Rentnerinnen
Doppelbelastung ausgerechnet für jene, die es richtig machen wollten / picture alliance

Betriebsrenten - Unfaire Doppelbelastung für sechs Millionen Menschen

Seit 2004 müssen Menschen, die eine Betriebsrente abgeschlossen haben, den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen. Dabei haben sie bereits beim Ansparen auf die entsprechenden Einkommensbestandteile Beiträge gezahlt. Bis zu sechs Millionen Menschen sind betroffen. Doch die Koalition tut sich schwer

Stefan Sell

Autoreninfo

Stefan Sell ist Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz. Auf seinem Blog „Aktuelle Sozialpolitik“ schreibt er regelmäßig zu sozialpolitischen Themen.

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Die Große Koalition und die Entlastung der „doppelverbeitragten Betriebsrentner“ in Deutschland ist eine Geschichte, die sich zäh wie Kaugummi hinzieht. Noch dazu wird sie öffentlich kaum wahrgenommen. Dabei könnten bis zu sechs Millionen Menschen betroffen sein. Ausgerechnet jene, die alles richtig machen wollten und zusätzlich vorsorgen wollten, sind die Dummen. Endlich scheint zumindest etwas Bewegung in die Sache zu kommen. Eigentlich sind sich alle darüber einig, dass die Korrektur einer Regelung längst überfällig ist. Nicht nur zum Abbau einer teilweise erheblichen Zusatzbelastung der Betriebsrentner, sondern auch mit Blick auf das Ziel, die Säule der betrieblichen Altersvorsorge stärken zu wollen.

Am Anfang für alle Nicht-Insider ein kurzer Blick zurück: Um die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, verfügte 2004 die damalige rot-grüne Bundesregierung, die Rentner stärker zur Kassen zu bitten. Auf Betriebsrenten wurde der volle Krankenkassenbeitrag fällig – nachdem bereits beim Ansparen auf die entsprechenden Einkommensbestandteile Beiträge gezahlt wurden. Weil die gesetzlichen Krankenkassen in den roten Zahlen waren, beschloss die Regierung damals, dass Rentner fortan auf alle Formen der betrieblichen Altersversorgung den vollen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen, also den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Zuvor war auf Betriebsrenten nur der halbe Satz fällig. Einmalauszahlungen waren ganz beitragsfrei. Schätzungen gehen von besagten rund sechs Millionen Menschen aus, die seitdem höhere Beiträge abführen müssen. Das können insgesamt mehrere zehntausende Euro sein. Das gilt auch für Verträge, die vor dem Gesetzesbeschluss abgeschlossen wurden – was auch die große Empörung der Betroffenen erklärt, die bis heute die Politik erreicht.

Das Problem der Betriebsrentner ist bekannt

Das ist auch bei Politikern der regierenden Koalition schon seit längerem angekommen. Ein Beispiel hierfür ist das Interview mit der CSU-Politikerin Emmi Zeulner über hohe Abgaben auf die Betriebsrenten, das in der Frankfurter Rundschau veröffentlicht wurde: „Grobe Ungerechtigkeit“, so ist das überschrieben.

Darin führt Zeulner aus, „die Menschen sind zu Recht empört. Da wird ihnen jahrelang gepredigt, dass sie für das Alter vorsorgen sollen. Sie schließen eine Betriebsrente ab, weil die Politik ihnen zusichert, dass die Auszahlungen begünstigt sind und nicht mit dem vollen Krankenkassenbeitrag belegt werden. Aber dann wird 2004 aus Kostengründen dieses Versprechen einfach wieder einkassiert – und zwar auch rückwirkend für bereits laufende Verträge. Die Betroffenen verlieren dadurch tausende Euro, die nun im Alter fehlen. Diese grobe Ungerechtigkeit müssen wir so schnell wie möglich korrigieren.“

Die betriebliche Altersvorsorge wieder stärken

Und bei ihren Ideen schimmert es auch mehr als nur in Umrissen durch, warum man hier besonderen Handlungsbedarf erkennt: Zeulner und andere Unionsabgeordnete wollen, „dass künftig auf Betriebsrenten wie vor 2004 nur der Arbeitnehmeranteil entrichtet werden muss, also der halbe Beitragssatz. Der bisher zu zahlende Arbeitgeberanteil soll also wieder entfallen. Denkbar wäre auch, statt der heutigen Freigrenze einen Freibetrag von 152 Euro einzuführen. Das heißt, dieser Betrag bleibt für jeden beitragsfrei, auch wenn seine Betriebsrente höher ist. Damit wollen wir die betriebliche Altersvorsorge, die durch den damaligen Eingriff erheblichen Schaden genommen hat, wieder stärken.“

