20.02.2019, Syrien, Baghus: Frauen und Kinder fahren auf einem Lastwagen eines Konvois, welcher Zivilisten und Familienangehörige von IS-Kämpfern aus der letzten Bastion der IS in ein Zwischenlager evakuiert. Etwa 30 Lastwagen der kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) verließen den umzingelten Ortsteil von Baghus im Osten Syriens.
Staatsrechtler Rupert Scholz: „Wer sich militärisch gegen Deutschland wendet, hat das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit verwirkt“ / picture alliance

Staatsbürgerschaftsentzug für IS-Kämpfer - „Die AfD kann ja auch mal Recht haben“

Wohin mit den IS-Kämpfern, die Syrien zurück in ihre Heimat schicken will? Die Bundesregierung will Doppelstaatlern den deutschen Pass entziehen. Linke und Grüne sprechen von einer Demontage des Rechtsstaats. Ex-Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz verteidigt die Pläne der Regierung

Antje Hildebrandt

Autoreninfo

Antje Hildebrandt hat Publizistik und Politikwissenschaften studiert. Sie ist Reporterin und Online-Redakteurin bei Cicero.

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Rupert Scholz war Verteidigungsminister im Kabinett von Helmut Kohl. Der 1937 geborene Jurist ist Rechtsanwalt und Mitherausgeber des Grundgesetzkommentars Maunz/Dürig.

Herr Scholz, wer als Deutscher für die Terrormiliz IS gekämpft hat, dem will die Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen den deutschen Pass entziehen. Ist das rechtlich überhaupt möglich? 
Das ist schon jetzt möglich. Es gibt die Paragraphen 17 und 28 im Staatsangehörigkeitsgesetz. Danach kann ein Deutscher, der sich den Streitkräften oder einem vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates anschließt, seinen deutschen Pass verlieren – vorausgesetzt, er hat zwei Staatsangehörigkeiten. 

Aber der IS wird doch völkerrechtlich gar nicht als eigener Staat anerkannt. 
Das stimmt. Aber es kann eigentlich kein Zweifel daran bestehen, dass hier eine vergleichbare Situation gegeben ist. Wenn Terrorismus in der Form organisiert wird, wie es im Falle des IS geschehen ist, haben wir eine  militärische Konfliktlage, wie sie in den Paragraphen 17 und 28 beschrieben wird. 

Aber in Artikel 16 der Verfassung steht: Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden.“ Wie passt das zusammen? 
Artikel 16 sieht nur vor, dass niemand staatenlos werden darf. Deshalb beschränkt sich der geplante Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft auf Doppelstaatler. Die Betroffenen verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit, behalten aber ihre andere. Deshalb ist die geplante Regel verfassungskonform. 

Dieser Artikel 16 entstand  als Reaktion auf den Machtmissbrauch im Dritten Reich. Damals entzog der Staat Juden die Staatsbürgerschaft, damit er sie enteignen konnte. Den Vätern des Grundgesetzes galt dieser Artikel deshalb als sakrosankt. Versucht die Bundesregierung jetzt durch die Hintertür, die Verfassung zu demontieren?  
Nein, und was sie jetzt plant, liegt im übrigen auch ganz auf der Linie dessen, was im Völkerrecht international üblich ist. Staatsangehörigkeit bedeutet, dass man sich zu seinem Staat bekennt – mit allen Rechten, aber auch mit allen Pflichten. Wer sich militärisch in einem terroristischen Verband gegen Deutschland wendet, der hat sein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit verwirkt.
 
Grüne und Linke fordern, einem IS-Kämpfer dürfte die deutsche Staatsbürgerschaft erst dann entzogen werden, wenn ihm hierzulande in einem Gerichtsprozess nachgewiesen wurde, ob und in welcher Form er sich strafbar gemacht hat. Und das gilt als schwierig, wenn nicht gar unmöglich. 
Das ist die Frage. Paragraph 17 und 28 im Staatsangehörigkeitsgesetz sagen ausdrücklich, dass die Staatsangehörigkeit dann verloren geht, wenn man in den bewaffneten Verband eines ausländischen Staates eintritt. Man müsste dann nur noch einen Verwaltungsakt einführen, der das bestätigt. 

Macht die Bundesregierung da nicht den zweiten Schritt vor dem ersten? 
Darüber wird diskutiert. Ich bin der Meinung, das es dieses Beweises nicht bedarf, wenn die bloße Zugehörigkeit zum IS feststeht. 

