Ein Rettungsassistent vom Rettungsdienst des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) steht am 24.01.2013 in Berlin am Rande einer Pressekonferenz an einem Rettungswagen. Der ASB fordert Nachbesserungen zum geplanten Notfallsanitätergesetz, u.a. für die Regelung der Ausbildungskosten
Krankentransport oder kostenloses Taxi in die Klinik? Rettungssanitäter werden immer häufiger „missbraucht“ / picture alliance

Alltag eines Rettungssanitäters - „Könnt ihr euch nicht anständig besaufen wie wir früher?“

Immer häufiger wird die Nummer 112 von Menschen missbraucht, die gar keine echten Notfälle sind. Rettungssanitäter sind die Leidtragenden. Sie werden nicht nur selber bedroht. Ihnen fehlt auch die Zeit für echte Notfälle

Für unsere Serie „Im wirklichen Leben“ hat ein Berliner Rettungssanitäter über seinen Alltag geschrieben. Seinen Namen möchte er nicht bekanntgeben. Er ist der Redaktion aber bekannt. Auch haben wir uns von seinem Arbeitgeber bestätigen lassen, dass er wirklich im Rettungsdienst arbeitet. 

Morgens um 9.30 Uhr liegt vor dem Hauptbahnhof in Berlin ein spärlich bekleideter junger Mann, bewusstlos und offensichtlich alkoholisiert. Der alarmierte Rettungswagen ist nach neun Minuten vor Ort und bringt den Patienten in die Charité. Ein Alkoholtest bringt Gewissheit: Der junge Mann, der aus einem osteuropäischen Land stammt, hat 2,9 Promille. Im Krankenhaus entscheidet er sich jedoch spontan, den Rausch außerhalb der Klinik auszuschlafen, der Tag ist ja auch noch jung. Es ist nur ein Einzelbeispiel, aber jeder Mitarbeiter im Rettungswesen könnten Hunderte ähnlicher Beispiele nennen.

Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes stellt fest, „die Würde des Menschen ist unantastbar“. Auch der Rettungsdienst in der Bundesrepublik geht von diesem Grundgedanken aus. Jeder Bürger, ob er in diesem Lande wohnt oder nur auf Durchreise ist, ob er krankenversichert ist oder nicht, soll davon ausgehen dürfen, dass ihm als Notfallpatienten rund um die Uhr präklinische Hilfe zuteil wird. Das soll der Staat im Rahmen der so genannten „Daseinsvorsorge“ gewährleisten. Dass dies in die Zuständigkeit der Bundesländer gehört, soll uns hier nicht weiter interessieren.   

Maiglöckchen statt Bärlauch

Die Menschen scheinen das mittlerweile verinnerlicht zu haben. Sie gewöhnen sich zunehmend daran, einfach die 112 zu wählen, wenn es ihnen nicht gutgeht. Dabei verlieren einige von ihnen aus den Augen, dass es sich um ein „Servicepaket“ handelt, dass nur bei Notfällen greifen soll – also dann, wenn es lebensbedrohlich wird oder wenn ein Transport mit dem Taxi in das nächste Krankenhaus nicht mehr möglich ist. Tatsächlich wird der Rettungswagen jedoch mittlerweile auch zu Personen geschickt, die beim sonntäglichen Spaziergang Maiglöckchen statt Bärlauch gepflückt haben und denen es dann beim Abendbrot im Magen grummelt, weil sie auf die „Stulle“ zum Würzen Maiglöckchen gestreut haben.

Überhaupt „Intoxikation“, wie die Vergiftung heute neudeutsch heißt: Sie erfreut sich größter Beliebtheit bei den Anrufern der 112. Ob  hochprozentiger Alkohol oder andere Drogen. Sie sorgen dafür, dass die Rettungswagen stets im Einsatz sind. Da rufen überforderte Eltern nachts um 1.30 Uhr den Rettungsdienst an, weil die drei 15-jährigen Mädchen mit LSD-Plättchen experimentiert haben. Die Folge: Ein Mädchen liegt derangiert auf dem Bett, das zweite hat einen Heulanfall, und das Dritte sitzt auf dem Treppenabsatz und starrt apathisch auf den Boden. Das Ergebnis sind drei alarmierte Rettungswagen, die die Jugendlichen, jeweils mit erhöhtem Blutdruck und höherem Puls, zur Beobachtung ins Krankenhaus bringen. Denn man darf nur jeweils einen Patienten im Rettungswagen transportieren. „Könnt ihr euch nicht anständig besaufen, wie wir früher“, kommentiert ein Rettungssanitäter die Situation, „anstatt so einen Scheiß zu nehmen“!