Das ist der relevante Punkt im Kontext der Strategie einer Stärkung der zweiten (und dritten) Säule des Altersvorsorgesystems im Zusammenspiel mit den Kürzungen bei der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente. Das soll hier nicht weiter vertieft werden, sie hat aber damals schon den Finanzierungsknoten angesprochen, um den es jetzt (immer noch) wieder geht: „Klar ist doch, dass die Einnahmeausfälle von 2,7 Milliarden Euro nicht allein von der Krankenversicherung geschultert werden können. Deshalb brauchen wir höhere Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Olaf Scholz muss sich daher bewegen und den Worten Taten folgen lassen.“

Ein Referenten-Entwurf ist unterwegs

Man kann das Interview mit der CSU-Bundestagsabgeordneten von 2018 nahtlos in die Gegenwart verlängern: „Mit der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten soll nächstes Jahr Schluss sein. Doch wer kommt für die Einnahmeausfälle auf?“, fragt sich – nicht nur – Rainer Woratschka in seinem Tagesspiegel-Artikel. Er verweist auf eine – mit Blick auf die sonst übliche Gefechtslage tatsächlich – „eigentümliche Konstellation“ bei der Frage, wie die Entlastung finanziert werden kann und soll:

„Während der CDU-Politiker und Gesundheitsminister Jens Spahn dafür den Steuerzahler zur Kasse bitten möchte, warnen die Sozialdemokraten vor Steuererhöhungen und Gefährdung der Schwarzen Null. Sie drängen darauf, das nötige Geld aus Sozialbeiträgen abzuzwacken.“

Der Bundesgesundheitsminister hat einen – gerade aufgrund der hier im Mittelpunkt stehenden Finanzierungsfrage noch nicht abgestimmten – Referentenentwurf auf den Weg gebracht, in dem die Kosten auf drei Milliarden Euro im Jahr taxiert werden. 500 Millionen könnten von den Beitragszahlern aufgebracht werden, schlägt Jens Spahn (CDU) vor. „Der happige Rest von 2,5 Milliarden solle aber aus dem Steuertopf kommen – mittels Erhöhung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Kassenleistungen von 14,5 auf 17 Milliarden Euro.“

Keine Priorität für Finanzminister Olaf Scholz

Und die „andere“ Seite? „Finanzminister Olaf Scholz (SPD) lehnt das ab. Spahns Finanzierungsvorschlag sei „nicht überzeugend“, ließ er einen Sprecher mitteilen. Das Projekt sei im Koalitionsvertrag „nicht als prioritär hinterlegt“. Deshalb seien im Bundeshaushalt dafür keine zusätzlichen Mittel vorhanden. Und, kleiner Wink mit dem Zaunpfahl: Die Finanzlage der Krankenkassen sehe „deutlich besser aus“.

Man muss natürlich auch den Kontext sehen, in dem der Bundesfinanzminister hier abzublocken versucht, denn er müsste ja ansonsten bislang nicht eingeplante 2,5 Milliarden Euro suchen – und dabei dürfte Scholz schon Mühe haben, den beschlossenen Kohleausstieg zu stemmen. Allein bis 2022 würden hierfür zusätzlich zehn Milliarden Euro benötigt. Um nur eine der anderen ausgabenträchtigen Baustellen zu nennen.

Raubzug gegen die Betriebsrentner

Und wieder bricht sie sich Bahn, die Verengung auf die jeweils aktuelle Kassenlage. Das war 2004 das Motiv für den Raubzug bei den Betriebsrentnern und das gilt jetzt für die Finanzierungsrechnung, nur in anderer Richtung. Denn die interessierten Kreise verweisen darauf, dass die Krankenkassen derzeit auf Reserven in Höhe von 21 Milliarden Euro „sitzen“. Dazu berichtet Woratschka in seinem Artikel:

„… deshalb ist für den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach die Sache klar. „Betriebsrentner können aus Überschüssen der Krankenkassen entlastet werden“, twitterte er gleich nach Bekanntwerden des Spahn’schen Vorstoßes. „Steuererhöhungen brauchen wir für diese überfällige Reform nicht.“ Die sozialdemokratisch gefärbte Begründung lieferte Lauterbach später nach: Wenn man das Projekt aus Beiträgen finanziere, hätten die Arbeitgeber für die Hälfte der Kosten aufzukommen. Bei einer Finanzierung aus Steuern sei das nicht der Fall.

