Männliche und weibliche Vorstandsmitglieder der Deutschen Telekom stehen am 16.05.2013 in Köln (Nordrhein-Westfalen) auf der Hauptversammlung zusammen.
Das Paritätsgesetz hilft, mehr Frauen in das Parlament zu bringen / picture alliance

Paritätsgesetz: Pro - Auf dem Weg zur gleichberechtigten demokratischen Teilhabe

Der Frauenanteil in den deutschen Parlamenten liegt bei circa 30 Prozent. Zu wenig, findet Silke Laskwoski, Professorin für öffentliches Recht. Das gerade in Brandenburg verabschiedete Paritätsgesetz könne da Abhilfe leisten. Es ermögliche einen „gleichberechtigten Blick“ in die Politik

Silke Laskowski

Autoreninfo

Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski hält an der Universität Kassel die Professur für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht mit Schwerpunkt Umweltrecht inne. Sie hat am Brandenburger Paritätsgesetz als Sachverständige mitgewirkt.

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Dieser Debattenbeitrag befürwortet das Paritätsgesetz in Brandenburg. Den Contra-Beitrag von Otto Depenheuer finden Sie hier.

Welch ein Wirbel. Im Januar 2019 beschloss Brandenburg das erste Paritätsgesetz Deutschlands, das 11. in der EU. Worum geht es? Das Gesetz verpflichtet alle Parteien, die an der Landtagswahl 2024 teilnehmen wollen, zur Aufstellung paritätischer Kandidatenlisten – also abwechselnd Frau-Mann oder umgekehrt. Damit reagiert das Gesetz auf einen anhaltenden demokratischen Missstand. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, mit dem Frauen als Hälfte des Volkes und Souveräns sichtbar wurden, fehlt es in Deutschland immer noch an ihrer gleichberechtigten demokratischen Teilhabe. Nur 30,9 Prozent der Bundestagsabgeordneten sind Frauen, aber 51,5 Prozent des wahlberechtigten Volkes. In den 16 Landtagen sieht es ähnlich aus: der Frauenanteil liegt bei circa 30 Prozent. Der Trend ist rückläufig. Auch im Potsdamer Landtag sind Frauen seit 1990 unterrepräsentiert. Sind die Frauen selbst schuld? Nein, es liegt an den Parteistrukturen.

Die Statistik zeigt: Frauen werden in den parteiinternen Nominierungsverfahren ohne paritätische Steuerung seltener nominiert als Männer. Beispiel Bundestagswahl 2017: Unter 4.828 Kandidaten waren es nur 29 Prozent Frauen. Ihr Anteil an den Direktkandidaturen lag sogar nur bei 25 Prozent. Anfällig sind vor allem „traditionelle“ Parteien, die von Männern dominiert werden – so die CSU, CDU und FDP. Seit Jahren sind hier faktische Männerquoten von mehr als 80 Prozent erkennbar. Die AfD reiht sich ein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spricht von der „strukturellen Benachteiligung von Frauen in der Politik“ (2015, 2 BvR 3058/1). 

Faktische „Männerquoten“

Paritätische Wahlrechtsregelungen erweitern die Entscheidungsfreiheit des Volkes, das bedeutet die in Artikel 38 I GG geregelte „Freiheit der Wahl“. Bisher wurde die durch faktische „Männerquoten“ stark eingeschränkt. Das Wahlvolk musste ganz überwiegend Männer wählen, weil Frauen nicht zur Wahl standen. Paritätsregelungen erweitern die Entscheidungsfreiheit parteiübergreifend auf eine gleichmäßige Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten. 

Das Brandenburger Paritätsgesetz setzt hier an. Es dient der Durchsetzung der Chancengleichheit von Kandidatinnen und Kandidaten aller Parteien in Bezug auf Kandidatenlisten. Es fehlt jedoch noch eine Regelung für Direktmandate (Wahlkreise). Eine entsprechende Regelung (Nominierung von Wahlkreisduos: Kandidatin und Kandidat), die im Gesetzentwurf der Grünen enthalten war, wurde leider im rot-rot-grünen Paritätsgesetz nicht aufgegriffen.

