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Maskenfest Brexit / picture alliance

Brexit - Vergessen Sie House of Cards!

Wer die Feinheiten der vielen Wendungen und Winkelzüge beim Brexit zu deuten weiß, erkennt den Plot einer dramaturgisch hervorragenden Tragödie. Das Drama einer parlamentarischen Kultur steht nunmehr vor einer weiteren Klimax: Neuwahlen

Autoreninfo

Dr. Matthias Göschke, Jahrgang 1972. Der gebürtige Österreicher wuchs in Deutschland auf, dissertierte 2000 an der Universität Wien zu rechtsphilosophischen Grundfragen und war von 1999 bis 2012 als Rechtsanwalt in Wien tätig. Seither ist er als Konsulent in Großbritannien und Österreich aktiv.

So erreichen Sie Matthias Göschke:

Wäre es nicht so wichtig und würde es nicht um reale Schicksale gehen – man könnte sich fast wünschen, diese dramaturgisch hervorragende Tragödie noch möglichst lange verfolgen zu dürfen. Vergessen Sie House of Cards – Brexit der neue heiße Scheiß. Wenn man die Feinheiten der vielen Wendungen und Winkelzüge zu deuten weiß.

Viele kontinentale Beobachter zeigten sich bereits erleichtert, dass der Withdrawal Agreement Bill, das heißt das Gesetz, mit dem Boris Johnsons Brexit-Deal innerstaatlich umgesetzt werden soll, am vergangenen Dienstag in der zweiten Lesung des Unterhauses eine Mehrheit von 329 gegen 299 Stimmen erhalten hat. Die zweite Regierungsvorlage, über die unmittelbar danach abgestimmt wurde, verfehlte freilich eine Mehrheit. Dieser zweite Antrag sah vor, das weitere Gesetzgebungsverfahren bezüglich des Withdrawal Agreement Bill derart zu beschleunigen, dass es für das Parlament schwierig bis unmöglich geworden wäre, an dem Withdrawal Agreement Bill inhaltlich noch etwas zu ändern.

Damit stand am Abend des 22. Oktober fest, dass mit Boris Johnsons Brexit-Deal in der zweiten Lesung erstmals ein Brexit-Deal überhaupt eine Mehrheit im Unterhaus bekommen hat. Auf dem Kontinent wurde es dementsprechend vielfach auch als Schlüsselmoment wahrgenommen, dass das Unterhaus seit geraumer Zeit erstmals für eine Lösung war.

Unwilliges Kopfschütteln auf der Regierungsbank

Tatsächlich wurde damit jedoch eine vollkommen neue Front des Parlaments gegen die Regierung eröffnet. Mit der Ablehnung eines beschleunigten Verfahrens und der gleichzeitigen Zustimmung zum Withdrawal Agreement Bill in zweiter Lesung steuert das Drama nunmehr auf eine (weitere) Klimax zu. Worum geht es jetzt?

In der Sitzung des Unterhauses vom vergangenen Dienstag gab es einen besonderen Moment. Vera Hobhouse, gebürtige Deutsche und Abgeordnete der Liberalen für den Wahlkreis Bath, die bis dahin als unverrückbares Bollwerk gegen den Brexit bekannt war, verkündete: „Ich werde für den Deal der Regierung stimmen, …“ ein erstauntes Raunen lief durch den prall gefüllten Saal, sodass sie sich wiederholen musste, „…ich werde für diesen Deal stimmen, auch wenn er Mist ist, wenn Sie“, wandte sie sich an den britischen Justizminister, der unmittelbar vor ihr gesprochen hatte, und sie in diesem Augenblick erstaunt ansah, „dafür stimmen, dass es ein zweites Referendum gibt.“ Erleichtertes Murmeln in den Reihen der Opposition, unwilliges Kopfschütteln auf der Regierungsbank.

