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Proteste gegen die Einschränkungen der Grundrechte in Baden-Württemberg / dpa

Corona-Maßnahmen - Die Stunde der Exekutive ist vorbei

In Bayern, Hamburg und im Saarland haben Gerichte die Corona-Beschränkungen für rechtswidrig erklärt. Man wisse viel zu wenig über das Virus, um derart massiv Freiheiten einzuschränken. Gut so. Es wird Zeit, die Exekutive an das Grundgesetz zu erinnern.

Alexander Kissler

Autoreninfo

Alexander Kissler ist Redakteur im Berliner Büro der NZZ. Zuvor war er Ressortleiter Salon beim Magazin Cicero. Er verfasste zahlreiche Sachbücher, u.a. „Dummgeglotzt. Wie das Fernsehen uns verblödet“, „Keine Toleranz den Intoleranten. Warum der Westen seine Werte verteidigen muss“ und „Widerworte. Warum mit Phrasen Schluss sein muss“.

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Dreimal haben jüngst Gerichte über die Corona-Maßnahmen von Landesregierungen geurteilt, und dreimal setzte es eine Ohrfeige für die Exekutive. In Hamburg, Saarbrücken und München stellten die Richter ein unterschiedlich großes Stoppschild auf, immer mit der Mahnung: So geht es nicht! Das muss sich ändern!

Neben vielen beunruhigenden Nachrichten hält die Corona-Zeit auch eine tröstliche Botschaft bereit: Die Gewaltenteilung funktioniert, die Gerichte sind unabhängig, der Entzug von Grundrechten ist keine Lappalie und bleibt begründungspflichtig. Die Stunde der Exekutive scheint wieder vorbei zu sein, die Parlamente und die Gerichte kommen in Tritt, die Kontrolle funktioniert, das Grundgesetz gilt. Das ist wirklich gut so – und kann nicht ohne Folgen bleiben für die Bundespolitik.

Mitleidlose Klarheit

Liest man sich die drei Urteile durch, dann war die Watschen in Saarbrücken am lautesten. Dem Ministerpräsidenten müssen noch die Ohren klingeln. Erst am 16. April hatte Tobias Hans (CDU) in einer Pressekonferenz erklärt, sein Land sei „sehr erfolgreich“ gewesen bei der Eindämmung der Seuche. Da jedoch „diese Pandemie eine Gleichung mit vielen Unbekannten“ bleibe, müssten die Ausgangsbeschränkungen bis zum 3. Mai aufrechterhalten werden. Bis dahin brauche „triftige Gründe“, wer sein Haus verlassen möchte.

Diesen Fahrplan hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlands am 28. April kassiert. Ab sofort seien die Ausgangssperren aufzuheben. In mitleidloser Klarheit schreiben die Richter: „Der Verlust des Grundrechts der Freiheit der Person ist Tag für Tag der Freiheitsbeschränkung ein endgültiger Nachteil. Er kann für die verstreichende Zeit nicht wieder ausgeglichen werden.“ Es handele sich bei der Corona-Pandemie, heißt es vielleicht in Anspielung auf den Satz von Hans, um ein fundamental unbekanntes, ja unbegriffenes Phänomen.

Unwissen ist keine Basis

Die Richter konstatieren die „völlige, auch unter virologischen Sachverständigen offenbar vorhandene Unklarheit, wie das Virus konkret wirkt und welche Maßnahmen auf welche konkrete Weise wirklich geeignet sind, seine Ausbreitung zu vermindern oder ihr entgegenzutreten.“ Vielfältiges Unwissen aber sei eine schwache Basis, um derart massiv die Freiheit der Person einzuschränken. Die „begleitende Rechtfertigungskontrolle“ habe versagt. Die Regierung konnte nicht überzeugend darlegen, dass durch Ausgangsverbote der Gesundheitsschutz wirklich steige.

