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Eine irakische Frau wartet in einem Lager für Familienangehörige von IS-Kämpfern / picture alliance

Islamischer Staat - Wohin mit den Frauen des IS?

Auch deutsche Frauen waren aktiv in der Terrororganisation Islamischer Staat. Zurück in Deutschland, werden die meisten jedoch nicht für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen. Dabei sind diese Frauen genauso gefährlich wie Männer. Sie zu bestrafen, reicht aber nicht aus

Seyran Ates, Mitbegründerin und Ideengeberin der liberalen Moschee

Autoreninfo

Seyran Ateş arbeitet als Anwältin und Publizistin. Sie ist Gründerin der liberalen Ibn Rushd-Goethe Moschee in Berlin.

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Deutsche Staatsangehörige, die der Terrororganisation Islamischer Staat angehörten, sitzen im Nahen Osten in Gefangenenlagern. Sie wollen zurück nach Deutschland, nachdem der IS militärisch an den Rand einer Niederlage gebracht wurde. Nicht, weil sie Deutschland plötzlich lieben, sondern, weil sie einen deutschen Pass besitzen. Sie wollen in Deutschland vor ein Gericht gestellt werden. Plötzlich finden sie den Rechtsstaat Deutschland und unsere Gesellschaft angeblich gut, weil Frauen und Kindern Schutz und ein Leben in Würde geboten wird. Mit einem Mal erinnern sie sich an ein Land, in dem Frauen und Kinder vom Staat finanzielle und andere Unterstützung bekommen.

Was soll mit Deutschen geschehen, die sich einst dem IS anschlossen? Es geht nicht nur um Männer. Auch um die Frauen und Kinder. Viele von ihnen verbleiben in Kriegslagern und verbüßen Gerichtsurteile, die von den örtlichen Behörden verhängt worden sind. Da es sich jedoch um deutsche Staatsangehörige handelt, fallen sie unter die deutsche Gerichtsbarkeit und liegen daher in unserer Verantwortung. Was also sollte der deutsche Rechtsstaat tun? 

Bedrohung oder nicht?

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich unter anderem die sofortige Rückkehr einer Frau und ihrer drei Kinder angeordnet, die Teil des Islamischen Staates waren, und erklärt, dass es keine Bedrohung gebe, die aus ihrer Rückkehr hervorgehen wird. 

Diese Rechtsansicht ist, gelinde gesagt, pikant. Seit Beginn des Konflikts in Syrien haben sich die Ansichten der Regierung laufend gewandelt, wie die Situation zu handhaben sei. Anfänglich war die Rede von Entzug der Staatsbürgerschaft. Dies ist aber verfassungswidrig und hätte nur durch ein entsprechendes Gesetz Anwendung finden können. 

Sind Frauen nur Opfer? 

Da diese eingeschlagene Richtung auf viel Gegenwehr traf, entschied sich die Politik, zu tun, worin sie die meiste Übung hat: Den Kopf einziehen und hoffen, dass der Sturm sich legt. Rechtliche Prozeduren gegen Personen, die Straftaten begangen haben und den Islamischen Staat unterstützten, werden nicht mehr einheitlich durchgeführt. Vor allem nicht im Fall von Frauen und Kindern. Denen wird Amnestie gewährt.  

Es ist interessant, dass im 21. Jahrhundert nach wie vor die irrige Meinung vorherrscht, dass Frauen in solchen Organisationen keine größere Rolle spielen. Große Teile der europäischen Politik und Gerichte scheinen nicht zu glauben, dass Frauen des Islamischen Staates im gleichen Ausmaß an der Kriegsführung beteiligt sein können wie Männer. Man sieht sie als Objekte an, die die ihnen zugewiesene Rolle widerstandslos erfüllen. Sind Frauen nur Opfer? Ich glaube, dass diese Fehlinterpretation auf zwei grundlegenden Missverständnissen beruht. 

Terror als Domäne des Mannes?

Erstens ist die Mehrheit davon überzeugt, dass Krieg und Gewalt exklusiv eine Domäne des Mannes sind. Es scheint für unsere Gesellschaft unverständlich, dass eine Frau direkt an einem Konflikt an vorderster Front beteiligt sein kann. Das ist absurd. Im Syrienkonflikt muss man nur über die Grenzen hinweg zu den Kurdischen Milizen schauen, um dieses Vorurteil auszuräumen. Beim Islamischen Staat waren Frauen zwar nicht direkt an der Front, sehr wohl wurden sie aber etwa in die Al-Khansaa Brigade einberufen: Eine religiöse Polizei, die durch Anwendung brutalster Mittel das Scharia Recht erzwang und auch nicht vor Hinrichtungen zurückschreckte. Frauen überwachen andere Frauen also, aktuell auch in den Gefangenenlagern, ob sie sich „islamisch“ verhalten – natürlich nach dem kruden Verständnis des IS.

