Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen am 24.11.2017 vor dem Amtsgericht in Gießen (Hessen) die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht muss sich die Ärztin Kristina Hänel verantworten. Sie soll auf ihrer Homepage für Abtreibung geworben haben und sich damit strafbar haben.
Droht die Große Koalition an dem Streit um den Paragraphen 219a zu platzen? / picture alliance

Streit um Reform des Paragraphen 219 - „Ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist eine Verhöhnung der betroffenen Frauen“

Im Streit um die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche hat die Große Koalition einen Kompromiss gefunden. Die Regierung soll jetzt ausformulieren, wann Werbung Werbung ist. Der SPD-Abgeordnete Florian Post hat einen ganz anderen Vorschlag

Antje Hildebrandt

Autoreninfo

Antje Hildebrandt hat Publizistik und Politikwissenschaften studiert. Sie ist Reporterin und Online-Redakteurin bei Cicero.

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Florian Post, 37, sitzt seit 2013 für die SPD im Bundestag. Die Schwerpunkte des Bayern sind soziale Finanz- und Steuerpolitik.

Herr Post, sie sind dafür, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen. Darüber ist in der Großen Koalition ein Streit entbrannt. Gestern wurde bekannt, dass SPD und Union einen Kompromiss gefunden haben.  Danach will die Bundesregierung das Werbeverbot zwar beibehalten. Sie soll aber genau ausformulieren, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser über das Angebot für Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Sind sie damit zufrieden?
Der genaue Wortlaut des Gesetzes ist mir noch nicht bekannt. Maßgeblich für mich ist, ob Ärztinnen wie die verurteilte Frauenärztin Kristina  Hänel ihre alten Homepages ohne die Gefahr einer Verurteilung wegen unerlaubter Werbung wieder verwenden können. Frau Hänel hatte die Reform in Gang gebracht, weil sie auf ihrer Homepage darauf hingewiesen hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Ist die Antwort hierauf ein Nein, lehne ich für mich diesen Vorschlag ab. Eine bloße Verlinkung auf beispielsweise behördliche Internetseiten ist nicht ausreichend und wäre nichts anderes als der ursprüngliche Vorschlag der CDU/CSU. Ich hoffe aber, dass mir diese Fragen im Laufe des heutigen Tages noch beantwortet werden können.

Bisher sieht der Paragraph 2019 a aber dieses Werbeverbot vor. Wollen Sie, dass es ganz abgeschafft wird?
Ich will den Paragraphen nicht ersatzlos streichen. Ich will ihn dahingehend ändern, dass zwei Dinge gewährleistet sind. a) Betroffene Frauen müssen freien Zugang zu Informationen darüber haben. Es kann nicht sein, dass sie von Pontius zu Pilatus laufen müssen. In Bayern zum Beispiel ist es so, dass Beratungsstellen die Listen nicht herausgeben dürfen. Frauen müssen zur Gesundheitsbehörde gehen, und dort dürfen sie sich nur drei Adressen abschreiben.
 
Das klingt unglaublich.
Doch, so wurde es mir gesagt. Es gibt keine Informationsfreiheit. Ich möchte b) erreichen, dass es nicht automatisch unter Werbung fällt, wenn ein Arzt darauf hinweist, dass er Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Es kann nicht sein, dass man Ärzten ein kommerzielles Interesse unterstellt, nur weil sie für den Abbruch ein Honorar verlangen.  

Das heißt, es ist okay, wenn Ärzte für ihre Dienstleistung auf U-Bahnen oder an Haltestellen Reklame machen?
Nein, so etwas will keiner. Aber es muss möglich sein, dass Ärzte von sich darüber informieren. Und das ist in der derzeitigen Fassung nicht möglich.

Die SPD hatte diese Reform des Paragraphen 219a) schon im März dieses Jahres auf der Agenda. Warum hat sie den Antrag zunächst wieder zurückgezogen?  
Das war ein Entgegenkommen der SPD-Chefin gegenüber dem damaligen CDU-Fraktionschef Volker Kauder. Angela Merkel hatte  eine Lösung in dieser Frage in Aussicht gestellt. Einen Tag vor ihrer Wiederwahl zur Kanzlerin war sie zu Gast bei der SPD-Fraktion. Und bei dieser Gelegenheit hat sie gesagt: „Wir finden eine Lösung.“ Was mit der Frau Hänel passiert ist, sollte sich nicht mehr wiederholen. Diese Erwartungshaltung hat die Kanzlerin unmissverständlich geweckt. Wir SPD-Abgeordnete haben keinen Zweifel daran gehabt, dass die Union und die Kanzlerin auch zu ihrem Versprechen stehen.