Das muss man erst einmal sacken lassen.

Und der Bundesgesundheitsminister? Das Hauptargument für seinen Wunsch, das Projekt zum Großteil aus Steuern finanziert zu bekommen, findet sich aber in seinem Entwurf. Die Rücknahme der Doppelverbeitragung diene 'der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die betriebliche Altersvorsorge zu fördern und Altersarmut in Deutschland zu bekämpfen', heißt es darin. Und dass die gesetzliche Krankenversicherung ohnehin schon mit Einnahmeausfällen von rund 1,3 Milliarden Euro durch Entgeltumwandlung für Betriebsrenten „einen erheblichen finanziellen Beitrag zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ leiste.

Das verlorene Geld seit 2004 bleibt futsch

In einem Artikel des Versicherungsjournal wird zudem darauf hingewiesen: „Eigentlich hätten gestern der federführende Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag abschließend über den Antrag der Linksfraktion „Gerechte Krankenversicherungs-Beiträge für Betriebsrenten – Doppelverbeitrag abschaffen“ (Bundestagsdrucksache 19/242) abstimmen sollen. Der Antrag datiert vom 12. Dezember 2017. Die Koalition von CDU/CSU und SPD nahmen den Antrag aber jetzt bereits zum vierten Mal von der Tagesordnung.“

Und der rentenpolitische Sprecher der Linksfraktion Matthias W. Birkwald wird mit zwei Kritikpunkten an dem nunmehr vorliegenden Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zitiert. Kritikpunkte, die über die Finanzierungsfrage des konkreten Entlastungsbetrags hinausgehen, zugleich aber logischerweise mit der Finanzierung zusammenhängen (denn eine Berücksichtigung würde die Sache natürlich noch teurer machen): Zum einen, dass die Freigrenze von 152,25 Euro im Monat nicht in einen Freibetrag umgewandelt werden solle. Und zum anderen dürften viele Betriebsrentner, die seit 2004 den vollen Beitragssatz bezahlen müssen, enttäuscht sein, weil keinerlei rückwirkende Entschädigung vorgesehen sei.

Der Artikel erschien zuerst auf dem Blog „Aktuelle Sozialpolitik“

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Kostas Aslanidis | Fr., 1. Februar 2019 - 12:35

Die Bevölkerung wird durch Steuern, richtig abgezockt. Menschen die dieses Land aufgebaut, jahrzehntelang gearbeitet und Steuern bezahlt haben, stehen schlechter da als illegale Einwanderer. Undankbarkeit und Hohn wird diesen Menschen entgegen gebracht. An Rentnern wird gespart, dafür nicht für Migranten und das Nato Angriffsbündnis. So ein selbstüberschätzendes Land , ist Weltweit Einmalig. Ein Land das nicht mal seine Landesgrenzen schützen kann will die Welt retten. Bitte, bitte "führt" nicht wieder.

Alexander Mazurek | Fr., 1. Februar 2019 - 12:49

… und ungerechter, denn Versicherte, die Ihre Direktversicherung in der Vergangenheit vom Betrieb auf sich übernommen und ab da vollständig selbst finanziert haben, werden zu 100% zur Kasse gebeten. Beispiel: Direktversicherung 1984 abgeschlossen, ab 1999 mit der Selbständigkeit selbst übernommen und finanziert, die Auszahlung 2017 wird auf 120 Monate umgelegt und ist somit 10 Jahre lang KV-pflichtig … neuerdings wohl nur bis zur Rente, die für Selbständige aber in der Regel später kommt. Das Gesetz aus 2004 gilt RÜCKWIRKEND: So ist unser real existierender Rechtsstaat unserer lupenreiner Parteidemokraten.

Ich finde so ein Vorgehen nicht ungerecht, sondern illegal! Ich frage mich, wie eine "Doppelverbeitragung" oder "Rückwirkende Vertragsänderungen" überhaupt vor irgendeinem deutschen Gericht Bestand haben können. Es ist zum Verzweifeln.

