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Der Beitragsservice wird auf seine monatlichen 86 Cent noch warten müssen / dpa

Erhöhung des Rundfunkbeitrags - Bundesverfassungsgericht erteilt ARD und ZDF eine Absage

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Zumindest vorerst. Die Eilanträge der Öffentlich-Rechtlichen, mit denen sie sich ihre Beitragserhöhung zum Jahresanfang erklagen wollten, wurden abgelehnt. Warum ÖR-Kritiker sich trotzdem nicht zu früh freuen sollten.

Autoreninfo

Jakob Arnold hospitierte bei Cicero. Er ist freier Journalist und studiert an der Universität Erfurt Internationale Beziehungen und Wirtschaftswissenschaften. 

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Das Bundesverfassungsgericht hat zum Rundfunkbeitrag gesprochen. Die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio wurden abgelehnt. Trotzdem können Kritiker des Öffentlich-Rechtlichen noch nicht die Korken knallen lassen. Denn das höchste Gericht hat nicht endgültig entschieden.

Wie ein Artikel des öffentlich-rechtlichen Medienmagazins Zapp deutlich macht, ging es in der jetzigen Entscheidung lediglich um die Frage, ob der Beitrag schon einmal prophylaktisch erhöht werden soll, bis die endgültige Entscheidung getroffen ist. Eine solche Prophylaxe lehnten die Karlsruher Richter jedoch ab, da die Sender nicht plausibel darstellen konnten, dass das Programm so gravierende Schäden nehmen würde, wenn der Beitrag erst einmal bei den bisherigen 17,50 Euro pro Monat bliebe.

Schadensersatzanspruch?

Sollte das Gericht am Ende entscheiden, dass den Öffentlich-Rechtlichen tatsächlich 18,36 Euro pro Monat für Ihre Grundversorgung zustehen, könnten diese sogar teilweise das Geld zurückfordern, was ihnen jetzt ab Januar 2021 entgeht. Konkret hieße das: Die Beiträge würden dann noch einmal ansteigen.

Doch wie geht es jetzt erstmal weiter? Die Sender argumentieren, dass eigentlich fast alle ihre Ausgaben fix seien: Die Technik, die Verwaltung, die Pensionen (die teilweise bei üppigen 120 Prozent des früheren Gehalts liegen); bei allem seien den Sendern die Hände gebunden. Und auch den Festangestellten will man nicht kündigen, schließlich wollen die Öffentlich-Rechtlichen „ein möglichst sozialer Arbeitgeber sein“.

Einsparungen beim Programm

Einsparpotenzial ergibt sich damit hauptsächlich im Programm. Dieses wird größtenteils von freien Mitarbeitern produziert, denen man vorerst weniger Aufträge erteilen will. Tom Buhrow, Vorsitzender der ARD, kündigte an, man werde es „deutlich sehen und hören“. 

Es gäbe jedoch noch weitere Wege, um kurzfristig an Geld zu kommen. Notfalls müssten Immobilien verkauft und Investitionen – etwa für neue Studios – eingedampft werden. Ungeklärt ist auch, ob die Aufnahme von Krediten eine Option wäre.

Den kompletten Text von Zapp (NDR) finden Sie hier.

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Klaus Funke | Mi., 23. Dezember 2020 - 19:19

Eine Ungeheuerlichkeit, was sich gerade vor unseren Augen, und wegen der Virushektik beinahe unbemerkt, bei den ÖR vollzieht. Programmteile könnten nicht mehr ausgeführt werden? Die arme, armen Sender - ARD (+ZDF). Könnten die nicht z.B. etwas von ihren Phantasiegehältern opfern? Mit guten Beispiel sozusagen vorangehen. Ich wette, das würde ein bisschen Vertrauen zurückbringen - so wie das öffentliche Impfen von Merkel, Drosten und Spahn.
Frohe Festtage!
Ich verzichte freiwillig auf ARD und ZDF, was mir nicht schwer fällt...

Peter Lutz | Mi., 23. Dezember 2020 - 19:21

Zitat: "Einsparpotenzial ergibt sich damit hauptsächlich im Programm... Tom Buhrow, Vorsitzender der ARD, kündigte an, man werde es deutlich sehen und hören."

Danke Herr Buhrow, sehr viel von dem Programm möchte ich und viele andere nicht mehr sehen und hören!

Zitat: "Notfalls müssten ... Investitionen – etwa für neue Studios – eingedampft werden."

Super Idee Herr Buhrow, neue Studios wie vieles andere auch, werden dann nicht mehr benötigt!

Zitat: Und auch den Festangestellten will man nicht kündigen, schließlich wollen die Öffentlich-Rechtlichen ein möglichst sozialer Arbeitgeber sein."

