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Mit dem aktuellen Grundgesetz bleibt es beim „No“ zum Paritätsgesetz / dpa

Gleichstellung in Parlamenten - Wie geht es weiter mit der Paritätsgesetzgebung?

In Thüringen und Brandenburg wurden Paritätsgesetze verabschiedet. Und in beiden Ländern haben sie die jeweiligen Verfassungsgerichte abgeschmettert. Warum die Befürworter weiter für das Gesetz kämpfen und warum sie wieder scheitern werden.

Autoreninfo

Prof. Dr. Wolfgang Hecker war bis Anfang 2018 Professor für Staats- und Verfassungsrecht/Politik an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung. Er hat zahlreiche Beiträge zu den Themen Politischer Willensbildungsprozess, Demokratie, Parteien und Wahlen veröffentlicht. Aktuell auch mehrere Beiträge zur Verfassungsmäßígkeit der Paritätsgesetzgebung.

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Die Verfassungsgerichte in Thüringen und Brandenburg haben die Paritätsgesetze in beiden Ländern für verfassungswidrig erklärt. Trotz dieser Entscheidungen, denen auch allgemeine Bedeutung für die verfassungsrechtliche Beurteilung des Projekts der Paritätsgesetzgebung zukommt, wird das Projekt weiter verfolgt.

Silke Laskowski, eine der maßgeblichen Initiatorinnen dieses Projekts hat als Prozessbevollmächtigte im Namen von Beschwerdeführern aus ganz Deutschland eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts Thüringen beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Diese Verfassungsbeschwerde wird damit begründet, dass das Verfassungsgericht Thüringen mit seiner Entscheidung das Grundgesetz und die auch für die Bundesländer geltende Verpflichtung zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Art. 3 Abs. 2 S.2 GG „ausgehebelt“ habe.

Die nächste sichere Niederlage

Dem Projekt der Paritätsgesetzgebung steht mit dieser Verfassungsbeschwerde die nächste sichere Niederlage bevor. Neben den prozessualen Fragen, die es als zweifelhaft erscheinen lassen, dass eine derartige Verfassungsbeschwerde überhaupt zulässig ist, fehlt dieser Verfassungsbeschwerde in der Sache selbst jegliche tragfähige Grundlage. Weder das Verfassungsgericht Thüringen noch das Verfassungsgericht Brandenburg haben das Grundgesetz „ausgehebelt“, sondern gerade umgekehrt der auch die Bundesländer verpflichtenden Gewährleistung der Freiheit der politischen Parteien nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG Geltung verschafft, die mit der Paritätsgesetzgebung in verfassungswidriger Weise beschnitten werden sollte.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet Art. 21 GG unmittelbar auch in den Bundesländern rechtliche Wirkung als Bestandteil der Landesverfassung. Die Paritätsgesetzgebung bricht erstmalig mit dem von Art. 21 GG gewährleistetem Prinzip der Staatsunabhängigkeit der politischen Parteien. Die Parteien werden mit der Verpflichtung zur Aufstellung paritätischer Wahllisten vom Gesetzgeber wie ein zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verpflichteter Verwaltungsträger instrumentalisiert. Dies kollidiert mit der Programmfreiheit der politischen Parteien und der Freiheit der Selbstbestimmung bei der personellen Aufstellung.

Aufgaben der Parteien

Denn die Parteien sind nach Art. 21 GG keine Aufgabenträger, die der Staat in dieser Weise verpflichten kann, sondern freie, staatsunabhängige gesellschaftliche Organisationen, die die politischen Ziele ihrer Mitglieder und Anhänger vertreten. Nach Auffassung von Silke Laskowski, haben die Parteien demgegenüber „nicht die Aufgabe, die Ansichten ihrer Parteimitglieder zu spiegeln im Parlament. Es geht darum, dass sie die gesellschaftliche Perspektive des Volkes, also der Bürgerrinnen und Bürger in die Parlamente bringen“ (aus „Mehr Frauen in die Parlamente“, vom 27.11.2019).