In den Statuten der Parteien Bündnis 90/Grüne, Die Linke und SPD finden sich bereits paritätische Regelungen für die Nominierung von Kandidatenlisten. Diesen drei Parteien ist es zu verdanken, dass der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag seit 1998 immerhin 30 Prozent beträgt. Diese (freiwilligen) Satzungsregelungen reichen jedoch nicht aus, um das Wahlvolk – Bürgerinnen und Bürger – mit seinen gesellschaftspolitischen Perspektiven und Interessen angemessen in den Parlamenten zu repräsentieren  und „zu spiegeln“.

Ein „gleichberechtigter Blick“ auf die Politik?

Dies erfordert aber das Demokratiegebot in Artikel 20, um eine effektive Einflussnahme von Wählerinnen und Wählern  zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2017 im „NPD-Urteil“ deutlich gemacht: „Unverzichtbar für ein demokratisches System sind die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk.“ 

Bestehen Parlamente überwiegend aus männlichen Abgeordneten, überwiegt der „männliche Blick“. Immer wieder trifft der Gesetzgeber in dieser Besetzung Regelungen zu Lasten von Frauen, die später wegen „mittelbarer Diskriminierung“ vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt werden. Daran wird sich erst etwas ändern, wenn der „männliche Blick“ durch einen ebenso starken „weiblichen Blick“ ergänzt wird. Erst dann bestimmt ein „gleichberechtigter Blick“ die Politik.

Das Paritätsgesetz steht im Einklang mit dem Grundgesetz. Die Gegner übersehen gern: Weder die Parteienfreiheit in Artikel 21 GG noch die Wahlrechtsgrundsätze in Artikel 38 GG unterliegen einem absoluten Eingriffs- beziehungsweise Differenzierungsverbot. Es kommt letztlich auf die Rechtfertigung des Eingriffs an. Entscheidend ist eine Interessenabwägung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung beziehungsweise eine Abwägung kollidierender Verfassungsgüter. Laut Bundesverfassungsgereicht (BVerfG) müssen die Gründe vorliegen, „die durch die Verfassung legitimiert und von einem Gewicht sind, das der Wahlrechtsgleichheit die Waage halten kann“. Dazu zählt etwa „die Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes“ (2014, Az. 2 BvE 2/13). 

Transmitter zwischen Wahlvolk und Parlament

Die Geeignetheit gesetzlich verpflichtender paritätischer Kandidatenlisten oder auch Wahlkreisduos zur Herstellung der Chancengleichheit sowie ihre Erforderlichkeit stehen außer Frage. Sie sind auch verhältnismäßig, denn Paritätsregelungen beenden einen langjährigen Verfassungsverstoß. Sie sichern die Chancengleichheit von Kandidatinnen und den Anspruch auf gleichberechtigte demokratische Teilhabe und effektive Einflussnahme der Bürgerinnen. 

Parteien dienen der Demokratie, sie erfüllen keinen Selbstzweck. Der Eingriff in die Parteienfreiheit zur Kandidatenbestimmung wird gerechtfertigt durch den staatlichen Gleichstellungsdurchsetzungsauftrag in Artikel 3 Absatz 2 GG. Hinzu tritt das Demokratieprinzip. In der parlamentarischen Demokratie fungieren Parteien als Transmitter zwischen dem Wahlvolk und dem zu wählenden Parlament. Die Parteienfreiheit dient letztlich der Durchsetzung des Anspruchs der Bürgerinnen und Bürger auf gleiche Teilhabe an der demokratischen Selbstbestimmung. Daher müssen Parteiorganisation und -struktur so ausgestaltet sein, dass die wirksame Einflussnahme beider Bevölkerungshälften („Souverän“) durch die repräsentative Spiegelung ihrer gesellschaftspolitischen Ansichten über die Parteien im Parlament auch tatsächlich möglich ist. Erst dadurch wird die freie Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in gleichberechtigter Weise gesichert. 

