Motto von „Spiegel“-Gründer Rudolf Augstein im Hamburger Verlagsgebäude
Motto von „Spiegel“-Gründer Rudolf Augstein im Hamburger Verlagsgebäude / picture alliance

Gerhard Strate zum Fall Claas Relotius - „Das Erzählen von fiktiven Geschichten ist nicht strafbar“

Der Betrugsfall Claas Relotius beschäftigt die ganze Medienbranche. Aber wie ist dieses Verhalten rechtlich einzuordnen? Der bekannte deutsche Strafverteidiger Gerhard Strate gibt Antworten

Autoreninfo

So erreichen Sie Constantin Wißmann:

Herr Strate, Sie haben als Rechtsanwalt immer wieder mit den Folgen medialer Berichterstattung zu tun gehabt. Haben Sie schon einmal einen ähnlichen Fall wie den von Claas Relotius erlebt?
Die Wucht, mit der diese Geschichte den Spiegel trifft, ist sicher vergleichbar mit dem Ankauf der gefälschten Hitlertagebücher und deren Präsentation 1983 im Stern. Es gibt dabei aber einen wesentlichen Unterschied. Damals zahlte der Verlag Gruner & Jahr viele Millionen dafür, Tagebücher zu erwerben, die tatsächlich Hitler zum Verfasser haben sollten. Das war ein echter Betrug im strafrechtlichen Sinne.

Was ist noch anders beim Betrug von Claas Relotius?
Die Geschichten, die Claas Relotius erzählte, kamen immer schon als Geschichten daher, gefällig und anrührend erzählt. Häufig im Anschluss an die Spiegel-Rubrik „Eine Meldung und ihre Geschichte“, deren Authentizität ebenfalls keine noch so aufmerksame Dokumentation zu überprüfen vermochte. Die „Studentin Lili“, die in Freiburg im Baum lebt, oder der Schüler Dane Best, der in der Kleinstadt Severance in Colorado lebt und verbotenerweise mit Schneebällen wirft, wurden wahrscheinlich auch nie von der Dokumentation dazu befragt. Ein Betrug – nicht im strafrechtlichen, sondern nur im landläufigen Sinne – wird daraus allein dann, wenn der Leser alles für bare Münze nimmt. Also den Spiegel an seinem eigenen Kundenprofil misst, nämlich stets der Wahrheit verpflichtet zu sein.

Der Spiegel hat bislang gegen Claas Relotius keine Strafanzeige erstattet, behält sich dies aber vor. Nach Ihrem Kenntnisstand im Fall: Inwiefern ist das Verhalten von Claas Relotius strafrechtlich relevant?
Ich kann an dem Verhalten von Claas Relotius nichts Strafbares erkennen. Das Erzählen von fiktiven Geschichten ist nicht strafbar. Jeder kann jeden anlügen. Von dieser Regel gibt es nur einige wenige gesetzliche Ausnahmen. Der Pressekodex, der in Ziffer 1 Journalisten zur Wahrhaftigkeit anmahnt, ist kein Gesetz.

Auch Schadensersatzforderungen möchte der Spiegel prüfen. Relotius hat erst als Freier Mitarbeiter und dann als Redakteur für den Spiegel gearbeitet. Inwiefern ist so ein Schaden überhaupt ermittelbar und inwiefern wäre ein Mitarbeiter dafür haftbar zu machen?
Auch wenn die Erzählung fiktiver Geschichten kein Betrug im strafrechtlichen Sinne ist, so handelt es sich doch – gemessen an den generellen Anforderungen, wie sie im Pressekodex niedergelegt sind – um eine Schlechtleistung. Daraus eine Schadensersatzpflicht herzuleiten, wird für den Verlag des Spiegel schwierig werden. Nach deutschem Zivilrecht wird nur dann ein Schaden anerkannt, wenn er durch die Schlechtleistung „adäquat kausal“ herbeigeführt ist. Diesen Nachweis zu führen, dürfte schwierig werden.

 

Gerhard Strate
Gerhard Strate

Gerhard Strate ist seit bald 40 Jahren als Rechtsanwalt tätig und gilt als einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger. Er vertrat unter anderem Monika Böttcher, resp. Monika Weimar und Gustel Mollath vor Gericht. Er publiziert in juristischen Fachmedien und ist seit 2007 Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Für sein wissenschaftliches und didaktisches Engagement wurde er 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet.

