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Parität im brandenburgischen Landtag – kommt die AfD auch hier mit ihrer Klage durch? / dpa

Verfassungsgericht gibt der AfD recht - Niederlage für den neuen Ständestaat

Die rot-rot-grüne Regierung in Thüringen war gewarnt, doch sie ließ sich nicht vom Paritätsgesetz abbringen. Nun heißt der strahlende Sieger Björn Höcke, der dagegen geklagt hatte. Nächste Station: Potsdam. Denn auch in Brandenburg will die AfD die Regelung zu Fall bringen.

Porträt Mathias Brodkorb

Autoreninfo

Mathias Brodkorb ist Cicero-Autor und war Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er gehört der SPD an.

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Es war angesichts der geltenden Rechtslage so absehbar, wie es nur sein konnte. Der Weimarer Verfassungsgerichtshof hat das Paritätsgesetz für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Ausgerechnet der als Verfassungsfeind geltende Chef der AfD-Thüringen, Björn Höcke, dürfte heute die Sektkorken knallen lassen.

Trotz zahlreicher rechtskundiger Mahnungen ließ sich die rot-rot-grüne Koalitionsmehrheit in Thüringen nicht davon abbringen: Sie beschloss eine als Paritätsgesetz bekannt gewordene Änderung des Landeswahlgesetzes. Fortan sollte es die Parteien zwingen, ihre Landeslisten paritätisch mit beiden Geschlechtern zu besetzen. Gedacht war die Maßnahme als Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung – für Frauen. Die AfD-Landtagsfraktion klagte dagegen.

Das Paradoxon des „dritten Geschlechts“

Wie vertrackt die Idee von Anfang an war, wurde schon daran deutlich, dass für das dritte Geschlecht, die „Diversen“, eine geradezu reaktionär anmutende Notlösung gefunden werden musste. Während das Bundesverfassungsgericht noch im Jahr 2017 zum Schutz der geschlechtlichen Identität die Anerkennung eines „dritten Geschlechts“ dekretierte, hätten sich die entsprechenden Bürger in Thüringen paradoxerweise ganz vorsintflutlich entweder zum „Mann“ oder zur „Frau“ erklären müssen, um auf einer Landesliste kandidieren zu können. 

Indes zeigt genau dieses Paradoxon das eigentlich Problem des Paritätsgesetzes wie im Brennglas. Werden in einer Demokratie Bürger nicht mehr neutral als Bürger mit gleichen Rechten, sondern als Angehörige einer Gruppe mit bestimmten Merkmalen klassifiziert, lugt der gute alte Ständestaat aus allen Ritzen. Behauptet man zugleich, dass das Geschlecht nichts anderes sei als eine soziale Konstruktion, droht das staatspolitisch repräsentative Chaos.

Wenn die „geschlechtliche Identität“ nichts mit dem Sexus zu tun hat

Denn wenn das, was wir „geschlechtliche Identität“ nennen, mit dem Sexus so rein gar nichts zu tun hat, gibt es auch kein Argument mehr, wenn Menschen sich in erster Linie als Katholiken, Intellektuelle, Foucaultanhänger oder Merlotliebhaber verstehen und aus dieser Identität bestimmte Rechte für sich ableiten wollen. Nicht ohne Grund kennt das Internet inzwischen dutzende Geschlechter. Daraus lassen sich mit leichter Hand auch tausende machen.

Genau in dieser Hinsicht hat das Weimarer Verfassungsgericht der Legislative Thüringens nun die Leviten gelesen: „Die Abgeordneten des Thüringer Landtags repräsentieren das Wahlvolk grundsätzlich in dessen Gesamtheit, nicht als Einzelne. Hingegen zielt die Sicherung der Wahl als Integrationsvorgang auf die Integration politischer Kräfte, jedoch nicht auf eine Integration von Frauen und Männern als Geschlechtergruppen.“

Das Paritätsgesetz als Eingriff in die Freiheit der Wähler

Darüber hinaus stelle das Paritätsgesetz sowohl einen Eingriff in die Freiheit der Wähler wie der Parteien dar, die aus ihrer Sicht geeigneten Kandidaten zu wählen. Das Verfassungsgericht erinnert damit daran, dass nicht die Parteien, sondern die Wahlbürger den Souverän bilden. Zwar dienen die Parteien in einer Massengesellschaft als vermittelnde Integrationskräfte, allerdings steht es ihnen nicht zu, die Rechte des Souveräns, dem sie letztlich dienen, in verfassungswidriger Weise einzuschränken. Es ist bemerkenswert, dass darauf überhaupt hingewiesen werden muss.

