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Banksys berühmter "Blumenwerfer" genießt auch zukünftig keinen Markenschutz / dpa

Banksy verliert Markenrecht - Alles was Recht ist

Seit Jahren lästert der Streetart-Künstler Banksy gegen Copyright und Markenrechte. Dass nun ausgerechnet er einen Urheberrechtsstreit verloren und die Rechte an seinem berühmten „Blumenwerfer“ eingebüßt hat, offenbart die moralische Verlogenheit seiner subversiven Verkaufsstrategie.

Ralf Hanselle / Antje Berghäuser

Autoreninfo

Ralf Hanselle ist stellvertretender Chefredakteur von Cicero. Im Verlag zu Klampen erschien von ihm zuletzt das Buch „Homo digitalis. Obdachlose im Cyberspace“.

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Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Blumen werfen. Der britische Streetart-Künstler Banksy hat es dennoch versucht, und das über Jahre. Seit dem Februar 2000, dem Jahr, in dem der vermutlich 1974 in Bristol geborene Meister der gehobenen Schablonengraffitis nach London zog, um kurz darauf in einem Restaurant namens Severnshed seine erste Einzelausstellung unter dem Pseudonym Banksy zu eröffnen, vermarktet sich der Kommunikations-Guerillero global mit einer interessanten Strategie. 

Anonym wie alle großen Rächer der Armen und Entrechteten hinterlässt er im Schutz der Dunkelheit seine wandfüllenden Erlösungszeichen – Kinder mit roten Herzballons, Katzen mit rosa Schleifchen oder Straßenkämpfer mit Blumengeschossen. Es sind Bilder, die nichts kosten; ubiquitäre Aufschmückungen, die der selbsterkorene Ritter wider das urbane Einerlei aus reiner Farbfreude, ja Menschenfreundschaft in die globalen Metropolen hineingesprüht hat. 

Der Meister der Gegenkultur

Doch wer Banksy deshalb gleich für einen Open-Content-Künstler hält, irrt gewaltig. Denn kassiert wird immer hinterher; dann, wenn die Bilder quasi wie von alleine durch eine globale Ikonisierungsmaschinerie aus Internet und Social Media migriert sind, um so ihren internationalen Marktwert zu pushen. Es ist ein Rebell Sell, der den Wiedererkennungswert der Marke Banksy in den zurückliegenden Jahren ins unermessliche gesteigert hat. Und der besondere Clou dabei: Banksy selbst bleibt der Meister der Counter Culture, Menschenfreund und antikapitalistischen Kunstmarkt-Revoluzzer. Einer, der seine Gewinne allenfalls öffentlichkeitswirksam spendet, eigene Bedürfnisse aber zusammen mit einer eigenen Identität im Verborgenen hält. Ein Mann ohne Körper ist eben auch ein Mann ohne Lüste.

Top-Ikonen wie das „Balloon Girl“ oder das von Banksy selbst zum Auktionator gebrachte Triptychon „Mediterranean Sea View 2017“ erzielen auf dem Sekundärmarkt derweil Erlöse von bis zu 8,5 Millionen Pfund. Denn hat sich einer der berühmten schwarzen Schattenrisse erst einmal ins kollektive Unbewusste eingeritzt, dann ist die geschickte Vermarktung über Prints, Postkarten oder museale Ausstellungen nur noch reine Formsache.

Geld ist für Verlierer

Über Gewinne, die Banksy durch dieses perfekte Rotationsprinzip erwirtschaftet, schweigt der Künstler in der Regel. Einem Straßenartisten wie ihm geht es um Street Credibility, nicht um schnöde Materie. Urheberrecht sei etwas für Verlierer, hat Banksy in der Vergangenheit leicht großmaulig verlauten lassen. Ein Schlag in die Magengrube seiner Kollegen. Denn auf diese Weise wurde der Eindruck erweckt, dass Künstler, die mit ihren Werken zunächst einmal ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, es entweder moralisch nicht raus haben, mindestens aber auf der falschen Seite von Kunst und Geschichte stehen.

Dann aber muss etwas passiert sein, dass den weltweit bekanntesten Streetartist selbst auf die Verliererstraße geschickt hat. Vermutlich begann es im Jahr 2008. Damals hatte sich Banksy gerade von seinem langjährigen Galeristen Steve Larides getrennt. Der britische Graffiti-Sprayer reagierte auf den Bruch mit der Gründung seiner Online-Zertifizierungsagentur „Pest Control“.

Es war ein gelungener Schachzug, denn wann immer es fortan Fragen in Sachen Urheberrecht gab – und derlei Fragen sind in der Regel zahlreich bei einem reproduzierbaren Medium wie dem Schablonen-Graffiti – können sich Händler, Museen, Auktionshäuser oder Sammler an Banksys Agentur wenden. Und damit sich das für den selbst ernannten Anti-Kunstmarktkünstler auch richtig lohnt, hat Banksy einige seiner stets wiederkehrenden Motive damals bei der EU als Marke eintragen lassen.

