Mitglieder des Landeswahlausschusses Sachsen
Der Landeswahlausschuss hat nur die ersten 18 Plätze der AfD-Liste bestätigt / picture alliance

AfD Sachsen - „Diese Entscheidung dürfte ein Novum sein“

Wegen formaler Mängel hat der sächsische Landeswahlausschuss zwei Drittel der Kandidatenliste der AfD für die Landtagswahl für ungültig erklärt. Dabei seien die Formalien relativ narrensicher, sagt der Staatsrechtler Jochen Rozek im Interview. Falls sich der Landeswahlausschuss irre, drohten Neuwahlen

Autoreninfo

Christine Zinner studierte Sozialwissenschaften und Literaturwissenschaft und ist freie Journalistin.

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Prof. Dr. Jochen Rozek ist seit 2008 Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte und Staatskirchenrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Zuvor hat er von 1998-2008 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung von Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der TU Dresden innegehabt. Als Autor ist Professor Rozek unter anderem beteiligt am Handbuch des Staatsrechts sowie an Kommentaren zum Grundgesetz und zur Sächsischen Verfassung.

Herr Rozek, zwei Drittel der sächsischen Kandidatenliste der AfD wurden vom sächsischen Landeswahlausschuss für ungültig erklärt. Es wurden nur 18 von 61 Kandidaten zugelassen. Was ist da passiert?
Die Landesliste der AfD ist teilweise zurückgewiesen worden. Dieser zweite Teil entsprach nach Einschätzung des Landeswahlausschusses nicht den Anforderungen, die durch das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung aufgestellt sind. Auf der Basis des sächsischen Wahlgesetzes hat der Landeswahlausschuss eine Landesliste in so einem Fall zurückzuweisen.

Gab es das schon mal, dass ein Teil der Kandidatenliste vom Landeswahlausschuss gestrichen wurde?
Mir ist aus Sachsen kein vergleichbarer Fall bekannt. Diese Entscheidung dürfte ein Novum sein.

Wie ist das zu erklären? Ist es so kompliziert, die Formalien einzuhalten?
Eigentlich nicht. Das ist relativ narrensicher. Der Landeswahlleiter gibt auch mithilfe von Formularen Hilfestellung an die Parteien. Es handelt sich also um kein Hexenwerk. Wesentlich ist das Erfordernis, dass die Aufstellung von Landeslisten in grundsätzlich einer Veranstaltung zu geschehen hat. Und dass jeder Bewerber Gelegenheit hat, sich in Person und Programm der Wahlversammlung vorzustellen. Hier wurde offenbar moniert, dass die zweite Versammlung keine Fortsetzung der ersten Versammlung, sondern eine neue Versammlung gewesen sei – mit nachteiligen Konsequenzen für die Wahrung der Chancengleichheit aller Bewerber

Die AfD erwidert, dass es sehr wohl eine Fortsetzungsveranstaltung gewesen sei. Hat sie mit diesem Einwand Aussicht auf Erfolg?
Den Einwand kann sie natürlich erheben. Ob er Aussicht auf Erfolg hat, hängt von den Umständen ab. Es hat in der Vergangenheit durchaus schon Fälle gegeben, in denen eine Versammlung sich vertagt hat, weil die vorgesehene Zeit nicht ausreichte, die Liste komplett zu wählen. Etwa weil es zum Beispiel eine Reihe von Kampfabstimmungen um Listenplätze gab. Es besteht also grundsätzlich die Möglichkeit, die Versammlung zu einem anderen Termin fortzusetzen. Nur muss dann eben der Zusammenhang zwischen den beiden Terminen dokumentiert werden. Diesen Zusammenhang hat hier die Landeswahlleiterin – die wohl auch einen entsprechenden Mängelbeseitigungshinweis an die AfD gegeben hatte – offenbar nicht gewahrt gesehen. Weshalb dem Mängelbeseitigungshinweis von der AfD nicht nachgegangen worden ist, kann ich nicht beurteilen. Aber es hat natürlich den Anschein, dass die AfD die notwendige Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten nicht gewahrt hat.