Gechillt ins Krankenhaus

Oder der 35-jährige Mann, der in seiner Wohnung kräftig Kokain konsumiert hat und dessen Frau dann die Polizei alarmiert. Sie habe Angst, ihr Freund könne gewalttätig werden. Beim Eintreffen des Rettungswagens stehen schon fünf Polizeibeamte auf der Straße, in deren Mitte der sichtlich „gechillte“ Kokainkonsument. Seine Freundin ist sicherheitshalber in der Wohnung geblieben. Was ist nun zu tun? Die Polizei würde sich gerne dem nächsten Einsatz widmen, die Freundin ist froh, dass sich jemand um ihren Freund kümmert, also bringt der Rettungsdienst „den Notfall“ um 2.30 Uhr  in das nächstgelegene Krankenhaus.

Dort wollen ihn die Kollegen aber nicht aufnehmen. Sie schieben erstmal den Pulsmesser durchs Empfangfenster. Sie zeigen sich befriedigt, als sie sehen, dass der Wert gut ist. Nach längerem Hin und Her kann der Rettungsdienst das Krankenhaus dann doch davon überzeugen, den „Patienten“ aufzunehmen, was ohnehin ihre Pflicht ist. Noch während die Rettungssanitäter ihren Wagen desinfizieren und die Geräte prüfen,  kommt der Kokainkonsument, der sein Geld offenbar lieber in Drogen als in einer Krankenversicherung anlegt, sichtlich vergnügt wieder aus dem Krankenhauses heraus und sagt: „Ich habe super Werte – und bin deshalb gerade entlassen worden!“ 

Rettungsdienst als Taxi 

Von den Drogen ist es nicht weit zu den so genannten „Psychofällen“, bei denen dann oft auch die Polizei mit im Spiel ist. Ob es die „Borderliner“ sind oder die Schizophrenen, die in aller Regel nicht ihre Medikamente eingenommen haben und dann hörbar eine Selbsttötungsabsicht erklären und aggressiv werden, oder die Verzweifelten, die keinen Lebensmut mehr haben, mit allen Fällen muss der Rettungsdienst umgehen. Da kann alles passieren, von plötzlicher Gewalt über permanente Beleidigungen bis hin zu akuter Ohnmacht des Patienten. Beim Transport in eine psychologische Tagesklinik oder bei der Einweisung in eine psychiatrische Klinik durch einen gerichtlichen Beschluss muss dann die Polizei mitfahren, was auch für die Sicherheit des Rettungsdienstpersonals wichtig ist. 

Aber es gibt auch Fälle, in denen der Rettungsdienst als „Taxiunternehmen“ missbraucht wird. Da sind die „Notfälle“, die über starke Kopfschmerzen klagen oder Schluckbeschwerden haben, oft auch eine Folge des Sodbrennens. In einem Fall wurde der Rettungswagen zu einem circa 65-jährigen Mann gerufen, der seit zwei Tagen über starke Kopfschmerzen klagte. Eine erste Aufnahme der Vitalparameter in seiner Wohnung zeigte keine Auffälligkeiten.

Das Krankenhaus als Pension

Da der Mann nur bulgarisch sprach und die anderen Menschen in seiner Wohnung weder deutsch,englisch oder französisch sprachen, war es schwierig, festzustellen, ob es bei dem Mann zu Sprachausfällen gekommen sei, was ein Zeichen für einen Schlaganfall sein könnte. Beim Einliefern des Patienten, der auch über keine Krankenversicherung verfügte, wurde dem Rettungspersonal dann mitgeteilt, man kenne den Mann bereits; er habe sich vor 2 Tagen selbständig aus der Klinik entlassen! 