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Redaktion: Auch für Cicero hat der Reporter zwischen 2012 und 2016 gelegentlich als freier Autor geschrieben. Es handelt sich hierbei vor allem um Auslandsreportagen und Interviews. Es gab in jener Zeit nie Rückmeldungen von Interviewpartnern und Protagonisten, die einen Betrugsverdacht aufkommen ließen. Gerade bei Reportagen liegt in der Natur der Sache, dass eine Überprüfung von Szenen zumindest jenseits von Plausibilität kaum möglich ist.

Die Redaktion hat sich umgehend mit Claas Relotius in Verbindung gesetzt, um ihn aufzufordern, zu erklären, ob und wenn ja in welchen Cicero-Texten er möglicherweise manipuliert hat. Relotius hat sich bislang nicht zurückgemeldet.

Cicero hat nun einen Mitarbeiter damit beauftragt, zu den jeweils erschienen Texten zu recherchieren und diese zu verfizieren.Sollten Sie oder betroffene Protagonisten und Interviewpartner außerdem sachdienliche Hinweise zu einzelnen Texten haben, bitten wir darum, uns diese an redaktion@cicero.de zukommen zu lassen.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Hans Günter Holl | Fr., 21. Dezember 2018 - 21:41

§ 263 StGB ist eindeutig erfüllt. Dem Auftraggeber gegenüber ist kein Märchen, sondern eine Reportage versprochen.

Udo Maier | Fr., 21. Dezember 2018 - 22:11

Seit ein paar Jahren glaube ich den Medien nichts mehr wirklich. Ich nehme das alles erst einmal als Fiktion. Erst wenn es durch ausländische Presse bestätigt wird, wird der Wahrscheinlichkeitsfaktor größer. Das war früher nicht so. Das Gute an der ganzen Geschichte ist, dass mein Misstrauen bestätigt wurde und meine Zweifel an mir sich nun in Luft aufgelöst haben. So wird man zum mündigen Bürger: durch Ent - Täuschung. Die Affäre hat somit auch ihr Gutes. Aber das mit der 4. Gewalt kann sich die Presse abschminken. Wer das noch ernsthaft glaubt, dem ist nicht zu helfen.

Klaus Muelheimer | Fr., 21. Dezember 2018 - 23:23

Zumindest bei seiner "Jaeger"-Geschichte hatte Herr Relotius das Foto einer realen Person benutzt. Da sollte schon der § 186 StGB "Üble Nachrede" greifen können, wenn diese Person Herrn Relotius anzeigt.

Sepp Kneip | Fr., 21. Dezember 2018 - 23:23

Warum muss das Geschreibesel von Relotius auf Strafbarkeit untersucht werden? Vielleicht findet man tatsächlich nichts Illegales, nichts Strafbares an seinen Geschichten. Ist es dennoch legitim, was er da gemacht hat? Wohl kaum. Der Verfasser hat seine Artikel als journalistische Arbeiten, als Nachrichten oder tatsächliche Vorkommnisse verkauft. Er hat sie aber wohl nie als fiktiv bezeichnet. Es ist in jedem Falle eine Täuschung der Leser. Er hat sicher niemandem einen realen Schaden zugefügt. Er hat lediglich sich und seinen Verlag in Misskredit gebracht. Und die schreibende Zunft? Hier hat er in der Tat in ein Wespennest gestochen. Zu sehr wurde das ohnehin schon angekratzte Image des Journalismus beschädigt. Der Aufschrei der Zunft und die schnelle Behauptung, dass es sich um einen Einzeltäter handele, spricht Bände. Es erinnert an die vielen "Einzeltäter" bei terroristischen Anschlägen, Morden und Vergewaltigungen von Migranten. Etwas Besseres fällt der Journaille wohl nicht ein.

Robert Müller | Fr., 21. Dezember 2018 - 23:26

Ich sehe das ähnlich: Das sind Geschichten, vergleichbar denen aus dem politischen Sommerloch. Warum das so hoch gehängt wird, ist mir ein Rätsel. Meiner Meinung nach interessiert das nur die Journalisten, weil sie gefobt wurden und diesen Journalisten mit Preisen überhäuft haben.

Mike Loewe | Sa., 22. Dezember 2018 - 01:35

"Das Erzählen von fiktiven Geschichten ist nicht strafbar." - Einspruch! Relotius hätte Romane schreiben können statt Reportagen für ein sogenanntes Nachrichtenmagazin, und alles wäre gut gewesen, die hätten sich nur nicht so gut verkauft. Er hat absichtlich ein Nachrichtenmagazin gewählt, um mehr Leser zu erreichen und mehr Geld zu verdienen. Von einem Nachrichtenmagazin erwarten Leser jedoch keine derartigen Betrügereien. Man kann von einer hohen Dunkelziffer weiterer Geschichtenerzähler ausgehen, nicht nur im Spiegel, sondern auch in manch anderen Medien. In vielen Medien hat sich der Journalismus leider im flapsigen Geschichtenerzählen verloren, statt sauber zu recherchieren und wertfrei zu berichten.