Manche dieser Frauen sind einer Hirnwäsche unterzogen worden. Diese Denkweise lässt sich nicht einfach abschütteln. Vor allem nicht, wenn sie einst willkommen war. Die meisten Frauen, die dem Ruf des Islamischen Staates nach Syrien gefolgt waren, so wie die Deutsche Nadja Ramadan, haben es als ihre Berufung gesehen, dem Kalifat durch Treue und Unterwerfung zu dienen. 

Staatsfeinde in Deutschland

Der Krieg gegen den IS war außerdem nicht nur ein Gefecht um Leben und Tod. Es war mehr ein Kampf der Ideologien. Dieser Informationskrieg kann überall ausgefochten werden. Dies ist die größte Gefahr für Deutschland. Die IS-Frauen zurückzuholen, könnte bedeuten, Staatsfeinde nach Deutschland zu holen. Wir klagen heute schon über die Einflussnahme von islamistischen Gruppierungen wie der Muslimbrüderschaft oder Milli Görüs. Die Rechten nutzen das für ihren Wahlkampf.  

Wie stellen wir uns die Zukunft vor, wenn wir versuchen, Personen zu integrieren, die sich dem verbrecherischstem Regime des vergangenen Jahrzehnts angeschlossen haben, ohne dass sie sich für ihre Taten verantworten müssen? Sie zeigen teilweise nicht einmal Reue. Und was ist mit ihren Kindern? Was kann ein Neugeborenes gegen das Verschulden seiner Eltern tun? Diesen Kindern sollte die Rückkehr in die Heimat auf keinen Fall verwehrt bleiben. Sippenhaft ist unmenschlich, unmoralisch und rechtswidrig.

Kindeswohlgefährdung und Kindesmisshandlung

Der Rechtsstaat muss die Voraussetzungen für jegliche Formen der Resozialisierung schaffen – egal, ob für Täter oder Opfer. Eltern, die Teil des Islamischen Staates waren, sollten sich auch wegen Kindeswohlgefährdung und seelischer Kindesmisshandlung verantworten. Vergehen und Verbrechen an Kindern werden in Deutschland mit sechs Monaten bis zehn Jahren Haft bestraft. Die Überwachung dieser Familie durch das Jugendamt muss engmaschig und intensiv erfolgen. Die Kinder brauchen nicht nur ein stabiles Umfeld, in dem sie aufwachsen können. Es ist auch nötig, dass sie psychologische Betreuung bekommen, um jene Gräuel zu verarbeiten, die sie erleben mussten. 

Es ist wichtig, dass deutsche Staatsbürger für ihre Vergehen und Verbrechen nach deutschem Recht und in Deutschland selbst, die absolute Härte unserer Justiz spüren. Egal ob Mann oder Frau. 

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Manfred Sonntag | Di., 3. Dezember 2019 - 15:25

Frau Ateş, ich stimme Ihren Beitrag voll inhaltlich zu. Leider wird der Einhaltung von Gesetzen in unserem Land keine Bedeutung mehr beigemessen. Gesetzesverstöße durch Jugendliche (z.B.: FfF) oder Boykott und Widerstandsaufrufe (XR) werden selbst von Politikern der Regierung bejubelt. In Berlin wachen in Zukunft religiöse Extremisten an der HU über die Ausbildung von Imamen. In Frankfurt wird Frau Schröter, Professorin für Globalen Islam ein Berufsverbot, wegen einer Fachtagung zum Kopftuch, nahegelegt. Herr Abdel Samad und viele andere Muslime müssen wegen Morddrohungen 24h an 365 Tagen im Jahr von Personenschützern bewacht werden. Welche Politiker, welche Gerichte sollen in diesem Rechtsstaat die Voraussetzungen für die Resozialisierung schaffen?

