Bundeskanzler Konrad Adenauer bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949
Bundeskanzler Konrad Adenauer bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 / picture alliance

70 Jahre Grundgesetz - „Der Text ist pures Gold“

Das Grundgesetz wurde vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, unterzeichnet, einen Tag später trat es in Kraft. Der Journalist Oliver Wurm hat aus dem für jedermann frei zugänglichen Gesetzestext ein kostenpflichtiges Magazin gemacht – und damit unheimlichen Erfolg. Wie konnte das passieren?

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Herr Wurm, Sie sind von Haus aus Sportjournalist. Gerade haben wir im Fußball-Europapokal begeisternde Spiele erlebt. Doch Sie haben es offenbar geschafft, Begeisterung für ein eher trockenes Thema zu wecken, indem Sie das Grundgesetz als Magazin herausgebracht haben. Was ist da los?
Das ist eine Überleitung, die Gerhard Delling nicht besser hingekriegt hätte. Tatsächlich erwischen Sie mich in einer Hochstimmung, von der ich nicht erwartet hätte, dass ich sie rund um das Grundgesetz-Projekt einmal derart spüren würde. Mit dem Magazin liegen wir bei Amazon auf Platz 1 aller bestellten Buchartikel. Und ich bin guter Hoffnung, dass es während der Feierlichkeiten zu 70 Jahre Grundgesetz zumindest bei einem Spitzenplatz bleiben wird. Das Besondere: Das Magazin wird sowohl von älteren als auch von jüngeren Leuten gekauft. Wir bekommen Bestellungen von Schulen wie von Seniorenstiften, von Menschen über alle gesellschaftlichen Schichten und über alle Altersklassen hinweg. Offenbar haben wir da eine Nerv getroffen und es geschafft, dass viele Menschen nun sagen: „Ach komm, jetzt lese ich das auch mal.“

Ein schöner unternehmerischer Erfolg für Sie.
Mit dem ich in der Form überhaupt nicht gerechnet habe. Einen 70 Jahre alten Text zu drucken, der für jeden frei und kostenlos zugänglich ist, in diese Idee vorab einen sechsstelligen Betrag zu investieren, um 100.000 Exemplare an die Kioske zu geben – nicht wenige haben mich für verrückt erklärt. Und natürlich habe ich auch ein wenig gezittert. Damit in die schwarzen Zahlen zu kommen, war kein Selbstgänger. Aber mein Gefühl sagt mir: Die eigentliche Welle startet jetzt erst. Und mit den bisherigen Verkaufserfolgen können wir nun auch was zurückgeben. Ich habe zahlreiche Exemplare an soziale Einrichtungen verschenkt und allen Schulen angeboten, Klassensätze zum halben Preis zu erwerben.

Nun ist das Grundgesetz plötzlich in aller Munde, mehr als man es vermutet hätte zu diesem 70. Geburtstag. Dieser Text scheint die Leute auf einmal unheimlich zu interessieren, wofür ja auch der Erfolg ihres Magazins spricht. Woher kommt das?
Es ist vielleicht eine etwas kühne These von mir, aber ich glaube schon, dass unser Magazin-Projekt einen großen Teil zu dieser neu entfachten Begeisterung beigetragen hat. Nachdem wir damit auf den Markt kamen, haben ganz viele Medien berichtet. Auch auf social media war das Magazin Thema. Daraus ist so ein kleiner Kult entstanden. Ich will das nicht mit dem Zauberwürfel aus den achtziger Jahren vergleichen oder mit einer Serie wie „Game of Thrones“ – aber wenn plötzlich sehr viele über ein und dasselbe reden, und in diesem Fall ja sogar schwärmen: Dann entsteht eine Neugierde, eine Begehrlichkeit. So ist ein kleiner Kult um die Verfassung entstanden. Und dann kommt eben noch hinzu, dass es einen runden Geburtstag zu feiern gibt. Und – vielleicht spielt auch das hinein: Wir erleben politisch unruhige Zeiten. Mit einem weltweit aufkommenden politischen Populismus von links und rechts und einer unerträglichen Lautstärke im Netz. Da suchen vielleicht viele Menschen auch nach Halt, nach Orientierung. Beides bietet ihnen das Grundgesetz.

