Ein Demonstrant hält auf dem Hamburger Gänsemarkt ein Schild mit der Aufschrift Filter? Nur für Kaffee!.
Leider werden die meisten Debatten um die Reform des Urheberechts weniger humorvoll geführt / picture alliance

Reform des EU-Urheberrechts - Der wilde Kampf um Artikel 13

Am heutigen Dienstag stimmt das EU-Parlament über die Reform des Urheberrechts ab. Besonders an dem Artikel 13 und die dadurch möglichen Uploadfilter hat sich ein wütender Kulturkampf entzündet, der an einem Großteil der Bevölkerung aber komplett vorbei geht. Was ist da los?

Astrid Herbold

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Astrid Herbold arbeitet als freie Journalistin und Autorin in Berlin.  hre Artikel erscheinen unter anderem bei Cicero Online, Tagesspiegel, Zeit und Zeit Online.

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Axel Voss sitzt seit 2009 für die CDU im Europäischen Parlament. Die Themen, mit denen er sich befasst, schaffen es selten in die Nachrichten. Fluggastdatenspeicherung zum Beispiel oder die Datenschutzgrundverordnung. Seit 2017 ist Voss EU-Berichterstatter zur Urheberrechtsreform, die das Europäische Parlament am heutigen Dienstag beschließen will. Seit dem Sommer 2018 erhält Voss Tausende hasserfüllte Mails und Anrufe. Ein Paket mit Kuhmist kommt bei ihm an, immer wieder gibt es Briefe mit übelsten Beschimpfungen. Einer droht an, ihn und seine Familie „auszulöschen“. Man muss sich das noch einmal vor Augen halten – wegen einer EU-Richtlinie. Was ist da passiert?

Wut auf beiden Seiten

Wohl kaum etwas verdeutlicht das Phänomen der Filterblasen im Internet deutlicher als der aktuelle Streit um die Urheberrechtsreform der EU. Während ein großer Teil der Bevölkerung sich mit der Thematik kaum befasst haben dürfte, stehen sich in der Debatte, die sich vor allem an Artikel 13 der EU-Richtlinie entzündet hat, zwei Fraktionen wutentbrannt gegenüber. Beide Seiten sind längst nicht mehr zimperlich. Man operiert mit Falschaussagen, Panikmache, Halbwissen. Die einen warnen vor nichts Geringerem als dem Untergang des freien Internets; die anderen sprechen von der Reform als Revolution zum großen Vorteil der Urheber und ihrer Werke. Im Hintergrund wirken die globalen Internetkonzerne mit ihren Lobbyisten. Auch Musikverlage und große Pressehäuser mischen mit. Die Wut der Artikel-13-Gegner entlud sich am vergangenen Wochenende bei Demonstrationen in zahlreichen europäischen Großstädten.

Worum aber geht es genau? Die Befürworter der Reform sagen, die Urheber von Inhalten im Netz sollen fairer entlohnt, das Urheberrecht europaweit vereinheitlicht und an das digitale Zeitalter angepasst werden. Geplant sind beispielsweise Möglichkeiten für Wissenschaftler, denen das Speichern von Datenbanken zu Forschungszwecken erlaubt wird. Museen und Archiven soll der Umgang mit digitalisiertem Kulturerbe erleichtert werden. Ein Artikel der Richtlinie erlaubt es Bildungseinrichtungen, urheberrechtlich geschützte Materialien unkomplizierter für pädagogische Zwecke nutzen zu können.