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Ernst-G. Konrad | Do., 30. April 2020 - 08:45

Danke Herr Dr. Kissler. Bleiben Sie am Ball. Es stehen noch etliche Klagen, insbesondere beim BVG aus. Was viele hier im Forums schon sagten, die sind nicht nur am Ziel vorbei, sondern auch manisch am Grundgesetz vorbei geflogen. Nicht das Juristen in den Ministerien es nicht wissen. Die mussten solche wider der Rechtslehre verstoßenden Vorschriften erkassen, weil eine hysterische Politik sich völlig absurd dem RKI ergeben hatten. Gut vor allem, das die Zahlenlügerei und Fehlinterpretationen endlich heraus kommen. Die Bürger müssen wach gerüttelt werden und diesen Politikern endlich die rote Karte zeigen und sie zur Verantwortung ziehen. Der Justiz sei dank. Das waren beschämende Urteile.Etlixhe ehem. BVG-RICHTER und viele anderen Juristen warnten bereits. Kritiker wurden als Leugner und Verschwörer tituliert. Jetzt muss noch die Virus Hysterie selbst detailliert geprüft werden. Ich bin zuversichtlich. Bleibt alle gesund.

Kommt jetzt der Covid-19-Pass - auch Immunitätsausweis genannt? Dann hat ein Teil der Bevölkerung Bewegungsfreiheit, die anderen nicht. Die WHO warnt zwar davor, aber das scheint unsere Regierung nicht zu interessieren. Was wird das mit unserer Gesellschaft machen?

https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-immunitaetsausweis-regi…
https://www.welt.de/gesundheit/plus207630661/Covid-19-Pass-Darum-sind-I…

...und das mal wieder, wie so oft, in scharfem Kontrast zur Regierung.

Dabei bekommt er selbstverständlich Beifall von denen, die es sowieso und wie immer viel besser wussten.

Besser als jeder Virologe, versteht sich. Die wenigen Fachleute, die die Maßnahmen für übertrieben hielten, ausgenommen. Denen verleiht man regelrechten Märtyrer-, ja Kultstatus. Nur interessieren die keinen mehr.

Bestätigt glaubt sich der störrische Corona-Leugner dann durch jüngste Gerichtsurteile. Dabei haben diese durchaus nicht durch die Bank die politischen Entscheidungen in Frage gestellt, ganz im Gegenteil. Und selbst die wenigen Urteile, die die Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen und Freiheitsrechten des GGs nicht respektiert sehen, verneinen ja nicht die Gefährlichkeit von Covid-19.

Das Fazit folgt irgendwann in der Zukunft: Alleine die Zahl der Opfer wird über Richtigkeit der Massnahmen entscheiden - und sicher nicht das, was sich ein paar Verharmloser oder Leugner zurechtreimen.

Wieder ein sehr gelungener Artikel, wo die Freunde der ....
Schluckatmung bekommen werden.
Ob was in die richtige Richtung läuft, mal abwarten & Tee trinken.
Ich persönlich habe leider das Vertrauen in die alte Demokratie der BRD verloren & meist ist alles nur Augenwischerei, was oberflächlich gesagt & getan wird.
Diese Heuchelei, Pharisäertum & Hinterf.... mit doppelten Spiel & doppelten Boden.....
Ich habe ein Déja`vu ;-)

PS: trotzdem vielen Dank Herr Kissler für den mutigen Weg.
Und die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt :-)

gerhard hellriegel | Do., 30. April 2020 - 08:52

"Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß". Sie sind in unbekanntem gelände und wollen über eine verdächtig aussehende brücke fahren. Vielleicht hält sie, vielleicht auch nicht. Verlässliche zahlen liegen nicht vor. Kein problem also, die beweislast liegt ja bei der brücke. Frage: Lassen Sie, bevor Sie gas geben, vielleicht doch Ihre frau und kinder aussteigen? Oder Sie haben Ihre eltern dabei, lassen Sie dann den opa ans steuer und der rest schaut zu? Wie bewegen Sie sich auf dünnem eis? Vorsichtig experimentelle haltung oder besser dogmatisch? Sind wir lernfähig, lernwillig oder muss jetzt unwissenheit als begründung von freiheit herhalten? Interessant zu sehen, wie zahlen- und wissenschaftsgläubig doch deutsche gerichte sind. Im blindflug lässt sich schlecht argumentieren. Das gilt aber für ALLE.