Jochen Rozek
Jochen Rozek / privat

Könnte die AfD sich nicht darauf berufen, dass hier gegen ein Demokratieprinzip verstoßen wird, wie etwa die Chancengleichheit?
Die Formalien des Wahlverfahrens dienen gerade dazu, die Chancengleichheit für alle sicherzustellen. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses, eine Landesliste zurückzuweisen, die den Anforderungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung nicht entspricht, ist eine gebundene Entscheidung. In einem solchen Fall gibt es keinen Ermessensspielraum, auch keinen Raum für Verhältnismäßigkeitserwägungen.

Bei der Landtagswahl gibt es nun drei mögliche Szenarien, wie sie für die AfD ausgehen könnte. Das erste und nach den aktuellen Wahlumfragen unwahrscheinlichste Szenario wäre, dass die AfD bei der Wahl ohnehin weniger als 18 Mandate erhält. Was hätte die Streichung von Kandidaten dann für eine Auswirkung?
Dann hätte die Streichung keine Auswirkungen. Dann würden eben weniger als 18 AfD-Abgeordnete in den Landtag einziehen.

Das zweite Szenario: Die AfD erhält mehr Direktmandate, als ihr nach dem Wahlergebnis Listenplätze zustünden. Es entstünden also Überhangmandate.
Die gewonnenen Direktmandate blieben natürlich alle erhalten. Es könnte dann der Fall eintreten, dass die anderen Parteien zur Wahrung des Proporzes Ausgleichsmandate erhalten. Das ist im Landeswahlgesetz so vorgesehen.

Wenn aber ein erfolgreicher Direktkandidat sein Mandat niederlegen würde, dann zöge doch auch jemand von der Liste nach?
Ja, wenn dann zu diesem Zeitpunkt die Liste nicht schon erschöpft ist.

Das letzte mögliche Szenario wäre, dass die AfD über 18 Mandate erhält, jedoch weniger Direktmandate, als ihr nach dem Wahlergebnis Listenplätze zustünden.
Bekommt die AfD beispielsweise 16 Direktmandate und stünden ihr nach dem Zweitstimmenergebnis insgesamt 30 Mandate zu, dann müsste man schauen, wer von diesen 16 auch auf der Landesliste steht. Ein bereits direkt gewählter Kandidat würde selbstverständlich kein zusätzliches Listenmandat erhalten. Wenn alle 16 direkt gewählten Kandidaten zugleich auf der Liste stünden – unter den ersten 18 also –, dann könnten nur noch 2 Listenkandidaten über die Liste in den Landtag einziehen, weil anschließend die Liste erschöpft ist.

Das ist rechtlich auch so geregelt? Die Plätze bleiben einfach leer?
Die Plätze bleiben unbesetzt und der Landtag ist dann entsprechend kleiner. Auch dies ist im Landeswahlgesetz ausdrücklich so geregelt.

Wie wahrscheinlich ist es, dass es nach der Wahl zu einem Wahlprüfungsverfahren kommen wird?
Das ist sehr wahrscheinlich, weil der AfD vor der Wahl keine zulässigen Rechtsschutzoptionen mehr zur Verfügung stehen. Sicherlich wird die AfD eine Überprüfung der Entscheidung des Landeswahlausschusses anstrengen. Im Rahmen der Wahlprüfung hat sie sich dann zunächst nach der Wahl an den Landtag zu wenden, dort an den Wahlprüfungsausschuss. Gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses wäre dann noch Beschwerde beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof möglich.

Und was sind die möglichen Resultate?
Entweder wird die Entscheidung des Landeswahlausschusses bestätigt oder sie wird nicht bestätigt. Sollte sich die Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren nicht als hieb- und stichfest erweisen, wird es darauf ankommen, ob der Fehler sich auf die Zusammensetzung des Landtages ausgewirkt hat, was wahrscheinlich in den meisten Szenarien so sein wird. Um eine Neuwahl wird man in diesem Fall nicht herumkommen.