Alexander Mazurek | Fr., 1. Februar 2019 - 18:45

Antwort auf von Elisabeth Ellermann

… ob legal oder illegal ist bei uns inzwischen sch...egal - liberté, egalité und insbesondere fraternité der "Eliten", die Gesetze erlassen, welche sie nicht betreffen. Bei meiner o.a. Rechnung, ausgehend von 120.000 Auszahlung, auf 10 Jahre verteilt 1.000/Monat, wird der Konsumverzicht der Vergangenheit zu "Einkommen", das mit z.B. 18% KV-verbeitragt wird, heißt zusätzlich 21.600 Abgabe auf die Ausgabe … unSozial und unChristlich, aber Grün+Rot=Braun?

Rolf Pohl | Sa., 2. Februar 2019 - 18:16

Antwort auf von Elisabeth Ellermann

... auch noch einseitig, per rückwirkender Gesetzesänderung, vom sog. Rechtsstaat legalisiert. (Aus legal mach illegal) Das darf bei uns nur der Staat.
Solche Vorgehensweisen erinnern an die sog. Rechtssprechung der Jahre 1933-1945 ohne dass ich die zwei Staaten in Gänze miteinander vergleichen möchte.

Das war in 2004 weder unfair noch gerecht, es war schlicht staatlicher Betrug an einem großen Teil dessen Bürger.
Der Betrug wurde zwar von der damaligen rot-grünen Koalition initiiert doch weder von schwarz-gelb-tiefroter Opposition offen in Frage gestellt.
Das heißt, der Bürger wurde zum Abzockopfer aller damals im Bundestag vertretenen Parteien.

Petra Führmann | Fr., 1. Februar 2019 - 13:13

Natürlich ist es ungerecht, die Rentner so hoch zu belasten; ohnehin erscheinen mir die Krankenkassenbeiträge als viel zu hoch. Dazu kommt, dass, egal wie niedrig eine Rente ist, ein Mindestbeitrag erhoben wird; das ist noch viel ungerechter. Nun kann man ja diese Kosten bei der Steuererklärung abziehen; wäre es nur noch die Hälfte, wäre der zu versteuernde Anteil höher. Es ist also gehupft wie gesprungen, und nach wie vor hält Vater Staat sich an die, die sich am wenigsten wehren, ihn aber gleichwohl wählen. Denke ich jetzt noch an das Thema Grundsteuer und ausufernde Sozialkosten... man läuft nur noch mit Angst und Frust herum. Manche Gesetze werden in Minuten durchgepaukt, andere brauchen Jahre oder fallen ganz weg.

martin falter | Fr., 1. Februar 2019 - 13:18

und wer hat es eingeführt SPS/Grüne.
Da wundert sich also die SPD das sie keine Kunden mehr hat. Die SPD ist schon seit Jahren nicht mehr auf der Seite der Menschen. Bei den Grünen verhält es sich so, dass sie die neue FDP sind und deren Wähler mehrheitlich solche lästigen Probleme nicht haben. Beamte müssen nicht großartig vorsorgen das übernehmen wir Fußvolk gerne für sie.

Reinhold Schubert | Fr., 1. Februar 2019 - 14:11

Ich gehöre auch zu den 6 Millionen, die unter Missachtung des Bestandsschutzes abgezockt werden. Der "Gerechtigkeitsapostel" Martin Schulz ließ mir antworten, dass er auch nichts machen könne. Die Nahles hat sich in ihrer proletenhaften Art sinngemäß geäußert, dass wir dann eben eine "Arschkarte" gezogen hätten.
Ich werde nur eine Partei wählen, die sich für die Abschaffung der Doppelbesteuerung einsetzt, d.h. alternativ.
Wenn das 6 Millionen ebenfalls tun würden, dann sähen die im Koma liegenden Altparteien ganz schön alt aus.

Kostas Aslanidis | Fr., 1. Februar 2019 - 18:21

Antwort auf von Reinhold Schubert

wählen sollen. Ob es was bringt, kann ich nicht beurteilen. Aber so eine Verachtung gegenüber dem Volk, hatte nicht mal der "Sonnenkönig" Lui. SPD ist nur für Migranten da. Was ist daran schwierig eine andere Partei zu wählen?

