06.12.2019, Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hilft dem Probanden Norbert Neumann während einer Echt-Televisite mit einem Arzt beim anlegen einer manschette zum messen des Blutdrucks. In der Wohnung wird derzeit das Telemedizin-Projekt "Händel II" erprobt. Der Bundesgesundheitsminister besucht Sachsen-Anhalt auf Einladung des Ministerpräsidenten.
Darf der Mensch verzweckt werden? / picture alliance

Organspende - Keinen Zwang zur Äußerung!

In Deutschland geht die Schere zwischen Organspenden und benötigen Organen immer weiter auseinander. Mit einem neuen Gesetz will der Bundestag mehr Spender motivieren. Doch der Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn ist ein Angriff auf die Menschenwürde

Alexander Kissler

Autoreninfo

Alexander Kissler ist Redakteur im Berliner Büro der NZZ. Zuvor war er Ressortleiter Salon beim Magazin Cicero. Er verfasste zahlreiche Sachbücher, u.a. „Dummgeglotzt. Wie das Fernsehen uns verblödet“, „Keine Toleranz den Intoleranten. Warum der Westen seine Werte verteidigen muss“ und „Widerworte. Warum mit Phrasen Schluss sein muss“.

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Am Donnerstag wird der Bundestag ein Gesetz beschließen in der Hoffnung, dadurch die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Gerade gab die Deutsche Stiftung Organtransplantation bekannt, dass die Zahl der Spender im Jahresvergleich von 955 auf 932 zurückging. Daraus resultierten weniger als 3.000 Übertragungen oftmals lebensrettender Organe. Die sogenannte doppelte Widerspruchslösung jedoch, für die Gesundheitsminister Jens Spahn und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach werben, wäre der falsche Weg zum redlichen Ziel. Und ein Bruch mit dem moralischen Leitprinzip unserer Republik: Der Mensch darf nicht verzweckt werden.

Spenden sind Akte der Freiwilligkeit. Ein Handeln, das unfreiwillig stattfindet oder aus Nachlässigkeit, wird niemand eine Spende nennen. Die Brieftasche, die man zufällig auf der Straße findet, ist keine Spende an den Finder. Die Tür, die man aus Schusseligkeit vergessen hat abzuschließen, ist keine Einladung, sich aller Gegenstände hinter der Tür als einer Spende zu bedienen. Wer spendet, der will anderen, womöglich unbekannten Menschen eine Freude machen, freiwillig, überlegt, souverän. Organe, die ungefragt die Körper wechseln, sind keine Spenden, sondern Objekte, über die ein Dritter verfügt, weil er die Macht dazu hat, die Macht über den hirntoten, atmenden Leib. Das Sterbebett wird zum Ort, an dem Interessen machtvoll ausagiert werden.

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Stefan Bosel | Mo., 13. Januar 2020 - 17:15

Sie sprechen mir aus dem Herzen. Sie haben meine uneingeschränkte Zustimmung. Leider könnte aber die sog. Widerspruchslösung der Einstieg in die vollkommener Entmündigung des freien Bürgers sein. Dem muss entschieden widersprochen werden. Das muss verhindert werden. Wiewohl ich politisch nicht mit den Grünen oder Linken übereinstimme, setzen sie in dem Fall auf das richtige Pferd. Die sogenannte "Hirntodlösung" ist in meinen Augen staatlich sanktionierter Mord. Wissenschaftlich wie auch medizinisch hochumstritten. Und im Geheimen entscheidet dann doch das Geld. Der Mensch als Warenhaus der Organe. Mit der Züchtung aus Stammzellen ist der richtige Weg für eine sinnvolle Organproduktion gegeben. Dorthin muss es gehen. Wir dürfen Spahn und Lauterbach nicht durchkommen lassen, zumal diese Lösung keinen Durchbruch erbringen wird, sondern (ich wiederhole mich) der Entmündigung, dem "Organbetrug" und einer zutiefst inhumanen Lösung die Bahn tritt. Wo bleiben die Kirchen? In der Seenotrettung?

Stefan Bosel | Mo., 13. Januar 2020 - 17:15

Sie sprechen mir aus dem Herzen. Sie haben meine uneingeschränkte Zustimmung. Leider könnte aber die sog. Widerspruchslösung der Einstieg in die vollkommener Entmündigung des freien Bürgers sein. Dem muss entschieden widersprochen werden. Das muss verhindert werden. Wiewohl ich politisch nicht mit den Grünen oder Linken übereinstimme, setzen sie in dem Fall auf das richtige Pferd. Die sogenannte "Hirntodlösung" ist in meinen Augen staatlich sanktionierter Mord. Wissenschaftlich wie auch medizinisch hochumstritten. Und im Geheimen entscheidet dann doch das Geld. Der Mensch als Warenhaus der Organe. Mit der Züchtung aus Stammzellen ist der richtige Weg für eine sinnvolle Organproduktion gegeben. Dorthin muss es gehen. Wir dürfen Spahn und Lauterbach nicht durchkommen lassen, zumal diese Lösung keinen Durchbruch erbringen wird, sondern (ich wiederhole mich) der Entmündigung, dem "Organbetrug" und einer zutiefst inhumanen Lösung die Bahn tritt. Wo bleiben die Kirchen? In der Seenotrettung?

