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Michael Ballweg als Redner einer Querdenker-Demo / dpa

Querdenker stellen Verfassungsfrage - Der Elefant, den niemand sehen will

Die Stuttgarter Initiative Querdenken 711 gefällt sich in der Rolle als Anwältin der Gegner von Corona-Regeln. Dabei lehnt ihr Gründer Michael Ballweg die Verfassung genauso ab wie die Reichsbürger. Doch das wird gerne ausgeblendet.

Ralf Hanselle / Antje Berghäuser

Autoreninfo

Ralf Hanselle ist stellvertretender Chefredakteur von Cicero. Im Verlag zu Klampen erschien von ihm zuletzt das Buch „Homo digitalis. Obdachlose im Cyberspace“.

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Ein Elefant steht im Raum. Als sich am vergangenen Samstag Zehntausende Menschen vor der Berliner Siegessäule für die Abschlusskundgebung der sogenannten Querdenken-Demo „Berlin invites Europe“ zusammenfanden, da sollte für viele aus dem Teilnehmerfeld wohl nicht sein, was nicht sein durfte. Die Zeichen des Rassismus und Rechtsradikalismus, die immer wieder mal aus der bunten Menschenmenge aufpoppten und die über den Köpfen der selbsternannten Querdenker hinwegflatterten wie müde Tauben, sie wurden wegdiskutiert, ignoriert, ausgeblendet. Fünfe gerade sein lassen, schien das Motto dieser besoffenen Stunden von Berlin zu sein. Nichts sehen, nichts sagen – vor allem aber nichts hören. 

Viel ist in den zurückliegenden Tagen über die skurrilen Patenschaften zwischen Reichsbürgern, Alternativen, Linken, Esoterikern und in der Mehrheit vermutlich einfach nur verunsicherten und besorgten Bürgern geschrieben und behauptet worden. Dabei ging es in der Regel um die visuellen Farbkombinationen dieses bizarren Nachmittags: um Reichkriegsflaggen zwischen weißen Friedenstäubchen, Glatzen zwischen Dreadlock-Trägern, Schwarz-Weiß-Rot neben dem bunten Farbspektrum des Regenbogens. Und dazwischen immer wieder ein gedecktes Kleinbürger-Beige. Ein Elefant, den niemand sehen will, produziert eben eigentümliche Bilder. Weit interessanter aber als sein Aussehen war eigentlich sein Trampeln und Trompeten; kurz, all das, was man mit den Ohren hätte vernehmen können, wenn…. – ja, wenn man es denn nur hätte wahrnehmen wollen.

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Karsten Paulsen | Mi., 2. September 2020 - 08:40

"Es gibt keinen Grund dafür, das Grundgesetz in Frage zu stellen – weder historisch und schon gar nicht formaljuristisch." Entschuldigung, aber „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ sagt genau dies.

Gerhard Lenz | Mi., 2. September 2020 - 11:35

Antwort auf von Karsten Paulsen

Deutschland sei gar kein Staat, sondern lediglich eine GmbH, und formaljuristisch lebten wir noch immer im 1000-jährigen (Untergangs-)Reich.

Und selbst der Text "verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist..." ist doch eindeutig.

Ohne neue Verfassung gilt das Grundgesetz.

Punkt, Aus, Ende.

Tatsächlich kommt ein Ballweg daher wie ein unschuldiges Jüngelchen, dudelt irgendwelche esoterischen Sprüche ab, schwafelt von Frieden und Meditation - und will nebenbei die Regierung stürzen und demnächst OB in Stuttgart werden. Zu seinen Veranstaltungen lädt er gerne rechtsextreme Verschwörungstheoretiker ein, wie zuletzt Kayvan Soufi Siavash (Ken Jebsen), die dann ihre wirren und gefährlichen Thesen unter den dafür Anfälligen verbreiten dürfen. Aber nein - natürlich ist Ballweg kein Rechter ...wie es ja überhaupt scheinbar nirgends mehr Rechte gibt. Sondern überall nur noch "Volk".