Romuald Veselic | Di., 3. Dezember 2019 - 15:49

und Gerichte scheinen nicht zu glauben, dass Frauen des Islamischen Staates im gleichen Ausmaß an der Kriegsführung beteiligt sein können wie Männer. (Zitat basta)
Welche Affektstufe wurde damit in D. erreicht?
Falsch: Große Teile der Westeuropäischen Politik und Gerichte scheinen nicht zu glauben... usw.
Diese stupide Handhabe ist besonders typisch für D-Politik. Es kommt mir vor, als würde das Opfer nach eigener Verschuldung suchen, um die Verbrechensgründe des Täters zu entschuldigen.
Hat man schon vergessen, dass es auch KZ-Wächterinnen gab, die nicht weniger brutal waren, als ihre männlichen Pendants? ZB KZ Ravensbrück.
Erinnerungskultur?
Das ich nicht lache.
Kultur des Vergessens.
Nicht nur der Tod ist ein Meister aus Deutschland. Sondern Amnesie ist der/die andere Meister*in aus D.

Kurt Walther | Di., 3. Dezember 2019 - 15:50

Stimme den Ausführungen von Frau Seyfran Ates vollinhaltlich zu. Vor dem Gesetz sind alle Deutschen gleich, egal ob männlich oder weiblich, ob alt oder jung, ob erfahren oder unerfahren. Einem 80j. Kraftfahrer, der auf dem Parkplatz ein anderes Fahrzeug streift, ohne es zu bemerken, steht schnell wegen Fahrerflucht vor dem Kadi. Da interessiert das Alter nicht. Warum sollen nun aber Frauen, die einem verbrecherischen System bewusst dienten, vollste Nachsicht oder gar Amnestie bekommen? Es ist logisch und konsequent, dass deutsche Staatsbürger, die Teil des Islamischen Staates waren, für ihre Vergehen und Verbrechen auch nach deutschem Recht abgeurteilt werden. Frau Ates weist völlig zu recht auch auf das Fehlverhalten der IS-Frauen gegenüber den eigenen Kindern hin, das mit Kindeswohlgefährdung und seelischer Kindesmisshandlung gleichzusetzen ist. Und bitte auch keine Nachsicht gegenüber "nur" ideologisch verblendeten Frauen, den künftigen "Schwarzen Witwen".

Christian Loroch | Di., 3. Dezember 2019 - 15:56

Frauen waren in Kriegen immer wichtig, sie waren Opfer, aber auch Nutznießer, Anstifter, Hetzer, Unterdrücker der Besiegten und vieles mehr. Sie waren oft nicht die Kämpfer, aber die Reihe dahinter.

"Bad boys" sind sexy, werden angehimmelt, geben Ansehen, Sicherheit und Macht. Das stärkste Männchen macht zum stärksten Weibchen. Ihr Stolz fordert von den Männern Taten. Helden werden mit Sex belohnt. Und Frauen sind häufig viel konsequenter als Männer.

Ein Drittel aller Terrorakte werden von Frauen verübt. Im Dschihad gehört Kämpfer gebären zur Strategie.

Trotzdem wird immer nur danach beurteilt, wer die Waffe geführt hat. Im Strafgesetz haften Anstifter und Gehilfen neben dem Täter für dessen Taten.

Jetzt ziehen sich die Dschihadistinnen auf eine kuschelige Opferrolle zurück. Und ich fürchte, die deutsche Justiz fällt darauf herein.

Es war eine klare Entscheidung von Männern und Frauen für den religions-faschistischen IS!

Es war eine bewusste psychische Entscheidung aller IS- Gefolgsfrauen und IS- Gefolgsmänner in Deutschland und Europa für die Entstehung, den Aufbau und die Entwicklung eines feudal-religiösen und terroristischen Staates und hierfür die mörderische Vorgehensweise – als persönlicher Halsabschneider und Kopfabschneider – im Kampf und Krieg gegen männliche und weibliche ''Ungläubige''.
Die einzigen Opfer aus deren Reihen sind die minderjährigen Kinder und Jugendlichen, die von ihren Müttern und Vätern auf schwere verbrecherische Weise missbraucht und geschändet wurden.
Die bundesdeutsche Gesellschaft und Justiz trägt hier ausschließlich eine psychologische und soziale Fürsorge und Verantwortung für die von ihren Müttern und Vätern missbrauchten und geschändeten Kinder!