Aber diese Zusage hat Herr Kauder im März wieder zurückgenommen?
Er hat halt gesagt: Bitte zieht es zurück und stimmt es nicht mit der FDP, Grünen und den Linken ab, weil ich derzeit in meiner Fraktion große Probleme habe und noch Überzeugungsarbeit leisten muss. Seither sind wir in „guten und konstruktiven Gesprächen“, wie man so schön sagt – seit einem Dreiviertel Jahr.  
 
In der Zwischenzeit wurde Herr Kauder als Fraktionschef abgewählt. Ansprechpartnerin in der CDU ist jetzt die neue Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer. Und sie sagt: Eine Änderung des Paragraphen 219a? Nicht mit mir.  
Das sehe ich aber als völlig irrelevant an. Die Zusage ist uns gemacht worden von Seiten der CDU/CSU.

Von Angela Merkel.
Mir ist es relativ egal, ob die Personen wechseln. Wenn ein Unternehmen sich zu irgendwas verpflichtet, ist es auch völlig wurscht, ob der Vorstandsvorsitzende wechselt. Die Zusage mache ich nicht an der Person fest, sondern an der CDU. Punkt!

Sie meinen die Kanzlerin?
Und Volker Kauder. Beide haben gesagt, dass der Paragraph 219a) abgeändert wird. Wie auch immer man das erreichen mag. Nochmal: Mir geht es um Informationsfreiheit für die Frau und um Rechtssicherheit für die Ärzte. Und jetzt warten wir alle ganz gespannt, wie dieser Vorschlag aussieht.  

Befürworter der Beibehaltung des Paragraphen argumentieren, der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, habe eine  „überragende Bedeutung“. Für Sie nicht?
Keine Frau macht es sich leicht und sagt, haha, heute mache ich einen Schwangerschaftsabbruch. Ich bin ein Mann. Ich kann mich in so eine Frau nicht hineinversetzen. Aber ich gehe davon aus, dass man sich so eine Entscheidung nicht leicht macht. Und es ist doch Blödsinn zu sagen, ich entscheide mich leichter für einen Abbruch, weil ich leichter an die Information gelange, wer diesen Abbruch vornimmt. Dieser Paragraph ist ja in der Weimarer Republik schon mal abgeschafft worden. Und dann haben ihn die Nationalsozialisten 1933 wieder eingeführt.

Mit welcher Begründung?
Die Nationalsozialisten argumentierten damals, dass sich eine Frau desto eher für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, je leichter sie an die Information kommt, wer ihn vornimmt.

Und, stimmt das nicht?
Nein, das ist fast schon eine Verhöhnung der betroffenen Frauen.

Warum?
Weil das eben nicht stimmt. Das ist absoluter Schwachsinn!  

Aber ist es jetzt nicht ein Scheingefecht, das die Groko führt? Eigentlich geht es doch jetzt gar nicht um die Frage, ab wann Information Werbung ist.
Es geht um eine ideologische Auseinandersetzung, da haben Sie Recht. Es ist für einige Kollegen der Union scheinbar eine Gewissensentscheidung, eine ethische Frage. Und wenn das aber so ist, dann nehme ich für mich auch in Anspruch, dass es eine Gewissenentscheidung ist.

Cleverer Schachzug. Sie fordern, dass die Abgeordneten in dieser Frage nicht mehr nach Fraktion, sondern nach ihrem Gewissen entscheiden. Haben Sie mal ausgerechnet, wie viele Stimmen danach für Ihre Forderungen zusammenkommen würden?
Nein. Es wäre dann eine namentliche Abstimmung. Und ich glaube, dass über 90 Prozent der Abgeordneten daran teilnehmen würden ...

... mit dem Ergebnis: Informationsfreiheit und Rechtssicherheit der Mediziner First?
Ich würde sagen, die Chancen stehen sehr, sehr gut, dass es eine Mehrheit für meine Forderungen gibt, jenseits der Union und der AfD, die wahrscheinlich schon per se dagegen ist.

Warum?
FDP, Linke und Grüne haben ja schon angedeutet, sie würden mitmachen.

Nun hat Andrea Nahles aber schon angekündigt, sie wolle keine Abstimmung nach Gewissen. Warum eigentlich nicht?
In jedem Koalitionsvertrag steht, dass man nicht gegeneinander abstimmt. Und wenn jetzt ein Koalitionspartner erklärt, es sei eine Gewissensentscheidung, und der andere Koalitionspartner sagt, nee, ist es nicht, dann würde es dazu führen, dass gegeneinander abgestimmt wird. Und vor diesem Hintergrund entscheidet Andrea Nahles unter Koalitionszwang dagegen, auch wenn sie es privat anders sieht.