Es kommt es auf jedes Detail an

Das Verfahrensrecht der Gesetzgebung des Vereinigten  Königreichs ist einigermaßen komplex und durch eine Vielzahl historischer Schichten und oft überkommener Gepflogenheiten gekennzeichnet. In Zeiten normalen politischen Betriebs mögen manche dieser – aus kontinentaler Sicht – britischen Schrulligkeiten keine besondere Relevanz haben. Im vorliegenden Fall, wo es, wie mittlerweile wohl jeder Abgeordnete verstanden hat, und was viele Mitglieder des Parlaments in den Debatten auch wiederholt genau so artikuliert haben, um die wohl wichtigste Entscheidung in der Laufbahn eines jeden Abgeordneten geht, und es weiterhin Spitz auf Knopf steht, kommt es jedoch auf jedes Detail an. Und derer gibt es viele.

Der normale Gang des Verfahrens, der aufgrund der zweiten Entscheidung des Parlaments vom 22. Oktober nun eintreten müsste, wäre folgender: Nach der Zustimmung des Unterhauses in zweiter Lesung wird der Gesetzesvorschlag dem zuständigen Ausschuss, dem zuständigen Committee, zugewiesen. In diesem Ausschuss wird der Gegenstand umfassend diskutiert. Insbesondere können hier auch Abänderungsanträge, sogenannte Amendments, eingebracht werden, über die dann im Committee abzustimmen ist. Danach berichtet das Committee dem Plenum über den – allenfalls mehrheitlich abgeänderten – Gesetzesvorschlag. Das Plenum kann dann erneut Abänderungsanträge einbringen und hat über die vom jeweiligen Vorsitzenden zur Abstimmung zugelassenen Anträge zu entscheiden.

In Fachkreisen spricht man von „Ping Pong“

Über den danach allenfalls nochmals abgeänderten Antrag befindet schließlich das Unterhaus in dritter Lesung. Ist auch diese Hürde genommen, ist es noch lange nicht zu Ende: Anschließend hat sich das Oberhaus in einem Verfahren, das entsprechend jenem des Unterhauses strukturiert ist, mit der Materie zu befassen. Sieht das Oberhaus mehrheitlich Abänderungen an dem vom Unterhaus übermittelten Text vor, geht die Sache wieder zurück ans Unterhaus. Das kann – theoretisch – einige Male so hin- und hergehen. In Fachkreisen spricht man – britischer Humor – dabei von „Ping Pong“.

Ob und welche Abänderungsanträge überhaupt zur Abstimmung zugelassen werden, entscheidet in jedem Fall der Vorsitzende des jeweiligen Committees bzw. des Plenums. Da es sich beim Withdrawal Agreement Bill nach einhelliger Auffassung um eine Frage von verfassungsrechtlicher Bedeutung handelt, hat darüber das sogenannte Committee of the Whole House zu entscheiden. Dieser Ausschuss ist streng genommen gar kein Ausschuss, umfasst er doch sämtliche Mitglieder des Unterhauses. Den Vorsitz in diesem Committee of the Whole House führt nach den Regeln freilich nicht der Speaker, sondern der Chairman of Ways and Means, einem Titel, der mit „Vorsitzender der Mittel und Wege“ den gelernten Kontinentaleuropäer vielleicht an Hogwarts erinnern mag.

Regeln der griechischen Tragödie

Aktuell ist dieser Chairman der Right Honorable Sir Lindsay Hoyle. Er ist sowohl Vorsitzender des Committee of the Whole House, als auch als Deputy Speaker Stellvertreter des mittlerweile wohl weithin bekannten Speaker John Bercow („OOOrdeeeeer!“). (Übrigens: In seiner Funktion als Deputy Speaker wird Lindsay Hoyle mit „Mr. Deputy Speaker“ angesprochen, bei Verrichtung seiner Aufgabe als Vorsitzender des Committee of the Whole House erfordern die Regeln, ihn mit „Sir Lindsay“ anzureden. Damit alles seine Ordnung hat.)

Die Regeln der griechischen Tragödie würden nun wohl erfordern, dass der Chairman des Committee of the Whole House ein Opponent der Regierung wäre. Und was tut das Schicksal? Der Right Honorable Sir Lindsay Hoyle, Jahrgang 1957, ist seit 1997 als Abgeordneter der Labour Partei Mitglied des Unterhauses und seit 2010 als Deputy Speaker und Chairman des Committee of the Whole House ein entschiedener Gegner der Tories. Damit steht er der Tory-Regierung diametral gegenüber. Mehr noch: Er ist einer der aussichtsreichsten Kandidaten für die Nachfolge des Speaker John Bercrow, der ja angekündigt hatte, mit dem 31. Oktober 2019 sein Amt niederzulegen.