Diese Darstellung stellt die Rolle der Parteien nach dem Grundgesetz völlig auf den Kopf. Die Parteien sind nach Art. 21 GG von ihrer Mitgliedschaft und ihren Anhängern getragene Organisationen, die darüber in der Gesellschaft verwurzelt sind, aber nicht im rechtlichen Sinne auf die repräsentative Berücksichtigung des Volks bzw. bestimmter Gruppen verpflichtet sind. Die Parteien stehen der gesamten Bevölkerung offen, und können durch Neugründungen zur Schließung von „Repräsentationslücken“ jederzeit ergänzt werden. Sie sind aber gemäß Art. 21 GG stets freie Organisationen, die über ihr Profil und ihre Kandidatenaufstellung zu den Wahlen ohne jegliche staatliche Einmischung selbstbestimmt entscheiden. Dazu zählt auch die Frage, wie die einzelnen Parteien mit der Frage einer Gleichstellung von Frauen und Männern umgehen.

Verkennung der Stellung von Parteien

Die der Paritätsgesetzgebung zugrundeliegende Verkennung der Stellung der Parteien nach dem Grundgesetz ist auch über zahlreiche Medienbeiträge weiterverbreitet worden. In vielen Medienbeiträgen wird der Instrumentalisierung der Parteien durch den Gesetzgeber im Sinne der Paritätsgesetzgebung zugestimmt. So auch in einem Kommentar in der taz zu dem Thema. Anders als „die Kneipe nebenan“ seien Parteien „nicht irgendwelche Gebilde, die völlig autonom vor sich hin wurschteln können“. Als staatliche Akteure müssten sie nach dem Parteiengesetz einen Partizipationsauftrag erfüllen, und die Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, und könnten deshalb auch vom Gesetzgeber zu paritätischen Listen verpflichtetet werden.

Dieses Beispiel belegt, dass eine wichtige Aufgabe für die politische Bildung darin besteht, derart unzutreffende Darstellungen der Rolle der Parteien nach dem Grundgesetz zu thematisieren und zu korrigieren. Die Ursache für die Fehlentwicklung bei dem Projekt der Paritätsgesetzgebung beruht darauf, dass versucht wurde, das Projekt entgegen vieler Warnungen auf einfachgesetzlichem Weg ohne Verfassungsänderung durchzusetzen. Damit sollte eine schnelle Zielerreichung erfolgen, und zugleich die Hürde der für eine Verfassungsänderung erforderlichen qualifizierten Mehrheit umgangen werden, die politisch derzeit und auf absehbare Zukunft nicht erreichbar ist.

Die Träger der Paritätsgesetzgebung, Bündnis/90 Die Grünen, SPD und die Linke sind bei dem Projekt einer einfachgesetzlichen Umsetzung der Paritätsgesetzgebung sehenden Auges in eine selbst gestellte Falle geraten. Dass „ausgerechnet“ NPD und AfD vor den Verfassungsgerichten von Thüringen und Brandenburg Prozesserfolge erzielen konnten, wird von den Trägern und Unterstützern der Paritätsgesetzgebung als ein besonders bedauerliches Signal gesehen (so auch der Deutsche Juristinnenbund).

Warnungen nicht ernstgenommen

Die Warnhinweise, dass genau das die Folge der unreflektiert eingeführten Paritätsgesetzgebung wird, wurden aber nicht hinreichend ernstgenommen. Auch in einer Debatte zur Einführung einer Paritätsgesetzgebung im Landtag von Schleswig-Holstein empörte sich noch Anfang 2019 Ralf Stegner (SPD) über kritische Anmerkungen eines AfD-Vertreters zur Verfassungsmäßigkeit einer Paritätsgesetzgebung mit folgenden Worten: “Von Rechtsextremisten lässt sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands nicht vorhalten, wir machen Vorschläge, die nicht verfassungsgemäß seien“.

Die Fixierung auf die auch von AfD und NPD getragene Kritik an der Paritätsgesetzgebung hat den Blick für die verfassungsrechtlichen Probleme dieser Gesetzgebung deutlich getrübt. So auch in einem Kommentar in der taz: „Sie berufen sich auf das hohe Gut der Parteienfreiheit, in Wahrheit geht es ihnen aber vor allem darum, die Quote unbedingt zu killen, weil es für ihre Männerclubs – in der AfD ist nicht mal jedes fünfte Mitglied weiblich – sonst ziemlich düster aussähe. Paritätische Wahllisten kriegen sie nicht so leicht voll“.

Die Paritätsgesetzgebung wirft ernsthafte Fragen auf, die nicht über derart vereinfachende Feindbilder verdrängt oder abgetan werden können, wie es auch die ebenfalls erfolgten Anträge der Piratenpartei und von Mitgliedern der Jungen Liberalen in Brandenburg belegen, über die noch nicht entschieden wurde. Im Gegensatz zu der aktuellen Debatte in Deutschland, bestand aber in Frankreich, auf das oft als Vorbild für eine Paritätsgesetzgebung verwiesen wird, von Anfang an Klarheit dahingehend, dass es für dieses Projekt einer Verfassungsänderung bedarf.