Warum sollte sie sich in dieser Frage verbiegen?
Weil die CDU/CSU das sonst als Koalitionsbruch bewerten könnte.

Jetzt wollen Sie eine Gewissensentscheidung erzwingen, wenn der Kompromiss das Werbeverbot erneuert. Auf welchem Weg?
Ich habe der Parteichefin kein Ultimatum gestellt, auch wenn dieser Eindruck entstanden ist. Andrea Nahles hatte beim Juso-Bundeskongress angekündigt, dass sie am 12. Dezember eine Lösung vorlegten würde. Ich habe dann gesagt, dass das spätestens  an diesem Tag zur Abstimmung gestellt werden müsste in der Fraktion, weil es ja die letzte Fraktionssitzung in diesem Jahr gewesen ist. Das war kein Ultimatum, aber ich hätte klarer formulieren müssen. Den Fehler nehme ich auf mich. Jeder Abgeordnete muss für sich klären, ob er es für eine Gewissensfrage hält. Ich kann nur für mich sagen, dass es eine Gewissensentscheidung ist.

Warum ist es nicht zur Abstimmung gekommen?
Andrea Nahles hat gesagt: Wir sind auf der Zielgeraden und dabei, eine gute Lösung zu finden, die alle mittragen können. Das will ich natürlich nicht torpedieren. Man muss das pragmatisch sehen. Jetzt haben wir schon so lange verhandelt, da kommt es  auf ein paar Stunden oder ein paar Tage mehr auch nicht mehr an.

Ist der SPD eine Reform des Paragraphen so wichtig, dass sie dafür die Große Koalition aufs Spiel setzen würde?
Nein, wenn, dann müsste ja der Koalitionspartner sagen: Jetzt habt Ihr nach Eurem Gewissen abgestimmt – jetzt verlassen wir die Koalition. Die SPD würde die Koalition deshalb nicht verlassen. Ich glaube nicht, dass die Koalition an dem Paragraphen 219 a) zerbrechen kann. Der Preis wäre auch für die Union ein sehr hoher!

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Yvonne Walden | Do., 13. Dezember 2018 - 17:35

Das unwürdige Gezerre der maßgeblichen politischen Kräfte um eine angebliche "Werbung" für Schwangerschaftsunterbrechungen ist typisch deutsch.
Schon die Tatsache, daß die Unterbrechung einer Schwangerschaft hier in Deutschland prinzipiell strafbar ist, läßt aufhorchen. Nur dadurch, daß sich eine Frau vor diesem Eingriff ärztlich beraten läßt und eine Drei-Tages-Frist zwischen dem Beratungsgespräch und dem Eingriff einhält, bleibt sie grundsätzlich straffrei. Der Abbruch gilt also hierzulande als eine "Straftat", die allerdings strafrechtlich nicht verfolgt wird. Eine Farce!
Auch die verurteilte Gynäkologin Hähnel hat zu keiner Zeit "Werbung" für Schwangerschaftsunterbrechungen betrieben. Ein Hinweis auf der eigenen Homepage stellt keine "Werbung" im eigentlichen Sinne dar, sondern lediglich eine sachdienliche Information. Aber das scheinen konservativ-gesinnte Politikerinnen und Politiker nicht zu verstehen. Sie wollen einfach nicht verstehen, daß Frauen in Not Hilfe brauchen.

Einfach mal bei YouTube das Video von der Juso Diskussion zur Streichung des § 218 ansehen. Sollte jeder, auch Sie Frau Walden, gesehen haben.

Verehrte Fr.Walden,eine Schwangerschaft kann man nicht u n t e r b r e c h e n,denn man kann nur etwas unterbrechen das man auch wieder fortführen könnte, man kann sie nur durch das Töten des Fötus a b r e c h e n .

Es ist immer wieder erstaunlich, wie man/durch was man in unserer Gesellschaft in "Not" geraten kann. Was ein Glück, dass es auf die Übernahme von Verantwortung kaum noch ankommt.

Susanne antalic | Do., 13. Dezember 2018 - 17:42

Ich verstehe die Aufregung nicht. Ich als Frauenärztin habe die Patientinen zu Ärzten geschickt die diesen Eingriff durchgeführt hatten, nach der Berratung von den Berratungsstellen und das seit 35 Jahren. Jeder Frauenarzt weiss an wen sich die Frauen wenden können, ob Werbung oder nicht, keine Frau muss auf der Strasse bleiben oder in ein anderes Land fahren.