Robert Friedrich | Fr., 1. Februar 2019 - 14:16

Das letzte Sprachrohr der Rentner war Trude Unruh, seit ihrem Ausscheiden, absolute Ruhe.
Die Frechheiten gehen weiter, man denke nur an die Entwicklung des Eigenanteils an den Kosten im Pflegeheim.
Hatten einige gedacht das Nobbi ( Blüm) sich für die Alten in irgend einer Form einsetzt, Irrtum. Weit und breit keiner zu sehen. Die alten Eliten im Bundestag, bestens abgesichert, schwadronieren zwar zu allem herum aber kein Satz zu Rentnern und ihren finanziellen Sorgen. Denkt daran 20 Mio. Stimmen zur nächsten Wahl.

Werner Winter | Fr., 1. Februar 2019 - 15:28

der Ulla Schmidt für die RÜCKWIRKENDE Änderung der Gesetze zu den KK-Beiträgen. Naja, kostet ja auch wenn man sich den super dicken Dienstwagen parallel zum Flieger nach Spanien kommen lässt.
Meine Frau ist auch betroffen; nach 10 jähriger Zwangzahlung ist sie in diesem Jahr beitragsfrei.
Wir werden nur noch belogen und betrogen.
Die Quittung muss folgen.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 1. Februar 2019 - 16:00

mir sind diese ganzen Gedankenspiele zu verwirrt und das wurde wohl extra so gemacht, damit die Politik, die Bürger immer irgendwo abzocken kann.
Die gesamte politische Begründungslogik verwirrt.
Eine Arbeitnehmer zahlt einmalig für seine Krankenversorgung. Warum soll man wegen dem Erhalt einer Betriebsrente oder anderen Altersvorsorgemodellen überhaupt ein zweites Mal bezahlen? Es bleibt doch ein Mensch der krank wird und Ansprüche stellt und dafür auch seinen Beitrag geleistet hat. Für mich gibt es nur einen Weg. Abschaffung dieser 2. Besteuerung und fehlendes Geld in der Krankenversorgung durch Reduzierung der Aufwendungen in der Migrationspolitik. Dort werden inzwischen über 50 Milliarden aufgebracht und hier gehen Renter Flaschen sammeln. Mir dreht sich das Herz um, wenn ich in Großstädten Menschen mit Rolllator oder Gehhilfe beim "Plündern" der Mülleimer sehe. Eine Schande ist das. Verantwortlich sind die Regierungsparteien, die einen haben es eingeführt und andere beibehalten.

Heidrun Schuppan | Fr., 1. Februar 2019 - 16:03

welches SPD und Grüne (Olaf Scholz, Ulla Schmidt waren wohl die Haupttäter) in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchpeitschten, gehört abgeschafft. Hätte die Presse 2004 darüber groß darüber berichtet, hätten wohl viele die Betriebsrenten ruhen lassen und stattdessen für dieses Geld Aktien gekauft. So aber erfuhren die meisten nichts davon und stockten die Betriebsrenten weiter auf. Man kommt sich vor wie zu Zeiten des Raubrittertums.

Erwin Tischler | Fr., 1. Februar 2019 - 16:05

Unsere Direktversicherungen haben wir zu 100% aus unserem Nettogehalt in eine Lebensversicherung eingezahlt, der Arbeitgeber hat KEINE Mark/Euro dazu gegeben, die Versicherung wurde nur auf den Firmennamen abgeschlossen. Aufgrund der klammen Krankenkassen hat die Politik - SPD und Grüne - 2004 unsere Direktversicherungen zu Betriebsrenten erklärt. Im Unterschied zu einer vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrente ist unsere Direktversicherung VERERBBAR, da alle Beiträge selbst einbezahlt wurden. Noch ein interessanter Aspekt: Nur GESETZLICH Versicherte müssen bei Auszahlung ihrer Versicherung 120 Monate lang die KV bezahlen, PRIVAT Versicherte NICHT!

Die PKV ist auch zum Rentner-Tarif (Standardtarif) der nur sehr geringfügig bessere Leistungen bietet als eine GKV seit 2004 sehr teuer geworden. Meine Frau und ich zahlen, einschliesslich Pflegeversicherung, mittlerweile ca. € 800.- pro Monat. Das sind sehr schnell 20- 25% der Netto-Rentenbezüge, wenn man nicht Beamter war.

