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Das Recht zu Sterben? / picture alliance

Urteil zur Sterbehilfe - Richtige Erwägung, falsche Entscheidung

Das geltende Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe beim Suizid ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Mensch habe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Ist das der erste Schritt zu einer zu laschen Handhabung mit dem „organisierten Tod"?

Alexander Kissler

Autoreninfo

Alexander Kissler ist Redakteur im Berliner Büro der NZZ. Zuvor war er Ressortleiter Salon beim Magazin Cicero. Er verfasste zahlreiche Sachbücher, u.a. „Dummgeglotzt. Wie das Fernsehen uns verblödet“, „Keine Toleranz den Intoleranten. Warum der Westen seine Werte verteidigen muss“ und „Widerworte. Warum mit Phrasen Schluss sein muss“.

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Am heutigen Mittwoch endet der Karneval. Die Narren geben das Zepter ab. Sieben Wochen beginnen, die Christen Fastenzeit nennen oder Passionszeit, Zeit der Umkehr, Zeit der Buße, Vorbereitung auf Ostern. Insofern war es eine effektvolle Dramaturgie, dass das Bundesverfassungsgericht heute eine Entscheidung verkündete, die ebenfalls mit Leben und Tod zu tun hat, mit Umkehr und Erlösung. Die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ darf künftig nicht mehr verboten werden.

Das entsprechende Gesetz von 2015 verstoße gegen das Grundgesetz, weil es das „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ unterlaufe. Der Karlsruher Richterspruch ist einerseits konsequent – und andererseits heikel. Zur Befriedung der Gesellschaft trägt er nicht bei. Das Bundesverfassungsgericht denkt so hoch von der individuellen Freiheit wie sonst fast niemand mehr. Dafür gebührt ihm Lob und Respekt.

Wer die Freiheit einschränkt, braucht gute Argumente

Während die Gesellschaft sich in eine Gemeinschaft betreuter Fürsorgeobjekte verwandelt, unter der Aufsicht eines lenkungsgierigen Staates, beharrt das Bundesverfassungsgericht mit leidenschaftlicher Zähigkeit: Der „Freiheitsgedanke“ ist zentral für unser Menschenbild, die „Freiheitsgewährleistung“ der Sinn des Grundgesetzes, die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ sein Kern. So formulierte es heute Andreas Voßkuhle, der Präsident des Verfassungsgerichts.

Daran kann nicht oft genug erinnert werden: Jede Freiheitseinschränkung durch den Staat bedarf der Begründung. Der Normalfall muss der freie Mensch sein, nicht der gegängelte, dressierte, bevormundete. So und nicht anders sieht es das Grundgesetz vor.

Der Staat rahmt ein und sanktioniert

So und nicht anders bleibt Deutschland eine freie Republik. Die Würde des Menschen verwirklicht sich in dessen Freiheit – und sei es in der Freiheit zum Tode. Der Staat darf kein prinzipielles Stoppschild setzen. Er muss, so Karlsruhe heute, die „freie Entscheidung“ eines Menschen ebenso akzeptieren, wie es Weltanschauungsorganisationen, Kirchen, Parteien tun müssen.

In „Akte autonomer Selbstbestimmung“ darf sich der Staat nicht einmischen. Es muss ihm egal sein, wie Menschen ihr Leben gestalten, welche Werte sie ihm zugrunde legen, auf welchen Pfaden sie zu welchen Entscheidungen gelangen. Der weltanschaulich neutrale Staat schafft die Voraussetzungen für das friedliche Nebeneinander verschiedener Weltanschauungen gerade dadurch, dass er keine Weltanschauung vorgibt, keine christliche, keine atheistische, keine sonstige. Er setzt den Rahmen und sanktioniert Verstöße gegen diesen Rahmen. Das ist alles. Das ist sehr viel.

Das Recht auf Suizid hat keine Bedingungen

Insofern ist es bezwingend logisch, das Ende des Lebens und die Ausgestaltung dieses Endes dem zu überlassen, den es unbedingt angeht: dem einzelnen Menschen. Der Staat darf laut Karlsruhe das Recht auf Suizid nicht an Bedingungen knüpfen, etwa an das Vorliegen einer unheilbaren Krankheit oder an ein bestimmtes Alter. Und er darf das Tun von „Suizidassistenten“, Vereinen oder Ärzten, nicht kriminalisieren. Ein Recht, das zwar theoretisch genutzt, aber praktisch kaum verwirklicht werden kann, werde „in weiten Teilen faktisch entleert“.

Deshalb dürften „geschäftsmäßige Angebote“ der Hilfe zur Selbsttötung nicht verboten werden. Damit sind freilich keine profitorientierten Unternehmen gemeint, sondern regelmäßig wiederkehrende, auf Dauer gestellte Angebote. Aktive Sterbehilfe bleibt verboten. Niemand darf einen anderen Menschen zu Tode spritzen.