Parteien unattraktiv für Frauen

Nicht entscheidend ist der Frauen- oder Männeranteil einer Partei. Entscheidend ist allein der jeweils hälftige Anteil der Bürgerinnen und Bürger am Wahlvolk. Das Recht auf gleichberechtigte demokratische Teilhabe, das die Parteien sichern müssen, muss sich niemand durch eine Mitgliedschaft in einer Partei „erkaufen“. Im Übrigen stehen allen Parteien ausreichend Frauen zur Verfügung – sonst müssten sie aktiv nach Kandidatinnen suchen, um ihre Aufgabe erfüllen zu können. Der geringere Frauenanteil unter den Mitgliedern der Parteien wirft aber die Frage auf, warum Parteien heute so unattraktiv sind für Frauen. Dass es auch an den Strukturen liegt, liegt nahe.

Schließlich noch zum verfassungsrechtlichen Gebot staatlicher Neutralität – es wird nicht tangiert. Denn die paritätischen Regelungen nehmen keinen Einfluss auf den politischen Inhalt einer Partei. Die parteipolitische Ausrichtung bleibt, wie sie ist – wirtschaftsliberal, sozial, links, rechts, wie auch immer. Paritätisch nominierte Männer und Frauen sind und bleiben Angehörige der jeweiligen Parteien (Parteiprogramm).

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Hans Jürgen Wienroth | Mo., 18. Februar 2019 - 12:59

Das Paritätsgesetz schafft die geforderte gleichberechtigte Teilhabe nicht. Parlamente sind vorrangig mit Juristen oder Berufspolitikern mit abgebrochener Ausbildung besetzt, Handwerker und Sozialhilfeempfänger sind kaum vertreten. Wo bleibt da die Teilhabe des „normalen Bürgers“? Gilt der Gleichheitsgrundsatz nur für das Geschlecht? Was ist mit allen anderen Kriterien? Wie wollen die Parteien genügend Frauen für die Politik gewinnen, um neben den (gut bezahlten) Parlamenten auch Gemeinderäte entsprechend Paritätsgesetz zu besetzen?
Noch immer bleiben Haushalt und Kinder überwiegend bei den Frauen. Jetzt sollen sie sich neben der Berufstätigkeit auch noch politisch engagieren? Sorgt man so nicht für einen geplanten Burn-out?
Ich habe nichts gegen Frauen in der Politik, aber es darf nicht zum Zwang werden.
Der Demokratie hilft das nicht, wenn Parteien den Volkswillen bestimmen. Hier wären Volksabstimmungen nach Schweizer Muster eher hilfreich. Teilhabe kann auch Mitentscheidung sein.

Jürgen Keil | Mo., 18. Februar 2019 - 14:00

"Welch ein Wirbel" schreibt die Autorin. Nun, ab einer gewissen Höhe sieht und versteht man das Volk im Tal nicht mehr. Wenn es SPD, Linke und Grünen so um Demokratie geht, hätte man ja in direkter Demokratie das Wahlvolk eimal fragen können, ob es so einen Eingriff in das Wahlrecht wirklich will. Bei 51,5% weiblicher Wahlberechtigter sind doch gute Chancen für eine demokratische Mehrheitsentscheidung gegeben. So hat eben jeder oder jede ein eigenes Demokratieverständnis. Aber es hat auch sein Gutes. So weiß ich nun wenigstens, dass offenbar Brandenburg keine anderen wichtigen Probleme hat.

gerhard hellriegel | Mo., 18. Februar 2019 - 14:24

Ich meine, das meiste erledigt sich von selbst. Wer behauptet, es fehle an der GLEICHBERECHTIGTEN demokratischen Teilhabe, muss eine Benachteiligung durch Parteien- oder Wahlgesetz nachweisen. Sollten Parteien dagegen verstoßen, muss er klagen. Die Teilnahme an einer Partei oder an einer Wahl ist ein Recht. Ein Recht kann man in Anspruch nehmen oder auch nicht - sonst wäre es ja eine Pflicht. Wer es nicht oder weniger in Anspruch nimmt, kann sich zwar wundern, warum er dann weniger vertreten ist - das ist aber auch alles. Der BVerfg-Bescheid bezieht sich auf eine Regelung innerhalb einer Partei, der Grünen, nicht auf ein Gesetz. Selbstverständlich darf das jede Partei so regeln, wie sie meint - niemand hindert sie. Wenn aber eine "Frauenpartei" nur Frauen aufstellen will, dann darf sie das selbstverständlich auch. Ich schlage daher folgende Regelung vor: der Frauenanteil an Landeslisten muss mindestens 50% betragen.