Sehr geehrter Herr Lenz,
von einem Zitat des Grundgesetzes auf reichsbürgerliche Ansichten zu schließen ist schon recht verwegen. Es wäre nett, wenn Sie die Foristen etwas freundlicher behandeln würden. Wir haben hier keine Konflikte, nur ggf. etwas andere Meinungen.
Kann man es nicht auch so sehen, dass uns als Bevölkerung die Abstimmung über eine Verfassung vorenthalten wurde? Natürlich gilt das Grundgesetz, bis etwas Neues beschlossen ist, warum nicht eine durch das Volk bestimmte Verfassung?
Das entspricht dem Gesetzestext, wenn das schon rechtsaußen ist, dann weiß ich es nicht.
So viel zum Thema alle sind links.

Wolfgang Kolbeck | Mi., 2. September 2020 - 08:42

Ich halte es für relativ unfair, Herrn Ballweg auf eine diese Schiene zu setzen, nur weil er mehr Mitbestimmung, was im Endeffekt auch eine Änderung der Verfassung fordert.
Frau Merkel hat mehrfach auch in grundlegenden Fragen Dinge verändert, weswegen sie gewählt wurde. Zuwanderung, Energiewende, Abschaltung von AKW, Vergemeinschaftung europäischer Schulden ect.
Von daher ist es legitim, Änderungen zu fordern, auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass sich etwas ändern könnte bei exakt 0 liegt. Wieso sollten sich Mächtige einschränken?
Verfassungsfeindliche Tendenzen hieraus zu sehen halte ich für übertrieben. Auch wenn einige Juristen meinen, der Artikel 146 wäre hinfällig, ist eine Diskussion sicherlich trotzdem gestattet.
Es läuft nicht allzu gut in unserem Land. Wir sollten miteinander Lösungen finden, dies zu verbessern. Alleine der Regierungsapparat wird das nicht hinbekommen. Dazu braucht es auch die Bürger.

Axel Görke | Mi., 2. September 2020 - 08:48

Ob man es mag oder nicht, der letzte Artikel des GG ist zwar der letzte, aber immer noch Teil des GG. Das deutsche Volk hat über das GG niemals in freier und geheimer Wahl abgestimmt. Es wurde auf Anordnung der westlichen Besatzungsmächte nach dem zweiten Weltkrieg ausgearbeitet und nach deren Zustimmung verkündet. Niemand weiß, was die Verfasser des GG mit dem letzten Artikel im Sinn hatten, als sie ihn dort hineinschrieben, sie sind alle tot und können nicht mehr gefragt werden. Nun steht er halt da und er gilt, so, wie alle anderen Artikel auch. Ich weiß auch gar nicht, was man daran auszusetzen hätte, wenn man sich gelegentlich darüber Gedanken machte, ob unser GG noch die richtige Verfassung ist. Immerhin wurde das GG bereits mehr als 60 mal geändert. Warum also nicht gleich eine neue Verfassung schreiben? Eine neue Verfassung muss ja nicht zwangsläufig völlig anders aussehen, als unser heutiges GG. Sie müsste lediglich dem deutschen Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

Vorweg:
Nach dem Scheitern der Londoner Außenministerkonferenz Dezember 1947,
entschieden die westlichen Alliierten mit den Benelux-Staaten, in der Londoner-Sechs-Mächte-Konferenz am 2. Juni 1948 die Gründung eines Weststaates.

Was hatte der Parlamentarische Rat 1949 mit dem §§146 im Sinn?
Artikel 146(Ursprüngliche Fassung)
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Bonn am Rhein, am 23. Mai 1949.

Ich denke das Provisorium des GG, als Grundlage des gegründeten Weststaates, sollte bei einer Wiedervereinigung durch eine Verfassung ersetzt werden, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird.
Ich wäre auch dafür dem gesamten Volk eine Verfassung zur Abstimmung vorzulegen, und das im Sinne der Präambel von 1949 ... die nationale und staatliche Einheit zu wahren ... festgeschrieben als Artikel. Kein Aufgehen in einem EU-Staat.