Suizidhilfe bindet Dritte

Der Lebensmüde muss das fragliche Medikament selbst nehmen, und er muss zuvor in freier Entscheidung geurteilt haben. Das Bundesverfassungsgericht weiß: „In Ländern mit liberalen Regelungen zur Suizid- und Sterbehilfe ist ein stetiger Anstieg assistierter Selbsttötungen und von Tötungen auf Verlangen zu verzeichnen.“

In Belgien dürfen sich selbst Minderjährige töten lassen, auch von psychisch Kranken hörte man. Schützt vor solchen inhumanen Weiterungen die Karlsruher Formel, es müsse sich um „in freier Selbstbestimmung gefasste Selbsttötungsentschlüsse“ handeln? Wie frei ist der sehr junge, der sehr alte, der sehr kranke Mensch? Über die Tat eines einzelnen kann und darf niemand richten. Die Suizidhilfe bindet aber Dritte.

Der Einstieg in das organisierte Sterben?

Diese dürfen, wie Karlsruhe heute bekräftigte, nicht gezwungen werden, eine solche Hilfe zu leisten: Tendiert ein System flächendeckender Suizidhilfe aber nicht wie jedes System zur permanenten Ausdehnung? Wird aus dem heute bekräftigten Recht, sich beim Sterben helfen zu lassen, nicht die Pflicht erwachsen, diese Leistung künftig überall und leicht erreichbar vorzuhalten? Wird dann nicht doch der heute in die Schranken gewiesene Staat in die Bresche springen und garantieren müssen, dass womöglich staatlich zertifizierte Sterbeassistenten in hinreichend großer Zahl bereitstehen? Wird dann nicht doch das individuelle Freiheitsrecht zur staatlichen Leistungspflicht?

Es wäre der Einstieg ins organisierte Sterben und also ein Rückschritt in Ansehung der Freiheit. Hinzu kommt: Der Mensch ist frei, aber nicht autark. Er braucht ein Du. Die zwischenmenschliche Beziehung zwischen dem Lebensmüden und dem, der sein Sterben ermöglicht, steht nun stärker denn je im Fokus vielseitiger rechtlicher Kautelen. Die Gefahr eines verhärteten Anspruchsdenkens ist gewachsen.

Und schließlich: Müssen die Ärzte ihre ebenfalls frei gewählten Standesregeln nun zwingend ändern, wenn diese, wie es in einigen Bundesländern der Fall ist, Beihilfe zur Selbsttötung verbieten? Darf das Verfassungsgericht derart weit in die Selbstorganisation von Verbänden und in das ärztliche Ethos eingreifen? Wird so trotz gegenteiliger Beteuerungen nicht ein enormer Gewissensdruck aufgebaut? Das Bundesverfassungsgericht hat aus richtigen Erwägungen eine falsche Entscheidung getroffen.

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Günter Johannsen | Mi., 26. Februar 2020 - 15:24

"... der erste Schritt zu einer zu laschen Handhabung mit dem „organisierten Tod"?"
Meine Meinung dazu ist die gleiche wie zum Thema "Organspende". Gut gemeint ist vielleicht jetzt noch gut, aber wehe, wenn unser System noch weiter nach links-außen oder nach rechts-außen abdriftet …. ! Ich werde einem System, dem ich nicht mehr vertraue, keine Blankoscheck über meine Organe ausstellen. Und ich bezweifle, dass ein undemokratisches System, egal ob links- oder rechtsextrem, der Versuchung widerstehen kann, die "organisierte Sterbehilfe" umzudeuten für die Zersetzung Andersdenkender! Vor dreißig Jahren hätte ich damit in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Problem gesehen. Aber die jüngste Entwicklung, wo der Hass gegenüber Menschen mit eigener Meinung schlimme Ausmaße annimmt - und die "Modernisierung" nach links weiter fortschreitet, sehe ich (im Blick auf die Methoden des MfS) in der legalisierten "organsierten Sterbehilfe" ein Euthanasie-Problem auf uns zukommen!

In aller Deutlichkeit: Der Verzicht auf Organspende bedeutet, dass funktionstüchtige Organe in Friedhofserde verfaulen; Organe, die das Leben von Kindern, Frauen, Männern hätten retten können.
Konservative Hardliner werden das heutige Urteil als Verrat am Christenum und Einstieg in den Suizidkommerz ablehnen. Dabei würde ein Blick weg vom eigenen Nabel, über die Grenzen, helfen. Nirgends, nicht in der Schweiz, in Belgien oder sonstwo gibt es ernsthafte Bestrebungen, Sterbehilfe wieder einzuschränken. Die Menschen in diesen Länden sind dankbar, selbst, wenn nötig auch mit Hilfe eines Dritten, über das Ende ihres möglicherweise dann nur noch qualvollen Lebens zu bestimmen. Sie sehen es als eine Art Notausgang, wenn Heilung nicht mehr möglich, phyisische Qual aber zum Alltag wird. Deutschen wird aktive Sterbehilfe auch weiterhin verweigert, das Urteil ist also höchstens ein Teilerfolg.
In der Verhandlung heute fiel der bemerkenswerte Satz: Es gibt keine Pflicht zum Leben.

