VW-Dieselskandal OLG Braunschweig
Vorerst verloren: Im VW-Dieselskandal hat das OLG Braunschweig eine Klage abgewiesen / picture alliance

VW-Dieselskandal - „Gewinne privatisieren und Schäden solidarisieren?“

Die Verbraucheranwälte von Myright vertreten 45.000 VW-Kunden im Dieselskandal und wollen den vollen Kaufpreis erstreiten. Heute haben sie vorerst verloren. Jetzt ziehen sie vor den Bundesgerichtshof, notfalls vor den Europäischen Gerichtshof. Ein Gespräch über die Erfolgschancen

Bastian Brauns

Autoreninfo

Bastian Brauns leitete das Wirtschaftsressort „Kapital“ bei Cicero von 2017 bis 2021. Zuvor war er Wirtschaftsredakteur bei Zeit Online und bei der Stiftung Warentest. Seine journalistische Ausbildung absolvierte er an der Henri-Nannen-Schule.

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Jan-Eike Andresen ist Rechtsanwalt und Mitgründer des Rechtsdienstleisters Myright. Zuvor hatte er das Europageschäft des Fluggastrechte-Dienstleisters Flightright aufgebaut.

Herr Andresen, nach Ihrer heutigen Niederlage im Dieselprozess gegen Volkswagen vor dem OLG Braunschweig kündigen Sie an, in Revision zu gehen und ziehen vor den Bundesgerichtshof (BGH). Worum geht es Ihnen?
Es geht um die Frage, ob Volkswagen verpflichtet ist, den Menschen in Deutschland, die vom Dieselskandal betroffen sind, den Kaufpreis gegen Rücknahme des Autos zu erstatten. Sollte das Auto schon verkauft sein, natürlich unter Anrechnung eines solchen Verkaufserlöses.

Sie verlangen, dass Kunden für bereits gefahrene Autos der komplette Kaufpreis erstattet wird?
Natürlich geht es auch um die Frage, ob für die Nutzung des Autos ein Abzug zu machen ist. Das haben die Gerichte in Deutschland aus nachvollziehbaren Gründen immer gemacht. Angenommen ein Auto lässt sich bis zu 300.000 Kilometer lange fahren und Sie haben bereits 100.000 davon gemacht, dann kann man argumentieren, dass man auch nur noch zwei Drittel des Kaufpreises zurück bekommt. Wir finden das trotzdem falsch.

Warum?
Weil solche Entscheidungen im Dieselskandal eines zeigen: Sie bedeuten keinerlei Anreize, diese Fälle wirklich zu lösen. Ganz im Gegenteil, VW bekommt hierdurch den Anreiz, die Verfahren so lange zu verzögern, bis die Laufleistung der Autos erreicht ist. Um dann zu sagen: Wir hätten ja gerne Schadenersatz gezahlt, indem wir den Kaufpreis erstatten. Aber leider Gottes sind die Autos jetzt alle schon so alt, dass wir nichts mehr zurückgeben können.

Wenn Sie vom Dieselskandal sprechen, meinen Sie all jene Autos, für die sich VW mittels illegaler Abschalteinrichtung die Zulassungen erschlichen hat?
Genau, es geht nicht um die ebenfalls in der Kritik stehenden Motoren mit sogenannten Thermofenstern, sondern ausschließlich um den Motor EA189, der in allen VW-Konzern-Marken (VW, Audi, Seat und Skoda) verbaut ist, mit Ausnahme von Porsche. VW hat damit allein in Deutschland 2,5 Millionen Fahrzeuge in den Verkehr gebracht, die in all den Jahren über keinerlei Abgasreinigung verfügten.

Wie viele Kunden vertreten Sie?
Bei unserer Sammelklage beteiligen sich inzwischen 45.000 Menschen aus drei Nationen, etwa 40.000 aus Deutschland, der Rest aus der Schweiz und aus Slowenien. Die große Menge an Leuten, die sich beteiligen und die politische Bedeutung des Verfahrens sind enorm. Wir machen diese Art von Verfahren zum ersten Mal zugänglich für Verbraucher.