Es ist ebenso bedauerlich wie typisch, wenn Sie den Hirntod als „ staatlich sanktionierten Mord“ bezeichnen. Statt oberflächlich diffusen Ängsten zu folgen sollten Sie sich damit auseinandersetzen. Ausführliche Informationen sind leicht zu finden, ggfs. sprechen Sie mit einem Arzt / Ärztin Ihres Vertrauens.

Ronald Lehmann | Di., 14. Januar 2020 - 12:04

Antwort auf von Thomas Mank

Herr Bosel, Ihre Kommentare liebe ich durch die fast gleiche Wellenlänge mit den Inhalten, aber mit ihren wenigen Worten präzise & Ausdrucksstark, liebevoll geschrieben, was absolut meiner "Seele" erfreut. Mit dem Wort "Mord" habe ich auch so mein Problem, aber es ist eben manchmal ein schmaler Grat "zwischen gutes wollen & das "Übel" heraus fordern.
Ja, warum kommen keine Fragen von den Kirchen & den vielen Vereinen/ Verbänden.
Einerseits müssen Senioren ins Ausland, um Ihre (!!!) "Entscheidung" umsetzen zu können. Anderseits werden Tore & Türen nicht mehr so gesichert, dass eben der Organhandel ....
Und machen wir uns nichts vor, was wäre wenn. Der Staat mit seinen Säulen & Helfern ist doch jetzt schon überfordert, Gerechtigkeit & Einhaltung der Gesetze zu sichern, geschweige bei diesem Thema, wo es um sehr, sehr viel "Macht & Knete" geht.
Alles hat seine zwei Seiten, wie bei Jin & Jang.

Was die kath. Kirche betrifft, so erkennen die deutschen Bischöfe das Hirntod-Kriterium nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft im Sinne des Ganzhirntodes als das sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen an. Sie betonen sogar, dass Organspender zum Zeitpunkt der Organentnahme tot u. nicht nur sterbend sind. Da Toten keine Organe entnommen werden können, müsste ein Umdenken erfolgen. Auch gibt es die sichere Hirntod-Diagnose nicht. Was die doppelte Widerspruchslösung betrifft, ist anzumerken, dass an der im Grundgesetz unter Art.1, Abs.1 verankerten Deklaration: "DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR" nicht gerüttelt werden darf. Auch die Ärzte geloben nach der Deklaration von Genf u.a.: "ICH WERDE DIE AUTONOMIE UND DIE WÜRDE MEINER PATIENTIN ODER MEINES PATIENTEN RESPEKTIEREN". Auch im KKK (Katechismus d. Kath.Kirche) wird betont, dass es sittlich unzulässig ist, den Tod eines Menschen herbeizuführen, um den Tod eines anderen Menschen hinaus zu zögern.

Stefan Bosel | Mi., 15. Januar 2020 - 09:44

Antwort auf von Anna Roth Dipl…

... ist mir egal. Für wen sprechen sie? Für eine Gruppe, am Ende eine Interessengruppe. Tot ist ein Mensch erst, wenn das Herz nicht mehr schlägt. Es muss aber schlagen und Blut durch den Körper pumpen, weil nur "lebende" Organe" entnommen werden dürfen/können. Sprich, sie müssen durchblutet sein, also ernährt werden. Im Grunde ist die Organspende eine Lebendspende. Mit vielen Worten und Begriffen, die wissenschaftlich klingen sollen, wird dieser irrsinnige Vorgang vernebelt. Der Hintergrund: Es geht um Geld, um viel Geld. Raten Sie mal, wieviel die Kasse für solch eine Operation bezahlt? Inklusive des ganhzen Drumherums. Das Ganze ist ein moralisches Dilemma. Mit dem Totschlagargument Leben zu retten, wird alles abgebügelt. Es gibt Filme, welche die Organentnahme zeigen und da sieht man wie sich der Körper (ohne Hirn) wehrt. Es gibt konvulsivische Zuckungen und Reaktionen. Ein schreckliches Bild. Ich werde das nie vergessen. Sollte sich jeder Befürworter der "Spende" anschauen...

Gerhard Lenz | Mi., 15. Januar 2020 - 09:46

Antwort auf von Anna Roth Dipl…

...oder eine andere religiöse Gemeinschaft in der Lage ist, als Autorität eine biologische Tatsache anzuerkennen (oder abzulehnen), muss glaube ich gar nicht erst diskutiert werden.
Gilt die Menschenwürde denn auch für den Toten, und wie lange? Was, wenn nach einer gewissen Zeit Gräber eingeebnet werden, oder die "Knochen" (die einmal zu einem lebenden Wesen gehörten) einfach woanders "hinkommen"? Berührt das denn nicht die Menschenwürde des Verstorbenen?
Um es kurz zu machen: Leben Seele oder Geist weiter, so wie es uns manche Religionen erzählen, ist der Zustand des zurückgelassenen Körpers unwichtig. Daraus ergibt sich folgende Alternative: Entweder es werden Menschenleben gerettet, dank der Entnahme von Organen, die der "Abgebende" ganz offensichtlich nicht mehr braucht, oder aber diese Organe, die Leben retten könnten, vermodern langsam in der Erde (oder werden verbrannt). Was ist christlich, was ist Nächstenliebe, was ist egoistisch?