Richtig, die Entscheidung des BVG ist vernünftig. Indes, sie nthält allerdings auch das Schlupfloch, dass gewissenlose Ärzte und Vereine daraus ein Geschäft zu machen versuchen. Irgendwie kommt dann immer heraus, dass alles etwas kostet, auch der selbstbestimmte Tod. Und dies finde ich moralisch verwerflich und abartig. Hier hätte der Gesetzgeber einen klaren Riegel vorschieben sollen. Vielleicht kommt er noch...

Mit einem kultursoziologischem Blick ist Kultur immer Produktions-, Lebens- und Wahrnehmungsweise in einem, also ein sozialer Prozess, kein Zustand. Und auch das Recht entwickelt sich weiter, ist im ständigen Wandel, wenn das Recht eine Friedensordnung sein soll. Es ist ein Dienst an der Befriedung in der Gesellschaft. Das Recht hat somit auch eine Steuerungsfunktion. Änderungen finden ständig statt. Das Recht hat auch die Kraft Sachverhalte zu ändern. Dann werden Regeln neu gesetzt. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, neue Regeln zu setzen. Wobei auch Sanktionen bei Verstößen formuliert werden. Erzwingbare Regel, um sich nach den Rechtsregeln richten zu können. Das erfolgt noch.

Genauso ist es richtig, dass ICH entscheide, ob ich Organe spenden will oder nicht !

Und im Fall eines Falles möchte ich auch nicht gezwungen werden, weiterzuleben !

Karlsruhe hat also vollkommen richtig entschieden ! ! !
(auch wenn das vielen Menschen, Institutionen, etc. nicht gefällt )

…, und als Argument daher meiner Ansicht nach untauglich
Aber auch jeder Einzelfall ist Grund genug, die Öffnung aller Schranken abzulehnen.
Die kulturelle Ächtung des Suizides als Selbstmord hat schließlich gute Gründe. Der „Lebensmüde“, im wahrsten Sinne des Wortes, SOLL vor dem Schritt zurückschrecken. Denn dieser ist endgültig und berührt in vielfacher Weise auch die Mitmenschen. Auf letzteren Aspekt gehen die Richter nicht angemessen ein.
Und wer weiß schon, ob der Betreffende seine Meinung nicht in Zukunft wieder geändert hätte?
Schwere Krisen gibt es im Leben schließlich immer wieder, die im Moment als unüberwindlich erscheinen. Aber darf man die „Flucht in den Tod“ so leicht machen? Tut man da dem Einzelnen und der Gesellschaft einen Gefallen?
Nochmal. Unsere Vorfahren waren doch nicht dumm. Die wußten aus bitterer Erfahrung, daß man diese Türe nicht aufstoßen darf.

Mit diesem Aspekt, den Sie da ansprechen geehrter Herr Johansson habe ich zugegeben so meine Probleme. Ich kenne noch die hinter vorgehaltener Hand vorgebrachten "Schuldzuweisungen" an die überlebenden Angehörigen und das "an der Friedhofsmauer verscharren" der SelbstmörderInnen. Die Scham, die Selbstvorwürfe der zurück gebliebenen anhand dieser "Beurteilungen" der lieben Mitmenschen, die die Trauer begleiteten. Um auf frühere Wertmaßstäbe, auch innerhalb der Familie zu kommen. Anstatt einer Aufklärung was das Tabu des vorehelichen Sexlebens betraf, sagte meine Oma zu meiner Mutter:" Das Du es weißt! Wenn Du mit einem "Bangert" im Bauch heimkommst, kannst Du dir gleich einen Strick nehmen und auf dem Speicher aufhängen!" Und das war todernst gemeint als Methode die Schande vom Rest der Familie so gut es geht abzuwenden. Inklusive Feme an besagter Mauer! In dem Fall "erachtete" man den Suizid gar als notwendig! Gut, das man solche Kultur im Umgang mit Suizid nicht mehr pflegt!
MfG

Die aktuellen Bundesverfassungsrichter berufen sich auf „Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG“.
Und was ist mit Art. 2 Abs. 1? Da steht nicht ohne Grund drin, daß die Freiheit ihre Grenzen auch im Sittengesetz findet. Dieser wichtige Aspekt wird einfach ignoriert, und das nicht zum ersten Mal.
Die völlige individuelle Freiheit, losgelöst vom kulturellen Rahmen, ist in unserer Verfassung eben gerade nicht vorgesehen, und das aus gutem Grund.
Wer sich, wie diese Richter, derart selektiv die passenden Sätze raussucht, kann natürlich eine Menge in unsere Verfassung reininterpretieren. Sie regelrecht ins Gegenteil verkehren? Denn sie fahren in der Urteilsbegründung fort…

„…verpflichten den Staat, die Autonomie des Einzelnen bei der Entscheidung über die Beendigung seines Lebens und hierdurch das Leben als solches zu schützen.“

Bitte wie? Selbstmord ist jetzt also der Schutz des Lebens??
Nein, eben nicht, denn er ermöglicht und organisiert (!) das Wegwerfen.