Die rot-rot-grüne Mehrheit im Landtag von Thüringen hat dem demokratischen Verfassungsstaat mit seinem Paritätsgesetz einen Bärendienst erwiesen – und zwar mit Ansage. Nun kann ausgerechnet Björn Höcke von einem „Sieg für die Demokratie und den Verfassungsstaat“ fabulieren – und zwar mit Recht. Auch im Land Brandenburg wurde ein Paritätsgesetz verabschiedet. Auch dort klagt die AfD dagegen. Die mündliche Verhandlung ist auf den 20. August 2020 angesetzt.  

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Hubert Sieweke | Mi., 15. Juli 2020 - 18:25

fest, dass Herr Höcke ein "Verfassungsfeind" sei? Sind nicht diejenigen Feinde der Verfassung, die Gesetze erlassen, die eindeutig gegen die Verfassung gerichtet sind?
Die Logik erscheint mit parteipolitisch begründet und geeignet, andere herabzuwürdigen.

Die Frage sei vielmehr,in wie fern der VDG oder ansonsten der SPD- Gruppierung die Verfassung etwas bedeutet.Die CDU hat gegen diesen Unfug nicht geklagt,obwohl sie nicht dafür gestimmt hat.Es war ihr egal.FDP und "Linke" sind als Parteien nur ärgerlich und völlig unwichtig.Alles in allem ein Lehrstück.

... Sprachgebrauch in der BRD inzwischen j e d e r genannt, der es wagt, etwas anderes zu sagen als das, was der Mainstream vorgibt und erreichen will.

Auch als "undemokratisch" werden Höcke und die AfD immer wieder bezeichnet. Dabei gibt es dafür keinen einzigen Beweis - weder im Programm der AfD noch im praktischen Handeln. Alles läuft so demokratisch ab wie bei den anderen Parteien, und demokratisch gewählt wurden die Abgeordneten der AfD sowieso.

Bei all diesen Bezeichnungen handelt es sich - wie Sie richtig sagen - nur um Diffamierungen (Herabwürdigungen) seitens der anderen Parteien, welche aber
- und das ist der eigentliche Skandal - von den Medien ungeprüft übernommen
werden. Dadurch bekommen sie den Charakter von Tatsachen.

noch im - praktischen - Handeln gibt es Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD?
Das sieht der Verfassungsschutz, und nicht nur der, aber wohl anders.

Natürlich ist nicht mal eine AfD so blöd, verfassungsfeindliche Forderungen im eigenen Programm zu verankern. Das würde es den demokratischen Parteien und den Institutionen, die die Demokratie zu schützen haben, ja herzlich einfach machen.
Anders, was das Handeln angeht. Da gibt es genug dokumentierte Gründe, siehe VS-Bericht, mindestens Teile der AfD zu beobachten. Wobei es wohl auch für die Beobachtung der Gesamtpartei reichen würde.

Abseits des "Mainstream" kann man hier also nur als "Abseits der Demokratie" verstehen. Auch wenn sich die Partei im Moment in der Öffentlichkeit gerne bürgerlich-konservativ gibt. Den "Widerstand" und die "sozial-patriotischen Veränderungen" hebt man sich für die richtigen Orte und das geeignete Publikum auf.

Was ein bekennendes, offensiv auftretendes AfD-Mitglied natürlich bestreiten muss.

Augen auf nicht nur im Straßenverkehr: wer nur ein linkes Auge hat, sieht sehr eingeschränkt und hat einen Tunnelblick. Wer nur ein linkes Bein hat, kann nur humpeln und dreht sich im Kreis. Die Wahrheit ergreift keine Partei, nur die Menschen!