Sie würden vor der Bücke warten bis einer kommt und sagt ,
er geht davon aus sie hält wenn sie ihren Wagen alleine drüber schieben.
Allerdings müssten sie eine Atemmaske tragen.
Ihre Frau und die Kinder sollten aber zwingend im Wagen eingeschlossen sein.
Die Eltern müssen aber erstmal zurück bleiben und können erst über die Brücke geholt werden wenn sie und die Senioren zwanksgeimpft sind und das kann dauern.
Natürlich kann ihnen das Ganze nur erlaubt werden wenn es auch per
Tracking App nachverfolgt werden kann.
Es könnte ja sein sie kommen unterwegs anderen Schiebern zu nahe und sie stecken sich an weil ihre Maske sie nich vor Ansteckung schützt.
Das würde dann 2 Wochen Quarantäne bedeuten .
So eine Pause tut aber vielleicht auch gut nach wochenlangem Schieben.
Sie Könnten ja aber auch vor der Brücke warten bis sie einfällt.

Ernst-G. Konrad | Do., 30. April 2020 - 08:57

Danke Herr Dr. Kissler. Bleiben Sie am Ball. Es stehen noch etliche Klagen, insbesondere beim BVG aus. Was viele hier im Forums schon sagten, die sind nicht nur am Ziel vorbei, sondern auch manisch am Grundgesetz vorbei geflogen. Nicht das Juristen in den Ministerien es nicht wissen. Die mussten solche wider der Rechtslehre verstoßenden Vorschriften erkassen, weil eine hysterische Politik sich völlig absurd dem RKI ergeben hatten. Gut vor allem, das die Zahlenlügerei und Fehlinterpretationen endlich heraus kommen. Die Bürger müssen wach gerüttelt werden und diesen Politikern endlich die rote Karte zeigen und sie zur Verantwortung ziehen. Der Justiz sei dank. Das waren beschämende Urteile.Etlixhe ehem. BVG-RICHTER und viele anderen Juristen warnten bereits. Kritiker wurden als Leugner und Verschwörer tituliert. Jetzt muss noch die Virus Hysterie selbst detailliert geprüft werden. Ich bin zuversichtlich. Bleibt alle gesund.

Klaus Peitzmeier | Do., 30. April 2020 - 09:36

H.Kissler, Sie stellen die Frage: "Was folgt aus den Urteilen...? Aus den Urteilen folgt doch ganz deutlich, daß Ihre harsche Kritik an H.Laschet im Nachgang zur "Anne Will" Talkshow in Ihrem CICERO-Beitrag "H.Laschet hat ein Problem" unberechtigt war. Nicht Söder, nicht Lauterbach, nicht Merkel werden durch die Urteile bestätigt, sondern Laschet u Lindner. Die 800 qm Regelung wird als untauglich beurteilt. Und,daß die für alle geöffneten Verkaufsstellen spezifischen Vorgaben auch in großflächigen Geschäften umsetzbar sind. Sogar besser. Ein klares Plädoyer für die Öffnung von Möbelhäusern. Eine klare Absage an solche, die das als "Öffnungsorgie" bezeichneten.
Die Urteile sind auch ein klares Plädoyer für diejenigen, die fordern Risiken einzugehen, auch auf die Gefahr etwas wieder zurücknehmen zu müssen. Weil, wie die Richter konstatieren, auch unter virologischen Sachverständigen verbreitet Unklarheit u Unwissenheit besteht. Genau das haben Laschet u Lindner gesagt.

helmut armbruster | Do., 30. April 2020 - 09:52

die Exekutive kann nicht machen, was sie will.
Das ist die beste Nachricht seit langem.
Den Richtern kann man nur gratulieren, dass sie sich ihr Urteilsvermögen bewahrt haben und sich frei halten konnten von Massenhysterie, Vorurteilen, Gruppenzwang und dem "Geschäft mit der Angst" ein klares "so-geht-es nicht" entgegen gesetzt haben.