Michaela Diederichs | Do., 13. Dezember 2018 - 19:59

Antwort auf von Susanne antalic

Ärzte sind in der Regel außerordentlich gut vernetzt. Deshalb kann auch ich die Aufregung nicht nachvollziehen. Darüber Grundsatzdebatten zu führen, ist geradezu lächerlich. Die verurteilt Ärztin nimmt den Hinweis von ihrer Homepage (obwohl ich nicht begreifen kann, was daran Werbung! sein soll). Die Patientinnen werden trotzdem kommen.

Christoph Rist | Fr., 14. Dezember 2018 - 08:05

Antwort auf von Susanne antalic

Jede Frau im gebärfähigen Alter geht mindestens ein mal im Jahr zu ihrem Frauenarzt. Falls irgendwas "akut" wird auch öfter. Die Ärzte wissen selbstverständlich bescheid und helfen ihren Patientinnen nach Kräften und nach bestem Wissen und Gewissen - auch in solchen zweifellos kritischen Fragen/Situationen. Allerdings muss man durchaus die Frage stellen dürfen, ob es in Zeiten wie diesen ein derartig rigoros angewendetes "Verbot der Information" geben muss/kann/darf. Sie finden heutzutage alles zum Thema im Netz (fängt schon bei Wikipedia an), wenn ein Arzt gleichlautende Inhalte als eine neutrale Information dann aber auf die eigene Webseite nimmt, gibt es hingegen ein Problem? Das kann doch nicht war sein im Jahre 2018! Dieser Staat mischt sich nach wie vor viel zu viel in die höchstpersönlichen Belange seiner Bürger ein. Der in dieser Frage ausgestellte, vermeintliche "Konservativismus" von AKK ist einfach nur peinlich und antiquiert. Eine rigorose Anwendung ist nicht zeitgemäß.

Bernd Muhlack | So., 16. Dezember 2018 - 17:34

Antwort auf von Susanne antalic

"Wer niemals einen Krieg erlebt hat, all diese Vernichtung, die Grausamkeiten erlebt hat, der weiß nicht von was er spricht, nein, das weiß er nicht!"

Frau Antalic, ich lese Ihre Postings immer sehr gerne und just zu diesem Thema könnte ich als "Vater" etwas beitragen; WIR haben eine Tochter, eine "Perle"; es hätte jedoch noch ein Geschwisterlein geben können => Conclusio NO!
Frau Antalic, das war dunnemals eine HAMMERHARTE Entscheidung und deswegen Helmut Schmidt => wer niemals in solchen Situationen war, sollte doch besser ruhig sein, sich mit unqualifizierten Äußerungen zurück halten, nicht wahr?!

Zitat: "keine Frau muss auf der Straße bleiben oder in ein anderes Land fahren." - NEIN, das muss sie nicht!!!!

Frohe Weihnacht und ein gutes neues Jahr an alle Ciceronen!

Christa Wallau | Do., 13. Dezember 2018 - 17:59

... bestimmten Ideologie, nicht um die Frauen,
und erst recht nicht um die Kinder, die
evtl. leben dürften statt abgetrieben zu werden.

Ein merkwürdiges Kindeswohlverständnis haben die linksvernebelten Hirne:
Kinder in Einzelteilen aus dem Mutterleib herauszuschneiden ist ethisch-moralisch unbedenklich und Gesinnungsschnüffelei Gesinnungsschnüffelei in KItas und Schulen ist auch völlig in Ordnung. Kindeswohl? Das wird missbraucht und muss herhalten für eine linksradikale Ideologie, die vortäuscht, hoch-moralisch zu sein, aber Menschen mit eigener Meinung nicht nur ausgrenzen, sondern verfolgen, jagen und ihnen ihre Kinder entziehen will nach dem Muster der DDR. Genossin Kahane hat offensichtlich viel gelernt und verinnerlicht bei ihrer moralisch hochstehenden Tätigkeit bei´m MfS …. ?!

Reiner Kraa | Do., 13. Dezember 2018 - 18:14

Womit der Bundestag sich in diesen turbulenten Zeiten beschäftigt, macht einen ratlos.
Die tun so, als gäbe es das Land gar nicht.
Habe gerade gelesen, dass der Familiennachzug der in Deutschland vorhandenen Migranten nunmehr Fahrt aufnimmt. Nachdem der Bundestag das mal eben kurz freigeschaltet hat, ist er offenbar wieder zu den fundamentalen Themen des Landes zurückgekehrt. Oh Schreck! Wir brauchen dringlich andere Volksvertreter.

