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Kinder hatten schon immer die gleichen Grundrechte / dpa

Kinderrechte in der Verfassung - Triumph der Banalität

Union und SPD haben sich auf die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz geeinigt. Was nett klingt, entpuppt sich als juristischer Unsinn und offenbart einen negativen Trend im Verfassungsdenken.

Autoreninfo

Otto Depenheuer ist Professor für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosphie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Köln. 

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Ein verfassungspolitischer Erfolg ist zu vermelden: Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Union und SPD darauf verständigt, zum ersten Mal die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Doch wenn es hier einen Triumph zu vermelden gilt, dann nur ein solcher der guten Gesinnung, die den damit verbundenen weiteren Niedergang des Verfassungsdenkens kaum verbergen kann. Denn die neuen Verfassungsnormen enthalten nichts als juristisch leerlaufende Plattitüden und Trivialitäten.

Angesiedelt in Art. 6 Abs. 2 GG; nach dessen 2. Satz soll es in Zukunft heißen: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Doch diese vier Sätze beinhalten – jeder für sich wie im Zusammenhang – nur Trivialitäten ohne jede juristische Wirkung.

Alles überflüssig

So begründet der erste Satz keine „neuen“ Verfassungsrechte der Kinder, sondern setzt sie voraus. Tatsächlich standen Kindern schon immer alle Grundrechte des Grundgesetzes zu. Das ist bislang auch noch von niemandem bestritten worden. Und solche verfassungsrechtlichen Verbürgungen haben auch juristische Wirkungen: Sie sollen vom Staat geachtet und geschützt werden. Natürlich kann der verfassungsändernde Gesetzgeber staatsrechtliche Lehrbuchweisheiten noch einmal ausdrücklich wiederholen. Aber das ändert nichts daran, dass der ganze Satz sachlich so überflüssig ist wie ein Kropf.

Nach dem zweiten Satz der Neuregelung soll das Wohl der Kinder angemessen berücksichtigt werden. Hier stellt sich sofort die Frage nach der Regelungsnotwendigkeit: Haben Staat und Gesellschaft das bisher nicht getan? Gab es je in Deutschland, Europa und der Welt Plädoyers dafür, das Wohl der Kinder nicht zu berücksichtigen. Ist das „Wohl der Kinder“ nicht Gegenstand von „Pflege und Erziehung“, die nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG zuvörderst den Eltern anvertraut ist?

Die Sorge für die Kinder liegt bei den Eltern  

Natürlich kann man fragen, was das Wohl der Kinder erheischt. Aber genau dazu schweigt die neue Verfassungsnorm – und zwar zu Recht: Denn die Sorge um das Wohl der Kinder liegt in erster Linie bei den Eltern, hilfsweise in Gestalt der Jugendämter beim Staat, wie es Art. 6 Abs. 2 GG ausdrücklich formuliert. Auch der zweite Satz der Neuregelung kann daher nicht anders als Trivialität auf Verfassungsebene qualifiziert werden.

Gleiches gilt auch für den dritten Satz. Kindern muss schon heute von Verfassungswegen rechtliches Gehör gewährt werden. Die Frage ist allein, über welche Einsichtsfähigkeit der Minderjährige verfügen muss, um zu dem jeweils anstehenden Problem rechtlich „gehört“ werden zu können. Da diese Frage durch Gesetz und Rechtsprechung weithin geklärt sind, gilt auch hier die Feststellung, dass der Satz kein Problem löst, keine Frage beantwortet und daher einmal mehr überflüssig ist. Da will dann auch der 6. und letzte Satz der Neuregelung – „die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt“ – nicht an Überflüssigkeit zurückstehen. Er wiederholt mit anderen Worten nur den 1. Satz des Art. 6 II GG.

Eigentlich gilt juristische Bescheidenheit

Eine derart auf ganzer Linie vermurkste verfassungsrechtliche Neuregelung einen Erfolg zu nennen, verbietet sich von allein. Eines allerdings zeigt diese geplante Neuregelung mit aller Klarheit: der Niedergang des Verfassungsdenkens. Statt juristisches und deshalb einlösbares Recht wird das Grundgesetz zu einem Sammelsurium von politischen Wünschen und koalitionären Absprachen instrumentalisiert.