Stefan Bosel | Di., 14. Januar 2020 - 12:14

Antwort auf von Thomas Mank

Es gibt/gab bei der Entnahme von Organen eines "Hirntoden" noch körperliche Reaktionen. Aber: Die Organe müssen leben, also mit Blut versorgt werden. Da tun sie nur, solange das Herz schlägt. Die Entnahme erfolgt also von einem lebenden Menschen. Da muss ich nirgends nachschlagen oder Ärzte fragen (übrigens, mein Hausarzt hat mir das so bestätigt)- die medizinische Wissenschaft sollte sich auf das "Nachzüchten" von Organen aus Stammzellen konzentrieren. Alles andere ist fragwürdig. Und folgt noch dazu dem Prinzip: "Wer zahlt bekommt!" - und, wer viel zahlt, bekommt zuerst "geliefert" - ich kann Ihnen konkrete Beispiele nennen...

Gerhardus Lang | Di., 14. Januar 2020 - 23:22

Antwort auf von Thomas Mank

Es stimmt nicht, dass es keine Information gibt. Unter der Brucker-Klinik findet sich der ausführliche Bericht und die gleichzeitige Stellungnahme einer Mutter, welche ihren 12jährigen Sohn, der nach einen schweren Schädeltraumea angeblich "hirntod" warm und voller Leben an Infusionen und Beatmungsgerät angeschlossen war und gar nicht tot war, auf eindringliches Zureden der Ärzte zur Organspende frei. Wer das gelesen hat, weiß dann so ungefähr um was es sich bei der Angelegenheit wirklich handelt. Abgesehen von der massiven Verletzung des Artikel 2 GG ist der tatsächliche Umgang mit diesen "Spendern" von einer wahren Unmenschlichkeit geprägt, dass es einen schaudert. Ich bin selber praktischer Arzt auf dem Land und bin nach Möglichkeit bei meinen sterbenden Patienten geblieben. Da wäre ich nie auf die Idee gekommen, unterschiedliche Todesarten festzustellen. Wann ein Mensch tot ist, das erkennt jeder Mensch mit gesunden Sinnen, und keiner käme auf die Idee einen Sterbenden auszuweiden.

Hervorragend Herr Bosel!

Wissen Sie, ob des Hirntodes wird ja zwischen den Fakultäten eifrig gestritten; ein jeder gibt seinen Senf dazu.
Wir hatten "in diesem unseren Lande" (immer wieder! Helmut Kohl!) solch streitbare Kleriker wie Küng oder Karl Kardinal Lehmann.
Nicht nur gute Politiker sind uns abhanden gekommen!

Die aktuellen CEOs der beiden großen christlichen Kirchen sind ja nur noch Selbstdarsteller!
"Seelenheil, ein Leben nach dem Tod im Paradies? Meines Vaters Haus hat viel Wohnungen," soll Jesus gesagt haben.
Da schwadroniert man lieber als gefühlter Weltretter und tuckert demnächst mit eigenem Schiff durch das Mare Nostrum!
"Lasset die Kindlein, Mühseligen und Beladenen zu mir kommen, ich will sie erquicken!"

… und zahlen tun natürlich ANDERE!

"Wir dürfen Spahn und Lauterbach nicht durchkommen lassen!" schreiben Sie zutreffender Weise!
Würden Sie das zu Frau Sawsan Chebli schreiben, hätten Sie stante pede eine Anzeige am Hals!
(Artikel 5 GG: Meinungsfreiheit!)

Besser und treffender kann man das nicht ausdrücken,
lieber Herr Bosel - ich verneige mich. Die Menschen,
also wir alle, werden von diesem dilletierenden und sich
frech und dreist auch noch als Politiker bezeichnenden
Personal quasi nur noch als Verfügungsmasse angesehen.
Und wer nicht willig ist, dem helfen "wir" (also die) auf die
Sprünge. Organspende als Form des Nachhilfeunterrichts.
Lobbyisten haben längst Richtlinienkompetenz, und der
Herr Spahn sowie der Rest machen es dann förmlich, vulgo:
sie formen daraus ein Gesetz. Dieses Land ist scheinbar nach
allen Seiten offen, eine einzige Einladung, sich großzügig zu
bedienen. Soweit meine "Spende" zu Beitrag und Thema.

Ernst-Günther Konrad | Di., 14. Januar 2020 - 12:19

Antwort auf von Stefan Bosel

Sie haben vollständig meine Meinung getroffen. Wir haben eine notarielle Patientenverfügung bei Gericht hinterlegt. Wir wollen keine Oragne und wir geben auch keine. Wir lehnen Maschinenmedizin zur reien Lebensverflängerung für einige Tage ab. Die Würde des Menschen ist unantastbar heisst es im Grundgesetz. Herr Kissler hat es geschrieben. Wer spenden will, macht dies proaktiv, er entscheidet bewusst und gewollt, wem er was und wann gibt.
Von den Kirchen verehrter Herr Bosel haben wir da nichts zu erwarten. Die ist mit Klimahysterie, Weltenrettung , Aufarbeitung ihrer pädophilen Vergangenheit und mit Schlepperaktionen im Mittelmeer beschöäftigt. Da hat der Mensch hier in Deutschland zurück zu stehen.

