staatsähnliche Verwaltungsmoloch der EU in Brüssel.
Wenn es dafür noch eines Beweises
bedurft hätte, wäre dieser spätestens mit der lahmen Impfstoffbeschaffung gegeben gewesen.
Ich durfte jahrzehntelang im Schulwesen erleben, was die Schaffung immer neuer Stellen für spezielle Beauftragte u. „Reformprogramme“ an Geld u. Zeit verschlang, ohne dass sich nennenswerte Verbesserungen
eingestellt hätten.
Wenn die täglich in der freien Wirtschaft hart arbeitetenden Deutschen wirklich wüssten, wieviel von ihren Steuern sinnlos in einem gigantischen Verwaltungsapparat „verbraten“ wird, ich bin überzeugt: Es gäbe einen Aufstand!
Doch sie glauben ja lieber an das
Märchen vom guten u. fürsorglichen „Vater Staat“, der alles zum Besten regelt.

Bernhard Marquardt | Di., 16. März 2021 - 09:30

Es geht wie immer um Geld über Posten. Andrea Nahles ist für € 15.000 monatlich Präsidentin der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation geworden. Qualifikation?
Mit parlamentarischen "Bundesbeauftragten" ergibt sich aber zudem eine weitere, für die rechtsstaatliche Gewaltenteilung problematische Vermengung von Legislative und Exekutive.
Gut, wenn man die Realität betrachtet, hat sich das Parlament längst selbst zum Abnick-Verein für von der Exekutive und deren Fraktionsvorsitzenden vorweg abgesprochenen Entscheidungen degradiert. Das ist nicht nur unschön anzusehen, es unterhöhlt die Aufgabe der Parlamentarier im Rahmen der Gewaltenteilung.
Gravierender gegen eine effektive Gewaltenteilung wirkt sich aus, dass alle höchsten Richterstellen und Staatsanwälte zwischen Regierungen, Parlamentsausschüsse und Parteigremien der Exekutive ausgeklüngelt werden. Sie kontrollieren in Wahrheit die Justiz und nicht umgekehrt. Eigentlich schade um die theoretisch schöne Gewaltenteilung.

... ist eine Verkürzung, die wichtige Teile der Realität ausblendet:

Es trifft zwar zu, dass die höchsten Richterstellen zwischen Parteigremien ausgeklüngelt werden; das sollte anders sein. ABER:

Ist eine RIchterstelle besetzt, dann ist der Richter grundsätzlich unkündbar und hat große Freiheiten, ist insbesondere in seiner richterlichen Arbeit absolut weisungsfrei. Allenfalls ein Wunsch nach weiterer Karriere kann vereinzelt zum Bemühen führen, "oben nicht anzuecken".

Zeitlich befristet sind nur die Richterstellen am BVerfG. Allerdings gibt es dort keine Wiederwahl. Und wer Verfassungsrichter ist und/oder einmal war, hat für den Rest seines Lebens wirtschaftlich ausgesorgt (wenn er Spekulantentum meidet).

Von der Politik kontrolliert werden (nur) die Staatsanwaltschaften; das sind Behörden, die den jeweiligen Justizministern unterstehen. Aber Staatsanwälte sind (nur) Ankläger; zu urteilen haben immer noch die Gerichte, also der unabhängige Teil der Justiz.

Carola Schommer | Di., 16. März 2021 - 09:57

War das nicht einmal ein wichtiges Thema der FDP ?
Ach nee, das ist schon lange vorbei.

Juliana Keppelen | Di., 16. März 2021 - 11:37

Antwort auf von Carola Schommer

zu all den "wichtigen" verbeamteten Posten und Pöstchen als Berater kommen dann noch die nicht ganz billigen Externe Beratungsunternehmer die wiederum die Berater und Entscheider beraten.

gabriele bondzio | Di., 16. März 2021 - 10:06

viele Köche verderben den Brei. Der Artikel ist ein gutes Beispiel. Das es allerdings die Missstände mit einer transparenten gesellschaftlichen und parlamentarischen Debatte gelöst werden, glaube ich nun gar nicht.
Die gibt es einfach nicht mehr in diesem Land.

Juliana Keppelen | Di., 16. März 2021 - 10:21

dieses Beitrages bin ich etwas vewirrt. Zuerst dachte ich es sei eine erst jetzt entdeckte aber gelungene Satire von Loriot. Aber nein, es ist der existierende ausufernde unbegrenzte,praktisch unkontrollierte Wahnsinn. Wie sang damals Reinhard May "einen Antrag für den Antrag eines Antragsformular".

Walter Bühler | Di., 16. März 2021 - 10:57

Seit sich das Volk aus den Parteien verabschiedet, produziert unsere Parteiendemokratie aus Berufspolitikern und Netzwerkern bis auf wenige Ausnahmen eine mediokre Elite, die nur bei der Karriereplanung, beim Networking und bei der medialen Selbstinszenierung über wundersame Kompetenzen verfügt, aber für die Führung öffentlicher Ämter kaum Kompetenzen besitzt.

Daher gibt es einen massiven objektiven Beratungsbedarf all der schnell überforderten Politiker. Das hat schon längst einen Berater-Markt entstehen lassen, der vom Kompetenz-Defizit unserer politischen Elite sehr gut lebt. Er ist in die Netzwerke eingebettet, welche die Medien und auch die Parteien durchdringen. Diese Berater stammen natürlich oft aus den Medien und aus dem unter "Wissenschaft" firmierenden Bereich.