Manchmal könnte der Verdacht aufkommen, gerade bei Wohnungslosen und Umherreisenden sei die Versuchung groß, sich einen Aufenthalt im Krankenhaus zu erschleichen, um mal wieder in einem sauberen Bett zu schlafen und eine Mahlzeit zu ergattern. Das hat aber auch damit zu tun, dass besorgte Bürger den Rettungsdienst rufen, wenn sie gerade in der kalten Jahreszeit Menschen auf der Straße oder auf Parkbänken schlafen sehen. Hin und wieder könnte der Verdacht entstehen, gerade am Wochenende, wenn die Praxis des Hausarztes geschlossen ist, spare sich der eine oder andere die 30 Euro, um mit dem Taxi in eine Notaufnahme zu fahren. 

Eine Form des gelebten Egoismus

Ob krankenversichert oder nicht, es gibt offenbar Menschen in unserer Gesellschaft, die meinen, es stehe ihnen zu, jederzeit und unter allen Bedingungen die 112 zu rufen. Sie riskieren damit, dass in einem wirklichen Notfall kein Rettungswagen zur Verfügung steht. Dabei gibt es diese Notfälle zuhauf. Aber offenbar ist ihnen das  entweder nicht bewusst, oder es ist ihnen auch einfach egal. Auch das ist eine Form des gelebten Egoismus in unserer Gesellschaft. Dass sie damit das Rettungsdienstpersonals missbrauchen und demotivieren, kommt noch erschwerend hinzu.

Zur Eigenverantwortung von Menschen gehört es übrigens auch, Drogen nur in einem Maße zu konsumieren, dass man danach noch willens- und handlungsfähig ist. Unzweifelhaft ist übrigens, dass auch das Rettungsdienstpersonal – wie übrigens auch die Mitarbeiter in den Notfallaufnahmen der Krankenhäuser – unter Artikel 1, Absatz  1 des Grundgesetzes fallen. Auch ihre Würde sollte unantastbar sein! Und der Staat sollte prüfen, ob er die Richtlinien der Notfallrettung nicht im Rahmen seiner sozialen Verantwortung enger fasst.  

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Heidemarie Heim | Mi., 4. September 2019 - 17:11

Schön und doch leider nicht oft genug kommen hier die wahren Helden unseres Alltags zu Wort. Doch das sie sich dabei anonymisieren müssen wie die Whistleblower, zeigt leider auch wo und wie es inzwischen regelrecht "krankt" in unserer Gesellschaft. Gleiches trifft auch bei allen anderen Dienstleistern an der Gemeinschaft zu. Demotivierte und überlastete Menschen bei Polizei und Justiz, in der Pflege, bei Behörden und zahlreichen anderen "Baustellen", die die Politik gerne zuschüttet. Deren wahrscheinlich noch "zurückhaltenden" Schilderungen aus ihrem Aufgabenbereich klingen zunehmend, je nach Alter und Dienst gleichermaßen resigniert. Doch werden die Klagen der "Helfer" weiterhin geflissentlich von den dafür Verantwortlichen überhört und im Zuge dieser Unterlassung kann dann auch der Missbrauch durch die eigenverantwortungslosen "Hilfesuchenden" munter stattfinden, während zur gleichen Zeit vielleicht ein zu spät betreutes Herz stillsteht.
Man schämt sich! MfG