Warum?
Weil der IS insgesamt eine terroristische Vereinigung ist. In der derzeitigen Regelung nach Paragraph 17 und 28 wird ja auch nicht gefragt, ob die Betroffenen tatsächlich in den ausländischen Streitkräften gekämpft haben. Es genügt der bloße Eintritt in fremde Streitkräfte. Folgerichtig reicht der Eintritt in eine bewaffnete Einheit wie den IS. 

Was ist mit den Frauen der Kämpfer? Deren Aufgabe bestand doch im Wesentlichen darin, Kinder zu bekommen – Nachwuchs für das Terror-Regime. 
Es ist bekannt, dass auch Frauen für den IS gekämpft haben. Für sie gilt, was auch für die Männer gilt: Der bloße Eintritt in die Streitkräfte reicht aus, um ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Das Gesetz muss nur noch um den Passus ergänzt werden, dass die Terror-Miliz des IS mit ausländischen Streitkräften gleichgestellt wird. 

Kritiker der Pläne der Bundesregierung wenden ein, das Staatsangehörigkeitsgesetz werde missbraucht als Instrument der Bestrafung. 
Die Kritik halte ich für abwegig. Was die Bundesregierung plant, entspricht allgemeinen völkerrechtlichen Maßstäben. Mit Strafe hat das nichts zu tun. 

Warum hat sich Justizministerin Katarina Barley (SPD) dann monatelang vor einer Entscheidung gedrückt? Die Regierung hat ja erst gehandelt, nachdem US-Präsident Donald Trump damit gedroht hat, die europäischen IS-Kämpfer aus den Gefängnissen freizulassen und zurück in ihre Heimatländer zu schicken? 
Was Trump getan hat, war richtig. Man muss seine eigenen Staatsangehörigen wieder zurücknehmen. Jeder IS-Kämpfer hat das Recht, in sein Land zurückzukommen ... 

... außer, man entzieht ihm die Staatsangehörigkeit vorher schnell noch. Ist das nicht ein ziemlich durchschaubarer Versuch, Menschen loszuwerden, deren Überwachung und Resozialisierung den Staat viel Geld kosten würde? 
Diese Meinung teile ich nicht. 

Die geplante Gesetzesreform gilt nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Fälle. Ist der Gesetzesentwurf vor diesem Hintergrund nicht reine Symbolpolitik? 
Die Frage ist, ob man diese Regelung auch rückwirkend anwenden kann. Ich glaube, dass das geht, denn die Betroffenen genießen keinen Vertrauensschutz. Sie haben sich diesen terroristischen Verbänden aus eigener  Entscheidung angeschlossen. 

Bei vielen IS-Kämpfern handelt es sich um jugendliche, teilweise sogar noch minderjährige Deutsche.  Konnten die wirklich ermessen, worauf sie sich eingelassen haben? 
Diese Frage ist sicherlich in dem einen oder anderen Fall schwer zu beantworten. Aber man braucht eine allgemein gültige Regelung. Und ich glaube nicht, dass es hier differenzierende Maßstäbe geben sollte. Wenn ein 16-Jähriger ausländischen Streitkräften beitritt, verliert er nach Paragraph 28 die deutsche Staatsangehörigkeit. Warum sollte das hier anders sein? 

Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung müssten Doppelstaatler zumindest volljährig sein. 
Da haben Sie Recht. Das muss man im Einzelfall klären. 

Die AfD hat schon vor einiger Zeit gefordert, der Staat müsse Deutschen mit Migrationshintergrund die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen, wenn sie straffällig geworden sind. Öffnet die Bundesregierung diesem Vorstoß mit ihrem Gesetzesentwurf nicht eine Tür? 
Theoretisch ginge das auch, aber nur bei doppelter Staatsangehörigkeit. Das wäre aber eine Gesetzesänderung, die sicherlich schwieriger durchzusetzen wäre. 

Wie schwer müsste das Verbrechen sein? 
Das liegt im Ermessen des Gesetzgebers. Da gibt es keine Grenze. 

Könnte Ladendiebstahl schon für den Entzug der Staatsbürgerschaft ausreichen?
Nein, das wäre unverhältnismäßig. Wir reden hier von Schwerstkriminalität. 