Selbst völlig gesunde (!) Personen haben nun einen Rechtsanspruch auf die Giftspritze?
Nein, organisierter, geschäftsmäßiger Selbstmord ist definitiv sittenwidrig in unserem Kulturkreis und somit ein Verstoß gegen das Sittengesetz aus GG Art. 2.
Was ist Demokratie wert, wenn die Auslegung der Gesetze durch eine Handvoll Richter einfach die Mehrheitsentscheidung der Legislative ins Gegenteil verkehrt?
Da wackelt der Hund mit dem Schwanz, wäre noch untertrieben.
Eine Handvoll Richter diktieren mit ihrer persönlichen Interpretation der Verfassung über 80 Millionen Menschen die Regeln des Zusammenlebens? Negieren jahrhundertealte Wertvorstellungen? Legen einfach von oben neue „gute Sitten“ fest?
Da soll noch ein hochnäsiger deutscher Politiker die Allmacht der islamischen Rechtsgelehrten, der Ajatollahs, im Iran kritisieren.
Gesetze werden ausgehebelt?
Dieses deutsche Verfassungsgericht spricht nicht im Namen des Volkes, denn das Volk hat es nie gewählt und kann es auch nicht abwählen !

Bernd Muhlack | Do., 27. Februar 2020 - 17:11

Antwort auf von Per L. Johansson

"Rom hat gesprochen, die Sache ist abgeschlossen!"
Herr Johannsen, Ihre Überlegungen, Argumente sind natürlich nicht locker vom Tisch zu fegen.

In allen Verfahren beim BVerfG werden etliche Gutachter angehört, es gibt Hunderte interne, meist hoch qualifizierte Mitarbeiter. Gleichwohl kommt manchmal etwas eher nicht nachvollziehbares "heraus".
Etwas das GEZ-Urteil, mMn voll daneben.
8 Richter sagen, dass ALLE zahlen müssen; BASTA!

Das System zur "Richterwahl" mag nicht allgemein verständlich sein, jedoch sind etliche Gremien (und natürlich die Parteien) zur Zustimmung zu befragen.
Ich behaupte: unser BVerfG ist eines der besten der Welt!

Ich halte dieses Urteil für zutreffend, hatte das bereits in 2 Postings begründet.
Das Urteil wird ja nicht dazu führen, dass es fürderhin zu kollektiven Selbstmorden, "Beihilfen" kommen wird.
Wenn jemand nicht mehr "kann" oder "will", soll ihm das Ende gewährt sein!

Waren Sie einmal in einem Hospiz?
Das ist meist nur grausam!
Das will niemand!

Bernd Muhlack | Do., 27. Februar 2020 - 17:13

Antwort auf von Per L. Johansson

Zitat:
"Was ist Demokratie wert, wenn die Auslegung der Gesetze durch eine Handvoll Richter einfach die Mehrheitsentscheidung der Legislative ins Gegenteil verkehrt?" Ende
Herr Johannsen: genau das ist Demokratie, Gewaltenteilung!
Das Parlament beschließt die Gesetze, jedoch wer sollte diese Gesetze auslegen wenn nicht Gerichte?
Es gibt die systematische, grammatische, teleologische, historische etc Auslegung.
Wie erwähnt, es sind nicht allein diese (zweimal) 8 Rotleibchen welche ein Urteil "auswerfen", um es mit einem meiner damaligen Ausbilder (Strafrecht) Dr. M. zu sagen.

Das ist eine "Mega-Institution" jedoch nicht iSv Franz Kafka "Das Schloß".
Herr Johannsen, warten wir die Folgen dieses Urteils ab.

Erinnern Sie sich noch an die damaligen Debatten ob § 218a StGB (Abtreibung)?
Das wurde ja auf sehr großer Flamme gekocht, hat sich erledigt.

Anmerkung: Kevin Kühnert hält bekanntlich eine Abtreibung bis zum 9. Monat für möglich!
Herr Johannsen, das ist in der Tat unglaublich!!!

Man muss be7 dem Urteil berücksichtigen, dass das Verbot nicht nur gewerbliche, sondern alle geschäftsmässigen Handlungen betraf. Das sind jedoch alle wiederholten Handlungen, ja sogar einmalige Handlungen mit Wiederholungsgefahr.
Das Verbot war es daher, was normale Ärzte in Teufels Küche bei allen Hilfsmassnahmen brachte.
Dass nun Kirchennahe Gruppen unnötig um Einnahmen aus teuren Pflegeheimen für die Kirchen bangen, macht das verfassungswidrige Verbot nicht besser. Würde man mal mit halb so viel Eifer das Coronavirus bekämpfen, wie man Kirchenpfründe 200% zu sichern versucht, wäre viel gewonnen!