Indem die Verfassung immer mehr als Symbol behandelt wird, in dem sich alle wiedererkennen sollen können, verliert sie juristischen Selbststand. Tatsächlich soll die Verfassung nur die „rechtliche Grundordnung des Gemeinwesens“ sein, also nur die grundsätzliche Gestalt des staatlichen Gemeinwesens normieren, die fundamentalen Rechtswerte wie Freiheit und Gleichheit, der Staatsaufbau, die Gewaltenteilung usw. festlegen. Mit dieser juristischen Bescheidenheit hat das Grundgesetz seine Popularität errungen, weil man sich auf diese Verfassung wirklich verlassen und sie juristisch beim Wort nehmen konnte.

Mittlerweile „Wünsch-Dir-was-Spielwiese“

Insbesondere nach der Wiedervereinigung ist jedoch ein Trend zu beobachten, der die Verfassung zunehmend zur Projektionsfläche wie zum Spiegelbild der jeweiligen Befindlichkeiten, Wünsche und Hoffnungen werden läßt: „Wer hat noch nicht, wer will nochmal“. So wird jede Verfassungsänderung zur „Wünsch-Dir-was-Spielwiese“ von Erwachsenen, die sich der juristischen Anstrengungen der Etappe ersparen und nur noch Zielprojektionen zu skizzieren in der Lage sind.

Doch das hat seinen Preis: indem die Verfassung ihre juristische Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit verliert, könnten sich der Verfassungsgerichtsbarkeit neue Gestaltungsoptionen eröffnen und sich damit eine weitere Verschiebung der Gewaltenteilung abzeichnen.

Fazit: Wenn der Staat für die Kinder etwas Sinnvolles tun möchte, sollte er Schulen renovieren, sie digital modernisieren und vieles andere mehr verbessern, aber sie sollten bitte die Verfassung in Ruhe lassen. Einmal mehr ist man geneigt, den alten Apo-Spruch in Erinnerung zu rufen: „Hände weg vom Grundgesetz“.

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Hans Jürgen Wienroth | Mo., 18. Januar 2021 - 16:45

Ich kann Ihnen nur voll zustimmen. Die Politiker bemühen sich nicht mehr darum, den Gedanken des GG zu sehen, sondern jede „Modernisierung der Gesellschaft“ darin zu verankern. Das gilt für die Kinderrechte in Art. 6 genauso wie die allgemein gültigen Gleichheitsgrundsätze in Artikel 3. Das führt sogar dazu, dass der Presserat die Gültigkeit des Art. 3 Satz 3 den Polizisten abspricht, weil diese nicht explizit darin aufgeführt sind.
Leider hat sich auch unser BVG „weiterentwickelt“ und versucht das GG in die heutige Zeit zu übersetzen, statt den hinter dem geschriebenen Wort stehenden Gedanken anzuwenden. Gilt die Gleichberechtigung in Art. 3 für die LGBTQI-Community auch nicht, weil sie nicht aufgeführt sind? Wäre das im Sinne des GG?
Vielleicht würde es helfen, wenn jede Änderung des GG vom Volk in einer Abstimmung mit 50% Quorum und einfacher Mehrheit abgesegnet werden müsste.

netter Gedanke und Gut gemeint, Herr Wienroth.
Nur dann kommen die obskursten Ideen auf die Agenda!
Ihr erster Vorschlag: "..geschriebenen Wort stehenden Gedanken anzuwenden..." gefällt mir besser und sollte weiter Anwendung finden anstatt immer neue krude Ideen einzubringen.
Ist für mich eh Heuchelei! Warum?
Der Deutsche Kinderschutzbund hat ca. 50.000 Mitglieder.
Der Deutsche Tierschutzbund hat ca. 800.000 Mitglieder!!!
Vielleicht sollte man daher erst die "Rechte" von Hund & Katz ins GG verankern.
"Ich glaub mein Schwein pfeift"

Tomas Poth | Mo., 18. Januar 2021 - 17:25

So ist es denn wohl.
Regierungen, Parlamente sehen sich wohl im Zwang Gesetze zu produzieren. Auch unnötiges, nur um zu zeigen wir, der Gesetzgeber, führen ein begründetes Dasein oder?
Vielleicht können wir die jährliche Gesetzes-Produktionsrate noch mehr erhöhen, verdreifachen , verzehnfachen und mit einem Award für das schönste Gesetz und mit einer Bonuszahlung auf die Abgeordnetendiäten versehen?