Das kann man aber auch umsonst haben. Tatsächlich muss man nur kurz googeln, dann hat man den gesamten Text. Bei der Bundeszentrale für politische Bildung lässt sich das Grundgesetz kostenlos bestellen. Warum geben Leute für Ihr Magazin zehn Euro aus?
Mit ist es tatsächlich wichtiger, dass die Leute überhaupt das Grundgesetz lesen, als dass sie unser Magazin kaufen. Aber ich denke, vielen Leuten geht es so wie mir, als ich das Grundgesetz Ende 2017 auf dem von Ihnen skizzierten Weg kostenlos bestellt habe. Man bekommt da ein kleines Heftchen, dünnes Papier, winzige Schrift, alles sehr mühsam zu konsumieren – mir hat das nicht gereicht. Mich hat das auf Deutsch gesagt nicht angemacht. Wohlgemerkt: die Verpackung. Ich bin Magazin-Junkie, ein Printliebhaber. Der Designer Andreas Volleritsch und ich gestalten seit vielen Jahren mit dem Einsatz von aufregender Typo- und Fotografie Kiosk-Hefte. Die ansprechende Gestaltung ist immer der Schlüssel für den Erfolg. Andreas hat es geschafft, dass man den schweren, langen Verfassungstext fast spielerisch leicht lesen kann. Das Grundgesetz in Häppchen, jeden Tag ein bisschen. Ein Freund hat mir eine SMS geschickt: „Ich lese gerade euer Magazin auf der Toilette.“ Ganz ehrlich: Jetzt weiß ich – wir haben es geschafft. Übrigens steigen auch die Abrufzahlen bei den kostenlosen Angeboten. Wir sind daran sicher nicht unschuldig. Und dagegen habe ich auch überhaupt nichts. So ist es eine Win-Win-Situation für alle. Vor allem für das Grundgesetz.

Wie sind Sie denn auf diese vermeintlich verrückte Idee gekommen?
Beim Fernsehgucken. Im November 2017 schwärmte Rangar Yogeshwar bei „Markus Lanz“ über unsere Verfassung. Und am Ende sagte er: „Das Grundgesetz ist die Nation. Es ist schön! Jeder sollte es mal lesen.“ Noch in der Nacht habe ich es mir dann bestellt. Und als ich es gelesen habe, wurde mir bewusst, wie frisch dieser 70 Jahre alte Text ist, wie schön und klar die Sätze formuliert sind. Ich entwickle seit vielen Jahren eher ungewöhnliche Print-Magazine, habe 2011 sogar mal den vollständigen Text des Neuen Testaments an den Kiosk gebracht. Ich denke, es war an der Zeit, auch das Grundgesetz mal auf diese Weise zu entstauben, damit man es wieder neu entdecken kann. Denn der Text ist pures Gold. Und wenn es uns gelungen ist, dieses Gold wieder etwas mehr zum Glänzen zu bringen, freut uns das natürlich.

Andreas Volleritsch und Oliver Wurm
Oliver Wurm (re.) und Designer Andreas Volleritsch / Lars Krul