Hätte nie gedacht, daß ich mit meiner Meinung in einer Frage eher bei Herrn Lenz bin, als bei Ihnen.
Ich sehe auch die zwei Seiten dieser 'Messerschneide'.
Wenn Sie wirklich Menschen erlebt haben, die es sich wirklich in ihrer Entscheidung nicht leicht gemacht haben (wie z. B. wie ich, der sehr lange damit gerungen hat, aus der Institution Kirche auszutreten), dem Erdenleben "Adieu" sagen zu wollen, weil man an eine Stelle gekommen ist, wo man der innerlichen Meinung ist, dass das Leben nichts mehr gibt außer Crux & Pein, wenn man nicht mehr kommunizieren kann & der Mensch ein "Produkt der Medizin wird, dann....
.... & dies ist genau so schlimm wie organisiertes, wirtschaftliches Sterben, wo ein "System" dahinter steckt.
Aber genau so, wie ich - nennen wir es mal eine "Umwandlung (verlassen des Körpers) " nach dem Tod, wo ich persönlich fest daran glaube & dies weiterer Beweggrund für mich war, die Verbundenheit mit der EKD aufzukündigen, aber nicht zu unseren Gott, unseren Schöpfer.

Stefan Bosel | Mi., 26. Februar 2020 - 17:06

Selbstbestimmter Tod kann im Einzelfall notwendig und richtig sein. Bezahlter Tod aber - indem "Organisationen" oder Ärzte für die Sterbehilfe Geld nehmen - ist das Verwerflichste, was man sich überhaupt denken kann. Unmoralischer geht kaum noch. Da hilft auch keine Begründung oder Absegnung durch das Verfassungsgericht. Dass der Staat "bezahlte" Sterbehilfe legalisiert, zeigt, was dieser "christliche" Staat wert ist - keinen Pfennig.

Ulrich Jarzina | Mi., 26. Februar 2020 - 17:27

Ich finde es ungeheuerlich aus Art. 1 und 2 GG ein Recht auf Suizid abzuleiten, wie es das BVG in seiner Urteilsbegründung tut.
Nicht nur widerspricht dies dem christlichen Menschenbild, vor dessen Hintergrund das GG beschlossen wurde.

Die moralische Billigung und Kommerzialisierung des Suizids hätte fatale gesellschaftliche Konsequenzen: Aus einem Recht auf Suizid könnte rasch eine moralische Pflicht zum Suizid erwachsen, z.B., um das Gesundheitssystem zu entlasten, die Rentenkassen zu schonen, dringend benötigten Wohnraum frei - oder ebenso dringend benötigte Organe abzugeben.
Ggf. könnte dieser Druck mit diversen Prämien versüßt werden: Eine ganz besondere Kreuzfahrt für Alte und Kranke z.B. - Seebestattung inklusive.

Schon jetzt lastet ein großer Druck auf den heutigen Senioren, den jüngeren Jahrgängen nicht zur Last zu fallen. Die heutige Entscheidung wird diese Entsolidarisierung der Generationen weiter vorantreiben.
Das BVG hat sich damit, einmal mehr, selbst diskreditiert.

Klaus Hoffmann | Mi., 26. Februar 2020 - 18:03

Eine viel größere Gefahr sehe ich darin, dass ein gesellschaftlicher Druck auf alte und/oder kranke Menschen entsteht, doch – bitteschön – den vielleicht künftig einfachen Weg in den Freitod zu gehen, um die Angehörigen zu entlasten: „ Du willst doch niemandem zur Last fallen. Und für Dich ist das doch auch kein Leben mehr. Geht alles ganz einfach und schmerzlos.“ Oder auch, noch viel schlimmer, um der Gesellschaft Kosten zu ersparen („sozial verträgliches Ableben“).

Achim Koester | Mi., 26. Februar 2020 - 18:17

Wenn ich die salbungsvollen Einlassungen der Bischöfe, allen voran Bedford-Strohm, höre oder lese, frage ich mich unwillkürlich, woher diese Moralapostel in einem Säkularstaat das Recht nehmen, ein Urteil des BVG zu kritisieren. Kraft ihres Amtes sollten sie das höchstens für ihre jeweiligen Glaubensbrüder vorschreiben dürfen, aber ohne damit die Andersdenkenden, wie z.B. Atheisten, ethisch zu diskriminieren.

Karla Vetter | Mi., 26. Februar 2020 - 18:19

kann jeder Mensch selbst über sein Ende entscheiden. Das ist aber hier nicht das Problem. Das Problem ist doch vielmehr , dass auch andere Personen involviert werden. Wenn ein gewerbsmäßiger Sterbehelferverein(welch ein schreckliches Wort)jetzt unbeschränkt aktiv werden darf, dann beschädigt das schon ein Arzt /Patientenverhältnis . Weiß ich doch nicht ob dieser nicht auch einem solchen angehört. Seine Beratung könnte dann nicht ganz uneigennützig sein. Als gläubige Christin setze ich eher auf Ärzte die der Palliativversorgung und Hospizarbeit den Vorzug geben. Außerdem gilt es einer" Oma muss weg" Mentalität nicht den Boden zu bereiten.