Das Urteil zeigt ziemlich klar und eindeutig, wer so seine Probleme mit der Verfassung hat und das sind in diesem Fall genau die sogen. demokratischen Parteien Linke, Grüne und SPD. Sie haben genau gewusst, was sie tun, als sie dieses Gesetz durch den Landtag geboxt haben und haben es trotzdem gemacht. Das spricht nicht für diese Parteien. Im Gegenteil. Insbesondere wenn sie andere als undemokratisch diffamieren

dass der Autor seine Einschätzung parteipolitisch begründet, und zwar mit der Absicht, den politischen Gegner, den u. a. auch die SPD seit 2017 zum Feind erklärte, herabzuwürdigen. Das belegen die verwendeten Begrifflichkeiten, wie bspw. „ausgerechnet“, „Verfassungsfeind“, aber auch gezielte „Pfeile“ in Richtung von Björn Höcke. Denn nicht b. Höcke hat gegen das Gesetz geklagt, sondern die AfD des Thüringer Landtages. In Brandenburg klagen neben der AfD übrigens auch noch zwei andere Parteien. Die SPD ist sowohl in Thüringen als auch im Bund mit in der Regierungsverantwortung. Sie hat es aber nicht fertiggebracht, die eigenen Genossen davon abzuhalten, einem verfassungswidrigen Gesetz zuzustimmen. Wenn von vornherein die Verfassungswidrigkeit angemahnt wurde, dann handelten die Abgeordneten, die die Zustimmung zu diesem Gesetz gaben, vorsätzlich. Es ist schon erstaunlich, dass diejenigen, die die Einhaltung der Gesetze - hier das GG - fordern, als Verfassungsfeinde erklärt werden.

Die dürfte die AfD um Herrn Hoecke gar nicht im Sinn gehabt haben.

Es geht vielmehr um die Abwehr einer veordneten Gleichstellung der Frau. Die in der Tat - technisch, nicht in der Sache - töricht ist.

Aber eine solche Gleichstellung ist wahrscheinlich für Herrn Hoecke & Co. antipatriotisches, sozialistisches Teufelszeug.

Dessen Bekämpfung man gerne, weil es so schön zu verkaufen ist, mit "Verfassungsbedenken" begründet.

Dabei weiss man doch, wie viele in der AfD ticken. Frauen nicht in die Politik, sondern in den Bund deutscher Mädel, und mindestens drei einwandfrei-deutsche Kinder gezeugt!

Und dann am besten zu Hause bleiben, am Herd!

Oder hat die AfD die Förderung und Absicherung von berufstätigen Frauen sowie den Ausbau von Ganztageseinrichtungen und -schulen für Kinder in ihrem Programm?

und Unterstellungen. Warum wird Solches veröffentlicht, was eigentlich nur dazu geeignet ist andere Meinungen zu diskreditieren bzw. runterzumachen?!
Wer bezahlt den und das?

Sie wissen doch, dass jeder Autor, der Kritik an etwas äußert das die "Guten" gemacht haben, sich als AFD-Gegner zu erkennen geben muß. Ansonsten ist er oder sie recht schnell den Job los,weil der Twitter-Mob das so will. Wobei ich noch sagen will, dass ein solches Handeln natürlich der AFD hilft, weshalb man das abstellen sollte. -))

Herr Sieweke, Sie haben vollkommen Recht. Die SPD regiert doch in Thürigen mit den Grünen und Roten zusammen und hat dieses Gesetz verabschiedet. Es ist immer einfacher, einen Buhmann auszumachen und als "Verfassungsfeind" hinzustellen und somit die eigenen Fehler zu bagatellisieren. Ich bin froh, dass nicht alle Richter ideologisch verblendet sind und richtig entschieden haben.