Ist die Bundesregierung gut beraten, in dasselbe Horn zu stoßen wie die AfD?  
Man muss sich mit solchen Fragen auseinandersetzen. 

Auch wenn sie ursprünglich von einer Partei gestellt wurden, die der Verfassungsschutz gerade als Prüffall eingestuft hat? 
Die Nähe zur AfD ist noch kein Manko. Die Partei kann ja auch mal Recht haben. 

Spricht so der Staatsrechtler Rupert Scholz – oder der CDU-Politiker?
Der Staatsrechtler. Die Pläne der Bundesregierung sind verfassungskonform und werden von mir unterstützt.  

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Dorothee Sehrt-Irrek | Di., 5. März 2019 - 13:15

Deutschland will die Leute dadurch nicht aufnehmen müssen?
Klingt das nicht ein bisschen nach Trickserei, obwohl ich die Bedenken verstehe.
Wenn man mich fragt, aber ich schliesse mich letzt immer der SPD an, sollte, da die Leute hier auch Familie haben, bzw. diese Familie schlecht als Täter abgewiesen werden kann, ich wiederhole mich, sollte den Leuten hier der Prozess gemacht werden und aufgrund besonders schwerer Vergehen im Rahmen unseres Grunsgesetzes der Pass entzogen werden auf Zeit, also Wählen nicht möglich sein und die Rückgabe im Anschluss an eine "Prüfung" oder so erfolgen.
In etwa wie beim Führerschein.
Nur überlegt

Das ist nur für zukünftige Fälle geplant, gilt also nicht für die IS-Kämpfer (m/w) und deren Kinder. Die SPD hat sich also durchgesetzt, wie sonst ja auch oft, will das aber lieber nicht laut sagen. Ergo, ein Pluspunkt für Merkel in der Presse, obwohl eigentlich ist es ein Minuspunkt. Hier sieht man halt die Prioritäten: Merkel reicht der Erfolg in der Presse, die SPD will sich hingegen lieber in der Sache durchsetzten. In diesem Fall tut sie meiner Meinung nach recht, das sie das eher nicht lautstark verkündet. Man überlege sich nur was passiert, wenn einer dieser Rückkehrer hier einen Terroranschlag begehen würde. Da ist es besser wenn sich niemand dann daran erinnert wem das zu verdanken ist.

Dorothee Sehrt-Irrek | Di., 5. März 2019 - 18:33

Antwort auf von Robert Müller

eine Wiedereinreise dieser Leute sagen wir unter falscher Identität verhindern kann?
Sind sie da nicht für uns sicherer, wenn sie in unseren Gefängnissen sitzen, evtl. lebenslang?
Ich verstehe Ihren Punkt, aber diese Leute würden ja auch mit nur einem Pass, dem deutschen, an den Kämpfen teilnehmen?
Ich verstehe nicht ganz, warum der IS viel in Europa bomben sollte.
Eventuell insgesamt keine kluge Politik der EU, aber die direkten Auseinandersetzungen bzw. geopolitischen Einwirkungen gehen doch eher von Nachbarstaaten in der Region aus?
Ich versuche immer zu signalisieren, dass die EU konstruktive Politik dem Kampf vorzieht.
Allerdings ist bei den IS-Kämpfern evtl. die Idee vorherrschend, dass nur ein toter Kämpfer ein guter Kämpfer ist.
Sie sollten schauen, wo für sie langfristig ein LEBEN möglich wird und glaube allerdings schon, eher nicht in Europa.
Möglichkeiten für Ausreisen in ehemalige Heimatstaaten sondieren.
Ich bevorzuge das Leben in Europa aus guten Gründen.

Diese Leute sind Terroristen, die für ihren Glauben mit großer Wahrscheinlichkeit getötet haben. Die sind doch jetzt, nachdem sie ihren Dschihad verloren haben keine Pazifisten geworden. Viele von denen werden weiter kämpfen. Was dies bedeutet muss ich nicht erklären. Es zeigt sich wieder einmal die Kurzsichtigkeit unserer Regierenden. Das der Syrienkrieg einmal zu Ende sein wird, konnte man doch wohl annehmen. Die Frage, was mit den Deutschen, die zum IS gingen nach dem Krieg wird, hätte man schon vor Jahren stellen und mit geeigneten gesetzlichen Mitteln klären können. Welcher Partei gehörten die Justizminister an?
"Wenn man mich fragt, ich schließe mich letzt immer der SPD an..."
Frau Sehrt- Irrek, Sie werden wohl doch selbst denken und entscheiden können.