Jan-Eike Andresen
Jan-Eike Andresen vertritt mit
Myright 45.000 VW-Kunden

Klingt ein wenig nach Klageindustrie.
Ich halte diesen immer wieder getätigten Vorwurf für vollkommen absurd. Die Klageindustrie gab es lange vor uns, sie hat nur anders funktioniert: Wenn ein Verbraucher seine Rechnung nicht bezahlt, hat er die in Form von Inkassounternehmen sofort am Hacken. Wenn sich aber der Verbraucher wehrt, heißt es auf einmal: Wir müssen die Industrie vor dem Verbraucher schützen. Es darf also nicht sein, dass ein Verbraucher plötzlich wirksam seine Rechte durchsetzt?

Was berechnen Sie dafür, dass Sie für 45.000 Menschen klagen?
35 Prozent des Gewinns. Das heißt: Angenommen ein Kunde zahlte einen Kaufpreis von 20.000 Euro für ein Auto, das Gericht gibt ihm recht und er bekommt nach 15.000 Euro Abzug für das Nutzen des Autos noch 5.000 Euro. Dann bekommen wir davon 35 Prozent, was in diesem Beispiel 1.750 Euro entspräche.

Wie begründen Sie denn Ihre Forderungen für die Kunden vor Gericht?
Das Versagen der Abgasreinigung geschah, wie der Jurist sagt, vorsätzlich sittenwidrig. VW hat es offensichtlich unterlassen, mithilfe von Forschung und Entwicklung einen gesetzeskonformen Motor auf den Markt zu bringen, zum Schaden seiner Kunden. Stattdessen hat man sich dazu entschieden, zu schummeln, um sich damit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Kein Kunde hätte so ein Auto gekauft und vor allem hätten die Zulassungsbehörden so ein Auto niemals zugelassen.

Hat VW dann nicht zuallererst die Zulassungsbehörden betrogen und nicht die Kunden? Warum klagen die eigentlich nicht?
Weil die politisch gesteuert sind und es in der Bundesregierung offensichtlich eine klare Tendenz dafür gibt, die Industrie zu protegieren. Das kann man politisch auch durchaus nachvollziehen. In dem von uns angestrebten Vorlageverfahren an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht es auch darum, inwiefern die Bundesregierung verpflichtet ist, den Abgasskandal juristisch aufzuarbeiten. Das dem Verkehrsministerium unterstellte Kraftfahrtbundesamt hat ja das heikle Manöver gemacht, dass die Zulassungen für die Betrugsautos nach wie vor gültig sind. Ein Softwareupdate soll hierfür ausreichen. Wir würden natürlich gerne vom EuGH wissen, ob das alles rechtens war nach europäischem Recht und auch, ob die Bundesregierung nicht sogar verpflichtet ist, die Ansprüche der Kunden selbst durchzusetzen.

Sie wollen nicht nur vor den BGH, sondern auch vor den EuGH ziehen?
Der Fall geht jetzt zum Bundesgerichtshof und damit sitzt VW in der Zwickmühle. VW trägt das Risiko des Unterliegens beim BGH. Dann betrifft das in Deutschland 2,5 Millionen Autos, bei denen der Kaufpreis rückzahlbar wäre. Oder das Verfahren geht weiter zum EuGH, wo ein Urteil dann die Wirkung für alle in der EU verkauften Fahrzeuge entfaltet. Da geht es dann um acht Millionen Fahrzeuge. Auch wenn der BGH das Verfahren ablehnen sollte, müsste er vorher den EuGH befragen, eben weil in unserem Verfahren europarechtliche Fragen berührt werden. Am Ende könnte so auch der Praxis, dass die Betrugsautos massenhaft nach Osteuropa exportiert werden, ein Riegel vorgeschoben werden.