Urban Will | Do., 30. April 2020 - 09:59

Man durfte sich ernsthafte Sorgen machen über dieses Land. Und über die freiheitlich demokratische Grundordnung. Sie schien passé.

Willkürliche und sinnbefreite, meist nur auf Verdacht beruhende massive Grundrechtseinschränkungen seitens der Regierungen, bei denen es grundlegend an Verstand und vor allem Vernunft mangelt und die Gerichte schienen es zuzulassen.

Jetzt nicht mehr.

Und hoffentlich geht dieser Prozess weiter, gibt es immer mehr Kläger, da sonst keine Richter.

Innerdeutsche Grenzen beispielsweise...
Und ich wiederhole mich erneut: was ist mit den Genesenen?

Die Selbstherrlichkeit der Regierungsfürsten, das ständige sich auf die Schulter klopfen ob seiner vorbildlichen Schutzmaßnahmen...
Die Talk – Tanten als Verstärkung im Rücken.
Gegenargumente zählten nicht, waren "unverantwortlich", "schädlich"...
Ein Jammerbild.

Die Opposition im BT und außerhalb kann sich zu Recht bestätigt sehen.

Und macht hoffentlich mit noch mehr Elan weiter.

Walter Müller | Do., 30. April 2020 - 10:14

Wie so häufig bei Kisslers Konter: volle Zustimmung. Eine Regierung, die nicht in der Lage ist, ihre Entscheidungen gerichtsfest zu begründen und dabei die Grundrechte ihrer Bürger erheblich beschneidet, ist ihrer Aufgabe nicht gewachsen. Das fiel bislang jedoch kaum jemandem auf. Die hohen Zustimmungswerte der Regierenden deuten darauf hin, dass es denselben – allen voran „Mutti“ – gelungen ist, sich äußerst geschickt als „fürsorgliche Eltern“ zu inszenieren. Und da Eltern nach landläufiger Meinung über ihre Kinder nach eigenem Ermessen verfügen können, kann Mutti dies auch mit den ihr anvertrauten Bürgern tun. Dem hat das Grundgesetz glücklicherweise ein Riegel geschoben. Ich bin froh, dass wir uns nicht alles gefallen lassen müssen.

Christa Wallau | Do., 30. April 2020 - 10:23

Absolut zutreffend.

Unsere Regierungen, allen voran die "ewige" Bundes-Kanzlerin mit ihrem Kabinett, haben sich inzwischen fest darin eingerichtet, ohne Rücksicht auf Verluste und anscheinend ohne Bedenken rechtlich äußerst zweifelhafte Entscheidungen zu treffen.
Eine erste, gravierende "Hauruck"-Entscheidung fiel 2015. Deren schwerwiegende, negative Folgen baden wir Bürger bis heute aus und werden in Zukunft weiter daran zu kauen haben.

Jetzt sollte dieses autoritäre Gehabe - an allen Bürgerrechten vorbei! - munter so weitergehen, weil es ja angeblich "alternativlos" sei in der Bedrohungslage durch ein relativ unbekanntes Virus.

Wir können wirklich froh sein, daß nun immer mehr kritische Stimmen zu Wort melden, die sich für die Verhältnismäßigkeit der Mittel und - vor allem - für die Rechte der Bürger einsetzen und der jedem Staat gebotenen Verantwortungs-Ethik gegenüber der Gesinnungsethik zum Durchbruch verhelfen wollen. Hoffentlich gelingt es.

es geht gerade nicht um politische Ereignisse aus dem Jahr 2015.

Wir bekommen ja alle mit, dass es um die AfD im Augenblick in Umfragen nicht so gut steht. Verständlich, dass Sie Ihre Anstrengungen erhöhen, und nicht nur ständig für die AfD als angeblich einzig wählbare Partei werben, sondern auch auf das Jahr 2015 und die für die AfD so wichtige und erfolgreiche Flüchtlingssituation anspielen.