Großheim Jürgen | Mo., 18. Februar 2019 - 15:30

Antwort auf von gerhard hellriegel

Bitte auch Frauen und Männer nach sexueller Neigung berücksichtigen. Vielleicht auch nach Größe und Körpergewicht, mit und ohne Kopfbehaarung. Mit oder ohne Abitur, Hilfs-und Volksschüler. Kriegsdienstverweigerer und Bellezisten. Weitere Unterscheidungsmerkmale werden gegebenenfalls noch berücksichtigt. Bitte beim Parteivorstand der Grünen melden.

Roland Völkel | Mo., 18. Februar 2019 - 19:28

Antwort auf von Großheim Jürgen

Hallo Herr Großheim,
ich melde mich direkt bei ihnen mit weiteren Vorschlägen. Bei den Grünen wird nämlich erstmal endlos diskutiert & Gremien einberufen - dauert!
Nur ein Auszug meiner Gesamtliste: Brünette, Blondinen, Rothaarige u.ä. Weiter mit Ethnien: Rheinländer,Bayuwaren, Sachsen, Sorben uvam. Da kann man noch aufteilen in Hausfrauen,Hausmänner, Köche u.ä. Auch Vorbetrafte, Häftlinge mit Freigang, Punktesammler beim KBA sollten berücksichtigt werden. So auch Mitglieder beim ADAC, ACE, AvD...Sportler wären da noch: Marathonläufer, Sprinter,
Ironman (auch Iron-Frauen). Nicht vergessen:Lobbyisten der Autoindustrie, Einzelhandel, Energiewirtschaft etc.
Frau Prof. Dr.Laskowski mußte ja auch: Pro Pari... schreiben. Hat ja mitgewirkt beim Gesetz. Wäre ja Blöd, Zweilfel daran zu äußern! Und Sie hat dabei vom Bauch her gedacht.
Beim Prof. Otto Depenheuer ist die Argumentation eher Sachlich & Rationell begrüdet, ergo vom Kopf her gedacht.
Deutschland hat ja keine sonst. Sorgen,Probleme!

Ernst-Günther Konrad | Di., 19. Februar 2019 - 15:13

Antwort auf von Roland Völkel

aber aber lieber Herr Völkel. Was ist mit der dänischen Minderheit? Da soll es auch Frauen drunter geben.:) Alles Gute

Roland Völkel | Di., 19. Februar 2019 - 19:25

Antwort auf von Ernst-Günther Konrad

Lieber Herr Konrad
ich bitte darum, mir diesen schwerwiegenden Lapsus zu verzeichen. Ich hatte wohl bei Ethnien geschrieben...uvam. aber diese "überaus bevölkerungsreiche" Volksgruppe hätte ich aber namentlich aufführen müssen-Sorry. Allein schon des Proporz wegen!
Mea Culpa.
Wie war doch gleich ein Song von Otto Walkes:"Dänen lügen Nicht" Täte der "Volkskammer" in Brandenburg gut.
Schaun Sie sich mal die Szene(s. Youtube) aus: Das Leben des Brian" mit Loretta im Amphitientheater an-das bringt das Gendern exakt auf dem Punkt! Einfach herrlich!
Hatte ich eigentlich erwähnt, dass auch Familienmitglieder mit den häufigsten Nachnamen, in der Liste aufgeführt werden sollten: Müller, Meyer, Schmidt...?

Walter Meiering | Di., 19. Februar 2019 - 14:19

Antwort auf von Großheim Jürgen

Vor allem weniger Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und verkrachte Politologie-Student*innen. Dafür mehr Otto-Normalverbraucher per Quote ins Parlament!