Die SPD-Gruppierung ist sowohl im Bund als auch in den Ländern nicht von Relevanz.In Thüringen nimmt sie lediglich Koalitionsbefehle von der VDG als auch der "Linken"stumm entgegen.Umso erstaunlicher dabei der magere Stimmenanteil der VDG in Thüringen.Trotzdem hat diese Vereinigung ein Vorzugsrecht unter dem Bundesdach des verwerflichen Merkel-Regimes.Stirbt der Merkelismus ab,geht es auch der VDG erheblich schlechter.Gibt zu denken,das.

Wenn man Höcke als "Verfassungsfeind" bezeichnet, so orientiert man sich an der amtlichen Einschätzung jener Bundesbehörde, die für solche Fragen zuständig ist und die Höcke & Co offiziell zum "Beobachtungsfall" erklärt hat. Hat sich das noch nicht zu Ihnen herumgesprochen? Seltsam...

Petra Führmann | Do., 16. Juli 2020 - 10:44

Antwort auf von Kai-Oliver Hügle

und sage, ich lasse nicht denken, ich mache das selbst. Dass bei der Beurteilung, auf die Sie sich berufen, "Begründungen" herangezogen wurden, die ich nicht nachvollziehen will.. Wie gesagt, ich muss nicht jeder Entscheidung, die heutzutage unter merkwürdigen und oft durchsichtigen Umständen getroffen werden, nachhängen.

schafft sich jetzt jede/r seine/ihre eigenen Definitionen. Das gilt also, um im Kontext zu bleiben, auch für offizielle und juristische Dinge.

Kann ich etwas nicht nachvollziehen, ist es für mich schlicht nicht gültig.

Wobei die Schuld des "nicht nachvollziehen könnens" natürlich grundsätzlich beim Anderen liegt.

Denn ich orientiere mich ja an meinem viel gepriesenen gesunden Menschenverstand, und der trügt grundsätzlich nie.

Petra Führmann | Do., 16. Juli 2020 - 16:43

Antwort auf von Gerhard Lenz

habe ich einen. Um zu abstrahieren: Können Sie jedwedes Urteil, das in diesem Land gesprochen wird, gutheißen, nur weil es von einer "Amtsperson" ausgesprochen wurde? Letzen Endes ist sehr viel Auslegungssache oder subjektiv. Und ob ich in diesem Falle Herrn Höcke als alles das einordne, wo Sie ihn sehen... das muss ich nicht. Da können noch sie viele Gerichte oder Medien behaupten, was sie wollen, ich entscheide selbst, was für mich untragbar ist oder nicht. Und ebenso, wie ich Urteile einordne.

Kai-Oliver Hügle | Do., 16. Juli 2020 - 22:02

Antwort auf von Gerhard Lenz

Solche Einstellungen kennt man eigentlich nur von Clan-Kriminellen. Offenbar gibt es auch "bürgerliche" Parallelgesellschaften in diesem Land. Man lernt nie aus im Cicero-Leserforum...

Günter Johannsen | Mi., 15. Juli 2020 - 18:33

Wer auch immer das beantragt hatte: es ist rechtens und muss rechtens bleiben!
Wollte sich die linke Einheitsfront (rot-rot-grün!)damit eine Mehrheit sichern? Gott sei Dank: es hat nicht funktioniert! Genauso wie es nicht funktionieren wird, dass man sich Wahlgewinn sichert, indem man die (mit Greta- und Luisa-Instrumentalisierung) nach links zurechtgebogene Jugend ab 16 wahlberechtigt machen will! Das darf nicht zustande kommen, denn mündig und einigermaßen politisch entscheidungsfähig ist man erst ab 18 … in Wirklichkeit vielleicht sogar erst ab 21 Jahren!

Brigitte Miller | Mi., 15. Juli 2020 - 18:40

Herr Häcke oder hat er recht ?

Michaela 29 Diederichs | Mi., 15. Juli 2020 - 18:44

Agenda 2030 wirkt und führt täglich zu neuen Absurditäten vor allem in D, wo manche meinen, sich sklavisch dran halten zu müssen. Die neue Bibel halt. Hatten wir nicht auch mal eine Maobibel? Will heute wohl auch keiner was mit zu tun (gehabt) haben.