Erneute Verschiebung der Deadline

Verweigert sich Lindsay Hoyle zumindest nicht jenen Änderungsanträgen, die die, um sie mangels erkennbarer Grenzen einer definierten Opposition so zu bezeichnen, Nichtregierungs-Abgeordneten (die momentan offensichtlich über die Mehrheit im Unterhaus verfügen) im Committee of the Whole House erwartungsgemäß einbringen werden, erscheint es zumindest als nicht unwahrscheinlich, dass ihn diese Kräfte auch bei der anstehenden Wahl zum Speaker unterstützen werden.

Wobei derzeit natürlich unklar ist, ob John Bercow angesichts der jüngsten Ereignisse und insbesondere der erneuten Verschiebung der Deadline tatsächlich mit 31.10. zurücktritt, und falls ja, ob Lindsay Hoyle ihm tatsächlich als Speaker nachfolgt und falls dieses, wer dann Lindsay Hoyle als Deputy Speaker und Chairman of the Committee of the Whole House nachfolgt. Fragen über Fragen.

Wird der Gesetzesentwurf dem Commmittee of the Whole House zugewiesen, erscheint folgendes Szenario als zumindest möglich: Boris Johnsons Gesetzesentwurf erhält mit Mehrheit der Stimmen einen wesentlichen Zusatz. Dieser umfasst im Wesentlichen vier Punkte:

1. Das Parlament stimmt dem Gesetzesvorschlag der Regierung ohne weitere inhaltliche Änderungen zu.

2. Die Wirksamkeit dieser Zustimmung ist aufschiebend bedingt durch die mehrheitliche Bestätigung der Parlements-Entscheidung in einem Referendum, das bis spätestens 31.03.2020 abgehalten werden muss.

3. Die im Referendum den Wählern vorzulegende Frage muss lauten: „Soll der von der Regierung verhandelte und vom Parlament aufschiebend bedingt beschlossene Withdrawal Agreement Bill in Kraft treten und das Vereinigte Königreich damit aus der Europäischen Union ausscheiden?“

4. Die Regierung wird gesetzlich verpflichtet, unmittelbar nach Abhaltung des Referendums die Kündigung der Mitgliedschaft nach Artikel 50 zurückzuziehen, falls eine Mehrheit im Referendum mit „Nein“ entscheidet. Ansonsten tritt der Withdrawal Agreement Bill in Kraft.

Ernsthafte Zweifel an der Sinnhaftigkeit

Die Remainer unter den Abgeordneten, sowie jene Brexiteers, denen allmählich ernsthafte Zweifel an der Sinnhaftigkeit ihrer (bisherigen) Haltung gekommen sind, können (und müssen) mit dem Ergebnis eines zweiten Referendums leben: Entscheidet sich jetzt, nachdem nunmehr wohl erstmals hinreichend klar ist, was der 2016 noch vollkommen diffuse Begriff „Brexit“ wirklich meint, erneut eine Mehrheit der Briten für den Austritt – dann ist dem Volk nicht zu helfen, und jeder weitere Widerstand gegen diese Entscheidung tatsächlich politisch unsinnig.

Entscheidet sich hingegen eine Mehrheit für den Verbleib in der EU, dann lässt sich gegen eine solche – zweifellos demokratische – Entscheidung auch seitens der „Hard Brexiteers“ kaum mehr sinnvoll argumentieren. Insofern hat es Vera Hobhouse mit ihrer Wortmeldung am vergangenen Dienstag tatsächlich auf den Punkt gebracht: „Ich stimme für diesen Brexit Deal, obwohl ich ihn für Mist halte, wenn Sie für ein zweites Referendum stimmen.“

Die Regierung schätzt die Chance, bzw. – aus ihrer Sicht – das Risiko, dass es zu einer derartigen Entwicklung kommt, zweifellos als nicht bloß geringfügig ein. Wohl insbesondere aus diesem Grund ist Boris Johnson jetzt erst einmal auf die Bremse gestiegen, was das Weiterführen des Gesetzgebungsprozesses betrifft. Wirft er seinen Deal nämlich in die Arena des Commmittee of the Whole House, dann ist es gut möglich, dass ihm die ganze Sache am Ende als Bumerang um die Ohren fliegt – mit einem zweiten Referendum und daraus folgend womöglich mit einem Begräbnis erster Klasse des Brexit überhaupt.