über das Grundgesetz in freier und geheimer Wahl abzustimmen und nach 1989 war er es m.E. ebensowenig.
Gleichwohl wird im GG an so einem Tag prinzipiell festgehalten.
Mir reicht das ersteinmal und ich würde es der gemeinsamen Erfahrung der Menschen in der Bundesrepublik überlassen, ÜBEREINZUKOMMEN, wann und ob dieser Tag wäre.
Ich halte es aber für höchstproblematisch, wenn es scheints in Berlin nicht zuerst um Corona ging.
In einer Krise Verfassungen ändern zu wolle, ohne mich!
Schade, dass diese Demonstration, der ich von Weitem Sinn zugestanden hätte, diesen m.E. MASSIV desavouiert.
Danke für diesen Artikel.

Detlev Bargatzky | Mi., 2. September 2020 - 08:50

Wenn der "Querdenker-Chef" die Verfassung in Frage stellt, hat das welche Auswirkungen auf die Verfassung? Keine? Tatsächlich keine!

Um diese "funktionslose Norm" zu ändern bzw. mit Leben zu füllen, bedarf es der 2/3-Mehrheit der Abgeordneten. Hat der Mann diese Mehrheit organisiert oder strebt er wenigstens danach?
Derzeit könnte er das höchstens erreichen , wenn er als (BT-)mandatsloser Bürger dieses Landes seine "Querdenker-Organisation" zu einer politisch aktiven NGO formt.

(Die Bildung und Zulassung zur Wahl einer Partei mit dem Ziel die FGO abzuschaffen, ist nicht möglich.)

Und wie wir wissen, werden solche Organisationen in vielen Ländern wie Russland, Ungarn, Polen, etc. von deutschen Politikern gern gesehen.
Für unser Land gilt das aber nicht.

Orientierte man sich in der Berichterstattung an der realen Bedeutung dieser "Organisation", dann wäre sie spätestens Montag-Nachmittag keiner Worte mehr würdig.

Martina Moritz | Mi., 2. September 2020 - 08:54

So ist es, Ballweg kann sich zur Wahl stellen,eine Partei gründen etc.. Was dann auch der bessere Weg sein dürfte, als mit dem Zitierten Aufruf zu einer neuen Verfassung. Was besonders bedauerlich bei einem solchen Überziehen der eigenen Befugnisse ist, ist der Umstand, dass jeder, der in dieser Form über das Ziel hinausschieß, der eigentlich berechtigten Grundlage dieser Demonstration schadet. Nämlich der Absicht einer offenen und sachlichen Bekundung, eines immer größer werdenden Teils der Bevölkreung(nicht allein in Deutschland), dass die Möglichkeiten der Sibstestimmung schleichend beschnitten werden. Dies durch eine ungleiche Verteilung von Ressourcen; jeglicher Art.
M. E. entläd sich die Angst vor dieser Entwicklung nun auch merklich zunehmend in den westlichen Industrienationen, weil durch die explsionsartig wachsende ungleiche Kapitalisierung der letzten Jahre, auch in diesen Nationen immer mehr Menschen von einem paritätischen Lebensstil abgehängt werden.

Andre Möller | Mi., 2. September 2020 - 09:02

Ich kann dem Artikel von Herrn Hanselle gut folgen, aber Fakt bleibt: Das was ab 1990 in der DDR und danach in Neufünfland geschah, war wenig mehr als eine koloniale Landnahme. Das was seit 2015 oder richtiger 2013 (Ukraine-Krise)immer mehr virulent wird, ist der Vertrauensverlust in die Institutionen und die Medien. Die Saat dafür wurde 1990 gelegt. Was das jedoch verfassungsrechtlich oder formaljuristisch bedeutet ist nachrangig, es ist zuerst politisch. Über die Versäumnisse von 1990 und später ist viel zu wenig geredet worden und noch weniger wurde korrigiert. Der Westen stellt sich gerne dumm, wenn es passt. Er ist halt die Mehrheit...

Fritz Elvers | Mi., 2. September 2020 - 22:25

Antwort auf von Andre Möller

der Westen hat sogar den grünen Pfeil eingefüht. Und die Samson musste auch nicht gedrosselt werde,

Hans Jürgen Wienroth | Mi., 2. September 2020 - 09:45

Was hilft es mir wählen zu gehen, wenn zwischen 2 Wahlen aufgrund plötzlich eintretender "Krisen" unwiederbringliche Änderungen umgesetzt werden, die in keinem Wahlprogramm zu finden waren.
Das ist GG-konform, aber ist das Demokratie?