Verehrter Herr @Konrad. Sie haben mich richtig verstanden. Ich freue mich über Ihre Antwort. Leider hat Herr @ Mank das so nicht gesehen. Wem glaubt er? Es ist die Gewissensentscheidung jedes Einzelnen. Wer spenden will - bitte sehr. Ich gebe, wie Sie Herr Konrad, nichts und will auch nichts empfangen. Ich bin zwar kein Mitglied der Kirche mehr, aber für mich steht fest, wenn es das Schicksal will, so hat man sich dreinzuschicken und nicht zu versuchen, Gott zu spielen. Früher, als es die Medizin noch nicht vermochte, hatte man sich auch zu fügen. Waren die Menschen deshalb unglücklicher? Die Heuchler im Staate klagen, dass die Menschen immer älter würden und dass man es nicht finanzieren könne, ohne den Renteneintritt hinauszuschieben. Auf der anderen Seite ist die jetzt hochgejubelte Organtransplantation ein Mittel zur Lebensverlängerung. Was denn nun? Im Übrigen ist der propagierte späte Renteneintritt nur ein Mittel, Geld zu sparen, auf Kosten der älteren Menschen. Pervers!

Ernst-Günther Konrad | Mi., 15. Januar 2020 - 11:41

Antwort auf von Stefan Bosel

Und ein Mittel organisierter Kriminalität und Grundlage nicht unerheblicher Einnahmen, für Organkriminelle, Ärzte, Krankenkassen und Vermittler. Ich werde mich zu nichts, aber zu gar nichts zwingen lassen. Schweigen heisst Ablehnung und nicht Zustimmung. Wer es will soll es tun und von mir aus auch in Listen eingetragen der Welt mitteilen. Wir beide schon mal nicht.

Danke Herr Kissler für Ihre Analyse.
Organspende ja oder nein, bin ich dafür, bin ich nicht dafür diese Entscheidung
fiel mir schwer. Bin ich tot wenn mein Gehirn nicht mehr funktioniert oder das Herz? Auch diese Frage wird nach wie vor unterschiedlich beantwortet. Ich entschied mich für die Spende.
Vor einem Jahr sollte ein neues Herz meine Lebenszeit verlängern. Eine 8-stündige Operation verhinderte diese Einpflanzung.. Dies Glück haben nicht Alle.

Das Fundamental-Grundrecht wird in infrage gestellt. Eine Widerspruchlösung verletzt mein intimstes. Als Schlimmstes Toter bin ich nach wie vor ein Mensch. Mein Blut fließt noch, es verläßt meinen Körper. Es ist ein ökonömischer Umgang mit Toten und Sterbenden. Das entspricht nicht dem Menschenbild des Grundgesetzes. Mein Körper verliert dadurch seine Würde.
Mit der staatsverordneten Herausgabe meiner Organe verliert meine Spende ihren Charakter. Sie wird zum Handelsobjekt. Tatsachen bestätigen das schmutzige Ge-schäft.

Bernd Muhlack | Mo., 13. Januar 2020 - 18:37

Wer noch niemals tot war, weiß nicht von was er spricht!

In 2018 hatte ich eine Herzkatheteruntersuchung; 2012 war das schon einmal der Fall.
Folglich "Profis unter sich".
Kurz vor Ende der Untersuchung plötzlich PENG!
Nochmals PENG! Das war der Defibrillator!
"War ich tot?" -"Im Prinzip ja, knapp 30 Sekunden."
Aus dem Nichts waren plötzlich "hunderte" Leute um mich herum, zu Beginn waren wir zu dritt. "Hallo Herr BM!? Wie geht es Ihnen?"
Überall Schläuche, Kabel und Zugänge.
Einige Stunden Überwachungsraum und dann auf Station.
In der Tat, das war "komisch". Ich sah mich selbst und hatte das Gefühl zu ersticken, ein schweres Gewicht auf dem Brustkorb. Dann der zweite Knall und ich war wieder online.

Ich war immer ein Befürworter der Organspende, sehe das inzwischen anders; abgesehen davon, dass alle meine Organe (außer den Augen) eher untauglich sind.
Ich sah auf YouTube einmal die Entnahme/Transplantation; das ist hammerhart!

Das erinnert an "Schlachtfest"
(Blinddarm? Nööö, wozu?)