Wie sind Sie dann bei der Konzeption vorgegangen? Manchmal gibt es seitenweise Text, manchmal steht nur ein Satz auf einer Seite. Wie haben sie entschieden, welche Sätze so hervorgehoben werden sollten?
Ich meine nicht, dass jetzt jeder das Grundgesetz wie ein Buch vollständig lesen muss. Es ist ja auch in weiten Teilen einfach auch sehr trocken, ein Gesetzestext eben. Niemand muss alles über das Finanzwesen wissen oder über die Regelung der Bundespost. Aber elementare Spielregeln wie die 19 Grundrechte oder der Absatz zur richterlichen Unabhängigkeit – die sollte man sich schon mal anschauen. Deshalb haben wir diese Passagen auch optisch herausgearbeitet. Wie wir vorgegangen sind? Ich habe selbst mit einem Textmarker beim ersten Lesen alle Passagen markiert, die mir wichtig erschienen. Dann hat Andreas übernommen und damit weiter gearbeitet und gestaltet. Später haben wir auch unseren Freundeskreis hinzugezogen, darunter auch Juristen und Kollegen aus der politischen Szene in Berlin. Wir gehen auch nach wie vor auf Ideen und Korrekturvorschläge, was die Gewichtung betrifft, von außen ein. Der Text lebt, soll beweglich bleiben. So können wir auf auch aktuelle Themen eingehen, wie die aktuelle Diskussion zum Thema Enteignung. Was sagt das Grundgesetz zum Schutz der eigenen Wohnung? Wir werden es im nächsten Druck herausstellen. 

Was einem beim Blättern darin überrascht, sind die Deutschland-Bilder aus dem Weltraum, aufgenommen vom Astronauten Alexander Gerst. Wie kam es dazu?
Wir haben lange nach der passenden Bebilderung gesucht. Zunächst hatten wir klassische, aktuelle Fotos vor jedes Kapitel gestellt: eine Luftaufnahme vom Reichstag, Frank-Walter Steinmeier, Angela Merkel…  Aber die Aktualität wirkte irgendwie in diesem Zusammenhang zu gewöhnlich. Im „Heute Journal“ sah ich dann einen Beitrag mit dem Astronauten Alexander Gerst. Ich bin ihm dann auf den sozialen Netzwerken gefolgt, wo er unter dem Namen @astroalex regelmäßig spektakuläre Aufnahmen der Erde postete. Darunter eines Abends ein Bild von Europa bei Nacht, zu dem er schrieb: „Wenn nachts die Lichter leuchten, dann sieht man, dass Europa zusammengehört.“ Das hat mich total gepackt. Danach haben Andreas und ich seine gesamten Kanäle durchsucht, auf der Suche nach Motiven von Deutschland von oben. Zum Glück hatte er sehr viele hochgeladen. Angenehmer Nebeneffekt für uns Magazinmacher: Die ESA, also die Europäische Weltraumorganisation, hat uns die Bilder sofort und kostenlos zur Verfügung gestellt.

Auf dem Titel des Magazins steht „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. So fängt das Grundgesetz an und das ist der bekannteste Satz. Auf dem Heft wird der von einem Quadrat umgeben. Was ist der Gedanke dahinter?
Das darf man gerne so interpretieren, dass der Artikel 1 in den Mittelpunkt gerückt ist, dass er von den Linien des Quadrats sinnbildlich geschützt wird, weil er so kostbar ist. Und dass die feinen roten Fäden, an denen das Quadrat aufgehängt ist, eben jene dünnen Fäden sind, an denen Artikel 1 des Grundgesetzes mitunter hängt. Wir sind alle aufgerufen, diese Fäden wieder zu dicken Kordeln anwachsen zu lassen.

Wenn man sich so intensiv mit dem Grundgesetz beschäftigt, gab es da für Sie ein Aha-Erlebnis, einen Abschnitt, den Sie vielleicht so nicht erwartet haben?
Neu war tatsächlich vieles. Aber ein Aha-Erlebnis war insbesondere die Klarheit der Formulierungen, die Schönheit der Sprache. Das erwartet man einfach nicht, wenn man bedenkt, unter welchen Umständen und Einflüssen – und auch in welch kurzem Zeitraum – die Frauen und Männer des Parlamentarischen Rates diesen Text 1948/49 formuliert und beschlossen haben. Auf eine überraschende Art hat mich neben den Grundrechten aber auch Kapitel Xa, der „Verteidigungsfall“, berührt. Wenn da so nüchtern aufgelistet wird, was alles passiert und wie alles geregelt wird, sobald das „Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird“ – da hatte ich beim ersten Lesen schon Gänsehaut. Weil mir noch mal klar wurde, was für ein Glück es eigentlich ist, dass wir hier seit sieben Jahrzehnten in einem friedlichen Deutschland leben. In einem Land, dass fester Bestandteil eines friedlichen, vereinten Europas ist. 