Vorbild Frankreich

In der politischen Debatte über eine Paritätsgesetzgebung von 1993 bis 1999 ging es deshalb um die Durchsetzung einer derartigen Verfassungsänderung, um damit überhaupt erst die verfassungsrechtliche Grundlage für eine einfachgesetzliche Paritätsgesetzgebung zu schaffen. Es dauerte 6 Jahre, bis die Forderung nach einer Verfassungsänderung 1999 umgesetzt wurde, und daraufhin ein Paritätsgesetz 2001 in Frankreich eingeführt wurde. Die Verfassungsänderung in Frankreich betraf zwei Verfassungsbestimmungen. Art. 1 Abs. 2 der französischen Verfassung schreibt seit der Neuregelung vor, dass das Gesetz „den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu den Wahlmandaten und auf Wahl beruhenden Ämtern sowie zu beruflichen und sozialen Verantwortlichkeiten“ fördert. Damit wurde ausdrücklich bestimmt, dass sich der Anwendungsbereich dieser Bestimmung auch auf Wahlämter und damit auch die Parlamente erstreckt, was in Deutschland weder in den Landesverfassungen noch im Grundgesetz bislang der Fall ist.

In der Debatte in Frankreich bestand aber auch kein Zweifel daran, dass die Paritätsgesetzgebung zu einer grundlegenden Veränderung der Rolle der politischen Parteien führt, die durch die bestehende Verfassung nicht abgedeckt ist. Deshalb wurde Art. 4, der bisher die unbegrenzte Freiheit der politischen Parteien gegenüber dem Staat vorsah, und sie lediglich auf die Grundsätze der nationalen Souveränität und Demokratie verpflichtete, ergänzt. Der ebenfalls 1999 neu eingeführte Absatz 2 des Art. 4 der französischen Verfassung sieht vor, dass die Parteien zur Verwirklichung des Grundsatzes eines gleichen Zugang von Frauen und Männern zu den Wahlmandaten und auf Wahl beruhenden Ämtern gemäß Art. 1 Abs. 2 unter den gesetzlich bestimmten Bedingungen beitragen.

Auch in Deutschland könnte nur auf der Grundlage einer zuvor erfolgten Änderung des Art. 21 GG eine Paritätsgesetzgebung eingeführt werden. Dies betrifft sowohl rechtspolitische Initiativen auf Bundesebene wie auch auf Landesebene, was in der aktuellen Diskussion noch nicht hinreichend erkannt worden ist. Da eine Verfassungsänderung derzeit und in absehbarer Zukunft nicht umsetzbar ist, besteht die Chance für eine rechtspolitische Debatte zu der Frage, wie die Chancen für eine stärkere Mitwirkung von Frauen in der Politik erhöht werden können. Das Projekt der Paritätsgesetzgebung ist zwar rechtlich auf eine schiefe Bahn geraten, hat aber Schwung in die Debatte über die verstärkte Mitwirkung von Frauen in der Politik und die hier bestehenden Probleme gebracht, die angegangen werden müssen.

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Maria Arenz | So., 13. Dezember 2020 - 09:54

Sie bergreifen es einfach nicht. Das Vorhaben, eine Geschlechter-paritätische Besetzung der Listen zu erzwingen, obwohl in allen Parteien außer den Grünen nur 20 bis 30 % der Parteimitglieder Frauen sind, rüttelt an den Fundamenten der repräsentativen Demokratie. Wenn alle Bürger unserer so schön divers gewordenen Gesellschaft sich demnächst auf Eigenschaften reduzieren, die entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung in den Parlamenten vertreten sein müssen, landen wir unweigerlich bei einem Bundestag mit mindestens 2587 Abgeordnten. Damit auch Lesbierinnen- getrennt nach katholisch und evangelisch, MiHiGru- Vertreter aus sämtlichen Ecken des Morgenlandes- getrennt jeweils nach sunnitisch, schiitisch, Atheisten , Kurzsichtige und Transgender sich angemessen repräsentiert fühlen können. Der Bundestag sollte sich dann allerdings in Lloya-Djirga umbenennen (Stammesversammlung in Afghanistan)und der folgerichtige letzte Schritt lautete "Zurück auf die Bäume".