alleine.
Das ist das, was meine SPD-Mitgliedschaft ausmacht, die ich nun mal ausserordentlich wertschätze.
Ich will niemandem einen Vorwurf machen, dass er Merkels wegen der CDU den Rücken zugewandt hat, aber ich verstehe vor allem diejenigen, die um der CDU willen in der Partei bleiben.
Ich schreibe oft, man müsse Merkel doch nicht wählen, aber wie das aussehen soll, kann ich mir wiederum nicht vorstellen.
Deshalb wünsche ich der CDU, dass nicht Merkel alleine entscheidet.
Ein anderer Grund, warum ich meine Partei betone ist der Umstand, dass ich nicht mehr in ihr aktiv bin.
Mir fehlen komplett die Diskussionserfahrungszusammenhänge.
Na ja, sagen wir mal so, ich kann sie mir noch erschliessen, bzw. werde per mail auf dem Laufenden gehalten.
Weiterhin möchte ich mit der Betonung meiner Partei deutlich machen, wie schön für mich die Diskussionszusammenhänge immer waren.
Mich interessiert Macht nicht.
Ich bin ein Schaf, selbst wenn ich ein Wolf wäre.
siehe Zeichentrickfilm

Wolfgang Tröbner | Di., 5. März 2019 - 14:24

Wie vieles, was Merkels Regierungen in den letzten Jahren beschlossen hat, dient auch diese geplante Gesetzesreform nur der Irreführung der Bevölkerung. Wer soll denn eigentlich unter dieses Gesetz fallen, wenn es nicht rückwirkend gilt? Jetzt, wo die Terrormiliz IS nahezu zerschlagen ist? Wer, bitteschön, braucht ein solches Gesetz und wofür? Oder ist das Ganze wie so oft bei Merkel nur ein Wahlkampfmanöver? Um mögliche AfD-Wähler vor den EU- bzw. Landtagswahlen noch umzustimmen? Und was die AfD betrifft: Zumindest der Verfassungsschutz darf diese Partei nicht mehr als Prüffall bezeichnen!

Juliana Keppelen | Di., 5. März 2019 - 14:38

"Wir wissen, dass es Bastarde sind, aber es sind unsere Bastarde". Es hat schon was schizophrenes an sich da läßt unsere Kanzlerin (CDU) hundertausende Menschen aus den gefährlichen Gebieten einreisen ohne jeglische Kontrolle also mit vollem Risiko jetzt wo es darum geht namentlich bekannte ISler und Familien kontrolliert einreisen zu lassen um ihnen den Prozess zu machen werden Eiertänze aufgeführt. Natürlich lohnt es sich über doppelte Staatsbürgerschaften nachzudenken oder genauer zu überprüfen wen man einbürgern will darüber sollte schon debattiert werden und wenn notwendig Änderungen in Angriff genommen werden nur für die jetzige Situation gilt halt unser derzeitiges Recht und Rechtssystem auf das wir doch so stolz sind.

Bernd Muhlack | Di., 5. März 2019 - 15:10

war ein eher untauglicher VerteidigungsMin, jedoch ist er ein hervorragender Jurist! Heiko Maas sowie Frau Barley sind ebenfalls Juristen, jedoch ist Herr Scholz von einem anderen Kaliber. Schade, dass er nicht Teil unserer Bureg ist. Ob seiner konservativen Einstellung hätte er dort sowieso keinerlei Chance.
Soweit mir bekannt, hat sich unsere Kanzlerin noch nicht zu diesem IS-Thema geäußert, es fehlt ihr sicherlich noch die "Tendenz wohin die Reise gehen soll"; nicht dass sie mal wieder stante pede die 180°-Wende vollziehen muss!
A propos alte weisshaarige Männer: in der Rhein-Neckar-Zeitung des Wochenendes ein sehr lesenswertes Interview mit Prof. Dr. Paul Kirchhof; wie auch Scholz ein jur. Überflieger.
Ja, beide Herren kritisieren die AfD, jedoch verteufeln sie diese Partei und insbesondere deren Wähler nicht! Kirchhof zu Merkels 2015er-Herbst:"Die Kanzlerin spricht nicht als Person, sondern als Staatsorgan; Sie ist freiheitsverpflichtet, nicht freiheitsberechtigt etc SEHR GUT!

helmut armbruster | Di., 5. März 2019 - 15:40

wer den deutschen Pass erwerben will und seinen bisherigen Pass behalten möchte, der muss - nach Einbürgerungstest u.a.m. - am Ende auch noch eine Loyalitätserklärung unterschreiben.
Eine Tätigkeit in einer Terrororganisation ist lt. dieser Erklärung dann nicht vereinbar mit dem deutschen Pass.
Es wäre alles so einfach, wenn man nur wollte.