Der umstrittene Artikel 13

Doch all das wird überdeckt von der Diskussion um Artikel 13, in dem es um das Hochladen von Inhalten in soziale Netzwerke geht – etwa wenn Nutzer aus Musik- und Videoschnipseln eigene Beiträge für YouTube oder Instagram basteln. Bisher wird das weitgehend geduldet. Die Plattformen müssen erst handeln, wenn ihnen eine Urheberrechtsverletzung angezeigt wird, nach dem Prinzip „notice and take down“. Das soll sich ändern: Die Plattformen würden dann bei Urheberrechtsverstößen ihrer Nutzer automatisch haften. Bislang ist das erst der Fall, wenn ein Verstoß gemeldet, der betreffende Inhalt aber nicht entfernt wird. Um Klagen und Schadenersatzforderungen zu vermeiden, müssten die Plattformen deshalb bereits vor der Veröffentlichung sicherstellen, dass es zu keiner Urheberrechtsverletzung kommt. Um die Inhalte der Nutzer trotzdem weiter zugänglich machen zu dürfen, sollen die Plattformen von den Rechtsinhabern „eine Genehmigung“ einholen, „beispielsweise durch Abschluss einer Lizenzvereinbarung“.

Artikel 13 sieht als erstes Mittel der Wahl ausdrücklich die Lizenzierung vor. Doch gelingt die nicht, müssen die Plattformen nachweisen, dass sie sich „nach besten Kräften“ bemüht haben, „die Nichtverfügbarkeit bestimmter Werke (...) zu gewährleisten“, wenn „die Rechtsinhaber (...) die dazu relevanten und notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben“. Außerdem müssen die Plattformen beweisen, dass sie „alle Anstrengungen“ unternommen haben, um künftige Uploads dieser Werke zu verhindern. Genau das ist der springende Punkt. Denn wie soll das in der Praxis funktionieren? Doch nur mithilfe gigantischer Datenbanken, komplexer Algorithmen – und über automatisierte Vorabprüfungen, sagen die Artikel-13-Gegner. Kurz gesagt: mit Uploadfiltern.  

Zerstören Uploadfilter die Netzkultur?

„Artikel 13 ist zum Mühlstein um den Hals der dringend notwendigen Aktualisierung des europäischen Urheberrechts geworden“, schreiben etliche zivilgesellschaftliche Akteure, darunter Wikimedia Deutschland, Betreiber des Online-Lexikons Wikipedia und der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einem offenen Brief an die Politik: Sollte die Betreiberhaftung ausgeweitet werden, würden „klare Anreize gesetzt, um auch solche Inhalte zu blockieren, die rechtmäßig eingestellt wurden“. Um ihr Haftungsrisiko für die Inhalte der Nutzer zu minimieren, könnten die Plattformen „nur noch ihnen bekannte und geprüfte Inhalte erlauben“, heißt es.

Uploadfilter sind, soweit überhaupt schon verfügbar, unausgereift und fehleranfällig. Ob rechtswidrige Verbreitung eines geschützten Werks oder zulässiges Zitat, erlaubte Satire oder eigener künstlerischer Beitrag – das können die Algorithmen nicht unterscheiden. „Zensur“ fürchten daher die Gegner der Filter. Außerdem greife die Vorabfilterung in die Privatsphäre der Nutzer ein und beschränke das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Aber von Filtern stehe doch gar nichts in der Richtlinie, halten die Befürworter von Artikel 13 dagegen. Die angestrebte Lizenzierung käme finanziell den Urhebern zugute. Sie würden endlich angemessener an den Einnahmen der Plattformen beteiligt. Und Nutzer seien künftig vor Abmahnungen geschützt. Auf den Vorwurf, man zerstöre die lebendige Netzkultur, entgegnen sie, dass Memes, Blogs, Start-ups und nicht-kommerzielle Webseiten ausdrücklich ausgenommen seien.