Gerhard Schwedes | Mo., 18. Februar 2019 - 20:48

Antwort auf von gerhard hellriegel

Lieber Herr Hellriegel!
Ihre Frage "Wo lassen Sie denken?" ist ein sprachliches Bonmot allererster Güte, weil es den Zeitgeist, dem m. E. auch die akademische Verfasserin ach so wagemutig und originell hinterherhinkt, schlaglichtartig auf den Punkt bringt. Ich habe über Ihre rhetorische Frage jedenfalls gequietscht vor Lachen und sie mir ganz schnell notiert. Man kann diesen akademischen Zeitgeistchören, die bestenfalls noch die geistigen Höhen von Spätpubertierenden erklimmen, nur noch mit viel Humor sein Ohr leihen. Bettlektüre für alle, die sich noch einen kühlen Kopf bewahrt haben: mal wieder den alten Till Eulenspiegel, die Schildbürgerstreiche oder den Lügenbaron Münchhausen lesen. Dort findet man doch tatsächlich unsere Gegenwart wieder. Und zwar 1 : 1. Wirklich! In Deutschland haben die Schwätzer das Panier ergriffen. Sehr lustig. Unser Trost: Das läuft sich schon tot oder schläft sich aus wie alle ideologischen Räusche. Nur will es am Ende halt immer keiner gewesen sein.

Ernst-Günther Konrad | Mo., 18. Februar 2019 - 14:25

Das eine Juristin natürlich im Sinne derer argumentiert, die ein solches Paritätengesetz einführen wollen kann ich ja verstehen. Nur erscheibt mir die juristische Begründung u.a. aus dem NDP-Urteil doch sehr zweifelhaft. Dort heisst es : "Unverzichtbar für ein demokratisches System sind die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk.“
Daraus abzuleiten, das gelte insofern auch für die Parität der zu wählenden Angeordneten halte ich für nicht haltbar. Diese Aussage des BVG steht im Zusammenhanhg damit, dass der NPD vorgworfen wurde, eine eigenes Volk ethnische "Volksgemeinschaft" anzustreben ....., so wird in den Leitsätzen des BVG festgestellt. Das hat aber nichts mit dem Paritätsgesetz zu tun wonach es um Benachteiligung von Frauen geht. Sehr weit hergeholt Frau Professorin. Die Rechtsargumentation wurde geliefert, wie bestellt.

Michael Maschke | Mo., 18. Februar 2019 - 14:45

Mir fehlen hierzu die Worte, ich kann es nicht mehr fassen. Trotzdem Dank an den Cicero, dass ich die Argumente von Frau Laskowski kennenlernen durfte, und somit einmal mehr erfahren konnte, wie die Totengräber*innen unserer Demokratie so
ticken.
(P.S. Wie funktioniert das nochmal mit dem Gendersternchen?).

In so etwas 3 Generationen wird euch die islamische Mehrheit in Deutschland diesen Schnick-Schnack sowieso austreiben.

Klaus Burkhardt | Mo., 18. Februar 2019 - 14:59

Ich dachte immer ,es geht nach Befähigung und nicht nach Geschlecht!Warum dann diese Diskriminierung bei der Zahl der weiblichen Nobelpreisträgerinnen.Hier sind auch mehr Männer!Und warum werden nicht auch die anderen 245 Geschlechter berücksichtigt!Sindes etwa weniger?Oder gar mehr?Also bitte auch bei
der Aufstellung zur Wahl berücksichtigen,sonst wäre es eine Diskriminierung.

Christine Sander | Mo., 18. Februar 2019 - 21:22

Antwort auf von Klaus Burkhardt

Richtig Herr Burkhardt, statt Kompetenz Quote = Mittelmäßigkeit. Und was ist mit all den anderen Gruppen der Gesellschaft? alle möglichen und unmöglichen Minderheiten, wo bleibt deren Teilhabe, dann Quote für die Jungwähler und Jungmitglieder, Quote für Arbeitslose, Quote für Alleinerziehende, Quote für alle prekären Akademiker irgendwelcher Pseudowissenschaften usw unsw. Absurd !

Rolf Pohl | Di., 19. Februar 2019 - 14:29

Antwort auf von Christine Sander

.... Parlamentarier und ... innen über 180 vs. unter 180 Körpergröße.
Haarfarbquoten gingen auch. Vorteil, die ließen sich rasch per Friseur erfüllen.

Hauptsache ist doch, dass Qualifikationen und Kompetenzen nicht in Ämter führen.
Putzig das Ganze!

