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Das Bundesverfassungsgericht kritisiert den EuGH / dpa

Urteil zu Staatsanleihen - Das Bundesverfassungsgericht als Retter der EU?

Das Urteil, wonach der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB in Teilen verfassungswidrig ist, hat auch den Europäischen Gerichtshof in die Schranken gewiesen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lässt hoffen, dass mehr Nationalstaatlichkeit Europa eher stärkt als schadet.

Autoreninfo

Otto Depenheuer ist Professor für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosphie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Köln. 

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Verfassungsgerichte gelten als die „Krönung des Rechtsstaats“. Im Streitfall hat das Verfassungsgericht als „Hüter der Verfassung“ das letzte Wort – nicht die Politik. Doch das Problem der innerstaatlichen Souveränität ist damit natürlich nicht gelöst, sondern nur invisibilisiert. Denn eine heute nur selten gestellte Frage drängt sich sofort auf: Wer hütet den Hüter der Verfassung? Antwort: Niemand.

Als Inhaber des letzten Wortes kann sich das Verfassungsgericht nur selbst hüten und bei dieser Gelegenheit schnell vom Hüter zum Herren der Verfassung mutieren. Tatsächlich attestierte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon 1952, „in erster Linie zur Fortbildung der Verfassung berufen“ zu sein.

Die Souveränität der Verfassungsgerichte hat Grenzen

Tatsächlich gilt die Verfassung heute so, wie es das BVerfG in seiner dynamisch-schöpferischen Rechtsprechung auslegt. Gleichzeitig degenerierte die Verfassungsrechtswissenschaft zu einem bloßen Verfassungsgerichtspositivismus. Erst in jüngerer Zeit ließ sich die Politik häufiger mit Mahnungen an das Gericht vernehmen, den Bogen seiner Interpretationshoheit nicht zu überspannen, andernfalls man auch über die Kompetenzausstattung des Gerichts nachdenken könne.

Dass die Souveränität der Verfassungsgerichte nicht grenzenlos ist, das hat nun das Verfassungsgericht der EU – der Europäische Gerichtshof in Luxemburg – zu spüren bekommen. Deutlich unbefangener, zielstrebiger und forcierter als andere Verfassungsgerichte hat es seine Kompetenzen und Befugnisse immer weiter ausgeweitet und verfestigt.

Der Zweck heiligt die Mittel

Er versteht sich als Agent einer notwendigen geschichtlichen Entwicklung, auf deren Tagesordnung „ein immer engerer Verband der europäischen Union“ (Art. 1 EUV) steht. Aus diesem leitete es seine Integrationsagenda her, die es mit dem Auslegungsprinzip des „effet utile“ realisierte, nach der alles richtig, gut und legitim ist, wenn es für den „immer engeren Zusammenschluss Europas“ von „nützlicher Wirkung“ ist.

Dass ihm bei diesem Vorgehen die Grenzen seiner eigenen Kompetenzen immer mehr aus dem Blickfeld kam, könnte man freundlich als „déformation professionnelle“ diagnostizieren. Problematisch aber wird es, wenn er sich von rechtlichen Bindungen abnabelt und Politik auf eigene Rechnung betreibt. Dadurch entfernt er sich immer weiter von den legitimierenden Grundlagen seines Handelns.

Hochmut kommt vor dem Fall

Dass es mit diesem Vorgehen Grund für fundamentale Konflikte innerhalb der EU legte, war vorhersehbar. Denn die nationalen Mitgliedstaaten als die wahren „Herren der europäischen Verträge“ können es auf Dauer nicht dulden, wenn der EuGH ihnen im Wege der Interpretation einen Vertragsinhalt unterschiebt, den beschlossen zu haben sich keiner erinnern kann.

Doch ungeachtet immer deutlicherer Mahnungen und Warnungen verfolgte der EuGH seine integrationsfreundliche Rechtsprechung immer weiter, gefiel sich zuweilen gar in geradezu herablassender Ignoranz auch gegenüber sorgfältig dargelegter und vernünftiger Kritik an seinen Urteilen, über die er nicht selten mit Nonchalance hinwegging. Doch vermeintliche Unangreifbarkeit kann genauso schnell an ihr Ende kommen wie Hochmut vor dem Fall.

„An­spruch auf Feh­ler­to­le­ranz“?