Immerhin beweisen Sie Humor: Als Mitglied einer Partei, deren auch von Ihnen geschätzte Führer früher bei ausgewiesenen Neo-Nazis lustwandelten oder politisch Andersdenkende "ausschwitzen" möchten, autoritäres Gehabe zu verurteilen, ist ja fast schon AfD-parteischädigend, aber höchst belustigend.

Hubert Sieweke | Do., 30. April 2020 - 11:10

In den vergangenen Jahren durch die Regierungen zu Haufe gegeben. Die von Politikern eingesetzten Proporzrichter haben dies in trauter Einigkeit goutiert. Nur die emeritierten Richter und Vorsitzenden der Gerichte haben deutlich gemacht, dass Recht gebrochen wird.
Indes, er stört keinen, unser GG ist Makulatur geworden.
Somit könnten die Bürger anfangen, dass GG mit Füßen zu treten.

Dorothee Sehrt-Irrek | Do., 30. April 2020 - 11:13

Ermessensspielräume haben Regierungen dennoch und Empfehlungen können sie auch aussprechen oder Produzenten der von ihnen dann vorgeschlagenen Masken/Massnahmen unterstützen, wenn sie nicht mehr nötig sein werden, um zum Beispiel Depots anlegen zu können.
Das sorglose oder zu leichtfertige Anpeilen von Ausnahmezuständen gehört ganz sicher hinterfragt!

Maja Schneider | Do., 30. April 2020 - 11:25

Danke für diesen längst überfälligen aufschlussreichen Kommentar, lieber Herr Kissler. Er macht deutlich, dass es eben um die Verhältnismäßigkeit der rigiden Maßnahmen geht, die m. E. laut gut begründeter Gerichtssprechung nicht gewahrt ist. Es bleibt zu hoffen, dass es weitere Urteile ähnlichen Inhalts geben wird, vor allem aber dass sie möglichst bald Wirkung zeigen. Ob allerdings seitens der Verantwortlichen Fehler eingeräumt werden oder gar Verantwortung für die Folgen übernommen wird, wage ich ernsthaft zu bezweifeln, das wäre ein absolutes Novum.

Helmut W. Hoffmann | Do., 30. April 2020 - 13:28

der Versuch, durchzuregieren und die Bürger in Schutzhaft zu nehmen, ist grandios gescheitert. Dem Grundgesetz, das wegen Corona zunächst in Teilen außer Kraft gesetzt worden ist und den Gerichten sei Dank. Ebenso Dank an Herrn Kissler, der uns dies in dem Artikel in brillanter Weise klargemacht hat.Es zeigt sich die Unfähigkeit der Kanzlerin, überlegte Entscheidungen zu treffen. Sie dreht ihr Fähnchen nach dem Wind und springt auf den Wagen auf, der ihrer Meinung nach in die richtige Richtung fährt - hat sie ja immer schon gemacht; aber jetzt ist es nachweisbar. Zwar wird sie, ihr Medientross und das Staatsfernsehen mit Herrn Kleber an der Spitze keine Fehler zugeben oder gar Verantwortung für die Folgen übernehmen; jedoch ist für die Bürger nun offensichtlich, was hinter dieser Regierung steckt.

F.Oldenburg | Do., 30. April 2020 - 13:57

Was für ein erfrischender, guter Artikel! Danke für die Recherche der Urteilsbegründungen. Das gehörte zwingend auf Seite 1 aller MSM.