Jürgen Habermas hat den Begriff des „Verfassungspatriotismus“ geprägt. Sind Sie jetzt ein Verfassungspatriot?
Mit diesem Begriff habe ich mich ehrlich gesagt erstmals auseinandergesetzt, als ich in einem Interview danach gefragt wurde. Ich habe zu Beginn gezögert, da ich nicht so recht wusste, wie er eigentlich konnotiert ist. Inzwischen kann ich sagen: Ja, ich stehe vollumfänglich zu den in der Verfassung verankerten Werten, und den „Spielregeln“, die uns unser Grundgesetz für das gesellschaftliche Miteinander mit auf den Weg gegeben hat. Der Spiegel schrieb kürzlich, ich sei ein „emotionaler Verfassungspatriot“ – ich finde, das trifft es sehr gut. 

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helmut armbruster | Di., 14. Mai 2019 - 08:34

es wurde nie einer Volksabstimmung zur Annahme vorgelegt.
In den meisten anderen Demokratien ist das aber so. Dort wurde die Verfassung per Volksabstimmung vom Volk angenommen.
Uns Deutschen wurde sie "geschenkt" - ohne Volksabstimmung.
Das will nicht heißen, dass das GG nicht gut wäre - das ist es zweifellos - aber es wurde niemals vom deutschen Volk sanktioniert.
Bei der Wiedervereinigung hätte die Chance bestanden, dass GG nachträglich durch Volksabstimmung zu sanktionieren. Dieses Mal von allen Deutschen.
Die Gelegenheit wurde nicht wahr genommen.

als guter Deutscher muß man kritisieren. Unser GG ist pures "Gold". Leider meinen viele sog. Intellektuelle und Politiker, es müsse "verbessert" werden. Die Aufgabe unsere und nachfolgender Generationen ist es, diese kostbare "Erbe" zu bewahren. Nur ist das manchen zu unmodern. Wenn man das "Volk" befragen und abstimmen lassen würde, hätte die Todesstrafe in das GG aufgenommen worden. Der 3.Oktober 1990 war keine "Stunde Null" sondern Erfüllung des GG.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch ein anders Fenster öffnen. Mit dem Grundgesetz macht sich der Mensch auch zu dem, was er eigentlich ist. Denn ohne ethisch moralische Normen oder die Bindung an irreale Normen kann er nicht leben. Das macht auch das Menschliche am Menschen aus. Er muss ein Leben führen jenseits der Neigungen der niederen Natur, die jedem Drang, jedem Irrealen, jedem Triebe etc.. nachgeht. Er schafft sich damit auch ein inneres Gleichgewicht, ein Gewissen, eine Zivilisation und politische Kultur.

P.S.: Es waren die Nazis, die die Grenzen der Gemeinschaft (Zivilisationsbruch) auf eine menschenverachtende Art und Weise überschritten haben. Am Grundgesetz haben dann auch viele Gelehrte, aus den unterschiedlichen Disziplinen, gearbeitet. So konnte dieses ausgewogene Grundgesetz entstehen.

Werter Herr Reinhardt, ich empehle Ihnen mal die Reden von Herrn Prof. Carlo Schmidt (SPD) und seine Erinnerungen an die Erstellung des Grundgesetzes zu hören und zu lesen. Daneben gibt es etliche Aussagen der Mitglieder des parlamentarischen Rates in Protokollen und Büchern zur Entstehung und zur Gültigkeit des Grundgesetzes, dessen rechtlicher Stellung und deren Verständnis sowohl zur damaligen Zeit als auch für die Zukunft.
Insebsondere zum Verständnis des Artikel 146 GG - Erstfassung- macht er und viele andere Mitglieder des parlamentarischen Rates damals, mehr als klar und verständliche Aussagen.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben es immer nur als Provisorium verstanden und unmissverständlich klar gemacht, dass eine Verfassung eben nur vom Volk und von niemandem Anderen in Kraft gesetzt werden kann. Dieser Urgedanke der verantwortlichen Politiker der damaligen Zeit mit ihrem Verständnis ist für mich bis heute bindend.