Ein Kulturkampf

Wie also wird das EU-Parlament entscheiden? Theoretisch können die Parlamentarier noch einzelne Artikel der Richtlinie ändern oder streichen; in der Praxis kommt das selten vor. Dennoch hoffen die Protestierenden darauf, dass der umstrittene Artikel in buchstäblich letzter Sekunde verhindert wird. Sonst, so die Befürchtungen, würde sich das Internet in der Folge massiv verändern: Die sogenannte Mashup-Kultur aus Mixes, Collagen, Zitaten, Parodien und Montagen könnte aussterben. Viele Autoren, Musiker und Künstler wiederum fürchten, dass sie ohne Artikel 13 weiterhin leer ausgehen – obwohl ihre Werke im Netz verbreitet werden und für reichlich Werbeumsatz sorgen. Und so ist aus dem Streit um eine EU-Richtlinie ein Kulturkampf geworden.

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helmut armbruster | Di., 26. März 2019 - 09:10

weil es damals noch keines gab. Martin Luther hat an seinen Schriften, die ja überall gedruckt wurden, nichts verdient.
Verdient haben die Drucker und Buchhändler. Luther ging leer aus.
Geistiges Eigentum ist so wertvoll wie jedes andere Eigentum, teilweise ist es sogar das Wertvollste, was die Menschheit besitzt.
Ich finde schon, dass es geschützt werden muss.

Sicher ist geitiges Eigentum schützenswert, Herr Ambrüster! Aber nicht der Punkt!
"Umstritten ist auch die europäische Urheberrechtsreform. Am Dienstag findet im Europaparlament die finale Abstimmung statt. Kritiker wie die Initiative „Save the Internet“ warnen vor Uploadfiltern (Artikel 17), der Enteignung von Urhebern (Artikel 12) und dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Diese Maßnahmen schränken ihrer Ansicht nach die Meinungsfreiheit im Internet massiv ein. Auch die SPD spricht sich mittlerweile gegen die besonders umstrittenen Uploadfilter aus," (achsegut/DSGVO: Jetzt kommt die Abmahnwelle)...ENTEIGNUNG VON URHEBERN ...

Ernst-Günther Konrad | Di., 26. März 2019 - 09:23

Mal ehrlich, es ist doch verständlich, wenn der Urheber einer Idee, eines Filmes oder eines Textes, der damit seinen Lebensunterhalt verdient, gefragt werden will, wenn andere die Inhalte teilweise oder ganz für eigene Verdienstzwecke missbraucht. Dieses Argument dürfte eigentlich nicht strittig sein. Copyschutz. Wer es dennoch nutzen will, muss den Urheber fragen. Auch das müsste doch noch konsenzfähig sein. Das Problem liegt doch für mich einzig und allein darin, wie setze ich dieses Recht praktisch um? Da viele Menschen sich an diese Grundsätze nicht halten, muss natürlich wieder Kontrolle her. Könnte ein Kompromiss darin liegen, dass derjenige, der veröffentlicht gegenüber der Plattform rechtsverbindlich versichert, dass er für seinen "geliehenen Inhalt" den urheber gefragt und dessen Zustimmung hat? Wenn sog. Uploadfilter schon jetzt bei Pornografie usw. nicht funktioniert, wie soll das bei diesem Thema funktionieren? Leider wurde wieder nicht vorher öffentlich erklärt diskutiert.

Ich bereite gerade den Wikipedia-Artikel für YouTubes Rechteinhaber-System vor. Interessant ist, dass die großen Rechteinhaber 40% ihrer Werbeeinnahmen mit auf geklauten Videos aufgesetzter Werbung machen. Das erklärt dann auch warum 90% bis 95% aller geklauter Videos bei YouTube nicht gelöscht, sondern weiter laufen können. Das Problem bei YouTubes System ist nur, dass es im Wesentlichen nur für die ganz Großen etwas bringt und sehr teuer ist/war. Google nennt eine Summe von 100 Mio. an Kosten. Ein anderes Problem ist, dass eine solche Technik wohl für allen Content zu betreiben sich wirtschaftlich nicht lohnt. YouTube setzt deshalb die Anforderungen um Partner zu werden immer weiter hoch. Ist auch nachvollziehbar, weil wenn einer 50 Cent im Monat mit eigenen Videos verdient, sich das für YouTube nicht lohnt. Ob für den Rechteinhaber, ist auch fraglich. Ergo: Eine wirtschaftliche Betrachtung wäre bei der ganzen Sache sinnvoll.