Tomas Poth | Di., 5. März 2019 - 15:51

Rechtslage hergibt muß auch ohne Pardon angewendet werden.
Kein Rabat nach dem beliebten Motto gewisser Kreise: "Ach die wollten doch nur spielen und haben das nicht so gemeint".

... Rechtslage hergibt muß auch ohne Pardon angewendet werden."

Das wär korrekt Herr Poth.
Allerdings nicht wenn es die AfD vorschlägt.

Für den Fall eine/r aus der AfD würde öffentlich im Bundestag behaupten, Gemüse essen sei gesund, wären alle anderen Parteien im Bundestag der Ansicht: Nö, Gemüseessen mache nicht gesund da es die AfD behauptete.

Die Idee der AfD hatte einen völlig anderen Hintergrund. Hätte sich das durchgesetzt, was die AfD damals vorschlug, wäre vermutlich wohl schon ein Parkknöllchen Grund genug, jemanden mit Migrationshintergrund auszuweisen.
Der Vorschlag der AfD beinhaltet also quasi "Migrationshintergrund" als nicht-dokumentierter Mittatbestand- die AfD würde das natürlich abstreiten....

Was Ihre Aussage angeht: Da hätte die AfD wohl tatsächlich mal recht, und die anderen Parteien könnten sich ja, wenn sie schon nicht zustimmen wollten, der Stimme enthalten.

Vielleicht hat aber das Verhalten der Anderen etwas mit dem Auftreten der mancher AfDler im Bundestag zu tun?

Wer vorher lautstark ablehnt, mit demokratischen Kräften zusammenarbeiten zu wollen ("Wir werden sie jagen!"), kann anschliessend nicht unbedingt entgegenkommendes demokratisches Verhalten erhoffen.

Ernst-Günther Konrad | Di., 5. März 2019 - 16:21

ist aber auch nicht nötig. Ein Blick ins StaG erleichtert die Rechtsfindung. Nach den derzeit bestehenden Gesetzen ist der Entzug der zweiten ( deutschen) Staatsangehörigkeit möglich. Also sollte man das tun. Mögen sie sich dann Hilfe bei ihrem Geburtsstaat holen. Dieses ganze Problem zeigt doch letztlich, dass Merkels Entscheidung 2015 an keiner Stelle auch nur durchdacht war. Obwohl sie angeblich vom Ende her denkt, hat sie den Anfang, "ihren" Anfang offenbar nicht verstanden. Sollten diese Leute kommen bin ich dafür, dass die Befürworter sie hier auch betreuen, eine Bürgschaft übernehmen und an deren Sozialisierung unmittelbar persönlich mitarbeiten. Die Alimentierung könnte ja aus den Parteizuweisungen für die rot-grünen Stiftungen kommen. Vielleicht nimmt ja auch der ein oder andere Grüne diese Menschen in ihrer Familie.
Merkel wird erstmal warten bis sie sich öffentlich äußert. Sie arbeitet sich vom Ende zum Anfang vor, nur findet sie ihn nicht.Und wer hat's gewusst. Die
Afd..

dieter schimanek | Di., 5. März 2019 - 17:51

Ist doch mal wieder eine 0 Nummer, so wie Mietpreisbremse, Rente oder sonstiges Geschwafel.

gabriele bondzio | Di., 5. März 2019 - 18:01

hat lange rumgelegen bei Frau Barley. "Wenn ein 16-Jähriger ausländischen Streitkräften beitritt, verliert er nach Paragraph 28 die deutsche Staatsangehörigkeit. Warum sollte das hier anders sein?"...noch dazu, wenn Frau Barley das Wahlrecht ab 16 jahren fordert. Werden diese doch für mündig gehalten, eigne Entscheidungen zu treffen.