Werner Baumschlager | Sa., 22. Dezember 2018 - 01:52

Wäre es nicht eine lustige Abwechslung, wenn wir an ein Medienunternehmen mal dieselben Maßstäbe anlegen, die wir sonst wie selbstverständlich an Industrieunternehmen anlegen? Und drängt sich da nicht spontan der Betrug von VW an seinen Kunden auf? Ich würde also zu jedem Dieselgipfel gerne einen Spiegelgipfel sehen und zu jeder VW-Sammelklage eine Spiegel-Sammelklage. Why not? Fake-News-Media heißt es sind ja der Feind des Volkes und ich stimme dem völlig zu.

Heinrich Jäger | Sa., 22. Dezember 2018 - 08:06

waren für den Leser nicht erkennbar ,da nicht als solche gekennzeichnet,
Der Leser des Spiegel will keine Märchen lesen sondern wahre Geschichten bzw. Dokumentationen andernfalls könnte er sich gleich ein Märchenbuch kaufen.Für mich sind die Leser betrogen worden und nichts anderes.

Wolfgang Tröbner | Sa., 22. Dezember 2018 - 09:56

Die Märchen des Herrn Relotius mögen zwar aus strafrechtlicher Sicht nicht relevant sein. Der Schaden, den dieser Herr jedoch für die Medien insgesamt angerichtet hat, ist immens und lässt sich garnicht beziffern. Seit Jahr und Tag leiden die meisten Medien nämlich unter dem Verdacht, es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen und statt der erwarteten harten Fakten stark ideologisch gefärbte Meinungen zu liefern, die die Leser/Zuschauer im Sinne der Politik beeinflussen sollen. Stichwort "Lügenpresse". Mit dem Fall Relotius wird dieser Verdacht nicht nur nicht ausgeräumt, sondern im Gegenteil sogar verstärkt. Der Spiegel scheint dem Betrüger Relotius zwar selbst auf die Schliche gekommen zu sein, aber das hat etliche Jahre gedauert. Auch dieser Umstand ist kein Grund zur Freude für die Medien, sondern wirft sehr viele Fragen auf, die bislang kaum oder nur unzureichend beantwortet wurden. An den Folgen des dramatischen Vertrauensverlustes werden die Medien noch sehr lange leiden.

Juliana Keppelen | Sa., 22. Dezember 2018 - 11:02

Ich auch nicht. Er hat das geliefert was er glaubte liefern zu müssen oder was er glaubte von ihm erwartet wurde. Er war eher als Schriftsteller unterwegs denn als Korrespondent. Ich hoffe diese Affaiere löst einen heilsamen Schock aus erstens in Sachen dieser Überhäufung von Selbstbeweihräucherungspreisen und zweitens zur Erweiterung des Tunnelblickes noch besser wäre es den Tunnelblick gabz abzulegen und die Welt so zu sehen wie sie ist und nicht wie man sie gerne sieht.

Romuald Veselic | Sa., 22. Dezember 2018 - 11:13

lässt grüßen. Zugegeben; er war kein Journalist. Dennoch muss ich lachen (ins Fäustchen), dass beim DER SPIEGEL ein Kuckucksei ausgesessen wurde. Leute, die auf der medialen Politbühne mit ihren moralischen Wahrheiten prahlten, erlitten eine gerechte Bruchlandung. Fakt aber ist, dass ich nie das Blatt las o. kaufte (außer im Warteraum beim Doc). Dessen Standpunkte erzeugen bei mir ziemlich tiefe Aversion.

Jacqueline Gafner | Sa., 22. Dezember 2018 - 12:33

was der Rechtsanwalt da erläutert, der "Spiegel" dürfte ausnehmend Mühe haben, den "Dichter", der sich als Reporter verkaufte, juristisch zu belangen, sowohl strafrechtlich wie zivilrechtlich. Dem Blatt ist zweifellos ein massiver Reputationsschaden entstanden, der auf die ganze Branche ausstrahlt. Was das für den "Spiegel" in Euro ausgedrückt (allenfalls) heisst, ist jedoch kaum stringent zu beziffern. Und da ihn die sogenannte Beweislast trifft, dass ihm - als direkte Folge des Handelns seines Ex-Redakteurs - erstens ein geldwerter Schaden entstanden ist und sich dieser Schaden zweitens auf mindestens * Euro beläuft, dürfte es für den "Spiegel" mit einer Schadenersatzklage gegen Claas Relotius, gesetzt den Fall, jedenfalls nicht einfach werden. - "Augen auf bei der Verpflichtung von Freiberuflern wie dem Engament von Mitarbeitern" gilt halt auch in der Medienbranche, und da vielleicht besonders, ist man versucht zu sagen.