Joachim Göbels | Mi., 26. Februar 2020 - 18:36

Die Selbsttötung ist in Deutschland nicht verboten. Die Beihilfe bei einer erlaubten Handlung, ob privat oder gewerblich, kann deshalb nie strafbar sein. So einfach ist das.

Bernd Muhlack | Mi., 26. Februar 2020 - 18:46

Die Herren Bedford-Strohm und Marx sind entsetzt!
Was diese beiden Herren von sich geben, ist vollkommen irrelevant!

Vor vielen Jahren starb mein Opa an Prostatakrebs, er hatte allüberall Metastasen, wog noch 38 kg.
Er wollte nicht mehr ins KH.
Schmerzmittel in der zulässig höchsten Dosierung. Schließlich der Hausarzt zu Oma: "Ich gebe ihrem Mann jetzt eine Spritze und hier sind sehr, sehr starke Medikamente. Er wird das Wochenende nicht überleben. Sie können mich immer anrufen, auch mitten in der Nacht, ich werde kommen!"
Am nächsten Abend war Opa tot, sanft entschlafen.
Alles andere wäre für alle Beteiligten grausam, unerträglich gewesen.
Der Arzt hatte sich grundsätzlich strafbar gemacht; jedoch, wo kein Kläger, da kein Richter!"

An eine "Sterbehilfe-GmbH" müssen natürlich sehr hohe Anforderungen gestellt werden!
"Im Nebenberuf bin ja Sterbehelfer!"

TIPP: eine Patientenverfügung sollte jeder haben, und zwar kein 08/15-Gedöns aus dem Internet!
Fragen Sie Ihren Arzt oder Anwalt!

Bernd Muhlack | Mi., 26. Februar 2020 - 19:14

Zitat: "In Belgien dürfen sich selbst Mj töten lassen, auch von psychisch Kranken hörte man. Schützt vor solchen inhumanen Weiterungen die Karlsruher Formel, es müsse sich um „in freier Selbstbestimmung gefasste Selbsttötungsentschlüsse“ handeln? Wie frei ist der sehr junge, der sehr alte, der sehr kranke Mensch? Über die Tat eines einzelnen kann und darf niemand richten." Ende

Ob sich Mj in Belgien ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten "töten lassen dürfen" entzieht sich meiner Kenntnis, ich bezweifle das jedoch. Sie können ja auch nicht rechtswirksam ein Auto kaufen.
In HH durfte man am SO ab 16 wählen; also etwa 99 % Grüne-Neuwähler!
Schuldfähig ab 14, geschäftsfähig/Fahrerlaubnis ab 18.
Da ist die Konkordanz mMn irgendwie nicht (mehr) stimmig!
Jeder war einmal jung, wollte die Welt retten.
Da dies Unsinn ist, kommen die meisten zur Vernunft!

In 2019 war ich 20 sec tot, Herzkatheter, Kammerflimmern! - DEFI
Hallo Herr BM! - PUH!

Nochmals: eine Patientenverfügung ist Pflicht!

Rob Schuberth | Mi., 26. Februar 2020 - 19:18

Ja, Herr Kissler, unser Staat darf da (Zitat:"Darf das Verfassungsgericht derart weit in die Selbstorganisation von Verbänden und in das ärztliche Ethos eingreifen? ") eingreifen.

Denn die von Ihnen genannten Organ. sind nicht Entscheider in derlei Dingen der Selbstbestimmtheit.
Sie haben sich das nur in den letzten Jahrzehnten so angemaßt.
Die Kirchen waren da auch nicht ganz unbeteiligt.

Es ist also sehr gut, dass das Gericht diese Zöpfe heute abgeschnitten hat.

Werner Kahn | Mi., 26. Februar 2020 - 19:30

Jetzt kann die geschäftsmäßig geförderte Selbsttötung kommerzialisiert werden, der Weg ist frei für den staatlich geförderten Helfer zur verlangten Selbsttötung. Wieder ein weiteren Schritt zum absoluten Recht zur absoluten Freiheit, meinen die verantwortlichen Richter. Nun denn, und die Kirchen schauen teilnahmlos zu.

Marianne Bernstein | Mi., 26. Februar 2020 - 19:41

Irgendwie erinnert mich das eben an Monty Python Organspender.

Ruth Teibold-Wagner | Mi., 26. Februar 2020 - 19:52

 
Zu meiner Selbstbestimmung gehört, entscheiden zu dürfen, wenn ich sterben will.

Danke, dass das jetzt einmal unmissverständlich klar gestellt wurde.