Lisa Werle | Mo., 18. Februar 2019 - 16:11

Reagiert das brandenburgische Gesetz tatsächlich auf einen anhaltenden „demokratischen Missstand“? Das tut es nicht, denn der Frauenanteil in den Partei-Mitgliedschaften lag in 2017/2018 bei rund 28 %. Wenn also ca. 30 % Frauen im Bundestag und in den Landtagen vertreten sind, dann kann ich hier keine „Benachteiligung“ erkennen. Auch wird offenbar unterstellt, dass nur Frauen Frauenrechte vertreten können. Was ist das denn für eine absurde Einstellung? Können wir bitte den Menschen mal die Freiheit lassen, in eine Partei einzutreten oder auch nicht, sich zur Wahl zu stellen oder auch nicht. Ich habe diese Frauen-Gängelung (ob im Job, ob in der Politik) als Frau ziemlich satt. Einen angeblichen Missstand zu beseitigen, indem man die Freiheit einschränkt, das offenbart schon ein sehr schräges Bild von Demokratie.

sie können uns die Freiheit nicht lassen. Es muss mit Ge- und Verboten alles unternommen werden, den Wähler zu einem bestimmten Verhalten zu "zwingen". Für Parlamentarier bzw. die Parteien ist das inzwischen existenziell. Wo kommen wir dahin, wenn der "unmündige" Bürger nicht gesagt bekommt, was er zu tun oder zulassen und vor allem, wen er zu wählen hat. Ich stimme Ihnen völlig zu Frau Werle und dies geschlechterübergreifend.:)

Armin Latell | Mo., 18. Februar 2019 - 16:25

sind in Brandenburg Landtagswahlen. Bleibt zu hoffen, dass die neue Regierung diese grundgesetzwidrige, undemokratische Dummheit wieder konfisziert. Wenn sich bei einem Wahlgang keine Frauen, die sich für eine Partei zur Wahl stellen wollen, finden lassen, darf ich sie dann also nicht wählen. Oder kann so eine Partei dann Frauen "zwangsverpflichten"? Wer regiert in Brandenburg gerade? Und ganz ehrlich: Frauen wie Giffy, Barley, Merkel, Fahimi, Dreyer, Schwesig sind kein Vorteil für unser Land. Stünden nur solche zur Wahl, würde ich nicht wählen, denn dann hätte ich keine.

Markus Werner | Mo., 18. Februar 2019 - 18:12

Frau Laskowskis Argumentation überzeugt mich nicht einmal im Ansatz, vielmehr hatte ich den Eindruck, dass hier eine gesellschaftspolitische Agenda der Autorin abgearbeitet und juristisch passend gemacht wurde.
Im Gegensatz dazu erschienen mir die Einlassungen von Herrn Depenheuer ungleich stringenter und nachvollziehbarer.
Dennoch vielen Dank an den CICERO.
Sie haben das getan, was ich eigentlich durchgehend von den ÖR-Medien erwarten würde: Argumente verschiedener Seiten gleichberechtigt gegenüberzustellen und dem Mediennutzer zuzutrauen (und zuzumuten), sich selbst ein Urteil zu bilden.
Statt dessen ergeht man sich dort in Überlegungen zur hochmanipulativen Sprachnutzung ("Framing-Manual"), doch das ist ein anderes Thema und gehört nicht hierher.

Chris Lock | Mo., 18. Februar 2019 - 18:12

Die MÖGLICHKEIT der demokratischen Teilhabe hat auch die Hälfte der Bevölkerung, welche weiblichen Geschlechtes ist.

Die mangelnde Attraktivität von Parteien dafür zu verwenden, dass Frauen unter erleichterten Bedingungen ein Mandat gewährt werden müsse, halte ich nicht für durchgreifend. Dies gilt in nicht geringerer Weise für Arbeiter, Rentner und viele andere Gruppen der Bevölkerung, welche in den Parlamenten der Länder und des Bundes unterrepräsentiert sind.

Wir haben aber nicht ein Parlament a la DDR-Volkskammer, sondern der Bürger hat das Recht auf freie Wahl nach freien Kriterien, die ihm politisch oder persönlich wichtig sind. Dieses Recht wird ihm in nicht geringem Maße genommen.

Wo bleiben die Abgeordneten der teils behaupteten ca. 70 weiteren Geschlechter? Wo bleiben die Arbeiter, warum dürfen so viele Vertreter des öffentlichen Dienstes und der Gewerkschaften in die Parlamente?