Bernd Muhlack | Mi., 4. September 2019 - 18:45

Seit meiner Geburt vor vielen kalten Wintern war ich nicht mehr (als Patient) in einem KH.
In 2017 dann jedoch gleich mehrmals; quasi mein anno horribile.
Die "Retter" waren jeweils ruckzuck vor Ort; es war für sie klar, dass eine Einweisung nötig sei.
Ich war zwar ob Schmerzen/Tapillen etwas "Dusma" jedoch bekam ich noch mit, was in der Ambulanz/Notaufnahme so alles ablief.
Eine sehr kompetente, junge Ärztin (aus Iran!) meinte: "Herr BM, das ist heute eher harmlos, grds. haben wir auch Polizei hier!"
Ein Mittelzentrum, keine Großstadt!
Letztes Jahr ging ein Bekannter von mir in Rente; 63j, abschlagsfrei qua 45j-Regelung. Rettungssanitäter; er werde "nichts, aber auch gar nichts vermissen".
112: "Ich habe Durchfall und Schüttelfrost; bitte kommen sie schnell!"
Es gibt auch 116 117: der ärztliche Bereitschaftsdienst; auch dort "wird einem geholfen!"
Hut ab, vor diesen Mitarbeitern!
In D rennen ja seit geraumer Zeit immer mehr Gestörte (auch hiesige) herum!
Gibt's auch Kaffee?

Schön Ihre Kommentare immer wieder lesen zu können. Das ein Jurist auch sehr nah am Leben ist, beweisen Sie immer wieder in Ihren Postings.
Ich habe 43 Jahre mit Rettungssanitätern zusammen gearbeitet. Wie in jedem Berufsbild, gibt es es die und solche. Die aller, allermeisten kompetent, hilfsbereit und ganz der Sache gewidmet.
Inzwischen in den letzten 10 Jahren kurz vor meinem Ruhestand. War früher der Einsatz von Polizei bei Rettungseinsätzen die Ausnahme ist es heute der Regelfall. Der Artikel beschreibt es gut, kaum Zeit mehr für echte Notfälle. An Einsatzorten werden Polizei, Feuerwehr und Sanis von Verwandten überfallen, behindert, beleidigt und für alles verantwortlich gemacht, was vor dem Einsatz schon im argen lag.
Das geht in den Krankenhäusern weiter. Zwischen echten und respektvoll nachfragenden Verwandten inzwischen tausende Cousins, gute Freunde und alle haben ein Recht angeblich, alles zu wissen und für alles sofort Erklärungen zu bekommen. Datenschutz? Soforthilfe?

Stefan Jurisch | Do., 5. September 2019 - 07:40

Wie schwer kann es sein, zumindest ein Bußgeld zu verhängen, wenn jemand nachweislich Missbrauch mit der 112 betrieben hat? Die Personendaten liegen doch vor. Ich finde es immer bedrückend, wie alle möglichen Leute ungestraft staatliche Leistungen missbrauchen können, während Dinge, die der Allgemeinheit lange nicht so heftig schaden, z.B. Falschparken, mit Geldbuße belegt sind.

Verständlicherweise kostet eine 7/24-Servicebereitschaft mit Ärzten und hochqualifiziertem Person viel Geld. Für einen relativ unkomplizierten Kurz-Einsatz ( weniger als 1/2 Std.) mit Notarzt und 2 Sanitätern, wurden zusammen ca. € 800.- berechnet, die von der KV getragen wurden. Niemand versteht, warum eine mutwillige/leichtfertige Inanspruchnahme " gratis " sein soll.

Ernst-Günther Konrad | Do., 5. September 2019 - 08:37

Sowohl Retter als auch Polizei leisten inzwischen täglich den Spagat zwischen gesetzlich vorgeschriebener Hilfeleistung und der Angst vor Strafverfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung.
Die kleinen Beispiele zeigen es. Machst du nichts, weil eigentlich nichts schlimmes ist und es geht irgendwie schief, haben sie Rettung und Polizei am A...
Machst du was, gehen die Patienten nicht selten zum Anwalt und verklagen jeden, der ihnen die "Freiheit" genommen hat.
Ja, die Retter müssen inzwischen am Besten alles ins KH schaffen, damit der Einsatz überhaupt berechnet werden kann. Wenigstens für Teilkosten mal kurz im RTW behandeln, sonst war alles für "umme".
Ach so, wer zahlt den solche Einsätze?
Bei allen die Kasse, also wir alle, egal wer, wieviel eingezahlt hat. Deshalb schnell ins Krankenhaus, auch wenn man weis, es ist nichts. Dort Ablehnung wegen Alkohol und Drogen, rufen wir die Polizei. Die braucht aber eine ärztliche Kurzbescheinigung zur Gewahrsamsfähigkeit. Wer schreibt die?