Danke, danke, danke! Danke, Männer und Frauen in den roten Roben! Ihr habt mir das Vertrauen an Vernunft und Humanität ein stückweit zurückgegeben.

Es ist sehr traurig und spricht Bände für den geistigen Zustand, in dem sich unser Land befindet, dass es notwendig war, dass ein Gericht diese mitmenschliche Selbstverständlichkeit aussprechen musste.

Dass Menschen durch den widerlichen § 217 daran gehindert wurden, würdig ihr schreckliches Leiden selbstbestimmt beenden zu können, treibt mir die Tränen in die Augen.

Die rigide Gnadenlosigkeit derjenigen, die diesen Schand-Paragraphen verbrochen haben, ist erschreckend.

Moralische Prinzipien gnadenlos rigide über Mitmenschlichkeit und Barmherzigkeit zu stellen, ist menschenverachtend.

Es ist ein Armutszeugnis für unser Land, dass das überhaupt gesagt werden muss.

Beate.weikmann | Mi., 26. Februar 2020 - 23:18

Ist es zu begrüßen, aber es macht schon nachdenklich, dass in einer Zeit in der die meisten Menschen alt sind , plötzlich der selbstbestimmte Tod so hoch gehalten wird.

Christiane Bohm | Fr., 28. Februar 2020 - 14:36

Antwort auf von Beate.weikmann

Sie sagen es. Warum darf ich nicht autonom entscheiden, ob ich mich beim Autofahren anschnalle oder nicht? Aber das entsprechende Gesetz wird bald fallen wegen nicht ausreichend zur Verfügung gestellter Ersatzorgane.

Henner Majer | Do., 27. Februar 2020 - 00:50

Soll eine Sterbehilfe den Laien überlassen bleiben oder soll sie professionell sein? Eine rhetorische Frage. Ein Ableben wie ein Hinübergleiten in eine Narkose, welches ein sehr schönes Erlebnis für die meisten ist, die das schon einmal hatten, lässt den Schrecken des Todes verblassen. Die Wegebnung dazu ist ein historisches Verdienst des BVerfG-Senates.

Damit entfällt aber auch das 2.000 Jahre alte Geschäftsmodell der Kirchen, das auf der Kultivierung von Todesangst und Katastrophik beruht. Kein Wunder, dass von hier der stärkste Gegenwind bläst, ebenso wie aus der Profession der Palliativtherapeuten aller Couleur, für die hinsichtlich des "Geschäftsmodells" das Gleiche in abgeschwächtem Umfang gilt.

Die Ärzteschaft hat die Freigabe nicht weiter zu kümmern, denn kein Arzt ist gehalten, dem Freitod Assistenz zu leisten. Dennoch werden sich Ärzte mit Empathie der Hilfestellung nicht verschließen, wie die Erfahrung zeigt.

Ernst-Günther Konrad | Do., 27. Februar 2020 - 06:47

Ich musste erst einmal eine Nacht darüber schlafen. Ja, Herr Johannsen, es ist wie mit der Organpflege auch.Eine absolute Gewissensentscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss. Sehr gut an dem Urteil für mich ist, dass das BVG die Würde des Menschen, das heisst in diesem Fall, die individuelle Freiheit des Einzelnen selbstbestimmt zu entscheiden, ob er weiter leben will oder nicht an erster Stelle gesetzt hat und eine Bevormundung an dieser Stelle durch den Staat mittels Straftatbestand eine Absage erteilt hat. So, wie jeder mittels Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für den Fall geistigen Zerfalls oder schwerer Krankheit und Siechtum Vorsorge treffen kann, so soll der Mensch auch das Recht haben, selbst zu entscheiden, wann er abtritt. Wir als Gesellschaft und der Gesetzgeber müssen daher einfühlsam und den Einzelnen achtend Rahmebedingungen schaffen, die daraus eben kein "Aldi-Einkauf" machen und demnächst Prospekte in den Briefkästen liegen.

Hoffentlich liegen Sie da nicht schief. In Holland gilt das auch für Demente. Ich erinnere mich an die Frau vrn Ernst Jünger, der sich für Sterbehilfe eingesetzt hatte. Sie berichtete, dass ihr Mann in seinen orientierten Phasen immer gesagt hatte: "nicht tot machen, nicht tot machen." Und wenn nun kein Angehöriger darüber wacht?