Armin Latell | Di., 5. März 2019 - 18:42

loszuwerden, deren Überwachung und Resozialisierung den Staat viel Geld kosten würde? Das ist doch überhaupt nicht das Thema. Unser Geld hat diese Regierung doch noch nie interessiert, außer dass genug davon den Bürgern aus der Tasche gezogen wird. Der größte Teil dieser Terroristen sind Doppelstaatler, und auf welche Ethnien das besonders zutrifft, weiß jeder. Für deren Sozialisierung und Integration wurden schon vor ihrer Ausreise Unsummen zum Fenster rausgeworfen. Das Thema ist, man kann sie unmöglich alle so überwachen, wie es nötig wäre. Wenn sich eine genügend große Gruppe hier zusammentun würde, die könnte diese ganze Konstrukt Deutschland zum Einsturz bringen. Politik hat gezielt dafür gesorgt, dass wir uns nicht mehr verteidigen können. Das könnte ganz massiv Menschenleben kosten, und sicher ist die Angst dieser Camorra an der Spitze, selbst unter den abgeschlachteten Kuffar zu sein, nicht ganz unbegründet.

Wolfram Fischer | Di., 5. März 2019 - 20:28

Ein (abermals) sehr gutes Interview mit Hern Rupert Scholz!
Es ist also in unserer Verfassung klar geregelt, die Menschen, die sich einer - für jeden ohne jeden Zweifel erkennbar - Organisation von muslimischen Mördern anschließen, auszubürgern (Doppelstaatsbürgerschaft vorausgesetzt... leider, muss ich hier persönlich anmerken, was aber aus guten Gründen natürlich völlig unmaßgeblich ist...)
Wie bescheuert muss man sein, hier ewig herumzulabern und einen vergelagerten Prozess zu verlangen, in dem die Frage nach persönlicher Schuld geklärt werden soll!
Scholz: Der BEITRITT zu einer fremden Armee reicht für die Ausbürgerung, allein DAS ist Anschlag genug auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, die mit dem Schritt zum IS mit Füßen getreten wurde.
Damit sind Rechte verwirkt durch diesen persönlichen weitreichenden Schritt.
Ergo: Ausbürgern, ohne jedes Zögern und ohne die geringsten Bedenken! Alles andere ist Selbsaufgabe... würde mich aber auch nicht mehr wundern in D.

Helmut Bachmann | Di., 5. März 2019 - 21:12

in echt jetzt? .... Ein wenig kommt es mir so vor, als wäre es für manchen zu schwer dem doch recht klaren und logischen Gedankengang von Herrn Scholz zu folgen. Manche scheinen zu denken:
"Terrorismus soll Konsequenzen haben? Aber wenn es doch Leute aus einer geschützten Minderheit sind, die gegen den Westen kämpfen, dann müssen wir uns doch vor diese stellen!"
Unfassbar.

Henning Magirius | Di., 5. März 2019 - 22:18

Frage Frau Hildebrandt: „Auch wenn sie ursprünglich von einer Partei gestellt wurden, die der Verfassungsschutz gerade als Prüffall eingestuft hat?“ - Ich bin schockiert. Das Verwaltungsgericht Köln hat letzte Woche dem Verfassungsschutz verboten, dies zu behaupten. Und Sie argumentieren immer noch mit der verbotenen Prüffallbehauptung des Verfassungsschutzes über die AfD aus dem Januar? Sieht so journalistische „Sorgfaltspflicht“ aus?

Kirsch | Mi., 6. März 2019 - 19:29

Antwort auf von Henning Magirius

Sie haben Recht: Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich "einen Prüffall" nennen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Partei weiterhin ein Prüffall für den Verfassungsschutz bleibt – und ihre Jugendorganisation JA und der rechte "Flügel" sogar ein "Verdachtsfall". Und den Medien bleibt es unbenommen, daran zu erinnern. 

Mit freundlichen Grüßen 

Antje Hildebrandt 

Gerhard Lenz | Do., 7. März 2019 - 09:26

Antwort auf von Henning Magirius

Natürlich dürfen die Medien, darf aber auch jeder Bürger nach wie vor die AfD so bezeichnen.
Nur der Verfassungsschutz darf das nicht: Weil solche hoheitlich bekundete Begrifflichkeit gesetztlich nicht vorgesehen ist, und eine amtliche Feststellung eben ganz andere Bedeutung hat.
Davon abgesehen: Die AfD streitet doch immer für Toleranz (sieht man mal von gewissen Spenden ab..) Wäre eine andere Partei, bevorzugt links oder in der politischen Mitte ansässig, betroffen, wäre die AfD wohl voll des Lobes - weil der Bürger ja "wissen müsse", mit wem er es zu tun hat!