Anton Vogel | Do., 13. Dezember 2018 - 18:20

Wetter Herr Post !
Wäre es nicht besser die Ursachen für die Abtreibungen zu beseitigen und eine Atmosphäre zu schaffen, die es Frauen erlaubt unbesorgt eine Schwangerschaft zu planen und auszutragen ? Ihre Kinder ohne Sorgen groß werden können??????
Wissen sie wie viele
,,ungewollte"
Schwangerschaften jedes Jahr abgebrochen werden weil Frauen keine Perspektive sehen oder die Schwangerschaft einfach zum Zeitpunkt zu unbrmequem ist ? Nicht Abtreibungsberatung sondern Lebens(Erhaltungszustand)bera-tung sollte im Vordergrund stehen !!!

Günter Johannsen | Do., 13. Dezember 2018 - 18:22

"Frauen haben ein Recht auf Ihren Körper": dieser ideologisierende Satz stimmt, der große lebensentscheidende Irrtum ist aber: ungeborene Kinder gehören nicht zum Körper der Frau. Frau (natürlich auch Mann!)hat vor der Schwangerschaft die Möglichkeit zur Verhütung. Mit der Abtreibung entscheidet Frau aber über das Leben des Kindes. Das Kind hat leider kein Mitspracherecht! Interessant daher auch die merkwürdige Argumentation dieser Linksaußen-Stiftung Amadeu Antonio, wenn es um das Kindswohl geht. Man hat auch eher den Eindruck, den linken "Moral-Hütern" geht es um Indoktrinierung, statt um das Wohl eines jeden Kindes. Hier wird das Kindeswohl missbraucht und instrumentalisiert für eine linksextreme Marschrichtung?! Bei einem solchen hoch-ethischen Thema sollten nicht ausgerechnet linke Radikale die Wortführer sein dürfen! Die haben in der jüngeren Geschichte nicht unbedingt auf Ethik und Moral geachtet, wenn man auf die staatlich abgesegneten Verbrechen der Stasi (MfS) schaut!

Petra Führmann | Do., 13. Dezember 2018 - 19:05

Dann dürfte ja auch kein Zahnarzt erwähnen, dass er auch Implantate macht. Es ist ein Unterschied zwischen Information und Werbung; Werbung ist Anpreisen, und das wird kein Arzt tun.
Vielleicht ist es vorgestrig, aber ich meine, in der heutigen Zeit muss man auch nicht unbedingt mehr ungewollt schwanger werden; das werden und sollten nur absolute Ausnahmen sein. Viele lehnen einen Abbruch aus ethischen Gründen gänzlich ab, aber diese Leute sollten bitte ganz bei sich bleiben und ihre Sicht nicht anderen aufzwingen.

Michaela Diederichs | Fr., 14. Dezember 2018 - 21:31

Antwort auf von Petra Führmann

Embryonen und Implantate würde ich aus ethischer Sicht nicht gleichstellen. Das empfinde ich als - sagen wir - schwierig. Dennoch: über eine Leistung zu informieren, ist auch aus meiner Sicht keine Werbung. Aber: Frauenärzte werden keiner Frau, die abtreiben möchte, diesen Weg erschweren. Wenn sie den Eingriff nicht selber vornehmen können oder wollen - und sie haben die Freiheit, es nicht zu wollen - dann überweisen sie an Kollegen, die dazu bereit sind. Dass es nach wie vor vor ungewollte Schwangerschaften gibt, liegt oft auch an den Frauen, die Beipackzettel nicht richtig lesen. Johanniskraut (gegen leichte Depressionen) oder Antibiotika können die Pille unwirksam machen. Johanniskraut ist frei verkäuflich in jedem Drogeriemarkt zu erwerben. Nicht alle lesen die Packungsbeilage, wenn etwas frei verkäuflich (also eher harmlos) ist. Kleine Ursache, große Wirkung.

Petra Führmann | Do., 13. Dezember 2018 - 19:10

wie und unter welchen Zwängen Entscheidungen zustande kommen. Alles Kalkül, Absprache. Es wäre wünschenswert, es gäbe keinen Fraktionszwang mehr, und jeder könnte geheim nach seinem Gewissen abstimmen. Immer.