Gabriele Graunke | Di., 19. Februar 2019 - 02:07

1. Wieviel Prozent der Mitglieder der Parteien sind weiblich? Danach könnte sich eine Quote richten und nicht nach der Bevölkerungsstruktur. Was passiert eigentlich bei einer Frauenpartei? Müsste die auch Männer aufstellen?
2. Vorbild bayerische Landtagswahl: Bei der Landtagswahl macht man sein Kreuz nicht für eine Liste, sondern man kreuzt einen Kandidaten an. So kann man wählen je nach Geschlecht, Alter, Beruf oder Wohnort, welche Priorität man eben hat. Eigenartigerweise hat die Fraktion der Grünen im Bayerischen Landtag mehr Männer als Frauen.
3. Mich überzeugt das Argument, dass man dann auch nach anderen Merkmalen differenzieren müsste, um ausreichend Arbeiter, Selbstständige, Handwerker usw mit unterschiedlichem Blick auf die Politik in die Parlamente zu bringen.

Tomas Poth | Di., 19. Februar 2019 - 10:49

Niemand hindert die Frauen in die Politik zu drängen, allein die Frau selbst ist es wenn sie es nicht tut.
Bezogen auf den prozentualen Anteil der Frauen als Mitglieder in Parteien sind Frauen im Bundestag sogar überrepräsentiert.
Bezogen auf das Bundeskabinett ist die Überpräsens sogar noch größer.
Die Parität oder Frauenquote verdreht die weibliche Wirklichkeit bezüglich Interesse und Beitrag im politischen Alltag, das wäre tatsächlich ein demokratischer Missstand, aber nicht umgekehrt.
Die Frau ist gleichgestellt, sie muß sich selbst auf den Weg machen! In einer Blumenbekränzten Sänfte in das Politische Amt getragen zu werden mag sie sich vielleicht vorstellen und wünschen, hat aber nichts mit Demokratie zu tun!!

Jochen Röschmann | Di., 19. Februar 2019 - 11:44

Ich sag mal: Nix Neues. Nur schwurbelige, klischeehafte Phrasendrescherei ("glei hberechtigte demokratische Teilhabe")
Als Nächstes? Quote für P.O.C., für Homosexuelle, für Behinderte, für Migranten muslimischen Glaubens?
Das "breite zivilgesellschaftliche Bündnis" lässt grüßen.
Bald schon wiedr in dr DDDR.

Gerhard Weißenberger | Di., 19. Februar 2019 - 14:28

Frau Prof. Laskowski hat mit ihrer Argumentation für ein Gesetz mit Verfassungsrang, das den Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu den Fleischtöpfen der Macht sichern soll, ganz unfreiwillig den Finger auf die Wunde der derzeitigen desolaten Situation Deutschlands gelegt: das Verhältniswahlrecht, das dem heutigen Parteienstaat mit für das Erwerbsleben großteils ungeeigneten Berufspolitikern und einem an die Volkskammer erinnernden akklamatorischen Bundestag den Weg geebnet hat.
Statt mit juristischem Geschwurbel eine paritätische Besetzung der Listenplätze beim parteiinternen Gekungel zu rechtfertigen, sollte Frau Laskowski besser für mehr Demokratie eintreten und ein Mehrheitswahlrecht plädieren.
Das Volk hätte dann die Wahl zwischen den Frauen und Männern, die seiner Meinung am besten
geeignet sind, seinen Wahlkreis zu repräsentieren, und viele der ideologisch aufgeladenen gescheiterten Existenzen unter den derzeitigen Parlamentariern wären weg vom Fenster.

Wolf-Dieter Busch | Mi., 20. Februar 2019 - 10:47

Ich wiederhole den Anfang des Zitats aus dem NPD-Urteil:

„Unverzichtbar für ein demokratisches System sind die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung“

Die Gleichberechtigung gilt kategorisch für Bürger (gleich welchen Geschlechts). Der Gendersprech „Bürger und Bürgerinnen“ suggeriert Gleichberechtigung der beiden Geschlechter – ein hanebüchener Unfug, Gleichberechtigung gibts nur unter natürlichen Individuen.

Und Frau Laskowski setzt diesen Unfug dem Volk vor.