Alles auf eine Karte

Das britische Postkartenunternehmen Full Colour Black aber muss das kalt gelassen haben. Da das Unternehmen selbst gute Umsätze mit Banksy-Motiven erwirtschaftete, beantragte es die Löschung des Markenschutzes. Banksy blieb gelassen, und zumindest nach außen gab er sich großzügig: „Ich ermutige weiterhin jeden, meine Kunst zu kopieren, zu leihen, zu stehlen und zu ändern - ob zum Spaß, zur akademischen Forschung oder für Aktionen. Ich will nur nicht, dass die Grußkartenfirma das Exklusivrecht auf meinen Namen bekommt“, ließ er via BBC verkünden. Was aber folgte war eine Klage. Besonders das berühmte Motiv des Blumenwerfers" es war bereits erstmals in Banksys Debüt-Ausstellung im Severnshed  zu sehen sollte sein geistiges Eigentum bleiben.

Am letzten Donnerstag dann das Ergebnis: Die EU-Behörde für geistiges Eigentum gab bekannt, dass dem Antrag auf Aufhebung des Markenrechts an dem „Blumenwerfer“ stattgegeben werde. Das habe zum einen damit zu tun, dass Banksy weiterhin seine Identität geheim halte, läge zum anderen aber auch daran, dass er sich in der Vergangenheit stets selbst gegen das Urheberschutzrecht ausgesprochen habe.

Racheengel mit scharfer Klinge

Hatte Banksy also zu hoch gepokert? Ein wenig erinnert der Fall an eine historische Vorlage mit interessanten Parallelen: Es war im Jahr 1919, als der amerikanische Groschenromanautor Johnston McCulley einen Helden ersann, der, ganz wie später Banksy, im Schutze der Anonymität seiner verruchten Mitwelt moralisierende Codes und Zeichen aufdrückte. Der Name des Volkshelden, der auf diesem Weg gegen Leid und Ungerechtigkeit zu Felde zog: Zorro, der Unbekannte mit der schwarzen Maske. 

Was heute nur wenige noch über diesen düsteren Racheengel mit scharfer Klinge und schnell hingeritztem „Z“-Zeichen erinnern: Hinter dem selbstlosen Helden verbarg sich in Wahrheit der Edelmann und Müßiggänger Don Diego de la Vega. Während der sich in seinem echten Leben kaum für Politik oder soziale Fragen interessierte, führte er über die Zorro-Figur ein spannendes Doppelleben.

Man wirft nicht mit Blumen im Glashaus

Ist also vielleicht auch Banksy so eine von Grund auf gespaltener Moralist? Ist seine Guerilla-Strategie, die seine Fans so bewundern und seine Kritiker seit langem bemäkeln, nur ein gelungener Coup, um sich selbst im Gespräch zu halten, während sein anderes Ich im Hintergrund Kasse macht? Man will es dem Künstler mit der schwarzen Spraydose ja durchaus gönnen, nur sollte er sich dann auch vor der Weltöffentlichkeit ehrlich machen. Man wirft eben nicht im Glashaus – nicht mit Steinen, aber auch nicht mit Blumen.

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Ernst-Günther Konrad | So., 20. September 2020 - 19:02

Interessanter Artikel, aber eben nichts Neues. Warum? Nun, dieser Banksy lebt doch genau die Doppelmoral, die inzwischen die halbe Welt als Lebensmaxime für sich festgelegt hat.
Wasser predigen und Wein saufen.
Wer Geld für so eine Kunst bezahlen will, soll es tun.
Von mir bekommt er keinen Pfennig äh Cent.
Und wie der Mensch tatsächlich heisst und wie er lebt? Das interessiert mich auch nicht.
Dennoch hat mich der Artikel amüsiert. Bestätigt es doch meine Einstellung, dass es auch bei diesem Thema am Ende nur ums Geld geht. Die EU hat den Markenschutz aufgehoben. Was die alles können. Dabei hätten die wichtigeres zu tun.

Vladimir Assenov | Mo., 21. September 2020 - 00:15

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

Was hat die EU damit zu tun? Glauben Sie außerhalb EU und vor EU ist (war) anders? Lesen Sie die Biografie von Rembrandt.

Romuald Veselic | So., 20. September 2020 - 19:04

Bislang mir unbekannt, weiterhin uninteressant, 5 Minuten Episode. Dann geshreddert.
Was ich zum Ausdruck bringen möchte ist: Dass Blumenwerfer, der Nasen-Mund-Schutz schon 20 Jahre vor Corona trug, besitzt etwas Prophetisches. Bis Dato die Tatsachen dem Motiv krass widersprechen.
Ich als geistiger Sprayer, erfand den Antipropheten. Hiermit beanspruche ich den Markenschutz®.
Howgh!
MfG Nevergreen

Karin Wallner | Mo., 21. September 2020 - 10:30

Es gibt durchaus einen Unterschied, ob Postkartenfirmen und Merchandising-Anbieter Profite aus den Ideen anderer ziehen. (Und aus Lukrativität obendrein billigend die Urheberrechtsstrafen in Kauf nehmen.) Oder ob der Künstler selbst seine Werke für künstlerische Experimente und öffentliche Verbreitung frei gibt – wie beschrieben. Letzteres ist natürlich dann ohne Profitstreben gedacht. Das ist der entscheidende Unterschied! Und der enthält keinen Widerspruch oder Doppelmoral, wie der Artikel hier unterstellt. Meiner Meinung nach ein Fehlurteil, welches sich weder an der persönlichen Meinung des Künstlers zum Urheberrecht hätte orientieren dürfen oder seinem Wunsch nach Anonymität.