Enka Hein | So., 13. Dezember 2020 - 18:28

Antwort auf von Maria Arenz

Ingenieure (verzichte bewusst auf Gendersternchen Unsinn) mit Hüftarthrose.
Anteil von Bauer sucht Frau Fans müssen auch einen Platz bekommen.
Auch Bio Metzger mit Hang zu Fleisch vom Discounter.
Sorry. Man muss diesen Quatsch einfach als das bezeichnen was er ist. Bullshit.
Insofern volle Zustimmung zum Kommentar.
Dann sagt das Foto mal wieder mehr als 1000 Worte. Mal wieder Abbildungen meines Geschlechts. Maybe, Diverse dabei. Egal. Haben die sonst keine Probleme?
Die springen lachend in Kreissäge( nächste vernichtende Urteil) und finden sich toll dabei.

Bernd Muhlack | So., 13. Dezember 2020 - 22:18

Antwort auf von Maria Arenz

Hallo Frau Arenz!

Ein gar schönes Posting! Ich habe sehr gelacht - genau meine Meinung!

Vor allem die Erwähnung der Loya-Djirga in Afghanistan ist sehr trefflich.
Nun ja, mit "Zurück auf die Bäume" sieht es in Afghanistan eher mau aus.
Ein Land welches sicherlich kein Exporteur von (edlen) Hölzern ist.
In 2001 beginnend, gab es die "Loya-Djirga" auf dem Petersberg bei Bonn, Königswinter; rundherum sehr viel Wald. Diese Afghanistan-Konferenzen.

Afghanistan?
Holt unsere Truppe endlich Heim und lasst dieses Land in Ruhe!

"Aber wir müssen doch unsere (westlichen) Werte dort vermitteln, implementieren!"
Aha, soso.
Unsere Truppe ist dort maximal gefährdet; nur gepanzert verlässt man das Camp!

Und wenn eine Burka-Frau High-Heels trägt, oder ein junger Taliban sagt, er sei "anders", dann wars das!

LGBTQ? Gendergedöns? Parität ob der Parität willen?
Toleranz ja, aber bitte sich nicht für wichtiger halten, als man/es ist!

Werte Frau Arenz, in diesem Sinne: "gaudeamus igitur ..."
??

Christa Wallau | So., 13. Dezember 2020 - 10:56

Mögen es Feministinnen sein o. irgendwelche anderen "Aktivisten" - sie wollen ihre Überzeugungen mit großem Druck und Geschrei durchsetzen - möglichst sofort u. notfalls mit Gewalt; denn sie sind a b s o l u t von ihrer "Mission" überzeugt.
Ob ihre Ansichten überhaupt sinnvoll und vernünftig bzw. zu Ende gedacht sind, diese Fragen stellen sie sich nicht.
Um so wichtiger ist es, daß die Medien und die Gerichte hier grundsätzlich kritisch tätig werden u. Fanatiker aller Couleur stoppen. Zum größten Teil versagen jedoch die wichtigsten Medien heutzutage in dieser Hinsicht. Sie machen sich - im Gegenteil - bereitwillig zu Sprachrohren aller möglichen Weltverbesserer.
Nur die Gerichte erfüllen ihre Aufgabe meistens noch - Gott sei Dank!

Es liegt in erster Linie an uns Bürgern selbst (An jedem einzelnen!), ob es Fanatikern gelingen kann, uns vor sich her zu treiben. W i r sind aufgerufen, uns mutig u. selbstbewußt mit unserer Meinung zu Wort zu melden, wenn uns Entwicklungen mißfallen.

Wahrscheinlich waren auch diejenigen, die irgendwann das Wahlrecht für Frauen oder sonstige Schritte zu mehr Gleichberechtigung forderten, Fanatiker.
Richtig: Idealerweise würden politisches Engagement und Wahlen automatisch zu mehr Geschlechtergerechtigkeit führen. Dass es tatsächlich auch besser geht, zeigen die skandinavischen Länder - und siehe da, bislang haben keine Fanatiker die Länder in den Untergang geführt.

Bei uns sind Frauen gesellschaftspolitisch eben ein wenig später dran. In allen Partei versperren verdiente Altherren den jungen Damen die Plätze. Wenn überhaupt genug Interesse vorhanden ist; in der AfD-Fraktion im Bundestag ist die Frauendichte nur wenig grösser als die Zahl der weiblichen Mondbewohner.