Karin Zeitz | Fr., 1. Februar 2019 - 17:11

- schon dieses Wortungetüm ist typischer Behördensprech. Dabei ist es logisch und bedarf eigentlich keiner Frage, dass Einkünfte, für die der Begünstigte bereits Beiträge, Steuern o. Ä. gezahlt hat, nicht noch einmal mit den selben Abgaben belastet werden dürfen.

Brigitte Ackermann | Fr., 1. Februar 2019 - 18:20

Auch ich habe mich auf den Rechtsstaat verlassen, nie im Leben geglaubt, dass man ein Gesetz Jahre rückwirkend anwenden kann. Es gilt doch normalerweise Vertrauensschutz. Also, im Jahre 1995 habe ich zwei Direktversicherungen abgeschlossen, eine mit Einmalauszahlung, die andere mit lebenslanger Rente. Niemals hätte ich dies getan, wenn ich geahnt hätte, dass Rot-Grün im Jahre 2004 dieses unverschämte Gesetzt verabschiedet.
Die Einheimische sind immer die Geprellten. Flüchtlige haben sofort Zugang zum Sozialstaat, lebenslang und ohne eigenen Beitrag. Man muss sich nicht wundern, wenn diese Empörung sich bei der Wahlentscheidung niederschlägt!

Guido Schilling | Fr., 1. Februar 2019 - 19:57

..ist doch in D. an der Tagesordnung. Die rückwirkende Sozialversicherung für Direktversicherungen ein "Geschenk" der SPD.
Der jüngste Coup: Die aufgehobenen Bürgschaftskosten für Migrantenunterstützer. Ein "Geschenk" der SPD. Mal freuen sich die gesetzl. Krankenversicherten, mal die Arbeitslosenversicherten (in der Regel die gleiche Personengruppe. Noch Fragen wer sich um die Belange des kleinen Bürgers kümmert?

Claus Peter Stolze | Sa., 2. Februar 2019 - 00:22

Auch ich war von der Abgabe von Krankenkassenbeiträgen betroffen. Hier die Kurzform:
2 Verträge hatte ich abgeschlossen:
1. Vertrag: 160€, mon. Einzahlung (Entgeldumwandlung)
2. Vertrag: 60€,mon. Einzahlung (Firmen intern, nach 5 Jahren Eigentum)
Hier gab es schon den ersten Trick. Die Einzahlungen wurden vor Steuerbrutto vom Gehalt abgebucht, sodaß jeden Monat ein geringeres Steuerbrutto entstand. Das bedeutet im Umkehrschluß: Weniger Arbeitsl.geld, Rente und Krankengeld im Bedarfsfall.
Auszahlung als Einmalzahlungen bei Ablauf der Verträge(2014/15)
1. Vertrag: ca. 15.000€
2. Vertrag: ca. 6000€
Da die Einzahlungsbeträge nicht versteuert wurden, schlugen nun Fiskus u. Kr.kasse zu.
1.Vertrag: Eink.steuer ca. 3500€ (ohne absetzbare Beträge !)
2.Vertrag: EK-Steuer frei aber in Summe mit 1.Vertrag wurden Kr.kassenbeiträge erhoben
Bedeutet: 10 Jahre lang! z.Z. ca. 34€/Mon.= ca. 4000€ Fazit: ca 1/3 meiner Altersvorsorge hat sich der Staat zurückgeholt. - ohne weiteren Kommentar !

Heidemarie Heim | Sa., 2. Februar 2019 - 11:37

Deshalb war mein erster Gedanke," Der Artikel von Prof. Sell müsste Sorry lieber Cicero!,in die BILD und sämtliche Tageszeitungen."
Das auch mein Ehemann von diesem einmaligen Vertrauensbruch! betroffen ist, der darüber hinaus sämtliche Überschussbeteiligungen oder Erträge vernichtet die man sich bei Vertragsabschluss erhoffte, habe ich in früheren Kommentaren schon ausgeführt. Auch die Konsequenzen die wir daraus zogen. Was hieß, das alle daran beteiligten Parteien und die, die diese Abzocke mit Hilfe auch unserer Gerichte! weitergeführt haben bis dato, für uns nicht mehr wählbar waren. Was diesen, siehe "Tagesordnung zum Vierten", allerdings am Allerwertesten vorbei zu gehen scheint. Ich möchte einmal erleben, das unsere Abgeordneten dieses Verhalten auch an den Tag legen, wenn es um ihre Diäten oder Parteizuschüsse geht! Aber so alt werde ich wahrscheinlich nicht mehr!;-) MfG