Dorothee Sehrt-Irrek | Do., 28. März 2019 - 17:08

Antwort auf von Robert Müller

wir sitzen mit Ihnen quasi an einer Quelle seriöser Information?
Ich zahle monatlich an Wikipedia.
An dem Tag, an dem es weg war, konnte ich eigentlich nichts schreiben, weil mir Abgleiche für meine Meinungen fehlten.
Ich finde aber, dass Wiki Werbung zulassen sollte, wie im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, also ausgesuchte.
Das Crowdfunding ist edel, nervt aber gewaltig und bindet zuviel Energie?
Zugang nur durch freiwilligen monatlichen Beitrag und/oder ansonsten zur Einrichtung passende Werbung?
Es gibt langfristig keinen freien Zugang, wenn die Bereitsteller darüber "versterben".
Der Anspruch könnte masslos sein?
Wenigstens die Zeit, die man mit der Herstellung von Beiträgen verbringt, sah mal einen Bericht darüber, sollte vergütet werden.
Das ist nicht Framing "ver-GÜTET", das könnte der Wahrheit nahekommen?
Kann man auf lebendige Wahrheit verzichten zugunsten von dann was?

gabriele bondzio | Di., 26. März 2019 - 09:41

aber komplett vorbei geht."..habe mich ja zum Thema schon mal geäußert. Ein Großteil der Bevölkerung ist entweder zu bequem sich mit wichtigen Themen zu beschäfftigen, oder denkt einfach, das betrifft mich nicht.
Wenn das Kind dann im Brunnen liegt, geht das Gemeckere los.
Aber Vorsorge ist immer besser als Nachsorge. Was einmal installiert, ist eben installiert und jammern hilft nicht mehr viel in der Regel.
Darauf ziehlen momentan viele neue Gesetze ab. Auf die Passivität/Gleichgültigkeit der Bürger.
"Die Pest unseres Jahrhunderts ist die Gleichgültigkeit."...sagte Ernst Ferstl (österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker) treffend zum Thema.

Sie haben schon recht Frau Bondzio. Der Arbeitsalltag frist viele Menschen auf, sie haben schlichtweg die Zeit nicht dazu, sich um alles inhaltlich zu kümmern. Viele sind natürlich auch bequem und fangen erst an zu rebellieren, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Die Politik macht sich das zu nutze und diskutiert viele Dinge gar nicht oder die Medien erwähnen es irgendwo mal am Rande. Da liegt für mich der Hund begraben. Wie beim Migrationspakt und vielen anderen Sachverhalten auch. Es wird nicht mit langer Vorlaufzeit ein Problem öffentlich diskutiert, nein, erst wenn Gesetze und Verträge bevorstehen und irgendjemand zufällig darauf stößt, dann haben wir plötzlich einen Hype um das Thema. Ich bin im Ruhestand, ich habe jetzt erst die Zeit, mich mit vielen Dingen zu beschäftigen, zu recherchieren, mit anderen darüber zu reden. Es stimmt, wer scheinbar selbst nicht betroffen scheint, dem geht es am A.. vorbei. Nur versagen auch da die Medien, die erst bei Protest ein Thema ausbreiten.