Wer es nicht schafft, Frauen für die (eigene) Partei zu begeistern, wird dies natürlich nicht zugeben.
Dass ein paar folgsame weibliche Mitglieder ins gleiche Horn blasen, ist für eine Partei mit verbreiteter autoritärer Gesinnung eben nicht weiter verwunderlich.

Maria Arenz | Mo., 14. Dezember 2020 - 16:23

Antwort auf von Gerhard Lenz

..und die alten Herren versperren hübschen jungen Damen nicht die Plätze sondern schaffen völlig überflüssige Staatssekretärinnenposten für sie - z.B. für Europabeziehungen und ehrenamtliches Gedöns, wie in Berlin geschehen.

Christoph Kuhlmann | So., 13. Dezember 2020 - 11:20

Mitgliedern, die an den Fraktionssitzungen in den Kommunen und allen möglichen anderen Parteiveranstaltungen teilnehmen. Dabei habe ich noch nie eine Geschlechterparität erlebt. Frauen waren immer stark in der Unterzahl. Der Versuch Parteien zur paritätischen Besetzung von Kandidatenlisten zu verpflichten stellt den also den Zwang zur Diskriminierung von Kandidaturen aktiver Männer dar und hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun, da Frauen den gleichen Zugang zu den Parteien haben wie Männer.

Tobias Schmitt | So., 13. Dezember 2020 - 11:29

Was spricht denn für ein Paritätsgesetz? Es ist sexistisch, verfassungsfeindlich und demokratiehindernd. Warum müssen wir das überhaupt diskutieren? Wir diskutieren es doch nur, weil die Unterwürfigkeit in Deutschland gegenüber Themen wie Feminismus und Gleichberechtigung so groß ist, dass selbst die drei oben genannten Punkte nicht ausreichen, um klipp und klar zu sagen, dass wir dagegen sind. Auch das sagt doch viel über den Zustand unseres Landes aus.

Walter Bühler | So., 13. Dezember 2020 - 11:35

Herr Hecker stellt meinem Eindruck nach die rechtliche Situation sehr klar dar. Insbesondere war für mich der Verweis auf Frankreich sehr erhellend.

Ich teile Heckers Ansicht aber nicht, die er am Ende äußert. Denn ich sehe eine Gefahr darin, dass auf dem Wege der "Paritätsgesetzgebung" ein ständestaatliches Element in das Grundgesetz eingeführt werden soll: letztlich will man erreichen, dass 50% der Abgeordneten Frauen sein müssen. Neu ist nur, dass der "Stand" hier sexuell definiert wird.

Bei der Linken, bei den Grünen, bei der SPD und auch bei der CDU geht heute das Denken in sexuellen bzw. biologischen "Ständen" im Rahmen des "diversity"- Narrativs viel weiter. Was ist mit den Rechten der Trans- und Bi-Sexuellen? Sollte die Übermacht der "weißen alten Männer" nicht durch eine in die Verfassung integrierte Maximalquote begrenzt werden? Verdienen PoC nicht eine Mindestquote?

Wie gesagt: Mussolinis Ständestaat lässt grüßen, wenn auch in moderner Form. Trotzdem lehne ich das ab.

Ernst-Günther Konrad | So., 13. Dezember 2020 - 11:40

Ob eine solche Debatte unbedingt sein muss? Die Parteien können doch schon immer intern sich selbst solche Regularien geben und sich paritätisch verhalten. Warum will man das überhaupt gesetzlich normieren? Selbst, wenn dies im Rahmen einer Änderung des GG so kommen sollte, heißt das nicht automatisch, dass sich dadurch mehr Frauen für ein politisches Amt interessieren und sich aufstellen lassen. Dürfen Parteien dann künftig nicht mehr gewählt werden bzw. an Wahlen teilnehmen, weil sie nicht genug Frauen zur Wahl aufstellen können? In Abwandlung an die Weissagungen der Cree-Indianer: " Stell dir vor es sind Wahlen und keine Frau geht hin?" Weil keine oder nicht genügend Frauen aufgestellt werden konnten. Hat man denn mal alle Frauen gefragt, ob sie das so wollen? Das ist Feministinnen denken und schlichtweg Populismus. Sollten Parteien Positionen nicht auch wegen persönlicher Befähigung besetzen? Gut ich gebe zu, dass das inzwischen keine Rolle mehr spielt. Da kann ja jeder alles.