Petra Führmann | Mi., 2. September 2020 - 09:58

und ich glaube, Ziel der Demo für die Teilnehmer war auch nicht, was dieser Mann möchte, gar ein neues Grundgesetz, sondern einfach die Tatsache, dass es möglich wurde, ganz viele Leute zu mobilisieren und gegen die Corona-Maßnahmen als vordringliches Ziel auf die Straße zu gehen. Dass die Mischung so bunt war, zeigt, dass es durch die ganze Bandbreite der Bevölkerung viele gibt, die unzufrieden sind. Der größte Teil der Unzufriedenen saß sicher noch zu Hause, so dass die Bewegung in Wirklichkeit weit größer ist.
Und am Rande.. bei einer Demo kann jeder mitlaufen, und niemand ist dafür verantwortlich, wer neben im läuft. Ich finde diese Einigkeit sehr lobenswert, wird doch sonst immer Spaltung gesprochen. Einige wollen die allerdings
aus ideologischen Gründen aufrecht erhalten.

Ja, das glaube ich auch. Ich finde die Einigkeit, die bei dieser Demonstration zu sehen war, übrigens auch lobenswert. Zeigt sie doch, dass es in der Bevölkerung zwar sehr unterschiedliche Strömungen und Ansichten gibt (gab es immer schon, nicht erst jetzt), aber dass es doch Gemeinsamkeiten in einigen Punkten gibt, die verbinden. Wenn das einigen Leuten nicht gefällt, dann kommt mir immer das Motto der alten Römer "Teile und herrsche" in den Sinn.

JEDE noch so gutwillige Demo kann und wird doch auch besucht von Menschen, die man halt nicht so mag. Ich mag weder rechtsEXTREME, noch die schwarze Truppe von Antifa.
Wenn ich also eine Demo veranstalten wollte, bei der es um die Millionen von Schwerhörigen und Asthmatiker geht, die unter den Masken extrem zu leiden haben...
WIE, WO sollte das möglich sein, ohne das die Meute von rechts und links da mit-mischen würden. Vielleicht sogar auf-mischen. Wie jetzt in B.

Christa Wallau | Mi., 2. September 2020 - 10:17

aber ergänzt bzw. an manchen Stellen geändert werden. Dies stellt keine Katastrophe dar, sondern ist ein völlig normaler Vorgang.
Immerhin wurde es seit seinem Bestehen bereits 60 Mal geändert.
Wenn es im Volk eine Mehrheit dafür gibt, zum Beispiel Volksabstimmungen expressis verbis in die
Verfassung (bei uns: Grundgesetz) aufzunehmen, dann ist dies ein völlig legitimes Verlangen, dem das Parlament Rechnung tragen m u ß. Es handelt sich ja dabei nicht etwa um eine Frage von Leben und Tod, wie etwa dann, wenn eine Mehrheit die Todesstrafe fordern würde.
Das geschwundene Vertrauen in die parlamentarische Demokratie haben sich die Politiker s e l b s t zuzuschreiben.
Die "Volksvertreter" ließen das Volk weit hinter sich und handelten weitgehend nach ihren persönlichen u. partei-internen Interessen u. Vorstellungen.

Also wird es höchste Zeit, daß sich der Souverän,
das deutsche Volk, die Bestimmungsmacht zurückholt - mit allen friedlichen Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen.

Günter Johannsen | Mi., 2. September 2020 - 10:31

Ja, das ist richtig, wenn man Vertrauen zu diesem Wahlsystem und den veranstaltenden Politikern hat. Wenn allerdings eine neue Partei von Anfang an von allen etablierten Parteien (einschließlich der SED-Nachfolgepartei!) diskreditiert und zu Nazis abgestempelt wird, funktioniert diese Demokratie nicht mehr!
Alles, was anders denkt, als es uns von der selbsternannten linken Elite vorgegeben wird (Politiker und "unabhängige" Journalisten), ist mittlerweile Reichsbürger oder Nazi. Ist das noch Demokratie? Für die Linke Einheitsfront schon, da die es nicht anders kennen und wollen. Wie sagte doch Genosse Walter Ulbricht, der große Vordenker der SED-Erben: "Es muss wie Demokratie aussehen, aber wir müssen alles im Griff haben!"