Bernhard K. Kopp | Do., 13. Dezember 2018 - 20:06

Ich vermute, dass das Werbeverbot ein Teil des Kompromisses war, und für viele auch bleiben soll. Die Gesetzgebung, die aus den 1970ern stammt, und gelegentlich in Gerichtsurteilen behandelt wurde, war ein gewaltiger gesetzgeberischer und sozialer Fortschritt für alle, die für Selbstbestimmung waren und sind. Es erscheint grundsätzlich richtig, dass man vorsichtig mit dem Kompromisspaket umgeht. Man kann auch nicht verlangen, dass immer alles in Teilaspekten, nach Opportunität, neu verhandelt wird.

Heinrich Jäger | Do., 13. Dezember 2018 - 20:19

das in Deutschland derzeit zu lösen ist ganz eindeutig alles andere läuft ja.

Konrad Schiemert | Do., 13. Dezember 2018 - 20:34

Ich verstehe die Aufregung nicht. Die Kirche hat ganz klar und eindeutig NEIN gesagt und die Politik muss das einfach umsetzen. Was kann man hier nicht verstehen? Hat jemand Zweifel an der Richtigkeit der Beurteilung durch die Kirche? Worüber müssen wir noch nachdenken oder sogar streiten?

Petra Führmann | Fr., 14. Dezember 2018 - 10:52

Antwort auf von Konrad Schiemert

wovon ich ausgehe, mein Beifall. Falls nein, dann sage ich, ich bin Atheist und messe dem, was die Kirche sagt, keine Bedeutung bei. Zudem hat die Kirche nicht vorzugeben, was die Politik zu tun hat. Dass das real leider anders ist... nun ja. Wie hier schon jemand schrieb: Der Staat mischt sich in viel zu vieles ein, ebenso wie die Kirche. Und der eine will dem anderen seine Sicht der Dinge aufzwingen; das schafft mindestens Verdruss auf der jeweils anderen Seite. Es ist selten ein Kompromiss, mit dem dann alle leben können oder müssen, sondern immer mehr ein Schwarz gegen Weiß.

Yvonne Walden | Fr., 14. Dezember 2018 - 16:57

Antwort auf von Konrad Schiemert

Herr Schiemert, Ihre Argumentation erscheint unverständlich. Was hat die Kirche (welche "Kirche" meinen Sie überhaupt?) mit einer angeblichen "Werbung" oder Information über Möglichkeiten einer Schwangerschaftsunterbrechung zu tun? Die privilegierten Großkirchen in Deutschland, also die Evangelische und die Katholische Kirche, regeln ihre ureigenen Aufgaben (Glaubensverkündung usw.) weitgehend selbst. In staatlichen Angelegenheiten haben sie jedoch keinerlei institutionelles Mitbestimmungsrecht. Und das ist auch gut so. Denn wir leben nicht in einem "Gottesstaat", dem genauen Gegenteil einer parlamentarischen Demokratie. Es lag mir am Herzen, dies einmal in aller Form klargestellt zu haben.

ingrid Dietz | Fr., 14. Dezember 2018 - 07:31

vor den GroKo-Partnern ein - anstatt dafür zu sorgen, dass dieser unsinnige Paragraf gestrichen wird !

Auf die Moralpredigten der sogen. und selbsternannten "Leben-Schützer" kann auch ich gut und gerne verzichten !

Tomas Kuttich | Fr., 14. Dezember 2018 - 08:08

"Warum?
Weil das eben nicht stimmt. Das ist absoluter Schwachsinn! "

Das nenne ich mal eine gelungene Argumentation, Chapeau!

Dr. Klaus Rocholl | Fr., 14. Dezember 2018 - 08:21

Herr Florian Post,
ich sehe das genau wie sie und finde, es wird höchste Zeit, daß ihre SPD - die Jusos als Speerspitze des feministischen Fortschritts an der Spitze, endlich dielängst überfällige Forderung nach Legalisierung des

POSTNATALEN SCHWANGERSCHAFTSABBRUCHS

erheben und durchsetzen!
Erst dies wäre der endgültige Sieg des Feminismus über das Kin... - äääh das Patriarchat und ein Sieg des Fortschritts!

Walter Meiering | Fr., 14. Dezember 2018 - 10:05

Die Debatte ist in meinen Augen viel zu sehr ideologisch aufgeheizt. Natürlich soll sich eine Frau (oder der Mann, der gehört schließlich auch dazu) jederzeit bei Ärzten über die Möglichkeiten eines Abbruchs informieren können. Aber in dem Sinne soll ja auch das Gesetz abgeändert werden. Warum also die Aufregung? Ich glaube, diese Debatte wird von denjenigen bewusst aufgeheizt, denen der ganze $218 nicht passt und die ein bedingungsloses Recht auf Abtreibung durchsetzen wollen.