So wie diese GSD nur 30 Sekunden Kreislaufstillstand ihr weiteres Leben und sicher Ihre Einstellung zu vielem veränderten, so erging es mir persönlich auch. Nur das es hinsichtlich meiner Sichtweise auf den sogenannten Hirntod und den Schritten davor, eine gegensätzliche Richtung einschlug. Lange vor der unsere ganze Familie betreffenden Tragödie (Koma nach Reanimation, Gehirn mit Restfunktion und somit Bewusstseinsvermögen der eingetretenen Umstände und einer Minimal-Lebensqualität), hatte ich einen Spenderausweis und war bis vor kurzem als DKMS-Spender gelistet.(nur bis zum 60.LJ möglich)Dies und meine verschiedenen Tätigkeiten in Stätten der Medizin sowie in der Altenpflege beeinflussten meine Entscheidung hinsichtlich Organspende ebenso wie die Ihre und die aller Kommentatoren und Autoren hier. Schlimm finde ich indes auch das entstandene Misstrauen in die Politik und bisweilen unter uns, sollten sich wie hier "Gegensätze" auftun! Bleiben Sie mir deshalb gewogen!;-) Alles Gute! MfG

Hans Jürgen Wienroth | Mo., 13. Januar 2020 - 19:42

Herr Kissler, ist das wirklich ein Angriff auf die Menschenwürde?
Trotzdem haben Sie in vielem recht. Ich habe gelesen, von vielen Organspendern werden die pot. Transplantate nicht gemeldet, weil in Krankenhäusern wegen mangelnder Kapazitäten nicht nach einem entspr. Ausweis gesucht wird. Dagegen hilft die Widerspruchslösung. Aber wer garantiert, dass die Krankenhäuser auf einen Widerspruch achten?
Unsere Krankenhäuser sind, trotz Finanzüberschüssen im Bund, unterfinanziert. Es gibt zu wenig Fachkräfte und was macht unser Arbeitsminister dagegen: Er fordert eine Reduzierung der Arbeitszeit. Wer kürzlich im Krankenhaus war, der kennt die Mangelverwaltung, nicht nur beim Personal, sondern im ganzen Gesundheitssystem (z. B. Medikamentenversorgung) in unserem ach so reichen Land.

Guten Tag an dieser Stelle. Nun, ich glaube nicht, dass im Ernstfall immer in Kran-kenhäusern nach entsprechenden Ausweisen geschaut werden wird. Und wenn Spahn & Co. mit ihrem Gesetz im Bundestag durchkommen wird, werden sich die Transplanteure ermutigt fühlen, im Eifer des Gefechts eine Ausweidung des ihnen nun zur Verfügung stehenden Körpers schnellstens voranzutreiben.
Ich persönlich werde alles tun, um in Zukunft nicht in ein Krankenhaus zu kommen.
Besser irgendwo einsam zu versterben. Da muss man dann halt durch.

Brigitte Miller | Di., 14. Januar 2020 - 07:37

wegen der so überaus humanen Sicht auf den Menschen danke ich Ihnen für diesen Text.
Die Widerspruchslösung fügt sich nahtlos in andere Bestrebungen, den Bürger zu seinem "Glück" zu zwingen, da dieser keinesfalls so intelligent und urteilsfähig ist wie die sogenannten Eliten.

gerhard hellriegel | Di., 14. Januar 2020 - 10:12

Es geht also um das recht auf freie entscheidung gegen die pflicht zur hilfeleistung. Beim anlegen des sicherheitsgurts gewinnt unwidersprochen die pflicht zur eigensicherung - ohne untergang des abendlandes. Nun soll es also die entscheidungslösung sein. Wie sieht das in der praxis aus? Also, arzt oder amt befragen mich. Fall 1: ich entscheide mich für ja oder nein. Werden die dann beim nächsten treffen mich fragen: Sie haben sich so entschieden, wollen Sie sich das nicht noch einmal überlegen? Ich hoffe nein, aber Sie können sich ja mal überlegen, in welchem fall das wohl eher passieren wird. Fall 2: ich antworte: ich kann, ich will mich derzeit nicht entscheiden. Was passiert beim nächsten treffen? Ich werde wieder befragt. Und so weiter. Ja, vielleicht lässt mich mein arzt in ruhe, das amt sicher nicht, die haben ihre vorschriften.
Herr kissler, übernehmen Sie: der staat hat kein recht auf moralische erpressung. Die freiheit geht zugrunde, wehret den anfängen.

Als Tote gehöre ich nicht dem Staat. Ich bin ich, das bestimme ich. Über meinen Tod hinaus.
Die Zeiten der Entmündigung, dachte ich, sind vorbei. Ebenso bestimme ich meinen Tod. Niemand, wirklich niemand, hält mich davon ab.
Diese Entscheidungen müssen wir bestimmen. Wir müssen mittels einer Umfrage für unsere Würde eintreten. Ob Österreich oder weitere Länder eine andere Variante diktieren ist deren Politik. Entspricht das den Grundzügen unserer Ethik?

Weder der eine noch der andere Vorschlag hindert Sie, die Organspende zu verweigern. In jedem Fall bestimmen Sie und niemand sonst.
Wie Sie auf die Idee kommen, Ihr Körper "gehöre dann dem Staat" und nicht den Todkranken, sollten Sie erklären.
Sie stehen dann also vor dem Bett des vom drohenden Tod Gezeichneten, der durch Sie gerettet werden könnte und sagen voller Würde und Ethik: meine Leber bekommst Du nicht. Und zeigen ihm die Zähne - "über Ihren Tod hinaus".