Romuald Veselic | Mi., 15. Juli 2020 - 18:55

das Land führen.
Was uns die Natur lernt, ist das Erhalten der Art im Tierreich (dazu gehört auch der Homo Sapiens/Säugetier). Das funktioniert nur zwischen Weibchen-Männchen. Ich glaube nicht, dass die Primaten, sich geschlechtlich als soziales Konstrukt verstehen.
Zitat VG: "Zwar dienen die Parteien in einer Massengesellschaft als vermittelnde Integrationskräfte, allerdings steht es ihnen nicht zu, die Rechte des Souveräns, dem sie letztlich dienen, in verfassungswidriger Weise einzuschränken. Es ist bemerkenswert, dass darauf überhaupt hingewiesen werden muss".
Dass der von allen "Gut"-Parteien gehasste AfD Björn H sich jetzt kaputtlacht, ist verständlich. Denn; nach Links-Grünen-Dogmen gilt; wenn die Falschen etwas richtig tun, dann ist es falsch.
Diesen Genderlobbyisten wurde endlich eine ausgewischt. Dagegen sieht der begossene Pudel, dynamisch-frisch, als diese arroganten, selbstgefälligen Politidioten, die jede Bodenhaftigkeit verloren haben.

Markus Michaelis | Mi., 15. Juli 2020 - 19:22

Für sich alleine wäre dieser Vorfall normale Politik - kann man machen oder auch nicht. In der Summe aller Ereignisse, glaube ich aber, dass identitäre Gruppen und Denkweisen zunehmen und in einer zunehmend offenen Gesellschaft Halt geben. Verfassungen alten Stils, mit ihrer Betonung der Institutionen und deren Verhältnis zueinander, wirken da zunehmend deplaziert.

Auf welcher Zeitskala dabei die diskriminierungsfreie Gesellschaft erreicht wird, kann ich noch nicht erkennen.

Bernd Muhlack | Mi., 15. Juli 2020 - 19:25

Ein sehr gutes und zu erwartendes Urteil.
Es kommt auf das Ergebnis, nicht auf den Kläger.
Glückwunsch an die Kollegen Juristen.

Die "Bundesfrauen" haben bereits kolportiert, dass sei einzig und allein eine Angelegenheit Thüringens.

Weit gefehlt wertes "anwesendes Weibsvolk"!

In Thüringen gelten dieselben Grundsätze für Demokratie und Wahlrecht wie im Rest der Republik.

Wo bleibt der Schrei: "Ungeheuerlich! Dieses Urteil muss geändert, rückgängig gemacht werden!"?

Wiederholend:
2021 wird katastrophal werden!
Hetze, Hass, Lügen ohne Ende!
Das wird die gesellschaftliche Substanz wohl überbeanspruchen, leider.

Und die Medien sind der größte Katalysator des Wording, Framing, "Falschdarstellens"!

Wie sagt man so trefflich?
"Was nicht passt, wird passend gemacht!"

Ich möchte wieder einmal mit einem Zitat meiner Mutter schließen:
"Mein Gott was bin ich froh, dass ich so alt bin."
Sie wurde heute 86; geistig topfit, körperlich etwas angeschlagen.

GLÜCKAUF Deutschland!

Hans Schäfer | Do., 16. Juli 2020 - 13:49

Antwort auf von Bernd Muhlack

Richtig! es kommt auf das Ergebnis an. Das gilt es herauszustellen und warum es so in dieser Form zustande gekommen ist. Einige hier im Blog, die von ihrem gesunden Menschenverstand faseln, haben den wohl wo anders sitzen.
Es fehlt nur noch zu fordern, die Richter zum Beobachtungsfall zu erklären - wie kommen die dazu B.H. so einen Triumpf zu bescheren.
Gegen eine Dummheit, die gerade in Mode ist, kommt keine Klugheit auf. (Theodor Fontane)

Helmut Bachmann | Mi., 15. Juli 2020 - 19:26

sollen ja für manchen Denkhelden eine schützenswerte Minderheit sein. Doch wer Augen hat zu sehen, Ohren zu hören und dann noch genug zwischen den Ohren, wird feststellen müssen, dass das intellektuelle Niveau auf RRG-Seite, in anderen Fällen auf Seiten der offiziell Nichtlinken ebenso, geradezu erschreckend niedrig ist. Herr Brodkorb wird sich sehr einsam fühlen. Schön, dass er ein Ventil gefunden hat.