Wilhelm Maier | Di., 26. März 2019 - 17:29

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

"Wie beim Migrationspakt und vielen anderen Sachverhalten auch." Da haben Sie war! „Die Brüsseler Politiker leben in einer Blase“, sagte Orbán. Zu Recht?
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit. Es geht nicht um P.13, sonder um viel mehr.
So lebens- und überlebens wichtige Fragen für uns -wie Migration und auch Abwanderung, Nord Stream 2: https://www.newsweek.pl/swiat/polityka/kandydat-na-szefa-ke-nord-stream… ,Bankensystem usw... Sicherheitspolitik mit NATO ( Provokationen pur), oder lieber nicht! Sind wir Bereit zum Angriff und Krieg? Warum?, Paranoide Schizophrenie von oben und von alle seiten, zu noch mehr einschüchterung von Bevölkerung! Alles annehmbar? Aber the herd instinct ist halt auch bei Menschen üblich...in einer Blase. Schauen wir mal Zurück in Zukunft. Was macher wir, und was wollen wir? Frieden, Arbeit,Kinder, Enkeln..."Erst wenn ... bevorstehen und irgendjemand zufällig darauf stößt" ist alles vorbei. Alles Gute

Dorothee Sehrt-Irrek | Di., 26. März 2019 - 11:21

kann doch nicht mehr so behandelt werden wie die erste Nutzung?
Die Plattformen geben die Möglichkeit, alles frei zu nutzen, ohne Rückkopplung an die Urheber?
Verbote oder Löschungen sind dann doch nicht die Lösung.
Massstäbe "wissenschaftlichen Arbeitens" zerstören aber wohl gerade die kreative Nutzung?
Hier stehen also Urheber gegen Urheber?
Plattformen sollten verpflichtet werden, juristisch den Ort bereitzustellen und zu bezahlen, an dem sich die jeweiligen Urheber treffen können, "Mediatorenstellen" statt Uploadfiltern?
Herr Voss hätte sich mit allen Urhebern treffen müssen.
Die sozialen Netzwerke sind schon eine gewaltige Macht, aber um es gleich einzuschränken, Recht sollte vor Macht stehen.
Wenn es das aber für diese komplexen Abläufe noch gar nicht gibt, erst geschaffen wird, kann es nicht nur um die Anwendung und Durchgriffsmöglichkeit des alten Rechts gehen.
Zurückstellen, Ausklammern, Wiedervorlage nach besseren, vor allem friedlichen, zeitgemäßen Lösungen?

Jürgen Lehmann | Di., 26. März 2019 - 12:22

Die „Freiheit“ im Internet ist so groß geworden, dass eine Kontrolle – leider – erforderlich geworden ist. Ob diese Kontrolle „ZENSUR“ heißt oder nur ein gerechtfertigter „FILTER“ ist, bleibt dem Konsument überlassen.

Ich plädiere für eine Kontrolle und befürchte nicht, dass dadurch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschränkt wird.

Petra Führmann | Di., 26. März 2019 - 16:58

Antwort auf von Jürgen Lehmann

da staune ich aber und freue mich für Sie. Ich empfinde die Meinungsfreiheit schon lange als eingeschränkt, das beginnt doch schon mit der Auswahl und (Nicht-)Veröffentlichung von Kommentaren. Was vielleicht zu wünschen übrig lässt, ist die Erziehung mancher Leute, die sich nicht angemessen ausdrücken können und andere angreifen und beschimpfen. Im normalen Leben wird ja auch niemandem der Mund verboten, weshalb dann im schriftlichen? Und man kann sich auch fragen, weshalb viele Leute so austicken. Wollen sie sich nicht unterordnen? Fühlen sie sich nicht ernst genommen? Wissen sie sich nicht anders zu wehren, oder sind es besagte schlechte Umgangsformen? Es kommt nicht jeder aus gutem Hause... aber darum geht es hier gar nicht, sondern um Marktmacht. Ist auch ok, nur die jetzt gewählte Form ist nicht der Weisheit letzter Schluss.

Jürgen Sauer | Mi., 27. März 2019 - 08:12

Antwort auf von Jürgen Lehmann

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Uploadfilter sind Zensur!