Klaus Peitzmeier | Mi., 2. September 2020 - 10:34

Bitte hören Sie auf, den Herrn Ballweg gleich wieder in eine rechtsradikale, grundgesetzfeindliche Schublade zu stecken.
Das geht einem doch echt auf die Nerven.
Ich denke die Medien sind alle für ein buntes, weites Meinungsspektrum.
Dann zeigen Sie doch mal Ihre Toleranz.
Heute früh gab es ein Interview mit Herrn Ballweg im Deutschlandfunk. Hörte sich alles ganz vernünftig an.
Vielleicht läuft Jens Spahn bei der nächsten Demo ja auch mit. Er ist zumindest ehrlich genug Fehler und übertriebene Maßnahmen einzugestehen.
Könnte er ja auch mal auf so einer Demonstration zum Besten geben u damit etwas Dampf aus der Diskussion nehmen.

Sehr gut! Auch wenn ich weiter oben Herrn Ballweg wegen seines Aufrufes zur Forderung einer Erneuerung der Grundrechte kritisiert habe, so finde ich (und habe an dieser Stelle die Gelegenheit, zu ergänzen) dass es wichtig ist, ihm grundsätzlich Gehör zu schenken. - was im Deutschlandfunk offensichtlich erfreulicher Weise außerhalb von Demo und Protestveranstaltung ermöglicht wurde, dem kritischen Umgang mit der Coronaentwicklung einen offiziellen Charackter verleiht. An dieser Stelle beginnt sich der Kreis dann hoffentlich zeitnah zu schließen, indem ggf. auf der Regierungsebene die Erkenntnis reift, dass die Bürger dieses Landes auch in 2020 mündige Mitglieder dieser Landesgesellschaft sind und nicht etwa auf der Altersstufe drei bis acht jähriger Kinder hängengeblieben. - hierzu würde sich sicher eine Rede Spahns (oder einer seiner GroKo-Kollegen) prima ins Bild einer neu erstarkenden Parität zwischen Regierung und Volk einfügen. "So klappt es dann auch mit dem jeweiligen Respekt.

gerhard hellriegel | Mi., 2. September 2020 - 11:52

Wer einen artikel des grundgesetzes, der einem nicht in den kram passt, einfach für obsolet erklärt, sollte sich nicht wundern, wenn das andere genau so machen.

Reinhard Benditte | Mi., 2. September 2020 - 12:16

Als Politiker, die
- Demonstrationsteilnehmer als Arschlöcher, Pack, Covitidioten oder ähnliche abwertende Begriffe benutzen
- die geschaffene Krise (und damit ist nicht der Virus gemeint) zu Veränderungen nutzen wollen, um ohne viel Aufsehen eine Agenda ohne Beteiligung der Bürger durchsetzen wollen
- die Rückgängigkeit einer demokratischen Wahl fordern
- ohne die Bevölkerung einzubeziehen, Entscheidungen wie unbegrenzte Aufnahme von Flüchtlingen und illegalen Einwanderern, Nuklearaustieg, Kohleausstieg etc. treffen
- Steuergelder ohne Sinn und Verstand und Konsequenzen verbrennen (Flughafen BER, Stuttgart 21, HypoAdria, Elbphilamonie, WestLB und NordLB Desaster usw.
- die Infrastruktur verfallen, Schulen herunterkommen, die Ausrüstung der Bundeswehr verkommen lassen, Berater ohne Sinn und Verstand einsetzen usw.
- die sich am Steuertopf selbst bedienen - man denke an die Diäten, Parteienstiftungen, Erhöhung der Wahlpauschale usw.
Deshalb Querdenken 711!

Fritz Elvers | Mi., 2. September 2020 - 12:42

soll eine Partei gründen und so der AfD Stimmen abwerben.

Außerdem verstößt die Maskenpflicht gegen das Vermummungsverbot. Verdummung ist allerdings nicht verboten.