Tomas Poth | Mi., 15. Juli 2020 - 20:51

Danke Hr. Brodkorb, sehr schön hergeleitet. Solche Politiker braucht die SPD und zwar an vorderster Stelle.

Ernst-Günther Konrad | Mi., 15. Juli 2020 - 22:00

Auch, wenn es in den msm selten zu lesen ist. Es stehen eine Menge Entscheidungen bei verschiedenen Gerichten an, die von der AFD initiiert bzw. eingeklagt werden, weil die jeweiligen Landes- und die Bundesregierung offenkundig das Recht "verbiegen oder ignorieren".
Das ist erst der Anfang. Ob nun Herr Gauweiler beim EUGH oder andere Juristen für Privatleute bei Verwaltungs- oder Zivilgerichten gegen Corona Maßnahmen klagen, noch nie hat es eine Zeit gegeben, wo Politik so eklatant gegen Recht verstößt, wie es in den letzten Jahren der Fall war.
Man wirft der AFD vor, verfassungswidrig zu sein, ohne dies konkret zu belegen, beobachte sie aber in Teilen. Und die hochintelligente Politik bricht gerichtlich festgestellt die Verfassung und was passiert. Es hat keine Konsequenzen. Eigentlich müsste doch der Verfassungsschutz eingreifen, oder? Die Brandenburger Regierung müsste komplett zurücktreten. Aber die AFD ist böse, weil sie das Recht einklagt, das Regierungen missachten.

Bernhard Kaiser | Do., 16. Juli 2020 - 02:31

Eine hervorragende Analyse! Und es freut mich, Herr Brodkorb, dass Sie tatsächlich bei der SPD sind, da war ich - vor ganz langer Zeit - auch einmal. Und noch mehr freut mich, dass Sie Foucault bzw. "Foucaultanhänger" erwähnen, denn der bin ich immer noch, gerade weil ich heute Intellektuelle dieses Formates sehr vermisse! Mit den Eskens und Ramelows oder Gysis der heutigen Zeit kann ich leider nichts mehr anfangen ...

Jochen Röschmann | Do., 16. Juli 2020 - 07:44

Seit wann hat R2G im Thüringer Landtag die Mehrheit?

Ernst-Günther Konrad | Do., 16. Juli 2020 - 08:46

Auch, wenn es in den msm selten zu lesen ist. Es stehen eine Menge Entscheidungen bei verschiedenen Gerichten an, die von der AFD initiiert bzw. eingeklagt werden, weil die jeweiligen Landes- und die Bundesregierung offenkundig das Recht "verbiegen oder ignorieren".
Das ist erst der Anfang. Ob nun Herr Gauweiler beim EUGH oder andere Juristen für Privatleute bei Verwaltungs- oder Zivilgerichten gegen Corona Maßnahmen klagen, noch nie hat es eine Zeit gegeben, wo Politik so eklatant gegen Recht verstößt, wie es in den letzten Jahren der Fall war.
Man wirft der AFD vor, verfassungswidrig zu sein, ohne dies konkret zu belegen, beobachte sie aber in Teilen. Und die hochintelligente Politik bricht gerichtlich festgestellt die Verfassung und was passiert. Es hat keine Konsequenzen. Eigentlich müsste doch der Verfassungsschutz eingreifen, oder? Die Brandenburger Regierung müsste komplett zurücktreten. Aber die AFD ist böse, weil sie das Recht einklagt, das Regierungen missachten.