Das musste der EuGH am vergangenen Dienstag erfahren. Vor zehn Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des EuGH nur deswegen noch akzeptiert, weil es „zwar mögli­cher­wei­se ju­ris­tisch an­greif­bar war, aber nicht in ei­ner so ex­tre­men Wei­se recht­lich falsch“, dass es hätte ein­schrei­ten müssen. Auch gro­be Rechts­feh­ler des EuGH seien kein aus­rei­chen­der Grund, ei­ne Ent­schei­dung des EuGH in Deutsch­land nicht zu be­fol­gen.

Damals wollte das Bundesverfassungsgericht den Eklat erkennbar noch vermeiden und verstieg sich zu dem fast schon tollkühnen Argument, dem europäischen Ge­richts­hof ei­nen „An­spruch auf Feh­ler­to­le­ranz“ zuzubilligen. Allerdings drohte das Gericht, dem EuGH die Ge­folg­schaft zu ver­wei­gern, wenn dieses „of­fen­sicht­lich“ kom­pe­ten­z­wid­ri­ges Han­deln ei­ner Uni­ons­ge­walt billige, das „im Kom­pe­tenz­gefüge zu ei­ner struk­tu­rell be­deut­sa­men Ver­schie­bung zu­ Las­ten der Mit­glied­staa­ten“ führen würde.

Klare Überschreitung der Kompetenzen

Zehn Jahre später hat der EuGH nunmehr seinen „An­spruch auf Feh­ler­to­le­ranz“ in einer Weise überzogen, dass dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Ankaufprogramm der EZB der Geduldsfaden gerissen ist und es in einer Weise Klartext gesprochen hat, wie es zwischen obersten Staats‑ und Verfassungsorganen – jedenfalls öffentlich – eher ungewöhnlich ist.

Das Bundesverfassungsgericht wirft dem EuGH eine eindeutige Überschreitung seiner Kompetenzen vor, attestiert ihm eine „nicht mehr nachvollziehbare“ Auslegung des europäischen Primärrechts, die deswegen „objektiv willkürlich“ seien. Der EuGH habe dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung „offensichtlich nicht hinreichend Rechnung“ getragen und damit den Weg zu einer „kontinuierlichen Erosion mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten“ geebnet.

An der Leine des Grundgesetzes

Zudem verletze er das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, setze damit eines der Fundamentalprinzipien der Europäischen Union faktisch außer Kraft und verstoße gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Konsequent untersagt das Bundesverfassungsgericht deutschen Staatsorganen, Behörden und Gerichten, am Zustandekommen oder an der Umsetzung, Vollziehung oder Operationalisierung von ultra-vires ergangenen Rechtsakten europäischer Organe mitzuwirken.

Das ist in Sache wie in Form ein Paukenschlag aus Karlsruhe, wie man ihn so noch nie gehört hat und der noch lange nachhallen wird. Er justiert in der Konsequenz die Machtverteilung innerhalb der EU ebenso neu, wie er die künftige Entwicklung der EU nachhaltig prägen dürfte. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht den EuGH mit diesem Urteil quasi an die Leine des Grundgesetzes gelegt.

Europa in einer Sackgasse

Darin besteht der juristische Witz des Urteils: Deutsche Staatsorgane dürfen künftig an kompetenzwidrigem Handeln europäischer Organe nicht mitwirken und es nicht umsetzen. Und über die Kompetenzwidrigkeit am Maßstab des Grundgesetzes entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil fügt sich ein in eine seit längerer Zeit zu beobachtende Entwicklung einer Abkehr vom Multilateralismus. Insoweit bietet das Urteil des Bundesverfassungsgericht – neben dem Brexit – hinreichenden Anlass für die EU, über ihre grundsätzliche Agenda nachzudenken.

Die bislang ungebremste Politik des „immer mehr Europa“ ist jedenfalls offensichtlich in eine Sackgasse geraten und wird von weiten Teilen der Völker nicht mehr mitgetragen. In Ansehung von Flüchtlingskrise, Corona-Pandemie und Verschuldungspolitik ist diese Politik erkennbar an ihre Grenzen gestoßen. Schon der Brexit entsprang dem diffusen Gefühl, immer weniger Herr im eigenen Hause zu sein, das heißt immer mehr fremdbestimmt zu werden. Im Losungswort der Brexiter „take back control“ war der signifikante Wille deutlich, wieder mehr vom demos, vom eigenen Volk regiert zu werden, also wirklich eine Demokratie zu sein.