@Klaus Reinhardt
Ja, in alle Sprachen dieser Welt übersetzt sicher die Erfindung gleich eines
Perpetuum Mobile, einer Brücke mit Statik unbegrenzt in ein Schlaraffenland wo Milch und Honig fließt, welches das GG für den Rest der Welt offeriert. Schade dass das "Gold" nicht privatisierbar ist.

Sehr richtig, Herr Armbruster, denn der letzte Artikel des GG lautet: „Diese Grundgesetz, ... , verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Das sogenannte „Jubiläum“ ist tatsächlich ein politischer Skandal, dass auch 70 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung das deutsche Volk immer noch keine Verfassung hat. Stellt sich die Frage, ob der provisorische Charakter des GG deswegen beibehalten wird, weil die politische Elite in D im Grundsatz Deutschland als eine provisorische Nation ansieht, deren Staat sich auf kurz oder lang in eine supranationale EU oder noch besser in einen supranationalen Weltstaat auflösen wird. Oder warum wird Art. 146 totgeschwiegen - auch jetzt bei diesem „Jubiläum“?

Von Frankreich, den USA, oder gar Großbritannien? Letztere haben überhaupt keine Verfassung, sondern eine Rechtstradition, die auf dem "Common Law" basiert.

Aber auch Frankreich oder die USA (und viele weitere Länder der westlichen Welt) haben ihre Verfassungen NICHT dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

In der Regel wählten die Menschen in diesen Ländern eine verfassungsgebende Versammlung, die dann die jeweilige Verfassung verabschiedete. Richtig ist, dass in diesen Ländern die Menschen auf entsprechendem Weg (Parteien, Initiativen usw.) Vorschläge oder Kritik äussern konnten. Aber das gab es offensichtlich auch in Deutschland.

Nach 40 Jahren Totaler DDR-DIKTATUR und Wegfalls des "Antifaschistischen Schutzwalls" durfte das GG ("Grundgesetz") sowenig infrage gestellt werden wie die "Verfassung" der angeblich Deutschen Demokratischen Republik ...

... Das mag einerseits einleuchten, da das Gebilde "STAAT" seit PLATO etwas Schwieriges ist. - Nichtlustigerweise grassiert heut' eine ANTIFA, deren SA-"Nähe" kaum jemandem mit Weimarer "Geschichtskenntnissen" entgehen kann.

Was früher "braun" gegen "Rote-Fahne-Fans" randalierte, sind heute schwarz "Vollvermummte mit Kapuze", für die "Polizisten=Bullen=Schweine" und Deutsche "miese Scheiße" sind.

Keine "Integrations-BeauftragterInn" wird etwas daran ändern können, dass unter LAHMEN der Einäugige der König ist. - Die IRRFAHRTEN des Odysseus endeten nicht im Schlaraffen-Deutschland; eine PRO-ASYL-INDUSTRIE hingegen wird weiter so erfolgreich sein, wie der LADEN hier noch funktioniert ...

Christa Wallau | Di., 14. Mai 2019 - 11:29

... so ist das Grundgesetz der BRD gar nicht so vorbildlich, wie immer laut getönt wird.

Im Gegensatz zur Verfassung der USA kann nämlich in Deutschland die Meinungsfreiheit durch Gesetze erheblich eingeschränkt werden. Dies ist bereits oft geschehen und gerade erst wieder durch das sog. Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Netz DG) von Heiko Maas unternommen worden.