Jost Bender | Do., 16. Juli 2020 - 09:13

Es ist kein Unfall, sondern eine Struktur! Denn wir hatten das schon auf anderen thematischen Feldern:
Schon wieder nützt es vor allem einer Partei vom rechten Rand, dass die politischen Akteure aus der politischen Mitte (und die gesamte politische Linke sowieso) nicht zwischen Opportunität und Rechtskonformität einer Idee unterscheiden können. In früheren Fällen gab es dann z.T. keinen, der eine gerichtliche Überprüfung erzwungen hätte (Seehofers damalige 'Drohung' v. '15/'16 mit dem Verfassungsgericht hätte wohl ebenfalls zu einer höchstrichterlichen 'Klatsche' für Merkels Entscheidung geführt, die hoheitlichen Aufgaben des Bundes über Monate unbefristet einfach außer Vollzug zu stellen - wie wir inzwischen durch mehrere Rechtsgutachten früherer Verfassungsrichter wissen) Auch jene Entscheidung schien opportun, war aber in der Form (lt. Papier und di Fabio) nicht verfassungs- & rechtskonform - & verdreifachte im Ergebnis 2017 die Zust. z. AfD

Günter Johannsen | Do., 16. Juli 2020 - 09:47

Ist man nicht mehr ganz bei Trost?
Frauen, die teilweise wesentlich feinfühliger und intelligenter sind als Männer, werden erneut unterschätzt. Frauen schaffen ALLES aus eigener Kraft und eigener Kompetenz, wenn sie es wollen! Warum macht man die Frauen mit einer peinlichen Quote erneut kleiner und dümmer. Als ob sie es nicht könnten? Außerdem muss es in Politik und Wirtschaft allein nach Leistung, Können, Kompetenz und Intelligenz gehen, sonst landen wir über kurz oder lang in einer DDR 2.0, wo Schleimen wichtiger war, als Können. Wer dieses dumme Gesetz zu Fall gebracht hat, ist doch zweitrangig. Wichtig, dass die AfD damit durchkam und ein unausgegorenes Gesetz verhindern konnte!

Gerhard Schwedes | Do., 16. Juli 2020 - 11:07

Die Formulierung "der als Verfassungsfeind geltende ... Björn Höcke" besagt keineswegs, dass der Angesprochene ein Verfasstungsfeind ist, sondern nur, dass er als ein solcher gilt. Mehr kann von einem SPD-Menschen an Zugeständnis eigentlich nicht verlangt werden. Und dies ehrt m. E. Herrn Brodkorb, der hier nichts, aber auch gar nichts zugunsten seiner Partei beschönigt. Deshalb großen Respekt vor dem Autor. Ich selber bin überhaupt kein Freund von Höcke, aber ein Freund der AfD. Das mag nach einem Widrspruch klingen, ist es aber nicht. Wie so viele wünsche ich mir eine AfD, die zeigt, was es heißt, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Die Kanzlerin sitzt zwar auf dem Ast des Grundgesetzes, sägt aber unentwegt an ihm. Beispiele: 1. Bruch von Maastricht durch Massenm. 2. Netwerkd.gesetz und seit kurzem auch noch dessen Verschärfung (eindeutig verfassungsfeindlich) 3. kein Einspruch gegen die linksextremist. Verfassungsrichterin von Meck-Pomm usw. 4. Rettungsmaßnahmen der EZB usw.

Dr. Rudolf Winter | Do., 16. Juli 2020 - 11:17

Herr Brodbeck, freue mich über den besonnenen Artikel. Insbesondere da Sie SPD-Mitglied sind.
Mein Respekt, hoffentlich macht diese Haltung in Ihrer Partei Schule.

helmut armbruster | Do., 16. Juli 2020 - 11:48

den eigenen Werdegang an Kriterien festmachen wie Geschlecht, Herkunft, esthische Abstammung usw, usf... ist Mittelalter. Dass hat nichts zu tun mit Freiheit, Recht auf Selbstbestimmung und anderen demokratischen Rechten.