Ernst-Günther Konrad | Do., 27. Februar 2020 - 06:57

Es ist auch gut, das helfende Ärzte nicht zu Kriminellen werden, weil ein totkranker Mensch um Hilfe bittet. Vielleicht sollten solche Dinge sinnvollerweise in einer Verfügung durch den einzelnen bei vollem Bewusstsein notariell oder gerichtlich bei kleinem Geld festgelegt werden. Vielleicht braucht es auch Zeugen. Über eine konkrete Umsetzung im Alltag muss Gesellschaft reden und diskutieren, immer im Blick, dass die individuelle Freiheit erhalten bleibt. Das erfordert eben auch, sich mit seiner Endlichkeit zu beschäftigen. Ob man hilfe über einen Hausarzt bekommt oder durch einen Verein muss diskutiert werden. Denn es ist für jeden Mediziner auch eine idividuelle Entscheidung, ob er soweit gehen will zu helfen, also Medikamente übergibt oder ähnliches.
Das einzige was mir Bauchweh macht ist der Umstand, das Vereine oder vielleicht Ärzte ein Geschäftsmodell machen und viel Geld verlangen können.
Genau ums Geld darf es aber nicht gehen. Auch hier müssen wir alle nachdenken und reden.

helmut armbruster | Do., 27. Februar 2020 - 08:53

was man auch daran sehen kann, dass es keine Kommentare gibt zu diesem Artikel.
Ich bin dem BVG dankbar, dass es diese Entscheidung jetzt so gefällt hat. Sie gibt mir ein wesentliches Stück Freiheit zurück, die ich in Anspruch nehmen kann, wenn es notwendig sein sollte.
Dass es dabei Dritte braucht stört mich nicht, denn ohne die Hilfe Dritter wäre es ja gar nicht möglich.
Man sollte deshalb solche Dritte auch nicht von vornherein verdächtigen, sondern ihnen erst mal eine Chance geben.

gabriele bondzio | Do., 27. Februar 2020 - 10:46

sofern daraus auch kein Zwang gegen das ärztliche Ethos abgeleitet werden kann.
Das Model (in der Schweiz) betont ja ausdrücklich in ihren Richtlinien, Suizidhilfe sei nicht „Teil der ärztlichen Tätigkeit“. Es gibt auch keinen rechtlichen Anspruch auf eine Beihilfe zum Suizid. Die Urteilsfähigkeit des Sterbewilligen muss gegeben sein. Eine schwere und unheilbare Krankheit muss zwingend vorliegen.
Unter diesen Gesichtspunkten würde allen Freiraum gegeben. Und wenn sich eine Organisation (frei von kommerziellen Zwang) der Aufgabe widmet, sollte wenig schief gehen.

Heidemarie Heim | Do., 27. Februar 2020 - 12:44

Die Gefahr sehe ich nicht. Ich vergleiche den früheren Zwang in die Schweiz zu Dignitas
zum Sterben zu fahren mit dem sogenannten Abtreibungstourismus Richtung Holland, welcher oft der letzte Ausweg für Frauen war. Auch hier haben sich nach der Liberalisierung unseres Rechts keine "geschäftsmäßigen" Strukturen entwickelt. Bis heute ist es nicht unproblematisch eine Ärztin oder Arzt zu finden, die dies anbieten. Ich gehöre noch einer Generation an, die mit dem Begriff der "Engelmacherin" und deren Methoden schlimme Frauenschicksale verbinden.
Auch habe ich persönlich erlebt, wie Patienten ohne ein professionelles Schmerzmanagement qualvoll und unbegleitet ihre letzten Atemzüge machten. Diese Erfahrung wünsche ich niemand!
Folgend der Anordnung von GM Spahn an seine Behörde, entgegen eines vorherigen Urteils die Herausgabe des Medikamentes allen Antragsstellern zu verweigern, auch rechtliche Grauzonen zu beseitigen, führte m.E. zu dem folgerichtigen BVG-Urteil s.a. Kläger! MfG

Henner Majer | Do., 27. Februar 2020 - 16:18

- und ob er an Größenwahn leidet, weiß ich nicht. Dass er jedenfalls die Medikamentenausgabe selbstherrlich blockte, scheint durch das Urteil beseitigt.

Derart hoffartigen Politikern und ihren Parteien sollte der Wähler zeigen wo es lang geht. Nicht nur das Gericht.

Heidemarie Heim | Fr., 28. Februar 2020 - 12:47

Antwort auf von Gerhard Lenz

Was bezwecken Sie mit Ihrer Antwort auf den Kommentar von Herr Majer? Wir diskutieren hier ein zutiefst menschliches, die gesamte wie auch politische Gesellschaft betreffende Frage bzw. Thema. Beabsichtigen Sie die von Ihnen als
Nazi-Partei gesehene AfD nun auch noch in die Nähe der unsäglichen Euthanasieprogramme dieser dunklen Zeit parteipolitisch zu befördern?
Ich hoffe, auch im Sinne der online-Redaktion, die uns durch diese sehr persönliche Auseinandersetzung mit dem Ende unseres Lebens hindurchleitet, ausdrücklich
nicht! Auch mein Kommentar beinhaltete Hinweise auf einen amtierenden Politiker und inwieweit die Folgen seiner getroffenen Entscheidung möglicherweise dem jetzigen Urteil zugrunde liegen. Aus schon genannten persönlichen Gründen findet es meine ausdrückliche Zustimmung! Doch ist es für mich kein Grund, die wenn Sie es so möchten "Klatsche" für einzelne Parteien und Politiker, mit Häme oder Spekulationen zu versehen. MfG