Bernhard Jasper | Mi., 2. September 2020 - 16:56

Antwort auf von Fritz Elvers

Der „Veranstalter“ ist immer auch verantwortlich für seine Veranstaltung (das ist überall so). Wenn die NPD ihre Flugblätter im Demonstrationszug am Samstag verteilen konnten, ohne dass dies vom Veranstalter oder den Teilnehmern beanstandet wurde, dann entsteht eine Gemengelage, vor die man nur warnen kann.
Ballweg ist dem doch gar nicht gewachsen, wird so zum willfährigen Werkzeug von Extremisten. Wird gekapert, unterwandert und schafft so Tatsachen, die auch mit naiven Worten nicht mehr zu relativieren sind.
Anstatt in Berlin will „Querdenken“ jetzt am Bodensee demonstrieren. Mit der neuen Maskenpflicht in Berlin soll das nichts zu tun haben. In Konstanz sei eine Menschenkette mit bis zu 250.000 Teilnehmern aus der Vier-Länder-Region Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein geplant.

Sollten die allerdings in meine Stadt kommen, werden nicht drei Polizisten auf der Treppe stehen und versuchen ein bedeutendes Gebäude zu schützen- wir werden die Kavallerie schicken.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 2. September 2020 - 14:14

Warum wohl Herr Hanselle? Nicht, weil das Provesorium, genannt GG, immer nur ein solches bleiben soll. Der von Ihnen für obsolet erklärte Artikel hat eigentlich über das Denken und die Absicht der Verfasser des GG, wenn man es sehen will eines klar im Auge. Nicht das Abschaffen, sondern eine Art von Ratifizierungscharakter, sobald das vereinte Volk darüber entscheiden kann. Das hat es bis heute nicht tun dürfen. Das hat nichts mit Regierungssturz, Demokratieabschaffung zu tun, sondern mit dem Grundgedanken, dass erst ein Volk, das sich selbst eine Verfassung gibt, auch damit sich selbst eine bindende Identität begründet. Reichsdeutsche wollen einen völlig neuen Staat, mit völlig neuer Verfassung, am liebsten wie vor 1949. Herr Ballweg verstehe ich so, dass er lediglich eine Abstimmung durch das Volk einfordert. Davor hat die Politik Angst. Warum? Es gäbe schon einigen Änderungsbedarf und neuzeitliche Anpassung, gerade in Hinblick auf Wahlen, EU, Politikerverantwortung u.v.a. mehr.

und zwar schon viele Jahrzehnte! Ich erinnere mich, als ich die Realschule besuchte (das war wohl 1978 gewesen); im Fach Sozialkunde ging es um die Formen der Demokratie. Es wurde in diesem Zusammenhang am Beispiel der Schweiz von der Möglichkeit gesprochen, im Rahmen von Volksentscheidungen die Bevölkerungen an wichtigen Entscheidungen mitbestimmen zu lassen.
Kommentar im Lehrbuch - und nochmals verbal durch die Lehrerin bekräftigt: "Diese Form der Demokratie ist in einem modernen Flächenstaat wie dem der BRD nicht möglich"! Noch Fragen ?

Gunther Freiherr von Künsberg | Mi., 2. September 2020 - 16:01

Das Infrage stellen einer Verfassung ist nur in Demokratien möglich. Es ist erschreckend und zeugt von historischer Unterbelichtung das vom deutschen GG verfassungsrechtlich vorgegebene System auch nur ansatzweise wegen angeblicher undemokratischer Regelungen infrage zu stellen.Leider gelten Gesetze auch für diese Bürger, die diese Gesetze selbst lauthals ablehnen. Wer das GG in seinem jetzigen Text ablehnt verhält sich im höchsten Grade undemokratisch indem er nach der sogenannten Rosinentheorie vorgeht und Rechte ausnützt die er ansonsten ablehnt oder sogar abschaffen möchte, egal welche Konsequenzen dies für Andere hat. Wer das Grundgesetz ablehnt und sich aber auf die Grundrechte, insbesondere das Grundrecht der Meinungsstreit beruft kann das bei Geltung dieses GG schon deshalb risikolos tun, weil durch Art. 102 GG die Todesstrafe abgeschafft ist und Art.5 GG. ihm das Recht zur freien Meinungsäußerung gewährleistet ist. Selbst Diktatoren behaupten immer Demokraten zu sein.