Gerhard Schwedes | Do., 16. Juli 2020 - 12:23

Brodkorb verdient Respekt. Er könnte der SPD ein neues Gesicht geben - gegen die Sektierer, die inzwischen diese Partei anführen. Man kann ihm nur zurufen: Weiter so! Leute wie Sie braucht das Land." - Maaßen als Vorsitzender der CDU, Palmer als Vorsitzender der Grünen, Brodkorb als Vorsitzender der SPD, die AfD ohne Hö und Ka, die FDP unter Lindner zur Rednerschule mutiert, die Linke nur noch im Geschichtsbuch zu finden (Kipping als Ehrenwächterin bei der Leninstatue der MLPD), Henryk Broder vom Volk zum BP gewählt, die dt. Muslime allesamt zum Christentum übergetreten ... und die Welt wäre wieder in Ordnung. "Da es aber nicht so ist ..." (Kafka, Auf der Galerie), muss jeder Mensch, der noch einigermaßen bei Sinnen ist, AfD wählen. Tut er es nicht, wird nämlich die Kanzlerin eines Tages sagen: "Nun haben wir halt mal das Chaos, halt bürgerkriegsähnliche Zustände, halt verwahrloste Schulen ..." Desh. müssen wir die Blauen wählen. Es gibt keine andere Alternative unter der Sonne.

Sie verstehen ja Spaß, lieber Herr Schwedes. Deshalb darf ich Ihr ausgezeichnetes Plädoyer mit diesen launigen Worten loben.

Sie haben ja so recht!
So lange wir uns keine "Wunschregierung" aus vernünftigen Persönlichkeiten aller Couleur in der Politik zusammenstellen und diese dann wählen können, bleibt uns einzig und allein die Möglichkeit der Parteien(aus)wahl, und da gibt es - leider - zur Zeit nur eine Option für konservativ-liberale Menschen wie Sie und mich, nämlich die AfD.
Mögen uns auch einzelne Leute oder auch der Umgang miteinander in der AfD nicht gefallen - wir haben keine Alternative.
Lassen Sie uns daher weiter mutig für unsere Einstellung eintreten, so lange wir noch nicht den Mund verboten bekommen. Weit entfernt sind wir von einer solchen
Maßnahme nämlich gar nicht mehr... Jedenfalls ist dies mein Eindruck.

Ein Land, indem ich gerne leben würde:
"Maaßen als Vorsitzender der CDU, Palmer als Vorsitzender der Grünen, Brodkorb als Vorsitzender der SPD, die AfD ohne Hö und Ka … die Linke nur noch im Geschichtsbuch zu finden ... Henryk Broder vom Volk zum BP gewählt ... und die Welt wäre wieder in Ordnung." Muslime, die sich tatsächlich integrieren und ihre Frauen tatsächlich gleichstellen ohne Kopftuch und Vollverschleierung!
Wenn dieser Traum wahr würde … es wäre fast der Himmel auf Erden !

Gerhard Schwedes | Do., 16. Juli 2020 - 12:31

Wenn ein Rechter vom Stände- oder Parteienstaat spricht, den es wieder in demokratische Verhältnisse zurückzuführen gälte, wird er als Verfassungsfeind tituliert, als Umstürzler und Nazi. Umso mehr Respekt für den Autor.

Gunther Freiherr von Künsberg | Do., 16. Juli 2020 - 19:28

Walter-Bojans (SPD) legt als NRW-Minister verfassungswidrige Haushalte vor. Die linke Koalition in Erfurt beschließt trotz entsprechender Warnungen (vorsätzlich)ein verfassungswidriges Wahlgesetz. Ausgerechnet eine Partei die im Verdacht steht den noch zu tolerierenden rechten Rand überschritten zu haben veranlasst eine demokratische Überprüfung des Gesetzes.
Unabhängige Gerichte müssen die Gesetze aufheben. Wenn Ideologie über noch geltendes Verfassungsrecht gestellt wird, ist dies eine äußerst gefährliche, nahezu revolutionäre nicht zu tolerierenden Entwicklung.
Könne (linke) politische Minderheiten durch die normative Kraft des Faktischen Verfassungsrecht außer Kraft setzen oder, ohne die im GG vorgesehene parlamentarische Mehrheit, Verfassungsrecht ändern? Es wäre auch Sache des Journalismus das zu verhindern.
Ohne die Grundrechtsgarantien des GG würde der Journalismus zur Farce verkommen Also wehret der Tendenz.