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Tomas Poth | Di., 9. Juli 2019 - 14:56

hat die AfD hier etwas versemmelt oder hat sich die Landeswahlleiterin vertan bzw. wendet sie Wahlgesetz und Wahlordnung bewußt falsch an?

nur wird man womöglich nie erfahren, wie es sich damit verhält.
[In der CH (Schweiz), wo das Prozedere mit den Wahllisten von Parteien oder auch von ad hoc gebildeten Komitees wahlberechtigter Bürger/innen, die sich mit einer eigenen Liste an der Wahl beteiligen wollen, deutlich einfacher geregelt ist als in DE, ist es "wettbewerbstechnisch" jedenfalls ein Nachteil, nicht mit einer vollen Liste anzutreten. Volle Liste heisst, dass auf der Liste genau so viele Namen figurieren, wie Parlamentssitze (in der CH fix vorgegeben) zu besetzen sind, wobei ein und derselbe Name höchstens doppelt aufgeführt sein darf. Den einzelnen Wahlberechtigten ist es zudem unbenommen, eine eigene Liste mit einfach und/oder doppelt aufgeführten Kandidat/innen aus den diversen Listen zusammenzustellen und in die Urne zu werfen. Füllt man die Liste nicht, kann man den Namen einer bestimmten Liste über die eigene Liste schreiben, der die leeren Zeilen dann als Stimmen angerechnet werden, muss das aber nicht.]

Klaus Funke | Di., 9. Juli 2019 - 15:10

Juristische Auslegungen hin oder her. Mag ein formaler Fehler vorliegen oder nicht, ich glaube nicht, dass die sächsischen Wähler dadurch beeinflussbar sind. Die AfD wird in Sachsen die CDU hinter sich lassen und den Spitzenplatz belegen. Wahrscheinlich nun noch sicherer als vorher, weil beim juristisch unbelasteten Wähler der Eindruck entstanden ist, dass der Landeswahlausschuss parteiisch gegen die AfD entschieden hat. Die Opferrolle der AfD wird bestätigt. Man wolle sie bewusst "abwürgen". Es wird eine üble Stimmung entstehen. Die Sachsen sind feinfühlig und sensibel, haben ein Gespür für Ungerechtigkeiten. Sie waren es ja auch, die maßgeblich die Wende 1989 eingeleitet haben. Anwälte gibt es immer dafür und dagegen. Am Ende wird die Wahl in Sachsen von den Sachsen als Farce gesehen. Sie wird wiederholt. Und dann - wehe den Altparteien - bleibt von der alten Parteienstruktur nichts übrig. Die AfD wird die absolute Mehrheit erringen. Für die CDU ein Waterloo. Das hat man davon!

"Die Sachsen sind feinfühlig und sensibel, haben ein Gespür für Ungerechtigkeiten." Ein Gespür für Formalia und deren sachliche Rückkopplung in einem demokratischen Wahlrecht hat die AfD offenbar nicht. Selbst die NPD hat es geschafft, eine den gesetzlichen Vorgaben genügende Liste aufzustellen. Die AfD hatte die Gelegenheit, den Formfehler zu heilen. Selbst das ihr ihr nicht gelungen. Nun in die Opferrolle zu schlüpfen, ist schon dreist.

Es steht Aussage gegen Aussage. Die AfD-Sachsen erklärte den zweiten Parteitag als Fortsetzung des Ersten. Der Wahlausschuss will das nicht anerkennen.
Selbst wenn ein Formfehler vorliegt, was wiegt denn schwerer - eine Formalie oder der Wählerwille? Wenn weit mehr als 20 % der Wähler die AfD wählen, hat sich das auch im Landtag niederzuschlagen. Oder soll der demokratische Wille einer Formalie geopfert werden?

Matthias Bienefeld | Mi., 10. Juli 2019 - 10:45

Antwort auf von Wolfgang Henning

Nach Ihrer Argumentation sollte es also gar keine Regeln geben Immer dann wenn Gesetze und Regeln übertreten werden wird bei der AFD der Wählerwille (was erst einmal zu Belegen wäre) und eine Verschwörungstheorie ausgepackt. Wenn der CDU das passiert wäre, dann wäre es die AFD die genüsslich "jagen"würde.

Aber mit zweierlei Maß messen könnten die immer schon gut.

Wolfgang Henning | Mi., 10. Juli 2019 - 16:09

Antwort auf von Matthias Bienefeld

Ich würde Ihnen ja recht geben, sehr geehrter Herr Bielefeld, wenn die Maßstäbe wirklich für alle gleich angesetzt würden. Wenn also höherwertige Rechtsgüter den Gesetzen, Verordnungen und Vereinbarungen unterzuordnen sind, dann muss das auch für europäische Wahlverfahren, illegale Grenzöffnungen und sog. "Seenot-Rettungsaktionen" gelten. Leider muss man da feststellen, dass häufig das Recht gebogen bzw. gebrochen wird.
M.f.G.