Günter Johannsen | Do., 30. April 2020 - 14:04

"Die Gewaltenteilung funktioniert, die Gerichte sind unabhängig, der Entzug von Grundrechten ist keine Lappalie und bleibt begründungspflichtig. Die Stunde der Exekutive scheint wieder vorbei zu sein … " Das lässt hoffen.
Ein sehr guter Artikel, Herr Kissler … wie so oft. Danke! Deutlich wird: Das Sagen hat immer noch der Souverän - das Volk! Dass Parlament/die Parlamente sind nicht zum Abnicken da, sondern sie bestimmen, was läuft und was nicht läuft. So soll es sein bzw. wieder werden. Die Alleingänge von Frau Merkel, die uns kaum Gutes brachten (siehe 2015!), müssen ein Ende haben. Jemand muss ihr sagen, dass ihr Demokratieverständnis (was sie offenbar noch als FDJ-Sekretärin verinnerlicht hat?) weder zeitgemäß, noch wirklich Demokratie ist. Umdenken ist dringend erforderlich, oder das Amt einem wirklichen Demokraten überlassen!

Horst Kessler | Do., 30. April 2020 - 15:07

Kommt nun die Stunde der Richter?Müssen das RKI,die Viren Forscher die Mediziner wie Drosten ihre Wissenschaftlichen Erkenntnisse vom Gericht bestätigen lassen?Soll man nun alles öffnen und den Leuten vom Gesundheitsamt,RKI ,Virologen und Medizinern sagen sie sollen ihre Sachen packen und nachhause gehen?Verdient hätten sie es ,vielleicht fragen sich nun viele von ihnen ob ihre Aufopferung und die vielen schlaflosen Nächte es Wert waren. Lassen wir nun Anwälte und Richter an die Corona Front.

Robert Friedrich | Do., 30. April 2020 - 15:12

Ich hoffe das es viele vernünftige kluge Leute im Lande gibt die am Ende (wann es auch immer sein wird) Rechenschaft verlangen werden. Fragen werden zu beantworten sein: war der Lockdown verhältnismäßig und notwendig, stimmten die Zahlen zu infizierten und Toten mit der Ursache Corona ( warum ohne Obduktion) mußte man derart viele Beatmungsplätze schaffen, sind das Zurückstellen von OPs zu Lasten von Coronapatienten ethisch vertretbar?
Warum hat man mit falschen Interpretationen der Zahlen die Bevölkerung derart beunruhigt und in Sondersendungen Hysterie verbreitet? ( Interview Prof.Stefan Homburg, mit mittlerer Intelligenz begreifbar). Hoffentlich wird am Ende bilanziert.

dieter schimanek | Do., 30. April 2020 - 15:22

Und weit darüber hinaus, nicht nur bei Corona. Gesetze und Verträge gelten nur für den Bürger, die Politprominez setzt sich schon lange darüber hinweg. Mit Hilfe der Tatsachenverdreher aus Funk und TV werden aus Dummen noch Dümmere gemacht und daraus Wähler, die dann der Zustimmung für jeden Rechtsbruch huldigen. Die merken doch nicht einmal, wenn sie gnadenlos für Banken und die EU abgezockt werden.

Gisela Fimiani | Fr., 1. Mai 2020 - 13:22

Das Stichwort ist: „Rechtfertigungskontrolle“! Eine Regierung, die seit Jahren Entscheidungen nach „Gusto“ trifft, hat sich jeder Rechtfertigungskontrolle entzogen. Politiker haben längst vergessen, wem sie zu dienen! haben: ihrem Souverän. Eine Herausforderung, wie die derzeitige Krise, dient der politischen Bewährung. Weder mit Geld, noch mit pathetischen, leeren Phrasen können Politiker sich einen schlanken Fuß machen. Sie haben Verantwortung zu übernehmen, um sich im selbstgewählten Beruf zu bewähren. Wer sich in ungewissen Zeiten zum Helden berufen fühlt, vergisst leicht seinen Souverän, vergißt, dass die Demokratie der Rechtfertigung von Entscheidungen bedarf. Nicht „durchregierende“ Helden, sondern authentische Demokraten verdienen Vertrauen, auch wenn sie irren. „Blut, Schweiß und Tränen“ können nur Politiker versprechen, die glaubwürdig, ernsthaft und wahrhaftig die freiheitlich bürgerliche Demokratie vertreten. Deutsche „Churchills“ bedürfen dringend der Kontrolle