In den USA ist es dem Kongreß v e r b o t e n,
Gesetze zu erlassen, welche die freie Rede und
die freie Presse einschränken!
Aus diesem Grunde wäre es in den Vereinigten Staaten unmöglich, z. B. die Holocaust-Leugnung unter Strafe zu stellen.
Leider schauen unsere Journalisten und
Redakteure nicht über den Tellerrand, wenn jetzt
um das Jubiläum (70 Jahre Grundgesetz) geht, sondern sie feiern unkritisch drauflos, damit nur ja das einzig Gemeinsame, das die Deutschen ohne und mit Migrationshintergrund anscheinend noch haben, in hellstem Licht erstrahlt.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetzt zielt ausschliesslich auf die Bekämpfung von Hasskriminalität ab.
Wer allerdings meint, das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte das Recht auf Hass, Hetze usw. in den sozialen Medien, der wird sich natürlich davon betroffen fühlen.
Im Übrigen haben die USA nicht die gleiche Geschichte wie die Deutschen. Insofern ist auch der Umgang mit dem Holocaust ein ganz anderer - die Amerikaner haben die Überlebenden der KZs befreit, die Deutschen dagegen nicht.
Und was das jetzt mit "Migrationshintergründen" zu tun haben soll, ist mir vollkommen schleierhaft - das dürfte wohl in Frau Wallaus AfD-Mitgliedschaft begründet sein. Es ist schliesslich Wahlkampf.

Wilfried Düring | Mi., 15. Mai 2019 - 13:25

Antwort auf von Gerhard Lenz

Herr Lenz, äußern Sie sich doch mal zur Hasskriminalität der 'Jungsozialisten' im fränkischen Ansbach (Bayern)!
Die Ansbacher Jusos haben am Montag an ihrem Infostand ein 'Büchsenwerfen' mit präparierten Büchsen veranstaltet. Auf den Büchsen waren Bilder des NS-Massenmörders Hitler und des faschistischen 'Duce' Mussolini neben Fotos aktiver deutscher Politiker der AfD (Gauland, Meuthen, Weidel), CDU und CSU (Weber, Kramp-Karrenbauer, Scheuer) sowie des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) aufgeklebt.
Ist es Hetze diesen Jusos vorzuwerfen, daß sie moralisch verkommen und charakterlich deformiert sind?
Warum leitet die bayerische SPD keine Parteiausschlußverfahren ein?
Man stelle sich den 'Aufstand der Anständigen' vor, wenn der Infostand von der AfD gewesen wäre und man Büchsen mit Fotos von Ulbricht, Honecker, Merkel, Barley, Nahles und Roth etc. verwendet hätte.
Die Juso-Aktion war Hasskriminalität pur und eine Verharmlosung der NS-Verbrechen.

Frau Wallau, Sie haben Recht mit Ihren Vorbehalten zu unserem stets so hochgejubeltem GG. Nur zwei bewusst eingebaute "Webfehler" - wohl auch aus politischer Absicht von den Siegermächten vorgegeben - seien ergänzend noch erwähnt: die exklusive Hoheit der einzelnen Bundesländer über Bildung (Schulwesen) und Polizei (Landeskriminalämter, etc.) ermöglichte über Jahrzehnte den jeweiligen Landesregierungen ihr eigenes parteifarbenes Süppchen auf diesen Kerngebieten unserer Gesellschaft zu kochen mit dem bekannten Ergebnis eines signifikanten Süd-Nord-Gefälles in Sachen Schulbildung und innerer Sicherheit. Zudem mischen die rot-grün regierten Bundesländer selbstherrlich und GG-widrig in Sachen Aussenpolitik mit, z.B. bei Abschiebung von kriminellen und/oder illegal eingewanderten Ausländern. Und last but not least wird das GG zunehmend parteipolitisch um-interpretiert (z.B. Asyl-Begriff) oder entgegen dem ursprünglichen Sinn in zynischer Weise über-interpretiert (z.B. Eigentum/Enteignung).

Kein Grundgesetz, bzw. keine Verfassung sollte auf unbestimmten / undefinierbaren Begriffen gründen. In der Natur - zumindest in der belebten - kann von einer "Würde", zumal von einer "unantastbaren", keine Rede sein. Der Mensch kann allsenfalls so viel "Würde" besitzen, wie er sich selbst "verleiht", bzw. in der Lage ist, diese zu verteidigen. Irgendwann wird es bei jedem schwierig...