Stefan Bosel | Di., 14. Januar 2020 - 19:40

Antwort auf von gerhard hellriegel

Tut mir leid, aber Sie schreiben, Unfug, Herr Hellriegel. Sie können doch "spenden", so wie ein anderer seine Organe verweigert. Das ist freie Gewissensentscheidung. Das hat man so oder so niemandem vorzuwerfen. Man kann dazu eine Meinung haben. Ein Verbrecher ist man indes nicht, wenn man einem Kranken seine Organe verweigert. Diese moralische Keule können Sie stecken lassen. Sagen Sie mir lieber, wie Sie Missbrauch verweigern wollen, wenn Geld im Spiel ist, wie sie verhindern wollen, dass in armen Ländern Nieren und andere Organe im lebenden Zustand entnommen werden oder wie in China, dass zum Tode Verurteilte regelrecht ausgeweidet werden. Die Organbanken sind international. Vielleicht bekommen Sie mal eine "Verbrecher" - Leber. Dieser Missbrauch ist ein Riesenproblem und nicht wirklich zu verhindern, solange es einen "Organhandel" gibt. Schon das Wort ist ein Unding. Wegen all dieser Probleme will ich damit nichts zu tun haben, nicht schuldig werden, indem ich ein "Organ" verlang

gerhard hellriegel | Mi., 15. Januar 2020 - 09:06

Antwort auf von Stefan Bosel

1. Moralkeule: Nicht ich habe die Keule der "großen Worte" hervorgeholt. Nicht ich habe bestritten, dass auch bei der Widerspruchslösung die freie Willensentscheidung gewahrt bleibt. Das waren Herr Kissler und Frau Simon. Es geht überhaupt nicht um die Entscheidung, sondern um das Recht, sich vor einer Entscheidung zu drücken. Den weise ich in der Tat nachdrücklich darauf hin, dass er damit mitmenschliche Hilfe verweigert. Ist es nicht so? Von "Verbrecher" reden Sie, nicht ich.
2. Organhandel: Ja, es stimmt, es gibt den Missbrauch. Und wenn das für Sie ein Grund ist, Ihren Körper nicht zur Verfügung zu stellen, dann tun Sie es. Nur wenn Sie so misstrauisch sind, dann die Frage, wie Sie den Missbrauch "ohne Ihre Zustimmung" verhindern wollen. Wie wollen Sie die Macht über Ihren Körper nach Ihrem Tod behalten? Haben Sie denn im Leben die Macht darüber? Oder ist es nicht die Gesellschaft, die Ihnen die Macht gewährt? Warum misstrauen Sie dann der gleichen Gesellschaft nach Ihrem Tod?

Brigitte Simon | Di., 14. Januar 2020 - 22:17

Antwort auf von gerhard hellriegel

Hallo, Herr Hellriegel,

meine Erklärung für "...mein Körper gehöre dann dem Staat" finden Sie auf der 1. Seite meines Kommentars. Die Seiten sind etwas auseinander gezogen.
Weiterhin: "Ich stehe vor dem Bett eines, vom drohenden Tod Gezeichneten,
der von mir gerettet werden könnte. Wie stellen Sie sich das vor? Soll ich dem Arzt sagen "einen Moment, ich gebe ihm sofort meine benötigte gesunde Leber o.ä."?
Übrigens: Mein Mann und ich besitzen einen notariell beglaubigten Organspen-deausweis.
Mfg, Brigitte Simon

Beate Weikmann | Di., 14. Januar 2020 - 16:25

Wie sicher ist so ein Widerspruch? Wenn das Papier gerade verloren ist oder nicht dabei, oder der Computer falsche Daten ausgibt? Soll ja alles vorkommen. Es ist unfassbar, dass sich der Staat erdreistet sich den Körper eines Bürgers nach dessen Tod zu eigen zu machen.

Hans Schäfer | Di., 14. Januar 2020 - 18:01

>>wäre ich Bundestagsabgeordneter, ich würde für die Entscheidungslösung stimmen. <<
Kein Mensch hat das Recht über die Organe eines anderen zu entscheiden. Weder über eine Widerspruchs- noch über eine Entscheidungslösung. Diese Entscheidung kann nur jeder geschäftsfähige Bürger für sich treffen.
Ich pers. habe kein Vertrauen zu Politikern, die selbst lfd. gegen geltendes Recht verstoßen.
Zum Machterhalt Wortbrüche begehen und sich an nahezu mafiösen Machenschaften zum Nachteil des Volkes, aber zum eigenen Vorteil beteiligen.
Um Wahlergebnisse -dem Votum des Souveräns (Art 20 Abs 2 & 3 GG) - scheren sie sich einen Dreck. Durch zusammenführen von Farben mauscheln sie sich eine absolute Mehrheit zusammen.
Art. 38 (1) S. 2 GG bestimmt, Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
In Wahrheit sind sie nur Parteienvertreter, die doch einen Fraktionszwang unterliegen.
Fortsetzung