Wolfgang Jäger | Mo., 18. Januar 2021 - 17:57

Man kann nur hoffen, dass dieser infantile Unsinn keine Mehrheit bekommt.

Rainer Mrochen | Mo., 18. Januar 2021 - 17:57

Mehr ist nicht zu sagen. Vielleicht dann doch noch soviel. Die Stilblüten in diesem Land tragen immer groteskere Züge und zwar auf allen Ebenen des täglichen Daseins.

Walter Bühler | Mo., 18. Januar 2021 - 18:03

Banalität ist hier der Ausdruck politischer Scheinaktivität. Politiker, die nicht mit der Lösung realer Probleme für sich werben können, verlegen sich halt auf die Lösung von Scheinproblemen. So weit, so normal in unserer Republik.

Aber es steht zu befürchten, dass es nicht dabei bleibt. Zwar ändert sich nichts am Status der Kinder, aber der Status der erwachsenen Experten, die sich wohltönend für die Kinderrechte einsetzen, wird dadurch aufgewertet, und sie können mit größeren öffentlichen Mitteln rechnen. Diese Experten-Seilschaften still zu halten oder zu stärken, das könnte sehr wohl das ein heimliches Ziel der Politiker sein, die die Verfassungsänderung initiiert haben.

Englbert Rottenmoser | Mo., 18. Januar 2021 - 18:25

dem kann man nur zustimmen! Moralistisch verschwurbelte Formulierungen gehören nicht in das Grundgesetz. Hoffentlich bekommt dieser Änderungsantrag keine Zweidrittelmehrheit.

Markus Michaelis | Mo., 18. Januar 2021 - 19:08

Solche Vorstöße sind leider nicht so trivial. Auch Klima, Schuldenbremse etc. sollen in die Verfassung. Bei der Schuldenbremse sieht man schon ein paar Jahre später, dass man sie ganz anders diskutiert. Eingriffe in die ersten Grundwerteartikel sind dabei noch bedenklicher.

Es ist ein Niedergang von Politik, bei dem die Menschen zunehmend nicht mehr im Rahmen der vom GG vorgegebenen Institutionen und Regeln Politik verhandeln wollen, sondern als höchste Wahrheiten erkannte Dinge wie Klima, Kinder, Diskriminierung und alles mögliche sollen eine Art göttliche Unantastbarkeit bekommen. Natürlich steht dahinter der nicht-triviale Gedanke, dass wenn man in diesem Sinne auch Institutionen besetzt, sich unsere Verfassungsordnung irgendwann in einen Staat verwandelt, der das Gute und Wahre ohne Politik durchsetzt. Mit unserer Verfassung von 49 hat das noch am Rande zu tun. Vielen verstehen glaube ich nicht mehr, was am Wahren falsch sein soll.

Zumindest kann dadurch diese Tendenz befeuertt werden und auch so, wie ich es nicht schätze.
Jedoch ist das Kindeswohl m.E. nicht ausreichend geschützt, wenn es einfach nur bei Erwachsenen oder den Eltern mitgedacht wird.
Ich freue mich also über diese Einigung und würde meinen, dass es dann doch von mehr Menschen abhängt, was genau nun greifen wird.
Können NGOs Kinderrechte einklagen, die den elterlichen Sorgerahmen durchbrechen bzw. infragestellen?
Ich bin aber auch so eher für das Wahlrecht der Eltern für ihre Kinder bis diese selbst wählen dürfen.
EHER jedenfalls, als wenn das jetzt nur noch Gegenstand von Politik und NGOs wird, genaugenommen PARALLEL, denn das wird jetzt sicher hochgefahren.
Ich meine also, dass Herr Depenheuer sich komplett vertut.
Es geht m.E. ganz sicher nicht um Banalität und sicher auch gerechtfertigt.

Manfred Westphal | Mo., 18. Januar 2021 - 20:02

"Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Dieser Satz beruhigt mich etwas, bedeutet er doch,
dass die Erstverantwortung nicht an den Staat übergeht. Die Grundlage für diese Änderung ist m.W., das die deutsche Regierung gerügt wurde, da sie entsprechende Verordnungen der UN und EU noch nicht umgesetzt hat.