Was macht Sie eigentlich so sicher vor dem BGH oder EuGH zu gewinnen, wenn Sie jetzt schon vor dem OLG Braunschweig verloren haben?
Nun, es geht doch am Ende um folgende Frage: Muss eine Zivilgesellschaft tolerieren, dass Gewinne privatisiert werden und Schäden solidarisiert und jeder Verbraucher das selbst zu tragen hat? Soll der Industrie tatsächlich ein Persilschein ausgestellt werden für Abgasbetrügereien? Soll es tatsächlich keine Konsequenzen haben, ein Auto zu verkaufen ohne Abgasreinigung? Aus meiner Sicht kann die Antwort nur ganz klar lauten: Ja, natürlich muss das Konsequenzen haben. Wir leben nicht in einem Bananenstaat. Der BGH und der EuGH sind also der absolut richtige Ort, um solche Fragen zu klären.

Das OLG Braunschweig sagt, die Kunden könnten aus all diesen Vorgängen keine Schadensersatzansprüche ableiten.
Ja, aber es hat die Revision zugelassen und es geht wie gesagt um Fragen des Europarechts. Welche Wirkung entfaltet die Genehmigung eines Autos, die in EU-Richtlinien festgelegt ist, wenn dagegen verstoßen wird? Der Verbraucher vertraut auf die Genehmigungsfähigkeit eines Produktes, in das er mehrere Zehntausend Euro investiert.

Eine Einschätzung dazu, inwiefern sich das Angebot von Myright für Geschädigte lohnt, gibt es bei der Stiftung Warentest.

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Ernst-Günther Konrad | Di., 19. Februar 2019 - 18:16

Ich wünsche der Klage den bestmöglichen Erfolg. Nur, was passiert eigentlich derzeit mit den Betrugsmangern? Warum wird deren Vermögen als Betrüger nicht eingezogen? Welche Konsequenzen ziehen die Menschen in Hinblick auf die Politker, die sich aus ihrer Verantwortung für den Verbraucher, also dem betrogenen Volk bislang geschickt versuchen zu entziehen? Warum zieht das KBA nicht seine Betriebserlaubnis für den Motor zurück? Wie der Anwalt zurecht feststellt, ist VW bestrebt die Verfahren in die Länge zu ziehen. Wo bleibt der politische Druck auf die VW - Verantwortlichen? Wird den Klägern im Falle des Obsiegens alle Kosten des Klageverfahrens ersetzt?
Ich wünsche der Klage Erfolg, doch ich glaube nicht daran. Die Politik und die Wirtschaft ist zu eng verzahnt und oberste Gerichte sind politisch beeinflusst. Wer weis, wie sie besetzt werden, kann sich das Ergebnis denken. Ich habe mal an die Justiz geglaubt, doch mein Glaube schwindet. Der kleine Mann ist immer der dumme. Leider.

Allein der Umgang des Bundesverkehrsministers mit den Spitzen der Automobilindustrie beweist, daß es nicht um unsere VerbraucherInnen-Rechte geht, sondern nur um die Gewinnmaximierung der Konzerne.
Die Tatsache, daß wir als Autokäuferinnen und -Käufer durch die Herstellerfirmen finanziell geschädigt wurden, hätte den Bundesverkehrsminister veranlassen müssen, sofort ein Exempel zu statuieren und die Schadensverursacher zu Schadensersatz verpflichten müssen. Das genaue Gegenteil geschah. Wir als Geschädigte müssen unser Recht suchen, dessen Durchsetzung immer noch zweifelhaft ist.
Aber ich bin guter Hoffnung, daß sich die deutschen Autohersteller mit diesem Verhalten selbst ins Abseits gestellt haben und der langsame Untergang dieser Unternehmen unausweichlich ist.
Leidtragende sind allerdings - wie immer - wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, während die Verantwortlichen längst ihre Schäfchen im Trockenen haben. Skandalös.