Ronald Lehmann | Do., 3. September 2020 - 23:36

Antwort auf von Gunther Freihe…

Man braucht heutzutage keinen mehr erschießen oder Gewalt anzuwenden, um Diktaturträume erfüllen zu können.
Genau so ist es wurscht, wie man politische Entscheidungen verkauft. Um so diktatorischer von den Eliten entschieden wird, um so mehr wird die Demokratie in den Mund genommen oder aufs Papier gebracht. Und um so unterbelichteter der Klassenfeind dargestellt wird, um so überbelichteter sind die .....
Nein, das aller wichtigste ist, dass das Fass - den Rahmen mit vielen Inhalten auszufüllen. Und das auf einen demokratischen Fundament in Achtung & Respekt.
Aber so lange Wahlen/ Entscheidungen des Volkes in Frage gestellt werden oder gar rückgängig gemacht werden, alles eine Farce mit viel Paukenschlägen & Augenwischerei.
Man sollte jedoch auch bedenken, dass nur der lebt, der auch streiten & diskutieren kann.
Und das auf einer Ebene, in gleicher Augenhöhe mit Respekt & Demut. Und das bedeutet nicht, die eigenen Werte zu verlieren. Querdenken als Beleuchtung für die dunklen...

Reinhardt O. Cornelius-Hahn | Mi., 2. September 2020 - 17:06

Mich beschäftigt sehr die linke Plattform, die sich schon in der USPD, danach in der KPD in den zwanziger Jahren in der Weimarer Republik entwickelte. Heute, von der AntiFa neu inszeniert, werden systemische Begriffe wie Antifaschismus, Rassismus und auch der Antisemitismus genutzt, um die bürgerliche Mitte damit zu beschimpfen, sie schuldig zu sprechen und somit neue politische Räume zu schaffen und nutzen, um den um die linke Grundidee, den Kommunismus wieder zu legitimieren, ihn neu zu beleben und zu berechtigen, die Bevölkerung (den Bürger), um ihn wieder einlassungsfähig machen zu können. Der Antifaschismus hatte seinen Erfolg am 8. Mai 45, die Nürnberger Prozesse haben ihn bestätigt. Es ist widersinnig zu glauben, der Faschismus hätte je wieder eine Chance, nicht nur wegen der 74 Unterschriften unter den beiden Kapitulationsurkunden nach dem II. WK, sondernes gibt keinen faschistischen Staat mehr, aber die Hoffung, Kommunismus zu etablieren wird auch gelebt, global in 10 Staaten

Ulrich Jarzina | Mi., 2. September 2020 - 18:04

Wer eine neue Verfassung fordert, die das GG ersetzt, ist zunächst einmal weder Reichsbürger noch Nazi, sondern hat schlichtweg Art 146 gelesen.
Dass die Alliierten noch zu Brands Zeiten mit diesem Artikel große Probleme hatten, hat Egon Bahr 2007 in der ZEIT ("3 Briefe und ein Staatsgeheimnis") dargelegt. Demnach hatte sich jeder Kanzler, inklusive Brandt gegenüber den Alliierten zu verpflichten Art 146 niemals zur Anwendung kommen zu lassen. Souverän sieht anders aus.

Auch die Unterhöhlung des Brief-und Fernmeldgeheimnisses (Art 10) geschah 1968 auf alliierten Druck hin. Die Art. 79, 3 interessierte hier niemanden.

Schaut man zudem auf den Aufenthaltsvertrag, das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und die sogn. Feindstaatenklausel der UN-Charta kommt man nicht umhin, die Souveränität der BRD in Zweifel zu ziehen.

Ich zweifle allerdings ebenfall massiv daran, dass wir Deutschen mehrheitlich in der geistigen Verfassung sind, uns eine gute Verfassung zu geben.