Fritz Elvers | Mo., 18. Januar 2021 - 22:42

auf höchstem Niveau. Vergessen wurde allerdings das Recht des Kindes auf einen Vater. Der kann nach wie vor nach Belieben der Mutter eleminiert werden.
Schließlich brauchte man ja auch die Grünen für eine Verfassungsänderung. Die wiederum würden eher die Menschenrechte für Tiere und Pflanzen im GG verankert wissen.

gabriele bondzio | Di., 19. Januar 2021 - 11:15

Herr Depenheuer, ein Niedergang des Verfassungsdenkens. Zumal manche Gesetze im Eilverfahren durchgepeitscht werden, ehe der Michel überhaupt einen Gedanken fassen konnte.
Hier ist es zwar nicht der Fall, aber mir schwant auch nichts Gutes. Zumal die Kinder recht gut gesetzlich abgesichert sind. Die Anwendung ist wohl eher das Problem, wenn es hakt.

„Die Kunst zu gefallen ist die Kunst zu täuschen. (Marquis de Vauvenargues )

Yvonne Stange | Di., 19. Januar 2021 - 11:52

... irgendjemanden in dieser Regierung interessieren würde, was im GG steht! Es ist doch schon lange beliebt anwendbar geworden. Wie der Piratenkodex im "Fluch der Karibik"... ein loses Regelwerk, an das man sich nicht immer halten muß. Nur wenn es grad paßt.

Ingo frank | Di., 19. Januar 2021 - 12:13

Ach Herr Professor,
In welchem Land leben Sie denn? Vor ca. einem 1/2
Jahr ist das Dach unserer ortsansässigen Turnhalle der Grundschule eingestürzt. Vorher war die Halle aber einige Monate schon gesperrt. Kein Geld zur Gebäudesicherung geschweige zur Instandsetzung.
Meine Enkeltochter besucht das Gymnasium 10. Klasse und wird von Eltern und Großeltern nach Bedarf über 20 Km zu Schule gefahren da Schulbus und Stundenpalan in kleinster Weise mit einander abgestimmt sind. Im übrigen wird Buch von ihrer Mutter geführt wann, wieviele Stunden die digitale Kommunikation mit der Schule überhaupt möglich ist. Somit: etwas modernisieren kann man doch nur etwas vorhandenes.
Und noch etwas, fragen Sie, welche Lehrer überhaupt in der Lage sind selbst digital zu unterrichten? Wurden die Lehrkräfte dafür geschult? Gibt es an den Schulen ein Unterrichtsfach welches sich mit digitalem Lernen beschäftigt? Und das alles hat nichts mit Corona zu tun.

Mit vielen Grüßen aus der Erfurter Republik

..haha. in 20 Jahren nicht. Bei Schule meiner Kinder, zum Glück erfolgreich aus dem Schulbetrieb raus, hat es mehr als 10 Jahre gedauert bis eine Toilette renoviert werden konnte. Bei einem in der Nähe befindlichen Gymn. wurde wegen Besuch der Kultusministerin mal schnell vorher durchrenoviert. Schulleitung und rechte Hand der Ministerin kannten sich. So geht Schulbetrieb in N R W Homeland.
Deswegen keine Hoffnung mehr in diese Politik. Politikerkinder gehen auf Prvtschulen. Und nicht nur im Homeland.

dieter schimanek | Di., 19. Januar 2021 - 15:38

...Haltung ist in. Haltung, Tränendrüse und Panikmache, gepaart mit frommem Wunschdenken ist die Devise.

Wolfgang Borchardt | Di., 19. Januar 2021 - 15:42

.. banal, vielmehr ein handfester Beitrag zur Expansion von (fragwürdiger) Moral, Emotionen und Gutmenschentum. Mithin wird ein gutes GG zunehmend verwässert. Denn diese Einschübe sind ohne juristische Kraft. Die wahren Gutmenschen sollten sich wenigerDenkmale setzen und den tatsächlichen Problemen zuwenden, u. a. auch denen in der Bildung und Erziehung von Kindern.