Demokratieprinzip vs. Technokratie

In der EZB-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht daher völlig zutreffend dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes gegen eine überbordende, zunehmend grenzenlose, multilaterale Technokratie neue und effektive Geltung verschafft. Sie hat den Technokraten in Erinnerung gerufen, dass ohne das Vertrauen des Volkes und seine demokratische Zustimmung keine Politik gemacht werden kann, auch wenn sie für noch so „alternativlos“ gehalten wird. Insoweit bietet die Entscheidung den europäischen Staaten die Chance wie Herausforderung, zu einer „achtsamen Integrationspolitik“ in Europa überzugehen.

Diese kann nur gewinnen, wenn das Subsidiaritätsprinzip und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung nicht als bloße Floskel behandelt, sondern beim Wort genommen werden. Sie würde es erlauben, die Rückübertragung von Kompetenzen an die Mitgliedsstaaten nicht als das Ende der EU zu betrachten, sondern umgekehrt gerade als Chance ihrer Stärkung. Als politisches Motto formuliert gilt für die EU das Paradox ihres Überlebens: Weniger ist Mehr. Man kann nur hoffen, dass die EU damit nicht zu spät kommt.

Denn Vielzahl und Gewicht der gegenwärtigen Krisen wirken geradezu naturgesetzlich auf ein Wiedererstarken des Nationalstaates als des primären Faktors politischer Sozialisation hin. Die gängige Rede vom „Ende des Na­tio­nal­staats“ diente den na­tio­na­len Re­gie­run­gen in der Vergangenheit mehr Recht­fer­ti­gung ih­rer Po­li­tik bei gleichzeitiger Ableitung von Verantwortung bei politischem Gegenwind. Wenn als Folge des bahnbrechenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts der europäische Schuster künftig mehr bei seinem Leisten bleiben würde, könnte mit dem Urteil tatsächlich ein neues Kapitel in und für Europa aufgeschlagen werden: So wenig Europa wie möglich, soviel Europa wie nötig.

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Markus Michaelis | Do., 7. Mai 2020 - 15:54

Ein wichtiges Thema und ich freue mich, dass dem EuGH nicht blind gefolgt wird. Das Thema ist allerdings sehr grundsätzlich. Weitestgehend finde ich Urteile des BVerfG gut, aber es stellt sich hier genauso die Frage, wie weit Gerichte gehen dürfen. In den Medien, der Politik und (in Folge oder als Ursache?) bei den Bürgern hat sich ein gläubiges Verhältnis zu Gerichten, der Verfassung, dem Rechtsstaat eingerichtet. Zauberworte, die alle als höchste Instanz akzeptieren. Aber auch Recht und Gerichte und die Verfassung basieren auf Menschen, Weltsichten, Vorlieben, Auslegungen und sind nur ein Teil des großen Systems aus immer neu auszutarierenden Widersprüchen.

Einen Widerspruch haben wir jetzt etwas klarer: das eine Europa (eines unserer Hauptziele) könnte das BVerfG ignorieren und das GG und BVerfG mit der Zeit auflösen in einem neuen, einigen Europa mit irgendwelchen neuen Regeln, Gerichten, Verfassungen. Oder wir gehen andere Wege. Es liegt an uns und wir sollten das diskutieren.

Brigitte Simon | Do., 7. Mai 2020 - 19:40

Antwort auf von Markus Michaelis

Welche andere Wege fallen Ihnen dazu ein, lieber Herr Michaelis, gerne würde ich da-rüber diskutieren.
MfG Brigitte Simon