Thomas Hechinger | Di., 5. März 2019 - 23:31

Zwar bin ich inhaltlich durchaus der Ansicht, daß man Deutschen, die sich einer bewaffneten gegnerischen Macht anschließen, die Staatsbürgerschaft entziehen müßte. Das geht jedoch nur mit einer Klarstellung von Artikel 16. Dort heißt es: "(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird." So etwas können wohl nur Juristen formulieren. Als Mathematiker stehen mir die Haare zu Berge. Wie man es in zwei Sätzen schafft, erst das eine und dann auch gleich noch das Gegenteil festzustellen! Im ersten Satz steht, daß die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden darf. Und dann gleich danach, daß das doch geht. Juristenlogik ...

gabriele bondzio | Mi., 6. März 2019 - 10:41

Fange ich mit dem heutigen Einzelfall: „Migranten prügeln 25-jährige ins Koma“: Was passierte wirklich in Welver?"-aus guten Grund an. Einfach weil wir in DE genügend importierte Probleme haben.
Menschen die mit Gewalt aufgewachsen sind oder sich freiwillig in Gebiete begeben haben, wo Gewalt zum Alltag gehört, sind nicht einfach zu therapieren, geschweige einzugliedern. Ich spreche aus Erfahrung. Da ich vor 20 Jahren mit einem Gewaltverbrechen konfrontiert wurde. Und diese Menschen sind mehrfach mit Gewalt (als Opfer und Täter) konfrontiert worden.
Und wir haben keineswegs in DE ausreichend medizinische Personal um ihnen zu helfen.
Somit begeben wir uns in einen Teufelskreis, den jedes neue Opfer hier (durch Migranten) bzw. die Hinterbliebenen, bräuchten auch Hilfe.

Heidemarie Heim | Mi., 6. März 2019 - 11:42

Wie bei der sich anbahnenden Flüchtlingskrise ist man, wie unsere Bundesregierung gerne sagt, "auf Sicht gefahren". Gesetzesvorhaben hin oder her, wir werden diesen im Interview vor sich hin brabbelnden, angeblich nur in der Technikabteilung des IS arbeitenden Typen und seine Ehefrauen, glaube 2- 3 an der Zahl sowie die dazugehörigen Kinder wieder aufnehmen und rechtskonform versorgen. Und natürlich wird er, wie viele andere Rückkehrer auch, nie die Strafe für seine Untaten bekommen, die er eigentlich verdient. Und wie eine seiner nun reuevollen Frauen aussagte, auch bei ihrer Rückkehr nicht auf ihren Nikab verzichten zu wollen,muss man eigentlich davon ausgehen, das der Herr Gemahl ähnlich geläutert ist. Egal, es ist und bleibt lediglich eine Frage von Zeit und nicht von in der Vergangenheit verpassten Angelegenheiten der Regierung, bis die Wölfe im Schafspelz wieder zur Herde gehören.
MfG

Norbert Heyer | Mi., 6. März 2019 - 23:26

Dieses Land - meine Heimat - taumelt von einer Verlegenheit in die nächste. Deutsche - meistens, aber nicht immer, mit Migrationshintergrund - schließen sich dem IS an. Eine Terrororganisation, die für Gewalt und unvorstellbare Brutalität steht. Jetzt schwimmen die Felle weg und die selbsternannten Kämpfer und ihre Angehörigen möchten gerne wieder zurück, in die Sicherheit und Freiheit. Nein und nochmals nein, so einfach darf man unseren Staat nicht verraten und bekämpfen, um anschließend wieder ungehindert hier ihr seine Werte leben zu können. Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei doppelter Staatsbürgerschaft ist also möglich, warum dann noch lange diskutieren? Diese Menschen haben für mich alle Rechte auf Humanität und Zuwendung verwirkt. Wir sollen denen helfen, die uns im Grunde vernichten wollen? Sind wir wirklich schon soweit, die Schafe ohne Schutz den Wölfen zu überlassen oder wartet Frau Merkel noch auf den „richtigen“ Pendelausschlag der öffentlichen Meinung?