Bernd Muhlack | Di., 19. Januar 2021 - 16:35

Ihre Aussagen treffen in vollem Umfang zu - folglich summa cum laude!

Eine Ergänzung.

Meine ganz spezielle Freundin Frau Ayhan Özuguz (die ehemalige Bundesintegrationsbeauftragte, eine Vertraute der Kanzlerin) plädiert ja immer dafür den Art 20 GG neu zu fassen bzw. ihn ganz abzuschaffen.
Ab und an stand unsere Kanzlerin lächelnd und rautierend neben ihr.
Ich habe es bereits des Öfteren erwähnt, dass Art 20 GG der so genannten "Ewigkeitsgarantie" unterfällt und in seinem Wesensgehalt nicht geändert, geschweige denn abgeschafft werden kann, vgl. Art 79 III GG.
Gesetz und Recht interessieren viele Politiker nicht mehr.
Haltung und Moral, Welt- und Klimarettung sind wichtig.

Eines noch, eher eine Petitesse: in Art 6 V GG steht nach wie vor das Wort "unehelich". Das ist doch seit langer Zeit politisch unkorrekt, oder?
Bei der nächsten "Anpassung" des GG an die Realität sollte das en passant korrigiert werden.

Christian Amann | Di., 19. Januar 2021 - 16:36

Den Kindern mit diesem neuesten Schildbürgerstreich der Erinnerungs- und Bestürzungs-Politiker einen neuen, besonders schützenswerten, Menschlichkeitsstatus zukommen lassen zu wollen, so als ob sie bisher nicht als Menschen galten die Teil der "Wertegemeinschaft" waren, ist nicht nur Fehl am Platz sondern grenzt an Zynismus und zeigt das propagandistische Wesen im heutigen "Wir tun doch Gutes"-Politikeraktionismus. Wenn die Völker endlich mal in der Lage wären die Deklaration der Menschenrechte zu respektieren und sie justiziabel durchzusetzen wäre dies völlig ausreichend. Man müsste dann nicht ständig neue Artikel und Pseudogesetze formulieren um die Menschen sozusagen prophylaktisch daran zu erinnern wie ein menschliches Miteinander funktioniert. Es ist alles bereits formuliert. Da diese Vorlagen jedoch alle laufend immer mehr korrumpiert und aufgeweicht werden, würden die Menschen irgendwann erkennen, dass sie das Papier nicht Wert sind worauf sie niedergeschrieben wurden.

Klaus D. Lubjuhn | Di., 19. Januar 2021 - 17:08

Eigentlich nachvollziehbar und plausibel, dass und wie der Autor die Extra-Nennung von Kindesrecht im GG kritisch bewertet. In einem Punkt aber könnte diese Extra-Nennung “Kindesrecht” vielleicht doch hilfreich werden. Dann nämlich, wenn - wg. Circumcision und wg. Genitalverstümmelung - die körperliche Unversehrtheit des Kindes und letztlich die Unverletzlichkeit der Menschenwürde des Kindes als Begründung für den Gesetzesvorstoß angeführt werden. Für diese beiden Praktiken wird von islamischen Vereinen unverdrossen der Anspruch auf Religionsfreiheit ins Feld geführt, auch von Vertretern des Judentums wg. Circumcision. Ein strafbewehrtes Verbot der Circumcision von Jungen und eine strikte strafrechtliche Verfolgung der Genitalverstümmelung Forts.folgt

Dietrich Bomm | Di., 19. Januar 2021 - 17:14

unberührt?" Da wird es gefährlich. Hier wird der Wert der Verantwortung in Stufen von Erst (Eltern)und Zweit (Staat)einsortiert. Ist Verantwortung nicht das, was Kant durch den kategorischen Imperativ treffend ausgedrückt hat? Durch die Aussage "Erst" sehe ich schon die Versuchung und den Missbrauch der Politik, stellvertretend Verantwortung zu übernehmen, weil die sich dauernd die Frage stellen, inwieweit sie für alles stets mit verantwortlich sind.
Als Eltern von fünf Kindern sind wir durchaus in der Lage die Folgen unserer Handlungen zum Wohle der Kinder zurechnen zu können. Da kennen wir keine Erstverantwortung sondern schlicht und ergreifend Verantwortung.