Markus Michaelis | Sa., 9. Mai 2020 - 12:40

Antwort auf von Brigitte Simon

(auch als Antwort auf Frau Sehrt-Irrek und Frau Schuppan)
Darüber diskutieren wäre wichtig, aber in 1000 Zeichen und im "SloMo-Chat" natürlich nicht möglich. Ich denke etwas wie Europa muss eine historische Basis haben (was es denke ich bei genügend Menschen hat), um zu funktionieren. Es braucht aber auch eine bewusste Entscheidung heute. Eine Entscheidung deswegen, weil es natürlich auch Alternativen gibt. Was tragfähige Kriterien dafür sein könnten, sich für eine Option zu entscheiden, das wären interessante Diskussionen. Am Ende zählt, wieviele Menschen mitmachen, eine ausreichende Anzahl auch engagiert. Wenn das gegeben ist, kann man (und muss wohl auch) dem eine Verfassung und eine Verwaltungsstruktur "überstülpen". Am Ende zählt wahrscheinlich weniger was Top-Politiker sagen, sondern eher was der "Gemüsehändler" sagt, einfach weil die "Gemüsehändler" (hier nur als generischen Gegensatz zu Top-Down) die Masse stellen, die nächste Generation großziehen und deren Werte bestimmen.

Dorothee Sehrt-Irrek | Do., 7. Mai 2020 - 15:56

gar nicht sehen wollen, eher als Begrenzung der Normativität des Faktischen oder wie es evtl. auch gerne genannt wird der "Alternativlosigkeit".
Das ist keine Renaissance der "Nationalstaaten", die ich auch lieber Mitgliedstaaten nennen würde.
Ich würde nur meine, dass die EU sich auch in evtl. erweiternder Kapazität GRÜNDEN muss, nicht nach Gutdünken oder der jeweiligen Stärke einzelner Staaten durchsetzungsfähig sein sollte.
Wenn das auch das Erbe von Prof.Dr.Dres.h.c Vosskuhle wäre, würde ich mich freuen.

Natürlich können wir Europa gründen, das ist eine Option. Historisch betrachtet wird das auch passieren, weil kleine Einheiten unter dem Druck stehen sich zusammenzuschließen oder von der Großen "gefressen" zu werden. Die europäischen Einzelstaaten sind in der kommenden Welt die Kleinen.

Nur: wenn "wir" uns gründen, müssten wir auch eine Idee haben weswegen. Sonst könnten wir auch einfach China beitreten oder Indien. In Deutschland sagen wir dann immer, dass uns das GG eint. Ok, aber das würde sich ja mit Europa auflösen. Dann sagen wir, dass wir mit dem GG natürlich die universellen Menschenrechte meinen, die in den ersten Artikeln beschrieben sind. Wie dieser Artikel andeutet, hat sich seit 1949 die Auslegung auch hier durchaus dramatisch verschoben. Außerdem haben andere Teile der Welt auch "universelle Werte", aber eben doch andere als "wir".

Daher bleibt für mich die Frage: wenn wir Europa gründen wollen: weswegen? Was sind unsere Ziele damit? Und auch wichtig: wer macht mit?

Dorothee Sehrt-Irrek | Fr., 8. Mai 2020 - 08:07

Antwort auf von Markus Michaelis

"GRÜNDEN".
Das Wort trifft es nämlich nicht.
Ich kann mich momentan nur mit Covid 19 entschuldigen, eine Problemlage, deren Bewertung auch damit steht oder fällt, wie man das Virus einschätzen kann.
Dazu müßte man aber seine genauen Zusammenhänge auch des Auftretens kennen.
War es schon für viele Grippetote des letzten Jahre verantwortlich?
Seit wann zirkuliert es und wie infektiös ist es demnach wirklich, von seiner Letalität zu schweigen.
Stehen wir am Anfang der Ausbreitung oder eher am Ausklang seines Ausbruchs...
Zurück, es geht nicht um GRÜNDEN, nicht einmal um BEGRÜNDEN, sondern um eine Manifestation und Regelung dessen, was sich entwickelt, also um ein geordnetes Nachschieben.
Der Bedarf ist vorhanden, Wege zeichnen sich ab, welche Zeichnung werfen wir an die Wand, dass sie uns leite?
Dazu müßte man sehen können, was sich abzeichnet.
Ich würde sagen Kooperation und Miteinander, nicht aber Aufgabe von irgendetwas.
Das, was zusammen kann, wurde und will währen -> Koordinierung?