Bernd Muhlack | Di., 14. Januar 2020 - 20:09

Antwort auf von Hans Schäfer

Herr Schäfer, Sie leiern hier en passant den Art 20 GG heraus, bemerkenswert!
Ich weiß nicht, ob Sie Jurist sind, das ist jedoch eher unerheblich; Sie haben schlicht Recht!
Ich erwähne folgendes oft und das ist schlicht krass!
Die ehemalige "Integrationsbeauftragte" der Bundesregierung Frau Ayhan Özuguz äußerte sich zum Begriff "Volk"; im einzelnen würde das jetzt zu weit führen. Conclusio: im Zweifel müsse man eben das GG (Art 20) ändern!
Frau Dr. Merkel stand lächelnd, rautierend daneben!
Art 20 GG unterliegt gemäß Art. 79 III GG der so genannten "Ewigkeitsgarantie"!
Man kann diese dort geregelten Grundsätze nicht ändern!
Nochmals Hut ab, Herr Schäfer.

Organe?
Meine Mutter liegt seit gestern im KH; ein extremer Schwindelanfall, Morbus Menière. Oha, gleich 3 Jungs vor Ort; einer war eine "Fachkraft" aus dem Maghreb; aller Anfang ist bekanntlich schwer (wie auch das von ihm zu schleppende emergency-bag!)
Patienten-/Betreuungsverfügung etc. parat … Organspende: egal, ich bin 88!

Im Interview T-Online mit Dr. Helmut Arbogast,(Leiter der Chirurgischen Poliklinik Universität München-Großhadern), sagt dieser am Ende, ich zitiere:
Es gibt in Deutschland jedes Jahr tausende Menschen, die sterben, weil nicht
genug Organe da sind. Und wir könnten ihnen helfen, wenn wir nur alle wollten.
Und das schlimme ist: Die Bevölkerung will es ja. 80 Prozent wollen ja
Organspender sein und stehen der Organspende positiv gegenüber.
Aber diesem Mehrheitswillen wird keine Rechnung getragen.

Wer hat wann, bei wem, und mit welcher Frage ermittelt, dass 80 % Organspender sein wollen?
Von 5 Befragten haben 4 sich also dafür entschieden. Ich wurde nicht befragt und 4 meiner nächsten Nachbarn auch nicht.
Sorry! Herr Muhlack für das erneute Bemühen von Art 20.
Ich fordere eine Abstimmung des gesamten Wahlvolkes gem. Art. 20 Abs. (2) S.2 GG, mit Bindung der Politik an das Ergeb., auch wenn nicht alle teilnehmen sollten. Wir sind nicht zu dumm, wie sie glauben.

Hans Schäfer | Mi., 15. Januar 2020 - 10:41

Antwort auf von Hans Schäfer

Mit einer Unverfrorenheit sondergleichen, berichtet die SHZ - ein öffentliches Medium, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Donnerstag bei der Abstimmung nicht wie „es üblich ist “, einem Fraktionszwang unterliegen. Dass bedeutet im Klartext, die Abgeordneten verstoßen wissentlich gegen geltendes Recht oder werden dazu von den Fraktionen angehalten. Proffalla und Bosbachs Fresse lassen grüßen!
Kein (Koalition)Vertag und keine (Fraktion)Vereinbarung kann/darf das GG außer Kraft setzen.
Mit juristischen Spitzfindigkeiten zum Abstimmungsverhalten will man diesen Verstoß legalisieren.
Mit juristischen Spitzfindigkeiten wird der AfD, der ihnen lt. § 2 (1) S.2 der GO-BT zustehende Vize-Präs.-Posten versagt. Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Mit juristischen Spitzfindigkeiten will man in Th eine Projektreg. schaffen. ….usw
Van der Leyen soll ihre Handy-Daten gelöscht haben, um Machenschaften zu verschleiern.

Solchen Politikern darf man das Abstimmungsrecht nicht übertrag

Bernd Muhlack | Di., 14. Januar 2020 - 18:16

Suche Niere, biete Trommelfell und zwei Päckchen Kaffee!

Wenn man so manchen Zeitgenossen zuhört, insbesondere Politikern, kann man der Meinung sein, dass diese bereits zu Lebzeiten fleißig Organe gespendet haben; und zwar das Organ zwischen den Ohren.
Ich werde mir die Debatte am Donnerstag anhören und freue mich schon jetzt auf meinen ganz speziellen Freund Karl "the Lord of the flies" Lauterbach.
Er ist ja eher so ein "Verbieter-Typ", sollte zu den Grünen wechseln.
Alkohol? - Teufelszeug!
Nikotin? - Das ist Satans Werk!
Autos? - Klimakiller!
Flugreisen? - Die Inkarnation der Dekadenz!
……..
Fliegenträger? - Ein must-have für hochintelligente Weltretter!

In diesen Sinne: bis Donnerstag und dann schreibe ich mein ewiges NO! zur Spende.