Ann-Kathrin Grönhall | Fr., 14. Dezember 2018 - 10:12

Zitat: "Dieser Paragraph ist ja in der Weimarer Republik schon mal abgeschafft worden. Und dann haben ihn die Nationalsozialisten 1933 wieder eingeführt.
Mit welcher Begründung?
Die Nationalsozialisten argumentierten damals, dass sich eine Frau desto eher für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, je leichter sie an die Information kommt, wer ihn vornimmt.
Und, stimmt das nicht?
Nein, das ist fast schon eine Verhöhnung der betroffenen Frauen."

Wieder mal müssen die Nationalsozialisten als Begründung für die Annahme oder Ablehnung einee Gesetzesänderung herhalten.

Die Jusos fordern sogar ernsthaft die Legalisierung der Kindstötung im 9. Monat.
Das lebende Kind wird zum Wegwerfobjekt.

Mich erinnert das auch an eine Zeit indem es "unwertes Leben" gab.
DAS hatte etwas mit dem Nationalsozialismus zu tun.

Es ist sicher makaber, aber die Vorstellung, dass man nacheinander über die Forderung der Jusos und dann über ein Verbot des schredderns von Küken (mein Küken gehört mir ?) abstimmen könnte ...ergibt bei mir ein gruseliges Gefühl.

gerhard hellriegel | Fr., 14. Dezember 2018 - 10:21

Wir werden doch jetzt nicht eine Debatte, die 40 Jahre alt ist, wieder aufwärmen wollen. Alle sollten doch daran interessiert sein, dass eine Frau, die abtreiben will, das möglichst frühzeitig, schnell machen kann. Denn je länger es dauert, um so unerträglicher wird es für die Allgemeinheit. Deswegen ist es Unsinn, die notwendige Information vom Gut-Willen eines Frauenarztes abhängig zu machen. Denn gerade die Anhänger eines Werbe-Informations-Verbotes werden es nicht ungern sehen, wenn der Arzt erklärt, er könne das mit seinem Gewissen nicht vereinbaren. Da gibt es sicher regionale Unterschiede.
Mich jedenfalls überzeugt das Gewissens-Argument von Herrn Post. Traurig ist, dass anscheinend welche den Unterschied zwischen Information und Werbung nicht mehr kennen, noch trauriger, dass es anscheinend moralisch verwerflich sein soll, wenn man für Arbeit ein Entgelt erwartet.

Alexander Mazurek | Fr., 14. Dezember 2018 - 12:09

… die Auseinandersetzung um das "lebensunwerte Leben", humanistisch freiheitlich verpackt, insbesondere von dn grünen Enkeln der braunen Opas.
In der jüdisch-christlichen Tradition ist man Mensch von der Empfängnis an, ab da gilt das Mordverbot.
Im "common law" der angelsächsischen Wegelagerer zur See ist man Mensch nur als "born alive".
Für Rassentheoretiker nur als Mitglied einer "wertvollen Rasse", alle anderen sind Unter- oder Unmenschen.
Für Eugeniker eine Kombination beider Ansätze ergänzt um das Nützlichkeitskriterium.
Frei nach Nietzsche "Die Schwachen und Mißratenen sollen zugrunde gehn: erster Satz unsrer Menschenliebe. Und man soll ihnen noch dazu helfen" das wahre Antlitz des dialektischen Humanismus.
Wahrlich KEIN zivilisatorischer Fortschritt.

"In der jüdisch-christlichen Tradition ist man Mensch von der Empfängnis an, ab da gilt das Mordverbot." Stimmt nicht. Im Mittelalter waren Jungen ab dem 40. Schwangerschaftstag, Mädchen ab dem 80. beseelt. Abtreibung wurde nie als Mord bestraft. Nach der Frist wurde die Abtreibung schwerer bestraft - mithin eine Fristenregelung. Was sagt uns das über die christlich-jüdische Tradition? (https://www.zeit.de/1991/12/im-zweifel-verbrannt-oder-ertraenkt/komplet…)

Harro Meyer | Fr., 14. Dezember 2018 - 12:21

Das geht doch nicht, dass man das Wort "christlich" im Namen führt und eine wesentliche Forderung dieser Moral, "du sollst gottgeschenktes Leben nicht töten" ,außer acht lässt. Das ist klassische Schizophrenie und aufs Ganze bezogen Wahnsinn.