Heidemarie Heim | Mi., 10. Juli 2019 - 13:36

Antwort auf von Wolfgang Henning

Wie Sie z.B. an Herr Bienefelds Antwort auf Ihren wie ich übrigens finde wichtigen und richtigen Kommentar herauslesen können! Man macht im Kleinklein gegenseitiger Vorwürfe, Unterstellungen, gern anhand von Beispielen aus der Vergangenheit, die scheinbar egal wie untergebracht werden müssen!, eine Diskussion über die wahren Dimensionen des Problems nahezu unmöglich. Wobei es hier vor Ort noch wesentlich gesitteter;) zugeht, betrachte ich mir andere Foren zum Thema! Aber frage ich einfach mal so in die Runde:" Warum oder weshalb sollten wir uns über die uns vorgegebenen Maßstäbe seitens der aktuellen Politik darüber hinaus bewegen? Erwarten wir da von uns selbst und wichtiger noch vom Anderen nicht zu viel?" Meine Antwort darauf:" So ist es!" Alles Gute! MfG

Bernd Schiebener | Di., 9. Juli 2019 - 16:15

Man wundert sich über Politikverdrossenheit ? Ich nicht ! Die Trickkiste mit der man unerwünschte Ergebnisse zu verhindern versucht wird immer größer. Auch die letzten Wahlen EU, Bremen, Görlitz zeigen das man sich den Weg zur Wahlurne sparen kann. Der Osten ist durch Görlitz vorgewarnt - der Schuss wird nach hinten los gehen.

Klaus Funke | Di., 9. Juli 2019 - 16:52

Antwort auf von Bernd Schiebener

Genau. Sie haben Recht. Der Landeswahlausschuss hat, ob im Auftrag oder nicht, eine Riesendummheit begangen...

Stefan Saar | Di., 9. Juli 2019 - 17:41

Antwort auf von Klaus Funke

Bitte reden Sie Klartext! In wessen „Auftrag“ sollte der Ausschuss denn entschieden haben? Wenn Sie einen Verdacht haben, dann können Sie ihn doch auch äussern, oder?

Klaus Funke | Di., 9. Juli 2019 - 18:51

Antwort auf von Stefan Saar

Und zwar den vorauseilenden Gehorsam, der wird wohl das Motiv gewesen sein. Kennen sie die Parteibücher dieser Ausschussmitglieder? Ich kenne sie. Und, da wundert man sich nicht mehr... das Schmierentheater, das hier aufgeführt wird, ist zu alt, als dass die Szenarien nicht längst bekannt wären. Nur ganz Naive glauben an Objektivität und tatsächliche Gesetzestreue.

Ronald Lehmann | Do., 11. Juli 2019 - 14:17

Antwort auf von Klaus Funke

Herr Funke, ich verneige mich vor Ihnen als Ossi & Sachse. Weil in Ihrem letzten Post mit viel Mut zur Wahrheit alles prägnant gesagt wurde. Und nicht nur vorauseilender Gehorsam zu diesen Thema - Nein - zu allen Themen der Machtelite.
Dabei sind die "wahre Liebe" & "redliche Urteilskraft" schon lange abhanden gekommen.
Oh Gott, wir werden nicht nur um den Schlaf gebracht - auch das Lachen ist erstickt ....
(Würde mich freuen, wenn dieser Text es in die Kommentarspalte schafft ;-) ) Leser Nimmerklug

Angela Hoppe | Di., 9. Juli 2019 - 16:25

hat ja auch eine sehr eigenwillige Auslegung der Bundestagsgeschäftsordnung, indem für sie rotzfrech ca. 100 von 790 Abgeordneten als eine satte Mehrheit darstellte, was niemanden der Altparteien beanstandet hat, dann dürfte die AFD doch nur rotzfrech behaupten, ihre Kandidatenliste entspräche ihrer parteiinternen Auslegungder sächsischen Wahlordnung

Manfred Bühring | Di., 9. Juli 2019 - 16:31

Wenn der AfD es nicht einmal gelingt, eine dem Landeswahlrecht entsprechende Kandidatenliste aufzustellen, und das anscheinend trotz Nachbesserungsmöglichkeit, kann einem Angst und Banke werden für den Fall einer Regierungsbeteiligung. Hier Verschwörungstheorien zu vermuten, ist zu billig.