Norbert Schmidt | Sa., 2. Februar 2019 - 11:38

Hauptverantwortlich waren und sind die Politiker der SPD, namentlich Ulla Schmidt. Seit 2004 ist die SPD für mich unten durch. Wer einen solch massiven Vertrauensbruch begeht, hat jeglichen Kredit verspielt. Aber auch andere sind nicht ganz unschuldig: Die CDU, damals in der Opposition, hat dieses Husarenstück stillschweigend akzeptiert, und die Presse hat diesen Vertrauensbruch, und nach meiner Einschätzung auch Vertragsbruch, viele Jahre nicht an den Pranger gestellt.

Heidrun Schuppan | Sa., 2. Februar 2019 - 12:01

von Rentnern (nicht Pensionären) in D aufzuzeigen, sei erwähnt, dass Frankreichs Präsident nach Protesten der sog. Gelbwesten bei der Besteuerung von Renten einlenkte – für Renten bis 2000 Euro sollen künftig keine Steuern fällig werden ... Geht doch, nur nicht bei uns. Es gehen bei mir von der Nettorente zwei Drittel für die Miete drauf, Steuern werde ich trotzdem zahlen müssen.

Gerold Sander | Sa., 2. Februar 2019 - 12:43

Nachdem nun doch allgemein anerkannt ist, dass die doppelte Beitragszahlungsverpflichtung für Betriebsrentner nicht fair war bzw. ist, sorgt sich jetzt die CSU um die Finanzierung. Toll, sie befürchtet dass dadurch u.a. der beabsichtigte Abbau des Solis gefährdet sein könnte. Damit das nicht passiert, sollen die Betriebsrentner lieber weiter unfair behandelt werden. Den meisten Rentnern wird der Abbau des Solis wenig bringen. Sie sollen aber mit den unfairen Beiträgen dafür sorgen, dass den Besserverdienenden künftig der Soli erspart bleibt. Es soll ja Rentner geben, die u.a. durch ihre dummen freiwilligen Beiträge zur Altersversorge mehr als die Grundversorgung erhalten. Diese dummen Rentner, die sich seinerzeit auf die Zusicherungen der Politiker verlassen haben, kann man wohl eher vernachlässigen. CSU und CDU verlassen sich darauf, dass mit dem Rentenalter auch die Demenz beschleunigt zunimmt und bis zur nächsten Wahl alles schnell vergessen ist.

Rolf Pohl | Sa., 2. Februar 2019 - 18:00

So wirds gemacht:
Rot-Grün beschloss in 2004 den einseitigen Vertragsbruch längst laufender wie rechtmäßig abgeschlossener Verträge.
Schwarz-Gelb stimmte dem zu und Tiefrot schwieg dazu.
Jedes eingelegte Rechtmittel wurde in trauter Parteieneinigkeit aktiv oder schweigend mit Hilfe der sog. rechtsstaatlichen Justiz abgeblockt.
Was wollt Ihr mehr? So sieht der Rechtsstaat aus, der auf Kosten der Steuerzahler gleichzeitig betrügerische Banken stützt.

Yvonne Walden | So., 3. Februar 2019 - 11:49

Wann endlich wagt sich eine deutsche Regierung an das Thema "Große Steuerreform" heran? Unsere derzeitige Besteuerung von Einkommen ist ungerecht und unsozial.
Warum zahlen diejenigen, die nur von Kapitaleinkünften (Dividenden usw.) sehr gut leben, lediglich eine 25prozentige Abgeltungssteuer? Warum werden Einkommen oberhalb von 500.000 EURO jährlich nicht mit 55 oder 60 Prozent und oberhalb von 1 Million EURO jährlich mit 65 oder 70 Prozent besteuert? Warum gibt es immer noch ungeheuer viele "Ausnahmetatbestände" im Steuerrecht, so daß sich die Besserverdienenden künstlich arm rechnen dürfen?
Alterseinkünfte aus gesetzlichen oder privaten Rentenversicherungen sollten im übrigen steuerfrei bleiben, denn diejenigen, die diese Altersbezüge beziehen, zahlten üblicherweise ein Leben lang aus Lohn- und Gehaltsbezügen ihre Einkommenssteuer. Dafür sollte man diese Klientel im Alter steuerfrei stellen. Welche Regierung hat den Mut, diese Thematik in ihr Programm aufzunehmen?