Die normative Kraft des Faktischen sowie internationale Verträge haben bewirkt, dass Vorbehalte der Alliierten keine Rolle mehr spielen. Die BRD ist im Rahmen der EU-Verträge souverän.
ich kann nicht erkennen, dass eine konkretisierende Regelung für die Rechte aus Art. 10 GG geeignet wäre, die Souveränität infrage zu stellen.
Wegen des Grundsatzes der n.K.d.F. bedarf es auch keiner Neufassung des Grundgesetzes. Art. 146 GG enthält keine Verpflichtung sondern eröffnet nur eine Möglichkeit. letztendlich ist auf die Auswirkungen des Art. 5 des Einigungsvertrags vom 31.8.1990 hinzuweisen. Dieser regelt wie künftige Verfassungsänderungen zu handhaben sind. Auch insoweit besteht kein weiterer Handlungsbedarfs.

Gisela Fimiani | Mi., 2. September 2020 - 19:50

Der Autor bezieht sich nicht auf besagten Satz im GG, der wahrlich eindeutig ist. Statt dessen bedient er sich der Unterstellung und der willkürlichen „Interpretation“ des eigentlich Eindeutigen, um zu dem Urteil zu gelangen, welches er bereits gefällt hat. Dies ist unredlich, denn es will den Leser „hinter die Fichte“ führen. Cicero Leser können nicht nur selbst lesen, sie können auch selbst denken und mancher mag erkennen, was der „schneidige“ Beitrag ihm sagen will.

Michael Andreas | Mi., 2. September 2020 - 20:14

Wir haben eine sehr gute Verfassung. Was der "146" schreiende Mob will, lässt sich denken. Interessiert immerhin einige Tausend Leute. Die anderen 79 Millionen weniger.

"Was der "146" schreiende Mob will, lässt sich denken."

Könnten Sie uns freundlicherweise aufklären was der einen Grundgestzartikel - welch Dreistigkeit auch! - "schreiende Mob" denn möchte? Ich habe nämlich die Vermutung, dass der Mob kein Einheits-Schlingel ist. Besten Dank im Voraus.

Bernd Muhlack | Do., 3. September 2020 - 18:01

Die BRD ist der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches welches aufgelöst wurde.

Zu Art. 146 GG haben sich bereits anerkannte Überflieger geäußert, da bedarf es keines Herrn Ballweg - wer ist das überhaupt?

Die von mir "hoch verehrte" Frau Ayhan Özoguz plädiert ja dafür, den Art 20 GG abzuschaffen ("das deutsche Volk" etc.) oder zu ändern. Das ist gemäß Art. 79 III unmöglich, rüttelt an den Grundfesten unseres Staates.
Aus dieser "Ecke" droht ebenfalls eine immense Gefahr!

Zu Berlin:
Sowohl das VG B, das OVG B als auch das BVerfG haben das Demo-Verbot des Senats gekippt - es wurde demonstriert.
Ca veut dire: unser GG, unsere Gerichte funktionieren.
Mit dem Beginn der Demo ging die "Lufthoheit" mMn stante pede auf die Medien über.
Der Gipfel natürlich der "Sturm" auf den Reichstag, ein Sturm läuft anders ab.
Dreadlocks demonstrieren, Fahnenschwenker "marschieren"
Framing, Wording ohne Ende.
Wer sind Ballweg & Co.?

WIR haben das beste GG der Welt - q.e.d.
GLÜCKAUF BRD!

Hans Schäfer | Do., 3. September 2020 - 18:02

Die Geschichte unter welchen Voraussetzungen das GG 1949 zustande kam, dürfte allen Interessierten bekannt sein.
In der alten Fassung und neuen Fassung des Art 146 GG, liegt der Tenor auf:
….die von dem deutschen Volk in
„FREIER ENTSCHEIDUNG“
beschlossen worden ist.
Das Grundgesetz ist „GRUNDLAGE“ allem staatlichen Handelns. Es steht im Rang über allen anderen innerstaatlichen Rechtsgrundlagen und geht diesen vor.
Wenn nach Art. 20 GG alle Macht vom Volke ausgeht, ist es zwingend erforderlich, dass das Volk die „GRUNDLAGE ALLEM STAATL. HANDELNS“ sanktioniert. Ansonsten wird Art 20 GG „ad absurdum“ geführt
Frau Dorothee Sehrt-Irrek, wann ist der RICHTIGE Zeitpunkt? Wenn man Corona hoffentlich in dem Griff bekommen hat, wird ein neues Problem aufgetreten sein. Was du Heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen. Nicht alle Staatsrechtler sind mit CORONA beschäftigt