Petra Führmann | Di., 26. März 2019 - 13:51

dass zumindest einige Urheber auch jetzt schon bezahlt werden, aber ihrer Meinung nach nicht ausreichend und sicher auch nicht alle. Deren Unmut kann ich verstehen. Aber weshalb regelt man die Vergütung nicht einfach besser? Einnahmen sollten die Plattformen wohl genug haben. Ist das zu kompliziert? Das, was man jetzt vorhat, ist es nicht weniger. Enormer Aufwand, sicher viel Totalausfälle, Klagen, Wut bei Nutzern... Ich will auch nicht alles umsonst haben, habe vier Abos, aber ich kann nicht alles abonnieren. Bin gespannt, was aus den musikalischen Beiträgen auf YouTube wird, die sind mir sehr wichtig, ebenso wie die News.

Ich würde für Nutzung zahlen.
Dadurch habe/hätte ich die Freiheit, mir verschiedene Versionen eines Stückes anzuhören und mich dann bewusst für den Kauf einer Interpretation zu entscheiden.
Oder ich kann überlegen, ob ich mir eine CD eines Künstlers besorge etc.
Für Netflix oder Amazon Prime zahle ich auch Nutzergebühr und bin sehr zufrieden damit.
Ich finde die Vorstellung schrecklich, für Informationen nicht zu zahlen.
Ich verlange auch nicht, dass ich immer veröffentlicht werde.
Wenn ich etwas aussprechen will, kann ich es ja machen, nutze ich Verbreitungsmöglichkeiten, dürfen andere Regeln gelten und am besten die der Netiquette. Das schützt uns auch.
Der Umgang mit dem Grundgesetz sollte nicht nur wortwörtlich geschehen, sondern im Geist von.
So habe ich immer die Bibel gelesen.
Mein Recht auf Freiheit kann doch nicht jemand anderen für mich dienstbar machen?
Ich bin nicht frei, wenn ich andere benutze.
Kreative Arrangements benötigen neue Regeln, aber doch Regeln.

Gisela Fimiani | Di., 26. März 2019 - 15:55

Wenn bei den Gegnern, vielleicht zu Recht, die Rede von „Zensur“ und „Einschränkung der Meinungsfreiheit“ ist, muss die Frage erlaubt sein, wo dieselben Demonstranten waren, als Herr Maas das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ins Leben rief?

Viele werden gedacht haben, es betrifft mich nicht. Ich bewege mich ja verbal gesittet im Netz Hass und Hetze ist nicht meine Sache. Zumal ja die ältere Garde sowieso sehr viel schwerer vom Sofa auf die Straße zu bekommen ist.
Aber es hat sich eben gezeigt, das eingesetzte Filter alles filtern (was unter bestimmte Wortbegriffe fällt). Umsonst hätte es wohl nicht gerade Kritiker mehrfach erwischt. Hamed Abdel-Samad kritisierte in einem Beitrag muslimische Parallelgesellschaften und wurde gesperrt, für Jürgen Fritz waren es elf ein halb Wochen usw. das ist Zensur!
Genauso mit Datenschutzgrundverordnung DSGVO, völlig überflüssig und für jeden mehr Last als Lust. Seit Anfang März werden Abmahnungen an diverse deutsche Homepagebetreiber und Unternehmen. Unter Berufung auf die DSGVO wirft die „Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.“ (IGD e.V.) den Empfängern fehlende SLL-Verschlüsselung auf ihren Webseiten vor. Zu zahlen sind je 285,60 Euro. Man hat was zum abkassieren gefunden.

Michael Lang | Di., 26. März 2019 - 17:11

Zum Thema selbst maße ich mir kein Urteil an. Was mich jedoch wundert ist, wofür sich hierzulande Massen organisieren lassen – Urheberrecht, TTIP, Klima bringen Zehn- oder sogar Hunderttausende auf die Straße. Themen wie das Schlachten in Syrien, Menschenrechtsverletzungen in China oder die Verfolgung Homosexueller und Andersdenkender im Iran scheinen niemanden aufzuregen. Mich regt diese Unverhältnismäßigkeit auf ☹.