Dorothee Sehrt-Irrek | Fr., 8. Mai 2020 - 08:07

Antwort auf von Markus Michaelis

"GRÜNDEN".
Das Wort trifft es nämlich nicht.
Ich kann mich momentan nur mit Covid 19 entschuldigen, eine Problemlage, deren Bewertung auch damit steht oder fällt, wie man das Virus einschätzen kann.
Dazu müßte man aber seine genauen Zusammenhänge auch des Auftretens kennen.
War es schon für viele Grippetote des letzten Jahres verantwortlich?
Seit wann zirkuliert es und wie infektiös ist es demnach wirklich, von seiner Letalität zu schweigen.
Stehen wir am Anfang der Ausbreitung oder eher am Ausklang seines Ausbruchs...
Zurück, es geht nicht um GRÜNDEN, nicht einmal um BEGRÜNDEN, sondern um eine Manifestation und Regelung dessen, was sich entwickelt, also um ein geordnetes Nachschieben.
Der Bedarf ist vorhanden, Wege zeichnen sich ab, welche Zeichnung werfen wir an die Wand, dass sie uns leite?
Dazu müßte man sehen können, was sich abzeichnet.
Ich würde sagen Kooperation und Miteinander, nicht aber Aufgabe von irgendetwas.
Das, was zusammen kann, wurde und will währen -> Koordinierung?

Geschwindigkeiten, sondern ein gemeinsames Gebilde und darin, in dieser Gemeinsamkeit und Verantwortung auch ganz Europa gegenüber, das es schon immer gab, seit Ewigkeiten, eine EU, die die gesamte EU einen Schritt weiterführt, solange es auch dauert PUNKT
Europa hat Zeit, weil es schon ewig ist und wie mir scheint, von dieser Verbundeheit nicht lassen will.
Wer auch immer diese Gemeinsamkeit oder Ewigkeit erhält, sichert und fördert, wird mein Interesse haben.
Verselbständigte Einzelinteressen, verselbständigte Gruppenbildung oder Ausgrenzen schätze ich nicht, auch nicht um irgendwelcher hehren Werte willen.
Der Brexit war ein Unglück für die EU und für Europa, aber eventuell resultierend aus einer anderen politischen Gewichtung Englands.
Ich peile ja einen Status der EU an, in dem der Brexit keiner mehr wäre, denn mit anderen Werten hatte der Brexit nichts zutun, wohl aber mit unterschiedlichen Konzepten.
Die Gemeinsamkeit war vorher und wird sich hoffentlich erneuern als EUROPA

man muss es nicht neu gründen. Den vielen Sprachen und Kulturen muss man kein künstliches Gewächshaus überstülpen – wer wirtschaftlich eng zusammen arbeiten will, um gegen andere Großmächte zu bestehen, würde besser fahren, wenn er sich darauf konzentriert. Seine Kräfte bündelt, sozusagen. Wäre effektiver und würde keine unnötige Energie für ideologische Träume verschwenden.

helmut armbruster | Do., 7. Mai 2020 - 17:14

eine der größten span. Tageszeitungen,
https://elpais.com/economia/2020-05-05/un-petardazo-de-berlin-hacia-eur…
Tja, so verdreht und entstellt wird das BVG-Urteil in den Empfängerländern des EZB-Geldsegens gesehen.
Das geht so:
Die denken es gibt da in Frankfurt eine Institution namens EZB, welche so eine Art Goldesel besitzt und diesen benutzt um Spanien und anderen bedrängten Ländern bei ihrer Schuldenfinanzierung zu helfen. Jetzt hat Berlin - nicht das BVG! - die Frechheit dieses Verfahren in Zweifel zu ziehen und will die EZB daran hindern den Goldesel zu benutzen.
El Pais gilt als seriöse Zeitung. Und trotzdem so eine Darstellung.
Was soll/kann man da noch sagen?

Ingrid Dietz | Do., 7. Mai 2020 - 17:58

vermisse ich schon lange in der (Merkel)-Politik !