Günter Wenzel | So., 3. Februar 2019 - 12:34

Privat finanzierte Direktversicherungen ( Altverträge ) sind keine Betriebsrenten.
Andernfalls müssten Abhebungen von Sparbüchern im Rentenalter
nach dem aktuellen Rechtsverständnis auch eine Betriebsrente sein und somit auch krankenversicherungspflichtig sein.

Den Aufschrei möchte ich sehen!

Maria Bohm | So., 3. Februar 2019 - 18:53

Von rot-grünen Sozialisten und der Toscana und Rotweinfraktion kann man nichts anderes erwarten als Bürger zu betrügen und abzuzocken. Wie schon in der Bibel als Pharisäer beschrieben: Sie predigen öffentlich Wasser und trinken heimlich Wein. Deswegen bin ich nicht mal überrascht. Wie kann man diese Parteien überhaupt wählen. Aber insgesamt zeigt das, von was für Politikern unser Land regiert wird. Und diese vermehren sich noch ohne Sex. Ein 82 Mill Volk hat mehr Abgeordnete als die USA mit ca 300 Mill. Ein schlimmes Gruselkabinett.

Theresia Scheffel | So., 3. Februar 2019 - 21:47

Danke für den Beitrag auch in meiner Sache!
Dazu möchte ich noch sagen, dass auch das BGH dieses Raubverhalten der Regierung als legitim bestätigt hat und auf diese Weise uns "Betriebsrente- und Direktversicherungs-beschädigte der Gerechtigkeit entgültig beraubt hat.
Ausser der Verbeitragung der Renten wurde uns auch die Möglichkeit zur "Fünftelung-Regelung" bei der Besteuerung von Einmal-Auszahlungen aus der Direktversicherung genommen. Nich der sparsame Rentner soll im Alter finanziell besser gestellt sein, sondern der klamme Staat.

Hermann Schwab | Mo., 4. Februar 2019 - 00:48

Direktversicherungen wurden ja damit beworben, daß man damit Sozialabgaben spare. Als freiwillig Versicherter in der GKV zahlt man schon den Höchstbeitrag, auf den Beitrag zur Direktversicherung sparte man also nur Beitrag zur Rentenversicherung, was zu weniger Rente führt, man sparte also nichts. Ich wunderte mich, als ich 2009 nen Studienkollegen traf, der frisch verrentet nicht nur AG+AN-Beiträge auf seine aus der Direktversicherung stammende Betriebsrente zahlen mußte, sondern auch noch einen Zusatzbeitrag den seine KK eben erhob.
Hätte er 200€ selbst angelegt, hätte er mehr Rentenversicherungsbeiträge gezahlt aber dafür eine höhere Rente nerhalten, und Beiträge nur auf Erträge gezahlt, (Zinsen/Dividenden) aber nicht aufs ersparte Kapital. Die Vermögenssteuer wurde abgeschafft, aber hier eine vielfach höhere Abgabe eingeführt für die, die freiwillig mit hohen Beiträgen die GKV solidarisch unterstützten.

Rolf Gräter | Mo., 4. Februar 2019 - 09:22

Vor 2004 galt noch der Vertrauensschutz- auch in der Sozialgesetzgebung konnte man auf Treu und Glauben noch vertrauen. Über 8 Mio. Bürger entschlossen sich eine Direktversicherung abzuschließen. Jeder war bemüht fürs Alter vorzusorgen. Dann brachten Rot/Grün das GKV- Modernisierungsgesetz 2004 "Raubrittergesetz" ( § 229 ) mit Unterstützung der CDU/CSU heraus, wo rückwirkend bei der Auszahlung der Direktversicherung zum 2. mal Kranken- und Pflegeversicherung abkassiert wurde. Die damalige Rot/Grüne Regierung plädierte vor 2004 fast täglich für die private Vorsorge , um Altersarmut zu vermeiden, um dann danach abzukassieren und diejenigen wieder um ihre Ersparnisse zu bringen. Ausgehandelt hatten dies auch CSU-Politiker Seehofer und SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Zum Durchbruch gelangten sie in einer Nacht, die Seehofer später als eine „der schöneren meines Lebens“ bezeichnete. Das ist legalisierter Diebstahl. Das ist Enteignung. Wahltag ist Zahltag. Wutbürger.