Susanne antalic | Fr., 14. Dezember 2018 - 12:55

Deutschland ist schon ein seltsames Land. Die Präimplantationsdiagnostik ist verboten, den angeblich nicht ethisch und die Schwangeschaften, die nach der künstlichen Befruchtung statt finden und das Kind zeigt Behinderung, oft sind das genetisch bedingte Behinderungen, dann darf man abtreiben. Man hätte die Behinderung schon in der befruchteten Eizellen gesehn und die nicht eingesetzt, aber man muss sie einsetzen den die Untersuchung ist strafbar und dann darf man abtreiben. Daran sieht man das es gar nicht um Frauen und kinder geht, aber nur um Ideologien und Machtkämpfe.Verstehen sie mir richtig, ich bin nicht gegen Abtreibung, aber die Gesetze in D. wiedersprechen sich und das alles angeblich für die Frauen.

Maria Fischer | Fr., 14. Dezember 2018 - 15:15

„Der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, hat für CDU überragende Bedeutung. Deshalb gut, dass Werbeverbot bleibt. Befassung mit BReg-Vorschlag bei Buvo-Klausur § 219 a“

Wenn dieses Thema für Frau AKK und der CDU „von überragende Bedeutung“ ist, dann sollen sie die Diskussion über §218 wieder einführen.
Wollen sie aber nicht, könnte ja zu einem Koalitionsbruch mit der SPD kommen oder noch schlimmer, eine Koalition mit den Grünen / Linken verhindern.
Also streiten sie um §219 a Werbung oder nicht Werbung. Pure Symbolpolitik.
Sobald es um Parteiinteressen/Parteikarrieren geht, relativiert sich ganz schnell bei Frau AKK &CO „der Schutz des Lebens“.

Angela Bösener | Fr., 14. Dezember 2018 - 19:20

haben auf ihrem kürzlich stattgefundenen Bundeskongress in Düsseldorf die Abschaffung der §§ 219a und 218 StGB debattiert und einen Antrag angenommen, der vorsieht, keine Fristen bei der Abtreibung zu setzen. Das bedeutet aber faktisch die Legalisierung einer Abtreibung bis zum 9. Monat, und somit bis unmittelbar vor der Geburt, und zwar ohne medizinische Gründe. Entscheidend soll ausschließlich der Wille der werdenden Mutter sein. Die JuSos haben den Antrag, Abtreibungen ohne irgendwelche Auflagen vollkommen zu legalisieren, auch beschlossen. Es ist schon erstaunlich, dass der mediale Aufschrei bislang ausblieb. Denn was die JuSos fordern, ist m. E. nichts anderes als eine Legalisierung der Kindstötung. Nach meiner Auffassung gibt es keinen Unterschied zwischen der Tötung eines Kindes nach dem ersten Schrei und der Tötung eines voll ausgebildetes Kind im Mutterleib. Die Debatte der JuSos kann bei You Tube verfolgt werden.

Fritz Salzmann | Sa., 15. Dezember 2018 - 21:18

Wenn man diese Diskussionen liest, könnte man meinen, dass alle Gedanken über die Rechte der ungeborenen Kinder längst vom Tisch sind. Ich sehe das anders. Meiner Meinung nach ist ein ungeborenes Kind ein frühes Stadium einer Person, die auch Rechte hat.

Soweit ich die Diskussion in den USA mitbekomme, gibt es dort mit "pro life" und "pro choice" (wie es euphemistisch heißt) zwei etwa gleich starke Lager.

Michael Sander | Mo., 17. Dezember 2018 - 10:14

dass es bei dieser Debatte vornehmlich darum geht, dem sinkenden Schiff SPD wieder etwas Auftrieb zu verschaffen. Dass dies ein Stich ins Wespennest war und ein seit Jahrzehnten mühsam ausgehandelter Kompromiss aufgebrochen und ideologische Grabenkämpfe entfacht wurden, gehört dabei zum Kollateralschaden und wohl auch zum Kalkül.
Ich persönlich bin der Meinung, dass die Zahl von rund 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr erschreckend hoch ist und wir gut daran täten, an einer Willkommenskultur für Kinder zu arbeiten, statt die Welt zu uns einzuladen, aber damit gehöre ich wohl (leider) zu einer Minderheit. Ich kann beim besten Willen auch nicht nachvollziehen, warum durch ein Werbeverbot Frauen diskriminiert werden sollten, denn die Information darüber, wer Abtreibungen vornimmt, sind bei Beratungsstellen und Frauenärzten verfügbar. Aber wie eingangs erwähnt, geht es den Protagonisten auch wohl eher darum, das ganze große Faß aufzumachen.