Bernd Muhlack | Di., 3. Dezember 2019 - 16:17

Die RAF hatte zeitweilig eine "Frauenquote" von über 60 %.
Manche von ihnen waren gar Public enemies No. 1!
Ich erinnere insoweit nur an Ulrike Meinhof (Pfarrerstochter!), Gudrun Ensslin sowie Brigitte Mohnhaupt.
007? Die Lizenz zum Töten.
Frau Ates, die Aussicht, die Hoffnung welche Sie im letzten Absatz hegen kann ich nicht nachvollziehen. "Wir" schaffen es ja nicht einmal, die "normalen" Kinder von Migranten zu inkludieren. Oft ist genau das Gegenteil der Fall:
Kitas, Schulen mit über 75 % Ausländeranteil.
Das ist natürlich ein Tummelfeld für "Sozialklempner", Moralisten, Weltretter.
"Du, Mama war bei IS!" - "Ächt ey?"
Frau Ates: Resozialisierung?
Vergessen Sie es!
Wer beim IS war, war zwingend Moslem, nicht wahr?
Kann man aus der moslemischen Gemeinde austreten? Nein! Das ist eine Todsünde.
Einmal Moslem, immer Moslem.

Eine Lösung habe ich natürlich nicht; jedoch sollte man endlich mit diesem "Geld verbrennen" aufhören! Das dient nur der Moral!
Frau Ates wie immer: alles Gute!

Bernhard K. Kopp | Mi., 4. Dezember 2019 - 15:03

Antwort auf von Regina Müller

Wenn eine Frau mit vier Kindern von der Türkei nach Deutschland abgeschoben wird ( nicht mit Privatjet ! ) und dann sofort, wegen eines sehr vagen Verdachts, dass sie noch eine islamistische Gesinnung haben könnte, verhaftet wird, und die Kinder dann notwendigerweise in die Obhut des Jugendamtes gegeben werden, dann muss man das als wenig überzeugend halten. Es scheint der viel kritisierten amerikanischen Praxis zu ähneln, die Mütter (oder Eltern)nach einem illegalen Grenzübertritt zu verhaften und die Kinder institutionell unterzubringen ( gewerblich und für die Betreiber sehr profitabel ! ). Auch der begründete Anfangsverdacht dass jemand, vielleicht, etwas Strafwürdiges getan haben könnte, oder eine " gefährliche Gesinnung " haben könnte, legitimiert das zusätzliche Traumatisieren von Kindern als Kollateralschaden beiseite zu schieben.

Wolf-Dieter Hohe | Mi., 4. Dezember 2019 - 01:04

... hat mit nicht wollen/sehen/hören/denken der verantwortlich Nichtverantwortlichen nix zu tun. Die sind nur auf Droge. Einer gefährlichen, weil ansteckenden noch dazu. Heisst Gutsein. Nicht zu verwechseln mit Gutes tun, was ja aktives Handeln unter Einschluss von Konsequenzen erforderte. Völlig neue Entwicklung der reuefreies Glück verschaffenden Moral&Glück Industrie.
Und so gibts mildernde Umstände- siehe Gewaltätigkeiten unter Alkoholeinfluss. " Hohes Gericht, wenn ich nur wüsste was Gestern war." Der Soziologe neben dem Beklagten streichelt diesem beruhigend die Hand. Das (mediale) Publikum weint - ob des Erkennens der Hilflosigkeit des einer Fremdsteuerung ausgelieferten Täters gegenüber einem provozierenden Opfer.

recht behalten, Herr Hohe! - Bedauerlicherweise.
Die IS Frauen werden hier mit Samthandschuhen und Mildtätigkeit hier behandelt.
Arme Verwirrte Geschöpfe.
Und wenn doch eine Haftstrafe hier erfolgt ist die im Vergleich mit Syrien oder Irak ein Firstglass Aufenthalt. Schon fast 5 Sterne würdig!
Eins ist mir jedoch Schleierhaft. Frau Ates schreibt: "Da es...um deutsche Staatsangehörige handelt, fallen... deutsche Gerichtsbarkeit und liegen daher in unserer Verantwortung."
Wenn ich in Frankreich o.ä. eine Straftat begehe, werde ich auch in F. dafür verurteilt! Nach der Haft kann ich dann abgeschoben werden.
Und die Kinder gehören aus der "Familie" genommen zu deren (u.a. unserem) Schutz! Geht doch sonst auch (s. SZ-Bericht = 50.000 K. pro Jahr)
Ehrlich? Schade das wir (D.) keine unbewohnte Inseln haben! Da wären solche Subjekte fern der "normalen" Bevölkerung. Und so einfach weg dort oder gar Untertauchen, wäre nicht so einfach.
Und wir könnten etwas ruhiger Schlafen.
Salute