Heidemarie Heim | Di., 9. Juli 2019 - 17:32

Antwort auf von Manfred Bühring

Sollte es so sein wie Sie vermuten, und es sich um reine Unfähigkeit der AfD Sachsen handeln werter Herr Bühring, muss ich Ihnen recht geben! Doch kann ich es mir schwer vorstellen, das es nicht einen juristischen Berater? in der Partei dort geben soll, der solchen Dilettantismus verhindert. Oder war man sich der Sache schon zu sicher?So oder so, wie ich es in meinem Kommentar zum anderen Themen-Artikel schon schrieb, es erzeugt alles einen schalen Geschmack beim Wähler und erweckt sehr "ungute" Zweifel an den Wahlverfahren,dem Ergebnis und letztendlich an seiner Beteiligung an direkter Demokratie. Und das kann ja wohl egal aus welcher Ecke des Spektrums KEINER von uns wollen! Alles Gute! MfG

Bernd Muhlack | Di., 9. Juli 2019 - 17:41

Als bereits länger hier Lebender kenne ich noch Reinhard Mey, einer der 68er!
"Ich beantrage das Antragsformular zur Beantragung eines Antragsformulars..." (sinngemäß).
JA, es gibt Gesetze, Verordnungen, Verfügungen, Satzungen etc.
Hier in unserem klitzekleinen aber sehr feinen Kaff in Nordbaden wurde kürzlich die Friedhofssatzung geändert!
8 (ACHT!) Gemeinderäte (nur Männer!), der Bürgermeister u ein Schriftführer. "Keine Gegenstimmen, dann ist das angenommen!"
OHA, es ging um die Wasserentnahme, das "Gräberbefeuchten/-gießen!"
"Jeder nur ein Kreuz" u das muss quasi von GRETA abgesegnet sein!
Lassen WIR das besser, nicht wahr?

Jugendliche Revolution sollte in (hoffentlich) adulter Vernunft ihre Grenzen finden. Aber es gibt ja keine Grenzen mehr!

Im Bundestag hat die AfD etliche wahrhaft sehr gute Leute; die proleten auch nicht herum; dafür sind "ANDERE" bekannt.
Die aktuelle Afd hat im Herbst alle Möglichkeiten. Sie kann es nur selbst verbocken!

NIEMAND braucht HÖCKE!

Alexander Mazurek | Di., 9. Juli 2019 - 20:09

Antwort auf von Bernd Muhlack

… die Nichtanwendungserlasse z.B. des Finanzministeriums nicht, insbesondere gegenüber den Entscheidungen/Urteilen des Bundesverfassungsgerichts!
Das ist das real existierende beliebige Recht eines säkularen Leviathan … wie ihn sich der protestantische Angelsachse Thomas Hobbes ausgedacht hat.
Nichts Neues unter der Sonne. Es gibt keinen "Zufall".

Alexander Mazurek | Di., 9. Juli 2019 - 19:14

… wenn die AfD 50% der Wählerstimmen erzielt und somit alle erlaubten 18 Kandidaten in den Landtag einziehen, dann bleiben nur 18 Plätze über für die Kandidaten aller anderen Parteien? 18:18, 50%:50%? Nicht schlecht, dann mal los ….

Stefan Schlegel | Di., 9. Juli 2019 - 19:16

„…neue Versammlung, … mit nachteiligen Konsequenzen für die Wahrung der Chancengleichheit aller Bewerber.“ Deshalb wird 43 Kandidaten komplett die Chance genommen ins Parlament zu kommen. Bessere Chance für die Kandidaten, nur „weil“ besser dokumentiert wurde? Wo steckt hier die Logik? Kapieren wohl nur Juristen.
„Fortsetzung der ersten Veranstaltung“ oder „neue Veranstaltung“ ist für mich das gleiche, diese Logik versteh ich auch nicht.
Meiner Meinung werden hier Formalitäten vorgeschoben, nur um das Wahlergebnis zu beeinflussen. Was bleibt da noch von Demokratie übrig? Wenn z.B. die Wahlen ergeben, dass der AFD 35 Parlamentarier zustehen, sie aber nur 18 schicken darf, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass Parlamentarier eingesetzt werden, welche nicht mehrheitlich gewählt wurden. SUPER DEMOKRATIE -> Wir tendieren zur Bananenrepublik!