Tomas Poth | So., 13. Dezember 2020 - 12:45

Das Grundgesetzt wird mal wieder angegriffen um das eigene Verständnis von Gerechtigkeit, in diesem Fall der Gleichberechtigung, durchzusetzen.
Die Gleichberechtigung ist ja alle Zeit gewährleistet, nur Frau muß sie auch von selbst aktiv in die Hand nehmen und sich nicht per Quote zuschreiben lassen. Das wäre mehr als ungerecht und widerspricht dem Geiste des Grundgesetzes.
Nur die Frau die sich anstrengt kann auch zum Erfolg kommen, alles andere wäre zuschanzen von Posten an sich dann abhängig Machende die ohne Eigenleistung etwas erhalten.
Hier wird versucht mittels der Taktik eines quälenden Kindes die eigenen Wünsche durchzusetzen anstatt die Regeln zu befolgen.
Quotenfrauen: Eine sozialistisch/kommunistische Taktik zur Machterlangung.

Hans Jürgen Wienroth | So., 13. Dezember 2020 - 12:51

Bei der Diskussion um eine paritätische Besetzung der Parlamente müssen wir uns entscheiden, ob wir mit diesem Gesetz nicht gegen den Art. 2 und 3 des GG verstoßen. Hier ist das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Gleichheit vor dem Gesetz geregelt.
Was geschieht, wenn die AfD, um beim genannten Beispiel zu bleiben, Frauen ohne Schulabschluss und Bildung anwirbt, um die Lücken auf den Listen zu füllen. Dem Paritätsgesetz wäre genüge getan und, ohne den Abgeordneten zu nahe treten zu wollen, ob die Politik dadurch schlechter würde, bleibt zu prüfen. Schließlich soll auch gesunder Menschenverstand hilfreich sein.
Ist der Gleichberechtigung genüge getan, wenn für eine dieser „Listenfrauen“ ein engagierter und hochqualifizierte Politiker die „Hilfskraft“ gibt und die Parlamentarierin das Manuskript nur abliest?
Die Parteien müssen entscheiden, ob sie Gleichberechtigung oder Gleichstellung wollen. Bei letzterem werden viele and. Gruppen (z. B. LSBTIQ) ihre Rechte anmelden.

gerhard hellriegel | So., 13. Dezember 2020 - 14:26

Adressat der Paritätsbewegung sollten nicht politische oder rechtliche Instanzen, sondern die Frauen selbst sein: "Nehmt teil an den Parteien".
Das wäre demokratisches Denken. Warum gerade Frauen und Männer in den Parlamenten paritätisch vertreten sein sollen? Und nicht auch Akademiker und Nicht-Akademiker. Oder Beamte und andere? Und was ist mit dem dritten Geschlecht?
Die Suffragetten würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie diese Bürokratisierung ihrer Nachfolger erleben müssten. Meine Meinung.

Romuald Veselic | So., 13. Dezember 2020 - 17:13

wo man hinguckt.
Da spinnen die Germaninnen...
Wenn schon Parität, dann in allen Gesellschaftlichen- und Entscheidungsschichten. Nicht nur im Machteinfluss. Jeder zweite Hausmeister sollte weiblich sein.
Wenn es so weitergehen wird, dann wird irgendwann das durchgesetzt, dass die Frauen nur für Frauen zuständig werden, sowie Männer für Männer, da die geschlechterspezifische Umstände, dies von jeweiligem Geschlecht besser zu verstehen sind.
Die babylonisch/spätrömische Dekadenz, kann man in D doch haushoch überbieten. Gute Nacht Deutschland Phase, hat sich weiter verschlechtert.
Bis dahin, bin auf dem anderen Ufer von Styx.

Gisela Fimiani | So., 13. Dezember 2020 - 22:27

Auch hier fällt mir v. Arnim ein, der feststellt, dass sich die Parteien den Staat zur Beute machen. Die Missachtung des Grundgesetzes spricht dafür.

Markus Schumann | Di., 15. Dezember 2020 - 00:07

Warum geht es IMMER genau um Frauen vs. Männer?

Das Thema wäre durch, wenn man (wie in BaWü kommunal) auch untere Listenplätze wählen könnte, etwa Nicht-Juristen, -Beamte, -Geisteswissenschaftler oder eben Frauen, Senioren, Junge.

DA müßte die Politik ran, wollte sie volksnahe und repräsentative Wahlen statt Listenkungelei im Hinterzimmer. Will sie nicht. Fordern!!