Rühmlich Herr Buhrow, wenn Sie und die anderen gerne sozial sein wollen. Das dürfen Sie und Ihre Mitstreiter gerne sein. Dann aber bitte mit Ihrem eigenen Gehalt und Ihren üppigen Pensionen. Nicht mit den Geldern der Beitragszahler!

Ich könnte jetzt gerade so weiter machen, spare ich mir aber.
Nur noch soviel, wäre ich ein zuständiger Richter, gäbe es eine gewaltige "Klatsche".

Lieben Gruß

Ernst-Günther Konrad | Mi., 23. Dezember 2020 - 19:22

Die fühlen sich eben sicher im Sattel und haben keinerlei Skrupel. Ja, das BVG hat nicht in der Hauptsache entschieden, sondern lediglich die Eilbedürftigkeit nicht gesehen und deshalb den Eilantrag abgelehnt, aber die Klage als solche angenommen. Richtig, noch ist nichts entschieden. Sollte das BVG für die Klage entscheiden, wäre es aus meiner Sicht das Ende der parlamentarischen Demkratie. S-A. hat sich rechtskonform verhalten. Es wäre fatal, eine Parlamentsentscheidung durch ein Urteil zu ersetzen im Sinne der Klage.
Deshalb gibt es einen Grund mehr, sowie Teile der FDP, AFD und CDU es fordern, die ÖRR zu privatisieren. Die Ruheständler gehören in die Rente überführt und deren Einkommen angepasst.
Anstatt demütig vor dem Steuerzahler eine deutliche Kostenminimierung vorzuschlagen, wird frech behauptet, Kosten könnten nicht gesenkt werden, weil es Fixkosten sind. Da steigt bei mir der Kamm. Die gehören deutlich gesund geschrumpft und die Verantwortlichen entlassen. Ich bin sauer.

Hans Jürgen Wienroth | Mi., 23. Dezember 2020 - 19:31

Dieses Jahr war durch Corona geprägt. Niemand, auch die ÖRR, konnte das geplante Programm umsetzen. Olympia und viele andere Sportveranstaltungen vielen aus, damit auch die Reisen der Mitarbeiter dorthin. Fernsehfilme und andere Sendungen konnten nicht produziert werden, auch da vielen Kosten weg. Zahlen die ÖRR etwa auch die stornierten Hotels und Reisen in voller Höhe?
Nein hier gibt es für 2020 ein Potential, dass die 400 Mio. € leicht überschreiten sollte.
Wer kümmert sich bei uns eigentlich um die politische Ausgewogenheit des Fernsehens? Warum muss der Bürger für „politische Reklame“, für „Framing“ und „Cancel-Culture“ einen Beitrag zahlen? Kümmert sich da auch das BVG darum?

Bernd Muhlack | Mi., 23. Dezember 2020 - 19:54

"Wie ein Artikel des öffentlich-rechtlichen Medienmagazins Zapp deutlich macht, ging es in der jetzigen Entscheidung lediglich um die Frage, ob der Beitrag schon einmal prophylaktisch erhöht werden soll, bis die endgültige Entscheidung getroffen ist."
Zapp?

Ich kenne Zappa, am MO wäre er 80 geworden.

Das BVerfG hat einen Beschluss (kein Urteil!) gefasst. Dieser Beschluss ist das Ende des Eilantrages des ÖRTV: roma locuta, causa finita!
Warten wir das Hauptsacheverfahren ab, irgendwann ...

Tom Buhrow kündigte Programmeinschnitte an!
Wird das irgend jemandem auffallen; wird man etwas vermissen?

GEZ?
Wording, Framing zu "Beitragsservice"; das klingt doch viel besser, oder?
Jedoch zahle ich einen Beitrag nur dort, wo ich Mitglied bin!
Bei ZDF,ARD,DLR bin ich kein Mitglied!
Die Krönung ist das Wort DEMOKRATIEABGABE!

Welch vermessene, abgehobene Selbstherrlichkeit!
600.000 € für Tom Buhrow?
Das erhalten Messi, Neymar, CR7 wöchentlich!

Das Salär ist mir egal, mich stört diese Arroganz!

gabriele bondzio | Do., 24. Dezember 2020 - 11:13

und unkritisch den Satz von Buhrow:
„Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“
Für fürstliche 17,50 Euro Monat/Haushalt, will er also das ausgeufert - miserable Programm noch miserabler gestalten. Für sein und anderer gleichbleibend hohes Einkommen.
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vor allem bei Personal wäre angebracht.
Ein Unternehmer, mit einem schlechten und überteuerten Produkt, dass keinen Absatz findet. Wäre schlecht beraten, das Produkt noch teurer bzw. noch schlechter zu machen. Es sei, er kann wie Buhrow, auf Zwangskäufe setzen.

Ein jeder Wunsch, wenn er erfüllt, kriegt augenblicklich Junge. (W. Busch)