Bernd Blau | Di., 9. Juli 2019 - 22:37

Sollte der Entscheid des Landeswahlausschusses wirklich bestehen bleiben, wird das politische Klima in Sachsen hochgradig vergiftet werden. Das neue Landesparlament und auch die neue Landesregierung werden von Beginn an ein Riesen-Legimationsproblem haben, wenn Zehntausende oder Hunderttausende Wähler durch die Mandatsverteilung nicht abgebildet werden. Dieses Demokratiedefizit wiegt für mich viel schwerer als eventuelle Formalverstösse bei Listenpaarteitagen der AfD, aus deren Reihen sich übrigens kein Kandidat beschwert hat Ich bin gespannt, wie der sächsische Staatsapparat aus diesem Dilmma wieder herauskommt. Wenn er es denn will!

Klaus Decker | Di., 9. Juli 2019 - 22:40

Eine solche Entscheidung hat es meines Wissens in der Rechts- und Demokratiegeschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben.
Man stelle sich vor, mangels Listenkandidaten wird der Wille des Wählers ins Gegenteil verkehrt. Aus meinem Demokratieverständnis als Jurist undenkbar! Eine mit Fug und Recht als juristisch
zweifelhaft einzustufende Bewertung einer Sitzungsunterbrechung als 2. Sitzung soll ein demokratisch nicht legitimiertes Parlament rechtfertigen? Im Übrigen: Eine größere Politische
Dummheit kann man nicht begehen!

Sie sagen es. Ich weis nicht wie das ausgeht, wenn die AFD weniger Mandate erhält als ihr zustehen nach der Wahl.
Ich vermag auch nicht mehr einzuschätzen, was die Landeswahlleiterin sich dabei gedacht hat.
Käme es zu einer gerichtlichen Entscheidung nach der Wahl gegen die LWLeiterin wären auch die letzten Zweifel eines beeinflussten Wahlergebnisses erbracht.
Inzwischen werden Recht und Gesetz so verbogen, das selbst dem rechtstreuen Bürger der Pfeil aus der Hand fällt.
Denk ich an Deutschland in der Nacht, werd' ich um den Schlaf gebracht. (Heine)

Günter Johannsen | Do., 11. Juli 2019 - 11:47

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

Die Sachsen stürzten schon einmal ein kommunistisches Regime, nachdem der immer dreister werdende Wahlbetrug offensichtlich wurde. Ich denke, dass lassen sich die Sachsen, die Gerechtigkeitsliebend sind und dabei auch sehr selbstlos sein können, nicht bieten!
Die Anstifter dieser offensichtlichen Farce sollten sich das nochmal genauer überlegen, ob sie das riskieren wollen!

Ingo Kampf | Mi., 10. Juli 2019 - 17:35

Ich stimme den beiden Lesern Blau und Decker zu. Ich war ganz zu Anfang, als es noch Herrn Lucke an der Spitze gab in die AFD eingetreten. Ich bin dann auch 2015 mit Herrn Lucke unmittelbar nach dem hitzigen Essener Parteitag ausgetreten. Ich kenne noch die kleinen Probleme, die ein Landeswahlleiter machen kann. Damit eine Partei erstmalig zur Wahl zugelassen wird, müssen beg Fördererunterschriften mit Adresse und Unterschrift auf einzelnen Formularen der Gemeinde vorgelegt dann zum Wahlleiter geschickt werden. Die Fristen bestimmt der Wahlleiter. Für die Bundestagswahl 2014 war es eng. Wir fragten, ob wir die Formulare kopieren können. Fehlanzeige. Wir fragten nach Originalen als PDF-Datei. Fehlanzeige. Es verfestigte sich bei mit der Eindruck, daß man es einer neuen Partei absichtlich schwer machen wollte. Mit viel Eifer haben wir die bürokratischen Hürden geschafft. Ich würde heute CSU wählen, wenn man könnte. Wenn das in Sachsen nicht geheilt wird, ist Feuer unter dem Dach.