Gisela Fimiani | Do., 7. Mai 2020 - 19:16

Ich wage festzustellen: Das BVG hat sich immer wieder selbst zurückgezogen, Entscheidungen an den EUGH weitergereicht und damit zu dessen Selbstüberhöhung entschieden beigetragen. Wird den deutschen Richtern nun langsam bewusst, dass sie sich auf diese Weise Schritt für Schritt ins Abseits beförderten, um letztlich obsolet zu werden? Läßt sie diese fatale Aussicht nun „aufwachen“? Die weitaus begrüßenswertere Erklärung des Richterspruches wäre das klare und deutliche Bekenntnis zur freiheitlich bürgerlichen, zur rechtsstaatlichen Demokratie dieses Landes. Das BVG würde zu unser aller „Anker“ und unser Vertrauen in diese Institution wieder stärken. Auf die Standhaftigkeit der Richter darf man gespannt sein. Ein Umfallen oder Relativieren würde das BVG seine Glaubwürdigkeit kosten und wahrlich obsolet machen.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 8. Mai 2020 - 09:44

Das wollten die EU-Staaten ja haben. Ein oberstes Gericht (EUGH), dass alle europäischen Rechtsangelegenheiten regelt und von den Staaten aber beeinflusst, im "Sinne" der EU urteilt. Die Briten wussten schon, warum sie ausgestiegen sind. Sie wollten ihre Rechtshoheit wieder zurück. Und ja, das BVG hat einige Entscheidungen an den EUGH weitergereicht. Dennoch ist es gut, dass dem sich verselbstständigenden EUGH wenigstens durch das BVG öffentlich klar gemacht wird, wo es Grenzen gibt. Zwangsweise greifen solche Urteile letztlich in die Politik unmittelbar ein. Das heißt: Gerichte machen durch Urteile ein Stückweit auch Politik. Wo ist die Grenze? Wird die EU endlich anfangen neu zu denken oder werden sie wieder die Trickkiste auspacken und ihren modus operandi ändern, bis dann wieder geklagt werden muss. Ich fürchte, das sicher gute Urteil wird unterlaufen werden. Die Bürger müssen In Wahlen klar sagen, dass sie keine Staatshaftung (Steuergelder) für die EU-Verschuldung geben wollen.

Albert Schultheis | Fr., 8. Mai 2020 - 10:36

Alle Gewalt, alle, geht vom Volke aus! So ist Demokratie gedacht und nur so kann sie, nur so wird sie gedeihen. Alle die verdeckten, schlitzohrigen Versuche der EU-Bürokraten, allen voran Junckers, die Bürger der EU zu täuschen und auf's Kreuz zu legen, ihnen eine zwingende Alternativlosigkeit vorzugaukeln, wurden natürlich durchschaut. Die Folge ist eine tiefe Skepsis, ja Feindschaft vieler Bürger gegen die Institutionen, die sie einst mit Begeisterung mitgetragen haben. Der Brexit, von vielen für völlig irrational diffamiert, war da die einzig vernünftige staatsimmunologische Reaktion eines Volkes mit großer demokratischer Tradition, das Mündigkeit reklamierte. Will die EU überleben, braucht sie einen tiefen Reset. Die Mitgliedstaaten sind einfach (noch?) zu unterschiedlich, um eine Gleichmachung mit der Brechstange zu erlauben. Das Einer für Alle funktioniert nur, wenn auch Alle für Einen, und vor allem, wenn verbindliche Regeln nicht nur gemacht, sondern auch eingehalten werden.

Alllein schon deshalb ist die EU-Bürokratie alles andere als demokratisch – das Volk ist eher im Weg. Ich erinnere mich an die Worte einer EU-Kommissarin (an den Namen kann ich mich nicht erinnern), welche sinngemäß sagte, dass sie ihre Autorität nicht vom Volk bekommen hat und folglich auch diesem Volk keine Rechenschaft schuldet. Es gibt Aussagen, die bleiben im Gedächtnis. Übrigens gehört der berühmte Ausspruch Junckers dazu.

Reinhard Benditte | Fr., 8. Mai 2020 - 14:56

Es wäre schön, wenn der letzte Satz des Artikels „So wenig Europa wie möglich, so viel Europa wie nötig“ als Grundsatz in Brüssel verinnerlicht werden würde. Ich befürchte, dass Brüssel so weiter macht wie bisher!

Ich hoffe, die Bürger werden sich deshalb immer wieder das Zitat von Hr. Jean-Claude Juncker in Erinnerung rufen:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."!

Eine Änderung kann man nur erreichen, wenn man Europa weit auf die Straße geht und gegen die Brüsseler Technokraten, aber auch gegen die nationalen Regierungen, die diese Bürger feindliche Politik mitbetreiben, lautstark protestieren würden. Allerdings würde der Michel das lieber im Fernsehen ansehen und die Politik weiter wie ein geduldiges Schaf ertragein!