Wolfgang Selig | Sa., 22. Dezember 2018 - 17:02

Ich bin mir nicht sicher, ob die Affäre Relotius für Deutschland nicht wichtiger ist als eine Landtagswahl in einem kleinen Bundesland. Schließlich ist das Misstrauen in die vierte Gewalt bei vielen Leuten inzwischen stärker ausgeprägt als in die Politik. Vielleicht hat es ja etwas Gutes und die Leute fangen an, auch sog. Qualitätsmedien kritisch zu hinterfragen.

Alexander Wildenhoff | Sa., 22. Dezember 2018 - 17:29

Es geht nicht um die Strafbarkeit vom Erzählen fiktiver Geschichten - sonst müssten ja die Gebrüder Grimm im Knast gelandet sein.
Es geht darum, dass Relotius Märchen als Reprotagen verkauft hat.
Und das in sogenannten "Qualitätsmedien", die sich in früheren Zeiten als "Vierte Gewalt" in einer funktionierenden Demokratie bezeichnet haben. Dabei ging Augstein senior als Bannerträger vorneweg.
Relotius hat seine Märchen-Reportagen ja auch nicht nur im Spiegel untergebracht, sondern auch in der FAZ, beim Cicero und in der NZZ.
Die Glaubwürdigkeitskrise betrifft ja nicht nur das sinkende Schiff "Spiegel", sondern die gesamte "Vierte Gewalt" in der aktuellen Demokratie in Deutschland.
Wenn das abetakelte Schiff Spiegel sinkt, ist es nicht schade - das würde zur Gesundung der Branche beitragen. Es geht um die Wiedergewinnung der Glaubwürdigkeit der restlichen Vertreter der "IV Gewalt". Es geht um die Wiedereinführnung des Unterschieds zwischen Märchen und Reportage.

Wolfgang Pusch | Sa., 22. Dezember 2018 - 17:54

Betrug Claas Relotius - Beginn der großen 'Relativerei'

Dachte ich mir, der Cicero beginnt's: Ist doch garnicht so schlimm, ist strafrechtlich nicht relevant. Haben für unsere Leser extra Experten befragt.

Di Lorenzo hat's 2016 beschrieben, der geneigte Leser glaubt's nicht mehr.

Cicero, bist auch schon lange nicht mehr, was du mal warst.

Aber ... Ist der Ruf erst ruiniert, lebt's sich völlig ungeniert.

(22.12.2018 17:35 noch kein Kommentar)

Rob Schuberth | Sa., 22. Dezember 2018 - 19:33

das die BILD sich auch mittels fingierter u. frei erfundener Artikel ihre Leserschaft erhöht ist unschön, aber zu erwarten. Das es hier aber beim an sich renommierten Spiegel geschah, das ist es was die Angelegenheit zum Skandal macht. Da zählt nicht die Strafbarkeit, sonder die Erfindungen an sich. Denn die schaden der ohnehin angeschlagenen Presse zusätzlich.

Dimtri Gales | Sa., 22. Dezember 2018 - 19:48

sondern ein eher allgemein-gesellschaftliches Phänomen: Mehr Schein als Sein. Oder: "Der Zweck heiligt die Mittel", es zählt nur die möglichst glänzende Selbstdarstellung. Der Mann muss überdies ziemlich faul sein; er hat fabuliert statt sich als Journalist anzustrengen. So viel ich weiss kann Journalismus eine ziemlich schwere Arbeit sein.

Horst Kessler | Sa., 22. Dezember 2018 - 21:58

Man muss sich nicht wundern Herr Claas Relotius stellt in der Presselandschaft eigentlich nur die Spitze des Eisberges dar.Auch bei den Öffentlich rechtlichen wird die wahrheit so zurechtgebogen dass sie in ein bestimmtes Weltbild passen dabei muss nicht einmal gelogen werden,durch hinzufügen,weglassen und Betonung können Tatsachen so entstellt werden dass ein völlig anders Bild entsteht.Das Linke Meinungsbild hat den Objektiven Journalismus fast verdrängt

Ruth Teibold-Wagner | Sa., 22. Dezember 2018 - 22:39

Falls die verkaufte Auflage der Printausgabe signifikant sinken sollte, wenn die Anzahl der Klicks der online-Ausgabe merklich weniger werden sollten.