Ernst-Günther Konrad | Mi., 4. Dezember 2019 - 08:52

wie immer ein sehr informativer, klarer Artikel zu einem nicht lösbaren Problem. Ich stimme meinen Vorkommentatoren zu. Das Dilemma an allem ist. Einerseits neigt man dazu zu sagen, lasst sie dort wo sie sind, sie haben es gewollt, sollen sie dort ihre Ideologie ausleben, wo sie es wollten. Anderseits sind sie Deutsche, ob mit oder ohne Migrationsvergangenheit und damit haben sie juristisch gesehen ein Recht in ihre "Heimat" zurück zu kehren. Das Problem ist nur, dass man diesen Frauen Handlungen nachweisen müssen, die strafbar auch in Deutschland sind. Reicht es nur Ehefrau und Mutter gewesen zu sein. Sicher, insofern man davon ausgeht, dass solche Frauen psychisch unterstützen durch ihre Anwesenheit, durch Regelung des Alltagsleben, durch Nachwuchs und ggfls. sogar durch eigene kriegerische und verbrecherische Handlungen. Und selbst wenn sie hier bestraft werden können, was kommt danach? Wie bei jedem Strafttäter auch bleibt die Gefahr des Rückfalles. Für mich derzeit unlösbar.

Wolfgang Tröbner | Mi., 4. Dezember 2019 - 09:39

Ich stimme Ihnen zu, Frau Ateş. Auch die Frauen, die sich freiwillig dem IS angeschlossen haben, gehören bestraft und sei es nur, weil sie Mitglied einer verbotenen terroristischen Vereinigung waren. Und zwar unabhängig davon, ob sie weiterer Verbrechen überführt werden können oder nicht. Sie können sich keineswegs damit herausreden, dass sie nichts gewußt hätten. Jede(r), der des Lesens mächtig war, hätte wissen können, wem er/sie sich angeschlossen hat. Und was die Kinder betrifft, so ist es aus meiner Sicht unerlässlich, dass solche Mütter ihre Kinder nicht länger erziehen dürfen. Die Gefahr, dass eine neue Generation von IS-Verbrechern heranwächst, ist viel zu groß. Es gibt bestimmt sehr viele kinderlose Paare, die gern Kinder adoptieren möchten.

Armin Latell | Mi., 4. Dezember 2019 - 13:27

ist genauso naiv wie der Richterspruch, dass die zurückgeholten islam. Weiber keine Bedrohung darstellten. Der Terrorist in London, Usman Khan, wurde nach 8 von 16 Jahren Haft auf Bewährung entlassen, der hat wohl auch keine Bedrohung dargestellt - sowas weltfremdes kann unsere Justiz auch.

Alice Friedrich | Mi., 4. Dezember 2019 - 23:57

Gerade heute hat doch das Düsseldorfer Oberlandesgericht eine IS-Heimkehrerin zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt. Eine weitere wurde direkt am Flughafen in Haft genommen, ihre Kinder in Obhut. Vielleicht ist ja die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Berlin- Brandenburg eine Berliner Besonderheit und nicht ganz tonangebend.
Kein Vertrauen habe ich in die vorgesehene "engmaschige" Betreuung der Kinder durch das Jugendamt. Da kommen auf unsere kaputtgesparten desillusionierten Behörden immer neue Aufgaben zu, für die sie in keinster Weise gerüstet sind. Zusammen mit dem föderativen Zuständigkeitswirrwarr etwa bei Umzug eröffnen sich viele Schlupflöcher, um aus der Überwachung rauszukommen.

Heidemarie Heim | Do., 5. Dezember 2019 - 10:35

Die aus welchem Grund auch immer, es versäumte die Rechtsgrundlagen zu verändern bzw. anzupassen. Deshalb müssen wir "Staatsfeinde" und Gefährder wieder aufnehmen, die weder reuig noch ungefährlich sind. Hinzu kommt deren "Bevorzugung" (Amnestie)gegenüber anderen straffällig Gewordenen, die ihre Strafe verbüßen und deren "Sozialprognose" vom ideologischen her gesehen uns überdies sehr viel besser erscheint. Dies und vieles andere heutzutage entzieht sich meinem bisherigen Rechtsverständnis und lässt mich immer mehr daran zweifeln, das unser Staat bzw. unsere Institutionen noch DEN Schutz gewährleisten können, der uns Bürgern in der Verfassung verbrieft wurde. Und dieser Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit des Staates ist m.E. der größte Sieg für Extremisten und Terroristen aller Couleur!
Gerade gestern auf unserem 6-Buden großen Weihnachtsmarkt gewesen inklusive Umrundung eines Poller-Brockens, der mir nach 2 Glas Glühwein beim Rückweg gar nicht mehr so hässlich schien;).