Heidemarie Heim | Di., 14. Januar 2020 - 18:54

Das Recht auf individuelles Schweigen und Nichthandeln wird und wurde doch auch anderweitig großen Teils eingeschränkt. Wir unterliegen doch im Leben wie über den Tod hinaus
fortwährend Zwängen. Individueller, sozialgesellschaftlicher oder durch Dritte veranlasste gesetzlicher Natur. Ob auf der Passstelle beim Fingerabdruck oder auf dem Finanzamt habe ich zwar das Recht auf Schweigen, auf die Auslegung dessen und die Konsequenzen habe ich aber keinerlei Einfluss. Auch vor Gericht kann ich die Aussage verweigern, muss jedoch damit rechnen, das man es eventuell als "Beinaheschuldeingeständnis" auslegt, Gesetz hin oder her. Will sagen, für mich ist es nur ein weiterer Zwang von vielen. Mit dem Unterschied, das mir hierbei aber die Möglichkeit eines echten individuellen Widerspruchs gegeben werden soll. Und in und unter welchem "Register" wird man heute noch nicht geführt? Wenn mein Gehirn und Persönlichkeit irreversible entschwunden sind werde ich deshalb meine Organe spenden für Leben.

wolfgang dewor | Mi., 15. Januar 2020 - 09:11

Ganz grundsätzlich: alles, was ich in Bezug auf meinen Körper nicht positiv autorisiert habe, ist verboten. Ob das nun einem Herrn Spahn passt oder nicht.

Stefan Bosel | Mi., 15. Januar 2020 - 09:56

Wie alt sind Sie, Frau Heim? Wenn Sie über 60 J alt sind, ist das Thema sowieso erledigt, dann dürfen Sie nicht mehr. Beeilen Sie sich also, um dem "Leben" zu helfen.

Ulrich Dikus | Mi., 15. Januar 2020 - 10:26

„Spenden sind Akte der Freiwilligkeit. Ein Handeln, das unfreiwillig stattfindet oder aus Nachlässigkeit, wird niemand eine Spende nennen. Die Brieftasche, die man zufällig auf der Straße findet, ist keine Spende an den Finder. Die Tür, die man aus Schusseligkeit vergessen hat abzuschließen, ist keine Einladung, sich aller Gegenstände hinter der Tür als einer Spende zu bedienen. Wer spendet, der will anderen, womöglich unbekannten Menschen eine Freude machen, freiwillig, überlegt, souverän. Organe, die ungefragt die Körper wechseln, sind keine Spenden, sondern Objekte, über die ein Dritter verfügt, weil er die Macht dazu hat, die Macht über den hirntoten, atmenden Leib.“ Mit dieser Formulierung der Wahrheit haben sie mehr Vernunft in die Diskussion gebracht, als Pharmalobbyist cdU Spahn und all seine Mitläufer, die Stückchen für Stückchen uns in eine Welt hineinbringen, die so keiner will.

Hans-Jürgen Schulze | Mi., 15. Januar 2020 - 12:28

Leben oder Tot,ich glaube hier muss unbedingt Aufklärung durch Fachpersonal oder auch durch ö.R. Sendungen erfolgen. Fast jeder
Kommentator, der hier Veröffentlicht wurde, hat schon einmal selbst oder Angehörige in medizinischen Notlagen erlebt.Unabhängig davon wie man geistig zu seinem eigenen Körper steht oder unwissentlich nur das glaubt was ihnen das Gesetz vorgibt,es ist immer noch seine eigene Intelligenz Entscheidung. Aber, nur weil man diese Fähigkeiten noch zur Hilfe nehmen kann, sollte man die richtige Auswahl treffen.
Soll heißen,die freiwillige Organentnahme, persönlich unterschrieben, muß respektiert werden. Diese dürfen auch Angehörige, nur weil sie anderer Auffassung sind,nicht ändern können.Bei Kindern oder den richterlichen Entscheidungsträgern anvertrauten Personen ist es eine elterliche Entscheidung oder andere Kreisen möglich. Zum angeführten Vertrauen der Ärzteteams und den verlustig gegangenen Vertrauen in unsere Politiker, habe ich volles Verständnis.

Hans-Jürgen Schulze | Mi., 15. Januar 2020 - 12:30

Ja, leider hat sich dieser Kreis, durch mehrfachen Missbrauch und Korruption dieses "verspielt",so war ihnen dabei Gott zur Seite Stand.Wann ein Mensch tot ist, entscheiden wie gesagt Fachleute und nicht der unwissende Angehörige oder der schwer verletzte Patient, der nur zum Zweck der aufrecht Erhaltung bestimmter Funktionen im Körper an Maschinen oder Schläuche hängt.Ohne diesen Maßnahmen wären viele Betroffene schon eher tot. Bei allem Beileid zu wieder Hergestellten aber mit erheblichen Folgeschäden,ergibt sich dann eine Besinnungsphase.Ich selbst,78 Jahre, trage schon seit 20 Jahren einen Spenderausweis bei mir. Auch ist im Vorsorgepapier alles geschrieben wie die Ärzte behandeln müssen.Zum Beispiel bei Hirntot,Ernährung u.s.w.Der Tot gehört zum Leben, warum also sollte lebenswertes Leben nicht doch mit unsere Hilfe weiter leben dürfen.Ja,Organe sind keine Handelsware,dazu stehe ich auch.Nächstenliebe unter allen Menschen sollte aber unser Leitmotiv sein.
Mit Verlaub,HJ Schulze