Und falls bewiesen werden könnte, dass diese Quotenverluste durch den Vertrauensverlust in Folge der Relotius-Affaire entstanden sind.

Dann wäre dem Spiegel durch den Relotius-Schwindel schwerer finanzieller Schaden entstanden.

Vielleicht wäre dann ein strafrechtlicher und auch zivilrechtlicher Hebel gegen Relotius gegeben.

Vielleicht könnte man ihn dann strafrechtlich wegen Betrugs, Geschäftsschädigung und ähnliches und zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen.

Anton Butz | Sa., 22. Dezember 2018 - 23:16

„Der Fall Claas Relotius erinnert an Gert Postel, einen gelernten Postzusteller, der durch seine mehrfachen Anstellungen als falscher Arzt zwischen 1980 und 1995, teilweise in leitenden Positionen, Bekanntheit erlangte https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel Es gibt nichts, was es nicht gibt. Jede Herde hat ihr schwarzes Schaf. Mit dem kleinen Unterschied, dass nicht alles an die Öffentlichkeit kommt. Bei den Juristen ist das die illegale BSG-Krankengeld-Falle. Richtiges vorzuenthalten kann ähnlich schlimm sein, wie Falsches zu schreiben.

Michaela Diederichs | Sa., 22. Dezember 2018 - 23:58

Ein Journalist schreibt schöne Geschichten. Er schreibt exakt das, was die Leser seines Arbeitgebers und seine Redaktion lesen wollten. Und er schreibt das offensichtlich so wunderbar, dass er mit Preisen überhäuft wird. Ist er eigentlich auch Echo-Preisträger? Er war Mitglied einer Echokammer, die rief und er gab das erwünschte und erstklassige Echo. Was bleibt? Die Suche nach den Schuldigen. Und die sitzt nach meinem Dafürhalten in der Chef-Redaktion des SPIEGEL. Relotius ist für mich ein Klein-Betrüger, wie die Afrikaner, die Cannabis verticken.
So und nun ab in die verdienten Weihnachtsferien. Der Redaktion an dieser Stelle: frohe Weihnachten und einen gelungenen Start in das Jahr 2019 verbunden mit dem Dank, dass wir hier so ausführliche diskutieren dürfen.

Bernd Wollmann | So., 23. Dezember 2018 - 00:45

Das Erzählen von viktiven Geschichte ist nicht strafbar. Das ist wohl so, sonst würden sich ja 90% der Medien andauernd strafbar machen. Sagen, was ist, das war mal. Schreiben was politisch korrekt ist, und ins Weltbild der betreffenden Verlage passt, geht ab morgen natürlich weiter.

Stefan Sasse | So., 23. Dezember 2018 - 12:09

Wo ist den der fiktionale Charakter der gefühligen Geschichten im Wahrheitsmedium Spiegel jemals deutlich gemacht worden?
Und Satire ist es ja wohl erkennbar auch nicht gewesen.
Allso Betrug, Hybris und oder Unfähigkeit.

Gerdi Franke | So., 23. Dezember 2018 - 12:33

Nun ja, das spricht ja nicht generell gegen fiktive Geschichten, aber die sollten eben auch als solche gekennzeichnet sein. Bei CICERO ist das etwas großzügiger zu sehen. Ich glaube, SPIEGEL und CICERO waren so stolz auf einen hochdekorierten Redakteur, dass alle Kontrollen ausgeschaltet wurden.

Henriette Schmitt | So., 23. Dezember 2018 - 13:49

gut im Veröffentlichungs- und Literaturgeschäft sein - in Zukunft.

Gerd Bindel | So., 23. Dezember 2018 - 19:02

Wir leben im Land der Gutgläubigen und Moralaktivisten. Erzählungen von Unterdrückung, Gewalt, Verfolgung, kurzum von Missachtung der Würde des Menschen sind willkommen und gelten - insbesondere wenn sie von außerhalb unseres Landes (in dem alle Menschen Anspruch haben, gut und gerne zu leben) stammen - als willkommen und als grundsätzlich wahr und somit rechtsverbindlich für unsere Fürsorge.
Schwierig ist immer der Beweis des Gegenteils. Die Wahrheitsfindung ist eigentlich nur aufgrund genauer Recherche im vergangenen und entfernten Umkreis des Bittstellers möglich.
So bleibt auch die Frage unseres moralischen und tatsächlichen Engagements letztlich eine Glaubensfrage. Die Frage zur Strafbarkeit von fiktiven Geschichten als Grundlage von staatlicher Fürsorge ist bedeutungslos, sie ist schlicht lebensfremd.