Bernhard Jasper | Mi., 15. Mai 2019 - 11:19

Antwort auf von Gregor P. Pawlak

Als Verfassungspatriot sage ich Ihnen, dass der Mensch immer ein Verhältnis zu sich selbst hat und um dieses Verhältnis weiß- das unterscheidet ihn vom Tier. Dieses Selbst aber, braucht „Hilfsmittel“, nämlich Kultur. Der Mensch ist ein Kulturwesen, das gehört zum Menschen.

Stephan Przybilla | Di., 14. Mai 2019 - 12:40

Das Loblied auf das GG gerade im 70 Geburtsjahr sollte ganz,ganz klar zu der Auseinandersetzung mit der gesamten Thematik führen. Warum ist aus Ihm so viele Jahre nach Beendigung des Krieges noch keine Verfassung geworden. Selbst nach der überraschenden und friedlichen Wiedervereinigung.
Zitat aus der Zeit zu den 2 plus 4 VerhandlungenDer Artikel 146 von 1949 ist 1990 ergänzt worden: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Das sollte nun endlich geschehen und dann können dabei gleich noch einige sehr wichtif Punkte und Artikel mit eingeflochten werden. In dieser aktuell sich immer schneller ändernden Welt. Die 2 Geheimverträge gehören ans Licht der Öffentlichkeit. Well done

Ernst-Günther Konrad | Mi., 15. Mai 2019 - 07:29

nur gehört es in eine Verfassung überführt, die durch eine Nationalversammlung, dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Die allermeisten Artikel sind durchaus zeitlos gültig. An anderen Stellen muss gerade aus der Erfahrung der letzten 70 Jahre eine Anpassung erfolgen.
Der Begriff Würde müsste konkretisiert werden.
Die Meinungsfreiheit müsste deutlicher abgefasst und nicht einschränkbar verankert werden.
Das heisst ja nicht zwangsweise, dass Verleumdungen und Beleidigungen deshalb nicht mehr strafbar seien.
So müsste z.B. auch das Parteienrecht neu überdacht werden. Die Politikerhaftung müsste überdacht und eingeführt werden.
Ein unmittelbarer Verstoß gg. das Grundgesetz müsste zumindetsens zum Verlust des Amtes führen.
Stichwort: Aushebelung Asylrecht, Nato und EU usw.
Es ist durchaus richtig, dass es Staaten mit Verfassungen gibt, die nicht unmittelbar vom Volk über eine Nationalversammlung in Kraft traten. Nur für Deutschland gilt Artikel 146 GG a.F, so Carlo Schmid.

Ulrich Jarzina | Mi., 15. Mai 2019 - 10:20

fällt mir ein Artikel Egon Bahrs ein, den er 2007 in der ZEIT veröffentlichte, Titel: "Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis". Darin schildert Bahr, wie Willy Brandt von den alliierten Siegermächten dazu gezwungen worden war, kurz nach Amtsantritt Briefe zu unterzeichnen, in denen er sich verpflichtete, u.a. Art. 146 nicht zur Anwendung kommen zu lassen. Alle Kanzler vor Brandt hätten, so Bahr, ebenfalls unterschrieben (und, ich nehme an, auch alle danach).
Wieviel unser GG im Zweifelsfall zählt, lässt sich an Art. 10 (Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses) ablesen, der laut Art. 79 eigentlich niemals verändert werden darf. 1968 ist dies, im Zuge der Notstandsgesetze, jedoch geschehen. Schloss die Erstfassung einen Bruch des Briefgeheimnisses aus, so ist sie seit '68 a) unter bestimmten Umständen gestattet, b) dem Betroffenen nicht mitzuteilen und c) der Rechtsweg ausgeschlossen.
Wie hieß es noch beim NSA Skandal? "Auf deutschem Boden habe deutsches Recht zu gelten." Tja...