Je mangelhafter die politische Qualifikation, desto größer ist die Bereitschaft, die Netzwerke und Stiftungen finanziell und personell zu bevorzugen und in ungeheurem Maßstab zu alimentieren.

Hermann Kolb | Di., 16. März 2021 - 11:13

...dessen Wucherungen hier sieben Jahrzehnte nach Gründung der Bundesrepublik zu einem kleinen Teil aufgelistet werden. Die Beleuchtung des viel grösseren Teils, nämlich die finanzielle Versorgung sämtlicher parteinahen Stiftungen mit Milliardenbeträgen über den Bundestag würde wohl eine ganze Artikelserie nötig machen...

Tomas Poth | Di., 16. März 2021 - 12:04

Regierungen als Steuer-Fress-Maschine. Selbstlähmung durch Parallelverantwortung bis keiner mehr haftbar gemacht werden kann, aber alle verdienen fleißig daran.
Alle dürfen irgendwie mit machen aber keiner kann mehr zur Verantwortung gezogen werden.

Markus Michaelis | Di., 16. März 2021 - 12:10

würde ich da sehen. Einmal gibt es die Versorgung der eigenen Machtbasis mit Jobs - das ist bis zu einem gewissen Grad notwendig, darüberhinaus ist es das Prinzip Bananenrepublik, dass ich das Geld haben muss meine Parteileute und einen Teil der Bevölkerung mit Jobs, Demokratiefördermaßnahmen und Privilegien zu versorgen, um die Macht gegenüber dem Rest (Parteineugründungen, anderen Strömungen etc.) zu erhalten.

Ein anderer Punkt ist es, dass die Regierung ein Heile-Eine-Welt-Bürgertum der 90er vertritt und aus ihm kommt. Da werden die ganze Welt und alle menschlichen und gesellschaftlichen Gegensätze widerspruchsfrei in das eigene Weltbild integriert. Eigentlich bräuchte es politische Entscheidungen zwischen alternativen Wegen, aber dazu ist man unfähig, weil man in der Illusion bleiben will, dass alles, was nicht böse ist, zusammenpassen muss. Man schafft dann lauter Bevollmächtigte etc., die das irgendwie fernhalten oder durch Unübersichtlichkeit unter den Teppich kehren sollen.

Romuald Veselic | Di., 16. März 2021 - 12:59

ist der Herr der Pfeifen. (Nicht mit Herr der Ringe verwandt)
Das war auch ein Beauftragter, den man Çubukçubaşı (Tschubuktschubaschi) nannte u. war zuständig für Raucherbedarf des Sultans und damit ein wichtiger Lebensqualitätsträger.
MfG Oberster Suppenverteiler

Heidemarie Heim | Di., 16. März 2021 - 13:29

Keine leicht verdauliche Kost werter Herr Reitzenstein! Und wie auch Herr Gottschämmer ganz richtig vermutet werden die meisten Normalbürger;) davon wenig bis nichts wissen welche oder wie viel Gänge und Abzweigungen der Staatsapparat-Bau überhaupt hat. Da bräuchte es mitunter einen Orientierungssinn wie den einer Ameise? Auch erinnerte mich dieses verworren wirkende Konstrukt an die heute üblichen weit verzweigten Firmennetze, nur ohne dieses Kompetenzwirrwarr. Da hängt zwar auch alles zusammen, aber jedes Glied der Kette weiß um seine Aufgabe, wenn es z.B. darum geht "Nachverfolgungen zu erschweren" s.a. cum ex usw. und kommen sich selten gegenseitig ins Gehege, wie es innerhalb personell aufgeblasener staatlicher Institutionen und Hierarchien der Fall zu sein scheint. Was die Ausübung mehrerer Jobs betrifft, muss der Tag von diesen Werktätigen wohl mehr als 24 Std. haben. Ich dagegen durfte meinen Mann nicht mal sozialversichert in Teilzeit anstellen neben seinem Hauptjob! MfG

Reinhard Benditte | Di., 16. März 2021 - 13:50

Die Parteien haben sich Wege zu eigen gemacht, ihre Helfershelfer auf Kosten des Steuerzahlers zu belohnen und deren Abhängigkeit von den Macht-politischen Strippenziehern zu erhöhen. Die dadurch falsch verstandene Loyalität hat nicht nur die Demokratie beschädigt, sondern u.a. auch die Bürger ins Desinteresse getrieben. Das konnte man bei den beiden letzten Landtagswahlen am Anstieg der Nicht-Wähler beobachten.Diesen Sumpf könnte man nur mit einer radikalen Umkehr und entsprechenden Maßnahmen trocken legen. Doch wird so etwas nie passieren, da die Profiteure dieses Systems die gleichen Abgeordneten sind, die für solch eine Maßnahme stimmen müssten. Hier kann man das folgende Sprichwort wieder bestens beobachten: „Man fragt nicht die Frösche, wenn man den Sumpf trocken legen will“!

Ernst- Günther Konrad | Mi., 17. März 2021 - 09:19

Es hat sich eingebrannt in die Festplatte Deutschlands. So entsteht ein Belohnungs- und Abhängigkeitssystem. Unseres wird gerade perfektioniert.