Daher ist er auch bestrebt, zunächst die Machtverhältnisse im Unterhaus so zu ändern, dass ihm weder das Commmittee of the Whole House, noch das Plenum des Unterhauses mehr in die Quere kommen können. Das kann aber nur im Wege von Neuwahlen geschehen, von denen Johnson immer wieder spricht.

Neuwahlen bergen erhebliche Unwägbarkeiten

Und diese Neuwahlen bergen erneut erhebliche Unwägbarkeiten. Das britische Mehrheits-Wahlsystem gewährleistet einiges – nur kein gleiches (und damit faires) Wahlrecht. Weder umfassen die Wahlreise (Constituencies) jeweils die gleiche Anzahl von Wählern (ungleiches Stimmengewicht), noch bedarf es einer bestimmten, gleichen Anzahl von Stimmen, um gewählt zu werden. Der Kandidat mit der jeweils (relativ) größten Anzahl von Stimmen in einem Wahlkreis ist als Vertreter des Wahlkreises gewählt. Das kann bereits mit weniger als 30 Prozent der Stimmen der Fall sein.

Dadurch haben all jene Stimmen, die für Kandidaten abgegeben werden, die letztlich den Sprung ins Unterhaus nicht schaffen, keine Bedeutung, zumal sie ja auch, anders als die Zweitstimmen nach deutschem Wahlrecht, keiner Liste zugutekommen. Für die Unterhauswahlen 2005 wurde der Anteil der solcherart „verlorenen Stimmen“ mit rund 70 Prozent geschätzt. All das hat zur Folge, dass eine Partei A mit landesweit vergleichsweise weniger Stimmen als eine Partei B, im Unterhaus dennoch die Mehrheit erreichen kann – und umgekehrt.

Verzichtet Nigel Farage?

Dieses Wahlrecht eröffnet freilich auch die Möglichkeit, dass eine Absprache von Parteien, die ähnliche Wählerschichten ansprechen, möglich ist, einander in bestimmten Wahlkreisen nicht zu konkurrenzieren, um so zu verhindern, dass eine andere Partei als „lachender Dritter“ den Sieg davon trägt. Denkbar wäre damit etwa auch eine „Koalition der Vernunft“ jener Parteien, die, wenn auch nicht einhellig für Remain, so doch zumindest einmütig für ein zweites Referendum sind, sich bei kommenden Unterhauswahlen auf jeweils den aussichtsreichsten Kandidaten pro Wahlkreis zu verständigen, dies allenfalls mit der Vereinbarung, dass das so gewählte Parlament ausschließlich den Brexit erledigen (bzw. eben beerdigen) soll, und danach wieder „normale“ Wahlen abgehalten werden.

Umgekehrt ist fraglich, ob es Johnson gelingen kann, Nigel Farage zu einem Verzicht auf eine eigene Kandidatur zu bewegen; dem Vernehmen nach blieben erste diesbezügliche Versuche von Johnson bislang erfolglos. (Dabei kommt dem Satz „Probleme, die man mit Geld nicht lösen kann, kann man mit viel Geld lösen“ natürlich keine Bedeutung zu.)

So oder so – wir können gespannt sein auf die nächsten Folgen.

 

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Dieter Erkelenz | Sa., 26. Oktober 2019 - 07:33

Hier erleben wir die Pervertie der 'Demokratie!'

Dorothee Sehrt-Irrek | Sa., 2. November 2019 - 11:43

Nein, an der angegebenen Bevölkerungsdichte ändert sich nichts bei Wikipedia.
Nun ist England "leader of the Commonwealth".
Dass es für England kein einfaches "weiter so" oder "jetzt ist es mal so" geben kann, leuchtet mir ein.
Der EU und damit Europa gleich den Rücken zuzuwenden, scheint mir weder kulturell noch wirtschaftlich sinnvoll, aber darüber entscheiden die Engländer.