Jens Rotmann | Mi., 20. Februar 2019 - 08:38

Da stehen ca. 1 Million dieser Qualitätsprodukte in der Wüste von Nevada, in angemieteten Flächen und Stadien rum. Fahrzeuge aus Rücknahme bei voller Rückzahlung des Kaufpreises. Das ist aber scheinbar in einem Rechtsstaat wie Deutschland nicht möglich. Der BGH wird ähnlich entscheiden - da bin ich ziemlich sicher. Wer beruft nochmal die BGH Richter ins Amt........?

Dorothee Sehrt-Irrek | Mi., 20. Februar 2019 - 11:12

Mehrwertes für geschädigte Verbraucher ein wenig so, als ob diese Leute demnächst vor das Weltgericht ziehen, um die uneingeschränkte Würde der Verbraucher einzuklagen.
Ich halte dies nicht einmal für US-Rechtsempfinden.
Wie evtl. vieles heute in der Tendenz nicht von dieser Welt, also frei schwebend über Produktionsprozessen, Verkaufsbedingungen und Gesetzgebung SICH WÄHNEND, da aber doch von dieser Welt, eher unvermögend, diese zu ermessen?
Reichtum entwickelt sich eher nicht durch Ansprüche, aber wenn man sonst keinen Zugang dazu findet?
Die Geschädigten werden hoffentlich entschädigt, ohne dass Produktion überhaupt, in diesem Falle VW, zu Grabe getragen werden muss, aus Ent-schädigung also Be-schädigung würde.
Wäre dies etwa bei aller Berechtigung der zu Entschädigenden der Markenkern der verantwortlichen Politik, es entsteht nichts, aber Bestehendes wird Über-weltgerichtlich entsorgt?
Geld hat keinen GEGEN-WERT mehr->Luftnummer?
Was bekommt der Verbraucher also?

Jürgen Lehmann | Mi., 20. Februar 2019 - 11:30

Der Dieselskandal ist ein extrem hochgespielter Skandal – nicht zuletzt verschuldet durch die Bundesregierung selbst (und der EU), mit den viel zu hoch angesetzten Grenzwerten.
Die Besitzer von Dieselautos haben den Kauf ihrer Fahrzeuge getätigt, wegen der geringen Kraftstoffverbrauchszahlen und damit günstigen Kosten.

Das Thema wurde hochgespielt durch die USA, welche bekannterweise zu den größten Umweltsündern weltweit gehören.

Den Verbraucheranwälten dürfte es letztendlich nur um sehr hohe Gewinne gehen – und nicht um die Klienten.

Norbert Heyer | Do., 21. Februar 2019 - 07:13

Diesen Dieselskandal hätte es nie gegeben, wären die entsprechenden Schadstoffwerte nur um 10 % - Punkte höher angesetzt worden ... auch der ganze Hickhack mit der DUH wäre uns erspart geblieben. Es könnte doch jetzt auch ein Urteil pro VW ergehen, da ja der eigentliche Klagegrund durch Anhebung der Belastungsgrenze entfällt? Die Rechtsprechung in Deutschland ist mittlerweile zweigeteilt: Offensichtlicher Betrug des Endverbrauchers wird so gehandhabt, dass der Betrogene auch noch zum Leidtragenden wird. Im Falle von übernommenen Bürgschaften für Migranten steht jedoch eine Entscheidung an, die den Sinn und den Anspruch an eine Bürgschaft komplett auf den Kopf stellt. Wir sind ein Rechtstaat und als solcher muss der Grundsatz gelten: „Gleiches Recht für alle“. Jede Abweichung davon befördert nur eine weitere Staatsverdrossenheit. Worauf sollen Menschen sich verlassen, wenn auch der Staat kein Gefühl mehr für Recht und Gerechtigkeit vermittelt? Dann ist die Willkür auch nicht mehr weit.